<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013- Satzung über den Regionalplan Prignitz-Oberhavel, Sachlicher <strong>Teil</strong>plan „W<strong>in</strong>denergienutzung"(ReP-W<strong>in</strong>d) vom 05. März2003- Regionalplan Prignitz-Oberhavel, - Sachlicher<strong>Teil</strong>plan „Rohstoffsicherung / W<strong>in</strong>denergienutzung"(ReP-RW)Landschaftsplan OT <strong>Himmelpfort</strong>- §32 BbgNatSchG, §30 BNatSchG zugeschützten Biotopen- Floren-Faunen-Habitat-Richtl<strong>in</strong>ie <strong>der</strong>Europäischen Union- FFH 145 Kle<strong>in</strong>e Schorfheide-Havel (Natura2000-Gebiets-Nr. DE2846-301 von03/2000, Fortschreibung 03/2008)- Anhang II <strong>der</strong> FFH-RL- FFH Stolpseewiesen-Siggelhavel Natura2000-Gebiets-Nr. DE2845301 von 03/2000,Fortschreibung 03/2008)- Vollzugshilfe zur Ermittlung erheblicherund irrelevanter Stoffe<strong>in</strong>träge <strong>in</strong> Natura2000-Gebiete -- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet„<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet“- § 27 BNatSchG zu NaturparksRegionalplanungLandschaftsplanSchutzgebiete und Schutzobjekte nach dem Naturschutzrecht, ArtenschutzSchutzgebiete und Schutzobjekte nach dem Naturschutzrecht - ÜbersichtBerücksichtigung <strong>der</strong> benachbarten Schutzgebiete nach dem NaturschutzrechtFFH-Gebiete (Schutzgebiete nach <strong>der</strong> EU - Fauna-Flora-Habitat-Richtl<strong>in</strong>ie)„Natura2000“Lage des Plangebietes im Verhältnis zu FFH - GebietenGebietsbeschreibungenMögliche erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen von FFH-Gebieten auf Grund <strong>der</strong><strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong>Landschaftsschutzgebiet LSGLage des Plangebietes im Verhältnis zum LSGGebietsbeschreibungMögliche erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen des LSG auf Grund <strong>der</strong> vorliegendenPlanungNaturparkGebietsbeschreibungBerücksichtigung <strong>der</strong> Belange des Naturparks <strong>in</strong> <strong>der</strong> vorliegenden Planung§ 44 Abs.1 BNatSchG zum Artenschutz ArtenschutzBrandenburgisches Denkmalschutzgesetz - Denkmalschutz und BodendenkmalpflegeBbgDSchG -§1(6)<strong>1.</strong> Baugesetzbuch (BauGB) zu gesundenWohn- und ArbeitsverhältnissenImmissionsschutz- Brandenburgisches Wassergesetz Tr<strong>in</strong>kwasserschutz, Gewässerschutz(BbgWG)- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)- Bundesbodenschutzgesetz- Lagerstättengesetz- Kampfmittelverordnung für das LandBrandenburg (KampfmV)§1a(3) Satz 1 BauGB zur E<strong>in</strong>griffsregelung<strong>in</strong> <strong>der</strong> Bauleitplanung- §§ 14 ff BNatSchG zur E<strong>in</strong>griffsregelung- Landeswaldgesetz (LWaldG)§1a(2) BauGB zum sparsamen und schonendenUmgang mit Grund und Boden- Gesetz zur För<strong>der</strong>ung des Klimaschutzesbei <strong>der</strong> Entwicklung <strong>in</strong> den Städten undGeme<strong>in</strong>den“- §1a (5) BauGB zum Klimaschutz- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz(EEWärmeG),- Energiee<strong>in</strong>sparungsgesetz (EnEG),- Energiee<strong>in</strong>sparverordnung (EnEV).- §8(3) Landesimmissionsschutzgesetz(LImSchG)Bodenverunre<strong>in</strong>igungen, Altlastenverdacht, BergbauMunitionsbergungE<strong>in</strong>griff nach dem Naturschutzrecht, WaldSparsamer Umgang mit Grund und Boden gemäß §1a(2) BauGBKlimaschutzU<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong> Raumordnung und Landesplanung, RegionalplanungU<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong>1U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong><strong>1.</strong>1Raumordnung und LandesplanungRechtliche Grundlagen <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung- Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) vom 18.12.2007(GVBI. l S. 235) und- Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berl<strong>in</strong>-Brandenburg (LEP B-B) vom 3<strong>1.</strong>03.2009(GVBI. II S. 186).34Planungsbüro Ludewig
<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong><strong>1.</strong>2 Anfor<strong>der</strong>ungen an die vorliegende Planung gemäß LEP B-B und LEPro 2007Die Geme<strong>in</strong>same Landesplanungsabteilung (MIL) teilte mit Schreiben vom 12.10.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong><strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:„zu <strong>der</strong> angezeigten Planungsabsicht teilen wir Ihnen gemäß Art. 12 des Landesplanungsvertrages <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachungvom 13.02.2012 (GVBI. I Nr. 14) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung mit.PlanungsabsichtSchaffung <strong>der</strong> planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung von Flächen <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm durch Wohnnutzungenund Pferdehaltung. Darstellung e<strong>in</strong>es "Son<strong>der</strong>gebietes Wohnen mit Pferden" an Stelle <strong>der</strong> bisherigen Darstellung e<strong>in</strong>erSon<strong>der</strong>baufläche "Reiterhof" <strong>in</strong> dem ca. 2,4 ha großen <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich. Das Plangebiet liegt südöstlich des Ortsteiles <strong>Himmelpfort</strong>im Außenbereich, ist siedlungsstrukturell nicht an den Siedlungsbereich angeschlossen und nur teilweise hochbaulich vorgeprägt(e<strong>in</strong>zelne Wohnhäuser, Gebäude <strong>der</strong> früheren Nerzfarm).Beurteilung <strong>der</strong> PlanungsabsichtRechtliche Grundlagen zur Beurteilung <strong>der</strong> PlanungsabsichtFür Planungen und Maßnahmen <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong> ergeben sich die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung im S<strong>in</strong>ne des 3 Ziff. 1ROG <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e aus- dem Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) vom 18.'12.2007 (GVBI. I S. 235) sowie- <strong>der</strong> Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berl<strong>in</strong>-Brandenburg (LEP B-B) vom 3<strong>1.</strong>03.2009 (GVBl. II S. 186).BewertungDie angezeigte Planungsabsicht ist mit den Zielen <strong>der</strong> Raumordnung nicht vere<strong>in</strong>bar.Nach den Festlegungen des LEP B-B ist die Stadt <strong>Fürstenberg</strong> ke<strong>in</strong> Zentraler Ort. Nach <strong>der</strong> Festlegungskarte 1 des LEP B-B liegt<strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich im Freiraumverbund, ist teilweise durch e<strong>in</strong>zelne Wohnhäuser und die frühere Nutzung baulich geprägt,stellt sich aber ansonsten als unbebauter Freiraum dar. Der Bereich <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm ist als brach gefallene Siedlungsfläche(zivile Konversionsfläche) zu bewerten, die vorhandene Bebauung stellt jedoch zugleich e<strong>in</strong>e Splittersiedlung im Außenbereichdar.Für die Bewertung <strong>der</strong> vorliegenden Planung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e folgende Ziele und Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung relevant:- Grundsätze aus § 5 Abs. 2 und 3 LEPro 2007: Vorrang <strong>der</strong> lnnenentwicklung. dabei Priorität <strong>der</strong> Erhaltung und Umgestaltungdes baulichen Bestandes <strong>in</strong> vorhandenen Siedlungsbereichen bzw. <strong>der</strong> Reaktivierung von Siedlungsbrachflächen; Anstreben verkehrssparen<strong>der</strong>Siedlungsstrukuren;- Grundsatz 4.1 LEP B-B: vorrangige Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotenziale <strong>in</strong>nerhalb vorhandener Siedlungsgebietesowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur; räumliche Zuordnung <strong>der</strong> Funktionen Wohnen, Arbeiten,Versorgung und Erholung;- Ziel 4.2 LEP B-B: Anschluss neuer Siedlungsflächen an vorhandene Siedlungsgebiete;- Ziel 4.3 LEP B-B: ke<strong>in</strong>e Erweiterung von Steu- und Splittersiedlungen;- Grundsätze 4.4 Abs. 1 - 3 LEP B-B: bedarfsgerechte Nachnutzung von Konversionsflächen für Siedlungszwecke, soweit imräumlichen Zusammenhang zu vorhandenen Siedlungsgebieten; außerhalb <strong>in</strong>nerörtlicher Siedlungsflächen auf versiegelten o<strong>der</strong>baulich geprägten <strong>Teil</strong>en von Konversionsflächen sollen städtebaulich nicht <strong>in</strong>tegrierbare Vorhaben zugelassen werden, wenn e<strong>in</strong>etragfähige Entwicklungskonzeption vorliegt und e<strong>in</strong>e raumverträgliche Verkehrsanb<strong>in</strong>dung gesichert ist; hochwertige Freiraumpotenzialesollen e<strong>in</strong>er Freiraumnutzung zugeführt werden.- Ziel 4.5 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 LEP B-B: Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen <strong>in</strong> Nicht-Zentralen Orten durch Innenentwicklungsowie im Rahmen <strong>der</strong> zusätzlichen Entwicklungsoption dieser Siedlungsbereiche (0,5 ha/ 1000 E<strong>in</strong>wohner im Zeitraum von10 Jahren):- Grundsätze aus § 6 Abs. 1 und 2 LEPro 2007: Sicherung <strong>der</strong> Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt; Vermeidung<strong>der</strong> Freiraum<strong>in</strong>anspruchnahme;- Grundsatz 5.1 Abs. 1 und 2 LEP B-B: Freiraumerhalt; M<strong>in</strong>imierung <strong>der</strong> Freiraum<strong>in</strong>anspruchnahme bei <strong>der</strong> Entwicklung neuerSiedlungsflächen;- Ziel 5.2 LEP B-B: Sicherung <strong>der</strong> Freiraumverbundes und Entwicklung se<strong>in</strong>er Funktionsfähigkeit: ke<strong>in</strong>e raumbedeutsame Inanspruchnahmeund Neuzerschneidung, die die räumliche Entwicklung o<strong>der</strong> Funktion des Freiraumverbundes bee<strong>in</strong>trächtigt.Nach den vorliegenden Unterlagen schafft die vorgesehene <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplanes die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>ewesentliche Erweiterung <strong>der</strong> vorhandenen (Wohn-) Siedlungsflächen im Außenbereich und steht deshalb <strong>in</strong> Konflikt mit den Zielen4.2, 4.3, 4 5 und 5.2 LEP B-B. Raumbedeutsame Erweiterungen von Splittersiedlungen, die isoliert und ohne Siedlungsanschlussim Freiraum liegen, s<strong>in</strong>d landesplanerisch nicht gewollt (vgl. Ziele 4.2 und 4.3 sowie Grundsätze 4.4 .Abs. 1 und 2 LEP B-B). Insbeson<strong>der</strong>e gilt das für Standorte im Freiraumverbund und für die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen, für die es deshalbspezielle Festlegungen gibt (vgl. Ziele 5.2 und 4.5 LEP B-B).Soweit zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand erkennbar, soll im gesamten <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich das Wohnen grundsätzlich zulässig se<strong>in</strong>,e<strong>in</strong>e räumlich differenzierte Darstellung ist nicht vorgesehen. Die Planung im „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ steht deshalbauch <strong>in</strong> Konflikt mit Ziel 4.5 LEP B-B:Da es sich hier nicht um Innenentwicklung im S<strong>in</strong>ne von Ziel 4.5 Abs. 1 Nr. 3 LEP B-B handelt, ist die vorgesehene Entwicklungvon ca. 2,4 ha Wohnsiedlungsflächen nur im Rahmen <strong>der</strong> zusätzlichen Entwicklungsoption gemäß Ziel 4.5 Abs. 2 LEP B-B realisierbar.Der Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/Havel stehen bis zum Jahr 2019 <strong>in</strong>sgesamt ca. 3,3 ha zusätzlicher Wohnsiedlungsflächen zu. Wirverweisen <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auf unsere Zielmitteilung zum Bebauungsplan „Senioren-Park <strong>in</strong> <strong>der</strong> Röbl<strong>in</strong>see-Siedlung“vom 10.0<strong>1.</strong>2012: Bereits mit dieser Planung - soweit sie weiter verfolgt werden soll - ist die zusätzliche Entwicklungsoption vollständigausgeschöpft, so dass für die hier angezeigte Planungsabsicht ke<strong>in</strong>e Spielräume zur Entwicklung zusätzlicher Wohnsiedlungsflächenverbleiben.Die Planung sollte anhand <strong>der</strong> mitgeteilten Ziele und Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung überprüft, konkretisiert und <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitige Bestandsowie das Entwicklungsziel genauer beschrieben werden.Für die Darstellung von Wohnsiedlungsflächen ist <strong>der</strong> Standort aus landesplanerischer Sicht ungeeignet. Maximal kann sich dieDarstellung auf den <strong>der</strong>zeitigen Bestand beschränken. Für e<strong>in</strong>e Weiterentwicklung a!s Wohnstandort bestehen ke<strong>in</strong>e Spielräume.E<strong>in</strong>e Anpassung an die Ziele 4.2, 4.3 und 5.2 kann erreicht werden, wenn die Darstellung <strong>der</strong> Siedlungsfläche im Wesentlichenauf den <strong>der</strong>zeitigen Bestand reduziert und ke<strong>in</strong>e raumbedeutsame Inanspruchnahme des umgebenden Freiraums ermöglichtwird.35Planungsbüro Ludewig