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1. Änderung-Teil-FNP-Himmelpfort - in der Wasserstadt Fürstenberg ...

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<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Ggf. empfiehlt sich e<strong>in</strong>e differenziertere Darstellung von Son<strong>der</strong>gebiet und Grünflächen und eigentlichen Wohnsiedlungsflächen(soweit Bestand).Die o.g. Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung zur Siedlungsentwicklung (§ 5 Abs. 2 und 3 LEPro 2007, 4.1 und 4.4 Abs. 1 - 3 LEP B-B)sowie zur <strong>in</strong>tegrierten Freiraumentwicklung (§ 6 .Abs. 1 - 3 LEPro 2007 und 5.1 Abs. 1 und 2 LEP B-B) s<strong>in</strong>d im weiteren Verfahrenangemessen zu berücksichtigen. <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e sollten die Grundsätze zur Konversion durch e<strong>in</strong>e differenzierte Betrachtung <strong>der</strong>Bestandssituation (baulich geprägte <strong>Teil</strong>e- hochwertige Freiraumpotenziale) und geeignete Darstellungen gewürdigt werden. DieAuse<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung mit den Grundsätzen sollte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Begründung zur <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplanes dokumentiert werden.….“Berücksichtigung:Zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung undLandesplanung, wurde die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Darstellung des Flächennutzungsplanes im Entwurf <strong>der</strong> Planän<strong>der</strong>ungwie folgt überarbeitet:Innerhalb des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichs, <strong>der</strong> bisher e<strong>in</strong>heitlich als Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil (Reiterhof)dargestellt war, soll nun e<strong>in</strong>e Differenzierung <strong>der</strong> geplanten Flächennutzung unter Berücksichtigung<strong>der</strong> bestehenden Bebauungs- und Nutzungsverhältnisse erfolgen. (sh. hierzu auch Ergänzung <strong>der</strong> Bestandsdarstellungunter 3.1)Die im Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> geplante Darstellung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes mit hohem Grünanteil, Wohnenmit Pferden wurde im Entwurf differenziert <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>gebietsfläche und e<strong>in</strong>en Grünanteil.Hierbei liegt <strong>der</strong> Grünanteil im nordwestlichen <strong>Teil</strong> des Plangebietes, <strong>der</strong> an die Nie<strong>der</strong>ung des Hechtgrabensangrenzt und auch bisher e<strong>in</strong>e grünräumliche Prägung hat. Der Grünanteil wird unterteilt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Waldfläche(gemäß Mitteilung <strong>der</strong> unteren Forstbehörde, sh. unter 5.1) sowie e<strong>in</strong>e Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmungprivate Grünfläche mit gärtnerischer Nutzung und extensiver Pferdehaltung. Die private gärtnerische Nutzungschließt hierbei auch die teilweise vorhandene Kle<strong>in</strong>tierhaltung auf dieser Fläche mit e<strong>in</strong>.Das Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden umfasst gemäß <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> nur noch die bereits bebauten Flächenim Südosten des Plangebietes, die durch die südöstlich angrenzende Straße erschlossen ist. Innerhalb dieserFläche liegen die vorhandenen Wohnnutzungen sowie mehrere <strong>der</strong>zeit ungenutzte Gebäude <strong>der</strong> ehemaligenNerzfarm (später Reiterhof).Durch diese Differenzierung <strong>der</strong> geplanten Nutzungen unter Berücksichtigung des Bestandes im Plangebietwird die bisherige Plan<strong>in</strong>tention des Flächennutzungsplanes, wonach das Plangebiet durch die Möglichkeit<strong>der</strong> Pferdehaltung <strong>der</strong> Erholungsnutzung <strong>in</strong> Bezug auf den Reitsport dienen soll, weiterh<strong>in</strong> Rechnung getragen.Zugleich wird mit <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> jedoch auch klargestellt, dass e<strong>in</strong>e Pferdehaltung nur soweit erfolgen soll, wiesie mit gleichzeitiger Wohnnutzung vere<strong>in</strong>bar ist. Hiermit trägt die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> den bestehenden Wohnnutzungenim <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich Rechnung und bereitet <strong>in</strong> diesem Rahmen auch die Revitalisierung <strong>der</strong> städtebaulichdesolaten Fläche <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm durch Wohnnutzungen und Pferdehaltung vor. Hierdurch solldie Beseitigung des bisherigen städtebaulichen Missstandes im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich ermöglicht werden.Da die Zweckbestimmung "Wohnen mit Pferden" bereits die geplante Nutzung klar e<strong>in</strong>grenzt, wird nicht, wieim bisherigen <strong>FNP</strong>, im Plangebiet e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>baufläche gemäß §1(1)4. BauNVO dargestellt, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebietgemäß §1(2)10. BauNVO i. V. m. §11 BauNVO.Die geplante Darstellung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes erfolgt, ebenso wie die bisherige Darstellung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>baufläche,da das geplante Son<strong>der</strong>gebiet "Wohnen mit Pferden" sich von den übrigen Baugebieten gemäß BauNVOerheblich unterscheidet.(Zur Zulässigkeit e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes „Wohnen mit Pferden“ gemäß Zeitschrift BauR 2009, S. 1550-1552, zue<strong>in</strong>em diesbezüglichen Beschluss des OVG Nie<strong>der</strong>sachsen 22.12.2008 (Aktenzeichen 1 MN 194/08) sh. unter6.)Die bisher im <strong>FNP</strong> für das Plangebiet getroffene Darstellung als Fläche „mit hohem Grünanteil“ wird auch imRahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> durch die nun erfolgte differenzierte Darstellung von Grünfläche und Wald<strong>in</strong>haltlich beibehalten. Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches,<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e angrenzend an die westlich gelegene Nie<strong>der</strong>ungswiese am Hechtgraben sowie dasnordöstlich angrenzende FFH Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel, erhalten bleiben.Ebenso wie im bisherigen <strong>FNP</strong> dient die Darstellung <strong>der</strong> Grünfläche und <strong>der</strong> Waldfläche zur Sicherung e<strong>in</strong>eshohen Grünanteiles und somit <strong>der</strong> M<strong>in</strong>imierung des E<strong>in</strong>griffes <strong>in</strong> Natur und Landschaft. Das zukünftige Maß <strong>der</strong>baulichen Nutzung soll im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich nicht erheblich über das Maß <strong>der</strong> bisherigen Bebauung h<strong>in</strong>ausgehen.Der hohe Grünanteil trägt <strong>der</strong> Lage des Plangebietes im Außenraum, angrenzend an Schutzgebiete nachdem Naturschutzrecht sowie angrenzend an den wertvollen Landschaftsraum <strong>der</strong> Wiesennie<strong>der</strong>ung des HechtgrabensRechnung.Die baulichen Nutzungen sollen, ebenso wie bisher, mit ger<strong>in</strong>ger Bebauungsdichte auf den östlichen <strong>Teil</strong> desPlangebietes beschränkt bleiben.36Planungsbüro Ludewig

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