<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Ggf. empfiehlt sich e<strong>in</strong>e differenziertere Darstellung von Son<strong>der</strong>gebiet und Grünflächen und eigentlichen Wohnsiedlungsflächen(soweit Bestand).Die o.g. Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung zur Siedlungsentwicklung (§ 5 Abs. 2 und 3 LEPro 2007, 4.1 und 4.4 Abs. 1 - 3 LEP B-B)sowie zur <strong>in</strong>tegrierten Freiraumentwicklung (§ 6 .Abs. 1 - 3 LEPro 2007 und 5.1 Abs. 1 und 2 LEP B-B) s<strong>in</strong>d im weiteren Verfahrenangemessen zu berücksichtigen. <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e sollten die Grundsätze zur Konversion durch e<strong>in</strong>e differenzierte Betrachtung <strong>der</strong>Bestandssituation (baulich geprägte <strong>Teil</strong>e- hochwertige Freiraumpotenziale) und geeignete Darstellungen gewürdigt werden. DieAuse<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung mit den Grundsätzen sollte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Begründung zur <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplanes dokumentiert werden.….“Berücksichtigung:Zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung undLandesplanung, wurde die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Darstellung des Flächennutzungsplanes im Entwurf <strong>der</strong> Planän<strong>der</strong>ungwie folgt überarbeitet:Innerhalb des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichs, <strong>der</strong> bisher e<strong>in</strong>heitlich als Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil (Reiterhof)dargestellt war, soll nun e<strong>in</strong>e Differenzierung <strong>der</strong> geplanten Flächennutzung unter Berücksichtigung<strong>der</strong> bestehenden Bebauungs- und Nutzungsverhältnisse erfolgen. (sh. hierzu auch Ergänzung <strong>der</strong> Bestandsdarstellungunter 3.1)Die im Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> geplante Darstellung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes mit hohem Grünanteil, Wohnenmit Pferden wurde im Entwurf differenziert <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>gebietsfläche und e<strong>in</strong>en Grünanteil.Hierbei liegt <strong>der</strong> Grünanteil im nordwestlichen <strong>Teil</strong> des Plangebietes, <strong>der</strong> an die Nie<strong>der</strong>ung des Hechtgrabensangrenzt und auch bisher e<strong>in</strong>e grünräumliche Prägung hat. Der Grünanteil wird unterteilt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Waldfläche(gemäß Mitteilung <strong>der</strong> unteren Forstbehörde, sh. unter 5.1) sowie e<strong>in</strong>e Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmungprivate Grünfläche mit gärtnerischer Nutzung und extensiver Pferdehaltung. Die private gärtnerische Nutzungschließt hierbei auch die teilweise vorhandene Kle<strong>in</strong>tierhaltung auf dieser Fläche mit e<strong>in</strong>.Das Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden umfasst gemäß <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> nur noch die bereits bebauten Flächenim Südosten des Plangebietes, die durch die südöstlich angrenzende Straße erschlossen ist. Innerhalb dieserFläche liegen die vorhandenen Wohnnutzungen sowie mehrere <strong>der</strong>zeit ungenutzte Gebäude <strong>der</strong> ehemaligenNerzfarm (später Reiterhof).Durch diese Differenzierung <strong>der</strong> geplanten Nutzungen unter Berücksichtigung des Bestandes im Plangebietwird die bisherige Plan<strong>in</strong>tention des Flächennutzungsplanes, wonach das Plangebiet durch die Möglichkeit<strong>der</strong> Pferdehaltung <strong>der</strong> Erholungsnutzung <strong>in</strong> Bezug auf den Reitsport dienen soll, weiterh<strong>in</strong> Rechnung getragen.Zugleich wird mit <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> jedoch auch klargestellt, dass e<strong>in</strong>e Pferdehaltung nur soweit erfolgen soll, wiesie mit gleichzeitiger Wohnnutzung vere<strong>in</strong>bar ist. Hiermit trägt die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> den bestehenden Wohnnutzungenim <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich Rechnung und bereitet <strong>in</strong> diesem Rahmen auch die Revitalisierung <strong>der</strong> städtebaulichdesolaten Fläche <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm durch Wohnnutzungen und Pferdehaltung vor. Hierdurch solldie Beseitigung des bisherigen städtebaulichen Missstandes im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich ermöglicht werden.Da die Zweckbestimmung "Wohnen mit Pferden" bereits die geplante Nutzung klar e<strong>in</strong>grenzt, wird nicht, wieim bisherigen <strong>FNP</strong>, im Plangebiet e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>baufläche gemäß §1(1)4. BauNVO dargestellt, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebietgemäß §1(2)10. BauNVO i. V. m. §11 BauNVO.Die geplante Darstellung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes erfolgt, ebenso wie die bisherige Darstellung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>baufläche,da das geplante Son<strong>der</strong>gebiet "Wohnen mit Pferden" sich von den übrigen Baugebieten gemäß BauNVOerheblich unterscheidet.(Zur Zulässigkeit e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes „Wohnen mit Pferden“ gemäß Zeitschrift BauR 2009, S. 1550-1552, zue<strong>in</strong>em diesbezüglichen Beschluss des OVG Nie<strong>der</strong>sachsen 22.12.2008 (Aktenzeichen 1 MN 194/08) sh. unter6.)Die bisher im <strong>FNP</strong> für das Plangebiet getroffene Darstellung als Fläche „mit hohem Grünanteil“ wird auch imRahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> durch die nun erfolgte differenzierte Darstellung von Grünfläche und Wald<strong>in</strong>haltlich beibehalten. Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches,<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e angrenzend an die westlich gelegene Nie<strong>der</strong>ungswiese am Hechtgraben sowie dasnordöstlich angrenzende FFH Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel, erhalten bleiben.Ebenso wie im bisherigen <strong>FNP</strong> dient die Darstellung <strong>der</strong> Grünfläche und <strong>der</strong> Waldfläche zur Sicherung e<strong>in</strong>eshohen Grünanteiles und somit <strong>der</strong> M<strong>in</strong>imierung des E<strong>in</strong>griffes <strong>in</strong> Natur und Landschaft. Das zukünftige Maß <strong>der</strong>baulichen Nutzung soll im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich nicht erheblich über das Maß <strong>der</strong> bisherigen Bebauung h<strong>in</strong>ausgehen.Der hohe Grünanteil trägt <strong>der</strong> Lage des Plangebietes im Außenraum, angrenzend an Schutzgebiete nachdem Naturschutzrecht sowie angrenzend an den wertvollen Landschaftsraum <strong>der</strong> Wiesennie<strong>der</strong>ung des HechtgrabensRechnung.Die baulichen Nutzungen sollen, ebenso wie bisher, mit ger<strong>in</strong>ger Bebauungsdichte auf den östlichen <strong>Teil</strong> desPlangebietes beschränkt bleiben.36Planungsbüro Ludewig
<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Der bisher unbebaute westliche <strong>Teil</strong> des Plangebietes soll auch zukünftig den geplanten Freiraumnutzungendienen. Der vorhandene Gehölzbestand soll so weit wie möglich erhalten bleiben. Die Waldfläche unterliegt gemäßMitteilung <strong>der</strong> zuständigen Forstbehörde (sh. unter 5.1) dem Waldgesetz.Durch die Flächendifferenzierung zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanungsowie zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Forstbehörde verr<strong>in</strong>gert sich die Bauflächendarstellungvon 2,35 ha bisheriger Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof mit hohem Grünanteil auf die bereits bebauteund maßgeblich durch Wohnnutzungen geprägte Fläche im Plangebiet von 0,84 ha, die nun alsSon<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden dargestellt wird.Für die bisher im <strong>FNP</strong> ebenfalls als Son<strong>der</strong>bauflächen Reiterhof mit hohem Grünanteil dargestellten Freiflächen(Wald 0,28 ha und private Grünfläche 1,23 ha) wird die Darstellung im <strong>FNP</strong> entsprechend den vorhandenenNutzungen im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> Wald bzw. private Grünfläche geän<strong>der</strong>t.Hiermit trägt die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> den Zielen des Freiraumschutzes angemessen Rechnung.Die nun erfolgte Berücksichtigung <strong>der</strong> Ziele und Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> nachfolgenden tabellarischenÜbersicht im E<strong>in</strong>zelnen dargelegt:Die Geme<strong>in</strong>same Landesplanungsabteilung Berl<strong>in</strong> Brandenburg teilte mit Schreiben vom 12.03.2013 zumEntwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:„die Mitteilung <strong>der</strong> Ziele und Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung für die beabsichtigte <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des T<strong>FNP</strong> <strong>Himmelpfort</strong> erhieltenSie mit unserer Zielmitteilung vom 12.10.2012.Gegenüber dem Vorentwurf wurden die beabsichtigten Darstellungen verän<strong>der</strong>t und unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bestehendenBebauungs- und Nutzungsverhältnisse differenziert. Danach soll das "Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden" nurnoch die bereits bebauten Flächen im Südosten des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches umfassen und die übrigen Flächen als "privateGrünfläche mit gärtnerischer Nutzung und extensiver Pferdehaltung" bzw. als "Waldfläche" dargestellt werden.Durch die Verkle<strong>in</strong>erung des "Son<strong>der</strong>gebietes Wohnen mit Pferden" ist <strong>der</strong> Konflikt mit den Zielen 4.2, 4.3 und 5.2 LEPB-B ausgeräumt.Für den Konflikt mit Ziel 4.5 LEP B-B kommt es darauf an, dass durch die Darstellung ke<strong>in</strong>e wesentliche Erweiterung <strong>der</strong>vorhandenen Wohnnutzung ermöglicht wird. Bereits jetzt wird das Gebiet etwa zur Hälfte zu Wohnzwecken genutzt. Mit<strong>der</strong> Maßgabe, dass Pferdehaltung und Wohnnutzung gleichgewichtige Bestandteile des Gebietes se<strong>in</strong> sollen und es faktischzu ke<strong>in</strong>er wesentlichen Erweiterung <strong>der</strong> Wohnnutzung kommen kann, steht Ziel 4.5 LEP B-B <strong>der</strong> geplanten Darstellungebenfalls nicht entgegen.“Die H<strong>in</strong>weise s<strong>in</strong>d bei vertiefenden Planungen im betreffenden bereich entsprechend zu beachten.U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong><strong>1.</strong>3 Berücksichtigung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß LEP B-B und LEPro 2007<strong>in</strong> <strong>der</strong> vorliegenden PlanungU<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong><strong>1.</strong>3.1 Berücksichtigung <strong>der</strong> Ziele und Grundsätze zur SiedlungsentwicklungAnfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Landesplanungan Siedlungsentwicklung- Ziel 4.3 LEP B-B: ke<strong>in</strong>e Erweiterungvon Steu- und Splittersiedlungen- Ziel 4.2 LEP B-B: Anschlussneuer Siedlungsflächen anvorhandene Siedlungsgebiete- Ziel 4.5 Abs. 1 Nr. 3 und Abs.2 LEP B-B: Entwicklung vonWohnsiedlungsflächen <strong>in</strong> Nicht-Zentralen Orten durch Innenentwicklungsowie im Rahmen<strong>der</strong> zusätzlichen Entwicklungsoptiondieser Siedlungsbereiche(0,5 ha/ 1000 E<strong>in</strong>wohner imZeitraum von 10 Jahren)- Grundsätze aus § 5 Abs. 2und 3 LEPro 2007: Vorrang <strong>der</strong>lnnenentwicklung. dabei Priorität<strong>der</strong> Erhaltung und Umgestaltungdes baulichen Bestandes<strong>in</strong> vorhandenen Siedlungsbereichenbzw. <strong>der</strong> Reaktivierungvon Siedlungsbrachflächen;Anstreben verkehrssparen<strong>der</strong>Siedlungsstrukuren;- Grundsatz 4.1 LEP B-B: vor-Berücksichtigung <strong>in</strong> <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong>Zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong>Raumordnung und Landesplanung, wurde die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Darstellung des Flächennutzungsplanesim Entwurf wie folgt überarbeitet:Innerhalb des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichs, <strong>der</strong> bisher im <strong>FNP</strong> e<strong>in</strong>heitlich als Son<strong>der</strong>baufläche mithohem Grünanteil (Reiterhof) dargestellt ist, soll nun e<strong>in</strong>e Differenzierung <strong>der</strong> geplantenFlächennutzung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bestehenden Bebauungs- und Nutzungsverhältnisseerfolgen. (sh. hierzu auch Ergänzung <strong>der</strong> Bestandsdarstellung unter 3.1)Die im Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> geplante Darstellung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes mit hohemGrünanteil, Wohnen mit Pferden wurde im Entwurf entsprechend dem Bestand differenziert <strong>in</strong>e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>gebietsfläche und e<strong>in</strong>en Grünanteil.Durch die Flächendifferenzierung zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnungund Landesplanung sowie zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Forstbehördeverr<strong>in</strong>gert sich die Bauflächendarstellung von 2,35 ha bisheriger Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhofmit hohem Grünanteil auf die bereits bebaute und maßgeblich durch Wohnnutzungengeprägte Fläche im Plangebiet von 0,84 ha, die nun als Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferdendargestellt wird.Da sich die Bauflächendarstellung nun auf die bereits bebauten Flächen beschränkt, bereitetdie Planung ke<strong>in</strong>e Erweiterung von Steu- und Splittersiedlungen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Siedlungsflächenvor.Die Fläche im Plangebiet, die im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-<strong>FNP</strong> als Baugebietsfläche(Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden) dargestellt werden soll, ist bereits mit WohnundWirtschaftsgebäuden bebaut und maßgeblich durch die vorhandenen Wohnnutzungengeprägt.Die gegenwärtig ungenutzte bebaute <strong>Teil</strong>fläche <strong>der</strong> früheren Nerzfarm (später als Reiterhofgenutzt) weist auf Grund e<strong>in</strong>es zwischenzeitlich entstandenen Sanierungsrückstaus e<strong>in</strong>en erheblichenstädtebaulichen Missstand auf. Dieser städtebauliche Missstand wirkt sich störend auf dieim <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich vorhandenen Wohnnutzungen aus. E<strong>in</strong>e weitere wesentliche Störwirkungergibt sich <strong>in</strong> Bezug auf die Erholungsnutzung im OT <strong>Himmelpfort</strong>, <strong>der</strong> e<strong>in</strong> anerkannter Erholungsortist. Da <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich mit <strong>der</strong> teilweise ru<strong>in</strong>ösen Bebauung <strong>der</strong> früheren Nerzfarmunmittelbar am Fernradweg Berl<strong>in</strong>-Kopenhagen, am Fernradweg Tour Brandenburg sowiean weiteren regional bedeutsamen Radwegen (Rupp<strong>in</strong>er Seen-Kultur-Radweg, Havel-Radweg,37Planungsbüro Ludewig