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1. Änderung-Teil-FNP-Himmelpfort - in der Wasserstadt Fürstenberg ...

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<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/ Havel, OT <strong>Himmelpfort</strong><strong>1.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des<strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>„Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“Begründung e<strong>in</strong>schließlichFachbeitrag Artenschutz und UmweltberichtPlanzeichnung zur <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanesEntwurfOktober 2013mit gelb markierter E<strong>in</strong>arbeitung <strong>der</strong> H<strong>in</strong>weise des Landkreises Oberhavelvom 15.08.2013, AZ 21/6<strong>1.</strong>7/03520-13-39sowie vom 19.09.2013, AZ 21/6<strong>1.</strong>7/05275-13-391Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013StadtLandkreisLand<strong>Fürstenberg</strong> / HavelAm Markt 116798 <strong>Fürstenberg</strong> / HavelOberhavelBrandenburgPlanverfasser <strong>Teil</strong>flächennutzungsplan <strong>Himmelpfort</strong>Planungsgruppe Stadt + Dorf, Prof. Dr. Rudolf Schäfer & Partner GbR,Berl<strong>in</strong>, September 2003Planverfasser <strong>der</strong> vorliegenden Planän<strong>der</strong>ung des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>„Wohnen mit Pferden“Dipl.-Ing. Anke Ludewig, -Architekt<strong>in</strong>-Dipl.-Ing. Ralf Ludewig, -Landschaftsarchitekt-Planungsbüro LudewigRosa-Luxemburg-Straße 13 16547 Birkenwer<strong>der</strong>Tel.: 03303 502916e-mail: ludewig@planungsbueroludewig.deInhaltsverzeichnisBegründung <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes 4<strong>1.</strong> Lage des Plangebietes 5<strong>1.</strong>1 Lage <strong>in</strong> <strong>der</strong> Region 5<strong>1.</strong>2 Lage des Plangebietes im Geme<strong>in</strong>degebiet, Geltungsbereich <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> 52. Ziel und Zweck <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes 63. Vorhandene Bau- und Nutzungsstruktur 73.1 Nutzungsübersicht mit Darstellung <strong>der</strong> bestehenden Nutzungsbereiche 73.2 Südöstlicher <strong>Teil</strong> des Plangebietes mit genutzten Wohn- und Nebengebäudenmit zughörigen westlich anschließenden Garten- und Freiflächen 83.3 Gebäude und Freiflächen <strong>der</strong> früheren Nerzfarm 94. Vorhandene Erschließung 104.1 Vorhandene straßenseitige Erschließung 104.2 Übergeordnete Verkehrswege, öffentlicher Personennahverkehr 124.2.1 Fernradwege Berl<strong>in</strong>-Kopenhagen, Fernradweg Tour Brandenburg 124.2.2 Regionale Radwege 134.2.3 Öffentlicher Personennahverkehr, Landesplanung Verkehr 144.3 Ver- und Entsorgung 145. Bisher geltendes Recht im Plangebiet 165.1 Baumschutzsatzung, Waldgesetz 165.2 Bisherige Darstellung des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich 176. Begründung <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Darstellungen des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes 197. Städtebauliche Kennwerte Planung 208. Auswirkungen <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes aufkommunale und auf private Belange 219. Auswirkungen <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> auf Natur und Landschaft 222Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 201310. Artenschutzrechtliche Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG- Fachbeitrag Artenschutz - 2210.1 Berücksichtigung des Artenschutzes <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bauleitplanung 2310.2 Potenzialanalyse auf Grund <strong>der</strong> vorhandenen Biotoptypen und Habitate 2310.3 Umfang, Zeitraum und Methodik <strong>der</strong> durchgeführten Erfassung geschützter Arten,die durch die vorliegende Planung betroffen se<strong>in</strong> können 2310.3.1 Fle<strong>der</strong>mäuse 2410.3.2 Vögel 2410.3.3 Amphibien und Reptilien 2410.3.4 Weitere Beobachtungen geschützter Arten 2410.4 Erfassungen 2410.4.1 Erfassungsprotokolle <strong>der</strong> Begehungen 2410.4.2 Übersichtskarte <strong>der</strong> Beobachtungsergebnisse zur Erfassung geschützter Arten im Plangebiet 2610.5 Zusammenfassung <strong>der</strong> beobachteten Arten mit Angabe des Schutzstatus 2710.6 Mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen geschützter o<strong>der</strong> streng geschützter Arten durch dievorliegende Planung, Ableitung von Maßnahmen 2810.6.1 Vorbemerkungen 2810.6.2 Betroffene geschützte o<strong>der</strong> streng geschützte Arten 2910.6.3 Baubed<strong>in</strong>gte und betriebsbed<strong>in</strong>gte drohende Verstöße gegen Verbot nach § 44(1) BNatSchG 3010.6.3.1 Beurteilung <strong>der</strong> Betroffenheit europäischer geschützter Arten sowie <strong>der</strong>en Empf<strong>in</strong>dlichkeitgegenüber <strong>der</strong> Planung 3010.6.3.2 Tabellarische Übersicht <strong>der</strong> Betroffenheit europäischer und national geschützter Arten 3010.6.4 Maßnahmen 30Umweltprüfung 31Rechtliche Grundlage <strong>der</strong> Umweltprüfung und E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> dasPlanverfahren zur vorliegenden Planän<strong>der</strong>ung 32Umweltbericht nach §2(4) und §2a Satz 2 Nr. 2 BauGB 32U1 E<strong>in</strong>leitung 32U<strong>1.</strong>a) Kurzdarstellung des Inhaltes und <strong>der</strong> wichtigsten Ziele des Bauleitplanes, e<strong>in</strong>schließlich<strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Festsetzungen des Planes mit Angaben über Standorte, Art undUmfang sowie Bedarf an Grund und Boden <strong>der</strong> geplanten Vorhaben 32U<strong>1.</strong>b) Darstellung <strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zieledes Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung s<strong>in</strong>d, und <strong>der</strong> Art, wieZiele und die Umweltbelange bei <strong>der</strong> Aufstellung berücksichtigt wurden 33U<strong>1.</strong>b) 0. Vorbemerkungen 33U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong> Raumordnung und Landesplanung, Regionalplanung 34U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong>1 Raumordnung und Landesplanung 34U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong><strong>1.</strong>1 Rechtliche Grundlagen <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung 34U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong><strong>1.</strong>2 Anfor<strong>der</strong>ungen an die vorliegende Planung gemäß LEP B-B und LEPro 2007 35U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong><strong>1.</strong>3 Berücksichtigung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß LEP B-B und LEPro 2007 <strong>in</strong> <strong>der</strong>vorliegenden Planung 37U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong><strong>1.</strong>3.1 Berücksichtigung <strong>der</strong> Ziele und Grundsätze zur Siedlungsentwicklung 37U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong><strong>1.</strong>3.2 Berücksichtigung <strong>der</strong> Ziele und Grundsätze zur Freiraumentwicklung 38U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong>2 Regionalplanung 39U<strong>1.</strong>b) 2. Landschaftsplan 39U<strong>1.</strong>b) 3. Schutzgebiete und Schutzobjekte nach dem Naturschutzrecht, Artenschutz 39U<strong>1.</strong>b) 3.1 Schutzgebiete und Schutzobjekte nach dem Naturschutzrecht - Übersicht 39U<strong>1.</strong>b) 3.2 Berücksichtigung <strong>der</strong> benachbarten Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht 41U<strong>1.</strong>b) 3.2.1 FFH-Gebiete (Schutzgebiete nach <strong>der</strong> EU - Fauna-Flora-Habitat-Richtl<strong>in</strong>ie) „Natura2000“ 41U<strong>1.</strong>b) 3.2.<strong>1.</strong>1 Lage des Plangebietes im Verhältnis zu FFH - Gebieten 41U<strong>1.</strong>b) 3.2.<strong>1.</strong>2 Gebietsbeschreibungen 41U<strong>1.</strong>b) 3.2.<strong>1.</strong>3 Mögliche erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen von FFH-Gebieten auf Grund <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>des <strong>FNP</strong> 42U<strong>1.</strong>b) 3.2.3 Landschaftsschutzgebiet LSG 46U<strong>1.</strong>b) 3.2.3.1 Lage des Plangebietes im Verhältnis zum LSG 46U<strong>1.</strong>b) 3.2.3.2 Gebietsbeschreibung 46U<strong>1.</strong>b) 3.2.3.3 Mögliche erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen des LSG auf Grund <strong>der</strong> vorliegenden Planung 47U<strong>1.</strong>b) 3.2.4 Naturpark 48U<strong>1.</strong>b) 3.2.4.1 Gebietsbeschreibung 48U<strong>1.</strong>b) 3.2.4.2 Berücksichtigung <strong>der</strong> Belange des Naturparks <strong>in</strong> <strong>der</strong> vorliegenden Planung 48U<strong>1.</strong>b) 3.3 Artenschutz 493Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013U<strong>1.</strong>b) 4. Denkmalschutz und Bodendenkmalpflege 49U<strong>1.</strong>b) 5. Immissionsschutz 50U<strong>1.</strong>b) 6. Tr<strong>in</strong>kwasserschutz, Gewässerschutz 51U<strong>1.</strong>b) 7. Bodenverunre<strong>in</strong>igungen, Altlastenverdacht, Bergbau 52U<strong>1.</strong>b) 8. Munitionsbergung 53U<strong>1.</strong>b) 9. E<strong>in</strong>griff nach dem Naturschutzrecht, Wald 53U<strong>1.</strong>b) 10. Sparsamer Umgang mit Grund und Boden gemäß §1a(2) BauGB 54U<strong>1.</strong>b) 1<strong>1.</strong> Klimaschutz 54U2 Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umweltprüfung nachU2.a)§2 (4) Satz 1 ermittelt wurden 54Bestandsaufnahme <strong>der</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Aspekte des <strong>der</strong>zeitigen Umweltzustandes,schutzgutbezogene Beschreibung Umweltauswirkungen, Wechselwirkungen 54U2.a) 1 Schutzgut Boden, Schutzgut Wasser 54U2.a) <strong>1.</strong>1 Bestand Boden, Wasser 54U2.a) <strong>1.</strong>2 Auswirkung <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> auf die Schutzgüter Boden und Wasser 55U2.a) 2 Schutzgut Klima / Luft 56U2.a) 2.1 Bestand Klima / Luft 56U2.a) 2.2 Auswirkung <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> auf die Schutzgüter Klima / Luft 56U2.a) 3 Schutzgut Biotope, Biotopverbund 57U2.a) 3.1 Biotopverbund 57U2.a) 3.2 Biotoptypenkartierung und –bewertung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich 58U2.a) 3.3 Auswirkung <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> auf das Schutzgut Biotope, Biotopverbund 59U2.a) 4 Schutzgut Flora und Baumschutz 59U2.a) 4.1 Bestand Flora und Baumschutz 59U2.a) 4.2 Auswirkung <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> auf das Schutzgut Flora / Baumschutz 62U2.a) 5 Schutzgut Fauna 63U2.a) 5.1 Bestand Fauna 63U2.a) 5.2 Auswirkung <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> auf das Schutzgut Fauna, Artenschutz 63U2.a) 6 Schutzgut Landschaftsbild 64U2.a) 6.1 Bestand Landschaftsbild 64U2.a) 6.2 Auswirkung <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> auf das Schutzgut Landschaftsbild 64U2.a) 7 Auswirkung <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> auf das Schutzgut Mensch 64U2.a) 8 Schutzgut Kulturgüter 66U2.a)9. Zusammenfassende Übersicht <strong>der</strong> Wechselwirkungen 66U2.b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung <strong>der</strong>Planung und bei Nichtdurchführung <strong>der</strong> Planung 66U2.c) Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verr<strong>in</strong>gerung und zum Ausgleich <strong>der</strong>nachteiligen Auswirkungen 67U2.d) In Betracht kommende an<strong>der</strong>weitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Zieleund <strong>der</strong> räumliche Geltungsbereich des Bauleitplanes zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d 72U3 Zusätzliche Angaben zum Umweltbericht 75U3.a)Beschreibung <strong>der</strong> wichtigsten Merkmale <strong>der</strong> verwendeten technischen Verfahren bei<strong>der</strong> Umweltprüfung sowie H<strong>in</strong>weise auf Schwierigkeiten, die bei <strong>der</strong> Zusammenstellung<strong>der</strong> Angaben aufgetreten s<strong>in</strong>d 75U.3b) Beschreibung <strong>der</strong> geplanten Maßnahmen zur Überwachung <strong>der</strong> erheblichenAuswirkungen <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Bauleitplanung auf die Umwelt 75U.3c) Zusammenfassung 75Rechtliche Grundlagen 80Quellen 80Planzeichnung zur <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes 81Bisherige Darstellung des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes mit Umgrenzung des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichs 81Geän<strong>der</strong>te Darstellung des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes mit Umgrenzung des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichs 81Legende des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong> mit <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> 824Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013<strong>1.</strong> Lage des Plangebietes<strong>1.</strong>1 Lage <strong>in</strong> <strong>der</strong> RegionDarstellung unter Verwendung von Daten des Landes BrandenburgDas Plangebiet liegt im OT <strong>Himmelpfort</strong> <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/Havel, Land Brandenburg, im Nordosten desLandkreises Oberhavel. Die Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/Havel, bestehend aus <strong>der</strong> Kernstadt <strong>Fürstenberg</strong>/Havel und denOrtsteilen Altthymen, Barsdorf, Blumenow, Bre<strong>der</strong>eiche, <strong>Himmelpfort</strong>, Ste<strong>in</strong>förde, Tornow und Zootzen hat <strong>in</strong>sgesamtca. 6.080 E<strong>in</strong>wohner (Hauptwohnsitz). Hiervon leben ca. 470 <strong>in</strong> <strong>Himmelpfort</strong>.<strong>1.</strong>2 Lage des Plangebietes im Geme<strong>in</strong>degebiet, Geltungsbereich <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong>Auszug aus <strong>der</strong> TopografischenKarte mit Darstellung des<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichsDas Plangebiet liegt imSüdosten des OT <strong>Himmelpfort</strong>.Es umfasst e<strong>in</strong>e<strong>Teil</strong>fläche e<strong>in</strong>er früherenNerzfarm sowie Wohnbaugrundstücke,Garten- undFreiflächen. Es hat e<strong>in</strong>eGröße von ca. 2,35 ha.Der Geltungsbereich <strong>der</strong>vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des<strong>Teil</strong>flächennutzungsplanesist im <strong>FNP</strong> <strong>Himmelpfort</strong>bisher als „Son<strong>der</strong>bauflächemit hohem Grünanteil -Reiterhof“ dargestellt.<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich<strong>FNP</strong>5Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Er wird begrenzt durch:- die Stolpseestraße (Fernradweg Berl<strong>in</strong> – Kopenhagen) im Südwesten,- die Stolpseestraße (Fernradweg Tour Brandenburg) im Südosten und im Nordosten,- e<strong>in</strong>e kommunale Sportplatzfläche im Norden und- e<strong>in</strong>en Nebengraben des Hechtgrabens (Hechtgraben 1, untergeordneter Zufluss zum Stolpsee) im Nordwesten2. Ziel und Zweck <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanesDas Plangebiet <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes umfasst e<strong>in</strong>e Fläche, die bereits teilweisemit Wohn- und Wirtschaftsgebäuden bebaut ist und im bisherigen <strong>Teil</strong>flächennutzungsplan <strong>Himmelpfort</strong> als Son<strong>der</strong>bauflächemit hohem Grünanteil, Reiterhof dargestellt ist. E<strong>in</strong> Reiterhof ist im Plangebiet jedoch gegenwärtig nicht vorhanden.Im südöstlichen <strong>Teil</strong> des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches bef<strong>in</strong>den sich Wohnnutzungen. Der nordöstliche <strong>Teil</strong> des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichesmit desolatem Gebäudebestand e<strong>in</strong>er früheren Nerzfarm mit zwischenzeitlicher Nutzung als Reiterhofist gegenwärtig ungenutzt.Die <strong>Teil</strong>fläche <strong>der</strong> früheren Nerzfarm weist auf Grund e<strong>in</strong>es zwischenzeitlich entstandenen Sanierungsrückstaus e<strong>in</strong>enerheblichen städtebaulichen Missstand auf. Dieser städtebauliche Missstand wirkt sich störend auf die im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichvorhandenen Wohnnutzungen aus. E<strong>in</strong>e weitere wesentliche Störwirkung ergibt sich <strong>in</strong> Bezug auf die Erholungsnutzungim OT <strong>Himmelpfort</strong>, <strong>der</strong> e<strong>in</strong> anerkannter Erholungsort ist. Da <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich mit <strong>der</strong> teilweise ru<strong>in</strong>ösenBebauung <strong>der</strong> früheren Nerzfarm unmittelbar am Fernradweg Berl<strong>in</strong>-Kopenhagen, am Fernradweg Tour Brandenburgsowie an weiteren regional bedeutsamen Radwegen (Rupp<strong>in</strong>er Seen-Kultur-Radweg, Havel-Radweg, König<strong>in</strong>-Luise-Route) liegt, ist die störende Wirkung <strong>in</strong> Bezug auf die Erholungsnutzung beson<strong>der</strong>s erheblich.Auf Grund <strong>der</strong> vorhandenen Wohnnutzungen ist e<strong>in</strong>e ausschließliche Nutzung des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichs als Reiterhofnicht umsetzbar.Um e<strong>in</strong>e geordnete städtebauliche Entwicklung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich planerisch vorzubereiten, sollte im Vorentwurfgemäß Aufstellungsbeschluss zur vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> die bisherige Darstellung im <strong>FNP</strong> als „Son<strong>der</strong>baufläche mithohem Grünanteil Reiterhof“ geän<strong>der</strong>t werden <strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet mit hohem Grünanteil Wohnen mit Pferden“.Zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung,die mit Schreiben <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>same Landesplanungsabteilung (MIL) vom 12.10.2012 mitgeteilt wurden(sh. auch unter U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong>1), soll nun e<strong>in</strong>e Differenzierung <strong>der</strong> geplanten Flächennutzung unter Berücksichtigung<strong>der</strong> bestehenden Bebauungs- und Nutzungsverhältnisse erfolgen.Die im Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> geplante Darstellung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes mit hohem Grünanteil, Wohnen mitPferden wurde im Entwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> differenziert <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>gebietsfläche und e<strong>in</strong>en Grünanteil.Hierbei liegt <strong>der</strong> Grünanteil im nordwestlichen <strong>Teil</strong> des Plangebietes, <strong>der</strong> an die Nie<strong>der</strong>ung des Hechtgrabens angrenztund auch bisher e<strong>in</strong>e grünräumliche Prägung hat. Der Grünanteil wird unterteilt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Waldfläche (gemäß Mitteilung<strong>der</strong> unteren Forstbehörde, sh. unter 5.1) sowie e<strong>in</strong>e Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung private Grünfläche mitgärtnerischer Nutzung und extensiver Pferdehaltung. Die private gärtnerische Nutzung schließt hierbei auch dieteilweise vorhandene Kle<strong>in</strong>tierhaltung auf dieser Fläche mit e<strong>in</strong>.Das Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden umfasst gemäß <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> nur noch die bereits bebauten Flächen imSüdosten des Plangebietes, die durch die südöstlich angrenzende Straße erschlossen ist. Innerhalb dieser Fläche liegendie vorhandenen Wohnnutzungen sowie mehrere <strong>der</strong>zeit ungenutzte Gebäude <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm (späterReiterhof).Durch diese Differenzierung <strong>der</strong> geplanten Nutzungen unter Berücksichtigung des Bestandes im Plangebiet wirddie bisherige Plan<strong>in</strong>tention des Flächennutzungsplanes, wonach das Plangebiet durch die Möglichkeit <strong>der</strong> Pferdehaltung<strong>der</strong> Erholungsnutzung <strong>in</strong> Bezug auf den Reitsport dienen soll, weiterh<strong>in</strong> Rechnung getragen.Zugleich wird mit <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> jedoch auch klargestellt, dass e<strong>in</strong>e Pferdehaltung nur soweit erfolgen soll, wie siemit gleichzeitiger Wohnnutzung vere<strong>in</strong>bar ist. Hiermit trägt die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> den bestehenden Wohnnutzungen im<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich Rechnung und bereitet <strong>in</strong> diesem Rahmen auch die Revitalisierung <strong>der</strong> städtebaulich desolatenFläche <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm durch Wohnnutzungen und Pferdehaltung vor. Hierdurch soll die Beseitigung desbisherigen städtebaulichen Missstandes im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich ermöglicht werden.Die bisher im <strong>FNP</strong> für das Plangebiet getroffene Darstellung als „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil“ wird auch imRahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> durch die nun erfolgte differenzierte Darstellung von Grünfläche und Wald <strong>in</strong>haltlichbeibehalten. Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches,<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e angrenzend an die westlich gelegene Nie<strong>der</strong>ungswiese am Hechtgraben sowie das nordöstlich angrenzendeFFH „Kle<strong>in</strong>e Schorfheide – Havel“, erhalten bleiben.Gemäß §2(4) BauGB wurde für die Belange des Umweltschutzes nach §1(6)7. und §1a BauGB e<strong>in</strong>e Umweltprüfungdurchgeführt, <strong>in</strong> <strong>der</strong> die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Umweltberichtbeschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht wurde gemäß §2a BauGB als geson<strong>der</strong>ter Bestandteil <strong>der</strong>Begründung zum Entwurf <strong>der</strong> Bauleitplanung erarbeitet.3. Vorhandene Bau- und Nutzungsstruktur3.1 Nutzungsübersicht mit Darstellung <strong>der</strong> bestehenden NutzungsbereicheDer südöstliche <strong>Teil</strong> des Plangebietes ist mit genutzten Wohn- und Nebengebäuden bebaut, an die sich <strong>in</strong> westlicherRichtung die zugehörigen Garten- und Freiflächen anschließen.Im nordöstlichen <strong>Teil</strong> des Plangebietes s<strong>in</strong>d Gebäude und Freiflächen e<strong>in</strong>er früheren Nerzfarm mit späterer Nutzungals Reiterhof vorhanden, die seit längerer Zeit ungenutzt und teilweise ru<strong>in</strong>ös s<strong>in</strong>d.6Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Darstellung (Luftbild) unter Verwendung von Daten des Landes Brandenburg7Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 20133.2 Südöstlicher <strong>Teil</strong> des Plangebietes mit genutzten Wohn- und Nebengebäuden mit zugehörigenwestlich anschließenden Garten- und FreiflächenWohnhaus an <strong>der</strong> Stolpseestraße von SüdwestWohnhaus an <strong>der</strong> Stolpseestraße von SüdostWohnhaus im rückwärtigen Bereich, Ansicht von SüdostNebengebäude und Wohnbebauung, Ansicht von NordostHechtgraben 1 an <strong>der</strong> westlichen Plangebietsgrenze,Ansicht von SüdGarten- und Freiflächen mit Kle<strong>in</strong>viehhaltung westlich<strong>der</strong> Wohnbebauung, östlich des Hechtgrabens 18Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 20133.3 Gebäude und Freiflächen <strong>der</strong> früheren Nerzfarm (zuletzt Reiterhof, <strong>der</strong>zeit ungenutzt)Wirtschaftsgebäude und Fachwerkscheune an <strong>der</strong>Stolpseestraße, Ansicht von SüdFachwerkscheune an <strong>der</strong> Stolpseestraße, Ansichtvon OstFachwerkscheune, Ansicht von NordostFachwerkscheune, Ansicht von NordHofbereich <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm mit angrenzen<strong>der</strong> Wohnbebauung Blick aus Ostrückwärtiges Wirtschaftsgebäude und Hofbereich <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm, Blick von Südwest und Südost9Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Wirtschafts- und Stallgebäude <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarmim NO des Plangebietes an <strong>der</strong> Stolpseestraße(teilweise abgebrannter Holzbau) - von NordwestWirtschafts- und Stallgebäude <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarmim NO des Plangebietes an <strong>der</strong> Stolpseestraße(teilweise abgebrannter Holzbau) - Blick von SüdEhemalige Nerzfarm, Ansicht von <strong>der</strong> Stolpseestraße von NordostBlick über die östlich angrenzende Weidefläche zur ehemaligen Nerzfarm4 Vorhandene Erschließung4.1 Vorhandene straßenseitige ErschließungDie straßenseitige Erschließung des Plangebietes erfolgt durch die Stolpseestraße, die im Südwesten, Südostenund Nordosten an das Plangebiet angrenzt.Die Stolpseestraße bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> kommunaler Trägerschaft. Sie ist asphaltiert und dient zugleich als überregionalerund regionaler Radweg. (sh. unter 4.2)10Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Stolpseestraße südlich des Plangebietes, Blick vonWest <strong>in</strong> Richtung PlangebietE<strong>in</strong>mündung des <strong>Teil</strong>s <strong>der</strong> Stolpseestraße östlich desPlangebietes <strong>in</strong> den <strong>Teil</strong> <strong>der</strong> Stolpseestraße südlichdes Plangebietes, Blick von SüdostE<strong>in</strong>mündung des <strong>Teil</strong>s <strong>der</strong> Stolpseestraße östlich desPlangebietes <strong>in</strong> den <strong>Teil</strong> <strong>der</strong> Stolpseestraße südlichdes Plangebietes, Blick von Süd<strong>Teil</strong>s <strong>der</strong> Stolpseestraße östlich des Plangebietes,Blick von Südwest<strong>Teil</strong>s <strong>der</strong> Stolpseestraße nördlich des Plangebietes,Blick von Nordwest<strong>Teil</strong>s <strong>der</strong> Stolpseestraße nördlich des Plangebietes,Blick von Süd, l<strong>in</strong>ks neben <strong>der</strong> Straße ist auf demFoto <strong>der</strong> Sportplatz, dessen Gelände früher ebenfallszur Nerzfarm gehörte, zu sehen. Der Sportplatzgrenzt nördlich an das Plangebiet an.11Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 20134.2 Übergeordnete Verkehrswege, öffentlicher Personennahverkehr4.2.1 Fernradweg Berl<strong>in</strong>-Kopenhagen, Fernradweg Tour BrandenburgAuf <strong>der</strong> Stolpseestraße verläuft südlich angrenzend an das Plangebiet <strong>der</strong> Fernradweg Berl<strong>in</strong>-Kopenhagen sowiesüdöstlich und nordöstlich angrenzend an das Plangebiet <strong>der</strong> Fernradweg Tour Brandenburg.(TB) FernradwegTour BrandenburgLage Plangebiet<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong><strong>Teil</strong>-<strong>FNP</strong><strong>Himmelpfort</strong>(BK) FernradwegBerl<strong>in</strong>-Kopenhagen(Ausschnitt mit Kennzeichnung <strong>der</strong> Lage des Plangebietes)12Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Der Landesbetrieb Straßenwesen teilte mit Schreiben vom 08.10.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des<strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:„Die Prüfung <strong>der</strong> e<strong>in</strong>gereichten Unterlagen hat ergeben, dass ke<strong>in</strong>e Belange des Landesbetriebes Straßenwesen berührtwerden.Der o. g. <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes wird zugestimmt.“Der Wasser- und Bodenverband Uckermark-Havel teilte mit Schreiben vom 19.09.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong><strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:„An <strong>der</strong> südlichen Grenze des Planungsgebietes bef<strong>in</strong>den sich e<strong>in</strong>e Gewässer II. Ordnung, das <strong>in</strong> <strong>der</strong> Planung als Hechtgrabenbezeichnet wird. Dabei handelt es sich um e<strong>in</strong>en Nebengraben des Hechtgrabens, <strong>der</strong> erst Richtung Norden undnach dem Ende des Son<strong>der</strong>gebietes nach Westen abknickt und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Hechtgraben e<strong>in</strong>mündet. Dieser trägt den GewässernamenHechtgraben <strong>1.</strong> Dieser Graben muß zur Gewässerunterhaltung weiter zugänglich bleiben.H<strong>in</strong>weis: In <strong>der</strong> Darstellung des Flächennutzungsplanes ist <strong>der</strong> bereits vorhanden Radfernwan<strong>der</strong>weg als blaue gestrichelteL<strong>in</strong>ie westlich des Son<strong>der</strong>gebietes dargestellt und würde so <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gewässertrasse des Hechtgraben 1 verlaufen. Tatsächlichverläuft <strong>der</strong> Radfernwan<strong>der</strong>weg aber an <strong>der</strong> östlichen Grenze des Son<strong>der</strong>gebietes, östlich des Sportplatzes und an <strong>der</strong>Wald/Wiesengrenze Richtung Norden. Hier ist e<strong>in</strong>e Richtigstellung erfor<strong>der</strong>lich.“Berücksichtigung: Die Planung von Radfernwan<strong>der</strong>wegen unterliegt nicht <strong>der</strong> kommunalen Planungshoheit. Dievorhandenen Radfernwan<strong>der</strong>wege im Bereich des Plangebietes s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Begründung <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> ausführlichdargestellt.Zur Klarstellung erfolgt e<strong>in</strong>e redaktionelle Berichtigung <strong>der</strong> Lage des vorhandenen Radfernweges im Planausschnittdes <strong>FNP</strong>, <strong>in</strong> dem die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> dargestellt ist.4.2.2 Regionale RadwegeEntsprechend <strong>der</strong> vorhandenen Ausschil<strong>der</strong>ung verlaufen angrenzend an das Plangebiet auf <strong>der</strong> Stolpseestraßefolgende Regionale Radwege:- Rupp<strong>in</strong>er Seen- und Kultur-Radweg,- Havel-Radweg,- König<strong>in</strong>-Luise-RouteRupp<strong>in</strong>er Seen- und Kultur-Radweg - Strecke - ca. 215 km / Rundtour13Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 20134.2.3 Öffentlicher Personennahverkehr, Landesplanung VerkehrIn <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/Havel besteht Anschluss an das Netz <strong>der</strong> Regionalbahn <strong>in</strong> Richtung Berl<strong>in</strong> - Neustrelitz- Stralsund / Rostock. <strong>Himmelpfort</strong> hat Anschluss an das Regionalbusnetz <strong>in</strong> Richtung <strong>Fürstenberg</strong>/Havelund Templ<strong>in</strong>.Das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) teilte mit Schreiben vom 28.09.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit und bestätigte dies mit Schreiben vom 08.03.2013 im Rahmen <strong>der</strong>Beteiligung zum Entwurf <strong>der</strong> Planung:„… Die Flächennutzungsän<strong>der</strong>ungen haben ke<strong>in</strong>e verkehrlich relevanten <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>en zur Folge und auch ke<strong>in</strong>e Auswirkungenauf den Verkehr.Die Vere<strong>in</strong>barkeit <strong>der</strong> Planungsabsicht mit den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Verkehrsplanung desLandes kann bestätigt werden.Für die Verkehrsbereiche Straßen, übriger ÖPNV, Schienenpersonennahverkehr, ziviler Luftverkehr (Flugplätze), Landeswasserstraßenund Häfen liegen mir Informationen zu Planungen, die das Vorhaben betreffen können, nicht vor. …“4.3 Ver- und EntsorgungIm OT <strong>Himmelpfort</strong> bestehen Anschlussmöglichkeiten an die zentralen Ver- und Entsorgungsnetze für Frischwasser,Schmutzwasser und Elektroenergie. Im Bereich <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplaness<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Verkehrsflächen Ver- und Entsorgungsleitungen und -anlagen sowie auf den Baugrundstückenteilweise Anschlussleitungen und Hausanschlüsse vorhanden. Der Schutz <strong>der</strong> Leitungen und Anlagenist entsprechend den technischen Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ver- und Entsorgungsunternehmen zu gewährleisten.Das im Plangebiet anfallende Nie<strong>der</strong>schlagswasser wird gemäß BbgWG oberflächig versickert.Die E.ON edis AG teilte mit Schreiben vom 12.09.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanesmit und bestätigte dies mit Schreiben vom 09.0<strong>1.</strong>2013 im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung zum Entwurf <strong>der</strong>Planung:„Hiermit erhalten Sie unsere grundsätzliche Zustimmung zu Ihrer o.g. Planung im Versorgungsgebiet <strong>der</strong> E.ON edisAG.Im von Ihnen geplanten Bereich bef<strong>in</strong>den sich Elektroanlagen im Eigentum <strong>der</strong> E.ON edis AG. Hierbei handelt essich um Nie<strong>der</strong>spannungsanlagen.Zu Ihrer Information haben wir e<strong>in</strong>en Lageplan mit unserem Anlagenbestand beigefügt. Die Nie<strong>der</strong>spannungskabels<strong>in</strong>d blau und die Mittelspannungsanlagen s<strong>in</strong>d grün dargestellt.Zu unseren vorhandenen elektrischen Betriebsmitteln s<strong>in</strong>d grundsätzlich Abstände nach DIN VDE 0100 und DINVDE 0101 e<strong>in</strong>zuhalten.Da Energieanlagen nicht über- o<strong>der</strong> unterbaut werden dürfen, s<strong>in</strong>d eventuelle Umverlegungs- bzw. Schutzmaßnahmenrechtzeitig mit uns abzustimmen. Hierfür erbitten wir e<strong>in</strong>en rechtzeitigen Antrag, aus welchem die Baugrenzenhervorgehen. Auf dieser Grundlage werden wir dem Antragsteller e<strong>in</strong> Angebot für die Umverlegung unserer Anlagenunterbreiten. Ansprechpartner hierfür ist unser Obermeister Herr Jörg Friedrich, den Sie unter <strong>der</strong> Telefonnummer03306/2036-260 erreichen.Wir betrachten das Vorhaben zum heutigen Zeitpunkt als Information, ohne Maßnahmen zu planen.Für Erschließungsmaßnahmen werden durch E.ON edis auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen Baukostenzuschüsseerhoben und die entsprechenden Anschlusskosten berechnet.Dazu s<strong>in</strong>d weitere E<strong>in</strong>zelheiten unter Vorlage konkreter Baupläne e<strong>in</strong>zureichen, bzw. die Vorhaben rechtzeitig, spätestensjedoch e<strong>in</strong> Jahr vor Baubeg<strong>in</strong>n, <strong>in</strong> unserem Hause anzumelden.“Im Lageplan, <strong>der</strong> <strong>der</strong> Stellungnahme beilag, waren Leitungen und Anlagen des Unternehmens <strong>in</strong> den Straßen imBereich des Plangebietes sowie Hausanschlüsse <strong>der</strong> vorhandenen Bebauung dargestellt. Der Lageplan kann bei<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deverwaltung e<strong>in</strong>gesehen werden. Die H<strong>in</strong>weise s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> Realisierung von Vorhaben im Plangebietentsprechend zu beachten.Der Eigenbetrieb <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong> / Havel Wasser und Abwasser <strong>Fürstenberg</strong>er Seengebiet teilte mitSchreiben vom 25.02.2013 zum Entwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:„ zur o. g. Planung besteht me<strong>in</strong>erseits ke<strong>in</strong> E<strong>in</strong>wand.“Die NBB Netzgesellschaft Berl<strong>in</strong>-Brandenburg mbH & Co. KG teilte mit Schreiben vom 20.09.2012 zum Vorentwurf<strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit und bestätigte dies mit Schreiben vom 04.03.2013 imRahmen <strong>der</strong> Beteiligung zum Entwurf <strong>der</strong> Planung:„die WGI GmbH (nachfolgend WGI genannt) wird von <strong>der</strong> Netzgesellschaft Berl<strong>in</strong>-Brandenburg GmbH & Co. KG (nachfolgendNBB genannt) beauftragt, Auskunftsersuchen zu bearbeiten und handelt namens und <strong>in</strong> Vollmacht <strong>der</strong> NBB. Die NBBhandelt namens und im Auftrag <strong>der</strong> GASAG Berl<strong>in</strong>er Gaswerke AG, <strong>der</strong> EMB Erdgas Mark Brandenburg GmbH, <strong>der</strong>Stadtwerke Belzig GmbH, <strong>der</strong> Gasversorgung Zehdenick GmbH und <strong>der</strong> HSW Havelländische Stadtwerke GmbH.Im Bereich Ihrer geplanten Baumaßnahme liegen ke<strong>in</strong>e Anlagen <strong>der</strong> NBB.“Im Übersichtsplan, <strong>der</strong> <strong>der</strong> Stellungnahme beilag, waren Leitungen und Anlagen des Unternehmens <strong>in</strong> <strong>Teil</strong>en desOT <strong>Himmelpfort</strong> dargestellt. Im Bereich des Plangebietes waren jedoch ke<strong>in</strong>e Leitungen und Anlagen erkennbar.14Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Die Bundesnetzagentur teilte mit Schreiben vom 0<strong>1.</strong>03.2013 zum Entwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:„Ihr o.g. Schreiben bezieht sich auf das Verfahren <strong>der</strong> regionalen Raumordnungs- bzw. Flächennutzungsplanung.Bei diesen Planungen spielt u.a. auch die Frage e<strong>in</strong>er vorsorglichen Vermeidung ggf. e<strong>in</strong>treten<strong>der</strong> Bee<strong>in</strong>trächtigungen von Richtfunkstrecken(Störung des Funkbetriebs) durch neu zu errichtende Bauwerke e<strong>in</strong>e wesentliche Rolle. Daher möchte ich auf Folgendesh<strong>in</strong>weisen:• Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) teilt u.a. gemäß § 55 des Telekommunikationsgesetzes(TKG) vom 22.06.2004 die Frequenzen für das Betreiben von zivilen Richtfunkanlagen zu. Selbst betreibtsie ke<strong>in</strong>e Richtfunkstrecken. Die BNetzA kann aber <strong>in</strong> Planungs- und Genehmigungsverfahren (z.B. im Rahmen des Baurechtso<strong>der</strong> im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes) e<strong>in</strong>en Beitrag zur Störungsvorsorge leisten, <strong>in</strong>dem sie Namenund Anschriften <strong>der</strong> für das Plangebiet <strong>in</strong> Frage kommenden Richtfunkbetreiber identifiziert und diese den anfragenden Stellenmitteilt. Somit werden die regionalen Planungsträger <strong>in</strong> die Lage versetzt, die evtl. betroffenen Richtfunkbetreiber frühzeitig übervorgesehene Baumaßnahmen bzw. Flächennutzungen zu <strong>in</strong>formieren.• Bee<strong>in</strong>flussungen von Richtfunkstrecken durch neue Bauwerke mit Bauhöhen unter 20 m s<strong>in</strong>d jedoch nicht sehr wahrsche<strong>in</strong>lich.Auf das E<strong>in</strong>holen von Stellungnahmen <strong>der</strong> BNetzA zu Planverfahren mit ger<strong>in</strong>ger Bauhöhe kann daher verzichtet werden. Da imvorliegenden Fall die Planunterlagen ke<strong>in</strong>e Aussagen zu neuen Bauten mit Höhen über 20 m enthalten, habe ich ke<strong>in</strong>e weiterePrüfung <strong>der</strong> vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt.• Angaben zum geografischen Trassenverlauf <strong>der</strong> Richtfunkstrecken bzw. zu den ggf. e<strong>in</strong>tretenden Störsituationen kann dieBNetzA nicht liefern. Im Rahmen des Frequenzzuteilungsverfahrens für Richtfunkstrecken prüft die BNetzA lediglich das Störverhältniszu an<strong>der</strong>en·Richtfunkstrecken unter Berücksichtigung topografischer Gegebenheiten, nicht aber die konkreten Trassenverhältnisse(ke<strong>in</strong>e Überprüfung <strong>der</strong> Bebauung und an<strong>der</strong>er H<strong>in</strong><strong>der</strong>nisse, die den Richtfunkbetrieb bee<strong>in</strong>trächtigen können).Die im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Bauplanung bzw. <strong>der</strong> geplanten Flächennutzung erfor<strong>der</strong>lichen Informationen können deshalbnur die Richtfunkbetreiber liefern. Außerdem ist die BNetzA von den Richtfunkbetreibern nicht ermächtigt, Auskünfte zum Trassenverlaufsowie zu technischen Parametern <strong>der</strong> Richtfunkstrecken zu erteilen.• H<strong>in</strong>sichtlich e<strong>in</strong>er Bekanntgabe von <strong>in</strong> Betrieb bef<strong>in</strong>dlichen Richtfunktrassen <strong>in</strong> Flächennutzungsplänen, möchte ich darauf h<strong>in</strong>weisen,dass dieses Verfahren nicht zw<strong>in</strong>gend vorgeschrieben ist (ke<strong>in</strong>e Dokumentationspflicht) und nur e<strong>in</strong>e dem Ermessenüberlassene Maßnahme zur vorsorglichen Störungsvermeidung darstellt, die auch durch die öffentlichen Planungsträger nichte<strong>in</strong>heitlich gehandhabt wird. E<strong>in</strong>e Darstellung <strong>der</strong> Trassenverläufe <strong>in</strong> den Planunterlagen ist nur möglich, wenn die Setreiber diesausdrücklich wünschen und mit e<strong>in</strong>er Veröffentlichung ihrer Richtfunk-Standortdaten e<strong>in</strong>verstanden s<strong>in</strong>d (Datenschutz). Zu denBetreibern von Richtfunkstrecken gehören z.B. die <strong>in</strong> Deutschland tätigen großen Mobilfunkunternehmen. Diese erfüllen zwar e<strong>in</strong>enöffentlichen Auftrag, s<strong>in</strong>d jedoch untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> Wettbewerber. Übersichten zu den Netzstrukturen gehören daher zu den Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen; ihre Veröffentlichung unterliegt grundsätzlich den Wettbewerbsstrategien <strong>der</strong> Betreiber. UnterBerücksichtigung dieser Bed<strong>in</strong>gung und <strong>der</strong> hohen Anzahl laufend neu h<strong>in</strong>zukommen<strong>der</strong> Richtfunkstrecken ist es auf regionalerEbene somit kaum möglich, ständig aktuelle Übersichten zu führen.Bei den Untersuchungen werden Richtfunkstrecken militärischer Anwen<strong>der</strong> nicht berücksichtigt.Diesbezügliche Prüfungsanträge können an die örtlich zuständigen Wehrbereichsverwaltungen (WBV'en) gestellt werden. Auskünfteüber die örtliche Zuständigkeit <strong>der</strong> WBV'en erhalten Sie beim Bundesamt für Informationsmanagement und Informationstechnik<strong>der</strong> Bundeswehr, Bereich A9 NARFA GE, Ferd<strong>in</strong>and-Sauerbruch-Straße 1, 56073 Koblenz, Tel.: (02621) 694-7265.• Da <strong>der</strong> Richtfunk gegenwärtig e<strong>in</strong>e technisch und wirtschaftlich sehr gefragte Kommunikationslösung darstellt, s<strong>in</strong>d Informationenüber den aktuellen Richtfunkbelegungszustand für e<strong>in</strong> bestimmtes Gebiet ggf. <strong>in</strong> kürzester Zeit nicht mehr zutreffend. Bittebeachten Sie, dass aufgrund e<strong>in</strong>er längerfristigen Softwareumstellung die Ihnen übermittelten Daten ggf. nicht tagesaktuell s<strong>in</strong>d.• Bei Vorliegen konkreter Bauplanungen mit e<strong>in</strong>er Höhe von über 20m (z.B. W<strong>in</strong>dkraftanlagen), empfehle ich Ihnen, entsprechendeAnfragen an mich (Anschrift lt. Kopfzeile dieses Briefes) zu richten. Bei Abfor<strong>der</strong>ung e<strong>in</strong>er Stellungnahme s<strong>in</strong>d bitte diegeografischen Koord<strong>in</strong>aten (WGS 84) des Baugebiets anzugeben und ausreichend übersichtliches topografisches Kartenmaterialmit genauer Kennzeichnung des Baubereiches sowie das Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung zu übermitteln.Falls sich Ihre Bitte um Stellungnahme ggf. auch auf die im Plangebiet zu berücksichtigenden Leitungssysteme, wie z.B. untero<strong>der</strong>oberirdisch geführte Telekommunikationskabelanlagen o<strong>der</strong> Energieleitungen, bezieht, möchte ich darauf h<strong>in</strong>weisen, dassdie BNetzA selbst über ke<strong>in</strong>e eigenen Leitungsnetze verfügt. Sie kann auch nicht über alle regional vorhandenen KabeltrassenAuskunft erteilen, da das Führen entsprechen<strong>der</strong> Datenbestände nicht zu ihren behördlichen Aufgaben gehört. Angaben über Kabel-bzw. Leitungssysteme im Planbereich können daher nur direkt bei den jeweiligen Betreibern o<strong>der</strong> den·Planungs- bzw. Baubehördenvor Ort e<strong>in</strong>geholt werden.“Die H<strong>in</strong>weise stehen <strong>der</strong> Planung nicht entgegen. Entsprechend <strong>der</strong> gemäß <strong>FNP</strong> geplanten FlächennutzungSon<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden und <strong>der</strong> ortsüblichen Bebauung im Plangebiet ist mit <strong>der</strong> Errichtung vonBauwerken mit mehr als 20m Höhe nicht zu rechnen.Die M<strong>in</strong>eralölverbundleitung GmbH Schwedt teilte mit Schreiben vom 27.09.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong><strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:„unsererseits wird gegen die o. g. Maßnahme ke<strong>in</strong> E<strong>in</strong>wand erhoben, da sich <strong>in</strong> diesem Bereich ke<strong>in</strong>e Anlagen o<strong>der</strong> Anlagenteileunseres Unternehmens bef<strong>in</strong>den bzw. diese von Ihrem Vorhaben nicht bee<strong>in</strong>flusst werden.Die Beantragung e<strong>in</strong>es Erlaubnissche<strong>in</strong>es für Erdarbeiten ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.“Die GDMcom teilte mit Schreiben vom 17.09.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit und bestätigte dies mit Schreiben vom 0<strong>1.</strong>03.2013 im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligungzum Entwurf <strong>der</strong> Planung:„GDMcom ist vorliegend als von <strong>der</strong> ONTRAS - VNG Gastransport GmbH, Leipzig ("ONTRAS") und <strong>der</strong> VNG GasspeicherGmbH, Leipzig ("VGS"), beauftragtes Dienstleistungsunternehmen tätig und handelt <strong>in</strong>sofern namens und <strong>in</strong> Vollmacht <strong>der</strong>ONTRAS bzw. <strong>der</strong> VGS.Ihrer Anfrage entsprechend teilen wir Ihnen mit, dass o. a. Vorhaben ke<strong>in</strong>e vorhandenen Anlagen und ke<strong>in</strong>e zurzeit laufendenPlanungen <strong>der</strong> ONTRAS und <strong>der</strong> VGS berührt.Wir haben ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wände gegen das Vorhaben. …“15Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 20135. Bisher geltendes Recht im Plangebiet5.1 Baumschutzsatzung, WaldgesetzDer Gehölzbestand im Plangebiet unterliegt mit Ausnahme <strong>der</strong> Waldfläche <strong>der</strong> E<strong>in</strong>griffsregelung (§§ 14 ffBNatSchG) bzw. im Falle <strong>der</strong> Aufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes <strong>der</strong> Satzung über die Erhaltung, die Pflegeund den Schutz von Bäumen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/ Havel (Baumschutzsatzung).Der Landkreis Oberhavel teilte mit Schreiben vom 05.10.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:Belange <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde Weiterführende H<strong>in</strong>weise, Allgeme<strong>in</strong>„… Die Baumschutzsatzung <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong> gilt lediglich im Innenbereich und im Geltungsbereich <strong>der</strong> rechtskräftigenBebauungspläne. Außerhalb <strong>der</strong> im Zusammenhang bebauten Ortsteile unterliegen Baumfällungen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>griffsregelung(§§ 14 ff BNatSchG).“Der Landesbetrieb Forst Brandenburg / Oberförsterei Neuendorf teilte mit Schreiben vom 08.10.2012 zumVorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:„Die bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan als "Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof" soll geän<strong>der</strong>t werden <strong>in</strong> "Son<strong>der</strong>gebietWohnen mit Pferden". Die Pferdehaltung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich soll auf e<strong>in</strong> so ger<strong>in</strong>ges Maß begrenzt werden, dass sie mitgleichzeitiger Wohnnutzung vere<strong>in</strong>bar ist. Des Weiteren wird von e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gen Nutzung <strong>der</strong> Waldwege zum Ausreiten <strong>der</strong>Pferde, sowie unerheblichen Störungen gegenüber an<strong>der</strong>en Erholungssuchenden ausgegangen.Das Allgeme<strong>in</strong>e Betretungs- und Aneignungsrecht wird im §15 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LwaldG) geregelt.Dar<strong>in</strong> heißt es u. a.:"(2) Wer sich im Wald bef<strong>in</strong>det, hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgeme<strong>in</strong>schaft Wald nur so wenig wie möglich bee<strong>in</strong>trächtigt,se<strong>in</strong>e wirtschaftliche Nutzung nicht beh<strong>in</strong><strong>der</strong>t, <strong>der</strong> Wald nicht gefährdet, geschädigt o<strong>der</strong> verschmutzt und dieErholung an<strong>der</strong>er nicht gestört werden.""(4) ... Das Reiten und Gespannfahren ist nur auf zwei- o<strong>der</strong> mehrspurigen Waldwegen und Waldbrandwundstreifen zulässig.""(5) ... Sport- und Lehrpfade sowie Rückewege und Walde<strong>in</strong>teilungsschneisen dürfen nicht beritten o<strong>der</strong> mit bespanntenFahrzeugen befahren werden."Im Norden des Plangebietes bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong> Traubeneichen- Jungbestand, <strong>der</strong> auf e<strong>in</strong>er Fläche von 0,28 ha stockt. Eshandelt sich hierbei um Wald im S<strong>in</strong>ne des § 2 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LwaldG).Im Waldverzeichnis (DSW2) <strong>der</strong> unteren Forstbehörde wird dieser Bestand unter Abteilung 2251 h geführt.Das Plangebiet ist um diese Fläche zu reduzieren.E<strong>in</strong>e Umwandlung von Wald <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Nutzungsart wird seitens <strong>der</strong> unteren Forstbehörde nicht <strong>in</strong> Aussicht gestellt.E<strong>in</strong>zelbäume, Baumreihen o<strong>der</strong> Baumgruppen im übrigen Plangebiet unterliegen <strong>der</strong> Baumschutzsatzung <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/Havelvom 15.12.2010. Unter Beachtung <strong>der</strong> gegebenen H<strong>in</strong>weise bestehen seitens <strong>der</strong> unteren Forstbehörde fürdas geplante Vorhaben ke<strong>in</strong>e Bedenken.“Berücksichtigung: Es erfolgt e<strong>in</strong>e Darstellung <strong>der</strong> betreffenden 0,28 ha großen <strong>Teil</strong>fläche des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichsals Wald. Die Darstellung steht <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> geplanten Nutzung im übrigen <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sgebiet nicht entgegen,da die betreffende <strong>Teil</strong>fläche nicht für e<strong>in</strong>e bauliche Nutzung vorgesehen war, son<strong>der</strong>n Bestandteil desGrünanteils bleiben soll.Der Landesbetrieb Forst Brandenburg / Oberförsterei Neuendorf teilte mit Schreiben vom 19.03.2013 zumEntwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:„<strong>der</strong> Landesbetrieb Forst Brandenburg, hier vertreten durch die Oberförsterei Neuendorf, hat den o.g. Entwurf zur <strong>1.</strong> An<strong>der</strong>ungdes <strong>Teil</strong>- <strong>FNP</strong> geprüft. Die H<strong>in</strong>weise <strong>der</strong> Oberförsterei Neuendorf <strong>in</strong> <strong>der</strong> Stellungnahme vom 08.10.2012 bezüglichFeststellung <strong>der</strong> 0,28 ha Waldfläche wurden im og. Entwurf zum <strong>Teil</strong>- <strong>FNP</strong> e<strong>in</strong>gearbeitet. Die <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>- <strong>FNP</strong>f<strong>in</strong>det Zustimmung <strong>der</strong> Oberförsterei Neuendorf.Ergänzend wird seitens <strong>der</strong> Oberförsterei Neuendorf darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass es ich bei dem angrenzenden Waldgebietum e<strong>in</strong> naturschutzfachlich sensibles Gebiet handelt (FFH- Gebiet "Kle<strong>in</strong>e Schorfheide", <strong>in</strong> Ausweisung bef<strong>in</strong>dlicher Naturwald).<strong>in</strong> Vorbereitung <strong>der</strong> Bauleitplanung zum Son<strong>der</strong>gebiet sollte <strong>in</strong> Abhängigkeit <strong>der</strong> voraussichtlichen Waldfrequentierungdurch Reitsport e<strong>in</strong>e Abstimmung <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/Havel mit <strong>der</strong> Forstbehörde zu Möglichkeiten <strong>der</strong> Besucherlenkungerfolgen.Die H<strong>in</strong>weise s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> weiteren Planung entsprechend zu beachten.Im Umweltbericht <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>en wird unter U<strong>1.</strong>b) 3.auf die Schutzgebiete und Schutzobjektenach dem Naturschutzrecht e<strong>in</strong>gegangen. Auf das FFH-Gebiet und die möglichen erheblichen Auswirkungen <strong>der</strong>Planung auf dieses Gebiet wird unter U<strong>1.</strong>b) 3.2.1 e<strong>in</strong>gegangen. Hier wird unter U<strong>1.</strong>b) 3.2.<strong>1.</strong>3 festgestellt:„Die bisherige Darstellung des <strong>FNP</strong> sieht im Plangebiet e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof vor. Entsprechend <strong>der</strong> Begründungdes bisherigen <strong>FNP</strong> sollte hiervon ausgehend e<strong>in</strong>e Erholungsnutzung durch das Ausreiten <strong>in</strong> den angrenzendenWaldflächen erfolgen, die Bestandteil des LSG „<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet“ und des FFH „Kle<strong>in</strong>e Schorfheide- Havel“ s<strong>in</strong>d. Hieraus hätten sich auch Konflikte <strong>in</strong> Bezug auf den Artenschutz im FFH ergeben können.Die nun vorgesehene Modifizierung <strong>der</strong> Darstellung des <strong>FNP</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebiet „Wohnen mit Pferden“ begrenzt diePferdehaltung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich auf e<strong>in</strong> so ger<strong>in</strong>ges Maß, dass sie mit gleichzeitiger Wohnnutzung noch vere<strong>in</strong>barist. Im Ergebnis <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> wäre allenfalls mit e<strong>in</strong>er sehr ger<strong>in</strong>gen Nutzung <strong>der</strong> Waldwege zumAusreiten von Pferden aus dem <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich zu rechnen. Erhebliche Störungen geschützter Arten des FFH werdenmit <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> so vermieden.“16Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 20135.2 Bisherige Darstellung des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong> im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichDer Telflächennutzungsplan <strong>Himmelpfort</strong> stellt den <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich als Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil,Reiterhof dar.Plangebiet <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong><strong>Teil</strong>-<strong>FNP</strong><strong>Himmelpfort</strong>(Auszug Legende)(Auszug Planzeichnung mit Kennzeichnung des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches)Red. Anmerkung: Die Darstellung <strong>der</strong> Wegeführung des Radfernwegesnach Lychen (blau gestrichelt) im bestehenden <strong>Teil</strong>flächennutzungsplan<strong>Himmelpfort</strong> ist fehlerhaft.Zur Klarstellung erfolgt e<strong>in</strong>e redaktionelle Berichtigung <strong>der</strong> Lage desvorhandenen Radfernweges im Planausschnitt des <strong>FNP</strong>, <strong>in</strong> dem dievorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> dargestellt ist. (siehe auch unter 4.2.1)Im Erläuterungsbericht des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong> wird zum Plangebiet folgendes ausgeführt:2.2 Historische Entwicklung…Der Forstbetrieb unterhielt am östlichen Ortse<strong>in</strong>gang bis 1990 e<strong>in</strong>e Nerzfarm (Leerstand).…5.2 Son<strong>der</strong>bauflächen…Unter den dargestellten Son<strong>der</strong>bauflächen weisen drei Flächen e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Problematik auf. Die Flächen <strong>in</strong> Pian, amEichberg sowie die Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof liegen näher als 300 m zu e<strong>in</strong>em FFH-Gebiet. Gemäß Verwaltungsvorschriftzur Verträglichkeitsprüfung nach <strong>der</strong> FFH Richtl<strong>in</strong>ie ist bei baulichen Anlagen, die e<strong>in</strong>en ger<strong>in</strong>geren Abstand als300 m zum FFH-Gebiet aufweisen, im E<strong>in</strong>zelfall zu prüfen, ob e<strong>in</strong>e erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong> Gebiete vorliegt.…5.2.3 Son<strong>der</strong>bauflächen mit hohem Grünanteil…Son<strong>der</strong>baufläche ReiterhofMit <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>baufläche „Reiterhof“ am Ortsausgang <strong>in</strong> Richtung Bre<strong>der</strong>eiche wird e<strong>in</strong>e s<strong>in</strong>nvolle Nachnutzungdes Geländes <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm angestrebt und e<strong>in</strong> weiteres Vorhaben im H<strong>in</strong>blick auf die Entwicklungdes Fremdenverkehrs <strong>in</strong> <strong>Himmelpfort</strong> planungsrechtlich vorbereitet. Aufgrund <strong>der</strong> Nähe zum Erholungswald <strong>Himmelpfort</strong>erHeide sowie die ihn umgebenden Wiesen und Koppeln besitzt <strong>der</strong> Standort e<strong>in</strong>e hohe Lagegunst.Auch hier wird mit <strong>der</strong> Darstellung e<strong>in</strong>er Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil <strong>der</strong> Lage im Außenbereich Rechnunggetragen, nur e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>ge Bebauungsdichte zugelassen und e<strong>in</strong> gelungenes E<strong>in</strong>fügen <strong>in</strong> den umgebenden sensiblenLandschaftsraum (Nie<strong>der</strong>ungsbereich, Waldrand) angestrebt.Zusammen mit <strong>der</strong> nördlich anschließenden öffentlichen Grünfläche (Zweckbestimmung „Sportanlage“) soll <strong>in</strong> diesemBereich e<strong>in</strong> Schwerpunkt für Erholungs- und Freizeitnutzungen für E<strong>in</strong>heimische wie auch Tagestouristen und Urlaubsgästegeschaffen werden.Die Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung „Reiterhof“ liegt am Rande <strong>Himmelpfort</strong>s undgrenzt unmittelbar an das FFH-Gebiet an. Es handelt sich um e<strong>in</strong>en bestehenden Standort, <strong>der</strong> zukünftig qualifiziert und<strong>in</strong>tensiviert werden soll.17Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Der formulierte Schutzzweck des FFH-Gebietes “Kle<strong>in</strong>e Schorfheide” ist die Erhaltung und Entwicklung spezifischer Biotopeund <strong>der</strong> Schutz spezifischer Arten. Hierbei handelt es sich <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e um Moorflächen, Seen, naturnahe Fließgewässer,Sandoffenflächen, Wiesen verschiedener Typologien, Erlen- und Eschenwäl<strong>der</strong> und Kalktrockenrasen. AlsGebiete mit herausragen<strong>der</strong> Bedeutung für das FFH-Gebiet werden Bereiche aufgeführt, die sich <strong>in</strong> großer Entfernungzum Ort <strong>Himmelpfort</strong> bef<strong>in</strong>den. Im Rahmen <strong>der</strong> Landschaftsplanung wurden von den im Anhang II <strong>der</strong> FFH – Richtl<strong>in</strong>ieaufgeführten gefährdeten Tierarten drei <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gemarkung <strong>Himmelpfort</strong> nachgewiesen, <strong>der</strong> Fischotter, Elbebiber und dasGroße Mausohr.Bei dem Reiterhof handelt es sich um e<strong>in</strong>e existierende Hofstelle und e<strong>in</strong>en bestehenden Standort, <strong>der</strong> durch die Darstellungals Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil weiter <strong>in</strong> die Landschaft <strong>in</strong>tegriert werden soll und <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Nutzungscharakteristikgeordnet werden soll.Mit <strong>der</strong> Darstellung als Reiterhof soll zum e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>e Nachnutzung des Gebäudebestandes im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> touristischenEntwicklung von <strong>Himmelpfort</strong> sichergestellt und e<strong>in</strong> Brachfallen verh<strong>in</strong><strong>der</strong>t werden, zum an<strong>der</strong>en soll durch die Darstellunge<strong>in</strong>er ungeordneten evt. auch gewerblichen Nutzung entgegengewirkt werden. Die Darstellung zielt auch auf dieVerträglichkeit mit den Schutzzielen des FFH-Gebietes ab.Die Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof mit hohem Grünanteil wird östlich und nördlich durch e<strong>in</strong>en Weg vom FFH-Gebiet getrennt,das <strong>in</strong> diesem Bereich durch Wald gekennzeichnet wird. Die Waldflächen stellen auf Grund ihrer Ausprägung ke<strong>in</strong>formuliertes Schutzziel des FFH-Gebietes dar und übernehmen hier auch ke<strong>in</strong>e Habitatfunktion für diejenigen Arten, dieals Schutzzweck des FFH-Gebietes def<strong>in</strong>iert s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong> Schutzziele des FFH-Gebietes existierendamit <strong>in</strong> diesem Bereich nicht. Westlich grenzt die Son<strong>der</strong>baufläche an e<strong>in</strong>e Nie<strong>der</strong>ung an, die weiter nordwestlich - e-benfalls durch e<strong>in</strong>en Weg getrennt - <strong>in</strong> das FFH-Gebiet übergeht. Die Grenze <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof wurde <strong>in</strong>diesem Bereich so gewählt, dass ke<strong>in</strong>e Inanspruchnahme des Nie<strong>der</strong>ungsbereiches stattf<strong>in</strong>det. Im Rahmen <strong>der</strong> weiterenBauleitplanung soll die Fläche so geordnet werden, dass Hof- und Funktionsgebäude sich zum Nie<strong>der</strong>ungsbereich h<strong>in</strong> o-rientieren und e<strong>in</strong>e klare Nutzungsgrenze formuliert wird. Hierdurch wird die Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong> FFH-Schutzzweckevermieden.…5.6 Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrsstraßen…5.6.3 Planung…Fußgänger- und RadverkehrE<strong>in</strong> dichtes Netz an Fuß- und Radwegen ist für die touristische Entwicklung <strong>Himmelpfort</strong>s bzw. des Erholungsraums„<strong>Fürstenberg</strong>er Seenland“ von großer Bedeutung. Dabei ist die Verknüpfung des bereits gut ausgebauten lokalen Wegenetzesmit dem auf Kreis- bzw. regionaler Ebene geplanten Rad- und Wan<strong>der</strong>wegenetzes beson<strong>der</strong>s wichtig.Außerhalb <strong>der</strong> Siedlungsbereiche soll gemäß den Ausführungen des Regionalplans Verkehr (Prignitz-Oberhavel) <strong>der</strong>Ausbau von sogenannten Radfernwegen geför<strong>der</strong>t werden. Diese dienen dem Ausflugs-Radverkehr und Freizeitsportverkehrund s<strong>in</strong>d getrennt von den Straßen anzulegen.In <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>Himmelpfort</strong> treffen die beiden Radfernwege „Berl<strong>in</strong>-Kopenhagen“ (von Berl<strong>in</strong> entlang <strong>der</strong> Havel überZehdenick und <strong>Fürstenberg</strong> <strong>in</strong> Richtung Ostsee und Dänemark) und „Tour Brandenburg“ (von Rathenow über Wittstock,Rhe<strong>in</strong>sberg, <strong>Fürstenberg</strong> <strong>in</strong> Richtung Lychen bzw. Region Uckermark-Barnim) aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong>. Neben <strong>der</strong> E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung touristischattraktiver Orte, zu denen auch <strong>Himmelpfort</strong> zählt, ist die Anlage e<strong>in</strong>er weitgehend eigenen, den Ansprüchen <strong>der</strong>Radtouristen entsprechenden Trassenführung und -gestaltung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit zu gewährleisten.Der Verlauf <strong>der</strong> Radfernwege ist im <strong>FNP</strong> dargestellt.Um von den Radtouristen profitieren zu können, muss <strong>Himmelpfort</strong> e<strong>in</strong> entsprechendes Angebot an Versorgungs- undBesichtigungsmöglichkeiten bereithalten und genügend Fahrradstellplätze <strong>in</strong> zentraler Lage zur Verfügung stellen. DieBeschil<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Radwege ist ebenso wichtig wie e<strong>in</strong> günstig gelegener Informationspunkt und H<strong>in</strong>weisschil<strong>der</strong> auf touristischeAttraktionen.Neben den Radwegen s<strong>in</strong>d die von <strong>Himmelpfort</strong> ausgehenden Wan<strong>der</strong>wege für die Fremdenverkehrsentwicklung <strong>der</strong>Geme<strong>in</strong>de enorm wichtig. In den beiden folgenden Tabellen werden zunächst die überörtlichen Wan<strong>der</strong>wege und anschließenddie Rundwan<strong>der</strong>wege (jeweils Bestand und Planung) aufgelistet. Dabei entsprechen nicht nur die Angabenzum Verlauf, zur Entfernung sowie die H<strong>in</strong>weise zu Wegeergänzungen und zur thematischen Ausgestaltung den Erläuterungendes Landschaftsplans <strong>Himmelpfort</strong> (Büro Rosenkranz), son<strong>der</strong>n es wurde auch die Nummerierung im H<strong>in</strong>blickauf e<strong>in</strong>e bessere Vergleichbarkeit übernommen. Auf e<strong>in</strong>e Darstellung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Planzeichnung zum <strong>FNP</strong> wird verzichtet.(Auszug)…5.8 Fremdenverkehr…5.8.2 Planung…• Auf dem Gelände <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm ist die Entwicklung e<strong>in</strong>es Reiterhofes geplant. Der Standort besitzt durchdie ihn umgebenden Wiesen und Koppeln sowie die Nähe zum Erholungswald <strong>Himmelpfort</strong>er Heide e<strong>in</strong>e hohe Lagegunst.Im Zuge <strong>der</strong> geplanten weiteren touristischen Erschließung des Waldes <strong>Himmelpfort</strong>er Heide durch ausgewieseneReitwege können Möglichkeiten für kle<strong>in</strong>ere Rundritte geschaffen werden und somit <strong>in</strong>sgesamt das Angebot für Freizeit-Reiten ausgedehnt werden.18Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 20136. Begründung <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Darstellung des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanesDas Plangebiet <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes umfasst e<strong>in</strong>e Fläche, die teilweise mitWohn- und Wirtschaftsgebäuden bebaut ist und im bisherigen <strong>Teil</strong>flächennutzungsplan <strong>Himmelpfort</strong> als Son<strong>der</strong>bauflächemit hohem Grünanteil, Reiterhof dargestellt ist. E<strong>in</strong> Reiterhof ist im Plangebiet jedoch gegenwärtignicht vorhanden. Im südöstlichen <strong>Teil</strong> des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches bef<strong>in</strong>den sich Wohnnutzungen. Der nordöstliche<strong>Teil</strong> des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches mit desolatem Gebäudebestand e<strong>in</strong>er früheren Nerzfarm mit zwischenzeitlicherNutzung als Reiterhof ist gegenwärtig ungenutzt.Die <strong>Teil</strong>fläche <strong>der</strong> früheren Nerzfarm weist auf Grund e<strong>in</strong>es zwischenzeitlich entstandenen Sanierungsrückstause<strong>in</strong>en erheblichen städtebaulichen Missstand auf. Dieser städtebauliche Missstand wirkt sich störend auf die im<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich vorhandenen Wohnnutzungen aus. E<strong>in</strong>e weitere wesentliche Störwirkung ergibt sich <strong>in</strong> Bezugauf die Erholungsnutzung im OT <strong>Himmelpfort</strong>, <strong>der</strong> e<strong>in</strong> anerkannter Erholungsort ist. Da <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich mit<strong>der</strong> teilweise ru<strong>in</strong>ösen Bebauung <strong>der</strong> früheren Nerzfarm unmittelbar am Fernradweg Berl<strong>in</strong>-Kopenhagen, amFernradweg Tour Brandenburg sowie an weiteren regional bedeutsamen Radwegen (Rupp<strong>in</strong>er Seen-Kultur-Radweg, Havel-Radweg, König<strong>in</strong>-Luise-Route) liegt, ist die störende Wirkung <strong>in</strong> Bezug auf die Erholungsnutzungbeson<strong>der</strong>s erheblich.Auf Grund <strong>der</strong> vorhandenen Wohnnutzungen ist e<strong>in</strong>e ausschließliche Nutzung des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichs als Reiterhofnicht umsetzbar. Um e<strong>in</strong>e geordnete städtebauliche Entwicklung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich planerisch vorzubereiten,sollte im Vorentwurf gemäß Aufstellungsbeschluss zur vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> die bisherige Darstellung<strong>der</strong> Gesamtfläche im <strong>FNP</strong> als „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil Reiterhof“ geän<strong>der</strong>t werden <strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebietmit hohem Grünanteil Wohnen mit Pferden“.Zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung undLandesplanung, die mit Schreiben <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>samen Landesplanungsabteilung (MIL) vom 12.10.2012mitgeteilt wurden (sh. auch unter U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong>1), wurde die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Darstellung des Flächennutzungsplanes imEntwurf <strong>der</strong> <strong>FNP</strong>-<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> wie folgt überarbeitet:Innerhalb des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichs, <strong>der</strong> bisher e<strong>in</strong>heitlich als Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil (Reiterhof)dargestellt ist, soll nun e<strong>in</strong>e Differenzierung <strong>der</strong> geplanten Flächennutzung unter Berücksichtigung <strong>der</strong>bestehenden Bebauungs- und Nutzungsverhältnisse erfolgen.(sh. hierzu auch Ergänzung <strong>der</strong> Bestandsdarstellung unter 3.1)Darstellung <strong>der</strong> geplanten <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> unter Verwendung von Daten des Landes Brandenburg19Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Die im Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> geplante Darstellung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes mit hohem Grünanteil, Wohnenmit Pferden wurde im Entwurf <strong>der</strong> Planän<strong>der</strong>ung differenziert <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>gebietsfläche und e<strong>in</strong>en Grünanteil.Hierbei liegt <strong>der</strong> Grünanteil im nordwestlichen <strong>Teil</strong> des Plangebietes, <strong>der</strong> an die Nie<strong>der</strong>ung des Hechtgrabensangrenzt und auch bisher e<strong>in</strong>e grünräumliche Prägung hat. Der Grünanteil wird unterteilt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Waldfläche(gemäß Mitteilung <strong>der</strong> unteren Forstbehörde, sh. unter 5.1) sowie e<strong>in</strong>e Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmungprivate Grünfläche mit gärtnerischer Nutzung und extensiver Pferdehaltung. Die private gärtnerischeNutzung schließt hierbei auch die teilweise vorhandene Kle<strong>in</strong>tierhaltung auf dieser Fläche mit e<strong>in</strong>.Das Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden umfasst gemäß <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> nur noch die bereits bebauten Flächenim Südosten des Plangebietes, die durch die südöstlich angrenzende Straße erschlossen ist. Innerhalb dieserFläche liegen die vorhandenen Wohnnutzungen sowie mehrere <strong>der</strong>zeit ungenutzte Gebäude <strong>der</strong> ehemaligenNerzfarm (später Reiterhof).Durch diese Differenzierung <strong>der</strong> geplanten Nutzungen unter Berücksichtigung des Bestandes im Plangebietwird <strong>der</strong> bisherigen Plan<strong>in</strong>tention des Flächennutzungsplanes, wonach das Plangebiet durch die Möglichkeit<strong>der</strong> Pferdehaltung <strong>der</strong> Erholungsnutzung <strong>in</strong> Bezug auf den Reitsport dienen soll, weiterh<strong>in</strong> Rechnung getragen.Zugleich wird mit <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> jedoch auch klargestellt, dass e<strong>in</strong>e Pferdehaltung nur soweit erfolgen soll, wiesie mit gleichzeitiger Wohnnutzung vere<strong>in</strong>bar ist. Hiermit trägt die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> den bestehenden Wohnnutzungenim <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich Rechnung und bereitet <strong>in</strong> diesem Rahmen auch die Revitalisierung <strong>der</strong> städtebaulichdesolaten Fläche <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm durch Wohnnutzungen und Pferdehaltung vor. Hierdurch solldie Beseitigung des bisherigen städtebaulichen Missstandes im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich ermöglicht werden.Da die Zweckbestimmung "Wohnen mit Pferden" bereits die geplante Nutzung klar e<strong>in</strong>grenzt, wird nicht, wieim bisherigen <strong>FNP</strong>, im Plangebiet e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>baufläche gemäß §1(1)4. BauNVO dargestellt, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebietgemäß §1(2)10. BauNVO i. V. m. §11 BauNVO.Die geplante Darstellung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes erfolgt, ebenso wie die bisherige Darstellung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>baufläche,da das geplante Son<strong>der</strong>gebiet "Wohnen mit Pferden" sich von den übrigen Baugebieten gemäß BauNVOerheblich unterscheidet.Zur Zulässigkeit e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes „Wohnen mit Pferden“ wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeitschrift BauR 2009, S. 1550-1552,zu e<strong>in</strong>em diesbezüglichen Beschluss des OVG Nie<strong>der</strong>sachsen 22.12.2008 (Aktenzeichen 1 MN 194/08) ausgeführt:"… „Wohnen mit Pferdehaltung“ ist ke<strong>in</strong>e Nutzungsart, die mit <strong>der</strong> Festsetzung e<strong>in</strong>es Allgeme<strong>in</strong>en Wohngebiets o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>esDorfgebiets (erst recht e<strong>in</strong>es Mischgebiets) verwirklicht werden könnte. Der Senat hat bereits mit Urteil vom5. 4. 2001 1 angemerkt, e<strong>in</strong>e Nutzung, die auf Wohnen mit Pferdehaltung h<strong>in</strong>auslaufe, müsse wohl als Son<strong>der</strong>gebiet festgesetztwerden. Daran ist festzuhalten: Nach e<strong>in</strong>helliger Me<strong>in</strong>ung entspricht die Haltung von Pferden nicht <strong>der</strong> Eigenarte<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en Wohngebiets 2 . In Betracht kommt allenfalls die Zulassung e<strong>in</strong>er untergeordneten Nebenanlage i. S.des § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO 3 , vor allem <strong>in</strong> Randlagen des Wohngebiets. Hier soll die Pferdehaltung jedoch gleichgewichtigerBestandteil des fraglichen Gebiets se<strong>in</strong>; das ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em allgeme<strong>in</strong>en Wohngebiet nicht möglich.„Wohnen mit Pferden“ ist auch ke<strong>in</strong>e Dorfgebietsnutzung. E<strong>in</strong> Dorfgebiet i. S. des § 5 BauNVO ist nicht durch „ländlichesAmbiente“ def<strong>in</strong>iert, son<strong>der</strong>n stellt e<strong>in</strong> „ländliches Mischgebiet“ dar, <strong>in</strong> dem Landwirtschaftsbetriebe ebenso wie nicht störendeGewerbebetriebe, wie sie traditionell im Dorfgebiet angesiedelt waren, und sonstiges Wohnen zulässig s<strong>in</strong>d. Fehltnur e<strong>in</strong>e dieser drei Hauptnutzungen, ist die allgeme<strong>in</strong>e Zweckbestimmung des <strong>in</strong> diesem S<strong>in</strong>ne def<strong>in</strong>ierten Gebietesnicht mehr gewahrt 4 . …1 – 1 K 2758/00 –, BauR 2001, 1546 = BRS 64 Nr. 13.2 VGH Mannheim, Urteil v. 10.10.2003 – 5S 1692/02 –, VBlBW 2004, 181; auch nicht e<strong>in</strong>es Mischgebiets: OVGLüneburg, Urteil v.25.7.1988 – 1 A 46/87 –, BauR 1989, 63 = BRS 48 Nr. 38; vgl. im Übrigen Beschluss des Senatsv. 17.12.2001 – 1 MA 3241/01 –, v.6.2.2008 – 1 LA 182/06 – und v. 19.1<strong>1.</strong>2008 – 1 ME 233/08 –, BauR 2008, 210;OVG Lüneburg, Beschluss v. 28.3.2002 – 9 MB43/02 –, Veröffentlichung dieser Entscheidungen nicht bekannt; VGHMannheim, Beschluss v. 16.5.1990 – 3S 218/90 –, juris; OVGSaarland, Beschluss v. 19.9.2007 – 2 B 355/07 –,BauR 2007, 2112 (Leitsatz); BVerwG, Beschluss v. 27.1<strong>1.</strong>1990 – 4 B 147.90 –, juris.3 OVG Lüneburg, Urteil v. 25.7.1988 – 1 A 46/87 –, BauR 1989, 63 = BRS 48 Nr. 38.4 Vgl. Urteil v. 27.10.1993 – 1 K 3/91 –, NVwZ 1995, 284; Urteil v. 22.10.2008 – 1 KN 57/06 –.Die bisher im <strong>FNP</strong> für das Plangebiet getroffene Darstellung als Fläche „mit hohem Grünanteil“ wird auch imRahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> durch die nun erfolgte differenzierte Darstellung von privater Grünfläche undWald <strong>in</strong>haltlich beibehalten. Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches,<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e angrenzend an die westlich gelegene Nie<strong>der</strong>ungswiese am Hechtgraben sowiedas nordöstlich angrenzende FFH Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel, erhalten bleiben.Ebenso wie im bisherigen <strong>FNP</strong> dient die Darstellung <strong>der</strong> privaten Grünfläche und <strong>der</strong> Waldfläche zur Sicherunge<strong>in</strong>es hohen Grünanteiles und somit <strong>der</strong> M<strong>in</strong>imierung des E<strong>in</strong>griffes <strong>in</strong> Natur und Landschaft. Das zukünftige Maß<strong>der</strong> baulichen Nutzung soll im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich nicht erheblich über das Maß <strong>der</strong> bisherigen Bebauung h<strong>in</strong>ausgehen.Der hohe Grünanteil trägt <strong>der</strong> Lage des Plangebietes im Außenraum, angrenzend an Schutzgebiete nachdem Naturschutzrecht sowie angrenzend an den wertvollen Landschaftsraum <strong>der</strong> Wiesennie<strong>der</strong>ung des HechtgrabensRechnung.20Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Die baulichen Nutzungen sollen, ebenso wie bisher, mit ger<strong>in</strong>ger Bebauungsdichte auf den östlichen <strong>Teil</strong> desPlangebietes beschränkt bleiben.Der bisher unbebaute westliche <strong>Teil</strong> des Plangebietes soll auch zukünftig den Freiraumnutzungen dienen. Dervorhandene Gehölzbestand soll so weit wie möglich erhalten bleiben.Zur Berücksichtigung e<strong>in</strong>es entsprechenden H<strong>in</strong>weises des Landesbetrieb Forst Brandenburg / OberförstereiNeuendorf mit Schreiben vom 08.10.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes (sh.unter 5.1) wird die festgestellte Waldfläche im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich entsprechend dem Bestand als Wald dargestellt.E<strong>in</strong>e Umwandlung von Wald <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Nutzungsart wird auf Grund <strong>der</strong> vorliegenden Planung nichterfor<strong>der</strong>lich.Die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> berührt die Grundzüge des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong> nicht.Der <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich umfasst e<strong>in</strong>e Fläche ger<strong>in</strong>ger Größe, auf <strong>der</strong> die bisher geplante Nutzung lediglich <strong>der</strong>Realität angepasst und für die Behebung e<strong>in</strong>es städtebaulichen Missstandes ger<strong>in</strong>gfügig modifiziert wird.Die bisher im Plangebiet auf <strong>der</strong> Ebene des <strong>FNP</strong> vorgesehene Pferdehaltung wird mit <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>so weit als möglich weiterh<strong>in</strong> berücksichtigt. Hierbei wird jedoch den vorhandenen Wohnnutzungen angemessenRechnung getragen, die e<strong>in</strong>e ausschließliche Nutzung des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches für e<strong>in</strong>en Reiterhof kaum zugelassenhätten. Stattdessen wird durch die Darstellung e<strong>in</strong>es "Son<strong>der</strong>gebietes Wohnen mit Pferden" entsprechend<strong>der</strong> bisherigen Planungsabsicht des <strong>FNP</strong> e<strong>in</strong>e Revitalisierung <strong>der</strong> Flächen <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm planerischvorbereitet und die Beseitigung e<strong>in</strong>es städtebaulichen Missstandes im Plangebiet ermöglicht. Dies wird <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<strong>der</strong> Plan<strong>in</strong>tention des Flächennutzungsplanes gerecht, wonach die För<strong>der</strong>ung von <strong>Himmelpfort</strong> als attraktivemWohn- und Erholungsort e<strong>in</strong> vorrangiges Planungsziel ist.7. Städtebauliche Kennwerte PlanungDurch die Flächendifferenzierung zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanungsowie zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Forstbehörde ergeben sich die städtebaulichen Kennwertefür die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> wie folgt:Nutzungbisherige Darstellungim <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichdes <strong>FNP</strong>(Flächengröße <strong>in</strong> ha)geän<strong>der</strong>te Darstellungim <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichdes <strong>FNP</strong>(Flächengröße <strong>in</strong> ha)Bilanz (ha)Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil,2,35 0 -2,35ReiterhofSon<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden 0 0,84 +0,84Private Grünfläche mit gärtnerischer0 1,23 +1,23Nutzung und extensive PferdehaltungWald 0 0,28 +0,28gesamt 2,35 2,358. Auswirkungen <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes auf kommunale undauf private BelangeDer Flächennutzungsplan (<strong>FNP</strong>) stellt als vorbereiten<strong>der</strong> Bauleitplan die sich aus <strong>der</strong> beabsichtigten städtebaulichenEntwicklung ergebende Art <strong>der</strong> Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong>den Grundzügen dar. Er entwickelt im Unterschied zum Bebauungsplan ke<strong>in</strong>e unmittelbaren bodenrechtlichenWirkungen. Aus <strong>der</strong> Darstellung s<strong>in</strong>d we<strong>der</strong> Rechtsansprüche, wie etwa auf Baugenehmigungen für e<strong>in</strong> Grundstücknoch Entschädigungsansprüche abzuleiten. Verb<strong>in</strong>dliche Bauleitpläne s<strong>in</strong>d aus dem Flächennutzungsplanzu entwickeln.Beim Bauen im Außenbereich gemäß §35 BauGB ist die Darstellung des Flächennutzungsplanes bei <strong>der</strong> Beurteilung<strong>der</strong> Zulässigkeit von Vorhaben im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen.Die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplanes soll bewirken, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplanesden Nutzungen Wohnen und angemessene Pferdehaltung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich nicht entgegenstehen.Hierdurch soll <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e e<strong>in</strong>e wesentliche planerische Voraussetzung für die Revitalisierung <strong>der</strong> Fläche<strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm und somit für die Beseitigung des hier vorhandenen städtebaulichen Missstandes geschaffenwerden. Da das Plangebiet unmittelbar an überregionalen und regionalen Radfernwegen liegt und <strong>der</strong>OT <strong>Himmelpfort</strong> e<strong>in</strong> anerkannter Erholungsort ist, dienen die Beseitigung des städtebaulichen Missstandes im<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich und die Schaffung <strong>der</strong> Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e geordnete städtebauliche Entwicklung demGeme<strong>in</strong>wohl.Da das Plangebiet bereits durch die Stolpseestraße erschlossen ist, bereitet die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplaneske<strong>in</strong>en zusätzlichen Erschließungsaufwand vor.21Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013E<strong>in</strong>e über den Umfang des baulichen Bestandes erheblich h<strong>in</strong>ausgehende bauliche Nutzung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichbereitet die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplanes nicht vor. Durch die differenzierte Darstellungdes Grünanteils im Plangebiet als Grün- bzw. Waldflächen trägt die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplaneszum Freiraumschutz bei und dient <strong>in</strong>sofern auch <strong>der</strong> Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele <strong>der</strong>Raumordnung und Landesplanung.Der Landkreis Oberhavel teilte mit Schreiben vom 18.03.2013 zum Entwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:„Belange des Bereichs LandwirtschaftAus <strong>der</strong> Sicht des Fachdienstes Landwirtschaft gibt es zur vorgesehenen Ausweisung des Gebietes ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wände.“9. Auswirkungen <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes auf Natur und LandschaftGemäß §1a(3) Satz 1 BauGB s<strong>in</strong>d die voraussichtlich erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen des Landschaftsbildessowie <strong>der</strong> Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en <strong>in</strong> §1(6)7.a BauGB bezeichnetenBestandteilen (E<strong>in</strong>griffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Abwägung nach §1(1)7. BauGB zuberücksichtigen.Die vorliegende Planän<strong>der</strong>ung umfasst e<strong>in</strong> Gebiet, das bereits teilweise bebaut ist und das auch bisher als Son<strong>der</strong>bauflächemit ähnlicher Nutzung im Flächennutzungsplan dargestellt ist.Ausgehend von <strong>der</strong> bisherigen baulichen Nutzung des Plangebietes <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit <strong>der</strong> Darstellung e<strong>in</strong>er Son<strong>der</strong>bauflächemit hohem Grünanteil geht <strong>der</strong> wirksame Flächennutzungsplan davon aus, dass <strong>der</strong> zukünftigeE<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Boden, Natur und Landschaft nicht erheblich über das bisherige Maß des E<strong>in</strong>griffs h<strong>in</strong>ausgehen wird.Die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Darstellung des <strong>FNP</strong> von e<strong>in</strong>er „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil, Reiterhof“<strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie e<strong>in</strong>en differenziert dargestellten Grünanteil <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er Grünflächeund e<strong>in</strong>er Waldfläche bereitet ke<strong>in</strong>en erheblicheren E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Boden, Natur und Landschaft vor, als diebisherige Darstellung.Die bisher im <strong>FNP</strong> für das Plangebiet getroffene Darstellung als Fläche „mit hohem Grünanteil“ wird auch imRahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> durch die nun erfolgte differenzierte Darstellung von Grünfläche und Wald<strong>in</strong>haltlich beibehalten. Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches,<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e angrenzend an die westlich gelegene Nie<strong>der</strong>ungswiese am Hechtgraben sowie dasnordöstlich angrenzende FFH „Kle<strong>in</strong>e Schorfheide – Havel“ und das südlich gelegene FFH „Stolpseewiesen –Siggelhavel“, erhalten bleiben.Ebenso wie im bisherigen <strong>FNP</strong> dient die Darstellung <strong>der</strong> Grünfläche und <strong>der</strong> Waldfläche zur Sicherung e<strong>in</strong>eshohen Grünanteiles und somit <strong>der</strong> M<strong>in</strong>imierung des E<strong>in</strong>griffes <strong>in</strong> Natur und Landschaft. Das zukünftige Maß <strong>der</strong>baulichen Nutzung soll im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich nicht erheblich über das Maß <strong>der</strong> bisherigen Bebauung h<strong>in</strong>ausgehen.Der hohe Grünanteil trägt <strong>der</strong> Lage des Plangebietes im Außenraum, angrenzend an Schutzgebiete nachdem Naturschutzrecht sowie angrenzend an den wertvollen Landschaftsraum <strong>der</strong> Wiesennie<strong>der</strong>ung des HechtgrabensRechnung.Die baulichen Nutzungen sollen, ebenso wie bisher, mit ger<strong>in</strong>ger Bebauungsdichte auf den östlichen <strong>Teil</strong> desPlangebietes beschränkt bleiben. Der bisher unbebaute westliche <strong>Teil</strong> des Plangebietes soll auch zukünftig dengeplanten Freiraumnutzungen dienen. Der vorhandene Gehölzbestand soll so weit wie möglich erhalten bleiben.Der Gehölzbestand im Plangebiet unterliegt mit Ausnahme <strong>der</strong> Waldfläche <strong>der</strong> E<strong>in</strong>griffsregelung (§§ 14 ffBNatSchG) bzw. im Falle <strong>der</strong> Aufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes <strong>der</strong> Satzung über die Erhaltung, die Pflegeund den Schutz von Bäumen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/ Havel (Baumschutzsatzung).Zur Berücksichtigung e<strong>in</strong>es entsprechenden H<strong>in</strong>weises des Landesbetrieb Forst Brandenburg / OberförstereiNeuendorf mit Schreiben vom 08.10.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes (sh.unter 5.1) wird e<strong>in</strong>e <strong>Teil</strong>fläche im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich entsprechend dem Bestand als Wald dargestellt. Der Baumbestand,<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> durch die Forstbehörde mitgeteilten Waldfläche vorhanden ist, unterliegt hiernach demWaldgesetz.Zum naturräumlichen Bestand im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich sh. auch im Umweltbericht unter U2.a).Die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zur Vermeidung drohen<strong>der</strong> Verstöße gegen Verbote des §44 BNatSchG s<strong>in</strong>dunter 10. im Fachbeitrag Artenschutz dargelegt.Der Landkreis Oberhavel teilte mit Schreiben vom 18.03.2013 zum Entwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:„Belange <strong>der</strong> unteren NaturschutzbehördeNaturschutzrechtliche Belange <strong>in</strong> Zuständigkeit <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde s<strong>in</strong>d nicht betroffen.“22Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 201310. Artenschutzrechtliche Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG - Fachbeitrag Artenschutz -10.1 Berücksichtigung des Artenschutzes <strong>in</strong> <strong>der</strong> BauleitplanungDie Darstellung des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes schafft als vorbereitende Bauleitplanung nicht die planungsrechtlichenVoraussetzungen für die Zulässigkeit von Vorhaben. Durch die hier erfolgende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Darstellung<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil, Reiterhof <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Wald undprivate Grünfläche wird ke<strong>in</strong> zusätzlicher E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Boden, Natur und Landschaft vorbereitet. Auch verän<strong>der</strong>teAuswirkungen <strong>in</strong> Bezug auf den Artenschutz s<strong>in</strong>d hiermit nicht verbunden.Die Berücksichtigung <strong>der</strong> Belange des Artenschutzes erfolgt gemäß <strong>der</strong> Arbeitshilfe Artenschutz und Bebauungsplanungvon Rechtsanwalt Dr. Eckart Scharmer und Rechtsanwalt Dr. Matthias Bless<strong>in</strong>g im Auftrag desM<strong>in</strong>isteriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg - Referat 23 vom 13.0<strong>1.</strong>2009.Grundsätzlich heißt es hier<strong>in</strong>:„Die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 42 Abs. 1 BNatSchG (§44 Abs. 1 BNatSchG n.F.) s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bebauungsplanungzu beachten, soweit diese die Vollzugsunfähigkeit des Bebauungsplans bewirken können.“Gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten,<strong>1.</strong> wild lebenden Tieren <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen o<strong>der</strong> zu töteno<strong>der</strong> ihre Entwicklungsformen aus <strong>der</strong> Natur zu entnehmen, zu beschädigen o<strong>der</strong> zu zerstören,2. wild lebende Tiere <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-,Aufzucht-, Mauser-, Überw<strong>in</strong>terungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten erheblich zu stören; e<strong>in</strong>e erhebliche Störung liegt vor,wenn sich durch die Störung <strong>der</strong> Erhaltungszustand <strong>der</strong> lokalen Population e<strong>in</strong>er Art verschlechtert,3 .Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten <strong>der</strong> wild lebenden Tiere <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten Arten aus <strong>der</strong> Natur zu entnehmen,zu beschädigen o<strong>der</strong> zu zerstören,4 .wild lebende Pflanzen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten Arten o<strong>der</strong> ihre Entwicklungsformen aus <strong>der</strong> Natur zu entnehmen,sie o<strong>der</strong> ihre Standorte zu beschädigen o<strong>der</strong> zu zerstören (Zugriffsverbote).10.2 Potenzialanalyse auf Grund <strong>der</strong> vorhandenen Biotoptypen und HabitateEntsprechend den Aussagen im Umweltbericht unter U2.a) ist im Plangebiet mit e<strong>in</strong>er Betroffenheit geschützterArten wie folgt zu rechnen:Geschützte Biotope und geschützte Pflanzenarten s<strong>in</strong>d im Plangebiet nicht vorhanden. Geschützte Tierartenkönnen im Plangebiet wie folgt betroffen se<strong>in</strong>:Der Gebäudebestand im Plangebiet bietet Nistmöglichkeiten für nischenbrütende Vogelarten sowie geeigneteRuhe- o<strong>der</strong> Rückzugsbereiche für Fle<strong>der</strong>mäuse.Die ru<strong>der</strong>alen Gras- und Staudenfluren, die auf <strong>der</strong> ungenutzten Freifläche <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm aufgewachsens<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d auf Grund <strong>der</strong> vorangeschrittenen Sukzession für bodenbrütende Arten kaum geeignet. DerBesatz mit Katzen im Siedlungsgebiet würde das Aufkommen von Bodenbrütern zudem verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n.Die Freiflächen <strong>der</strong> Wohngrundstücke im Plangebiet s<strong>in</strong>d wegen ihrer <strong>in</strong>tensiven Nutzung für Bodenbrüter ungeeignet.Die älteren Gehölze im Plangebiet bieten geeignete Brutmöglichkeiten für freibrütende Vogelarten, Höhlenbrüterund teilweise auch für Fle<strong>der</strong>mäuse.Für Amphibien, die den Hechtgraben 1 westlich des Plangebietes als Wan<strong>der</strong>route nutzen, können frostfreieKeller- und Hohlräume <strong>in</strong> den vorhandenen Gebäuden als Überw<strong>in</strong>terungsquartier dienen.Auf Grund <strong>der</strong> Lage des Plangebietes nahe e<strong>in</strong>er Waldfläche mit teils besonnten und teils verschatteten Bereichenund Versteckmöglichkeiten im Altbestand <strong>der</strong> Gebäude kann das Plangebiet auch für Reptilien (Waldeidechse)e<strong>in</strong>en geeigneten Lebensraum bieten.Für mehrere Insektenarten bietet das Plangebiet ebenfalls e<strong>in</strong>en geeigneten Lebensraum. Neben se<strong>in</strong>er Bedeutungals Nahrungshabitat (Gehölze und Stauden) bieten die Gebäude und die Hohlräume <strong>in</strong> <strong>der</strong> großen EicheNistmöglichkeiten für Hornissen. Die Hohlräume und Faulstellen <strong>der</strong> großen Eichen im Plangebiet s<strong>in</strong>d auch fürden Eremiten und den Heldbock geeignete Lebensräume. Aus <strong>der</strong> benachbarten Waldfläche können Waldameisendas Plangebiet besiedeln.10.3 Umfang, Zeitraum und Methodik <strong>der</strong> durchgeführten Erfassung geschützter Arten, die durch dievorliegende Planung betroffen se<strong>in</strong> könnenEntsprechend <strong>der</strong> Potenzialanalyse erfolgte e<strong>in</strong>e Bestandserfassung geschützter Arten, die von <strong>der</strong> vorliegendenPlanung betroffen se<strong>in</strong> können, wie folgt:23Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 201310.3.1 Fle<strong>der</strong>mäuseZur Erfassung im Plangebiet jagen<strong>der</strong> Fle<strong>der</strong>mäuse wurden entsprechend den nachfolgenden Erfassungsprotokollen<strong>in</strong> den Abend- und Nachtstunden Begehungen durchgeführt. Die Begehungen begannen kurz vor Sonnenuntergang,um auch früh fliegende Arten zu erfassen. Zusätzlich zur Erfassung jagen<strong>der</strong> Fle<strong>der</strong>mäuse wurden<strong>der</strong> Baum- und <strong>der</strong> Gebäudebestand des Plangebietes bei Tagbegehungen nach (potenziellen) Fle<strong>der</strong>mausquartierenabgesucht.Die Fassaden des Gebäudes im Plangebiet wurden auf Spuren von E<strong>in</strong>flugöffnungen abgesucht. Auch die Gebäude<strong>in</strong>nenräumedes ru<strong>in</strong>ösen Stallgebäudes und des Wirtschaftsgebäudes wurden auf H<strong>in</strong>weise auf Fle<strong>der</strong>mäuse,<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auf lebende o<strong>der</strong> verendete Tiere und auf Kotspuren von Fle<strong>der</strong>mäusen abgesucht.<strong>Teil</strong>s unter Verwendung e<strong>in</strong>es Fernglases wurden die Altbäume, die als Fle<strong>der</strong>mausquartier <strong>in</strong> Betracht kommen,vom Boden aus nach Specht- und Fäulnishöhlen, Baumspalten, Astlöchern, abstehenden R<strong>in</strong>denteilen und ähnlichen,für Fle<strong>der</strong>mäuse geeigneten Quartierstrukturen abgesucht.10.3.2 VögelZur Erfassung des Vogelbestandes des Plangebietes wurden Begehungen entsprechend den nachfolgendenErfassungsprotokollen morgens (jeweils 1/2 Stunde vor Sonnenaufgang), tags sowie <strong>in</strong> den Abend- und frühenNachtstunden durchgeführt.Dabei wurden neben den Reviergesängen <strong>der</strong> vorhandenen Arten auch Sichtbeobachtungen festgehalten und <strong>in</strong>mitgeführte Kartengrundlagen e<strong>in</strong>getragen. Hierbei wurden auch Beobachtungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> unmittelbaren Umgebungdes Plangebietes aufgenommen und bei <strong>der</strong> Auswertung berücksichtigt.Zur Beobachtung wurden verwendet: BRESSER Fernglas 11/56Für Foto- und Audiodokumentation wurde verwendet: KODAK easy share DX6490Darüber h<strong>in</strong>aus wurde <strong>der</strong> Gehölzbestand im Plangebiet nach Vogelnestern aus vergangenen Nistperioden abgesucht.Als Nachweis e<strong>in</strong>es Brutrevieres wurde die m<strong>in</strong>destens zweifache Feststellung revieranzeigenden Verhaltensgewertet. Als direkte Brutnachweise wurden die Beobachtung besetzter Nester, füttern<strong>der</strong> Altvögel o<strong>der</strong>frisch ausgeflogener Jungvögel gewertet.Alle übrigen Vogelnachweise <strong>in</strong>nerhalb des betrachteten Gebietes können <strong>der</strong> Kategorie Nahrungsgast zugeordnetwerden. Darüber h<strong>in</strong>aus wurden alle weiteren relevanten Beobachtungen während <strong>der</strong> Begehungen zur Erfassungvon Fle<strong>der</strong>mäusen bei <strong>der</strong> Auswertung des Datenmaterials berücksichtigt.10.3.3 Amphibien und ReptilienZur Erfassung <strong>der</strong> Amphibien- und Reptilienfauna des Plangebietes wurden entsprechend den nachfolgendenErfassungsprotokollen Begehungen im Plangebiet durchgeführt.Hierbei wurden vor allem die sonnenbeschienenen und mit Laubhumus bedeckten Bereiche im Westen undNordwesten des Plangebietes nach Amphibien und Reptilien, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e nach Bl<strong>in</strong>dschleichen, R<strong>in</strong>gelnatternund Erdkröten abgesucht. Die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit des Vorhandense<strong>in</strong>s von Reptilien ist jedoch ger<strong>in</strong>g, da geeigneteGeländestrukturen zu Schutz und Überw<strong>in</strong>terung (Holz- o<strong>der</strong> Ste<strong>in</strong>haufen, Schotter, Sandflächen, Waldrand)nicht vorhanden s<strong>in</strong>d, <strong>der</strong> Jagddruck durch streunende Katzen hoch ist und das Gebiet durch die angrenzendenWohnnutzungen stark beunruhigt ist.10.3.4 Weitere Beobachtungen geschützter ArtenBei den unter 8.3.1 bis 8.3.3 dargelegten Beobachtungen wurden zugleich alle artenschutzfachlich relevantenweiteren Beobachtungen vermerkt. Dies betrifft <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e das Vorkommen von geschützten Insektenartenwie Hornissen o<strong>der</strong> Hornissennestern im Gebäudebestand, von auf faulendes o<strong>der</strong> Altholz spezialisierter Entomofaunasowie das Vorkommen geschützter Pflanzenarten.10.4 Erfassungen10.4.1 Erfassungsprotokolle <strong>der</strong> BegehungenErfassungsprotokoll 1Datum19.0<strong>1.</strong>2012Uhrzeit13.30-15.00Wetter Umstände Beobachtungen Wertung4°C tlw.Regennasskaltke<strong>in</strong>e Störung- Amsel auf Nahrungssuche- Kohlmeisen rufend- mehrere Altnester von Rauchschwalben imEG <strong>der</strong> FachwerkscheuneNahrungsgastbeg<strong>in</strong>nendes RevierverhaltenKolonie zu erwarten24Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Erfassungsprotokoll 2Datum28.03.2012Uhrzeit17.30-18.30Wetter Umstände Beobachtungen Wertung14°CwolkenlosleichterW<strong>in</strong>daus WErfassungsprotokoll 3Datum29.05.2012Uhrzeit6.30-8.00Stille- R<strong>in</strong>geltaube- zwei Elstern- Amsel- Blaumeise- KohlmeiseWetter Umstände Beobachtungen Wertung12°CwolkenlosleichterW<strong>in</strong>daus NWErfassungsprotokoll 4Datum07.06.2012Uhrzeit10.00-1<strong>1.</strong>00sonniger Morgen- R<strong>in</strong>geltaube rufend auf Eiche am Nordrand- Buchf<strong>in</strong>k, rufend auf Nebengelass- Rauchschwalben, an Fachwerkscheune ausunde<strong>in</strong>fliegend- Buntspecht am Nordrand - Warnrufe- Hausrotschwanz zwischen Nerzfarm undsüdwestlich angrenzendem WohngrundstückHaussperl<strong>in</strong>ge am Wohnhaus MitteWetter Umstände Beobachtungen Wertungsonnig,wolkenlosErfassungsprotokoll 5Datum22.06.2012Uhrzeit2<strong>1.</strong>00-22.30Stille- Buchf<strong>in</strong>k rufend aus Alteiche und vom Dach<strong>der</strong> Stallru<strong>in</strong>e- Rauchschwalben <strong>in</strong> Fachwerkscheune ausunde<strong>in</strong>fliegend- Buntspecht <strong>in</strong> Nisthöhle aus- und e<strong>in</strong>fliegendJungvögel rufend. Altvögel mit Warnrufen- Hausrotschwanz wie<strong>der</strong>holt an Nebengelassensüdwestlich <strong>der</strong> Fachwerkscheune- Haussperl<strong>in</strong>ge an Wohnhaus Mitte- Bachstelzen auf Fahrradstraße Ost- Zilpzalp, <strong>in</strong> Gehölzaufwuchs NordErstbeobachtung (ke<strong>in</strong>e Altnester)Erstbeobachtung (ke<strong>in</strong>e Altnester)Brutrevier möglichErstbeobachtungBrutrevier möglichBrutrevier möglichBrutrevier möglichBrut im Gebäude wahrsche<strong>in</strong>lichSpechthöhle an Alteiche am NO-RandBrutrevier wahrsche<strong>in</strong>lichNistkolonie wahrsche<strong>in</strong>lichBrutrevier am Waldrand möglichBrutkolonie wahrsche<strong>in</strong>lichBrutnachweisWetter Umstände Beobachtungen Wertung15°Cheiterw<strong>in</strong>dstillErfassungsprotokoll 6Datum05.07.2012Uhrzeit2<strong>1.</strong>00-22.00Brutrevier wahrsche<strong>in</strong>lichBrutkolonie wahrsche<strong>in</strong>lichBrutstandort <strong>der</strong> Nischenbrüterwahrsche<strong>in</strong>lichBrutrevier möglich- vere<strong>in</strong>zelt Fle<strong>der</strong>mäuse über Pferdeweide Die w<strong>in</strong>dgeschützten Offenlandflächens<strong>in</strong>d Jagdrevier von Fle<strong>der</strong>mäusen;Die Hohlräume an Altbäumenund -gebäuden könnenStandort von Sommer-Rückzugsräumen und Wochenstubenvon Fle<strong>der</strong>mäusen se<strong>in</strong>.Wetter Umstände Beobachtungen Wertung18°CleichterW<strong>in</strong>daus WErfassungsprotokoll 7Datum29.08.2012Uhrzeit10.30-12.00- mehrere Fle<strong>der</strong>mäuse jagend über östlichbenachbarter PferdeweideWetter Umstände Beobachtungen Wertung- ca. 20 Rauchschwalben (ad. und juv.)an ca. 15 Nestern im EG Fachwerkscheuneund an 5 Nestern im Dachgeschoss Wirtschaftsgebäude- Grünspecht von NO nach SW das Gebietüberfliegend- mehrere Haussperl<strong>in</strong>ge an Nebengebäudedesmittleren Wohnhauses- 2 Kolkraben auf absterben<strong>der</strong> Lärche- Absuche <strong>der</strong> Gebäude nach Fle<strong>der</strong>mäusenund <strong>der</strong>en Spuren: negativDie w<strong>in</strong>dgeschützten Offenlandflächens<strong>in</strong>d Jagdrevier von Fle<strong>der</strong>mäusen;Die Hohlräume an Altbäumenund -gebäuden könnenStandort von Sommer-Rückzugsräumen und Wochenstubenvon Fle<strong>der</strong>mäusen se<strong>in</strong>.- BrutkolonieNahrungsgastwahrsche<strong>in</strong>lich BrutkolonieNahrungsgästeIn den Gebäuden wurden ke<strong>in</strong>eWochenstuben o<strong>der</strong> Sommerrückzugsräumevon Fle<strong>der</strong>mäusennachgewiesen. Die Bauwerke s<strong>in</strong>dzudem als W<strong>in</strong>terquartier für Fle<strong>der</strong>mäuseungeeignet.25Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 201310.4.2 Übersichtskarte <strong>der</strong> Beobachtungsergebnisse zur Erfassung geschützter Arten im Plangebiet26Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 201310.5 Zusammenfassung <strong>der</strong> beobachteten Arten mit Angabe des SchutzstatusIm Bereich <strong>der</strong> Flächen des Plangebiets ist mit dem Vorkommen folgen<strong>der</strong> Arten zu rechnen:Die Angaben zu den Brandenburger Roten Listen bedeuten:(1) Kategorie 1 (Vom Aussterben bedroht)(2) Kategorie 2 (Stark gefährdet)(3) Kategorie 3 (Gefährdet)(R) Kategorie R (Extrem selten bzw. selten)(V) Kategorie V (Zurückgehend, Vorwarnung)(*) Kategorie* ungefährdetDie Angaben zum Erhaltungszustand (EH) <strong>der</strong> Anhang IV-Arten <strong>in</strong> <strong>der</strong> kont<strong>in</strong>entalen Region <strong>in</strong> Dtl. (2007) bedeuten:FV günstigU1 unzureichendU2 schlechtxx unbekannteuropäische Vogelarten und Arten des Anhang IV <strong>der</strong> FFH-Richtl<strong>in</strong>ie („europarechtlich geschützte Arten“), für welche dieartenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Abs.1 BNatSchG <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bauleitplanung entsprechend § 44 Abs. 5 BNatSchG Satz 1bis 4 geltenbeson<strong>der</strong>s und streng geschützten Arten, die ke<strong>in</strong>e europarechtlich geschützten Arten s<strong>in</strong>d und welche entsprechend § 44Abs. 5 BNatSchG Satz 1 und 5 <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bauleitplanung im Rahmen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>griffsregelung nach §1a BauGB auf <strong>der</strong> Planungsebenezu behandeln s<strong>in</strong>dArten, die im Plangebiet Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten haben(mehrfache Beobachtung revieranzeigenden Gesangs / Nachweis e<strong>in</strong>es Niststandortes)GruppeVögelgültigerNameTurdusmerulaDendrocopusmajorColumbapalumbusParusmajorHirundorusticaFr<strong>in</strong>gillacoelebsdeutscherNameRLRoteListeBbgEHErhaltungsWAWash<strong>in</strong>gtonerArtenschutzübere<strong>in</strong>kommenCOP13,Anhang:EGEGVerordnung1332/05,Anhang:FFHFFHRichtl<strong>in</strong>ieEG2006/105Anhang:VSRVogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie,Anhang:BVBArtSchVNovellierungAnhang:BGstreng bzw.beson<strong>der</strong>sgeschützt n.BNatSchG,Anhang:(b- beson<strong>der</strong>sgeschützt)s- strenggeschützt)Angaben zu Fortpflanzungs-und Ruhestätten,Vorkommen <strong>in</strong>Brandenburgzust.Amsel Art. 1 b Nischen- und Freibrüter,M02-E08, jährlich neuerNiststandort, VorkommenhäufigBuntspecht Art. 1 b Höhlenbrüter, E2-A8Vorkommen häufigR<strong>in</strong>geltaube Art. 1 b Nischen- und Freibrüter,E02-E11, jährlich neuerNiststandort, VorkommenhäufigPhoenicurusochrurosHausrotschwanzArt. 1 b Freibrüter, A01-M09,mehrere wechselndgenutzte Nester, VorkommenhäufigKohlmeise Art. 1 b Höhlenbrüter, M03-A08,mehrere wechselndgenutzte Nester, Vorkommensehr häufigPasserdomesticusHaussperl<strong>in</strong>gRauchschwalbeArt. 1 b Höhlenbrüter FreibrüterE 03-A09; mehrerewechselnd genutzteNester, Vorkommensehr häufigArt. 1 b Nischenbrüter, A04-A10,i. d. R. erneute Nutzung<strong>der</strong> Nester, i. d. R. <strong>in</strong>Brutkolonien, Vorkommensehr häufigBuchf<strong>in</strong>k Art. 1 b Freibrüter, A04-E08,mehrere wechselndgenutzte Nester, VorkommenhäufigIm massiven Erdgeschossteil des „Fachwerk“-Gebäudes und im Dachgeschoss des Wirtschaftsgebäudeshaben sich Kolonien von Rauchschwalben Hirundo rustica angesiedelt. Die Nester bef<strong>in</strong>den sich nahe <strong>der</strong>Decke auf den Leuchtstoffröhrenlampen und den Stromleitungskabeln.27Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Alt-Eiche an <strong>der</strong> nordöstl.Grundstücksgrenze mit e<strong>in</strong>erVielzahl von Nisthöhlen undSchlupflöchern.Kolkraben auf <strong>der</strong> abgestorbenenLärche im NO des Plangebietes.Arten, die im Plangebiet bzw. vom Plangebiet aus beobachtet wurden,hier jedoch ke<strong>in</strong>e Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten haben (Nahrungsgäste)Buchf<strong>in</strong>k beim Reviergesang aufdem Dach des ru<strong>in</strong>ösen Stallgebäudes.GruppegültigerNamedeutscherNameRLRoteListeBbgEHErhaltungszust.WAWash<strong>in</strong>gtonerArtenschutzübere<strong>in</strong>kommenCOP13,Anhang:EGEGVerordnung1332/05,Anhang:FFHFFHRichtl<strong>in</strong>ieEG2006/105Anhang:VSRVogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie,Anhang:BVBArtSchVNovellierungAnhang:BGstreng bzw.beson<strong>der</strong>sgeschützt n.BNatSchG,Anhang:(b- beson<strong>der</strong>sgeschützt)s- strenggeschützt)Angaben zu FortpflanzungsundRuhestätten, Vorkommen<strong>in</strong> BrandenburgVögel Pica pica Elster Art. 1 b Freibr. A01-M09, mehrere wechselndgenutzte Nester, Vork.häufigCorvuscoraxCyanistescaeruleusPhylloscopuscollybitaMotacillaalbaKolkrabe Art. 1 b Freibrüter M01-E07, nutztNest i.d.R. wie<strong>der</strong>holt, VorkommenhäufigBlaumeise Art. 1 b Höhlenbrüter, M03-A08, mehrerewechselnd genutzte Nester,Vorkommen sehr häufigZilpzalp Art. 1 b Bodenbrüter, A04-M08, wechselndeNiststandorte, Vorkommensehr häufigBachstelze Art. 1 b Nischen-, Höhlen- und Bodenbrüter,A04-M08,mehrere wechselnd genutzteNester, Vorkommen sehr häufig10.6 Mögliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen geschützter o<strong>der</strong> streng geschützter Arten durch die vorliegendePlanung, Ableitung von Maßnahmen10.6.1 VorbemerkungenZiel <strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung ist es, festzustellen, ob im Plangebiet Anhaltspunkte dafür bestehen, dassbei Umsetzung <strong>der</strong> im Flächennutzungsplan dargestellten beabsichtigten Art <strong>der</strong> Bodennutzung e<strong>in</strong> Verstoß gegene<strong>in</strong> Verbot nach § 44 Abs. 1 BNatSchG vorliegen könnte.Bei „europarechtlich geschützten Arten“ (Arten gemäß Anhang VI-Arten nach FFH-RL und europäischer Vogelschutzrichtl<strong>in</strong>ie)ist zu ermitteln, ob Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit § 44Abs. 5 berührt s<strong>in</strong>d. Für diese Arten entfallen die genannten Verbote nur unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass die ökologischeFunktion <strong>der</strong> von dem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten im räumlichen Zusammenhangweiterh<strong>in</strong> erfüllt wird. Soweit möglich können dazu vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) festgelegt werden.28Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Außerdem ist das Störungsverbot für europäische Vogelarten und Arten des Anhangs IV <strong>der</strong> FFH-Richtl<strong>in</strong>ienach § 44 Absatz 1 Nr. 2 BNatSchG zu beachten. Erheblich s<strong>in</strong>d Störungen, wenn dadurch <strong>der</strong> Erhaltungszustand<strong>der</strong> lokalen Population e<strong>in</strong>er Art verschlechtert wird.Alle an<strong>der</strong>en beson<strong>der</strong>s und streng geschützten Arten s<strong>in</strong>d im Rahmen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>griffsregelung nach §1aBauGB ggf. auf <strong>der</strong> Planungsebene <strong>der</strong> Bauleitplanung zu behandeln. §1a BauGB regelt, dass e<strong>in</strong> Ausgleichnicht erfor<strong>der</strong>lich ist, soweit die E<strong>in</strong>griffe bereits vor <strong>der</strong> planerischen Entscheidung erfolgt s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> zulässigwaren.10.6.2 Betroffene geschützte o<strong>der</strong> streng geschützte ArtenVögelDie vorhandene Ru<strong>der</strong>alvegetation im Plangebiet bietet vielfältige Lebensräume für Insekten-, Körner- und Früchtefressende Vögel. Bei artenschutzfachlichen Begehungen wurden folgende Arten beobachtet, die die Gartenflächenund Gartenbrachen des Plangebietes und das engere Umfeld als Nahrungshabitat nutzen:Elster, Kolkrabe, Blaumeise, Zilpzalp, Bachstelze, Grünspecht.Brutplätze <strong>der</strong> betreffenden Arten s<strong>in</strong>d im Plangebiet o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>em engeren Umfeld zu erwarten, wurden jedochnicht nachgewiesen.Für folgende Arten wurden Brutplätze <strong>in</strong>nerhalb des Plangebietes ermittelt o<strong>der</strong> ist die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit für dasVorhandense<strong>in</strong> von Brutplätzen im Plangebiet wegen des beobachteten Revierverhaltens sehr hoch: Amsel,R<strong>in</strong>geltaube, Buntspecht, Hausrotschwanz, Kohlmeise, Haussperl<strong>in</strong>g, Rauchschwalbe, Buchf<strong>in</strong>k.Insbeson<strong>der</strong>e die Rauchschwalbe brütet im Plangebiet regelmäßig <strong>in</strong> Kolonien. E<strong>in</strong>e Beseitigung <strong>der</strong> Brutstandorteist nur außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit <strong>der</strong> Rauchschwalbe (Brutzeit ist von Anfang April bis Anfang Oktober) undunter Vorbereitung durch CEF-Maßnahmen zulässig.Amphibien, ReptilienAmphibien und Reptilien wurden im Plangebiet nicht festgestellt. In den grabennahen Bereichen des Hechtgrabens1 am Westrand des Plangebietes ist jedoch mit R<strong>in</strong>gelnattern zu rechnen. In den gehölzreichen Flächen amNordwestrand und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nähe des nördlich angrenzenden Waldes ist mit Waldeidechsen, Bl<strong>in</strong>dschleichen undErdkröten zu rechnen.SäugetiereÜberw<strong>in</strong>terungsquartiere, Wochenstuben o<strong>der</strong> Aufenthaltsquartiere von Fle<strong>der</strong>mäusen wurden im Plangebietnicht festgestellt. Die Altbäume im Plangebiet s<strong>in</strong>d jedoch ausreichend groß, um natürliche Fle<strong>der</strong>mausquartiereaufweisen zu können. Sie weisen e<strong>in</strong>e Vielzahl von Hohlräumen und mutmaßlichen Kotmarkierungen an eventuellenE<strong>in</strong>flugöffnungen auf.Die geschützten Lagen <strong>der</strong> Offenlandflächen im Plangebiet und die w<strong>in</strong>dgeschützten Lagen <strong>der</strong> benachbartenPferdekoppel werden von Fle<strong>der</strong>mäusen <strong>in</strong> großer Zahl als Jagdgebiet genutzt.Die Räumlichkeiten <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm weisen ke<strong>in</strong>e geeigneten Überw<strong>in</strong>terungsplätze für Fle<strong>der</strong>mäuseauf.InsektenDie Alteichen im Plangebiet und im näheren Umfeld des Plangebietes weisen vielfach Schlupflöcher auf, diemöglicherweise von Heldböcken stammen könnten.Neben diesen äußerlich sichtbaren R<strong>in</strong>denbeschädigungen ist vor allem an den alten Eichen westlich des Plangebietes<strong>in</strong> größerem Umfang Totholz anzutreffen, so dass die Standorte auch für den Eremiten (Juchtenkäfer)durchaus geeignet se<strong>in</strong> könnten.Nisthaufen <strong>der</strong> Roten Waldameise wurden im Plangebiet nicht gefunden.Auf dem Dachboden des Fachwerkgebäudes wurden im Sommer 2012 Reste e<strong>in</strong>es aus Vorjahren stammendenHornissen-Nestes gefunden.10.6.3 Baubed<strong>in</strong>gte und betriebsbed<strong>in</strong>gte drohende Verstöße gegen Verbot nach § 44(1) BNatSchG10.6.3.1 Beurteilung <strong>der</strong> Betroffenheit europäischer geschützter Arten sowie <strong>der</strong>en Empf<strong>in</strong>dlichkeit gegenüber<strong>der</strong> PlanungIm bestehenden Gehölzbestand im Plangebiet s<strong>in</strong>d Brutplätze folgen<strong>der</strong> heimischer Vogelarten vorhanden:Amsel, R<strong>in</strong>geltaube, Buntspecht, Buchf<strong>in</strong>k.Es handelt sich hierbei um Arten mit jährlich wechselnden Niststandorten. E<strong>in</strong>e Beseitigung des Gehölzbestandesim Plangebiet würde zur Zerstörung eventueller Nester e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Gelege und zur Beseitigung <strong>der</strong>Brutstätten führen und würde deshalb e<strong>in</strong>en Verstoß gegen §44 (1) BNatSchG darstellen.Im o<strong>der</strong> am Gebäudebestand im Plangebiet ist mit Brutplätzen folgen<strong>der</strong> heimischer Vogelarten zu rechnen:Hausrotschwanz, Kohlmeise, Haussperl<strong>in</strong>g, Rauchschwalbe. E<strong>in</strong> Abriss o<strong>der</strong> <strong>Teil</strong>abriss <strong>der</strong> Gebäude undGebäu<strong>der</strong>este im Plangebiet während <strong>der</strong> Brutzeit würde zur Zerstörung eventueller Nester e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong>Gelege und zur Beseitigung <strong>der</strong> Brutstätten führen und würde deshalb e<strong>in</strong>en Verstoß gegen §44 (1) BNatSchGdarstellen.29Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 201310.6.3.2 Tabellarische Übersicht <strong>der</strong> Betroffenheit europäischer und national geschützter Artenbetroffene geschützteArt 44(1)<strong>1.</strong>BNatSchGTiere:StörungsundTötungsverbotAmsel,R<strong>in</strong>geltaube,Buntspecht,Buchf<strong>in</strong>kHausrotschwanz,Kohlmeise,Haussperl<strong>in</strong>g,Rauchschwalbe,44(1)2.BNatSchGTiere:Störungsverbotwährendbest. Zeiten44(1)3.BNatSchGTiere:BeschädigungsverbotgeschützterLebensstättene<strong>in</strong>sch. Reviere44(1)4.BNatSchGPflanzen:BeschädigungsverbotPflanzen u.StandortAbwendung des drohenden Verstoßes gegen Verbotnach § 44(1)BNatSchGX X - Beseitigung von Gehölzen nur außerhalb <strong>der</strong>Brutzeit- Erhaltung bzw. Neuanpflanzung Gehölzen, (vorzugsweisehochstämmige Obstbäume o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>eLaubbäume) im Plangebiet als Nahrungshabitatund potenzieller Niststandort für Garten bewohnendeArtenX X - Abriss o<strong>der</strong> <strong>Teil</strong>abriss nur außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit- Bei Abriss <strong>der</strong> Gebäude / Gebäudeteile mit Brutkolonie-Standortenals vorgezogene Ausgleichsmaßnahme:Bereitstellung von Ausweich-NisthilfenE<strong>in</strong> evtl. erfor<strong>der</strong>licher Abriss <strong>der</strong> Gebäude nach Beendigung des Brutgeschehens würde den Erhaltungszustand<strong>der</strong> lokalen Populationen <strong>der</strong> betroffenen Arten nur dann nicht wesentlich verschlechtern, wenn als vorgezogeneAusgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) geeignete Ersatz-Nisthilfen für Hausrotschwänze und Rauchschwalbenbereitgestellt werden.I./ 8.6.4 MaßnahmenBei E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Gehölzbestand- Vermeidung des E<strong>in</strong>griffs <strong>in</strong> den Altbaumbestand – Erhaltung <strong>der</strong> Altbäume über 2m Stammumfang- Bei Absterben von Bäumen o<strong>der</strong> Ästen – Ke<strong>in</strong>e Beseitigung von Totholz (unter Wahrung <strong>der</strong> Sicherheit).- Berücksichtigung <strong>der</strong> gesetzlichen Regelungen des §39 BNatSchG – ke<strong>in</strong>e Beseitigung von Bäumen o<strong>der</strong>Sträuchern während <strong>der</strong> Brutzeit (0<strong>1.</strong>03. bis 30.09.)- Erhaltung bzw. Neuanpflanzung von Gehölzen, (vorzugsweise hochstämmige Obstbäume o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Laubbäume) im Plangebiet als Nahrungshabitat und potenzielle Niststandorte für Garten bewohnende ArtenBei Abriss o<strong>der</strong> Umbau von Gebäuden- Abriss o<strong>der</strong> <strong>Teil</strong>abriss nur außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit (0<strong>1.</strong>03. bis 30.09.) <strong>der</strong> Gebäudebrüter- Bei Abriss <strong>der</strong> Gebäude / Gebäudeteile mit Brutkolonie-Standorten als vorgezogene AusgleichsmaßnahmeBereitstellung von Ausweich-Nisthilfen für Rauchschwalben und NischenbrüterDas Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz teilte mit Schreiben vom 17.10.2012zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:Naturschutz – RW 7„RW 7 nimmt im Rahmen <strong>der</strong> Behördenbeteiligung gemäß § 55 Abs. 2 BbgNatSchG im o.g. Verfahren die Belange des beson<strong>der</strong>en Artenschutzesnach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wahr. Im Flächennutzungsplanverfahren s<strong>in</strong>d die Vorschriften des beson<strong>der</strong>en Artenschutzes(§ 44 Abs. 1 BNatSchG i. V. m. § 44 Abs. 5 BNatSchG) zu beachten.Durch die geplante <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes (T-<strong>FNP</strong>) <strong>Himmelpfort</strong> ergeben sich gegenüber den bisherigen Festsetzungen(Son<strong>der</strong>gebiet Reiterhof) auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> vorbereitenden Bauleitplanung ke<strong>in</strong>e den beson<strong>der</strong>en Artenschutz betreffende zusätzlicheKonflikte.Die durchgeführten Erfassungen zeigen jedoch die bestehenden und <strong>in</strong> nachfolgenden Planverfahren zu bewältigenden Konflikte – <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<strong>in</strong> Bezug auf die Avifauna – auf. E<strong>in</strong>e Verlagerung planerischer Probleme von <strong>der</strong> Ebene des <strong>FNP</strong> <strong>in</strong> den Bebauungsplan (BP) istzulässig, wenn <strong>der</strong> Konflikt zwischen den Darstellungen im <strong>FNP</strong> und den artenschutzrechtlichen Verboten als höherrangigem Recht im BPbewältigt werden kann. Im vorliegenden Fall können die artenschutzrechtlichen Belange auf B-Plan-Ebene bewältigt werden.H<strong>in</strong>weise: Grundsätzlich geeignete Maßnahmenvorschläge s<strong>in</strong>d bereits Bestandteil des Umweltberichts zum <strong>FNP</strong>. Diese s<strong>in</strong>d im Rahmen<strong>der</strong> verb<strong>in</strong>dlichen Bauleitplanung weiter zu spezifizieren.E<strong>in</strong> ggf. vorgesehener Gebäudeabriss und die damit verbundene Beseitigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Rauchschwalbenlöst trotz Abriss außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit i. d. R. die Tatbestandsvoraussetzungen des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG aus, da es sich um ganzjähriggenutzte feste Niststätten handelt.In anschließenden Planungs- und Genehmigungsverfahren ggf. vorgesehene vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 44 Abs. 5BNatSchG (CEF-Maßnahmen) haben sich am unmittelbar betroffenen Bestand zu orientieren. Maßstab ist hier nicht die lokale Population.Die ökologische Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist für jedes e<strong>in</strong>zelne Individuum im unmittelbar räumlichen Zusammenhangzu gewährleisten. Sie müssen dazu beitragen, die Funktionen <strong>der</strong> betroffenen Lebensstätte/n <strong>in</strong> qualitativer und quantitativerH<strong>in</strong>sicht zu erhalten. Sie s<strong>in</strong>d zeitlich so durchzuführen, dass ihre Funktionsfähigkeit vor dem vorgesehenen E<strong>in</strong>griff sichergestellt o<strong>der</strong> mitgroßer Sicherheit zu erwarten ist.“30Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013UmweltprüfungRechtliche Grundlage <strong>der</strong> Umweltprüfung und E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung <strong>in</strong> das PlanverfahrenGemäß §2(4) BauGB wird im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzesnach §1(6)7. und §1a BauGB e<strong>in</strong>e Umweltprüfung durchgeführt, <strong>in</strong> <strong>der</strong> die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungenermittelt werden und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht wirdgemäß §2a BauGB als geson<strong>der</strong>ter <strong>Teil</strong> Bestandteil <strong>der</strong> Begründung des Bauleitplanes erarbeitet.Gemäß §1(6) BauGB s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Bauleitpläne <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zu berücksichtigen:7. die Belange des Umweltschutzes, e<strong>in</strong>schließlich des Naturschutzes und <strong>der</strong> Landschaftspflege, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>ea) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowiedie Landschaft und die biologische Vielfalt,b) die Erhaltungsziele und <strong>der</strong> Schutzzweck <strong>der</strong> Gebiete von geme<strong>in</strong>schaftlicher Bedeutung und <strong>der</strong> EuropäischenVogelschutzgebiete im S<strong>in</strong>ne des Bundesnaturschutzgesetzes,c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und se<strong>in</strong>e Gesundheit sowie die Bevölkerung <strong>in</strong>sgesamt,d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,e) die Vermeidung von Emissionen sowie <strong>der</strong> sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,h) die Erhaltung <strong>der</strong> bestmöglichen Luftqualität <strong>in</strong> Gebieten, <strong>in</strong> denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung vonb<strong>in</strong>denden Beschlüssen <strong>der</strong> Europäischen Geme<strong>in</strong>schaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschrittenwerden,i) die Wechselwirkungen zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und dGemäß Anlage zu §2(4) und §2a BauGB soll <strong>der</strong> Umweltbericht folgende Angaben enthalten:<strong>1.</strong> e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>leitung mit folgenden Angabena) Kurzdarstellung des Inhaltes und <strong>der</strong> wichtigsten Ziele des Bauleitplanes, e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Festsetzungendes Planes mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden <strong>der</strong> geplantenVorhaben, undb) Darstellung <strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes, die für denBauleitplan von Bedeutung s<strong>in</strong>d, und <strong>der</strong> Art, wie Ziele und die Umweltbelange bei <strong>der</strong> Aufstellung berücksichtigt wurden,2. e<strong>in</strong>e Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umweltprüfung nach §2 (4) Satz 1ermittelt wurden, mit Angaben <strong>der</strong>a) Bestandsaufnahme <strong>der</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Aspekte des <strong>der</strong>zeitigen Umweltzustandes, e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Umweltmerkmale<strong>der</strong> Gebiete, die voraussichtlich erheblich bee<strong>in</strong>flusst werden,b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung <strong>der</strong> Planung und bei Nichtdurchführung <strong>der</strong>Planungc) geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verr<strong>in</strong>gerung und zum Ausgleich <strong>der</strong> nachteiligen Auswirkungen undd) <strong>in</strong> Betracht kommenden an<strong>der</strong>weitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und <strong>der</strong> räumliche Geltungsbereichdes Bauleitplanes zu berücksichtigen s<strong>in</strong>d,3. folgende zusätzliche Angaben:a) Beschreibung <strong>der</strong> wichtigsten Merkmale <strong>der</strong> verwendeten technischen Verfahren bei <strong>der</strong> Umweltprüfung sowie H<strong>in</strong>weiseauf Schwierigkeiten, die bei <strong>der</strong> Zusammenstellung <strong>der</strong> Angaben aufgetreten s<strong>in</strong>d zum Beispiel technische Lückeno<strong>der</strong> fehlende Kenntnisse,b) Beschreibung <strong>der</strong> geplanten Maßnahmen zur Überwachung <strong>der</strong> erheblichen Auswirkungen <strong>der</strong> Durchführung desBauleitplanes auf die Umwelt undc) allgeme<strong>in</strong> verständliche Zusammenfassung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Angaben nach dieser Anlage.Im Zusammenhang mit <strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligung <strong>der</strong> Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,<strong>der</strong>en Aufgabenbereich von <strong>der</strong> Planung berührt se<strong>in</strong> kann, wurden diese gemäß §4(1) BauGB auch zur Äußerungim H<strong>in</strong>blick auf den erfor<strong>der</strong>lichen Umfang und Detaillierungsgrad <strong>der</strong> Umweltprüfung nach §2(4) BauGBaufgefor<strong>der</strong>t.Der Umweltbericht zur <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes wurde auch unter Verwendung <strong>der</strong> hier erhaltenenInformationen erstellt.31Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Umweltbericht nach §2(4) und §2a Satz 2 Nr. 2 BauGBU<strong>1.</strong> E<strong>in</strong>leitungU<strong>1.</strong>a) Kurzdarstellung des Inhaltes und <strong>der</strong> wichtigsten Ziele des Bauleitplanes, e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Beschreibung<strong>der</strong> Festsetzungen des Planes mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowieBedarf an Grund und Boden <strong>der</strong> geplanten VorhabenDas Plangebiet <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes liegt im Südosten des OT <strong>Himmelpfort</strong>.Es umfasst e<strong>in</strong>e <strong>Teil</strong>fläche e<strong>in</strong>er früheren Nerzfarm sowie Wohnbaugrundstücke, Garten- und Freiflächen.Es hat e<strong>in</strong>e Größe von ca. 2,35 ha. Der Bedarf an Grund und Boden ergibt sich aus dem Planungsziel, auf <strong>der</strong>bereits baulich vorgenutzten Fläche des Plangebietes auch zukünftig e<strong>in</strong>e zweckentsprechende bauliche Nutzungzu ermöglichen und für die vorhandene Waldfläche und private Grünfläche die vorhandenen Nutzungen imPlangebiet zu erhalten.Der Geltungsbereich <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes ist im <strong>FNP</strong> <strong>Himmelpfort</strong> bisherals „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil, Reiterhof dargestellt“. Er wird begrenzt durch:- die Stolpseestraße (Fernradweg Berl<strong>in</strong> – Kopenhagen) im Südwesten,- die Stolpseestraße (Fernradweg Tour Brandenburg) im Südosten und im Nordosten,- e<strong>in</strong>e kommunale Sportplatzfläche im Norden und- e<strong>in</strong>en Nebengraben des Hechtgrabens (Hechtgraben 1, Zufluss zum Stolpsee) im NordwestenDas Plangebiet <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes umfasst e<strong>in</strong>e Fläche, die teilweise mitWohn- und Wirtschaftsgebäuden bebaut ist und im bisherigen <strong>Teil</strong>flächennutzungsplan <strong>Himmelpfort</strong> als „Son<strong>der</strong>bauflächemit hohem Grünanteil, Reiterhof“ dargestellt ist. E<strong>in</strong> Reiterhof ist im Plangebiet jedoch gegenwärtignicht vorhanden. Im südöstlichen <strong>Teil</strong> des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches bef<strong>in</strong>den sich Wohnnutzungen. Der nordöstliche<strong>Teil</strong> des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches mit teilweise desolatem Gebäudebestand e<strong>in</strong>er früheren Nerzfarm mit zwischenzeitlicherNutzung als Reiterhof ist gegenwärtig ungenutzt.Die <strong>Teil</strong>fläche <strong>der</strong> früheren Nerzfarm weist auf Grund e<strong>in</strong>es zwischenzeitlich entstandenen Sanierungsrückstause<strong>in</strong>en erheblichen städtebaulichen Missstand auf. Dieser städtebauliche Missstand wirkt sich störend auf die im<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich vorhandenen Wohnnutzungen aus. E<strong>in</strong>e weitere wesentliche Störwirkung ergibt sich <strong>in</strong> Bezugauf die Erholungsnutzung im OT <strong>Himmelpfort</strong>, <strong>der</strong> e<strong>in</strong> anerkannter Erholungsort ist. Da <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich mit<strong>der</strong> teilweise ru<strong>in</strong>ösen Bebauung <strong>der</strong> früheren Nerzfarm unmittelbar am Fernradweg Berl<strong>in</strong>-Kopenhagen, amFernradweg Tour Brandenburg sowie an weiteren regional bedeutsamen Radwegen (Rupp<strong>in</strong>er Seen-Kultur-Radweg, Havel-Radweg, König<strong>in</strong>-Luise-Route) liegt, ist die störende Wirkung <strong>in</strong> Bezug auf die Erholungsnutzungbeson<strong>der</strong>s erheblich.Auf Grund <strong>der</strong> vorhandenen Wohnnutzungen ist e<strong>in</strong>e ausschließliche Nutzung des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichs als Reiterhofnicht umsetzbar.Um e<strong>in</strong>e geordnete städtebauliche Entwicklung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich planerisch vorzubereiten, sollte im Vorentwurfgemäß Aufstellungsbeschluss zur vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> die bisherige Darstellung im <strong>FNP</strong> als „Son<strong>der</strong>bauflächemit hohem Grünanteil Reiterhof“ geän<strong>der</strong>t werden <strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet mit hohem Grünanteil Wohnen mitPferden“.Zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung undLandesplanung, die mit Schreiben <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>same Landesplanungsabteilung (MIL) vom 12.10.2012 mitgeteiltwurden (sh. auch unter U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong>1), soll nun e<strong>in</strong>e Differenzierung <strong>der</strong> geplanten Flächennutzung unterBerücksichtigung <strong>der</strong> bestehenden Bebauungs- und Nutzungsverhältnisse erfolgen.Die im Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> geplante Darstellung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes mit hohem Grünanteil, Wohnenmit Pferden wurde im Entwurf differenziert <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>gebietsfläche und e<strong>in</strong>en Grünanteil.Hierbei liegt <strong>der</strong> Grünanteil im nordwestlichen <strong>Teil</strong> des Plangebietes, <strong>der</strong> an die Nie<strong>der</strong>ung des Hechtgrabensangrenzt und auch bisher e<strong>in</strong>e grünräumliche Prägung hat. Der Grünanteil wird unterteilt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Waldfläche(gemäß Mitteilung <strong>der</strong> unteren Forstbehörde, sh. unter 5.1) sowie e<strong>in</strong>e Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmungprivate Grünfläche mit gärtnerischer Nutzung und extensiver Pferdehaltung. Die private gärtnerische Nutzungschließt hierbei auch die teilweise vorhandene Kle<strong>in</strong>tierhaltung auf dieser Fläche mit e<strong>in</strong>.Das Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden umfasst gemäß <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> nur noch die bereits bebauten Flächenim Südosten des Plangebietes, die durch die südöstlich angrenzende Straße erschlossen ist. Innerhalb dieserFläche liegen die vorhandenen Wohnnutzungen sowie mehrere <strong>der</strong>zeit ungenutzte Gebäude <strong>der</strong> ehemaligenNerzfarm (später Reiterhof).Durch diese Differenzierung <strong>der</strong> geplanten Nutzungen unter Berücksichtigung des Bestandes im Plangebietwird <strong>der</strong> bisherigen Plan<strong>in</strong>tention des Flächennutzungsplanes, wonach das Plangebiet durch die Möglichkeit<strong>der</strong> Pferdehaltung <strong>der</strong> Erholungsnutzung <strong>in</strong> Bezug auf den Reitsport dienen soll, weiterh<strong>in</strong> Rechnung getragen.Zugleich wird mit <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> jedoch auch klargestellt, dass e<strong>in</strong>e Pferdehaltung nur soweit erfolgen soll, wiesie mit gleichzeitiger Wohnnutzung vere<strong>in</strong>bar ist. Hiermit trägt die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> den bestehenden Wohnnutzungenim <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich Rechnung und bereitet <strong>in</strong> diesem Rahmen auch die Revitalisierung <strong>der</strong> städtebaulichdesolaten Fläche <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm durch Wohnnutzungen und Pferdehaltung vor. Hierdurch solldie Beseitigung des bisherigen städtebaulichen Missstandes im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich ermöglicht werden.32Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Die bisher im <strong>FNP</strong> für das Plangebiet getroffene Darstellung als „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil“ wirdauch im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> durch die nun erfolgte differenzierte Darstellung von Grünflächeund Wald <strong>in</strong>haltlich beibehalten. Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakter des<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e angrenzend an die westlich gelegene Nie<strong>der</strong>ungswiese am Hechtgrabensowie das nordöstlich angrenzende FFH „Kle<strong>in</strong>e Schorfheide – Havel“, erhalten bleiben.Begründung des Bedarfes an Grund und BodenIm Ortsteil <strong>Himmelpfort</strong> <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong> besteht aus folgenden Gründen e<strong>in</strong> Bedarf an Wohnmöglichkeitenim Zusammenhang mit extensiver Pferdehaltung:Die Wiesen-, Feld- und Waldflur, die die besiedelten Bereiche von <strong>Himmelpfort</strong> umgibt, ist für die Haltung vonPferden und den Reitsport grundsätzlich gut geeignet. Deshalb hatte <strong>der</strong> Flächennutzungsplan bisher im Plangebiete<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebiet Reiterhof dargestellt. Wegen <strong>der</strong> vorhandenen sensiblen naturräumlichen Situation, dieihren Nie<strong>der</strong>schlag auch <strong>in</strong> den umgebenden Schutzgebieten nach dem Naturschutzrecht f<strong>in</strong>det, kommt <strong>in</strong> <strong>Himmelpfort</strong>jedoch vorrangig e<strong>in</strong>e extensive Pferdehaltung <strong>in</strong> Betracht. Dies kann durch die Haltung e<strong>in</strong>zelner Pfer<strong>der</strong>reicht werden. Da die e<strong>in</strong>zeln gehaltenen Pferde <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Aufsicht und Pflege bedürfen, bevorzugendie Halter e<strong>in</strong>zelner Pferde Haltungsmöglichkeiten <strong>in</strong> Wohnnähe. E<strong>in</strong>e Flächenvorgabe für die Ausstattung vonGeme<strong>in</strong>den mit Son<strong>der</strong>gebieten für das Wohnen mit Pferden besteht nicht.Der Ortsteil <strong>Himmelpfort</strong> hat 470 E<strong>in</strong>wohner. Bisher war im Plangebiet e<strong>in</strong> Reiterhof vorgesehen. Hier wäre vone<strong>in</strong>em Bestand von 20 bis 30 Pferden auszugehen gewesen. Bezogen auf die E<strong>in</strong>wohnerzahl von <strong>Himmelpfort</strong>hätte das etwa ca. 1 Pferd je 16 bis 23 E<strong>in</strong>wohnern entsprochen. E<strong>in</strong> so hoher Bedarf besteht im OT <strong>Himmelpfort</strong>an wohnnaher Pferdehaltung jedoch, soweit erkennbar, nicht.Für die vorliegende Planung wird von e<strong>in</strong>em Bedarf von 1 Pferd je 100 E<strong>in</strong>wohnern für e<strong>in</strong>e wohnnahe Pferdehaltungausgegangen. Da es <strong>in</strong> <strong>Himmelpfort</strong> ke<strong>in</strong>e weiteren Flächen für die wohnnahe Pferdehaltung gibt, soll dieserBedarf für <strong>Himmelpfort</strong>, ebenso wie bisher im <strong>FNP</strong> vorgesehen, im Plangebiet gedeckt werden. Bei 1 Pferd je100 E<strong>in</strong>wohner ergibt sich e<strong>in</strong> Bedarf für die wohnnahe Haltung von 5 Pferden <strong>in</strong> <strong>Himmelpfort</strong>. Je Wohnnutzungund Pferd wird von e<strong>in</strong>em Flächenbedarf von durchschnittlich <strong>1.</strong>500m² Son<strong>der</strong>gebietsfläche Wohnen mit Pferdenund 2.500m² private Grünfläche ausgegangen.Es ergibt sich hieraus e<strong>in</strong> Flächenbedarf wie folgt:5 mal <strong>1.</strong>500 m² = 0,75 ha Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden5 mal 2.500 m² = 1,25 ha private Grünfläche mit zulässiger Pferdehaltung(Nicht mitgerechnet ist hierbei <strong>der</strong> Bedarf für Koppeln und Futterflächen, <strong>der</strong> auf Flächen für die Landwirtschaftaußerhalb des Plangebietes gedeckt werden kann.)Bestehende Wohngebiete können hierfür nicht genutzt werden, da hier, auch <strong>in</strong> ländlich geprägten Bereichen,durch die Haltung von Pferden an Wohnstandorten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel Immissionsschutzkonflikte entstehen. Im Außenraum,wo das Halten von Pferden aus Sicht des Immissionsschutzes möglich wäre, s<strong>in</strong>d h<strong>in</strong>gegen Wohnnutzungennicht zulässig.Da im Plangebiet auch bisher im Flächennutzungsplan e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebiet für die Pferdehaltung festgesetzt ist undWohnnutzungen bereits vorhanden s<strong>in</strong>d, wurde diese Fläche für die Festsetzung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes Wohnenmit Pferden ausgewählt. Hier s<strong>in</strong>d folgende Flächen vorhanden:- 0,84 ha Siedlungsfläche (vorhandene Wohnnutzungen und Flächen e<strong>in</strong>er früheren Nerzfarm, später Reiterhof)für e<strong>in</strong>e geplante Darstellung als Son<strong>der</strong>gebiet „Wohnen mit Pferden“- 1,23 ha Gartenfläche für e<strong>in</strong>e Darstellung als private Grünfläche mit gärtnerischer Nutzung und extensive Pferdehaltung- 0,28 ha Waldfläche für e<strong>in</strong>e Darstellung als WaldU<strong>1.</strong>b) Darstellung <strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes,die für den Bauleitplan von Bedeutung s<strong>in</strong>d, und <strong>der</strong> Art, wie Ziele und die Umweltbelange bei<strong>der</strong> Aufstellung berücksichtigt wurdenU<strong>1.</strong>b) 0. VorbemerkungenDie Umweltschutzziele aus e<strong>in</strong>schlägigen Fachgesetzen und Fachplänen sowie ihre Bedeutung für die Planungwerden wie folgt dargestellt:Fachgesetz bzw. FachplanFachgesetz bzw. Fachplan- Landesentwicklungsprogramm 2007(LEPro 2007) -- Verordnung über den LandesentwicklungsplanBerl<strong>in</strong>-Brandenburg (LEP B-B)Darstellung <strong>der</strong> Umweltschutzziele und <strong>der</strong>en Berücksichtigung <strong>in</strong> <strong>der</strong> vorliegendenPlanung erfolgt im nachfolgenden Glie<strong>der</strong>ungspunkt des UmweltberichtesunterRaumordnung und Landesplanung, RegionalplanungRaumordnung und LandesplanungRechtliche Grundlagen <strong>der</strong> Raumordnung und LandesplanungAnfor<strong>der</strong>ungen an die vorliegende Planung gemäß LEP B-B und LEPro 2007Berücksichtigung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß LEP B-B und LEPro 2007 <strong>in</strong> <strong>der</strong>vorliegenden PlanungBerücksichtigung <strong>der</strong> Ziele und Grundsätze zur SiedlungsentwicklungBerücksichtigung <strong>der</strong> Ziele und Grundsätze zur Freiraumentwicklung33Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013- Satzung über den Regionalplan Prignitz-Oberhavel, Sachlicher <strong>Teil</strong>plan „W<strong>in</strong>denergienutzung"(ReP-W<strong>in</strong>d) vom 05. März2003- Regionalplan Prignitz-Oberhavel, - Sachlicher<strong>Teil</strong>plan „Rohstoffsicherung / W<strong>in</strong>denergienutzung"(ReP-RW)Landschaftsplan OT <strong>Himmelpfort</strong>- §32 BbgNatSchG, §30 BNatSchG zugeschützten Biotopen- Floren-Faunen-Habitat-Richtl<strong>in</strong>ie <strong>der</strong>Europäischen Union- FFH 145 Kle<strong>in</strong>e Schorfheide-Havel (Natura2000-Gebiets-Nr. DE2846-301 von03/2000, Fortschreibung 03/2008)- Anhang II <strong>der</strong> FFH-RL- FFH Stolpseewiesen-Siggelhavel Natura2000-Gebiets-Nr. DE2845301 von 03/2000,Fortschreibung 03/2008)- Vollzugshilfe zur Ermittlung erheblicherund irrelevanter Stoffe<strong>in</strong>träge <strong>in</strong> Natura2000-Gebiete -- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet„<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet“- § 27 BNatSchG zu NaturparksRegionalplanungLandschaftsplanSchutzgebiete und Schutzobjekte nach dem Naturschutzrecht, ArtenschutzSchutzgebiete und Schutzobjekte nach dem Naturschutzrecht - ÜbersichtBerücksichtigung <strong>der</strong> benachbarten Schutzgebiete nach dem NaturschutzrechtFFH-Gebiete (Schutzgebiete nach <strong>der</strong> EU - Fauna-Flora-Habitat-Richtl<strong>in</strong>ie)„Natura2000“Lage des Plangebietes im Verhältnis zu FFH - GebietenGebietsbeschreibungenMögliche erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen von FFH-Gebieten auf Grund <strong>der</strong><strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong>Landschaftsschutzgebiet LSGLage des Plangebietes im Verhältnis zum LSGGebietsbeschreibungMögliche erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen des LSG auf Grund <strong>der</strong> vorliegendenPlanungNaturparkGebietsbeschreibungBerücksichtigung <strong>der</strong> Belange des Naturparks <strong>in</strong> <strong>der</strong> vorliegenden Planung§ 44 Abs.1 BNatSchG zum Artenschutz ArtenschutzBrandenburgisches Denkmalschutzgesetz - Denkmalschutz und BodendenkmalpflegeBbgDSchG -§1(6)<strong>1.</strong> Baugesetzbuch (BauGB) zu gesundenWohn- und ArbeitsverhältnissenImmissionsschutz- Brandenburgisches Wassergesetz Tr<strong>in</strong>kwasserschutz, Gewässerschutz(BbgWG)- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)- Bundesbodenschutzgesetz- Lagerstättengesetz- Kampfmittelverordnung für das LandBrandenburg (KampfmV)§1a(3) Satz 1 BauGB zur E<strong>in</strong>griffsregelung<strong>in</strong> <strong>der</strong> Bauleitplanung- §§ 14 ff BNatSchG zur E<strong>in</strong>griffsregelung- Landeswaldgesetz (LWaldG)§1a(2) BauGB zum sparsamen und schonendenUmgang mit Grund und Boden- Gesetz zur För<strong>der</strong>ung des Klimaschutzesbei <strong>der</strong> Entwicklung <strong>in</strong> den Städten undGeme<strong>in</strong>den“- §1a (5) BauGB zum Klimaschutz- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz(EEWärmeG),- Energiee<strong>in</strong>sparungsgesetz (EnEG),- Energiee<strong>in</strong>sparverordnung (EnEV).- §8(3) Landesimmissionsschutzgesetz(LImSchG)Bodenverunre<strong>in</strong>igungen, Altlastenverdacht, BergbauMunitionsbergungE<strong>in</strong>griff nach dem Naturschutzrecht, WaldSparsamer Umgang mit Grund und Boden gemäß §1a(2) BauGBKlimaschutzU<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong> Raumordnung und Landesplanung, RegionalplanungU<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong>1U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong><strong>1.</strong>1Raumordnung und LandesplanungRechtliche Grundlagen <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung- Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) vom 18.12.2007(GVBI. l S. 235) und- Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berl<strong>in</strong>-Brandenburg (LEP B-B) vom 3<strong>1.</strong>03.2009(GVBI. II S. 186).34Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong><strong>1.</strong>2 Anfor<strong>der</strong>ungen an die vorliegende Planung gemäß LEP B-B und LEPro 2007Die Geme<strong>in</strong>same Landesplanungsabteilung (MIL) teilte mit Schreiben vom 12.10.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong><strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:„zu <strong>der</strong> angezeigten Planungsabsicht teilen wir Ihnen gemäß Art. 12 des Landesplanungsvertrages <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachungvom 13.02.2012 (GVBI. I Nr. 14) die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung mit.PlanungsabsichtSchaffung <strong>der</strong> planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung von Flächen <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm durch Wohnnutzungenund Pferdehaltung. Darstellung e<strong>in</strong>es "Son<strong>der</strong>gebietes Wohnen mit Pferden" an Stelle <strong>der</strong> bisherigen Darstellung e<strong>in</strong>erSon<strong>der</strong>baufläche "Reiterhof" <strong>in</strong> dem ca. 2,4 ha großen <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich. Das Plangebiet liegt südöstlich des Ortsteiles <strong>Himmelpfort</strong>im Außenbereich, ist siedlungsstrukturell nicht an den Siedlungsbereich angeschlossen und nur teilweise hochbaulich vorgeprägt(e<strong>in</strong>zelne Wohnhäuser, Gebäude <strong>der</strong> früheren Nerzfarm).Beurteilung <strong>der</strong> PlanungsabsichtRechtliche Grundlagen zur Beurteilung <strong>der</strong> PlanungsabsichtFür Planungen und Maßnahmen <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong> ergeben sich die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung im S<strong>in</strong>ne des 3 Ziff. 1ROG <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e aus- dem Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) vom 18.'12.2007 (GVBI. I S. 235) sowie- <strong>der</strong> Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berl<strong>in</strong>-Brandenburg (LEP B-B) vom 3<strong>1.</strong>03.2009 (GVBl. II S. 186).BewertungDie angezeigte Planungsabsicht ist mit den Zielen <strong>der</strong> Raumordnung nicht vere<strong>in</strong>bar.Nach den Festlegungen des LEP B-B ist die Stadt <strong>Fürstenberg</strong> ke<strong>in</strong> Zentraler Ort. Nach <strong>der</strong> Festlegungskarte 1 des LEP B-B liegt<strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich im Freiraumverbund, ist teilweise durch e<strong>in</strong>zelne Wohnhäuser und die frühere Nutzung baulich geprägt,stellt sich aber ansonsten als unbebauter Freiraum dar. Der Bereich <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm ist als brach gefallene Siedlungsfläche(zivile Konversionsfläche) zu bewerten, die vorhandene Bebauung stellt jedoch zugleich e<strong>in</strong>e Splittersiedlung im Außenbereichdar.Für die Bewertung <strong>der</strong> vorliegenden Planung s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e folgende Ziele und Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung relevant:- Grundsätze aus § 5 Abs. 2 und 3 LEPro 2007: Vorrang <strong>der</strong> lnnenentwicklung. dabei Priorität <strong>der</strong> Erhaltung und Umgestaltungdes baulichen Bestandes <strong>in</strong> vorhandenen Siedlungsbereichen bzw. <strong>der</strong> Reaktivierung von Siedlungsbrachflächen; Anstreben verkehrssparen<strong>der</strong>Siedlungsstrukuren;- Grundsatz 4.1 LEP B-B: vorrangige Nutzung bisher nicht ausgeschöpfter Entwicklungspotenziale <strong>in</strong>nerhalb vorhandener Siedlungsgebietesowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur; räumliche Zuordnung <strong>der</strong> Funktionen Wohnen, Arbeiten,Versorgung und Erholung;- Ziel 4.2 LEP B-B: Anschluss neuer Siedlungsflächen an vorhandene Siedlungsgebiete;- Ziel 4.3 LEP B-B: ke<strong>in</strong>e Erweiterung von Steu- und Splittersiedlungen;- Grundsätze 4.4 Abs. 1 - 3 LEP B-B: bedarfsgerechte Nachnutzung von Konversionsflächen für Siedlungszwecke, soweit imräumlichen Zusammenhang zu vorhandenen Siedlungsgebieten; außerhalb <strong>in</strong>nerörtlicher Siedlungsflächen auf versiegelten o<strong>der</strong>baulich geprägten <strong>Teil</strong>en von Konversionsflächen sollen städtebaulich nicht <strong>in</strong>tegrierbare Vorhaben zugelassen werden, wenn e<strong>in</strong>etragfähige Entwicklungskonzeption vorliegt und e<strong>in</strong>e raumverträgliche Verkehrsanb<strong>in</strong>dung gesichert ist; hochwertige Freiraumpotenzialesollen e<strong>in</strong>er Freiraumnutzung zugeführt werden.- Ziel 4.5 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 LEP B-B: Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen <strong>in</strong> Nicht-Zentralen Orten durch Innenentwicklungsowie im Rahmen <strong>der</strong> zusätzlichen Entwicklungsoption dieser Siedlungsbereiche (0,5 ha/ 1000 E<strong>in</strong>wohner im Zeitraum von10 Jahren):- Grundsätze aus § 6 Abs. 1 und 2 LEPro 2007: Sicherung <strong>der</strong> Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt; Vermeidung<strong>der</strong> Freiraum<strong>in</strong>anspruchnahme;- Grundsatz 5.1 Abs. 1 und 2 LEP B-B: Freiraumerhalt; M<strong>in</strong>imierung <strong>der</strong> Freiraum<strong>in</strong>anspruchnahme bei <strong>der</strong> Entwicklung neuerSiedlungsflächen;- Ziel 5.2 LEP B-B: Sicherung <strong>der</strong> Freiraumverbundes und Entwicklung se<strong>in</strong>er Funktionsfähigkeit: ke<strong>in</strong>e raumbedeutsame Inanspruchnahmeund Neuzerschneidung, die die räumliche Entwicklung o<strong>der</strong> Funktion des Freiraumverbundes bee<strong>in</strong>trächtigt.Nach den vorliegenden Unterlagen schafft die vorgesehene <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplanes die Voraussetzungen für e<strong>in</strong>ewesentliche Erweiterung <strong>der</strong> vorhandenen (Wohn-) Siedlungsflächen im Außenbereich und steht deshalb <strong>in</strong> Konflikt mit den Zielen4.2, 4.3, 4 5 und 5.2 LEP B-B. Raumbedeutsame Erweiterungen von Splittersiedlungen, die isoliert und ohne Siedlungsanschlussim Freiraum liegen, s<strong>in</strong>d landesplanerisch nicht gewollt (vgl. Ziele 4.2 und 4.3 sowie Grundsätze 4.4 .Abs. 1 und 2 LEP B-B). Insbeson<strong>der</strong>e gilt das für Standorte im Freiraumverbund und für die Entwicklung von Wohnsiedlungsflächen, für die es deshalbspezielle Festlegungen gibt (vgl. Ziele 5.2 und 4.5 LEP B-B).Soweit zum <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand erkennbar, soll im gesamten <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich das Wohnen grundsätzlich zulässig se<strong>in</strong>,e<strong>in</strong>e räumlich differenzierte Darstellung ist nicht vorgesehen. Die Planung im „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ steht deshalbauch <strong>in</strong> Konflikt mit Ziel 4.5 LEP B-B:Da es sich hier nicht um Innenentwicklung im S<strong>in</strong>ne von Ziel 4.5 Abs. 1 Nr. 3 LEP B-B handelt, ist die vorgesehene Entwicklungvon ca. 2,4 ha Wohnsiedlungsflächen nur im Rahmen <strong>der</strong> zusätzlichen Entwicklungsoption gemäß Ziel 4.5 Abs. 2 LEP B-B realisierbar.Der Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/Havel stehen bis zum Jahr 2019 <strong>in</strong>sgesamt ca. 3,3 ha zusätzlicher Wohnsiedlungsflächen zu. Wirverweisen <strong>in</strong> diesem Zusammenhang auf unsere Zielmitteilung zum Bebauungsplan „Senioren-Park <strong>in</strong> <strong>der</strong> Röbl<strong>in</strong>see-Siedlung“vom 10.0<strong>1.</strong>2012: Bereits mit dieser Planung - soweit sie weiter verfolgt werden soll - ist die zusätzliche Entwicklungsoption vollständigausgeschöpft, so dass für die hier angezeigte Planungsabsicht ke<strong>in</strong>e Spielräume zur Entwicklung zusätzlicher Wohnsiedlungsflächenverbleiben.Die Planung sollte anhand <strong>der</strong> mitgeteilten Ziele und Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung überprüft, konkretisiert und <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitige Bestandsowie das Entwicklungsziel genauer beschrieben werden.Für die Darstellung von Wohnsiedlungsflächen ist <strong>der</strong> Standort aus landesplanerischer Sicht ungeeignet. Maximal kann sich dieDarstellung auf den <strong>der</strong>zeitigen Bestand beschränken. Für e<strong>in</strong>e Weiterentwicklung a!s Wohnstandort bestehen ke<strong>in</strong>e Spielräume.E<strong>in</strong>e Anpassung an die Ziele 4.2, 4.3 und 5.2 kann erreicht werden, wenn die Darstellung <strong>der</strong> Siedlungsfläche im Wesentlichenauf den <strong>der</strong>zeitigen Bestand reduziert und ke<strong>in</strong>e raumbedeutsame Inanspruchnahme des umgebenden Freiraums ermöglichtwird.35Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Ggf. empfiehlt sich e<strong>in</strong>e differenziertere Darstellung von Son<strong>der</strong>gebiet und Grünflächen und eigentlichen Wohnsiedlungsflächen(soweit Bestand).Die o.g. Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung zur Siedlungsentwicklung (§ 5 Abs. 2 und 3 LEPro 2007, 4.1 und 4.4 Abs. 1 - 3 LEP B-B)sowie zur <strong>in</strong>tegrierten Freiraumentwicklung (§ 6 .Abs. 1 - 3 LEPro 2007 und 5.1 Abs. 1 und 2 LEP B-B) s<strong>in</strong>d im weiteren Verfahrenangemessen zu berücksichtigen. <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e sollten die Grundsätze zur Konversion durch e<strong>in</strong>e differenzierte Betrachtung <strong>der</strong>Bestandssituation (baulich geprägte <strong>Teil</strong>e- hochwertige Freiraumpotenziale) und geeignete Darstellungen gewürdigt werden. DieAuse<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung mit den Grundsätzen sollte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Begründung zur <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplanes dokumentiert werden.….“Berücksichtigung:Zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung undLandesplanung, wurde die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Darstellung des Flächennutzungsplanes im Entwurf <strong>der</strong> Planän<strong>der</strong>ungwie folgt überarbeitet:Innerhalb des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichs, <strong>der</strong> bisher e<strong>in</strong>heitlich als Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil (Reiterhof)dargestellt war, soll nun e<strong>in</strong>e Differenzierung <strong>der</strong> geplanten Flächennutzung unter Berücksichtigung<strong>der</strong> bestehenden Bebauungs- und Nutzungsverhältnisse erfolgen. (sh. hierzu auch Ergänzung <strong>der</strong> Bestandsdarstellungunter 3.1)Die im Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> geplante Darstellung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes mit hohem Grünanteil, Wohnenmit Pferden wurde im Entwurf differenziert <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>gebietsfläche und e<strong>in</strong>en Grünanteil.Hierbei liegt <strong>der</strong> Grünanteil im nordwestlichen <strong>Teil</strong> des Plangebietes, <strong>der</strong> an die Nie<strong>der</strong>ung des Hechtgrabensangrenzt und auch bisher e<strong>in</strong>e grünräumliche Prägung hat. Der Grünanteil wird unterteilt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Waldfläche(gemäß Mitteilung <strong>der</strong> unteren Forstbehörde, sh. unter 5.1) sowie e<strong>in</strong>e Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmungprivate Grünfläche mit gärtnerischer Nutzung und extensiver Pferdehaltung. Die private gärtnerische Nutzungschließt hierbei auch die teilweise vorhandene Kle<strong>in</strong>tierhaltung auf dieser Fläche mit e<strong>in</strong>.Das Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden umfasst gemäß <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> nur noch die bereits bebauten Flächenim Südosten des Plangebietes, die durch die südöstlich angrenzende Straße erschlossen ist. Innerhalb dieserFläche liegen die vorhandenen Wohnnutzungen sowie mehrere <strong>der</strong>zeit ungenutzte Gebäude <strong>der</strong> ehemaligenNerzfarm (später Reiterhof).Durch diese Differenzierung <strong>der</strong> geplanten Nutzungen unter Berücksichtigung des Bestandes im Plangebietwird die bisherige Plan<strong>in</strong>tention des Flächennutzungsplanes, wonach das Plangebiet durch die Möglichkeit<strong>der</strong> Pferdehaltung <strong>der</strong> Erholungsnutzung <strong>in</strong> Bezug auf den Reitsport dienen soll, weiterh<strong>in</strong> Rechnung getragen.Zugleich wird mit <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> jedoch auch klargestellt, dass e<strong>in</strong>e Pferdehaltung nur soweit erfolgen soll, wiesie mit gleichzeitiger Wohnnutzung vere<strong>in</strong>bar ist. Hiermit trägt die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> den bestehenden Wohnnutzungenim <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich Rechnung und bereitet <strong>in</strong> diesem Rahmen auch die Revitalisierung <strong>der</strong> städtebaulichdesolaten Fläche <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm durch Wohnnutzungen und Pferdehaltung vor. Hierdurch solldie Beseitigung des bisherigen städtebaulichen Missstandes im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich ermöglicht werden.Da die Zweckbestimmung "Wohnen mit Pferden" bereits die geplante Nutzung klar e<strong>in</strong>grenzt, wird nicht, wieim bisherigen <strong>FNP</strong>, im Plangebiet e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>baufläche gemäß §1(1)4. BauNVO dargestellt, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebietgemäß §1(2)10. BauNVO i. V. m. §11 BauNVO.Die geplante Darstellung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes erfolgt, ebenso wie die bisherige Darstellung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>baufläche,da das geplante Son<strong>der</strong>gebiet "Wohnen mit Pferden" sich von den übrigen Baugebieten gemäß BauNVOerheblich unterscheidet.(Zur Zulässigkeit e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes „Wohnen mit Pferden“ gemäß Zeitschrift BauR 2009, S. 1550-1552, zue<strong>in</strong>em diesbezüglichen Beschluss des OVG Nie<strong>der</strong>sachsen 22.12.2008 (Aktenzeichen 1 MN 194/08) sh. unter6.)Die bisher im <strong>FNP</strong> für das Plangebiet getroffene Darstellung als Fläche „mit hohem Grünanteil“ wird auch imRahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> durch die nun erfolgte differenzierte Darstellung von Grünfläche und Wald<strong>in</strong>haltlich beibehalten. Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches,<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e angrenzend an die westlich gelegene Nie<strong>der</strong>ungswiese am Hechtgraben sowie dasnordöstlich angrenzende FFH Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel, erhalten bleiben.Ebenso wie im bisherigen <strong>FNP</strong> dient die Darstellung <strong>der</strong> Grünfläche und <strong>der</strong> Waldfläche zur Sicherung e<strong>in</strong>eshohen Grünanteiles und somit <strong>der</strong> M<strong>in</strong>imierung des E<strong>in</strong>griffes <strong>in</strong> Natur und Landschaft. Das zukünftige Maß <strong>der</strong>baulichen Nutzung soll im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich nicht erheblich über das Maß <strong>der</strong> bisherigen Bebauung h<strong>in</strong>ausgehen.Der hohe Grünanteil trägt <strong>der</strong> Lage des Plangebietes im Außenraum, angrenzend an Schutzgebiete nachdem Naturschutzrecht sowie angrenzend an den wertvollen Landschaftsraum <strong>der</strong> Wiesennie<strong>der</strong>ung des HechtgrabensRechnung.Die baulichen Nutzungen sollen, ebenso wie bisher, mit ger<strong>in</strong>ger Bebauungsdichte auf den östlichen <strong>Teil</strong> desPlangebietes beschränkt bleiben.36Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Der bisher unbebaute westliche <strong>Teil</strong> des Plangebietes soll auch zukünftig den geplanten Freiraumnutzungendienen. Der vorhandene Gehölzbestand soll so weit wie möglich erhalten bleiben. Die Waldfläche unterliegt gemäßMitteilung <strong>der</strong> zuständigen Forstbehörde (sh. unter 5.1) dem Waldgesetz.Durch die Flächendifferenzierung zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanungsowie zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Forstbehörde verr<strong>in</strong>gert sich die Bauflächendarstellungvon 2,35 ha bisheriger Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof mit hohem Grünanteil auf die bereits bebauteund maßgeblich durch Wohnnutzungen geprägte Fläche im Plangebiet von 0,84 ha, die nun alsSon<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden dargestellt wird.Für die bisher im <strong>FNP</strong> ebenfalls als Son<strong>der</strong>bauflächen Reiterhof mit hohem Grünanteil dargestellten Freiflächen(Wald 0,28 ha und private Grünfläche 1,23 ha) wird die Darstellung im <strong>FNP</strong> entsprechend den vorhandenenNutzungen im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> Wald bzw. private Grünfläche geän<strong>der</strong>t.Hiermit trägt die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> den Zielen des Freiraumschutzes angemessen Rechnung.Die nun erfolgte Berücksichtigung <strong>der</strong> Ziele und Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> nachfolgenden tabellarischenÜbersicht im E<strong>in</strong>zelnen dargelegt:Die Geme<strong>in</strong>same Landesplanungsabteilung Berl<strong>in</strong> Brandenburg teilte mit Schreiben vom 12.03.2013 zumEntwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:„die Mitteilung <strong>der</strong> Ziele und Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung für die beabsichtigte <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des T<strong>FNP</strong> <strong>Himmelpfort</strong> erhieltenSie mit unserer Zielmitteilung vom 12.10.2012.Gegenüber dem Vorentwurf wurden die beabsichtigten Darstellungen verän<strong>der</strong>t und unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bestehendenBebauungs- und Nutzungsverhältnisse differenziert. Danach soll das "Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden" nurnoch die bereits bebauten Flächen im Südosten des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches umfassen und die übrigen Flächen als "privateGrünfläche mit gärtnerischer Nutzung und extensiver Pferdehaltung" bzw. als "Waldfläche" dargestellt werden.Durch die Verkle<strong>in</strong>erung des "Son<strong>der</strong>gebietes Wohnen mit Pferden" ist <strong>der</strong> Konflikt mit den Zielen 4.2, 4.3 und 5.2 LEPB-B ausgeräumt.Für den Konflikt mit Ziel 4.5 LEP B-B kommt es darauf an, dass durch die Darstellung ke<strong>in</strong>e wesentliche Erweiterung <strong>der</strong>vorhandenen Wohnnutzung ermöglicht wird. Bereits jetzt wird das Gebiet etwa zur Hälfte zu Wohnzwecken genutzt. Mit<strong>der</strong> Maßgabe, dass Pferdehaltung und Wohnnutzung gleichgewichtige Bestandteile des Gebietes se<strong>in</strong> sollen und es faktischzu ke<strong>in</strong>er wesentlichen Erweiterung <strong>der</strong> Wohnnutzung kommen kann, steht Ziel 4.5 LEP B-B <strong>der</strong> geplanten Darstellungebenfalls nicht entgegen.“Die H<strong>in</strong>weise s<strong>in</strong>d bei vertiefenden Planungen im betreffenden bereich entsprechend zu beachten.U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong><strong>1.</strong>3 Berücksichtigung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen gemäß LEP B-B und LEPro 2007<strong>in</strong> <strong>der</strong> vorliegenden PlanungU<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong><strong>1.</strong>3.1 Berücksichtigung <strong>der</strong> Ziele und Grundsätze zur SiedlungsentwicklungAnfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Landesplanungan Siedlungsentwicklung- Ziel 4.3 LEP B-B: ke<strong>in</strong>e Erweiterungvon Steu- und Splittersiedlungen- Ziel 4.2 LEP B-B: Anschlussneuer Siedlungsflächen anvorhandene Siedlungsgebiete- Ziel 4.5 Abs. 1 Nr. 3 und Abs.2 LEP B-B: Entwicklung vonWohnsiedlungsflächen <strong>in</strong> Nicht-Zentralen Orten durch Innenentwicklungsowie im Rahmen<strong>der</strong> zusätzlichen Entwicklungsoptiondieser Siedlungsbereiche(0,5 ha/ 1000 E<strong>in</strong>wohner imZeitraum von 10 Jahren)- Grundsätze aus § 5 Abs. 2und 3 LEPro 2007: Vorrang <strong>der</strong>lnnenentwicklung. dabei Priorität<strong>der</strong> Erhaltung und Umgestaltungdes baulichen Bestandes<strong>in</strong> vorhandenen Siedlungsbereichenbzw. <strong>der</strong> Reaktivierungvon Siedlungsbrachflächen;Anstreben verkehrssparen<strong>der</strong>Siedlungsstrukuren;- Grundsatz 4.1 LEP B-B: vor-Berücksichtigung <strong>in</strong> <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong>Zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong>Raumordnung und Landesplanung, wurde die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Darstellung des Flächennutzungsplanesim Entwurf wie folgt überarbeitet:Innerhalb des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichs, <strong>der</strong> bisher im <strong>FNP</strong> e<strong>in</strong>heitlich als Son<strong>der</strong>baufläche mithohem Grünanteil (Reiterhof) dargestellt ist, soll nun e<strong>in</strong>e Differenzierung <strong>der</strong> geplantenFlächennutzung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bestehenden Bebauungs- und Nutzungsverhältnisseerfolgen. (sh. hierzu auch Ergänzung <strong>der</strong> Bestandsdarstellung unter 3.1)Die im Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> geplante Darstellung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes mit hohemGrünanteil, Wohnen mit Pferden wurde im Entwurf entsprechend dem Bestand differenziert <strong>in</strong>e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>gebietsfläche und e<strong>in</strong>en Grünanteil.Durch die Flächendifferenzierung zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnungund Landesplanung sowie zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Forstbehördeverr<strong>in</strong>gert sich die Bauflächendarstellung von 2,35 ha bisheriger Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhofmit hohem Grünanteil auf die bereits bebaute und maßgeblich durch Wohnnutzungengeprägte Fläche im Plangebiet von 0,84 ha, die nun als Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferdendargestellt wird.Da sich die Bauflächendarstellung nun auf die bereits bebauten Flächen beschränkt, bereitetdie Planung ke<strong>in</strong>e Erweiterung von Steu- und Splittersiedlungen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Siedlungsflächenvor.Die Fläche im Plangebiet, die im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-<strong>FNP</strong> als Baugebietsfläche(Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden) dargestellt werden soll, ist bereits mit WohnundWirtschaftsgebäuden bebaut und maßgeblich durch die vorhandenen Wohnnutzungengeprägt.Die gegenwärtig ungenutzte bebaute <strong>Teil</strong>fläche <strong>der</strong> früheren Nerzfarm (später als Reiterhofgenutzt) weist auf Grund e<strong>in</strong>es zwischenzeitlich entstandenen Sanierungsrückstaus e<strong>in</strong>en erheblichenstädtebaulichen Missstand auf. Dieser städtebauliche Missstand wirkt sich störend auf dieim <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich vorhandenen Wohnnutzungen aus. E<strong>in</strong>e weitere wesentliche Störwirkungergibt sich <strong>in</strong> Bezug auf die Erholungsnutzung im OT <strong>Himmelpfort</strong>, <strong>der</strong> e<strong>in</strong> anerkannter Erholungsortist. Da <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich mit <strong>der</strong> teilweise ru<strong>in</strong>ösen Bebauung <strong>der</strong> früheren Nerzfarmunmittelbar am Fernradweg Berl<strong>in</strong>-Kopenhagen, am Fernradweg Tour Brandenburg sowiean weiteren regional bedeutsamen Radwegen (Rupp<strong>in</strong>er Seen-Kultur-Radweg, Havel-Radweg,37Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Landesplanungan Siedlungsentwicklungrangige Nutzung bisher nichtausgeschöpfter Entwicklungspotenziale<strong>in</strong>nerhalb vorhandenerSiedlungsgebiete sowieunter Inanspruchnahme vorhandenerInfrastruktur; räumlicheZuordnung <strong>der</strong> FunktionenWohnen, Arbeiten, Versorgungund Erholung- Grundsätze 4.4 Abs. 1 - 3 LEPB-B: bedarfsgerechte Nachnutzungvon Konversionsflächenfür Siedlungszwecke, soweit imräumlichen Zusammenhang zuvorhandenen Siedlungsgebieten;außerhalb <strong>in</strong>nerörtlicherSiedlungsflächen auf versiegelteno<strong>der</strong> baulich geprägten<strong>Teil</strong>en von Konversionsflächensollen städtebaulich nicht <strong>in</strong>tegrierbareVorhaben zugelassenwerden, wenn e<strong>in</strong>e tragfähigeEntwicklungskonzeption vorliegtund e<strong>in</strong>e raumverträgliche Verkehrsanb<strong>in</strong>dunggesichert ist;hochwertige Freiraumpotenzialesollen e<strong>in</strong>er Freiraumnutzungzugeführt werden.Berücksichtigung <strong>in</strong> <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong>König<strong>in</strong>-Luise-Route) liegt, ist die störende Wirkung <strong>in</strong> Bezug auf die Erholungsnutzung beson<strong>der</strong>serheblich.Mit <strong>der</strong> hier geplanten <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplanes wird die Reaktivierung <strong>der</strong> bereitsbebauten, jedoch <strong>der</strong>zeit ungenutzten <strong>Teil</strong>fläche <strong>der</strong> früheren Nerzfarm (späterer Reiterhof)vorbereitet. Hierdurch soll <strong>der</strong> vorhandene städtebauliche Missstand beseitigt werden. E<strong>in</strong>eEntstehung neuer Siedlungsflächen ist mit <strong>der</strong> vorliegenden Fächennutzungsplanän<strong>der</strong>ung nichtverbunden. Die im Plangebiet vorhandene Baufläche ist durch die Stolpseestraße bereits erschlossen,die Anlage zusätzlicher Straßenverkehrsflächen ist für die vorliegende Planung nichterfor<strong>der</strong>lich. Der im OT <strong>Himmelpfort</strong> bereits bestehende Anschluss an das Netz des Regionalbusverkehrskann auch vom Plangebiet aus weiterh<strong>in</strong> genutzt werden.Somit trägt die vorliegende Planung auch zur Entwicklung verkehrssparen<strong>der</strong> Siedlungsstrukturenbei.Da die Pferdehaltung mit Emissionen verbunden ist, ist sie <strong>in</strong> re<strong>in</strong>en o<strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Wohngebieten<strong>in</strong>nerhalb von Siedlungsgebieten <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel nicht zulässig.Die hier als Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden darzustellende Fläche ist bereits bebaute undnicht von beson<strong>der</strong>em naturräumlichen Wert. Neben prägenden vorhandenen Wohnnutzungens<strong>in</strong>d hier gegenwärtig ungenutzte Funktionsbauten e<strong>in</strong>er früheren Nerzfarm vorhanden, diezuletzt durch e<strong>in</strong>en Reiterhof genutzt worden waren. Auf Grund <strong>der</strong> Lage im Außenraum, umgebenvon geeigneten Weideflächen und Wald, war das Plangebiet bisher im Flächennutzungsplanbisher als Son<strong>der</strong>gebiet Reiterhof dargestellt worden. Auf Grund <strong>der</strong> Lage des Plangebietes imAußenraum ist hier, im Unterschied zu Wohnbaugebieten im Innenbereich, e<strong>in</strong>e Pferdehaltung <strong>in</strong>Wohnnähe <strong>in</strong> angemessenem Umfang mit den Belangen des Immissionsschutzes vere<strong>in</strong>bar.Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz teilte mit Schreiben vom17.10.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:Naturschutz – RW 7„In den Ausführungen zu dem o.g. Entwurf wurde bereits festgestellt, dass Pferdehaltung undWohnen zu Geruchs- und Lärmproblemen führen kann. Im Flächennutzungsplan kann e<strong>in</strong>Son<strong>der</strong>gebiet „Wohnen mit Pferden“ vorbereitet werden. Im Bebauungsplan und <strong>in</strong> den notwendigenGenehmigungsverfahren müssen dann die Probleme entsprechend begrenzt werden.“Da nur noch <strong>der</strong> kle<strong>in</strong>ere <strong>Teil</strong> <strong>der</strong> als Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden darzustellenden Flächenicht bereits durch Wohnnutzungen genutzt ist (sh. unter 3.1), verbleibt nur e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ger Spielraumfür die bauliche Entwicklung <strong>der</strong> bisher ungenutzten bebauten Flächen <strong>der</strong> ehemaligenNerzfarm. Hier können e<strong>in</strong>zelne Wohnnutzungen und Pferdenutzungen, eventuell unter teilweiserE<strong>in</strong>beziehung vorhandener Gebäude, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Fachwerkscheune, entwickelt werden.Die vorhandenen Freiflächen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich werden durch e<strong>in</strong>e Darstellung als Waldbzw. private Grünfläche im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> ihrem Bestand planerischgesichert.U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong><strong>1.</strong>3.2 Berücksichtigung <strong>der</strong> Ziele und Grundsätze zur FreiraumentwicklungAnfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Landesplanungan Freiraumentwicklung- Ziel 5.2 LEP B-B: Sicherung <strong>der</strong>Freiraumverbundes und Entwicklungse<strong>in</strong>er Funktionsfähigkeit:ke<strong>in</strong>e raumbedeut-same Inanspruchnahmeund Neuzerschneidung,die die räumliche Entwicklungo<strong>der</strong> Funktion des Freiraumverbundesbee<strong>in</strong>trächtigt.- Grundsätze aus § 6 Abs. 1 und 2LEPro 2007: Sicherung <strong>der</strong> NaturgüterBoden, Wasser, Luft, Pflanzen-und Tierwelt; Vermeidung <strong>der</strong>Freiraum<strong>in</strong>anspruchnahme- Grundsatz 5.1 Abs. 1 und 2 LEPB-B: Freiraumerhalt; M<strong>in</strong>imierung<strong>der</strong> Freiraum<strong>in</strong>anspruchnahme bei<strong>der</strong> Entwicklung neuer SiedlungsflächenBerücksichtigung <strong>in</strong> <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong>Das vorliegende Plangebiet liegt außerhalb von Schutzgebieten nachdem Naturschutzrecht.Durch die Flächendifferenzierung zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele <strong>der</strong>Raumordnung und Landesplanung sowie zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong>Forstbehörde verr<strong>in</strong>gert sich die Bauflächendarstellung von 2,35 ha bisherigerSon<strong>der</strong>baufläche Reiterhof mit hohem Grünanteil auf die bereits bebaute und maßgeblichdurch Wohnnutzungen geprägte Fläche im Plangebiet von 0,84 ha, dienun als Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden dargestellt wird.Da sich die Bauflächendarstellung nun auf die bereits bebauten Flächen beschränkt,bereitet die Planung ke<strong>in</strong>en erheblichen E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Boden, Natur und Landschaftvor.Die vorhandenen Freiflächen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich werden durch e<strong>in</strong>e Darstellungals Wald bzw. private Grünfläche im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> ihremBestand planerisch gesichert.38Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong>2RegionalplanungDie Belange <strong>der</strong> Regionalplanung basieren auf den folgenden Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Raumordnung:- Satzung über den Regionalplan Prignitz-Oberhavel, Sachlicher <strong>Teil</strong>plan „W<strong>in</strong>denergienutzung" (ReP-W<strong>in</strong>d) vom 05.März 2003 (im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 36 vom 10.09.2003)Regionalplan Prignitz-Oberhavel, - Sachlicher <strong>Teil</strong>plan „Rohstoffsicherung / W<strong>in</strong>denergienutzung" (ReP-RW) Satzungsbeschlussvom 24. November 2010 und <strong>Teil</strong>genehmigung (ohne W<strong>in</strong>denergie und Vorbehaltsgebiet Nr. 65 „Velten“ vom14.02.2012).Die o. g. Planungen <strong>der</strong> Regionalplanung enthalten für das hier vorliegende Plangebiet ke<strong>in</strong>e relevanten Festlegungeno<strong>der</strong> Darstellungen. Insofern stehen <strong>der</strong> hier vorliegenden Planung ke<strong>in</strong>e Belange <strong>der</strong> Regionalplanungentgegen.Die Regionale Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Prignitz-Oberhavel teilte mit Schreiben vom 04.10.2012 zumVorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit und bestätigte dies mit Schreiben vom04.03.2013 im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung zum Entwurf <strong>der</strong> Planän<strong>der</strong>ung:„Die Belange <strong>der</strong> Regionalen Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Prignitz-Oberhavel basieren auf den folgenden Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong>Raumordnung:- Satzung über den Regionalplan Prignitz-Oberhavel, Sachlicher <strong>Teil</strong>plan "W<strong>in</strong>denergienutzung" (ReP- W<strong>in</strong>d) vom 05.März 2003 (im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 36 vom 10.09.2003)- Regionalplan Prignitz-Oberhavel, Sachlicher <strong>Teil</strong>plan u. Rohstoffsicherung / W<strong>in</strong>denergienutzung" (ReP-RW), Satzungsbeschlussvom 24. November 2010 und <strong>Teil</strong>genehmigung (ohne W<strong>in</strong>denergie und Vorbehaltsgebiet Nr. 65 "Velten" vom14.02.2012.Der Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong> <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/Havel ist mit den Belangen<strong>der</strong> Regionalen Planungsgeme<strong>in</strong>schaft Prignitz- Oberhavel vere<strong>in</strong>bar.Begründung: Die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplanes hat die städtebauliche Ordnung und Entwicklung e<strong>in</strong>er ca. 2,4großen Fläche südöstlich <strong>der</strong> Ortslage <strong>Himmelpfort</strong> als Son<strong>der</strong>gebiet mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Wohnen mit Pferden" anStelle <strong>der</strong> bisher vorgesehenen Son<strong>der</strong>baufläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmung "Reiterhof" zum Inhalt. Es sollen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>edie planungsrechtlichen Voraussetzungen für die ergänzende Wohnnutzung <strong>in</strong> dem Gebiet geschaffen werden. Der Regionalplantrifft für den räumlichen und sachlichen Geltungsbereich ke<strong>in</strong>e Festsetzungen. Insofern stehen <strong>der</strong> Planung ke<strong>in</strong>eErfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Regionalplanung entgegen.“U<strong>1.</strong>b) 2.LandschaftsplanParallel zum <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplan <strong>Himmelpfort</strong> (2003) wurde e<strong>in</strong> Landschaftsplan (2000) aufgestellt.Die im Landschaftsplan aufgeführten Ziele und Maßnahmen waren im Rahmen <strong>der</strong> Abwägung mit an<strong>der</strong>en Belangen<strong>in</strong> den <strong>Teil</strong>flächennutzungsplan <strong>in</strong>tegriert worden. Im Ergebnis war <strong>der</strong> vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich alsSon<strong>der</strong>baufläche Reiterhof mit hohem Grünanteil dargestellt worden.Die Nutzung des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches als Reiterhof war auf die Erholungsnutzung, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> angrenzendenWaldflächen ausgerichtet. Die bisher im Plangebiet auf <strong>der</strong> Ebene des <strong>FNP</strong> vorgesehene Pferdehaltung wirdmit <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> so weit als möglich weiterh<strong>in</strong> berücksichtigt. Hierbei wird jedoch den vorhandenenWohnnutzungen angemessen Rechnung getragen, die e<strong>in</strong>e ausschließliche Nutzung des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichesfür e<strong>in</strong>en Reiterhof kaum zugelassen hätten. Stattdessen wird durch die Darstellung e<strong>in</strong>es "Son<strong>der</strong>gebietesWohnen mit Pferden" entsprechend <strong>der</strong> bisherigen Planungsabsicht des <strong>FNP</strong> e<strong>in</strong>e Revitalisierung <strong>der</strong> Flächen<strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm planerisch vorbereitet und die Beseitigung e<strong>in</strong>es städtebaulichen Misstandes im Plangebietermöglicht. Dies wird <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Plan<strong>in</strong>tention des Landschaftsplanes und des Flächennutzungsplanesgerecht, wonach die För<strong>der</strong>ung von <strong>Himmelpfort</strong> als attraktivem Wohn- und Erholungsort e<strong>in</strong> vorrangigesPlanungsziel ist.Die bisher im <strong>FNP</strong> für das Plangebiet getroffene Darstellung als Fläche „mit hohem Grünanteil“ wird auch imRahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> durch die nun erfolgte differenzierte Darstellung von privater Grünflächeund Wald <strong>in</strong>haltlich beibehalten.Hiermit trägt die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>, ebenso wie die bisherige Darstellung des <strong>FNP</strong> <strong>der</strong> Lage des Plangebietesim Außenbereich und angrenzend an die Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht sowie an die hochwertigenBiotope <strong>der</strong> angrenzenden Nie<strong>der</strong>ungswiesen des Hechtgrabens Rechnung.U<strong>1.</strong>b) 3. Schutzgebiete und Schutzobjekte nach dem Naturschutzrecht, ArtenschutzU<strong>1.</strong>b) 3.1 Schutzgebiete und Schutzobjekte nach dem Naturschutzrecht - ÜbersichtDas Plangebiet liegt nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em LSG, Naturschutzgebiet, Nationalpark, Biosphärenreservat. Im Plangebiets<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e geschützten Biotop gemäß §32 BbgNatSchG, §30 BNatSchG vorhanden.Das Plangebiet liegt nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Vogelschutzgebiet o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gebiet, das nach <strong>der</strong> Floren-Faunen-Habitat-Richtl<strong>in</strong>ie <strong>der</strong> Europäischen Union geschützt ist.Das Plangebiet liegt im Naturpark "Uckermärkische Seen". (sh. unter U<strong>1.</strong>b) 3.2.4)39Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Folgende Schutzgebiete liegen im Nahbereich des Plangebietes:- LSG <strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet umgibt den <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich des <strong>FNP</strong> vollständig- FFH Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel nordöstlich angrenzend an die Stolpseestraße, südöstlich mit e<strong>in</strong>em Abstandvon ca. 100m zum Plangebiet- FFH Stolpseewiesen-Siggelhavel südwestlich des Plangebietes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Abstand von ca. 450m- SPA Uckermärkische Seenlandschaft südöstlich des Plangebietes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Abstand von ca. 2,8 km undnordöstlich des Plangebietes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Abstand von ca. 3,0 kmÜbersicht zur Lage <strong>der</strong> Schutzgebiete <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umgebung des Plangebietes gemäß Kartendienst des LUGV,Schutzgebiets<strong>in</strong>formationPlangebiet <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong><strong>Teil</strong>-<strong>FNP</strong> <strong>Himmelpfort</strong>unter Verwendung von Daten des Landes BrandenburgDas SPA Uckermärkische Seenlandschaft ist so weit vom Plangebiet entfernt, dass erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungendurch die im <strong>FNP</strong> geplanten Nutzungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Wald und privateGrünfläche nicht zu erwarten s<strong>in</strong>d.Die Möglichkeiten erheblicher Auswirkungen auf die übrigen Schutzgebiete werden nachfolgend untersucht.40Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013U<strong>1.</strong>b) 3.2 Berücksichtigung <strong>der</strong> benachbarten Schutzgebiete nach dem NaturschutzrechtU<strong>1.</strong>b) 3.2.1 FFH - Gebiete (Schutzgebiet nach <strong>der</strong> EU - Fauna-Flora-Habitat-Richtl<strong>in</strong>ie) „Natura2000“U<strong>1.</strong>b) 3.2.<strong>1.</strong>1 Lage des Plangebietes im Verhältnis zu FFH - GebietenFFH Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havelnordöstlich angrenzend an die Stolpseestraße,östlich mit e<strong>in</strong>em Abstand vonca. 100m zum PlangebietLage des PlangebietesFFH Stolpseewiesen-Siggelhavelsüdwestlich des Plangebietes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Abstandvon ca. 450mU<strong>1.</strong>b) 3.2.<strong>1.</strong>2GebietsbeschreibungenFFH 145 Kle<strong>in</strong>e Schorfheide-Havel (Natura 2000-Gebiets-Nr. DE2846-301 von 03/2000, Fortschreibung03/2008)(gelegen nordöstlich angrenzend an die Stolpseestraße, östlich mit e<strong>in</strong>em Abstand von ca. 100m zum Plangebiet)- Arten nach Anhang II <strong>der</strong> FFH-RL:Säuger: Barbastella barbastellus, Castor fiber, Lutra lutra, Myotis myotis;Amphibien und Reptilien: Bomb<strong>in</strong>a bomb<strong>in</strong>a, Triturus cristatus;Fische: Asplus asplus, Cobitis taenia, Misgurnus fossilis, Rhodeus amarus, Lampetra planeri;Wirbellose: Osmo<strong>der</strong>ma eremita, Lycaena dispar, Vertigo angustior, Vertigo moul<strong>in</strong>siana, Leucorrh<strong>in</strong>iapectoralis, Unio crassus; Pflanzen: Liparis loeselii, Drepanocladus vernicosus;An<strong>der</strong>e bedeutende Arten <strong>der</strong> Fauna und Flora: Coronella austriaca, Lacerta agilis- Allgeme<strong>in</strong>e Gebietsmerkmale, LebensraumklassenB<strong>in</strong>nengewässer (stehend und fließend) 5%, Moore, Sümpfe, Uferbewuchs 6%, Heide, Gestrüpp, Macchia,Garrigue, Phrygana 23%, Trockenrasen, Steppen 2%, Feuchtes und mesophiles Grünland 10 %, Laubwald14%, Nadelwald 30%, Mischwald 7%- An<strong>der</strong>e Gebietsmerkmale:Komplexes Gebiet mit Buchenwäl<strong>der</strong>n im Norden, Sandtrockenrasen, Heiden, Flugsandfel<strong>der</strong>n im Süden.Die Havel durchfließt das Gebiet, mesotrophe Kle<strong>in</strong>seen mit Characeenrasen, <strong>in</strong> <strong>der</strong> Miltenr<strong>in</strong>ne 120 haBiberstaugewässer- Güte und BedeutungSehr hoher Anteil an Lebensraumtypen und Vorkommen von Arten <strong>der</strong> Anh. I u. II <strong>der</strong> FFH RL, Bedeutungfür das Schutzgebietssystem Natura 2000 im Havelverbund und bedeuten<strong>der</strong> Trittste<strong>in</strong> bzw. Quelle für Arten<strong>der</strong> Sandtrockenrasen und Heiden. Ehemaliger Truppenübungsplatz.Gebietsmanagement und maßgebliche PläneErhaltung o<strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Lebensraumtypen nach Anhang I und <strong>der</strong> Arten nach Anhang II <strong>der</strong> FFH -Richtl<strong>in</strong>ie, natürliche Waldentwicklung über Sukzession41Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013FFH Stolpseewiesen-Siggelhavel Natura 2000-Gebiets-Nr. DE2845301 von 03/2000, Fortschreibung 03/2008)(gelegen südwestlich des Plangebietes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Abstand von ca. 450m)- Arten nach Anhang II <strong>der</strong> FFH-RL:Säuger: Castor fiber, Lutra lutra,Amphibien und Reptilien: Bomb<strong>in</strong>a bomb<strong>in</strong>a, Triturus cristatus;Fische: Asplus asplus, Cobitis taenia,Wirbellose: Lycaena dispar, Vertigo angustior, Vertigo moul<strong>in</strong>siana,An<strong>der</strong>e bedeutende Arten <strong>der</strong> Fauna und Flora: Rana arvalis- Allgeme<strong>in</strong>e Gebietsmerkmale, LebensraumklassenB<strong>in</strong>nengewässer (stehend und fließend) 19%, Moore, Sümpfe, Uferbewuchs 18%, Heide, Gestrüpp, Macchia,Garrigue, Phrygana 2%, Trockenrasen, Steppen 1%, Feuchtes und mesophiles Grünland 2%, MelioriertesGrünland 11%, An<strong>der</strong>es Ackerland 1%, Laubwald 30%, Nadelwald 12 %, Mischwald 4%- An<strong>der</strong>e GebietsmerkmaleFeuchtwiesenkomplex am Nordufer des Stolpsees, Bruch- und Moorwäl<strong>der</strong> und Flußabschnitte <strong>der</strong> z.T.naturnahen Havel- Güte und BedeutungSehr hoher Anteil an Lebensraumtypen und Vorkommen von Arten <strong>der</strong> Anh. I u. II <strong>der</strong> FFH RL, Bedeutungim Verbundsystem <strong>der</strong> Havel zwischen Havelquellseen <strong>in</strong> MV und den stromabliegenden Luchen.- Gebietsmanagement und maßgebliche PläneErhaltung o<strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Lebensraumtypen nach Anhang I und <strong>der</strong> Arten nach Anhang II <strong>der</strong> FFH -Richtl<strong>in</strong>ieU<strong>1.</strong>b) 3.2.<strong>1.</strong>3Mögliche erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen von FFH-Gebieten auf Grund <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des<strong>FNP</strong>Das Plangebiet umfasst die bebaute ungenutzte Fläche e<strong>in</strong>er früheren Nerzfarm, genutzte Wohngrundstücke,sowie die zugehörigen Garten- und Freiflächen. Die Lebensraumtypen, <strong>der</strong>en Schutz die FFH-Gebiete dienen,s<strong>in</strong>d im Plangebiet nicht vorhanden.Die bisherige Darstellung des <strong>FNP</strong> sieht im Plangebiet e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof vor. Entsprechend <strong>der</strong>Begründung des bisherigen <strong>FNP</strong> sollte hiervon ausgehend e<strong>in</strong>e Erholungsnutzung durch das Ausreiten <strong>in</strong> denangrenzenden Waldflächen erfolgen, die Bestandteil des LSG „<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet“ und desFFH „Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel“ s<strong>in</strong>d. Hieraus hätten sich auch Konflikte <strong>in</strong> Bezug auf den Artenschutz im FFHergeben können.Die nun vorgesehene Modifizierung <strong>der</strong> Darstellung des <strong>FNP</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebiet „Wohnen mit Pferden“ begrenztdie Pferdehaltung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich auf e<strong>in</strong> so ger<strong>in</strong>ges Maß, dass sie mit gleichzeitiger Wohnnutzung nochvere<strong>in</strong>bar ist. Im Ergebnis <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> wäre allenfalls mit e<strong>in</strong>er sehr ger<strong>in</strong>gen Nutzung<strong>der</strong> Waldwege zum Ausreiten von Pferden aus dem <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich zu rechnen. Erhebliche Störungen geschützterArten des FFH werden mit <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> so vermieden.Durch die Flächendifferenzierung zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanungsowie zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Forstbehörde verr<strong>in</strong>gert sich die Bauflächendarstellungvon 2,35 ha bisheriger Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof mit hohem Grünanteil auf die bereits bebaute Flächeim Plangebiet von 0,84 ha, die nun als Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden dargestellt wird.Da sich die Bauflächendarstellung nun auf die bereits bebauten Flächen beschränkt, bereitet die Planung ke<strong>in</strong>enerheblichen E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Boden, Natur und Landschaft vor.Die vorhandenen Freiflächen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich werden durch e<strong>in</strong>e Darstellung als Wald bzw. privateGrünfläche im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> ihrem Bestand planerisch gesichert.Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>eangrenzend an die westlich gelegene Nie<strong>der</strong>ungswiese am Hechtgraben sowie das nordöstlich angrenzendeFFH Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel und des südlich gelegenen FFH Stolpseewiesen-Siggelhavel, erhalten bleiben.Der nun planungsrechtlich gesicherte hohe Grünanteil trägt <strong>der</strong> Lage des Plangebietes im Außenraum, angrenzendan Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht sowie angrenzend an den wertvollen Landschaftsraum <strong>der</strong>Wiesennie<strong>der</strong>ung des Hechtgrabens Rechnung.Die baulichen Nutzungen sollen, ebenso wie bisher, mit ger<strong>in</strong>ger Bebauungsdichte auf den östlichen <strong>Teil</strong> desPlangebietes beschränkt bleiben.42Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Der Gehölzbestand im Plangebiet unterliegt mit Ausnahme <strong>der</strong> Waldfläche <strong>der</strong> E<strong>in</strong>griffsregelung (§§ 14 ffBNatSchG) bzw. im Falle <strong>der</strong> Aufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes <strong>der</strong> Satzung über die Erhaltung, die Pflegeund den Schutz von Bäumen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/ Havel (Baumschutzsatzung).Zur Berücksichtigung e<strong>in</strong>es entsprechenden H<strong>in</strong>weises des Landesbetrieb Forst Brandenburg / OberförstereiNeuendorf mit Schreiben vom 08.10.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes(sh. unter 5.1) wird e<strong>in</strong>e <strong>Teil</strong>fläche im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich entsprechend dem Bestand als Wald dargestellt. DerBaumbestand, <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> durch die Forstbehörde mitgeteilten Waldfläche vorhanden ist, unterliegt hiernach demWaldgesetz.Prüfung möglicher Bee<strong>in</strong>trächtigung geschützter Arten, <strong>der</strong>en Schutz die FFH - Gebiete dienenZur Ermittlung möglicher Bee<strong>in</strong>trächtigungen geschützter Arten, durch die vorliegende Planung wurde e<strong>in</strong> FachbeitragArtenschutz erstellt, <strong>der</strong> unter 10. Bestandteil <strong>der</strong> Begründung des Bebauungsplanes ist.Auf dieser Grundlage erfolgt nachfolgend die Beurteilung <strong>der</strong> möglichen Betroffenheit geschützte Arten durch dievorliegende Planung, <strong>der</strong>en Schutz auch die o. g. FFH-Gebiete dienen:FFH 145 Kle<strong>in</strong>e Schorfheide-HavelArten nach Anhang II<strong>der</strong> FFH-RLSäuger:Barbastella barbastellusMyotis myotis;Castor fiber,Lutra lutra,Amphibien und Reptilien:Bomb<strong>in</strong>a bomb<strong>in</strong>a,Triturus cristatus;Fische:Misgurnus fossilis,Asplus asplus,Cobitis taenia,Rhodeus amarus,Lampetra planeriPflanzen:Liparis loeselii,DrepanocladusvernicosusWirbellose:Osmo<strong>der</strong>ma eremita,relevante Angaben zur Lebensweise<strong>der</strong> Art <strong>in</strong> Bezug auf das PlangebietDie Mopsfle<strong>der</strong>maus bewohnt Wäl<strong>der</strong>und Waldrän<strong>der</strong>, ist relativ kältetolerantund bezieht W<strong>in</strong>terquartiere(Gewölbe, Keller bei 2-5°C)erst bei starkem Frost.Das Große Mausohr kann im Plangebietund vor allem über demöstlich angrenzenden Weidelandbei <strong>der</strong> Jagd beobachtet werdenund bewohnt im Sommerquartiergern Dachböden. Und Hohlräume <strong>in</strong>Gebäuden.Biber und Fischotter leben <strong>in</strong> undan Gewässern.Rotbauchunke und Kammmolchhaben spezielle Anfor<strong>der</strong>ungen anRegenerations- und W<strong>in</strong>terlebensräumeDer Schlammpeitzger ist die e<strong>in</strong>zigehier aufgeführte Fischart, die <strong>in</strong>Gräben mit ger<strong>in</strong>gem Sauerstoffgehaltzu leben im Stande ist.Die an<strong>der</strong>en Arten benötigen fließendesbzw. zum<strong>in</strong>dest sauerstoffreichesWasserDas Sumpfglanzkraut bewohntkalkholde Moorstandorte und TorfwiesenDieses Sichelmoos bevorzugt basenreichenährstoffarme ZwischenmooreDer Juchtenkäfer (Eremit) könnte <strong>in</strong>den Faultöpfen <strong>der</strong> Alt-Eichen <strong>in</strong> <strong>der</strong>Umgebung und am Rand des Plangebietesleben.43Empf<strong>in</strong>dlichkeit <strong>der</strong> betroffenenArt gegenüber <strong>der</strong> Planung,Erheblichkeit möglicher Bee<strong>in</strong>trächtigungen,Maßnahmen zur VermeidungSollte die Art im Gebiet tatsächlich zu f<strong>in</strong>den se<strong>in</strong>, wird siedurch die vorliegende Planung nicht bee<strong>in</strong>trächtigt, da dievorhandenen Baulichkeiten ke<strong>in</strong>e passenden frostfreienW<strong>in</strong>terquartiere bieten.Hohlräume <strong>in</strong> vorhandenen Altbäumen können Sommerquartiereo<strong>der</strong> Wochenstuben be<strong>in</strong>halten.Im Falle <strong>der</strong> beabsichtigten Beseitigung von Altbäumens<strong>in</strong>d die Bäume entsprechend zu begutachten und es s<strong>in</strong>dggf. im Rahmen von vorgezogenen Ausgleichs-Maßnahmen Ersatzlebensräume herzustellen.Sommer- o<strong>der</strong> W<strong>in</strong>terquartiere wurden <strong>in</strong> den Gebäudenim Plangebiet im Sommer 2012 nicht festgestellt.Ihr Lebensraum wird durch die Planung nicht berührtRotbauchunke und Kammmolch s<strong>in</strong>d im Plangebiet o<strong>der</strong>se<strong>in</strong>em näheren Umfeld nicht anzutreffen.Die hocheutrophen Gräben am westlichen Rand desPlangebietes (möglicherweise Lebensraum desSchlammpeitzgers) werden durch die Bauleitplanung nichtberührt.Die an<strong>der</strong>en Arten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> den Gräben am Westrand desPlangebietes nicht anzutreffen.Das Plangebiet ist ke<strong>in</strong> Lebensraum für diese Art.Das Plangebiet ist ke<strong>in</strong> Lebensraum für diese Art.Solange das Totholz <strong>der</strong> Bäume nicht entfernt wird, s<strong>in</strong>ddie Lebensräume des Eremiten nicht gefährdet.Im Falle <strong>der</strong> beabsichtigten Beseitigung von Altbäumens<strong>in</strong>d die Bäume entsprechend zu begutachten und es s<strong>in</strong>dggf. im Rahmen von vorgezogenen Ausgleichs-Maßnahmen Ersatzlebensräume herzustellen.Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Arten nach Anhang II<strong>der</strong> FFH-RLLycaena dispar,Vertigo angustior,Vertigo moul<strong>in</strong>siana,Leucorrh<strong>in</strong>ia pectoralis,Unio crassus;An<strong>der</strong>e bedeutende Arten<strong>der</strong> Fauna und Flora:Coronella austriaca,Lacerta agilisrelevante Angaben zur Lebensweise<strong>der</strong> Art <strong>in</strong> Bezug auf das PlangebietFeuerfalter leben auf Feuchtwiesen,Mooren und Schilfbeständen, ihreRaupen fressen an verschiedenenAmpfer-ArtenDie W<strong>in</strong>delschnecken bewohnenNass- bzw. Moorwiesen bzw. SeggenbeständeDie große Moosjungfer bewohntMoorgewässerDie Bachmuschel bewohnt Bächeüberwiegend <strong>in</strong> den OberläufenDie Schl<strong>in</strong>gnatter könnte <strong>in</strong> denFeuchtwiesen des Hechtgrabensanzutreffen se<strong>in</strong>.Die Zauneidechse könnte auf besonntenTrockenbiotopen mit tiefgründigenVersteckmöglichkeiten(Holz- o<strong>der</strong> Ste<strong>in</strong>haufen) anzutreffense<strong>in</strong>.Empf<strong>in</strong>dlichkeit <strong>der</strong> betroffenenArt gegenüber <strong>der</strong> Planung,Erheblichkeit möglicher Bee<strong>in</strong>trächtigungen,Maßnahmen zur VermeidungDas Plangebiet ist ke<strong>in</strong> Lebensraum für FeuerfalterDas Plangebiet ist ke<strong>in</strong> Lebensraum für W<strong>in</strong>delschnecken.Das Plangebiet ist ke<strong>in</strong> Lebensraum für diese Libellenart.Das Plangebiet ist ke<strong>in</strong> Lebensraum für diese Art.Die Wiesen im Westen des Plangebietes werden durchdie Planung nicht verän<strong>der</strong>tDie Zauneidechse wurde im Plangebiet nicht beobachtet.FFH Stolpseewiesen-SiggelhavelArten nach Anhang II<strong>der</strong> FFH-RLSäuger:Castor fiber,Lutra lutra,Amphibien und Reptilien:Bomb<strong>in</strong>a bomb<strong>in</strong>a,Triturus cristatus;Fische:Asplus asplus,Cobitis taeniaWirbellose:Lycaena dispar,Vertigo angustior,Vertigo moul<strong>in</strong>sianaAn<strong>der</strong>e bedeutende Arten<strong>der</strong> Fauna und Flora:Rana arvalisrelevante Angaben zur Lebensweise<strong>der</strong> Art <strong>in</strong> Bezug auf das Plangebiets.o.s.o.s.o.s.o.Der Moorfrosch könnte <strong>in</strong> denFeuchtwiesen des Hechtgrabensanzutreffen se<strong>in</strong>.Empf<strong>in</strong>dlichkeit <strong>der</strong> betroffenen Art gegenüber <strong>der</strong> Planung,Erheblichkeit, Maßnahmen zur Vermeidungs.o.s.o.s.o.s.o.Die Wiesen und Gräben im Westen des Plangebieteswerden durch die Planung nicht verän<strong>der</strong>t.Prüfung möglicher Bee<strong>in</strong>trächtigung <strong>der</strong> FFH - Gebiete durch erhebliche und irrelevante Stoffe<strong>in</strong>trägeDas Plangebiet wird im Westen durch e<strong>in</strong>en Entwässerungsgraben begrenzt, <strong>der</strong> die westlich und nördlich des Plangebietesgelegenen feuchten Nie<strong>der</strong>ungswiesen und Waldflächen <strong>in</strong> Richtung Stolpsee entwässert.Erhebliche Stoffe<strong>in</strong>träge aus dem Plangebiet könnten zu erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen des Grabens und desStolpsees führen, die geschützte Biotope s<strong>in</strong>d. Darüber h<strong>in</strong>aus könnte hierdurch das FFH Stolpseewiesen-Siggelhavel bee<strong>in</strong>trächtigt werden, das <strong>in</strong> ca. 200m Entfernung vom Plangebiet südlich des Stolpsees liegt.In <strong>der</strong> Vollzugshilfe zur Ermittlung erheblicher und irrelevanter Stoffe<strong>in</strong>träge <strong>in</strong> Natura 2000-Gebiete - (M<strong>in</strong>isteriumfür Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, November 2008) wird unter 5 Ablaufschema zurPrüfung <strong>der</strong> Erheblichkeit von Stoffe<strong>in</strong>trägen <strong>in</strong> Natura 2000-Gebiete hierzu ausgeführt:„In e<strong>in</strong>em ersten Schritt muss ermittelt werden, ob e<strong>in</strong> Vorhaben aufgrund se<strong>in</strong>er räumlichen Nähe sowie erhöhterstofflicher Emissionen pr<strong>in</strong>zipiell geeignet se<strong>in</strong> könnte, e<strong>in</strong> Natura 2000-Gebiet erheblich zu bee<strong>in</strong>trächtigen. .... Soweitdiese Voraussetzungen nicht erfüllt s<strong>in</strong>d, kann davon ausgegangen werden, dass die Möglichkeit e<strong>in</strong>er erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungdes zu betrachtenden Natura 2000-Gebietes nicht besteht. An<strong>der</strong>enfalls erfolgt im nächsten Schritt entsprechend<strong>der</strong> Verwaltungsvorschrift des Landes Brandenburg [...] e<strong>in</strong>e Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit.44Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013In <strong>der</strong> Vorprüfung wird festgestellt, ob e<strong>in</strong>e FFH-Verträglichkeitsprüfung für das geplante Vorhaben erfor<strong>der</strong>lich ist. Geprüftwird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vorprüfung, ob die projektspezifischen Zusatzbelastungen irrelevant s<strong>in</strong>d. Dies geschieht, <strong>in</strong>dem dieseZusatzbelastungen (nach Umrechnung auf kompartimentspezifische Konzentrationen ... <strong>in</strong>s Verhältnis zu den jeweils vorhandenenBeurteilungswerten ... gesetzt werden. ... Wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vorprüfung festgestellt, dass das Irrelevanzkriterium fürm<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>en Stoff / e<strong>in</strong>e Stoffgruppe an m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em Beurteilungspunkt überschritten wird, ist, als Voraussetzungfür die anschließend durchzuführende FFHVerträglichkeitsprüfung, die Ermittlung gebietsspezifischer Informationensowie <strong>der</strong> Vorbelastungen für die betreffenden Stoffe/Stoffgruppen erfor<strong>der</strong>lich.Auch wenn <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vorprüfung für e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnes Projekt ke<strong>in</strong>e Überschreitungen <strong>der</strong> Irrelevanzschwellen festgestellt werden,sollte zur Vermeidung von letztendlich erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen durch mehrere irrelevante Zusatzbelastungen <strong>in</strong>Summe das Ergebnis <strong>der</strong> Vorprüfung im Natura2000-Kataster dokumentiert werden. Dieses Kataster ist bei späterenFFH-Verträglichkeitsprüfungen zu berücksichtigen.In <strong>der</strong> FFH-Verträglichkeitsprüfung wird geprüft, ob die projektspezifischen Stoffe<strong>in</strong>träge geme<strong>in</strong>sam mit den bereitsvorhandenen Vorbelastungen und den <strong>in</strong> letzteren nicht enthaltenen Stoffe<strong>in</strong>trägen aus sonstigen Quellen geeignet se<strong>in</strong>könnten, die Erhaltungsziele des zu betrachtenden Natura 2000- Gebietes erheblich zu bee<strong>in</strong>trächtigen. ...Wird an m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em im Natura 2000-Gebiet bef<strong>in</strong>dlichen Beurteilungspunkt e<strong>in</strong>e erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigunge<strong>in</strong>es maßgeblichen Bestandteils <strong>in</strong>folge stofflicher E<strong>in</strong>träge festgestellt, ist das Projekt nicht FFH-verträglich.“Die Ausbreitung von Stoffe<strong>in</strong>trägen kann grundsätzlich über die Luft und über das Wasser erfolgen.Die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplanes ist e<strong>in</strong>e vorbereitende Bauleitplanung, <strong>der</strong>en Gegenstandnicht die Planung von konkreten Vorhaben ist. Deshalb verursacht die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplanes ke<strong>in</strong>eStoffe<strong>in</strong>träge <strong>in</strong> umgebendes Gebiet. Nachfolgend wird geprüft, <strong>in</strong> wieweit die gemäß <strong>FNP</strong> dargestellten Nutzungenzu <strong>der</strong>artigen Stoffe<strong>in</strong>trägen führen können.Beurteilung mögliche Stoffe<strong>in</strong>träge aus dem Plangebiet über das WasserStoffe<strong>in</strong>träge über das Wasser s<strong>in</strong>d im vorliegenden Plangebiet nicht über das Schmutzwasser möglich, da für dasPlangebiet e<strong>in</strong> Anschlusszwang an die zentrale Schmutzwasserkanalisation besteht.Stoffe<strong>in</strong>träge könnten über das zu versickernde Nie<strong>der</strong>schlagswasser erfolgen. Das Nie<strong>der</strong>schlagswasser im Plangebietist gemäß § 54 Absatz 4 BbgWG zu versickern. Hierbei darf nur unbelastetes Nie<strong>der</strong>schlagswasser zur Versickerunggebracht werden (sh. unter U<strong>1.</strong>b) 6. Tr<strong>in</strong>kwasserschutz, Gewässerschutz).Vor <strong>der</strong> Versickerung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist zu gewährleisten, dass ke<strong>in</strong>e umweltgefährdenden Stoffe, die aufGrund <strong>der</strong> früheren Nutzung bereits im Boden vorhanden se<strong>in</strong> könnten (Nerzfarm), mit dem zu versickernden Nie<strong>der</strong>schlagswasser<strong>in</strong> den Wasserkreislauf gelangen. (sh. hierzu unter U<strong>1.</strong>b) 7. Bodenverunre<strong>in</strong>igungen, Altlastenverdacht)Der bisherige <strong>FNP</strong> hatte im Plangebiet e<strong>in</strong>en Reiterhof dargestellt. Die Haltung von Pferden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Reiterhof hat i.d. R. e<strong>in</strong>en größeren Umfang, sodass hierbei größere Mengen Pferdedung hätten anfallen können. Mit <strong>der</strong> Modifizierung<strong>der</strong> Nutzung <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie e<strong>in</strong>er differenzierten Darstellung des Grünanteilsim Plangebiet entsprechend dem Bestand als Wald bzw. private Grünfläche wird zugleich klargestellt, dass e<strong>in</strong>e Pferdehaltungim <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich nur <strong>in</strong> sofern erfolgen soll, wie sie mit Wohnnutzungen im Plangebiet vere<strong>in</strong>bar ist.Hieraus ergibt sich zugleich e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkung des möglichen zukünftigen Umfangs e<strong>in</strong>er Pferdehaltung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich.Dementsprechend ger<strong>in</strong>g wird auch die Menge des möglichen Pferdedungs im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich se<strong>in</strong>.Bei E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen zum Gewässerschutz ist mit erheblichen Stoffe<strong>in</strong>trägen auf Grund <strong>der</strong>geän<strong>der</strong>ten geplanten Nutzung auf <strong>der</strong> Ebene des <strong>FNP</strong> nicht zu rechnen.Unter dieser Voraussetzung bestehen ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte für e<strong>in</strong>e erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen von FFH-Gebietendurch Stoffe<strong>in</strong>träge aus dem Plangebiet über das zu versickernde Nie<strong>der</strong>schlagswasser.Beurteilung mögliche Stoffe<strong>in</strong>träge über die LuftDa im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> im Plangebiet e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“, Waldbzw. private Grünfläche darstellen werden und diese Nutzungen bei E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> betreffenden gesetzlichen Regelungenke<strong>in</strong>e erheblichen Stoffe<strong>in</strong>träge <strong>in</strong> die Luft verursachen, ist mit erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>der</strong> FFH-Gebiete durch Stoffe<strong>in</strong>träge aus dem Plangebiet über die Luft nicht zu rechnen.Zusammenfassung des Ergebnisses <strong>der</strong> Vorprüfung möglicher erheblicher Bee<strong>in</strong>trächtigungen von FFH-Gebieten auf Grund <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong>Es haben sich ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> von <strong>der</strong> bisherigen Darstellunge<strong>in</strong>er „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil, Reiterhof“ <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“, Waldbzw. private Grünfläche erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die FFH- Gebiete Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel undStolpseewiesen-Siggelhavel haben könnte.45Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013U<strong>1.</strong>b) 3.2.3U<strong>1.</strong>b) 3.2.3.1Landschaftsschutzgebiet LSGLage des Plangebietes im Verhältnis zum LSGLSG „<strong>Fürstenberg</strong>er WaldundSeengebiet“ (GesetzundVerordnungsblatt für dasLand Brandenburg Nr. 28;<strong>Teil</strong> II-Verordnungen vom10.1<strong>1.</strong>1999)umgibt den <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichdes <strong>FNP</strong> vollständig.Lage des PlangebietesDas Plangebiet ist, ebenso wie<strong>der</strong> übrige Siedlungsbereich von<strong>Himmelpfort</strong>, aus dem LSG ausgenommen.U<strong>1.</strong>b) 3.2.3.2GebietsbeschreibungLandschaftsschutzgebiet LSG „<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet"(umgibt den <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich des <strong>FNP</strong> vollständig)Das Landschaftsschutzgebiet „Neurupp<strong>in</strong>-Rhe<strong>in</strong>sberg-<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet" wurde 1966 alsErholungslandschaft unter Schutz gestellt (neue VO v.28.09.1999). Heute hat das Gebiet e<strong>in</strong>e große Bedeutungals Erholungsraum für den nördlichen Ballungsraum Berl<strong>in</strong>s.Das Gutachten zum Landschaftsschutzgebiet sieht die Schutzwürdigkeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en landschaftlichenSchönheit des strukturreichen und damit vielfältigen Wald- und Seengebietes und <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er Bedeutung für denNaturhaushalt. Hier leben <strong>in</strong> Brandenburg und im gesamten Bundesgebiet selten gewordene Tiere wie Fischotter,Biber, Schwarzstorch, Fischadler und Eisvogel.Wasser- und Waldreichtum bed<strong>in</strong>gen die beson<strong>der</strong>e Bedeutung im Naturhaushalt, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e h<strong>in</strong>sichtlichWasserqualität und se<strong>in</strong>er Funktion als Wassere<strong>in</strong>zugsgebiet <strong>der</strong> Oberen Havel und als Frischluftentstehungsgebietfür angrenzende Gebiete.Die Schutzbedürftigkeit beruht auf dem Erhalt <strong>der</strong> Weitläufigkeit, <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gen Besiedlungsdichte, <strong>der</strong> Ungestörtheitsowie <strong>der</strong> landschaftlichen Vielfalt. Das Schutzgebiet stellt e<strong>in</strong>en repräsentativen und charakteristischen <strong>Teil</strong><strong>der</strong> Mecklenburgischen Seenplatte und des Nordbrandenburgischen Platten- und Hügellandes dar. <strong>Teil</strong>e <strong>der</strong>Landschaftse<strong>in</strong>heiten Neustrelitzer Kle<strong>in</strong>seenland, Granseer Platte, Templ<strong>in</strong>er Platte, Schorfheide und <strong>der</strong> Zehdenick-SpandauerHavelnie<strong>der</strong>ung, liegen im Landschaftsschutzgebiet.Die Tonstichlandschaft nordöstlich <strong>der</strong> Verb<strong>in</strong>dungsstraße Zehdenick – Mildenberg – Ribbeck - Zabelsdorf, dasNaturschutzgebiet „Klienitz", <strong>der</strong> Forst Zehdenick, die Umgebung <strong>der</strong> Siedlung Neuhof, die Waldgebiete um Vogelsangund die Fluren um Wesendorf gehören zu diesem Schutzgebiet. Im Osten grenzt es an das BiosphärenreservatSchorfheide.Das Landschaftsschutzgebiet bildet auch e<strong>in</strong>e Pufferzone um Naturschutzgebiete, die aus hydrologischer undaus Sicht des Artenschutzes sensible Landschaftselemente (Naturschutzgebiet „Klienitz") enthalten. GroßräumigeUnterschutzstellungen haben das Ziel, Großvögeln- und an<strong>der</strong>en Tierarten, <strong>der</strong>en Heimat weite ungestörteAreale s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>e ausreichende Schutzzone zu gewähren.Das LSG „<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet" ist mit Verordnung vom 28.09.1999, ab 1<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong>1999 rechtskräftiggeworden. (Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet“ vom28. September 1999 (GVBl.II/99, [Nr. 28], S.566), geän<strong>der</strong>t durch Verordnung vom 22. Oktober 2001 (GVBl.II/01,[Nr. 20] , S.590))46Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013§ 3 Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes ist:<strong>1.</strong> die Erhaltung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>ea. h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> landschaftstypischen, großen zusammenhängenden, zum <strong>Teil</strong> naturnahen Wäl<strong>der</strong>, die e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Bedeutungfür den Boden- und Wasserhaushalt, das Filter- und Speichervermögen des Bodens sowie für das Klima und dieFrischluftentstehung haben,b. zur Sicherung und Entwicklung <strong>der</strong> naturnahen Dynamik <strong>der</strong> Gewässer im Wassere<strong>in</strong>zugsgebiet <strong>der</strong> Oberen Havel, vor allem<strong>der</strong> Klarwasserseen und <strong>der</strong> Moore sowie zur Verbesserung <strong>der</strong> durch Nährstoffe<strong>in</strong>trag bee<strong>in</strong>trächtigten Wasserqualität,c. zum Schutz des Bodens vor Degradierung, Erosion, Verdichtung und vor Störung des natürlichen Nährstoffgleichgewichtsim Waldbereich,d. zur Erhaltung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> charakteristischen Reichhaltigkeit und Vielfalt an Lebensräumen für zahlreiche seltene o-<strong>der</strong> nach § 20 a Abs. 1 Nr. 7 und 8 des Bundesnaturschutzgesetzes beson<strong>der</strong>s und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten.Dies gilt unter an<strong>der</strong>em für Arten, die auf naturnahe Mischwäl<strong>der</strong>, Eichen- und Buchenwäl<strong>der</strong>, Erlenbruchwäl<strong>der</strong>, zum<strong>Teil</strong> oligotrophe Moore, Nie<strong>der</strong>moore, Torf- und Tonstiche, artenreiches Feuchtgrünland, Röhricht- und Schilfzonen, Gewässerrän<strong>der</strong>,teilweise verlandende Stand- und Fließgewässer, Heiden, Sukzessionsflächen, Wald-Feld-Säume o<strong>der</strong> Mager-,Halbtrocken- und Trockenrasen angewiesen s<strong>in</strong>d,e. zur Bewahrung e<strong>in</strong>er Pufferzone für Naturschutzgebiete und für die großräumige Bewahrung und Entwicklung <strong>der</strong> Vernetzungvon Landschaftsräumen mit Wald-, Gewässer- und Feuchtgebietsökosystemen zwischen dem Müritzseengebiet imNorden, dem uckermärkischen Seengebiet und <strong>der</strong> Schorfheide im Osten sowie <strong>der</strong> Zehdenick-Spandauer Havelnie<strong>der</strong>ungim Süden und zur Bewahrung des Biotopverbundes für störanfällige und große Lebensräume beanspruchende Arten,f. zur Erhaltung großer, zusammenhängen<strong>der</strong> Ruheräume mit ger<strong>in</strong>ger Belastung durch Schadstoffe, Landschaftszerschneidungo<strong>der</strong> -zersiedlung;2. die Bewahrung <strong>der</strong> Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes e<strong>in</strong>es für die Mecklenburgische Seenplatte und dasNordbrandenburgische Platten- und Hügelland repräsentativen und charakteristischen Ausschnittes e<strong>in</strong>es eiszeitlich geprägtenWald- und Seengebietes, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>ea. <strong>der</strong> geologischen Strukturen wie End- und Grundmoränen, Talauen, Fließr<strong>in</strong>nen, Toteisseen, San<strong>der</strong>, B<strong>in</strong>nendünen, Sölleund F<strong>in</strong>dl<strong>in</strong>ge,b. e<strong>in</strong>er reich geglie<strong>der</strong>ten, gebietstypischen, traditionellen Kulturlandschaft mit ausgedehnten naturnahen Wäl<strong>der</strong>n, e<strong>in</strong>gelagertenRodungs<strong>in</strong>seln, Fließgewässern mit angrenzenden Grünlandbereichen, mit Streuobstwiesen, Ackerland und Brachen,c. historisch sowie ökologisch wertvoller Kulturlandschaftselemente wie Alleen, Parks, Feldgehölze, Hecken, Kopfweidenbestände,Dorfteiche, Lehmgruben, Feldste<strong>in</strong>pflasterstraßen, Brücken, Furten, Feldste<strong>in</strong>mauern, Leseste<strong>in</strong>haufen und typischeSiedlungsstrukturen;3. die Erhaltung und Entwicklung des Gebietes wegen se<strong>in</strong>er beson<strong>der</strong>en Bedeutung für die naturnahe Erholung, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>efür den Ballungsraum Berl<strong>in</strong>;4. die Entwicklung des Gebietes im H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong>e nachhaltige und naturverträgliche Landnutzung.U<strong>1.</strong>b) 3.2.3.3 Mögliche erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungen des LSG auf Grund <strong>der</strong> vorliegenden PlanungDas Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt außerhalb des LSG. Im Westen, Süden, Osten undNordosten grenzt das LSG an e<strong>in</strong>en Graben bzw. die Stolpseestraße, die das Plangebiet umgeben. Im Nordenist die Fläche des Sportplatzes, <strong>der</strong> an das Plangebiet angrenzt, ebenfalls teilweise aus dem SG ausgenommen.Die bisherige Darstellung des <strong>FNP</strong> sieht im Plangebiet e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof vor. Entsprechend <strong>der</strong>Begründung des bisherigen <strong>FNP</strong> sollte hiervon ausgehend e<strong>in</strong>e Erholungsnutzung durch das Ausreiten <strong>in</strong> denangrenzenden Waldflächen erfolgen, die Bestandteil des LSG „<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet“ und desFFH „Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel“ s<strong>in</strong>d. Hieraus hätten sich auch Konflikte <strong>in</strong> Bezug auf den Artenschutz sowie <strong>in</strong>Bezug auf die übrige Erholungsnutzung im Wald ergeben können.Die nun vorgesehene Modifizierung <strong>der</strong> Darstellung des <strong>FNP</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebiet „Wohnen mit Pferden“ begrenztdie Pferdehaltung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich auf e<strong>in</strong> so ger<strong>in</strong>ges Maß, dass sie mit gleichzeitiger Wohnnutzung nochvere<strong>in</strong>bar ist. Im Ergebnis <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> wäre allenfalls mit e<strong>in</strong>er sehr ger<strong>in</strong>gen Nutzung<strong>der</strong> Waldwege zum Ausreiten von Pferden aus dem <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich zu rechnen. Erhebliche Störungen geschützterArten des FFH o<strong>der</strong> <strong>der</strong> weiteren Erholungsnutzung im Wald (Spaziergänger, Radfahrer) werden mit<strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> vermieden.Durch die Flächendifferenzierung zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanungsowie zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Forstbehörde verr<strong>in</strong>gert sich die Bauflächendarstellungvon 2,35 ha bisheriger Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof mit hohem Grünanteil auf die bereits bebaute Flächeim Plangebiet von 0,84 ha, die nun als Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden dargestellt wird.Da sich die Bauflächendarstellung nun auf die bereits bebauten Flächen beschränkt, bereitet die Planung ke<strong>in</strong>enerheblichen E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Boden, Natur und Landschaft vor.Die vorhandenen Freiflächen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich werden durch e<strong>in</strong>e Darstellung als Wald bzw. privateGrünfläche im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> ihrem Bestand planerisch gesichert.Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>eangrenzend an die westlich gelegene Nie<strong>der</strong>ungswiese am Hechtgraben sowie das nordöstlich angrenzendeFFH Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel und des südlich gelegenen FFH Stolpseewiesen-Siggelhavel, erhalten bleiben.Der nun planungsrechtlich gesicherte hohe Grünanteil trägt <strong>der</strong> Lage des Plangebietes im Außenraum, angrenzendan Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht sowie angrenzend an den wertvollen Landschaftsraum <strong>der</strong>Wiesennie<strong>der</strong>ung des Hechtgrabens Rechnung.Die baulichen Nutzungen sollen, ebenso wie bisher, mit ger<strong>in</strong>ger Bebauungsdichte auf den östlichen <strong>Teil</strong> desPlangebietes beschränkt bleiben.47Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Der Gehölzbestand im Plangebiet unterliegt mit Ausnahme <strong>der</strong> Waldfläche <strong>der</strong> E<strong>in</strong>griffsregelung (§§ 14 ffBNatSchG) bzw. im Falle <strong>der</strong> Aufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes <strong>der</strong> Satzung über die Erhaltung, die Pflegeund den Schutz von Bäumen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/ Havel (Baumschutzsatzung).Zur Berücksichtigung e<strong>in</strong>es entsprechenden H<strong>in</strong>weises des Landesbetrieb Forst Brandenburg / OberförstereiNeuendorf mit Schreiben vom 08.10.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungs-planes(sh. unter 5.1) wird e<strong>in</strong>e <strong>Teil</strong>fläche im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich entsprechend dem Bestand als Wald dargestellt. DerBaumbestand, <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> durch die Forstbehörde mitgeteilten Waldfläche vorhanden ist, unterliegt hiernach demWaldgesetz.Darüber h<strong>in</strong>aus umfasst das Landschaftsschutzgebiet auch die erfor<strong>der</strong>lichen Pufferzonen zum Schutz <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>swertvollen Naturräume und Habitate.Es bestehen ke<strong>in</strong>e Anhaltspunkte für e<strong>in</strong>e mögliche erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigung des LSG auf Grund <strong>der</strong> geplanten<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplanes.U<strong>1.</strong>b) 3.2.4 NaturparkDas Plangebiet liegt im Naturpark "Uckermärkische Seen"U<strong>1.</strong>b) 3.2.4.1GebietsbeschreibungNaturpark „Uckermärkische Seen“Der im Jahre 1995 e<strong>in</strong>stweilig gesicherte Naturpark „Uckermärkische Seen" wurde Anfang Mai des Jahres 1997offiziell eröffnet. Se<strong>in</strong>e Fläche schließt das Landschaftsschutzgebiet „<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet" <strong>in</strong><strong>Teil</strong>en mit e<strong>in</strong>. Auf Grund des Wasser- und Waldreichtums sowie <strong>der</strong> dünnen Besiedelung eignet s<strong>in</strong>d diesesGebiet beson<strong>der</strong>s für e<strong>in</strong>e naturverträgliche Erholung. Seit April 2004 liegt e<strong>in</strong> bestätigter Pflege- und Entwicklungsplan(PEP) für den Naturpark vor, <strong>der</strong> auch Maßnahmen im FFH-Gebiet Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel e<strong>in</strong>schließt.U<strong>1.</strong>b) 3.2.4.2Berücksichtigung <strong>der</strong> Belange des Naturparks <strong>in</strong> <strong>der</strong> vorliegenden PlanungZu Naturparks regelt § 27 BNatSchG(1) Naturparke s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>heitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die<strong>1.</strong> großräumig s<strong>in</strong>d,2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete o<strong>der</strong> Naturschutzgebiete s<strong>in</strong>d,3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung beson<strong>der</strong>s eignen und <strong>in</strong> denen e<strong>in</strong> nachhaltiger Tourismusangestrebt wird,4. nach den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Raumordnung für Erholung vorgesehen s<strong>in</strong>d,5. <strong>der</strong> Erhaltung, Entwicklung o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellung e<strong>in</strong>er durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfaltdienen und <strong>in</strong> denen zu diesem Zweck e<strong>in</strong>e dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird und6. beson<strong>der</strong>s dazu geeignet s<strong>in</strong>d, e<strong>in</strong>e nachhaltige Regionalentwicklung zu för<strong>der</strong>n.(2) Naturparke sollen entsprechend ihren <strong>in</strong> Absatz 1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung <strong>der</strong> Ziele des Naturschutzes und <strong>der</strong>Landschaftspflege geplant, geglie<strong>der</strong>t, erschlossen und weiterentwickelt werden.Das Plangebiet umfasst e<strong>in</strong>e bereits besiedelte Fläche, die vom LSG „<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet"ausgenommen wurde. Es ist jedoch Bestandteil des Naturpark „Uckermärkische Seen", <strong>der</strong> auch die besiedeltenFlächen mit e<strong>in</strong>bezieht.Die bisherige Darstellung des <strong>FNP</strong> sieht im Plangebiet e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof vor. Entsprechend <strong>der</strong>Begründung des bisherigen <strong>FNP</strong> sollte hiervon ausgehend e<strong>in</strong>e Erholungsnutzung durch das Ausreiten <strong>in</strong> denangrenzenden Waldflächen erfolgen, die Bestandteil des LSG „<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet“ und desFFH „Kle<strong>in</strong>e Schorfheide-Havel“ s<strong>in</strong>d. Hieraus hätten sich auch Konflikte <strong>in</strong> Bezug auf den Artenschutz sowie <strong>in</strong>Bezug auf die übrige Erholungsnutzung im Wald ergeben können.Die nun vorgesehene Modifizierung <strong>der</strong> Darstellung des <strong>FNP</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebiet „Wohnen mit Pferden“ sowiekonkretisierende Darstellung des Grünanteils als private Grünfläche bzw. Wald begrenzt die Pferdehaltung im<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich auf e<strong>in</strong> so ger<strong>in</strong>ges Maß, dass sie mit gleichzeitiger Wohnnutzung noch vere<strong>in</strong>bar ist. Im Ergebnis<strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> wäre allenfalls mit e<strong>in</strong>er sehr ger<strong>in</strong>gen Nutzung <strong>der</strong> Waldwege zumAusreiten von Pferden aus dem <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich zu rechnen. Erhebliche Störungen geschützter Arten des FFHo<strong>der</strong> <strong>der</strong> weiteren Erholungsnutzung im Wald (Spaziergänger, Radfahrer) werden mit <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>vermieden.Durch die Flächendifferenzierung zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanungsowie zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Forstbehörde verr<strong>in</strong>gert sich die Bauflächendarstellungvon 2,35 ha bisheriger Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof mit hohem Grünanteil auf die bereits bebaute Flächeim Plangebiet von 0,84 ha, die nun als Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden dargestellt wird.Da sich die Bauflächendarstellung nun auf die bereits bebauten Flächen beschränkt, bereitet die Planung ke<strong>in</strong>enerheblichen E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Boden, Natur und Landschaft vor.48Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Die vorhandenen Freiflächen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich werden durch e<strong>in</strong>e Darstellung als Wald bzw. privateGrünfläche im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> ihrem Bestand planerisch gesichert.Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>eangrenzend an die westlich gelegene Nie<strong>der</strong>ungswiese am Hechtgraben sowie das nordöstlich angrenzendeFFH Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel und des südlich gelegenen FFH Stolpseewiesen-Siggelhavel, erhalten bleiben.Der nun planungsrechtlich gesicherte hohe Grünanteil trägt <strong>der</strong> Lage des Plangebietes im Außenraum, angrenzendan Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht sowie angrenzend an den wertvollen Landschaftsraum <strong>der</strong>Wiesennie<strong>der</strong>ung des Hechtgrabens Rechnung.Die baulichen Nutzungen sollen, ebenso wie bisher, mit ger<strong>in</strong>ger Bebauungsdichte auf den östlichen <strong>Teil</strong> desPlangebietes beschränkt bleiben.Der Gehölzbestand im Plangebiet unterliegt mit Ausnahme <strong>der</strong> Waldfläche <strong>der</strong> E<strong>in</strong>griffsregelung (§§ 14 ffBNatSchG) bzw. im Falle <strong>der</strong> Aufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes <strong>der</strong> Satzung über die Erhaltung, die Pflegeund den Schutz von Bäumen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/ Havel (Baumschutzsatzung).Zur Berücksichtigung e<strong>in</strong>es entsprechenden H<strong>in</strong>weises des Landesbetrieb Forst Brandenburg / OberförstereiNeuendorf mit Schreiben vom 08.10.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungs-planes(sh. unter 5.1) wird e<strong>in</strong>e <strong>Teil</strong>fläche im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich entsprechend dem Bestand als Wald dargestellt. DerBaumbestand, <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> durch die Forstbehörde mitgeteilten Waldfläche vorhanden ist, unterliegt hiernach demWaldgesetz.Hierdurch trägt die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> den Erfor<strong>der</strong>nissen des Naturparks "Uckermärkische Seen"angemessen Rechnung.U<strong>1.</strong>b) 3.3 ArtenschutzGemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten,<strong>1.</strong> wild lebenden Tieren <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen o<strong>der</strong> zu töten o<strong>der</strong> ihre Entwicklungsformenaus <strong>der</strong> Natur zu entnehmen, zu beschädigen o<strong>der</strong> zu zerstören,2. wild lebende Tiere <strong>der</strong> streng geschützten Arten und <strong>der</strong> europäischen Vogelarten während <strong>der</strong> Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-,Überw<strong>in</strong>terungs- und Wan<strong>der</strong>ungszeiten erheblich zu stören; e<strong>in</strong>e erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung <strong>der</strong> Erhaltungszustand<strong>der</strong> lokalen Population e<strong>in</strong>er Art verschlechtert,3 .Fortpflanzungs- o<strong>der</strong> Ruhestätten <strong>der</strong> wild lebenden Tiere <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten Arten aus <strong>der</strong> Natur zu entnehmen, zu beschädigeno<strong>der</strong> zu zerstören,4 .wild lebende Pflanzen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten Arten o<strong>der</strong> ihre Entwicklungsformen aus <strong>der</strong> Natur zu entnehmen, sie o<strong>der</strong> ihreStandorte zu beschädigen o<strong>der</strong> zu zerstören (Zugriffsverbote).Für die Belange des Artenschutzes wurde e<strong>in</strong> entsprechen<strong>der</strong> Fachbeitrag erarbeitet, <strong>der</strong> unter 10. Bestandteil<strong>der</strong> Begründung <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> ist.Zur vorliegenden Planung wurde e<strong>in</strong> Fachbeitrag Artenschutz erstellt, <strong>in</strong> dem mögliche drohende Verstöße gegenVerbote des §44BNatSchG ermittelt wurden. Hierfür wurden im Plangebiet mehrere Begehungen durchgeführt.Im Ergebnis wurde folgendes festgestellt.Die Umsetzung <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Darstellung des <strong>FNP</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Wald undprivate Grünfläche kann folgende drohende Verstöße <strong>in</strong> Bezug auf die Verbote gemäß §44 BNatSchG verursachen,die wie folgt vermieden werden sollen:Bei E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Gehölzbestand- Vermeidung des E<strong>in</strong>griffs <strong>in</strong> den Altbaumbestand – Erhaltung <strong>der</strong> Altbäume über 2m Stammumfang- Bei Absterben von Bäumen o<strong>der</strong> Ästen – Ke<strong>in</strong>e Beseitigung von Totholz (unter Wahrung <strong>der</strong> Sicherheit).- Berücksichtigung <strong>der</strong> gesetzlichen Regelungen des §39 BNatSchG – ke<strong>in</strong>e Beseitigung von Bäumen o<strong>der</strong>Sträuchern während <strong>der</strong> Brutzeit (0<strong>1.</strong>03. bis 30.09.)- Erhaltung bzw. Neuanpflanzung von Gehölzen, (vorzugsweise hochstämmige Obstbäume o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Laubbäume) im Plangebiet als Nahrungshabitat und potenzielle Niststandorte für Garten bewohnende ArtenBei Abriss o<strong>der</strong> Umbau von Gebäuden- Abriss o<strong>der</strong> <strong>Teil</strong>abriss nur außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit (0<strong>1.</strong>03. bis 30.09.) <strong>der</strong> Gebäudebrüter- Bei Abriss <strong>der</strong> Gebäude / Gebäudeteile mit Brutkolonie-Standorten als vorgezogene AusgleichsmaßnahmeBereitstellung von Ausweich-Nisthilfen für Rauchschwalben und NischenbrüterU<strong>1.</strong>b) 4. Denkmalschutz und BodendenkmalpflegeInnerhalb des Plangebietes s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>getragenen Baudenkmale und ke<strong>in</strong>e Bodendenkmale bekannt.In den bestehenden Flächennutzungsplan ist südlich des Plangebietes, südwestlich <strong>der</strong> Stolpseestraße, auf<strong>der</strong> Landwirtschaftsfläche, die östlich des Stolpsees liegt, e<strong>in</strong> Bodendenkmal nachrichtlich übernommen.Werden bei Erdarbeiten Bodendenkmale entdeckt, s<strong>in</strong>d die Festlegungen des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes- BbgDSchG - vom 24.05.2004 (GVBI. Bbg. Nr. 9 vom 24. 05. 2004, S. 215) zu beachten.49Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum AbteilungBodendenkmalpflege / Archäologisches Landesmuseum teilte mit Schreiben vom 12.09.2012 zumVorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit und bestätigte dies mit Schreiben vom 0<strong>1.</strong>03.2013im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung zum Entwurf <strong>der</strong> Planän<strong>der</strong>ung:„ … ln den Unterlagen zur o.g. Planung s<strong>in</strong>d unter den Punkten U<strong>1.</strong>b) 4. Denkmalschutz und Bodendenkmalpflege sowieU2.a) "Schutzgut Kulturgüter'' die zu beachtenden bodendenkmalpflegerischen Belange korrekt dargestellt. Damit ist diePlanung aus unserer Sicht genehmigungsfähig. …“Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum AbteilungDenkmalpflege teilte mit Schreiben vom 12.03.2013 zum Entwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanesmit:„ … Im Planungsgebiet gibt es <strong>der</strong>zeit ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>getragenen Denkmale. Die <strong>in</strong> dem Gebiet bef<strong>in</strong>dlichen GebäudeStolpseestraße 34 und 36 (Wohnhaus und Fachwerkscheune) erfüllen jedoch möglicherweise die Kriterien von Denkmalen.E<strong>in</strong>e Prüfung ihres Denkmalwerts ist daher durch das BLDAM vorgesehen.…“Mit ergänzen<strong>der</strong> Mail vom 22.04.2013 teilte das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und ArchäologischeLandesmuseum Abteilung Denkmalpflege Dezernat Inventarisation hierzu mit:„ … im Zuge me<strong>in</strong>er Stellungnahme zur <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-<strong>FNP</strong> <strong>Himmelpfort</strong> "Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden" habeich darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass für die Hofanlage Stolpseestr. 34/36 <strong>in</strong> <strong>Himmelpfort</strong> e<strong>in</strong>e Prüfung des Denkmalwerts erfor<strong>der</strong>lichist.Am 1<strong>1.</strong>4.2013 habe ich nunmehr die betreffende Hofanlage <strong>in</strong> <strong>Himmelpfort</strong> geme<strong>in</strong>sam mit Ch. Bruns <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong> genommen.Dabei war festzustellen, dass die Hofanlage durch Umbau und Verfall bereits wesentliche <strong>Teil</strong>e ihrer historischenSubstanz e<strong>in</strong>gebüßt hat. Sie erfüllt daher nicht die Kriterien e<strong>in</strong>es Denkmals und ist nicht zur E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> die Denkmallistevorgesehen.“U<strong>1.</strong>b) 5. ImmissionsschutzGemäß §1(6)<strong>1.</strong> BauGB s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> Bauleitpläne <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die allgeme<strong>in</strong>en Anfor<strong>der</strong>ungenan gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen.Im vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich des <strong>FNP</strong> s<strong>in</strong>d bereits Wohnnutzungen vorhanden. Der bisherige <strong>FNP</strong> stelltim gesamten <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich e<strong>in</strong>e „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil, Reiterhof“ dar. Von e<strong>in</strong>em Reiterhofgehen i. d. R. Störungen für umgebende Wohnnutzungen durch Gerüche <strong>der</strong> Pferdehaltung und <strong>der</strong>Dungablage aus. Gegenwärtig ist im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich jedoch ke<strong>in</strong> Reiterhof vorhanden.Nordöstlich angrenzend an den <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich bef<strong>in</strong>det sich <strong>der</strong> Sportplatz <strong>Himmelpfort</strong>. Von e<strong>in</strong>em Sportplatzkönnen Lärm- und Lichtemissionen ausgehen, die das Wohnen erheblich stören können. Der Sportplatz<strong>Himmelpfort</strong> hat we<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Beschallungsanlage noch e<strong>in</strong> Flutlichtanlage. Da <strong>der</strong> OT <strong>Himmelpfort</strong> nur ca. 470E<strong>in</strong>wohner hat ist die Nutzungsdichte des Sportplatzes sehr ger<strong>in</strong>g.Der <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich grenzt an die Stolpseestraße, die zugleich e<strong>in</strong>e überregionale und regionale Radwegerasseist. Das Kraftfahrzeug-Verkehrsaufkommen <strong>der</strong> Stolpseestraße ist verhältnismäßig ger<strong>in</strong>g, sodass mit erheblichenLärmbelastungen hieraus nicht zu rechnen ist.Die Anfor<strong>der</strong>ungen des Immissionsschutzes werden im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplaneswie folgt berücksichtigt.Auf Grund <strong>der</strong> vorhandenen Wohnnutzungen ist e<strong>in</strong>e ausschließliche Nutzung des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichs als Reiterhofnicht umsetzbar.Um e<strong>in</strong>e geordnete städtebauliche Entwicklung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich planerisch vorzubereiten, soll die bisherigeDarstellung im <strong>FNP</strong> als „Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof“ geän<strong>der</strong>t werden <strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“sowie Wald und private Grünfläche. Hierdurch wird <strong>der</strong> bisherigen Plan<strong>in</strong>tention des Flächennutzungsplanes,wonach das Plangebiet durch die Möglichkeit <strong>der</strong> Pferdehaltung <strong>der</strong> Erholungsnutzung <strong>in</strong> Bezug auf den Reitsportdienen soll, weiterh<strong>in</strong> Rechnung getragen. Zugleich wird mit <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> jedoch auch klargestellt, dasse<strong>in</strong>e Pferdehaltung nur soweit erfolgen soll, wie sie mit gleichzeitiger Wohnnutzung vere<strong>in</strong>bar ist. Hiermitträgt die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> den bestehenden Wohnnutzungen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich Rechnung und bereitet <strong>in</strong> diesemRahmen auch die Revitalisierung <strong>der</strong> städtebaulich desolaten Fläche <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm durch Wohnnutzungenund Pferdehaltung vor. Hierdurch soll die Beseitigung des bisherigen städtebaulichen Missstandes im<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich ermöglicht werden.Zur Festsetzungsmöglichkeit e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes „Wohnen mit Pferden“ wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeitschrift BauR 2009, S.1550-1552, zu e<strong>in</strong>em diesbezüglichen Beschluss des OVG Nie<strong>der</strong>sachsen 22.12.2008 (Aktenzeichen 1 MN194/08) ausgeführt:"… „Wohnen mit Pferdehaltung“ ist ke<strong>in</strong>e Nutzungsart, die mit <strong>der</strong> Festsetzung e<strong>in</strong>es Allgeme<strong>in</strong>en Wohngebiets o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>esDorfgebiets (erst recht e<strong>in</strong>es Mischgebiets) verwirklicht werden könnte. Der Senat hat bereits mit Urteil vom5. 4. 2001 1 angemerkt, e<strong>in</strong>e Nutzung, die auf Wohnen mit Pferdehaltung h<strong>in</strong>auslaufe, müsse wohl als Son<strong>der</strong>gebiet festgesetztwerden. Daran ist festzuhalten: Nach e<strong>in</strong>helliger Me<strong>in</strong>ung entspricht die Haltung von Pferden nicht <strong>der</strong> Eigenarte<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en Wohngebiets 2 . In Betracht kommt allenfalls die Zulassung e<strong>in</strong>er untergeordneten Nebenanlage i. S.des § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO 3 , vor allem <strong>in</strong> Randlagen des Wohngebiets. Hier soll die Pferdehaltung jedoch gleichgewichtigerBestandteil des fraglichen Gebiets se<strong>in</strong>; das ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em allgeme<strong>in</strong>en Wohngebiet nicht möglich.„Wohnen mit Pferden“ ist auch ke<strong>in</strong>e Dorfgebietsnutzung. E<strong>in</strong> Dorfgebiet i. S. des § 5 BauNVO ist nicht durch „ländlichesAmbiente“ def<strong>in</strong>iert, son<strong>der</strong>n stellt e<strong>in</strong> „ländliches Mischgebiet“ dar, <strong>in</strong> dem Landwirtschaftsbetriebe ebenso wie nicht stö-50Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013rende Gewerbebetriebe, wie sie traditionell im Dorfgebiet angesiedelt waren, und sonstiges Wohnen zulässig s<strong>in</strong>d. Fehltnur e<strong>in</strong>e dieser drei Hauptnutzungen, ist die allgeme<strong>in</strong>e Zweckbestimmung des <strong>in</strong> diesem S<strong>in</strong>ne def<strong>in</strong>ierten Gebietesnicht mehr gewahrt 4 . …1 – 1 K 2758/00 –, BauR 2001, 1546 = BRS 64 Nr. 13.2 VGH Mannheim, Urteil v. 10.10.2003 – 5S 1692/02 –, VBlBW 2004, 181; auch nicht e<strong>in</strong>es Mischgebiets: OVGLüneburg, Urteil v.25.7.1988 – 1 A 46/87 –, BauR 1989, 63 = BRS 48 Nr. 38; vgl. im Übrigen Beschluss des Senatsv. 17.12.2001 – 1 MA 3241/01 –, v.6.2.2008 – 1 LA 182/06 – und v. 19.1<strong>1.</strong>2008 – 1 ME 233/08 –, BauR 2008, 210;OVG Lüneburg, Beschluss v. 28.3.2002 – 9 MB43/02 –, Veröffentlichung dieser Entscheidungen nicht bekannt; VGHMannheim, Beschluss v. 16.5.1990 – 3S 218/90 –, juris; OVGSaarland, Beschluss v. 19.9.2007 – 2 B 355/07 –,BauR 2007, 2112 (Leitsatz); BVerwG, Beschluss v. 27.1<strong>1.</strong>1990 – 4 B 147.90 –, juris.3 OVG Lüneburg, Urteil v. 25.7.1988 – 1 A 46/87 –, BauR 1989, 63 = BRS 48 Nr. 38.4 Vgl. Urteil v. 27.10.1993 – 1 K 3/91 –, NVwZ 1995, 284; Urteil v. 22.10.2008 – 1 KN 57/06 –.Durch die Flächendifferenzierung zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanungsowie zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Forstbehörde verr<strong>in</strong>gert sich die Bauflächendarstellungvon 2,35 ha bisheriger Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof mit hohem Grünanteil auf die bereits bebaute undmaßgeblich durch Wohnnutzungen geprägte Fläche im Plangebiet von 0,84 ha, die nun als Son<strong>der</strong>gebietWohnen mit Pferden dargestellt wird.Die vorhandenen Freiflächen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich werden durch e<strong>in</strong>e Darstellung als Wald bzw. privateGrünfläche im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> ihrem Bestand planerisch gesichert.Es wird davon ausgegangen, dass auf <strong>der</strong> begrenzten verfügbaren Fläche des Plangebietes die Haltung e<strong>in</strong>zelnerPferde ggf. so erfolgen kann, dass e<strong>in</strong>e ebenfalls ger<strong>in</strong>ge Anzahl von Wohnnutzungen hierdurch nicht erheblichgestört wird.Nördlich grenzt an den nordwestlichen <strong>Teil</strong> des Plangebietes <strong>der</strong> Sportplatz von <strong>Himmelpfort</strong>. <strong>Himmelpfort</strong>hat ca. 470 E<strong>in</strong>wohner.Auf Grund <strong>der</strong> geplanten Nutzungen durch e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden, Wald und private Grünflächebei Beschränkung baulicher Nutzungen auf den bebauten östlichen <strong>Teil</strong> des Plangebietes sowie auf Grund <strong>der</strong>ger<strong>in</strong>gen Nutzungsdichte des Sportplatzes <strong>Himmelpfort</strong> wird davon ausgegangen, dass <strong>in</strong> <strong>der</strong> weiteren Umsetzungdes Flächennutzungsplanes im Plangebiet gesunde Wohnverhältnisse auch <strong>in</strong> Bezug auf den benachbartenSportplatz gewahrt werden können und die Nutzbarkeit des bestehenden Sportplatzes durch die geplanteDarstellung des <strong>FNP</strong> nicht erheblich e<strong>in</strong>geschränkt wird.Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz teilte mit Schreiben vom 17.10.2012 zumVorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit und bestätigte dies mit Schreiben vom 25.03.2013im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung zum Entwurf <strong>der</strong> Planän<strong>der</strong>ung:Immissionsschutz- RW 4„In den Ausführungen zu dem o.g. Entwurf wurde bereits festgestellt, dass Pferdehaltung und Wohnen zu Geruchs- undLärmproblemen führen kann. Im Flächennutzungsplan kann e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebiet „Wohnen mit Pferden“ vorbereitet werden.Im Bebauungsplan und <strong>in</strong> den notwendigen Genehmigungsverfahren müssen dann die Probleme entsprechend begrenztwerden.“U<strong>1.</strong>b) 6. Tr<strong>in</strong>kwasserschutz, GewässerschutzDer <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich liegt nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Tr<strong>in</strong>kwasserschutzzone.Oberflächengewässer s<strong>in</strong>d im Plangebiet nicht vorhanden.Westlich angrenzend an das Plangebiet bef<strong>in</strong>det sich <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ungsbereich des Hechtgrabens, <strong>der</strong> <strong>in</strong> densüdwestlich gelegenen Stolpsee entwässert.Der Wasser- und Bodenverband Uckermark-Havel teilte mit Schreiben vom 19.09.2012 zum Vorentwurf<strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit und bestätigte dies mit Schreiben vom 1<strong>1.</strong>03.2013 imRahmen <strong>der</strong> Beteiligung zum Entwurf <strong>der</strong> Planän<strong>der</strong>ung:„An <strong>der</strong> südlichen Grenze des Planungsgebietes bef<strong>in</strong>den sich e<strong>in</strong>e Gewässer II. Ordnung, das <strong>in</strong> <strong>der</strong> Planung als Hechtgrabenbezeichnet wird. Dabei handelt es sich um e<strong>in</strong>en Nebengraben des Hechtgrabens, <strong>der</strong> erst Richtung Norden undnach dem Ende des Son<strong>der</strong>gebietes nach Westen abknickt und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Hechtgraben e<strong>in</strong>mündet. Dieser trägt den GewässernamenHechtgraben <strong>1.</strong> Dieser Graben muss zur Gewässerunterhaltung weiter zugänglich bleiben.Erhebliche Stoffe<strong>in</strong>träge über das Nie<strong>der</strong>schlagswasser aus dem Plangebiet <strong>in</strong> den Graben o<strong>der</strong> das Grundwassers<strong>in</strong>d entsprechend den gesetzlichen Regelungen zum Gewässerschutz nicht zulässig.Das Nie<strong>der</strong>schlagswasser im Plangebiet ist gemäß § 54 Absatz 4 BbgWG zu versickern. Hierbei darf nur unbelastetesNie<strong>der</strong>schlagswasser zur Versickerung gebracht werdenVor <strong>der</strong> Versickerung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser ist zu gewährleisten, dass ke<strong>in</strong>e umweltgefährdenden Stoffe, die aufGrund <strong>der</strong> früheren Nutzung bereits im Boden vorhanden se<strong>in</strong> könnten (Nerzfarm), mit dem zu versickernden Nie<strong>der</strong>schlagswasser<strong>in</strong> den Wasserkreislauf gelangen. (sh. hierzu unter U<strong>1.</strong>b) 7. Bodenverunre<strong>in</strong>igungen, Altlastenverdacht)Der bisherige <strong>FNP</strong> hatte im Plangebiet e<strong>in</strong>en Reiterhof dargestellt. Die Haltung von Pferden <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Reiterhof hat i.d. R. e<strong>in</strong>en größeren Umfang, sodass hierbei größere Mengen Pferdedung hätten anfallen können. Mit <strong>der</strong> Modifizie-51Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013rung <strong>der</strong> Nutzung <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebietes Wohnen mit Pferden, Wald und private Grünfläche wird zugleich klargestellt,das e<strong>in</strong>e Pferdehaltung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich nur <strong>in</strong> sofern erfolgen soll, wie sie mit Wohnnutzungen im Plangebietvere<strong>in</strong>bar ist. Hieraus ergibt sich zugleich e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>schränkung des möglichen zukünftigen Umfangs e<strong>in</strong>er Pferdehaltungim <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich. Dementsprechend ger<strong>in</strong>g wird auch die Menge des möglichen Pferdedungs im<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich se<strong>in</strong>. Bei E<strong>in</strong>haltung <strong>der</strong> gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen zum Gewässerschutz ist mit erheblichenStoffe<strong>in</strong>trägen auf Grund <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten geplanten Nutzung auf <strong>der</strong> Ebene des <strong>FNP</strong> nicht zu rechnen.Grundsätzlich bedürfen Benutzungen von Gewässern (z.B. Entnahme von Grund- bzw. Oberflächenwasser,Abwassere<strong>in</strong>leitung / Regenwassere<strong>in</strong>leitung, Grundwasserabsenkungen) <strong>der</strong> behördlichen Erlaubnis. Die Verlegungvon Kanalnetzen, auch die <strong>der</strong> Regenwasserkanalisation, ist genehmigungspflichtig. Die entsprechendenAntragsunterlagen s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde des Landkreises Oberhavel e<strong>in</strong>zureichen.Der Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen ist <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde anzuzeigen. In Bereichen, <strong>in</strong> denenmit Wasser gefährdenden Stoffen umgegangen wird, s<strong>in</strong>d die Rechtsvorschriften für den Umgang mit diesenStoffen, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die §§ 62, 63 WHG i. V. m. § 20 BbgWG e<strong>in</strong>zuhalten.Die Tr<strong>in</strong>k- und Abwassererschließung des Gebietes ist <strong>in</strong> Abstimmung mit den zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de zu realisieren. Sämtliche Arbeiten s<strong>in</strong>d so auszuführen, dass <strong>der</strong> Boden, dasGrund- und Oberflächenwasser nicht verunre<strong>in</strong>igt werden.Rechtsgrundlagen: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes –Wasserhaushaltsgesetz (WHG); BrandenburgischesWassergesetz (BbgWG)Sollten im weiteren Verfahren Erdaufschlüsse (z.B. Errichtung von Brunnen, Errichtung von geothermischen Anlagenmit Erdwärmesonden o<strong>der</strong> –kollektoren o. ä.) notwendig werden, so s<strong>in</strong>d diese nach § 49 Wasserhaushaltsgesetzi. V. m. § 56 Brandenburgisches Wassergesetz e<strong>in</strong>en Monat vor Beg<strong>in</strong>n <strong>der</strong> Maßnahme anzeige-/erlaubnispflichtig. Die entsprechenden Antragsunterlagen s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde des LandkreisesOberhavel e<strong>in</strong>zureichen.Der Landkreis Oberhavel teilte mit Schreiben vom 05.10.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:Belange <strong>der</strong> unteren Wasserbehörde Weiterführende H<strong>in</strong>weise, Allgeme<strong>in</strong>„Im Umweltbericht unter U<strong>1.</strong>b) 6. Tr<strong>in</strong>kwasserschutz, Gewässerschutz s<strong>in</strong>d die Belange benannt, die beachtet werdenmüssen. Die Rechtsbezüge zu den Regelungen über Wasser gefährdende Stoffe s<strong>in</strong>d die §§ 62, 63 WHG i. V. m. § 20BbgWG.“Das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz teilte mit Schreiben vom 17.10.2012zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit und bestätigte dies mit Schreiben vom25.03.2013 im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung zum Entwurf <strong>der</strong> Planung:Wasserbewirtschaftung und Hydrologie - RW 5„Im Plangebiet bef<strong>in</strong>den sich ke<strong>in</strong>e Grund- und Oberflächenwassermessstellen des Landesmessnetzes. Sollten dennochPegel (z.B. Grundwasserbeobachtungsrohre) vorhanden se<strong>in</strong>, wäre e<strong>in</strong>e erneute Anfrage zur Verfahrensweise an dasLandesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV), Referat RW 5, zu richten.Die Versiegelung <strong>der</strong> Bebauungsflächen sollte auf e<strong>in</strong> notwendiges M<strong>in</strong>destmaß beschränkt werden, um die Grundwasserneubildungmöglichst wenig zu bee<strong>in</strong>trächtigen. Das gesamte anfallende Nie<strong>der</strong>schlagswasser sollte unter Beachtung des§ 54 Abs. 4 Satz 1 BbgWG zur Grundwasserneubildung genutzt und zur Versickerung gebrachte werden. Nie<strong>der</strong>schlagswassersollte <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel am Anfallort versickert werden.“Gewässerunterhaltung und Hochwasserschutz – RW 6„Die Belange des Referates RW6 h<strong>in</strong>sichtlich wasserwirtschaftlicher Anlagen, Hochwasserschutz und Überschwemmungsgebietewerden <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>1.</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-<strong>FNP</strong> <strong>Himmelpfort</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>nicht berührt.“Der Landkreis Oberhavel teilte mit Schreiben vom 18.03.2013 zum Entwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:„Belange <strong>der</strong> unteren WasserbehördeAus wasserrechtlicher Sicht bestehen ke<strong>in</strong>e grundsätzlichen E<strong>in</strong>wände.“U<strong>1.</strong>b) 7. Bodenverunre<strong>in</strong>igungen, Altlastenverdacht, BergbauIm vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e erheblichen Belastungen des Bodens mit umweltgefährdendenStoffen bekannt. Auf Grund <strong>der</strong> früheren Nutzung des Plangebietes durch e<strong>in</strong>e Nerzfarm kann e<strong>in</strong>e Belastungdes Bodens mit umweltgefährdenden Stoffen jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden. Sollten bei ErdarbeitenVerfärbungen o<strong>der</strong> Gerüche des Bodens auftreten, ist das zuständige Umweltamt beim Landkreis O-berhavel umgehend zu <strong>in</strong>formieren.Im Bereich des Plangebietes s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Belange des Bergbaus bekannt, die von <strong>der</strong> Planung berührt werdenkönnten.Im Zusammenhang mit etwaig geplanten Bohrungen o<strong>der</strong> geophysikalischen Untersuchungen bestehen Anzeige-,Mitteilungs- o<strong>der</strong> Auskunftspflicht gemäß §§ 3, 4 und 5 Abs. 2 Satz 1 des Lagerstättengesetzes vom04.12.1934 (RGBI. l S. 1223; BGBI. III 750-1), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Art. 22 des Gesetzes vom 10.1<strong>1.</strong>2001(BGBI. l S. 2992).52Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe teilte mit Schreiben vom 13.09.2012 zum Vorentwurf<strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:„Im Bereich des o. g. Vorhabens werden ke<strong>in</strong>e Belange des Bergbaus und <strong>der</strong> Geologie berührt.Allgeme<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weiseDie Stellungnahme des LBGR basiert auf den uns gegenwärtig zur Verfügung stehenden Unterlagen. Weitergehende geologischeund geotechnische Informationen zum Vorhaben, die uns aus Erdaufschlüssen (Bohrungen u. a.) und Fachbearbeitungenvorliegen sowie geochemische und geotechnische Laboruntersuchungen können gegen Gebühr angefor<strong>der</strong>twerden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, <strong>in</strong> unserem Archiv geologische Kartenwerke e<strong>in</strong>zusehen und Kopien davonzu erwerben.“U<strong>1.</strong>b) 8.MunitionsbergungDer Zentraldienst <strong>der</strong> Polizei, Kampfmittelbeseitigungsdienst teilte mit Schreiben vom 24.09.2012 (Reg. IRPL-Nr.: 201228750000) zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes mit:„die e<strong>in</strong>gehende Prüfung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt ke<strong>in</strong>e konkreten Anhaltspunkteauf das Vorhandense<strong>in</strong> von Kampfmitteln auf <strong>der</strong> o.g. Fläche ergeben. Es ist deshalb nicht erfor<strong>der</strong>lich, Maßnahmen<strong>der</strong> Kampfmittelräumung durchzuführen.Sollten bei Erdarbeiten dennoch Kampfmittel gefunden werden, weise ich Sie darauf h<strong>in</strong>, dass es nach § 3 Absatz 1 Nr.1<strong>der</strong> Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung für dasLand Brandenburg - KampfmV) vom 23.1<strong>1.</strong>1998, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg<strong>Teil</strong> II Nr. 30 vom 14.12.1998, verboten ist entdeckte Kampfmittel zu berühren und <strong>der</strong>en Lage zu verän<strong>der</strong>n. Sie s<strong>in</strong>d verpflichtetdiese Fundstelle gemäß § 2 <strong>der</strong> genannten Verordnung unverzüglich <strong>der</strong> nächsten örtlichen Ordnungsbehördeo<strong>der</strong> <strong>der</strong> Polizei anzuzeigen.Dieses Schreiben ersetzt e<strong>in</strong> Protokoll über die Absuche nach Kampfmitteln als Besche<strong>in</strong>igung <strong>der</strong> Kampfmittelfreiheit.U<strong>1.</strong>b) 9. E<strong>in</strong>griff nach dem Naturschutzrecht, WaldGemäß §1a(3) Satz 1 BauGB s<strong>in</strong>d die voraussichtlich erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungen des Landschaftsbildessowie <strong>der</strong> Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en <strong>in</strong> §1(6)7.a BauGB bezeichnetenBestandteilen (E<strong>in</strong>griffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Abwägung nach §1(1)7. BauGB zuberücksichtigen.Die vorliegende Planän<strong>der</strong>ung umfasst e<strong>in</strong> Gebiet, das bereits teilweise bebaut ist und das auch bisher als Son<strong>der</strong>bauflächemit ähnlicher Nutzung im Flächennutzungsplan dargestellt ist.Durch die Flächendifferenzierung zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanungsowie zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Forstbehörde verr<strong>in</strong>gert sich die Bauflächendarstellungvon 2,35 ha bisheriger Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof mit hohem Grünanteil auf die bereits bebaute undmaßgeblich durch Wohnnutzungen geprägte Fläche im Plangebiet von 0,84 ha, die nun als Son<strong>der</strong>gebietWohnen mit Pferden dargestellt wird.Da sich die Bauflächendarstellung nun auf die bereits bebauten Flächen beschränkt, bereitet die Planung ke<strong>in</strong>enerheblichen E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Boden, Natur und Landschaft vor.Die vorhandenen Freiflächen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich werden durch e<strong>in</strong>e Darstellung als Wald bzw. privateGrünfläche im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> ihrem Bestand planerisch gesichert.Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>eangrenzend an die westlich gelegene Nie<strong>der</strong>ungswiese am Hechtgraben sowie das nordöstlich angrenzendeFFH Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel und des südlich gelegenen FFH Stolpseewiesen-Siggelhavel, erhalten bleiben.Der nun planungsrechtlich gesicherte hohe Grünanteil trägt <strong>der</strong> Lage des Plangebietes im Außenraum, angrenzendan Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht sowie angrenzend an den wertvollen Landschaftsraum <strong>der</strong>Wiesennie<strong>der</strong>ung des Hechtgrabens Rechnung.Die baulichen Nutzungen sollen, ebenso wie bisher, mit ger<strong>in</strong>ger Bebauungsdichte auf den östlichen <strong>Teil</strong> desPlangebietes beschränkt bleiben.Der Gehölzbestand im Plangebiet unterliegt mit Ausnahme <strong>der</strong> Waldfläche <strong>der</strong> E<strong>in</strong>griffsregelung (§§ 14 ffBNatSchG) bzw. im Falle <strong>der</strong> Aufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes <strong>der</strong> Satzung über die Erhaltung, die Pflegeund den Schutz von Bäumen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/ Havel (Baumschutzsatzung).Zur Berücksichtigung e<strong>in</strong>es entsprechenden H<strong>in</strong>weises des Landesbetrieb Forst Brandenburg / OberförstereiNeuendorf mit Schreiben vom 08.10.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes(sh. unter 5.1) wird e<strong>in</strong>e <strong>Teil</strong>fläche im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich entsprechend dem Bestand als Wald dargestellt. DerBaumbestand, <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> durch die Forstbehörde mitgeteilten Waldfläche vorhanden ist, unterliegt hiernach demWaldgesetz.53Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013U<strong>1.</strong>b) 10. Sparsamer Umgang mit Grund und Boden gemäß §1a(2) BauGBGemäß §1a(2) BauGB s<strong>in</strong>d bei <strong>der</strong> Aufstellung (bzw. <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>, vergl. §1(8) BauGB) von Bauleitplänen folgendeergänzende Vorschriften zum Umweltschutz zu beachten:Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei s<strong>in</strong>d zur Verr<strong>in</strong>gerung <strong>der</strong> zusätzlichen Inanspruchnahmevon Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>edurch Wie<strong>der</strong>nutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und an<strong>der</strong>e Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzensowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald o<strong>der</strong> für Wohnzweckegenutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Grundsätze nach den Sätzen 1 und 2 s<strong>in</strong>dnach § 1 Abs. 7 <strong>in</strong> <strong>der</strong> Abwägung zu berücksichtigen.Die vorliegende Planän<strong>der</strong>ung bezieht sich auf e<strong>in</strong>e erschlossene und bereits baulich genutzte Fläche, die auchim bisherigen <strong>FNP</strong> als Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil, Reiterhof dargestellt war.Mit <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden sowie Wald und private Grünfläche erfolgtlediglich e<strong>in</strong>e Anpassung des Nutzungszwecks an die heute vorhandenen städtebaulichen Bed<strong>in</strong>gungensowie e<strong>in</strong>e bestandsorientierte Differenzierung <strong>der</strong> Flächennutzung zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele <strong>der</strong>Raumordnung und Landesplanung und zur Berücksichtigung <strong>der</strong> H<strong>in</strong>weise <strong>der</strong> Forstbehörde <strong>in</strong> Bezug auf e<strong>in</strong>ezu erhaltende Waldfläche. E<strong>in</strong>e zusätzliche Inanspruchnahme von Grund und Boden für bauliche Nutzungeno<strong>der</strong> für die Erschließung ist hiermit nicht verbunden.U<strong>1.</strong>b) 1<strong>1.</strong> KlimaschutzZur Verr<strong>in</strong>gerung des Energiebedarfs, zur Steigerung <strong>der</strong> Energieeffizienz und zur verstärkten Nutzungvon erneuerbaren Energien s<strong>in</strong>d im Rahmen <strong>der</strong> Baugenehmigungsplanung und Bauausführung <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>efolgende rechtliche Grundlagen zu beachten:- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG),- Energiee<strong>in</strong>sparungsgesetz (EnEG),- Energiee<strong>in</strong>sparverordnung (EnEV).Gem. §8(3) LImSchG ist <strong>der</strong> Neuanschluss elektrischer Direktheizungen zur Erzeugung von Raumwärme mitmehr als 10% des Gesamtwärmebedarfes und mehr als zwei kW Leistung für jede Wohnungs- bzw. Betriebse<strong>in</strong>heitunzulässig.Mit dem „Gesetz zur För<strong>der</strong>ung des Klimaschutzes bei <strong>der</strong> Entwicklung <strong>in</strong> den Städten und Geme<strong>in</strong>den“, das am30. 7. 2011 <strong>in</strong> Kraft trat, wurde das BauGB zur Anpassung an die Anfor<strong>der</strong>ungen des Klimaschutzes novelliert.§ 1 Abs. 5 Satz 2 BauGB bestimmt zum Ziel und Inhalt von Bauleitplänen nunmehr:„Sie sollen dazu beitragen, e<strong>in</strong>e menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagenzu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auch <strong>in</strong><strong>der</strong> Stadtentwicklung, zu för<strong>der</strong>n sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbildbaukulturell zu erhalten und zu entwickeln.“§1a BauGB wurde hierzu wie folgt ergänzt:„(5) Den Erfor<strong>der</strong>nissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken,als auch durch solche, die <strong>der</strong> Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragenwerden. Der Grundsatz nach Satz 1 ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Abwägung nach § 1 Absatz 7 zu berücksichtigen.“Für <strong>Himmelpfort</strong> besteht ke<strong>in</strong> lokales Klimaschutzkonzept, welches Leitl<strong>in</strong>ien für e<strong>in</strong>e aus <strong>der</strong> örtlichen kle<strong>in</strong>räumigenImmissionssituation abgeleitete differenzierte Ausweisung von Gebieten mit bestimmten Anfor<strong>der</strong>ungenan bauliche und technische Maßnahmen zur Energieerzeugung und -nutzung festlegt. Aus diesem Grun<strong>der</strong>folgen bisher im Flächennutzungsplan ke<strong>in</strong>e diesbezüglichen Darstellungen. Die bestehenden rechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungens<strong>in</strong>d im Rahmen <strong>der</strong> Objektplanung zu berücksichtigen.U2U2.a)Beschreibung und Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umweltprüfung nach§2 (4) Satz 1 ermittelt wurdenBestandsaufnahme <strong>der</strong> e<strong>in</strong>schlägigen Aspekte des <strong>der</strong>zeitigen Umweltzustandes,schutzgutbezogene Beschreibung Umweltauswirkungen, WechselwirkungenU2.a) 1 Schutzgut Boden, Schutzgut WasserU2.a) <strong>1.</strong>1 Bestand Boden, WasserGemäß Bodenübersichtskarte des Landes Brandenburg, (herausgegeben vom Landesamt für Bergbau, Geologieund Rohstoffe Brandenburg) bef<strong>in</strong>det sich das Plangebiet <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bereich, <strong>der</strong> folgende geologische Eigenschaftenaufweist:54Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Boden:Im östlichen (bebauten) und mittleren <strong>Teil</strong> des Plangebietesvorherrschend Braunerden. z.T. lessiviert und ger<strong>in</strong>g verbreitet Braunerden, meist vergleyt, z. T. podsolig aus Lehmsand überSchmelzwassersand, gerıng verbreitet Braunerden, meist podsolig, z.T lessiviert aus Sand über SchmelzwassersandAm nordwestlichen Rand des Plangebietes (zur Grabennie<strong>der</strong>ung des Hechtgrabens h<strong>in</strong>überwiegend Humusgleye und ger<strong>in</strong>g verbreitet Anmoorgleye aus Flusssand; verbreitet Erdnie<strong>der</strong>moore aus Torf über Flusssand; seltenMoorgleye aus flachen Torf über FlusssandSubstrate, Substratgruppen nach dom<strong>in</strong>ieren<strong>der</strong> Substratgenese und Bodenarten:Im östlichen (bebauten) und mittleren <strong>Teil</strong> des PlangebietesBöden aus Sand mit Sand über LehmAm nordwestlichen Rand des Plangebietes (zur Grabennie<strong>der</strong>ung des Hechtgrabens h<strong>in</strong>)Böden aus Sand mit Torf <strong>in</strong> holozänen TälernVernässungsverhältnisse, Grund- und Stauwasserverhältnisse <strong>in</strong> Böden:Im östlichen (bebauten) und mittleren <strong>Teil</strong> des PlangebietesVorherrschend ohne Grund- und Stauwassere<strong>in</strong>flussAm nordwestlichen Rand des Plangebietes (zur Grabennie<strong>der</strong>ung des Hechtgrabens h<strong>in</strong>)Vorherrschend hoher GrundwasserstandKennwerte Wasserbewegung (kf) Wasserdurchlässigkeit im wassergesättigten Boden (1m) und (2m):Im östlichen (bebauten) und mittleren <strong>Teil</strong> des Plangebietesextrem hoch (>300cm/d)Am nordwestlichen Rand des Plangebietes (zur Grabennie<strong>der</strong>ung des Hechtgrabens h<strong>in</strong>)sehr hoch (


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>eangrenzend an die westlich gelegene Nie<strong>der</strong>ungswiese am Hechtgraben erhalten bleiben. E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> denhochwertigen Nie<strong>der</strong>moorboden, <strong>der</strong> im Nie<strong>der</strong>ungsbereich des Hechtgrabens am nordwestlichen Rand desPlangebietes vorhanden ist, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung des Flächennutzungsplanes nicht zu erwarten.Unter diesen Voraussetzungen bereitet die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> bisherigen Darstellung des <strong>FNP</strong> „Son<strong>der</strong>bauflächemit hohem Grünanteil, Reiterhof“ <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Wald und privateGrünfläche ke<strong>in</strong>en zusätzlichen E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> das Schutzgut Boden vor.Da sich durch die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> die Gesamtversiegelung nicht wesentlich än<strong>der</strong>t, bleibt auch <strong>der</strong> E<strong>in</strong>griff<strong>in</strong> das Schutzgut Wasser durch E<strong>in</strong>schränkung <strong>der</strong> Grundwasserneubildung auf Grund von Versiegelung unverän<strong>der</strong>t.Wechselwirkungen mit an<strong>der</strong>en Schutzgütern entstehen hieraus nicht.U2.a) 2. Schutzgut Klima / LuftU2.a)2.1 Bestand Klima / LuftKlimatisch ist die Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/Havel dem schwach maritim bee<strong>in</strong>flussten Nordbrandenburger Klima zuzuordnen.Die mittlere Jahrestemperatur liegt zwischen 8,5°C und 9,0°C. Die durchschnittliche Schwankung imJahresgang beträgt 18°. Der mittlere Jahresnie<strong>der</strong>schlag beträgt 550mm.Das Plangebiet bef<strong>in</strong>det sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em kle<strong>in</strong>klimatisch entlasteten Gebiet. Es ist umgeben von weitgehend unbebautenBereichen und wird vor allem aus Westen vom Stolpsee her, von Frischluft durchzogen. Die Gehölze, dieden Siedlungsbereich des Plangebietes teilweise e<strong>in</strong>fassen und <strong>in</strong>nerhalb des Plangebietes vorhanden s<strong>in</strong>d,m<strong>in</strong><strong>der</strong>n partiell die W<strong>in</strong>dgeschw<strong>in</strong>digkeit und schaffen durch Verschattung ausgeglichene kle<strong>in</strong>klimatische Verhältnisseim Plangebiet.U2.a)2.2 Auswirkung <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> auf die Schutzgüter Klima / LuftDurch die Flächendifferenzierung zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanungsowie zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Forstbehörde verr<strong>in</strong>gert sich die Bauflächendarstellungvon 2,35 ha bisheriger Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof mit hohem Grünanteil auf die bereits bebaute Flächeim Plangebiet von 0,84 ha, die nun als Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden dargestellt wird.Da sich die Bauflächendarstellung nun auf die bereits bebauten Flächen beschränkt, bereitet die Planung ke<strong>in</strong>enerheblichen E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Boden, Natur und Landschaft vor.Die vorhandenen Freiflächen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich werden durch e<strong>in</strong>e Darstellung als Wald bzw. privateGrünfläche im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> ihrem Bestand planerisch gesichert.Der Gehölzbestand im Plangebiet unterliegt mit Ausnahme <strong>der</strong> Waldfläche <strong>der</strong> E<strong>in</strong>griffsregelung (§§ 14 ffBNatSchG) bzw. im Falle <strong>der</strong> Aufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes <strong>der</strong> Satzung über die Erhaltung, die Pflegeund den Schutz von Bäumen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/ Havel (Baumschutzsatzung).Zur Berücksichtigung e<strong>in</strong>es entsprechenden H<strong>in</strong>weises des Landesbetriebes Forst Brandenburg / OberförstereiNeuendorf mit Schreiben vom 08.10.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes (sh. unter 5.1) wird e<strong>in</strong>e <strong>Teil</strong>fläche im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich entsprechend dem Bestandals Wald dargestellt. Der Baumbestand, <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> durch die Forstbehörde mitgeteilten Waldfläche vorhandenist, unterliegt hiernach dem Waldgesetz.Unter diesen Voraussetzungen bereitet die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> bisherigen Darstellung des <strong>FNP</strong> „Son<strong>der</strong>bauflächemit hohem Grünanteil, Reiterhof“ <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Wald und privateGrünfläche ke<strong>in</strong>en zusätzlichen E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> die Schutzgüter Klima / Luft vor.Wechselwirkungen mit an<strong>der</strong>en Schutzgütern entstehen hieraus nicht.56Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013U2.a) 3 Schutzgut Biotope, BiotopverbundU2.a) 3.1BiotopverbundStolpseeNie<strong>der</strong>ung desHechtgrabensPlangebiet<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong><strong>Teil</strong>-<strong>FNP</strong>(unter Verwendung von Daten des Landes Brandenburg)57Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Nach <strong>der</strong> Biotopkartierung des Landes Brandenburg (sh. vorherige Seite) umfasst <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich e<strong>in</strong>eSiedlungsfläche, die im Nordosten an e<strong>in</strong>e Waldfläche grenzt (zugleich LSG und FFH) und im Übrigen von Ackerflächenumgeben ist.Im Westen grenzt an den <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich e<strong>in</strong> Graben <strong>der</strong> Hechtgrabennie<strong>der</strong>ung (Hechtgraben 1), <strong>der</strong> dieNie<strong>der</strong>ungswiesen westlich und nordwestlich des Plangebietes durchzieht. Der Graben fließt südwestlich desPlangebietes <strong>in</strong> den Stolpsee. Die torfige Nie<strong>der</strong>ungswiese und <strong>der</strong> Graben s<strong>in</strong>d Biotope hoher Wertigkeit undBestandteil des Biotopverbundes zwischen Haussee, Erlenbruch südlich des Haussees, Nie<strong>der</strong>ungswiesen westlichdes Plangebietes und Stolpsee. Dieser Biotopverbund gehört zum weit verzeigten Netz <strong>der</strong> Havelgewässer.U2.a) 3.2Biotoptypenkartierung und –bewertung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichBiotoptypenkartierungEntsprechend den Kategorien des Brandenburgischen Kartierschlüssels s<strong>in</strong>d im Plangebiet folgende Biotoptypen vorhanden:Naturnaher Laubwald heimische Arten: (WS) 08290 teils als verschult angelegte Flächen, teils Wildaufwuchs(Quercus robur, Prunus domestica, Prunus avium, Malus, Acer pseudo-platanus, Frax<strong>in</strong>us excelsior), (siehe auchH<strong>in</strong>weis des Landesbetriebes Forst Brandenburg / Oberförsterei Neuendorf)Gartenbrache (PGB) 10113: mehrjährige ru<strong>der</strong>ale Staudenflur 03240 nitrophile Ausprägung (BrennnesselUrtica dioica, Goldrute Solidago canadensis, Schöllkraut Chelidonium majus)Landwirtschaft und Tierhaltung / bäuerliche Landwirtschaft (OLB) 12410: Gelände <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarmaltes Fachwerkgebäude mit massivem Anbau, Nebengelass mit Ställen, Unterständen und Garagen, teilsBrandru<strong>in</strong>e, Betriebswohnung, Longierplatz mit Gehölzaufwuchs und großen SolitärbäumenDörfliche Bebauung ländlich (OSD) 12291: Baustruktur 1- bis 2-geschossig, ziegelgedeckte Steildächer, traditionelleGebäude, Ziergärten, Gartenwildkrautgesellschaften, dörfliche Ru<strong>der</strong>algesellschaften mit Gehölzaufwuchsund großen SolitärbäumenDie Bewertung <strong>der</strong> Biotoptypen erfolgt nach folgenden Kriterien:Bedeutung und BewertungskriterienEmpf<strong>in</strong>dlichkeithochhohe Artenvielfalt, Biotop nicht wie<strong>der</strong>herstellbar o<strong>der</strong> nur schwer wie<strong>der</strong>herstellbar seltene und gefährdete BiotopemittelFlächen mit mittlerem Naturschutzwert Bedeutung für den Biotopverbund Bedeutung für den Arten- und Biotopschutzim Siedlungsbereich mittlere Artenvielfalt, ke<strong>in</strong> Vorkommen seltener Arten, Wie<strong>der</strong>herstellbarkeit gegebenger<strong>in</strong>gFlächen ohne bzw. mit ger<strong>in</strong>ger Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz ger<strong>in</strong>ge Artenvielfalt, leichte Wie<strong>der</strong>herstellbarkeit,ke<strong>in</strong> Vorkommen seltener Arten58Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Im Plangebiet s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sgesamt 2,34 ha Siedlungsfläche vorhanden. Hier<strong>in</strong> enthalten ist e<strong>in</strong> Anteil von 0,37ha bebauterFläche / dörfliche Bebauung und 0,4 ha bebaute Fläche / Landwirtschaft. Bei diesen Flächen handelt essich um Biotope ger<strong>in</strong>ger Wertigkeit.Der Rest (2/3 <strong>der</strong> Gesamtfläche) s<strong>in</strong>d Garten bzw. Gartenbrache, junger Wald und ru<strong>der</strong>ale Staudenflur. DieseFlächen s<strong>in</strong>d Biotope mittlerer Wertigkeit.Geschützte Biotope s<strong>in</strong>d im Plangebiet nicht vorhanden.U2.a) 3.3. Auswirkung <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> auf das Schutzgut Biotope, BiotopverbundDie vorliegende Planän<strong>der</strong>ung umfasst e<strong>in</strong> Gebiet, das bereits teilweise bebaut ist und das auch bisher als Son<strong>der</strong>bauflächemit ähnlicher Nutzung im Flächennutzungsplan dargestellt ist.Die bisher im <strong>FNP</strong> für das Plangebiet getroffen Darstellung als Fläche „mit hohem Grünanteil“ wird auch im Rahmen<strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong>haltlich beibehalten. Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägteCharakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e angrenzend an die westlich gelegene Nie<strong>der</strong>ungswieseam Hechtgraben sowie das nordöstlich angrenzende FFH Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel und des südlich gelegenenFFH Stolpseewiesen - Siggelhavel, erhalten bleiben.Ebenso wie im bisherigen <strong>FNP</strong> dient die Darstellung als Fläche mit hohem Grünanteil <strong>der</strong> M<strong>in</strong>imierung des E<strong>in</strong>griffes<strong>in</strong> Natur und Landschaft. Das zukünftige Maß <strong>der</strong> baulichen Nutzung soll im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich nicht erheblichüber das Maß <strong>der</strong> bisherigen Bebauung h<strong>in</strong>ausgehen. Der hohe Grünanteil trägt <strong>der</strong> Lage des Plangebietesim Außenraum, angrenzend an Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht sowie angrenzend an den wertvollenLandschaftsraum <strong>der</strong> Wiesennie<strong>der</strong>ung des Hechtgrabens Rechnung.Die baulichen Nutzungen sollen, ebenso wie bisher, mit ger<strong>in</strong>ger Bebauungsdichte auf den östlichen <strong>Teil</strong> desPlangebietes beschränkt bleiben.Der bisher unbebaute westliche <strong>Teil</strong> des Plangebietes soll auch zukünftig den Freilandnutzungen des geplantenSon<strong>der</strong>gebietes Wohnen mit Pferden dienen. Der vorhandene Gehölzbestand soll so weit wie möglich erhaltenbleiben.Unter diesen Voraussetzungen bereitet die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> bisherigen Darstellung des <strong>FNP</strong> „Son<strong>der</strong>bauflächemit hohem Grünanteil, Reiterhof“ <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Wald und privateGrünfläche ke<strong>in</strong>en zusätzlichen E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> die Biotope im Plangebiet und dessen Umgebung o<strong>der</strong> den Biotopverbundvor.Wechselwirkungen mit an<strong>der</strong>en Schutzgütern entstehen hieraus nicht.U2.a) 4U2.a) 4.1Schutzgut Flora und Baumschutz, WaldBestand Flora und Baumschutz, WaldIm Plangebiet ist teilweise typische Hof- und Gartenvegetation vorhanden. E<strong>in</strong>ige E<strong>in</strong>zelbäume (Eichen, L<strong>in</strong>de,Rosskastanie) haben ortsbildprägenden Charakter. Daneben s<strong>in</strong>d mehrere Obstbäume und Fichten vorhanden.Im Norden des Plangebietes bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong>e Gehölzfläche aus Reihen von Eichenschössl<strong>in</strong>gen, die den E<strong>in</strong>drucke<strong>in</strong>er Verschulungsfläche erwecken. Geschützte Pflanzenarten wurden im Plangebiet nicht festgestellt.Entlang <strong>der</strong> Grundstücksgrenzen des Plangebietes istam südwestlichen <strong>Teil</strong> <strong>der</strong> Stolpseestraße Baumbestandaus Birken, Fichten und Eichen vorhanden.Am südöstlichen <strong>Teil</strong> <strong>der</strong> Stolpseestraße s<strong>in</strong>d mehreE<strong>in</strong>zelbäume (vornehmlich Stiel-Eichen, Eschen)vorhanden, die teilweise dicht an den vorhandenenGebäuden stehen.59Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Stiel-Eiche an <strong>der</strong> nordöstlichen Plangebietsgrenze mit mehrerenSpechthöhlungen (Bild oben und rechts)Stiel-Eichen am rückwärtigen Wohnhaus (Bild l<strong>in</strong>ks und oben)Rosskastanie und Stiel-Eiche zwischen abgebranntemNebengelass und Fachwerkgebäude am SO-Randdes Plangebietes (Blick aus Nord)Rosskastanie und Stiel-Eiche zwischen abgebranntemNebengelass und Fachwerkgebäude am SO-Rand desPlangebietes (Blick aus Ost)60Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Obstbäume im westlichen <strong>Teil</strong> des PlangebietesKle<strong>in</strong>tierhaltung (Schafe, Ziegen, Hühner, Gänse)jüngere Fichten im südwestlichen <strong>Teil</strong>des PlangebietesWaldfläche aus Reihen von Eichenschössl<strong>in</strong>gen imNorden des PlangebietesBlick von Südwest über das Plangebiet, <strong>der</strong> Pfeil kennzeichnetdie Lage <strong>der</strong> Waldfläche aus Reihen von Eichenschössl<strong>in</strong>gen(im H<strong>in</strong>tergrund)Zur Berücksichtigung e<strong>in</strong>es entsprechenden H<strong>in</strong>weises des Landesbetrieb Forst Brandenburg / OberförstereiNeuendorf mit Schreiben vom 08.10.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes(sh. unter 5.1) wird die vorstehende Gehölzfläche entsprechend dem Bestand als Wald dargestellt. DerBaumbestand, <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> durch die Forstbehörde mitgeteilten Waldfläche vorhanden ist, unterliegt hiernach demWaldgesetz.Hechtgraben 1, <strong>der</strong> das Plangebiet im Westen begrenzt, Blick von <strong>der</strong> Stolpseestraße aus <strong>in</strong> Richtung Nord61Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013nitrophile Staudenflur am nordwestlichen Rand des Plangebieteszur Grabennie<strong>der</strong>ungAlt-Eichen am Rande <strong>der</strong> Hechtgraben-Nie<strong>der</strong>ung mit reichlichTotholz (westlich des Plangebietes)U2.a) 4.2Auswirkung <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> auf das SchutzgutFlora / Baumschutz, WaldDie bisher im <strong>FNP</strong> für das Plangebiet getroffene Darstellung als Fläche „mit hohem Grünanteil“ wird auch imRahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong>haltlich beibehalten. Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong>grüngeprägte Charakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches erhalten bleiben. Die baulichen Nutzungen sollen, ebenso wiebisher, mit ger<strong>in</strong>ger Bebauungsdichte auf den östlichen <strong>Teil</strong> des Plangebietes beschränkt bleiben.Der bisher unbebaute westliche <strong>Teil</strong> des Plangebietes soll auch zukünftig den Freilandnutzungen des geplanten„Son<strong>der</strong>gebietes Wohnen mit Pferden“ dienen. Der vorhandene Gehölzbestand soll so weit wie möglich erhaltenbleiben.Die Umsetzung <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Darstellung des Flächennutzungsplanes kann E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> den Gehölzbestan<strong>der</strong>for<strong>der</strong>lich machen.Den Ausgleich für die hiermit verbundenen E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Flora mit Wechselwirkung zu den weiterenSchutzgütern erfolgt entsprechend E<strong>in</strong>griffsregelung (§§ 14 ff BNatSchG) bzw. im Falle <strong>der</strong> Aufstellung e<strong>in</strong>esBebauungsplanes entsprechend <strong>der</strong> Baumschutzsatzung <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/Havel.Zur Berücksichtigung e<strong>in</strong>es entsprechenden H<strong>in</strong>weises des Landesbetriebes Forst Brandenburg / OberförstereiNeuendorf mit Schreiben vom 08.10.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes (sh. unter 5.1) wird e<strong>in</strong>e <strong>Teil</strong>fläche im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich entsprechend dem Bestandals Wald dargestellt. Der Baumbestand, <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> durch die Forstbehörde mitgeteilten Waldfläche vorhandenist, unterliegt hiernach dem Waldgesetz.Wechselwirkungen mit an<strong>der</strong>en Schutzgütern ergeben sich hieraus wie folgt:- Schutzgut Fauna, Artenschutz: Durch den E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Gehölzbestände können Brutplätze geschützter Vogelartenbetroffen se<strong>in</strong>. Vermeidung: Gemäß §9 BNatSchG s<strong>in</strong>d E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> den Gehölzbestand <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit vom 0<strong>1.</strong> Märzbis 3<strong>1.</strong> Oktober verboten. An<strong>der</strong>enfalls ist die Beantragung e<strong>in</strong>er Ausnahmegenehmigung bei <strong>der</strong> zuständigenNaturschutzbehörde erfor<strong>der</strong>lich.Durch E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> den Gehölzbestand können Sommerquartiere o<strong>der</strong> Wochenstuben von Fle<strong>der</strong>mäusen betroffense<strong>in</strong>. Bei beabsichtigter Beseitigung von Bäumen über 2m Stammumfang ist <strong>der</strong> Baum auf das Vorhandense<strong>in</strong><strong>der</strong>artiger Lebensräume geschützter Arten zu kontrollieren. Ggf s<strong>in</strong>d vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen.Durch E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> den Gehölzbestand können Lebensräume geschützter Insekten-Arten betroffen se<strong>in</strong> (Eremit,Heldbock). Bei beabsichtigter Beseitigung von Bäumen über 2m Stammumfang ist <strong>der</strong> Baum auf das Vorhandense<strong>in</strong><strong>der</strong>artiger Lebensräume geschützter Arten zu kontrollieren. Ggf s<strong>in</strong>d vorgezogene Ausgleichsmaßnahmenvorzunehmen.62Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013U2.a) 5Schutzgut FaunaU2.a) 5.1 Bestand FaunaDas Plangebiet und dessen Umgebung s<strong>in</strong>d als Nahrungshabitat für Vögel, Insekten, Fle<strong>der</strong>mäuse und an<strong>der</strong>eKle<strong>in</strong>säuger (Igel, Maulwurf, Eichhörnchen, diverse Nager, Mar<strong>der</strong>) geeignet.Der Gebäudebestand im Plangebiet bietet Nistmöglichkeiten für nischen- und gebäudebrütende Vogelarten sowiegeeignete Ruhe- o<strong>der</strong> Rückzugsbereiche für Fle<strong>der</strong>mäuse.Die ru<strong>der</strong>alen Gras- und Staudenfluren, die auf <strong>der</strong> ungenutzten Freifläche <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm aufgewachsens<strong>in</strong>d, s<strong>in</strong>d auf Grund <strong>der</strong> vorangeschrittenen Sukzession für bodenbrütende Arten kaum geeignet. Der Besatzmit Katzen im Siedlungsgebiet würde das Aufkommen von Bodenbrütern zudem verh<strong>in</strong><strong>der</strong>n.Die Freiflächen <strong>der</strong> Wohngrundstücke im Plangebiet s<strong>in</strong>d wegen ihrer <strong>in</strong>tensiven Nutzung für Bodenbrüter ungeeignet.Die älteren Gehölze im Plangebiet bieten geeignete Brutmöglichkeiten für freibrütende Vogelarten und teilweiseauch für Fle<strong>der</strong>mäuse.Für Amphibien, die den Hechtgraben 1 westlich des Plangebietes als Wan<strong>der</strong>route nutzen, können frostfreieKeller- und Hohlräume <strong>in</strong> den vorhandenen Gebäuden als Überw<strong>in</strong>terungsquartier dienen (Erdkröte).Auf Grund <strong>der</strong> Lage des Plangebietes nahe e<strong>in</strong>er Waldfläche mit teils besonnten und teils verschatteten Bereichenund Versteckmöglichkeiten im Altbestand <strong>der</strong> Gebäude kann das Plangebiet auch für Reptilien (Waldeidechse,Bl<strong>in</strong>dschleiche) e<strong>in</strong>en geeigneten Lebensraum bieten. Der westlich benachbarte Graben kann Lebensraum<strong>der</strong> R<strong>in</strong>gelnatter se<strong>in</strong>.Für mehrere Insektenarten bietet das Plangebiet ebenfalls e<strong>in</strong>en geeigneten Lebensraum. Neben se<strong>in</strong>er Bedeutungals Nahrungshabitat (Gehölze und Stauden) bieten die Gebäude und die Hohlräume <strong>in</strong> den großen EichenNistmöglichkeiten für Hornissen. Die Hohlräume und Faulstellen <strong>der</strong> großen Eiche im Plangebiet s<strong>in</strong>d auch fürden Eremiten und den Heldbock geeignete Lebensräume. Aus <strong>der</strong> benachbarten Waldfläche können Waldameisendas Plangebiet besiedeln.Mit dem Vorhandense<strong>in</strong> geschützter Tierarten im Plangebiet ist zu rechnen. Das Ergebnis <strong>der</strong> Erfassungen zumArtenschutz sowie die erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zur Vermeidung drohen<strong>der</strong> Verstöße gegen die Verbote des§44(1) BNatSchG werden unter 10. im Fachbeitrag Artenschutz dargelegt.U2.a) 5.2 Auswirkung <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> auf das Schutzgut Fauna, ArtenschutzZur vorliegenden Planung wurde e<strong>in</strong> Fachbeitrag Artenschutz erstellt, <strong>in</strong> dem mögliche drohende Verstöße gegenVerbote des §44BNatSchG ermittelt wurden. Hierfür wurden im Plangebiet mehrere Begehungen durchgeführt.Im Ergebnis wurde folgendes festgestellt.Es wurden folgende Arten beobachtet, die die Gartenflächen und Gartenbrachen des Plangebietes und das engereUmfeld als Nahrungshabitat nutzen: Elster, Kolkrabe, Blaumeise, Zilpzalp, Bachstelze, Grünspecht.Brutplätze <strong>der</strong> betreffenden Arten s<strong>in</strong>d im Plangebiet o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>em engeren Umfeld zu erwarten, wurden jedochnicht nachgewiesen.Für folgende Arten wurden Brutplätze <strong>in</strong>nerhalb des Plangebietes ermittelt o<strong>der</strong> ist die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit für dasVorhandense<strong>in</strong> von Brutplätzen im Plangebiet wegen des beobachteten Revierverhaltens sehr hoch: Amsel,R<strong>in</strong>geltaube, Buntspecht, Hausrotschwanz, Kohlmeise, Haussperl<strong>in</strong>g, Rauchschwalbe, Buchf<strong>in</strong>k. Insbeson<strong>der</strong>edie Rauchschwalbe brütet im Plangebiet regelmäßig <strong>in</strong> Kolonien.Amphibien und Reptilien wurden im Plangebiet nicht festgestellt.Überw<strong>in</strong>terungsquartiere, Wochenstuben o<strong>der</strong> Aufenthaltsquartiere von Fle<strong>der</strong>mäusen wurden im Plangebietnicht festgestellt.Die Alteichen im Plangebiet und im näheren Umfeld des Plangebietes weisen vielfach Schlupflöcher auf, diemöglicherweise von Heldböcken stammen könnten. Neben diesen äußerlich sichtbaren R<strong>in</strong>denbeschädigungenist vor allem an den alten Eichen westlich des Plangebietes <strong>in</strong> größerem Umfang Totholz anzutreffen, so dass dieStandorte auch für den Eremiten (Juchtenkäfer) durchaus geeignet se<strong>in</strong> könnten. Nisthaufen <strong>der</strong> RotenWaldameise wurden im Plangebiet nicht gefunden. Auf dem Dachboden des Fachwerkgebäudes wurden imSommer 2012 Reste e<strong>in</strong>es aus Vorjahren stammenden Hornissen-Nestes gefunden.Die Umsetzung <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Darstellung des <strong>FNP</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Wald undprivate Grünfläche, kann folgende erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Fauna haben und zugleich drohendeVerstöße <strong>in</strong> Bezug auf die Verbote gemäß §44 BNatSchG verursachen, die wie folgt vermieden werdensollen:Bei E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Gehölzbestand- Vermeidung des E<strong>in</strong>griffs <strong>in</strong> den Altbaumbestand – Erhaltung <strong>der</strong> Altbäume über 2m Stammumfang- Bei Absterben von Bäumen o<strong>der</strong> Ästen – Ke<strong>in</strong>e Beseitigung von Totholz (unter Wahrung <strong>der</strong> Sicherheit).- Berücksichtigung <strong>der</strong> gesetzlichen Regelungen des §39 BNatSchG – ke<strong>in</strong>e Beseitigung von Bäumen o<strong>der</strong>Sträuchern während <strong>der</strong> Brutzeit (0<strong>1.</strong>03. bis 30.09.)- Erhaltung bzw. Neuanpflanzung von Gehölzen, (vorzugsweise hochstämmige Obstbäume o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Laubbäume) im Plangebiet als Nahrungshabitat und potenzielle Niststandorte für Garten bewohnende Arten63Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Bei Abriss o<strong>der</strong> Umbau von Gebäuden- Abriss o<strong>der</strong> <strong>Teil</strong>abriss nur außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit (0<strong>1.</strong>03. bis 30.09.) <strong>der</strong> Gebäudebrüter- Bei Abriss <strong>der</strong> Gebäude / Gebäudeteile mit Brutkolonie-Standorten als vorgezogene AusgleichsmaßnahmeBereitstellung von Ausweich-Nisthilfen für Rauchschwalben und NischenbrüterWechselwirkungen mit an<strong>der</strong>en Schutzgütern entstehen hieraus wie folgt:- Orts- und Landschaftsbild: Es kann erfor<strong>der</strong>lich werden, auf den Abriss von desolaten Gebäuden, die das OrtsundLandschaftsbild stören, zur Vermeidung von Verstößen gegen Verbote des §44 BNatSchG während <strong>der</strong>Brutzeit von gebäudebrütenden Vögeln zu verzichten.U2.a) 6 Schutzgut LandschaftsbildU2.a) 6.1 Bestand LandschaftsbildDas Landschaftsbild im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich des Flächennutzungsplanes wird durch die bisherigen Nutzungengeprägt.Im südöstlichen <strong>Teil</strong> des Plangebietes s<strong>in</strong>d Wohnnutzungen mit dem für <strong>Himmelpfort</strong> ortüblichen Siedlungscharaktermit zugehörigen Freiflächennutzungen im westlichen <strong>Teil</strong> des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches vorhanden.Im nordöstlichen <strong>Teil</strong> des Plangebietes prägt die Bebauung e<strong>in</strong>er früheren Nerzfarm das Ortsbild. E<strong>in</strong> Fachwerkgebäudeam östlichen <strong>Teil</strong> <strong>der</strong> Stolpseestraße vermittelt den E<strong>in</strong>druck e<strong>in</strong>er landschaftstypischen bäuerlichenBebauung. Insgesamt weist die Bebauung <strong>der</strong> früheren Nerzfarm jedoch e<strong>in</strong>en erheblichen Sanierungsrückstauauf. Insbeson<strong>der</strong>e e<strong>in</strong>e Brandru<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>es als Stall genutzten Nebengelasses, aber auch die unsanierten und ungenutztenZweckbauten <strong>der</strong> früheren Nerzfarm stellen heute e<strong>in</strong>en städtebaulichen Missstand <strong>in</strong> Bezug auf dasOrts- und Landschaftsbild dar. Da sich diese desolate Bebauung an e<strong>in</strong>er regionalen und überregionalen Radwegetrassebef<strong>in</strong>det, ist die Bee<strong>in</strong>trächtigung hier beson<strong>der</strong>s erheblich.U2.a) 6.2Auswirkung <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> auf das Schutzgut LandschaftsbildDie vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplanes soll bewirken, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplanesden Nutzungen Wohnen mit angemessener Pferdehaltung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich nicht entgegenstehen.Hierdurch soll <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e e<strong>in</strong>e wesentliche planerische Voraussetzung für die Revitalisierung <strong>der</strong> Fläche<strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm und somit für die Beseitigung des hier vorhandenen städtebaulichen Missstandes geschaffenwerden. Da das Plangebiet unmittelbar an überregionalen und regionalen Radfernwegen liegt und <strong>der</strong>OT <strong>Himmelpfort</strong> e<strong>in</strong> anerkannter Erholungsort ist, dienen die Beseitigung des städtebaulichen Missstandes im<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich und die Schaffung <strong>der</strong> Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e geordnete städtebauliche Entwicklung demGeme<strong>in</strong>wohl.In sofern bereitet die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> bisherigen Darstellung des <strong>FNP</strong> „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohemGrünanteil, Reiterhof“ <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Wald und private Grünfläche e<strong>in</strong>e positiveAuswirkung auf die Schutzgüter Orts- und Landschaftsbild vor.Wechselwirkungen entstehen hierdurch wie folgt:- Schutzgut Mensch, Erholungsnutzung, durch die Beseitigung des städtebaulichen Misstandes an e<strong>in</strong>er regionalenund überregionalen Radwegetrasse- Schutzgut Fauna, Artenschutz, da durch den Abriss <strong>der</strong> desolaten Bebauung Nist- und Rückzugsräume geschützterArten betroffen se<strong>in</strong> können (sh. hierzu unter U<strong>1.</strong>b) 3.3 und U2.a) 5.2)U2.a) 7Auswirkung <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> auf das Schutzgut MenschImmissionsschutz (sh. hierzu auch unter U<strong>1.</strong>b) 5.)Im vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich des <strong>FNP</strong> s<strong>in</strong>d bereits Wohnnutzungen vorhanden. Der bisherige <strong>FNP</strong> stelltim gesamten <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich e<strong>in</strong>e „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil, Reiterhof“ dar. Von e<strong>in</strong>em Reiterhofgehen i. d. R. Störungen für umgebende Wohnnutzungen durch Gerüche <strong>der</strong> Pferdehaltung und <strong>der</strong>Dungablage aus. Gegenwärtig ist im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich jedoch ke<strong>in</strong> Reiterhof vorhanden.Nordöstlich angrenzend an den <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich bef<strong>in</strong>det sich <strong>der</strong> Sportplatz <strong>Himmelpfort</strong>. Von e<strong>in</strong>em Sportplatzkönnen Lärm- und Lichtemissionen ausgehen, die das Wohnen erheblich stören können. Der Sportplatz<strong>Himmelpfort</strong> hat we<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Beschallungsanlage noch e<strong>in</strong> Flutlichtanlage. Da <strong>der</strong> OT <strong>Himmelpfort</strong> nur ca. 470E<strong>in</strong>wohner hat ist die Nutzungsdichte des Sportplatzes sehr ger<strong>in</strong>g.Der <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich grenzt an die Stolpseestraße, die zugleich e<strong>in</strong>e überregionale und regionale Radwegetrasseist. Das Kraftfahrzeug-Verkehrsaufkommen <strong>der</strong> Stolpseestraße ist verhältnismäßig ger<strong>in</strong>g, sodass miterheblichen Lärmbelastungen hieraus nicht zu rechnen ist.Die Anfor<strong>der</strong>ungen des Immissionsschutzes werden im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplaneswie folgt berücksichtigt:Um e<strong>in</strong>e geordnete städtebauliche Entwicklung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich planerisch vorzubereiten, soll die bisherigeDarstellung im <strong>FNP</strong> als „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil, Reiterhof“ geän<strong>der</strong>t werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebietWohnen mit Pferden“ sowie Wald und private Grünfläche. Hierdurch wird <strong>der</strong> bisherigen Plan<strong>in</strong>tention des Flä-64Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013chennutzungsplanes, wonach das Plangebiet durch die Möglichkeit <strong>der</strong> Pferdehaltung <strong>der</strong> Erholungsnutzung <strong>in</strong>Bezug auf den Reitsport dienen soll, weiterh<strong>in</strong> Rechnung getragen. Zugleich wird mit <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> jedoch auchklargestellt, dass e<strong>in</strong>e Pferdehaltung nur soweit erfolgen soll, wie sie mit gleichzeitiger Wohnnutzung vere<strong>in</strong>barist. Hiermit trägt die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> den bestehenden Wohnnutzungen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich Rechnung undbereitet <strong>in</strong> diesem Rahmen auch die Revitalisierung <strong>der</strong> städtebaulich desolaten Fläche <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarmdurch Wohnnutzungen und Pferdehaltung vor. Hierdurch soll die Beseitigung des bisherigen städtebaulichenMissstandes im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich ermöglicht werden.Es wird davon ausgegangen, dass auf <strong>der</strong> <strong>in</strong>sgesamt 2,35 ha großen Fläche des Plangebietes die Haltunge<strong>in</strong>zelner Pferde ggf. so erfolgen kann, dass e<strong>in</strong>e ebenfalls ger<strong>in</strong>ge Anzahl von Wohnnutzungen hierdurchnicht erheblich gestört wird.Nördlich grenzt an den nordwestlichen <strong>Teil</strong> des Plangebietes <strong>der</strong> Sportplatz von <strong>Himmelpfort</strong>. <strong>Himmelpfort</strong>hat ca. 470 E<strong>in</strong>wohner.Auf Grund <strong>der</strong> geplanten Nutzungen durch e<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Wald und privateGrünfläche bei beabsichtigter Beibehaltung <strong>der</strong> Beschränkung baulicher Nutzungen auf den östlichen <strong>Teil</strong> desPlangebietes sowie auf Grund <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gen Nutzungsdichte des Sportplatzes <strong>Himmelpfort</strong> wird davon ausgegangen,dass <strong>in</strong> <strong>der</strong> weiteren Umsetzung des Flächennutzungsplanes im Plangebiet gesunde Wohnverhältnisseauch <strong>in</strong> Bezug auf den benachbarten Sportplatz gewahrt werden können und die Nutzbarkeit des bestehendenSportplatzes durch die geplante Darstellung des <strong>FNP</strong> nicht erheblich e<strong>in</strong>geschränkt wird.Die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> bisherigen Darstellung des <strong>FNP</strong> „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil, Reiterhof“<strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Wald und private Grünfläche bereitet ke<strong>in</strong>e erheblichenAuswirkungen auf das Schutzgut Mensch <strong>in</strong> Bezug auf den Immissionsschutz vor.Wechselwirkungen mit an<strong>der</strong>en Schutzgütern entstehen hieraus nicht.ErholungsnutzungDie <strong>Teil</strong>fläche <strong>der</strong> früheren Nerzfarm weist auf Grund e<strong>in</strong>es zwischenzeitlich entstandenen Sanierungsrückstause<strong>in</strong>en erheblichen städtebaulichen Missstand auf. Dieser städtebauliche Missstand wirkt sich störend auf dieErholungsnutzung im OT <strong>Himmelpfort</strong> aus, <strong>der</strong> e<strong>in</strong> anerkannter Erholungsort ist. Da <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich mit<strong>der</strong> teilweise ru<strong>in</strong>ösen Bebauung <strong>der</strong> früheren Nerzfarm unmittelbar am Fernradweg Berl<strong>in</strong>-Kopenhagen, amFernradweg Tour Brandenburg sowie an weiteren regional bedeutsamen Radwegen (Rupp<strong>in</strong>er Seen-Kultur-Radweg, Havel-Radweg, König<strong>in</strong>-Luise-Route) liegt, ist die störende Wirkung <strong>in</strong> Bezug auf die Erholungsnutzungbeson<strong>der</strong>s erheblich.Auf Grund <strong>der</strong> vorhandenen Wohnnutzungen ist e<strong>in</strong>e ausschließliche Nutzung des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichs als Reiterhofnicht umsetzbar. Um e<strong>in</strong>e geordnete städtebauliche Entwicklung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich planerisch vorzubereiten,soll die bisherige Darstellung im <strong>FNP</strong> als „Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof“ geän<strong>der</strong>t werden <strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebietWohnen mit Pferden“. Hierdurch wird <strong>der</strong> bisherigen Plan<strong>in</strong>tention des Flächennutzungsplanes, wonachdas Plangebiet durch die Möglichkeit <strong>der</strong> Pferdehaltung <strong>der</strong> Erholungsnutzung <strong>in</strong> Bezug auf den Reitsport dienensoll, weiterh<strong>in</strong> Rechnung getragen. Zugleich wird mit <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> jedoch auch klargestellt, dass e<strong>in</strong>e Pferdehaltungnur soweit erfolgen soll, wie sie mit gleichzeitiger Wohnnutzung vere<strong>in</strong>bar ist. Hiermit trägt die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>den bestehenden Wohnnutzungen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich Rechnung und bereitet <strong>in</strong> diesem Rahmen auchdie Revitalisierung <strong>der</strong> städtebaulich desolaten Fläche <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm durch Wohnnutzungen undPferdehaltung vor. Hierdurch soll die Beseitigung des bisherigen städtebaulichen Missstandes im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichermöglicht werden.Der vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich ist vom Landschaftsschutzgebiet „<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet“umgeben. Die bisher im <strong>FNP</strong> für das Plangebiet getroffene Darstellung als „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil“wird auch im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> als <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowieKonkretisierung des Grünanteils als Wald und private Grünfläche <strong>in</strong>haltlich beibehalten. Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung<strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches erhalten bleiben.Die bisherige Darstellung des <strong>FNP</strong> sieht im Plangebiet e<strong>in</strong>e „Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof“ vor. Entsprechend <strong>der</strong>Begründung des bisherigen <strong>FNP</strong> sollte hiervon ausgehen e<strong>in</strong>e Erholungsnutzung durch das Ausreiten <strong>in</strong> denangrenzenden Waldflächen erfolgen, die Bestandteil des LSG „<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet“ und desFFH „Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel“ s<strong>in</strong>d. Hieraus hätten sich auch Konflikte <strong>in</strong> Bezug auf die übrige Erholungsnutzungim Wald ergeben können.Die nun vorgesehene Modifizierung <strong>der</strong> Darstellung des <strong>FNP</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebiet „Wohnen mit Pferden“ begrenztdie Pferdehaltung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich auf e<strong>in</strong> so ger<strong>in</strong>ges Maß, dass sie mit gleichzeitiger Wohnnutzungnoch vere<strong>in</strong>bar ist. Im Ergebnis <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> wäre allenfalls mit e<strong>in</strong>er sehr ger<strong>in</strong>genNutzung <strong>der</strong> Waldwege zum Ausreiten von Pferden aus dem <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich zu rechnen. Erhebliche Störungen<strong>der</strong> weiteren Erholungsnutzung im Wald (Spaziergänger, Radfahrer) werden mit <strong>der</strong> vorliegenden<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> vermieden.65Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> bisherigen Darstellung des <strong>FNP</strong> „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil, Reiterhof“<strong>in</strong> e<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Wald und private Grünfläche bereitet positive Auswirkungenauf das Schutzgut Mensch <strong>in</strong> Bezug auf die Erholungsnutzung vor.Wechselwirkungen entstehen hierdurch wie folgt:- Schutzgut Mensch, Erholungsnutzung, durch die Beseitigung des städtebaulichen Missstandes an e<strong>in</strong>er regionalenund überregionalen Radwegetrasse- Schutzgut Fauna, Artenschutz, da durch den Abriss <strong>der</strong> desolaten Bebauung Nist- und Rückzugsräume geschützterArten betroffen se<strong>in</strong> können (sh. hierzu unter U<strong>1.</strong>b) 3.3 und U2.a) 5.2)U2.a)8Schutzgut KulturgüterInnerhalb des Plangebietes s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>getragenen Baudenkmale und ke<strong>in</strong>e Bodendenkmale bekannt.In den bestehenden Flächennutzungsplan ist südlich des Plangebietes, südwestlich <strong>der</strong> Stolpseestraße, auf<strong>der</strong> Landwirtschaftsfläche, die östlich des Stolpsees liegt, e<strong>in</strong> Bodendenkmal nachrichtlich übernommen.Werden bei Erdarbeiten Bodendenkmale entdeckt, s<strong>in</strong>d die Festlegungen des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes- BbgDSchG - vom 24.05.2004 (GVBI. Bbg. Nr. 9 vom 24. 05. 2004, S. 215) zu beachten.Die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> bisherigen Darstellung des <strong>FNP</strong> „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil, Reiterhof“<strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Wald und private Grünfläche bereitet ke<strong>in</strong>e erheblichenAuswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter <strong>in</strong> Bezug auf bekannte Baudenkmale und Bodendenkmale vor.Wechselwirkungen mit an<strong>der</strong>en Schutzgütern entstehen hieraus nicht.U2.a)9. Zusammenfassende Übersicht <strong>der</strong> WechselwirkungenDie Wechselwirkungen <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Auswirkungen auf die Schutzgüter untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d unter U2.a) zuden e<strong>in</strong>zelnen Schutzgütern jeweils erläutert. Die nachfolgende Tabelle gibt e<strong>in</strong>e Übersicht über die vorhandenenWechselwirkungen.Die Darstellungen bedeuten: x erhebliche Wechselwirkung vorhanden; O ke<strong>in</strong>e erhebliche WechselwirkungBoden Wasser Klima Luft Biotope /BiotopverbundFlora Fauna LandschaftsbildMenschKulturgüterBoden o o o o o o o o oWasser o o o o o o o o oKlima o o o o o o o o oLuft o o o o o o o o oBiotope /o o o o o o o oBiotopverbundFlora o o o o o x o o oFauna o o o o o o x o oLandschaftsbildo o o o o o x x oMensch o o o o o o x x oKulturgüter o o o o o o o o oU2.b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung <strong>der</strong> Planung und beiNichtdurchführung <strong>der</strong> PlanungDer Flächennutzungsplan (<strong>FNP</strong>) stellt als vorbereiten<strong>der</strong> Bauleitplan die sich aus <strong>der</strong> beabsichtigten städtebaulichenEntwicklung ergebende Art <strong>der</strong> Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den <strong>in</strong>den Grundzügen dar. Er entwickelt im Unterschied zum Bebauungsplan ke<strong>in</strong>e unmittelbaren bodenrechtlichenWirkungen. Aus <strong>der</strong> Darstellung s<strong>in</strong>d we<strong>der</strong> Rechtsansprüche, wie etwa auf Baugenehmigungen für e<strong>in</strong> Grundstücknoch Entschädigungsansprüche abzuleiten. Verb<strong>in</strong>dliche Bauleitpläne s<strong>in</strong>d aus dem Flächennutzungsplanzu entwickeln.Beim Bauen im Außenbereich gemäß §35 BauGB ist die Darstellung des Flächennutzungsplanes bei <strong>der</strong> Beurteilung<strong>der</strong> Zulässigkeit von Vorhaben im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen.Die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplanes soll bewirken, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplanesden Nutzungen Wohnen mit angemessener Pferdehaltung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich nicht entgegenstehen.Hierdurch soll <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e e<strong>in</strong>e wesentliche planerische Voraussetzung für die Revitalisierung <strong>der</strong> Fläche<strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm und somit für die Beseitigung des hier vorhandenen städtebaulichen Missstandes geschaffenwerden. Da das Plangebiet unmittelbar an überregionalen und regionalen Radfernwegen liegt und <strong>der</strong>OT <strong>Himmelpfort</strong> e<strong>in</strong> anerkannter Erholungsort ist, dienen die Beseitigung des städtebaulichen Missstandes im<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich und die Schaffung <strong>der</strong> Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e geordnete städtebauliche Entwicklung demGeme<strong>in</strong>wohl.66Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Da das Plangebiet bereits durch die Stolpseestraße erschlossen ist, bereitet die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplaneske<strong>in</strong>en zusätzlichen Erschließungsaufwand vor.Die vorliegende Planän<strong>der</strong>ung umfasst e<strong>in</strong> Gebiet, das bereits teilweise bebaut ist und das auch bisher als Son<strong>der</strong>bauflächemit ähnlicher Nutzung im Flächennutzungsplan dargestellt ist.Durch die Flächendifferenzierung zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanungsowie zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Forstbehörde verr<strong>in</strong>gert sich die Bauflächendarstellungvon 2,35 ha bisheriger Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof mit hohem Grünanteil auf die bereits bebaute undmaßgeblich durch Wohnnutzungen geprägte Fläche im Plangebiet von 0,84 ha, die nun als Son<strong>der</strong>gebietWohnen mit Pferden dargestellt wird.Da sich die Bauflächendarstellung nun auf die bereits bebauten Flächen beschränkt, bereitet die Planung ke<strong>in</strong>enerheblichen E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Boden, Natur und Landschaft vor.Die vorhandenen Freiflächen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich werden durch e<strong>in</strong>e Darstellung als Wald bzw. privateGrünfläche im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> ihrem Bestand planerisch gesichert.Die bisher im <strong>FNP</strong> für das Plangebiet getroffene Darstellung als Fläche „mit hohem Grünanteil“ wird auch imRahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> durch die nun erfolgte differenzierte Darstellung von Grünfläche und Wald<strong>in</strong>haltlich beibehalten. Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches,<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e angrenzend an die westlich gelegene Nie<strong>der</strong>ungswiese am Hechtgraben sowie dasnordöstlich angrenzende FFH Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel, erhalten bleiben.Anhaltspunkte für erhebliche nachteilige Auswirkungen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> auf die umgebendeneuropäischen Schutzgebiete haben sich aus <strong>der</strong> hier vorliegenden Umweltprüfung nicht ergeben.Ebenso wie im bisherigen <strong>FNP</strong> dient die Darstellung <strong>der</strong> Grünfläche und <strong>der</strong> Waldfläche zur Sicherung e<strong>in</strong>eshohen Grünanteiles und somit <strong>der</strong> M<strong>in</strong>imierung des E<strong>in</strong>griffes <strong>in</strong> Natur und Landschaft. Das zukünftige Maß <strong>der</strong>baulichen Nutzung soll im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich nicht erheblich über das Maß <strong>der</strong> bisherigen Bebauung h<strong>in</strong>ausgehen.Der hohe Grünanteil trägt <strong>der</strong> Lage des Plangebietes im Außenraum, angrenzend an Schutzgebiete nachdem Naturschutzrecht sowie angrenzend an den wertvollen Landschaftsraum <strong>der</strong> Wiesennie<strong>der</strong>ung des HechtgrabensRechnung.Die baulichen Nutzungen sollen, ebenso wie bisher, mit ger<strong>in</strong>ger Bebauungsdichte auf den östlichen <strong>Teil</strong> desPlangebietes beschränkt bleiben.Der bisher unbebaute westliche <strong>Teil</strong> des Plangebietes soll auch zukünftig den geplanten Freiraumnutzungendienen. Der vorhandene Gehölzbestand soll so weit wie möglich erhalten bleiben. Die Waldfläche unterliegt gemäßMitteilung <strong>der</strong> zuständigen Forstbehörde (sh. unter 5.1) dem Waldgesetz.Die Umsetzung <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Darstellung des <strong>FNP</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Wald undprivate Grünfläche kann folgende drohende Verstöße <strong>in</strong> Bezug auf die Verbote gemäß §44 BNatSchG verursachen,die wie folgt vermieden werden sollen:Bei E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Gehölzbestand- Vermeidung des E<strong>in</strong>griffs <strong>in</strong> den Altbaumbestand – Erhaltung <strong>der</strong> Altbäume über 2m Stammumfang- Bei Absterben von Bäumen o<strong>der</strong> Ästen – Ke<strong>in</strong>e Beseitigung von Totholz (unter Wahrung <strong>der</strong> Sicherheit).- Berücksichtigung <strong>der</strong> gesetzlichen Regelungen des §39 BNatSchG – ke<strong>in</strong>e Beseitigung von Bäumen o<strong>der</strong>Sträuchern während <strong>der</strong> Brutzeit (0<strong>1.</strong>03. bis 30.09.)- Erhaltung bzw. Neuanpflanzung von Gehölzen, (vorzugsweise hochstämmige Obstbäume o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Laubbäume) im Plangebiet als Nahrungshabitat und potenzielle Niststandorte für Garten bewohnende ArtenBei Abriss o<strong>der</strong> Umbau von Gebäuden- Abriss o<strong>der</strong> <strong>Teil</strong>abriss nur außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit (0<strong>1.</strong>03. bis 30.09.) <strong>der</strong> Gebäudebrüter- Bei Abriss <strong>der</strong> Gebäude / Gebäudeteile mit Brutkolonie-Standorten als vorgezogene AusgleichsmaßnahmeBereitstellung von Ausweich-Nisthilfen für Rauchschwalben und NischenbrüterBei Nichtdurchführung <strong>der</strong> vorliegenden Planän<strong>der</strong>ung des <strong>FNP</strong> bliebe die bisherige Darstellung <strong>der</strong> „Son<strong>der</strong>bauflächemit hohem Grünanteil, Reiterhof“ bestehen.Die Nutzung des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichs durch e<strong>in</strong>en Reiterhof ist auf Grund <strong>der</strong> bestehenden Wohnnutzungen beiBerücksichtigung des Immissionsschutzes jedoch kaum möglich. E<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en Nutzung als e<strong>in</strong>em Reiterhofstünde die Darstellung des <strong>FNP</strong> weiterh<strong>in</strong> entgegen.Deshalb bliebe bei Beibehaltung <strong>der</strong> bisherigen Darstellung des <strong>FNP</strong> die Fläche <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm weiterh<strong>in</strong>dem Verfall preisgegeben. Der hier bereits auf Grund <strong>der</strong> desolaten Bebauung entstandene städtebaulicheMissstand bliebe erhalten. Die Erholungsnutzung im umgebenden Landschaftsschutzgebiet und <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>eauf <strong>der</strong> angrenzenden regionalen und überregionalen Radwegetrasse würde weiterh<strong>in</strong> hierdurch bee<strong>in</strong>trächtigtwerden.U2.c)Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verr<strong>in</strong>gerung und zum Ausgleich <strong>der</strong> nachteiligenAuswirkungenMögliche nachteilige Umweltauswirkungen <strong>in</strong> Folge <strong>der</strong> geplanten <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> sollen durch folgendeMaßnahmen vermieden werden:67Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Schutzgut Mensch- Schaffung <strong>der</strong> planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Beseitigung des städtebaulichen Misstandes <strong>der</strong> desolatenBebauung <strong>der</strong> früheren Nerzfarm im Plangebiet durch Ermöglichung e<strong>in</strong>er zweckentsprechenden Grundstücksnutzungauf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong>- Vermeidung von erheblichen Immissionsbelastungen durch Beschränkung <strong>der</strong> Pferdehaltung auf e<strong>in</strong> so ger<strong>in</strong>gesMaß, dass gesunde Wohnverhältnisse gewahrt bleiben- Vermeidung erheblicher Bee<strong>in</strong>trächtigungen <strong>der</strong> Wohnruhe durch Darstellung e<strong>in</strong>es „Son<strong>der</strong>gebietes Wohnenmit Pferden“ sowie Wald und private Grünfläche, hierbei Nutzung des bereits bebauten östlichen <strong>Teil</strong>s des Plangebietesfür Wohnnutzungen mit ausreichendem Abstand zum SpotplatzSchutzgüter Boden, Wasser, Flora, Fauna, Biotope, Klima, Luft, Orts- und Landschaftsbild, umgebendeFFH, LSG und angrenzen<strong>der</strong> Biotopbereich <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ungswiesen des Hechtgrabens- Beschränkung des darzustellenden Son<strong>der</strong>gebietes „Wohnen mit Pferden“ auf den bereits bebauten <strong>Teil</strong> desPlangebietes zur Vermeidung erheblicher E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> Boden, Natur und Landschaft- Ausgleich von eventuellen E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> den Gehölzbestand entsprechend E<strong>in</strong>griffsregelung (§§ 14 ff BNatSchG)bzw. im Falle <strong>der</strong> Aufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes entsprechend <strong>der</strong> Baumschutzsatzung <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/HavelZur Berücksichtigung e<strong>in</strong>es entsprechenden H<strong>in</strong>weises des Landesbetrieb Forst Brandenburg / OberförstereiNeuendorf mit Schreiben vom 08.10.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes(sh. unter 5.1) wird e<strong>in</strong>e <strong>Teil</strong>fläche im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich entsprechend dem Bestand als Wald dargestellt. DerBaumbestand, <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> durch die Forstbehörde mitgeteilten Waldfläche vorhanden ist, unterliegt hiernach demWaldgesetz.ArtenschutzDie Umsetzung <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Darstellung des <strong>FNP</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Wald undprivate Grünfläche kann folgende drohende Verstöße <strong>in</strong> Bezug auf die Verbote gemäß §44 BNatSchG verursachen,die wie folgt vermieden werden sollen:Bei E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Gehölzbestand- Vermeidung des E<strong>in</strong>griffs <strong>in</strong> den Altbaumbestand – Erhaltung <strong>der</strong> Altbäume über 2m Stammumfang- Bei Absterben von Bäumen o<strong>der</strong> Ästen – Ke<strong>in</strong>e Beseitigung von Totholz (unter Wahrung <strong>der</strong> Sicherheit).- Berücksichtigung <strong>der</strong> gesetzlichen Regelungen des §39 BNatSchG – ke<strong>in</strong>e Beseitigung von Bäumen o<strong>der</strong>Sträuchern während <strong>der</strong> Brutzeit (0<strong>1.</strong>03. bis 30.09.)- Erhaltung bzw. Neuanpflanzung von Gehölzen, (vorzugsweise hochstämmige Obstbäume o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Laubbäume) im Plangebiet als Nahrungshabitat und potenzielle Niststandorte für Garten bewohnende ArtenBei Abriss o<strong>der</strong> Umbau von Gebäuden- Abriss o<strong>der</strong> <strong>Teil</strong>abriss nur außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit (0<strong>1.</strong>03. bis 30.09.) <strong>der</strong> Gebäudebrüter- Bei Abriss <strong>der</strong> Gebäude / Gebäudeteile mit Brutkolonie-Standorten als vorgezogene AusgleichsmaßnahmeBereitstellung von Ausweich-Nisthilfen für Rauchschwalben und NischenbrüterTabellarische Übersicht <strong>der</strong> geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verr<strong>in</strong>gerung und zum Ausgleich <strong>der</strong>nachteiligen AuswirkungenSchutzgüter,SchutzgegenstandBoden,WasserVermeidung bzw. Verr<strong>in</strong>gerung nachteiliger Umweltauswirkungen(sh. unter U2.a) <strong>1.</strong>2)Durch die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> verr<strong>in</strong>gert sich die Bauflächendarstellung von 2,35 habisheriger Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof mit hohem Grünanteil auf die bereits bebauteFläche im Plangebiet von 0,84 ha, die nun als Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferdendargestellt wird.Da sich die Bauflächendarstellung nun auf die bereits bebauten Flächen beschränkt,bereitet die Planung ke<strong>in</strong>en erheblichen E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Boden, Natur und Landschaft vor.Die vorhandenen Freiflächen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich werden durch e<strong>in</strong>e Darstellung alsWald bzw. private Grünfläche im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> ihrem Bestandplanerisch gesichert.Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches,<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e angrenzend an die westlich gelegene Nie<strong>der</strong>ungswieseam Hechtgraben erhalten bleiben. E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> den hochwertigen Nie<strong>der</strong>moorboden, <strong>der</strong>im Nie<strong>der</strong>ungsbereich des Hechtgrabens am nordwestlichen Rand des Plangebietesvorhanden ist, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung des Flächennutzungsplanes nicht zu erwarten.Unter diesen Voraussetzungen bereitet die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> bisherigen Darstellungdes <strong>FNP</strong> „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil, Reiterhof“ <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebietWohnen mit Pferden“ sowie Wald und private Grünfläche ke<strong>in</strong>e nachteiligen Umweltauswirkungenauf das Schutzgut Boden vor.Sofern sich durch die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> die Gesamtversiegelung nicht wesentlichän<strong>der</strong>t, bleibt auch die Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser durch E<strong>in</strong>schränkung<strong>der</strong> Grundwasserneubildung auf Grund von Versiegelung unverän<strong>der</strong>t.Ausgleich nachteiliger UmweltauswirkungenSofern das bisher vorhandeneMaß <strong>der</strong> Grundflächen baulicherAnlagen und weiterer Bodenbee<strong>in</strong>trächtigungennicht überschrittenwird, werden mit <strong>der</strong> vorliegenden<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> ke<strong>in</strong>enachteiligen Umweltauswirkungenauf die Schutzgüter Boden undWasser vorbereitet, die auszugleichenwären.68Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Klima, Luft(sh. unter U2.a)2.2)Durch die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> verr<strong>in</strong>gert sich die Bauflächendarstellung von 2,35 habisheriger Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof mit hohem Grünanteil auf die bereits bebauteFläche im Plangebiet von 0,84 ha, die nun als Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferdendargestellt wird.Da sich die Bauflächendarstellung nun auf die bereits bebauten Flächen beschränkt,bereitet die Planung ke<strong>in</strong>e nachteiligen Umweltauswirkungen auf Boden, Natur undLandschaft vor, die sich nachteilig auf die Schutzgüter Klima, Luft auswirken könnten.(zum Immissionsschutz sh. unter Schutzgut Mensch)Die vorhandenen Freiflächen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich werden durch e<strong>in</strong>e Darstellung alsWald bzw. private Grünfläche im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> ihrem Bestandplanerisch gesichert.Unter diesen Voraussetzungen bereitet die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> bisherigen Darstellungdes <strong>FNP</strong> „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil, Reiterhof“ <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebietWohnen mit Pferden“ sowie Wald und private Grünfläche ke<strong>in</strong>e nachteiligen Umweltauswirkungenauf die Schutzgüter Klima / Luft vor.Mit <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>des <strong>FNP</strong> werden ke<strong>in</strong>e nachteiligenUmweltauswirkungen auf dieSchutzgüter Klima / Luft vorbereitet,die auszugleichen wären.Biotope,Biotopverbund,umgebendesLSG undFFHFlora,Baumschutz,Wald(sh. unter U2.a)3.3)Die vorliegende Planän<strong>der</strong>ung umfasst e<strong>in</strong> Gebiet, das bereits teilweise bebaut ist unddas auch bisher als Son<strong>der</strong>baufläche mit ähnlicher Nutzung im Flächennutzungsplandargestellt ist.Die bisher im <strong>FNP</strong> für das Plangebiet getroffen Darstellung als Fläche „mit hohemGrünanteil“ wird auch im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong>haltlich beibehalten.Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches,<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e angrenzend an die westlich gelegene Nie<strong>der</strong>ungswieseam Hechtgraben sowie das nordöstlich angrenzende FFH Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havelund des südlich gelegenen FFH Stolpseewiesen - Siggelhavel, erhalten bleiben.Ebenso wie im bisherigen <strong>FNP</strong> dient die Darstellung als Fläche mit hohem Grünanteil<strong>der</strong> M<strong>in</strong>imierung des E<strong>in</strong>griffes <strong>in</strong> Natur und Landschaft. Das zukünftige Maß <strong>der</strong> baulichenNutzung soll im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich nicht erheblich über das Maß <strong>der</strong> bisherigenBebauung h<strong>in</strong>ausgehen. Der hohe Grünanteil trägt <strong>der</strong> Lage des Plangebietes imAußenraum, angrenzend an Schutzgebiete nach dem Naturschutzrecht sowie angrenzendan den wertvollen Landschaftsraum <strong>der</strong> Wiesennie<strong>der</strong>ung des HechtgrabensRechnung.Die baulichen Nutzungen sollen, ebenso wie bisher, mit ger<strong>in</strong>ger Bebauungsdichte aufden östlichen <strong>Teil</strong> des Plangebietes beschränkt bleiben.Der bisher unbebaute westliche <strong>Teil</strong> des Plangebietes soll auch zukünftig den Freilandnutzungendes geplanten Son<strong>der</strong>gebietes Wohnen mit Pferden dienen. Der vorhandeneGehölzbestand soll so weit wie möglich erhalten bleiben.Unter diesen Voraussetzungen bereitet die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> bisherigen Darstellungdes <strong>FNP</strong> „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil, Reiterhof“ <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebietWohnen mit Pferden“ sowie Wald und private Grünfläche ke<strong>in</strong>en nachteiligenUmweltauswirkungen auf die Biotope im Plangebiet und dessen Umgebung o<strong>der</strong> denBiotopverbund vor.(Zur Vermeidung von E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> den Nie<strong>der</strong>moorboden im Bereich <strong>der</strong> Hechtgrabennie<strong>der</strong>ungsh. vorstehend zu Schutzgut Boden, Wasser)(sh. unter U2.a) 4.2)Die bisher im <strong>FNP</strong> für das Plangebiet getroffene Darstellung als Fläche „mit hohemGrünanteil“ wird auch im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong>haltlich beibehalten.Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereicheserhalten bleiben. Die baulichen Nutzungen sollen, ebenso wie bisher,mit ger<strong>in</strong>ger Bebauungsdichte auf den östlichen <strong>Teil</strong> des Plangebietes beschränktbleiben.Der bisher unbebaute westliche <strong>Teil</strong> des Plangebietes soll auch zukünftig den Freilandnutzungendes geplanten „Son<strong>der</strong>gebietes Wohnen mit Pferden“ dienen. Der vorhandeneGehölzbestand soll so weit wie möglich erhalten bleiben.Die Umsetzung <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Darstellung des Flächennutzungsplanes kann E<strong>in</strong>griffe<strong>in</strong> den Gehölzbestand erfor<strong>der</strong>lich machen.Den Ausgleich für die hiermit verbundenen E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Flora mit Wechselwirkungzu den weiteren Schutzgütern erfolgt entsprechend E<strong>in</strong>griffsregelung (§§ 14ff BNatSchG) bzw. im Falle <strong>der</strong> Aufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes entsprechend <strong>der</strong>Baumschutzsatzung <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/Havel.Zur Berücksichtigung e<strong>in</strong>es entsprechenden H<strong>in</strong>weises des Landesbetriebes ForstBrandenburg / Oberförsterei Neuendorf mit Schreiben vom 08.10.2012 zum Vorentwurf<strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes (sh. unter 5.1) wird e<strong>in</strong>e <strong>Teil</strong>flächeim <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich entsprechend dem Bestand als Wald dargestellt. Der Baumbestand,<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> durch die Forstbehörde mitgeteilten Waldfläche vorhanden ist,unterliegt hiernach dem Waldgesetz.Mit <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>des <strong>FNP</strong> werden ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong>die Schutzgüter Biotope, Biotopverbund,umgebendes LSG undFFH vorbereitet, die auszugleichenwären.Den Ausgleich für eventuell erfor<strong>der</strong>licheE<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> den Gehölzbestand(nachteiligen Umweltauswirkungenauf das SchutzgutFlora mit Wechselwirkung zu denweiteren Schutzgütern) erfolgtentsprechend E<strong>in</strong>griffsregelung(§§ 14 ff BNatSchG) bzw. im Falle<strong>der</strong> Aufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplanesentsprechend <strong>der</strong> Baumschutzsatzung<strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/Havel.Mit <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>des <strong>FNP</strong> werden ke<strong>in</strong>e nachteiligenUmweltauswirkungen auf dasSchutzgut Wald vorbereitet, dieauszugleichen wären.Fauna, Artenschutz(sh. unter U2.a) 5.2)Zur vorliegenden Planung wurde e<strong>in</strong> Fachbeitrag Artenschutz erstellt, <strong>in</strong> dem möglichedrohende Verstöße gegen Verbote des §44BNatSchG ermittelt wurden. Hierfür wurdenim Plangebiet mehrere Begehungen durchgeführt. Im Ergebnis wurde folgendes festgestellt.Es wurden folgende Arten beobachtet, die die Gartenflächen und Gartenbrachen desPlangebietes und das engere Umfeld als Nahrungshabitat nutzen: Elster, Kolkrabe,Blaumeise, Zilpzalp, Bachstelze, Grünspecht. Brutplätze <strong>der</strong> betreffenden Arten s<strong>in</strong>d imPlangebiet o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>em engeren Umfeld zu erwarten, wurden jedoch nicht nachgewiesen.Für folgende Arten wurden Brutplätze <strong>in</strong>nerhalb des Plangebietes ermittelt o<strong>der</strong> ist dieWahrsche<strong>in</strong>lichkeit für das Vorhandense<strong>in</strong> von Brutplätzen im Plangebiet wegen des69Die Umsetzung <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>tenDarstellung des <strong>FNP</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebietWohnen mit Pferden“sowie Wald und private Grünfläche,kann folgende erheblicheAuswirkungen auf das SchutzgutFauna haben und zugleich drohendeVerstöße <strong>in</strong> Bezug auf dieVerbote gemäß §44 BNatSchGverursachen, die ggf. wie folgtdurch vorgezogene Maßnahmenausgeglichen werden sollen:Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Orts- undLandschaftsbildMenschbeobachteten Revierverhaltens sehr hoch: Amsel, R<strong>in</strong>geltaube, Buntspecht, Hausrotschwanz,Kohlmeise, Haussperl<strong>in</strong>g, Rauchschwalbe, Buchf<strong>in</strong>k. Insbeson<strong>der</strong>e dieRauchschwalbe brütet im Plangebiet regelmäßig <strong>in</strong> Kolonien.Amphibien und Reptilien wurden im Plangebiet nicht festgestellt.Überw<strong>in</strong>terungsquartiere, Wochenstuben o<strong>der</strong> Aufenthaltsquartiere von Fle<strong>der</strong>mäusenwurden im Plangebiet nicht festgestellt.Die Alteichen im Plangebiet und im näheren Umfeld des Plangebietes weisen vielfachSchlupflöcher auf, die möglicherweise von Heldböcken stammen könnten. Nebendiesen äußerlich sichtbaren R<strong>in</strong>denbeschädigungen ist vor allem an den alten Eichenwestlich des Plangebietes <strong>in</strong> größerem Umfang Totholz anzutreffen, so dass dieStandorte auch für den Eremiten (Juchtenkäfer) durchaus geeignet se<strong>in</strong> könnten.Nisthaufen <strong>der</strong> Roten Waldameise wurden im Plangebiet nicht gefunden. Auf demDachboden des Fachwerkgebäudes wurden im Sommer 2012 Reste e<strong>in</strong>es aus Vorjahrenstammenden Hornissen-Nestes gefunden.Die Umsetzung <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Darstellung des <strong>FNP</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mitPferden“ sowie Wald und private Grünfläche, kann folgende erhebliche Auswirkungenauf das Schutzgut Fauna haben und zugleich drohende Verstöße <strong>in</strong> Bezug auf dieVerbote gemäß §44 BNatSchG verursachen, die wie folgt vermieden werden sollen:Bei E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Gehölzbestand- Vermeidung des E<strong>in</strong>griffs <strong>in</strong> den Altbaumbestand – Erhaltung <strong>der</strong> Altbäume über 2mStammumfang- Bei Absterben von Bäumen o<strong>der</strong> Ästen – Ke<strong>in</strong>e Beseitigung von Totholz (unter Wahrung<strong>der</strong> Sicherheit).- Berücksichtigung <strong>der</strong> gesetzlichen Regelungen des §39 BNatSchG – ke<strong>in</strong>e Beseitigungvon Bäumen o<strong>der</strong> Sträuchern während <strong>der</strong> Brutzeit (0<strong>1.</strong>03. bis 30.09.)- Erhaltung (bzw. Neuanpflanzung) von Gehölzen, (vorzugsweise hochstämmige Obstbäumeo<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Laubbäume) im Plangebiet als Nahrungshabitat und potenzielleNiststandorte für Garten bewohnende ArtenBei Abriss o<strong>der</strong> Umbau von Gebäuden- Abriss o<strong>der</strong> <strong>Teil</strong>abriss nur außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit (0<strong>1.</strong>03. bis 30.09.) <strong>der</strong> Gebäudebrüter(sh. unter U2.a) 6.2)Die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplanes soll bewirken, dass die Darstellungendes Flächennutzungsplanes den Nutzungen Wohnen mit angemessener Pferdehaltungim <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich nicht entgegenstehen. Hierdurch soll <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>ee<strong>in</strong>e wesentliche planerische Voraussetzung für die Revitalisierung <strong>der</strong> Fläche <strong>der</strong>ehemaligen Nerzfarm und somit für die Beseitigung des hier vorhandenen städtebaulichenMissstandes geschaffen werden. Da das Plangebiet unmittelbar an überregionalenund regionalen Radfernwegen liegt und <strong>der</strong> OT <strong>Himmelpfort</strong> e<strong>in</strong> anerkannter Erholungsortist, dienen die Beseitigung des städtebaulichen Missstandes im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichund die Schaffung <strong>der</strong> Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e geordnete städtebauliche Entwicklungdem Geme<strong>in</strong>wohl.In sofern bereitet die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> bisherigen Darstellung des <strong>FNP</strong> „Son<strong>der</strong>bauflächemit hohem Grünanteil, Reiterhof“ <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“sowie Wald und private Grünfläche e<strong>in</strong>e positive Auswirkung auf die SchutzgüterOrts- und Landschaftsbild vor.(sh. unter U2.a)7)Immissionsschutz (sh. hierzu auch unter U<strong>1.</strong>b) 5.)Im vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich des <strong>FNP</strong> s<strong>in</strong>d bereits Wohnnutzungen vorhanden.Der bisherige <strong>FNP</strong> stellt im gesamten <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich e<strong>in</strong>e „Son<strong>der</strong>baufläche mithohem Grünanteil, Reiterhof“ dar. Von e<strong>in</strong>em Reiterhof gehen i. d. R. Störungen fürumgebende Wohnnutzungen durch Gerüche <strong>der</strong> Pferdehaltung und <strong>der</strong> Dungablageaus. Gegenwärtig ist im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich jedoch ke<strong>in</strong> Reiterhof vorhanden.Nordöstlich angrenzend an den <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich bef<strong>in</strong>det sich <strong>der</strong> Sportplatz <strong>Himmelpfort</strong>.Von e<strong>in</strong>em Sportplatz können Lärm- und Lichtemissionen ausgehen, die dasWohnen erheblich stören können. Der Sportplatz <strong>Himmelpfort</strong> hat we<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Beschallungsanlagenoch e<strong>in</strong> Flutlichtanlage. Da <strong>der</strong> OT <strong>Himmelpfort</strong> nur ca. 470 E<strong>in</strong>wohnerhat ist die Nutzungsdichte des Sportplatzes sehr ger<strong>in</strong>g.Der <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich grenzt an die Stolpseestraße, die zugleich e<strong>in</strong>e überregionaleund regionale Radwegetrasse ist. Das Kraftfahrzeug-Verkehrsaufkommen <strong>der</strong>Stolpseestraße ist verhältnismäßig ger<strong>in</strong>g, sodass mit erheblichen Lärmbelastungenhieraus nicht zu rechnen ist.Die Anfor<strong>der</strong>ungen des Immissionsschutzes werden im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplanes wie folgt berücksichtigt:Um e<strong>in</strong>e geordnete städtebauliche Entwicklung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich planerisch vorzubereiten,soll die bisherige Darstellung im <strong>FNP</strong> als „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil,Reiterhof“ geän<strong>der</strong>t werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowieWald und private Grünfläche. Hierdurch wird <strong>der</strong> bisherigen Plan<strong>in</strong>tention des Flächennutzungsplanes,wonach das Plangebiet durch die Möglichkeit <strong>der</strong> Pferdehaltung <strong>der</strong>Erholungsnutzung <strong>in</strong> Bezug auf den Reitsport dienen soll, weiterh<strong>in</strong> Rechnung getragen.Zugleich wird mit <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> jedoch auch klargestellt, dass e<strong>in</strong>e Pferdehaltungnur soweit erfolgen soll, wie sie mit gleichzeitiger Wohnnutzung vere<strong>in</strong>bar ist. Hiermitträgt die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> den bestehenden Wohnnutzungen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich Rechnungund bereitet <strong>in</strong> diesem Rahmen auch die Revitalisierung <strong>der</strong> städtebaulich desolatenFläche <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm durch Wohnnutzungen und Pferdehaltung vor. Hierdurchsoll die Beseitigung des bisherigen städtebaulichen Missstandes im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichermöglicht werden.Es wird davon ausgegangen, dass auf <strong>der</strong> <strong>in</strong>sgesamt 2,35 ha großen Fläche des Plangebietesdie Haltung e<strong>in</strong>zelner Pferde ggf. so erfolgen kann, dass e<strong>in</strong>e ebenfalls ger<strong>in</strong>geAnzahl von Wohnnutzungen hierdurch nicht erheblich gestört wird.70Bei E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Gehölzbestand- (Erhaltung bzw.) Neuanpflanzungvon Gehölzen, (vorzugsweisehochstämmige Obstbäumeo<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Laubbäume) imPlangebiet als Nahrungshabitatund potenzielle Niststandorte fürGarten bewohnende ArtenBei Abriss o<strong>der</strong> Umbau von Gebäuden- Bei Abriss <strong>der</strong> Gebäude / Gebäudeteilemit Brutkolonie-Standorten als vorgezogeneAusgleichsmaßnahme Bereitstellungvon Ausweich-Nisthilfen fürRauchschwalben und NischenbrüterMit <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>des <strong>FNP</strong> werden ke<strong>in</strong>e nachteiligenUmweltauswirkungen auf dasSchutzgut Orts- und Landschaftsbildvorbereitet, die auszugleichenwären.Unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dassdie maximal zulässige Anzahl <strong>der</strong>im Plangebiet zu haltenden Pferde<strong>in</strong> <strong>der</strong> verb<strong>in</strong>dlichen Bauleitplanungbzw. bei <strong>der</strong> Beurteilungvon Vorhaben nach §35 BauGBim Baugenehmigungsverfahrenentsprechend den Anfor<strong>der</strong>ungendes Immissionsschutzes begrenztwird, werden mit <strong>der</strong> vorliegenden<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> ke<strong>in</strong>e nachteiligenUmweltauswirkungen aufdas Schutzgut Mensch vorbereitet,die auszugleichen wären.Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Sofern erfor<strong>der</strong>lich, ist die maximal zulässige Anzahl <strong>der</strong> im Plangebiet zu haltendenPferde <strong>in</strong> <strong>der</strong> verb<strong>in</strong>dlichen Bauleitplanung bzw. bei <strong>der</strong> Beurteilung von Vorhaben nach§35 BauGB im Baugenehmigungsverfahren entsprechend den Anfor<strong>der</strong>ungen desImmissionsschutzes zu begrenzen.Nördlich grenzt an den nordwestlichen <strong>Teil</strong> des Plangebietes <strong>der</strong> Sportplatz von <strong>Himmelpfort</strong>.<strong>Himmelpfort</strong> hat ca. 470 E<strong>in</strong>wohner.Auf Grund <strong>der</strong> geplanten Nutzungen durch e<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“sowie Wald und private Grünfläche bei beabsichtigter Beibehaltung <strong>der</strong> Beschränkungbaulicher Nutzungen auf den östlichen <strong>Teil</strong> des Plangebietes sowie auf Grund <strong>der</strong>ger<strong>in</strong>gen Nutzungsdichte des Sportplatzes <strong>Himmelpfort</strong> wird davon ausgegangen, dass<strong>in</strong> <strong>der</strong> weiteren Umsetzung des Flächennutzungsplanes im Plangebiet gesunde Wohnverhältnisseauch <strong>in</strong> Bezug auf den benachbarten Sportplatz gewahrt werden könnenund die Nutzbarkeit des bestehenden Sportplatzes durch die geplante Darstellung des<strong>FNP</strong> nicht erheblich e<strong>in</strong>geschränkt wird.Die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> bisherigen Darstellung des <strong>FNP</strong> „Son<strong>der</strong>baufläche mithohem Grünanteil, Reiterhof“ <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Waldund private Grünfläche bereitet unter diesen Voraussetzungen ke<strong>in</strong>e erheblichen Auswirkungenauf das Schutzgut Mensch <strong>in</strong> Bezug auf den Immissionsschutz vor.ErholungsnutzungDie <strong>Teil</strong>fläche <strong>der</strong> früheren Nerzfarm weist auf Grund e<strong>in</strong>es zwischenzeitlich entstandenenSanierungsrückstaus e<strong>in</strong>en erheblichen städtebaulichen Missstand auf. Dieserstädtebauliche Missstand wirkt sich störend auf die Erholungsnutzung im OT <strong>Himmelpfort</strong>aus, <strong>der</strong> e<strong>in</strong> anerkannter Erholungsort ist. Da <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich mit <strong>der</strong> teilweiseru<strong>in</strong>ösen Bebauung <strong>der</strong> früheren Nerzfarm unmittelbar am Fernradweg Berl<strong>in</strong>-Kopenhagen, am Fernradweg Tour Brandenburg sowie an weiteren regional bedeutsamenRadwegen (Rupp<strong>in</strong>er Seen-Kultur-Radweg, Havel-Radweg, König<strong>in</strong>-Luise-Route) liegt, ist die störende Wirkung <strong>in</strong> Bezug auf die Erholungsnutzung beson<strong>der</strong>serheblich.Auf Grund <strong>der</strong> vorhandenen Wohnnutzungen ist e<strong>in</strong>e ausschließliche Nutzung des<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichs als Reiterhof nicht umsetzbar. Um e<strong>in</strong>e geordnete städtebaulicheEntwicklung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich planerisch vorzubereiten, soll die bisherige Darstellungim <strong>FNP</strong> als „Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof“ geän<strong>der</strong>t werden <strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnenmit Pferden“. Hierdurch wird <strong>der</strong> bisherigen Plan<strong>in</strong>tention des Flächennutzungsplanes,wonach das Plangebiet durch die Möglichkeit <strong>der</strong> Pferdehaltung <strong>der</strong> Erholungsnutzung<strong>in</strong> Bezug auf den Reitsport dienen soll, weiterh<strong>in</strong> Rechnung getragen. Zugleichwird mit <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> jedoch auch klargestellt, dass e<strong>in</strong>e Pferdehaltung nur soweiterfolgen soll, wie sie mit gleichzeitiger Wohnnutzung vere<strong>in</strong>bar ist. Hiermit trägt die<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> den bestehenden Wohnnutzungen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich Rechnung undbereitet <strong>in</strong> diesem Rahmen auch die Revitalisierung <strong>der</strong> städtebaulich desolaten Fläche<strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm durch Wohnnutzungen und Pferdehaltung vor. Hierdurch solldie Beseitigung des bisherigen städtebaulichen Missstandes im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichermöglicht werden.Der vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich ist vom Landschaftsschutzgebiet „<strong>Fürstenberg</strong>erWald- und Seengebiet“ umgeben. Die bisher im <strong>FNP</strong> für das Plangebiet getroffeneDarstellung als „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil“ wird auch im Rahmen <strong>der</strong>vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Konkretisierungdes Grünanteils als Wald und private Grünfläche <strong>in</strong>haltlich beibehalten. Hierdurchsoll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereicheserhalten bleiben.Die bisherige Darstellung des <strong>FNP</strong> sieht im Plangebiet e<strong>in</strong>e „Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof“vor. Entsprechend <strong>der</strong> Begründung des bisherigen <strong>FNP</strong> sollte hiervon ausgehene<strong>in</strong>e Erholungsnutzung durch das Ausreiten <strong>in</strong> den angrenzenden Waldflächen erfolgen,die Bestandteil des LSG „<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet“ und des FFH„Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel“ s<strong>in</strong>d. Hieraus hätten sich auch Konflikte <strong>in</strong> Bezug auf dieübrige Erholungsnutzung im Wald ergeben können.Die nun vorgesehene Modifizierung <strong>der</strong> Darstellung des <strong>FNP</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebiet„Wohnen mit Pferden“ begrenzt die Pferdehaltung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich auf e<strong>in</strong> soger<strong>in</strong>ges Maß, dass sie mit gleichzeitiger Wohnnutzung noch vere<strong>in</strong>bar ist. Im Ergebnis<strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> wäre allenfalls mit e<strong>in</strong>er sehr ger<strong>in</strong>gen Nutzung<strong>der</strong> Waldwege zum Ausreiten von Pferden aus dem <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich zu rechnen.Erhebliche Störungen <strong>der</strong> weiteren Erholungsnutzung im Wald (Spaziergänger, Radfahrer)werden mit <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> vermieden.Die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> bisherigen Darstellung des <strong>FNP</strong> „Son<strong>der</strong>baufläche mithohem Grünanteil, Reiterhof“ <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Waldund private Grünfläche bereitet positive Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch <strong>in</strong>Bezug auf die Erholungsnutzung vor.Kulturgüter(sh. unter U2.a)8)Innerhalb des Plangebietes s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>getragenen Baudenkmale und ke<strong>in</strong>e Bodendenkmalebekannt.In den bestehenden Flächennutzungsplan ist südlich des Plangebietes, südwestlich <strong>der</strong>Stolpseestraße, auf <strong>der</strong> Landwirtschaftsfläche, die östlich des Stolpsees liegt, e<strong>in</strong>Bodendenkmal nachrichtlich übernommen.Werden bei Erdarbeiten Bodendenkmale entdeckt, s<strong>in</strong>d die Festlegungen des BrandenburgischenDenkmalschutzgesetzes - BbgDSchG - vom 24.05.2004 (GVBI. Bbg.Nr. 9 vom 24. 05. 2004, S. 215) zu beachten.Die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> bisherigen Darstellung des <strong>FNP</strong> „Son<strong>der</strong>baufläche mithohem Grünanteil, Reiterhof“ <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Waldund private Grünfläche bereitet ke<strong>in</strong>e erheblichen Auswirkungen auf das SchutzgutKulturgüter <strong>in</strong> Bezug auf bekannte Baudenkmale und Bodendenkmale vor.Bei <strong>der</strong> Entdeckung bisher unbekannterBodendenkmale im Plangebiets<strong>in</strong>d die Festlegungen desBrandenburgischen Denkmalschutzgesetzes- BbgDSchG –zum Ausgleich von eventuellennachteiligen Umweltauswirkungendurch die Zerstörung bisher unbekannterBodendenkmale entsprechendzu beachten.71Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013U2.d) In Betracht kommende an<strong>der</strong>weitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und <strong>der</strong> räumlicheGeltungsbereich des Bauleitplanes zu berücksichtigen s<strong>in</strong>dStandortalternativenDie vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes dient <strong>der</strong> Modifizierung <strong>der</strong> bisher dargestellten „Son<strong>der</strong>bauflächemit hohem Grünanteil, Reiterhof“ zu e<strong>in</strong>er Nutzung, die e<strong>in</strong>e Revitalisierung <strong>der</strong> baulich desolatenFläche <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm ermöglicht ohne erhebliche Nutzungskonflikte mit den vorhandenen Wohnnutzungenzu verursachen und die hierbei <strong>der</strong> bisherigen Darstellung des <strong>FNP</strong> möglichst nahe kommt.Die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong> bezieht sich auf e<strong>in</strong>e bisher als Son<strong>der</strong>gebietReiterhof dargestellte Fläche, die unter Berücksichtigung des Bestandes zoniert und <strong>der</strong>en Darstellunggeän<strong>der</strong>t wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e <strong>Teil</strong>fläche Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden, e<strong>in</strong>e <strong>Teil</strong>fläche private Grünfläche unde<strong>in</strong>e <strong>Teil</strong>fläche Wald.Standorte im OT <strong>Himmelpfort</strong>Im <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplan <strong>Himmelpfort</strong> wurden alle dargestellten Baugebietesflächen <strong>in</strong> Bezug auf e<strong>in</strong>emögliche Eignung als Son<strong>der</strong>gebiet „Wohnen mit Pferden“ mit folgendem Ergebnis geprüft:Ausschnitt des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes<strong>Himmelpfort</strong> mitKennzeichnung <strong>der</strong> bezüglichmöglicher Standortalternativenfür e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mitPferden untersuchten Bereiche1 Ortskern2 Wohnbaufläche und Son<strong>der</strong>gebieteErholung nordwestlich desOrtskerns3 Wohnbaufläche und Son<strong>der</strong>gebieteErholung nordöstlich desOrtskerns4 Wohnbaufläche und Son<strong>der</strong>gebieteFerienhausgebietsüdöstlich des Ortskerns5 Son<strong>der</strong>gebiet Erholung undFerienhausgebiet Pian6 Son<strong>der</strong>gebiet Reiterhof(Plangebiet)Im Ortsteil <strong>Himmelpfort</strong> wurden die vorhandenen Baugebietsflächen bezüglich e<strong>in</strong>er Eignung als mögliche Standortalternativenfür e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden mit folgendem Ergebnis untersucht:1 - OrtskernIm Ortskern s<strong>in</strong>d teilweise hofartige Bebauungsstrukturen vorhanden, die die Unterbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>zelner Pferdeermöglichen könnten. Die vorhandenen Wohnnutzungen haben hier jedoch e<strong>in</strong>e so große Dichte, dass mit <strong>der</strong>Darstellung e<strong>in</strong>er Son<strong>der</strong>gebietsfläche Wohnen mit Pferden Konflikte <strong>in</strong> Bezug auf den Immissionsschutz vorbereitetwerden würden. Darüber h<strong>in</strong>aus ist <strong>der</strong> bebaute Bereich des Ortskernes von Seen und besiedelten Bereichene<strong>in</strong>gefasst, sodass e<strong>in</strong> direkter Zugang zur Feld- Wiesen- und Waldflur zur Ausübung des Reitsportes sowiefür die Koppelhaltung <strong>der</strong> Pferde hier nicht gegeben ist. Deshalb wurde <strong>in</strong> diesem Bereich ke<strong>in</strong> Standort fürdie Darstellung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes Wohnen mit Pferden gewählt.2 - Wohnbaufläche und Son<strong>der</strong>gebiete Erholung nordwestlich des OrtskernsInnerhalb <strong>der</strong> Wohnbaufläche nordwestlich des Ortskernes s<strong>in</strong>d ebenfalls teilweise hofartige Bebauungsstrukturenvorhanden, die die Unterbr<strong>in</strong>gung e<strong>in</strong>zelner Pferde ermöglichen könnten. Die vorhandenen Wohnnutzungenhaben hier jedoch e<strong>in</strong>e so große Dichte, dass mit <strong>der</strong> Darstellung e<strong>in</strong>er Son<strong>der</strong>gebietsfläche Wohnen mit PferdenKonflikte <strong>in</strong> Bezug auf den Immissionsschutz vorbereitet werden würden. In den Son<strong>der</strong>gebieten Erholung s<strong>in</strong>dim Flächennutzungsplan bisher we<strong>der</strong> Pferdehaltungen noch Wohnnutzungen geplant. Da <strong>Himmelpfort</strong> e<strong>in</strong> anerkannterErholungsort ist, sollen die Son<strong>der</strong>gebiete Erholung im Ortsteil erhalten bleiben und nicht für an<strong>der</strong>eZwecke genutzt werden. Auch zu den Erholungsnutzungen könnten durch e<strong>in</strong>e neu heranrückende Pferdehaltungerhebliche Immissionskonflikte entstehen.72Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Darüber h<strong>in</strong>aus ist <strong>der</strong> bebaute Bereich auch hier von Seen e<strong>in</strong>gefasst, sodass e<strong>in</strong> direkter Zugang zur Feld-Wiesenflur zur Ausübung des Reitsportes sowie für die Koppelhaltung <strong>der</strong> Pferde nicht gegeben ist. Deshalbwurde <strong>in</strong> diesem Bereich ke<strong>in</strong> Standort für die Darstellung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes Wohnen mit Pferden gewählt.3 - Wohnbaufläche und Son<strong>der</strong>gebiete Erholung nordöstlich des OrtskernsInnerhalb <strong>der</strong> Wohnbaufläche nordöstlich des Ortskernes haben die vorhandenen Wohnnutzungen e<strong>in</strong>e so großeDichte, dass mit <strong>der</strong> Darstellung e<strong>in</strong>er Son<strong>der</strong>gebietsfläche Wohnen mit Pferden Konflikte <strong>in</strong> Bezug auf den Immissionsschutzvorbereitet werden würden. In den Son<strong>der</strong>gebieten Erholung s<strong>in</strong>d im Flächennutzungsplan bisherwe<strong>der</strong> Pferdehaltungen noch Wohnnutzungen geplant. Da <strong>Himmelpfort</strong> e<strong>in</strong> anerkannter Erholungsort ist, sollendie Son<strong>der</strong>gebiete Erholung im Ortsteil erhalten bleiben und nicht für an<strong>der</strong>e Zwecke genutzt werden. Auch zuden Erholungsnutzungen könnten durch e<strong>in</strong>e neu heran rückende Pferdehaltung erhebliche Immissionskonflikteentstehen.Darüber h<strong>in</strong>aus ist <strong>der</strong> bebaute Bereich auch hier von Seen e<strong>in</strong>gefasst, sodass e<strong>in</strong> direkter Zugang zur Feld-Wiesenflur zur Ausübung des Reitsportes sowie für die Koppelhaltung <strong>der</strong> Pferde nicht gegeben ist. Deshalbwurde <strong>in</strong> diesem Bereich ke<strong>in</strong> Standort für die Darstellung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes Wohnen mit Pferden gewählt.4 - Wohnbaufläche und Son<strong>der</strong>gebiete Ferienhausgebiet südöstlich des OrtskernsInnerhalb <strong>der</strong> Wohnbaufläche südöstlich des Ortskernes haben die vorhandenen Wohnnutzungen e<strong>in</strong>e so großeDichte, dass mit <strong>der</strong> Darstellung e<strong>in</strong>er Son<strong>der</strong>gebietsfläche Wohnen mit Pferden Konflikte <strong>in</strong> Bezug auf den Immissionsschutzvorbereitet werden würden. In den Son<strong>der</strong>gebieten Hotel und Ferienhausgebiet s<strong>in</strong>d im Flächennutzungsplanbisher we<strong>der</strong> Pferdehaltungen noch Wohnnutzungen geplant. Da <strong>Himmelpfort</strong> e<strong>in</strong> anerkannterErholungsort ist, sollen die Son<strong>der</strong>gebiete Hotel und Ferienhausgebiet im Ortsteil erhalten bleiben und nicht füran<strong>der</strong>e Zwecke genutzt werden. Auch zu den Son<strong>der</strong>gebieten Hotel und Ferienhausgebiet könnten durch e<strong>in</strong>eneu heran rückende Pferdehaltung erhebliche Immissionskonflikte entstehen.Darüber h<strong>in</strong>aus ist <strong>der</strong> bebaute Bereich ebenfalls teilweise von Seen e<strong>in</strong>gefasst, sodass e<strong>in</strong> direkter Zugang zurFeld- Wiesenflur zur Ausübung des Reitsportes sowie für die Koppelhaltung <strong>der</strong> Pferde kaum gegeben ist. Deshalbwurde <strong>in</strong> diesem Bereich ke<strong>in</strong> Standort für die Darstellung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes Wohnen mit Pferden gewählt.5 - Son<strong>der</strong>gebiet Erholung und Ferienhausgebiet PianDer Siedlungsteil Pian dient ausschließlich als Wochenendhausgebiet und Ferienhausgebiet.Da <strong>Himmelpfort</strong> e<strong>in</strong> anerkannter Erholungsort ist, sollen die Son<strong>der</strong>gebiete Wochenendhausgebiet und Ferienhausgebietim Ortsteil erhalten bleiben und nicht für an<strong>der</strong>e Zwecke genutzt werden. Auch zu den Son<strong>der</strong>gebietenWochenendhausgebiet und Ferienhausgebiet könnten durch e<strong>in</strong>e neu heranrückende Pferdehaltung erheblicheImmissionskonflikte entstehen.Darüber h<strong>in</strong>aus fehlt diesem bebauten Bereich e<strong>in</strong> direkter Zugang zu den Feld- Wiesenflur zur Ausübung desReitsportes sowie für die Koppelhaltung <strong>der</strong> Pferde. Deshalb wurde <strong>in</strong> diesem Bereich ke<strong>in</strong> Standort für die Darstellunge<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes Wohnen mit Pferden gewählt.6 - Son<strong>der</strong>gebiet Reiterhof (Plangebiet)Dieser Bereich war auch bisher im Flächennutzungsplan als Son<strong>der</strong>gebiet Reiterhof für e<strong>in</strong>e Pferdehaltung vorgesehen.Früher hatte sich hier bereits e<strong>in</strong>e Pferdehaltung befunden. Es s<strong>in</strong>d bereits Wohnnutzungen sowie Wirtschaftsgebäudemit ländlicher Tierhaltung vorhanden, sodass durch die Haltung e<strong>in</strong>zelner Pferde hier ke<strong>in</strong> erheblicherzusätzlicher Konflikt vorbereitet wird. Dieser Standort hat direkten Zugang zu den Feld- Wiesen- und Waldflurenzur Ausübung des Reitsportes sowie für die Koppelhaltung <strong>der</strong> Pferde. Deshalb wurde dieser Standort fürdie Darstellung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes Wohnen mit Pferden gewählt.Weitere Standorte im AußenbereichDie bisher nicht als Baugebietsflächen dargestellten Flächen im Außenbereich kommen wegen <strong>der</strong> Lage <strong>in</strong>Schutzgebieten bzw. zur Vermeidung e<strong>in</strong>er Zersiedelung <strong>der</strong> Landschaft für e<strong>in</strong>e Darstellung als Son<strong>der</strong>gebiet„Wohnen mit Pferden“ nicht <strong>in</strong> Betracht, da mit dem hier vorliegenden Plangebiet e<strong>in</strong>e Standortalternative existiert,die außerhalb von Schutzgebieten liegt und bereits durch Bebauung geprägt ist.Weitere Standorte im übrigen Stadtgebiet von <strong>Fürstenberg</strong>Mögliche Standortalternativen könnten sich im noch nicht mit Flächennutzungsplanung überplanten übrigenStadtgebiet von <strong>Fürstenberg</strong> ergeben. Hier ist folgen<strong>der</strong> Bestand an Reiterhöfen vorhanden:- Araber Reiterhof, Hippo-arabico, Ravensbrücker Dorfstraße 25, 16798 <strong>Fürstenberg</strong>Dieser Reiterhof wird zweckentsprechend genutzt. Für e<strong>in</strong>e <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> als Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferdenmüssten die bisherige Pferdehaltung und <strong>der</strong> bisherige Reitbetrieb erheblich e<strong>in</strong>geschränkt werden und die vorhandeneNutzung könnte nicht fortgeführt werden. Deshalb wurde <strong>der</strong> bestehende Reiterhof für e<strong>in</strong>e Überplanungals Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden nicht gewählt.73Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013In den vorhandenen Wohngebieten <strong>in</strong> <strong>Fürstenberg</strong> und se<strong>in</strong>en Ortsteilen würde e<strong>in</strong>e neu h<strong>in</strong>zutretende Pferdehaltungzu erheblichen Immissionsschutzkonflikten führen. Deshalb wurden diese Gebiete nicht als Standorte fürdie geplante Flächennutzungsplandarstellung Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden gewählt.Im Außenraum, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> Schutzgebieten nach dem Naturschutzrecht, stünden <strong>der</strong> Neuausweisung e<strong>in</strong>esSon<strong>der</strong>gebietes Wohnen mit Pferden die Ziele und Grundsätze <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung sowie dieBelange des Natur- und Landschaftsschutzes entgegen. Deshalb wurden diese Standorte nicht gewählt.PlanungsalternativeDa <strong>der</strong> OT <strong>Himmelpfort</strong> e<strong>in</strong> anerkannter Erholungsort ist und entsprechend <strong>der</strong> Begründung des bestehenden<strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong> <strong>der</strong> bisher im Plangebiet vorgesehene Reitsport aus Sicht <strong>der</strong> Erholungsnutzungvon Bedeutung ist, kommt auch für die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> nur e<strong>in</strong>e Nutzungskomb<strong>in</strong>ation mitPferdehaltung <strong>in</strong> Betracht.Wohnnutzungen s<strong>in</strong>d im Plangebiet bereits vorhanden und s<strong>in</strong>d im zulässigen Nutzungsspektrum deshalb ebenfallszu berücksichtigen.Hieraus ergibt sich die Nutzungskomb<strong>in</strong>ation Wohnen und Pferdehaltung, die im Son<strong>der</strong>gebiet zulässig se<strong>in</strong> soll.Da die Zweckbestimmung "Wohnen mit Pferden" bereits die geplante Nutzung klar e<strong>in</strong>grenzt, wird nicht, wie imbisherigen <strong>FNP</strong>, im Plangebiet e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>baufläche gemäß §1(1)4. BauNVO dargestellt, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebietgemäß §1(2)10. BauNVO i. V. m. §11 BauNVO.Die geplante Darstellung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes erfolgt, ebenso wie die bisherige Darstellung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>baufläche,da das geplante Son<strong>der</strong>gebiet "Wohnen mit Pferden" sich von den übrigen Baugebieten gemäß BauNVOerheblich unterscheidet.Zur Beurteilung von Alternativen zu e<strong>in</strong>em Son<strong>der</strong>gebiet „Wohnen mit Pferden“ wird <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeitschrift BauR2009, S. 1550-1552, zu e<strong>in</strong>em diesbezüglichen Beschluss des OVG Nie<strong>der</strong>sachsen 22.12.2008 (Aktenzeichen 1MN 194/08) ausgeführt:"… „Wohnen mit Pferdehaltung“ ist ke<strong>in</strong>e Nutzungsart, die mit <strong>der</strong> Festsetzung e<strong>in</strong>es Allgeme<strong>in</strong>en Wohngebiets o<strong>der</strong>e<strong>in</strong>es Dorfgebiets (erst recht e<strong>in</strong>es Mischgebiets) verwirklicht werden könnte. Der Senat hat bereits mit Urteil vom5. 4. 2001 1 angemerkt, e<strong>in</strong>e Nutzung, die auf Wohnen mit Pferdehaltung h<strong>in</strong>auslaufe, müsse wohl als Son<strong>der</strong>gebiet festgesetztwerden. Daran ist festzuhalten: Nach e<strong>in</strong>helliger Me<strong>in</strong>ung entspricht die Haltung von Pferden nicht <strong>der</strong> Eigenarte<strong>in</strong>es allgeme<strong>in</strong>en Wohngebiets 2 . In Betracht kommt allenfalls die Zulassung e<strong>in</strong>er untergeordneten Nebenanlage i. S.des § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO 3 , vor allem <strong>in</strong> Randlagen des Wohngebiets. Hier soll die Pferdehaltung jedoch gleichgewichtigerBestandteil des fraglichen Gebiets se<strong>in</strong>; das ist <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em allgeme<strong>in</strong>en Wohngebiet nicht möglich.„Wohnen mit Pferden“ ist auch ke<strong>in</strong>e Dorfgebietsnutzung. E<strong>in</strong> Dorfgebiet i. S. des § 5 BauNVO ist nicht durch „ländlichesAmbiente“ def<strong>in</strong>iert, son<strong>der</strong>n stellt e<strong>in</strong> „ländliches Mischgebiet“ dar, <strong>in</strong> dem Landwirtschaftsbetriebe ebenso wie nicht störendeGewerbebetriebe, wie sie traditionell im Dorfgebiet angesiedelt waren, und sonstiges Wohnen zulässig s<strong>in</strong>d. Fehltnur e<strong>in</strong>e dieser drei Hauptnutzungen, ist die allgeme<strong>in</strong>e Zweckbestimmung des <strong>in</strong> diesem S<strong>in</strong>ne def<strong>in</strong>ierten Gebietesnicht mehr gewahrt 4 . …1 – 1 K 2758/00 –, BauR 2001, 1546 = BRS 64 Nr. 13.2 VGH Mannheim, Urteil v. 10.10.2003 – 5S 1692/02 –, VBlBW 2004, 181; auch nicht e<strong>in</strong>es Mischgebiets: OVGLüneburg, Urteil v.25.7.1988 – 1 A 46/87 –, BauR 1989, 63 = BRS 48 Nr. 38; vgl. im Übrigen Beschluss des Senatsv. 17.12.2001 – 1 MA 3241/01 –, v.6.2.2008 – 1 LA 182/06 – und v. 19.1<strong>1.</strong>2008 – 1 ME 233/08 –, BauR 2008, 210;OVG Lüneburg, Beschluss v. 28.3.2002 – 9 MB43/02 –, Veröffentlichung dieser Entscheidungen nicht bekannt; VGHMannheim, Beschluss v. 16.5.1990 – 3S 218/90 –, juris; OVGSaarland, Beschluss v. 19.9.2007 – 2 B 355/07 –,BauR 2007, 2112 (Leitsatz); BVerwG, Beschluss v. 27.1<strong>1.</strong>1990 – 4 B 147.90 –, juris.3 OVG Lüneburg, Urteil v. 25.7.1988 – 1 A 46/87 –, BauR 1989, 63 = BRS 48 Nr. 38.4 Vgl. Urteil v. 27.10.1993 – 1 K 3/91 –, NVwZ 1995, 284; Urteil v. 22.10.2008 – 1 KN 57/06 –.Aus den vorstehenden Gründen wurde e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ dargestellt und nicht e<strong>in</strong>e <strong>der</strong>vorstehend genannten Darstellungsalternativen gewählt.Als Planungsalternative ergibt sich die Darstellung des gesamten Plangebietes als „Son<strong>der</strong>gebiet mit hohemGrünanteil Wohnen mit Pferden“ gemäß Aufstellungsbeschluss und Vorentwurf <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>des <strong>FNP</strong>. Diese Alternative wurde nicht gewählt, da sie mit den Ziele und Grundsätzen <strong>der</strong> Raumordnungnicht vere<strong>in</strong>bar war. (Stellungnahme GL sh. unter U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong><strong>1.</strong>2).Darüber h<strong>in</strong>aus ist im Plangebiet e<strong>in</strong>e Waldfläche vorhanden, für die e<strong>in</strong>e Umwandlungsgenehmigung durch diezuständige Forstbehörde nicht <strong>in</strong> Aussicht steht. (Stellungnahme Forst sh. unter 5.1). Aus diesem Grund kam fürdie betreffende Waldfläche ke<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e alternative Darstellung als Wald <strong>in</strong> Betracht.Die gewählte Flächendifferenzierung <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden, Wald und private Grünflächeerfolgte zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanung sowie zur Berücksichtigung<strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Forstbehörde zum Vorentwurf <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplanes.Da sich die Bauflächendarstellung nun auf die bereits bebauten Flächen beschränkt, bereitet die Planung ke<strong>in</strong>enerheblichen E<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> Boden, Natur und Landschaft vor. Die vorhandenen Freiflächen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichwerden durch e<strong>in</strong>e Darstellung als Wald bzw. private Grünfläche im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong><strong>in</strong> ihrem Bestand planerisch gesichert. Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakterdes <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e angrenzend an die westlich gelegene Nie<strong>der</strong>ungswiese am Hechtgrabensowie das nordöstlich angrenzende FFH Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel, erhalten bleiben. Erhebliche nachteiligeAuswirkungen <strong>der</strong> Planung auf die genannten Schutzgebiete können so vermieden werden.74Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013U3. Zusätzliche Angaben zum UmweltberichtU3.a)Beschreibung <strong>der</strong> wichtigsten Merkmale <strong>der</strong> verwendeten technischen Verfahren bei <strong>der</strong>Umweltprüfung sowie H<strong>in</strong>weise auf Schwierigkeiten, die bei <strong>der</strong> Zusammenstellung <strong>der</strong>Angaben aufgetreten s<strong>in</strong>dBei <strong>der</strong> vorliegenden Umweltprüfung wurden die bisher bekannten Gesetze, Bestimmungen und Verordnungenberücksichtigt. Folgende Planungen und weitere Quellen wurden herangezogen: <strong>Teil</strong>flächennutzungsplan <strong>Himmelpfort</strong> <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/Havel Landschaftsplan <strong>Himmelpfort</strong> <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/Havel Landesentwicklungsplan Berl<strong>in</strong>-Brandenburg (LEP B-B) am 15.05.2009 Satzung über den Regionalplan Prignitz-Oberhavel, Sachlicher <strong>Teil</strong>plan „Rohstoffsicherung / W<strong>in</strong>denergienutzung"(ReP-RW) vom 24. November 2010 (nur Sachlicher <strong>Teil</strong>plan Rohstoffsicherung) Fachbeitrag Artenschutz (hier vorliegende Begründung unter 10.) Angaben zur Geologie und Hydrogeologie des Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, unterwww.geo.brandenburg.de Angaben zu Schutzgebieten nach dem Naturschutzrecht: Kartendienst des Landesamtes für Umwelt, Gesundheitund Verbraucherschutz, Landesumweltamt Brandenburg. Kartengrundlage: Landesvermessung undGeobasis<strong>in</strong>formation Brandenburg, GB-G I/99.Für die Erfassungen zum Artenschutz wurden folgende Methoden und technischen Geräte verwendet:Zur Beobachtung wurden verwendet:- BRESSER Fernglas 11/56- Taschenlampe, LeiterFür Foto- und Audiodokumentation wurde verwendet:- KODAK easy share DX6490U.3b) Beschreibung <strong>der</strong> geplanten Maßnahmen zur Überwachung <strong>der</strong> erheblichen Auswirkungen <strong>der</strong>Durchführung <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> auf die UmweltAus <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes ergibt sich ke<strong>in</strong> unmittelbarer Monitor<strong>in</strong>gbedarf,da <strong>der</strong> <strong>Teil</strong>flächennutzungsplan nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet.Für die Realisierung von Vorhaben nach §35 BauGB, die zulässig werden, weil die Darstellung des geän<strong>der</strong>tenFlächennutzungsplanes ihnen nicht mehr entgegensteht, besteht folgen<strong>der</strong> Monitor<strong>in</strong>gbedarf:ArtenschutzKontrollbegehungen- zum aktuellen Brutgeschehen (<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Rauchschwalbe),- zur Akzeptanz möglicher vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen,- zum Vorhandense<strong>in</strong> geschützter Insektenarten (Eremit, Heldbock, Hornissen)U.3c)ZusammenfassungDas Plangebiet <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes liegt im Südosten des OT <strong>Himmelpfort</strong>.Es umfasst e<strong>in</strong>e <strong>Teil</strong>fläche e<strong>in</strong>er früheren Nerzfarm, die zuletzt als Reiterhof genutzt wurde, sowie Wohnbaugrundstücke,Garten- und Freiflächen. Das Plangebiet hat <strong>in</strong>sgesamt e<strong>in</strong>e Größe von ca. 2,35 ha.Der Geltungsbereich <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes ist im <strong>FNP</strong> <strong>Himmelpfort</strong> bisherals „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil, Reiterhof“ dargestellt. Er wird begrenzt durch:- die Stolpseestraße (Fernradweg Berl<strong>in</strong> – Kopenhagen) im Südwesten,- die Stolpseestraße (Fernradweg Tour Brandenburg) im Südosten und im Nordosten,- e<strong>in</strong>e kommunale Sportplatzfläche im Norden und- den Hechtgraben 1 (Zufluss zum Stolpsee) im NordwestenPlanungsziel: Das Plangebiet ist im bisherigen <strong>Teil</strong>flächennutzungsplan <strong>Himmelpfort</strong> als „Son<strong>der</strong>baufläche mithohem Grünanteil, Reiterhof“ dargestellt ist. E<strong>in</strong> Reiterhof ist im Plangebiet jedoch gegenwärtig nicht vorhanden.Nur <strong>der</strong> östliche <strong>Teil</strong> des Plangebietes ist baulich genutzt: Im südöstlichen <strong>Teil</strong> des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches bef<strong>in</strong>dens<strong>in</strong>d Wohnnutzungen. Der nordöstliche <strong>Teil</strong> des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches mit desolatem Gebäudebestand e<strong>in</strong>er früherenNerzfarm ist gegenwärtig ungenutzt.Die <strong>Teil</strong>fläche <strong>der</strong> früheren Nerzfarm weist auf Grund e<strong>in</strong>es zwischenzeitlich entstandenen Sanierungsrückstause<strong>in</strong>en erheblichen städtebaulichen Missstand auf. Dieser städtebauliche Missstand wirkt sich störend auf die im<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich vorhandenen Wohnnutzungen aus. E<strong>in</strong>e weitere wesentliche Störwirkung ergibt sich <strong>in</strong> Bezugauf die Erholungsnutzung im OT <strong>Himmelpfort</strong>, <strong>der</strong> e<strong>in</strong> anerkannter Erholungsort ist. Da <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich mit<strong>der</strong> teilweise ru<strong>in</strong>ösen Bebauung <strong>der</strong> früheren Nerzfarm unmittelbar am Fernradweg Berl<strong>in</strong>-Kopenhagen, amFernradweg Tour Brandenburg sowie an weiteren regional bedeutsamen Radwegen (Rupp<strong>in</strong>er Seen-Kultur-75Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Radweg, Havel-Radweg, König<strong>in</strong>-Luise-Route) liegt, ist die störende Wirkung <strong>in</strong> Bezug auf die Erholungsnutzungbeson<strong>der</strong>s erheblich.Auf Grund <strong>der</strong> vorhandenen Wohnnutzungen ist e<strong>in</strong>e ausschließliche Nutzung des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichs als Reiterhofnicht umsetzbar.Um e<strong>in</strong>e geordnete städtebauliche Entwicklung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich planerisch vorzubereiten, soll die bisherigeDarstellung im <strong>FNP</strong> als „Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof“ geän<strong>der</strong>t werden <strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“.Hierdurch wird die bisherige Plan<strong>in</strong>tention des Flächennutzungsplanes, wonach das Plangebiet durch die Möglichkeit<strong>der</strong> Pferdehaltung <strong>der</strong> Erholungsnutzung <strong>in</strong> Bezug auf den Reitsport dienen soll, weiterh<strong>in</strong> Rechnunggetragen. Zugleich wird mit <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> jedoch auch klargestellt, dass e<strong>in</strong>e Pferdehaltung nur soweit erfolgensoll, wie sie mit gleichzeitiger Wohnnutzung vere<strong>in</strong>bar ist. Hiermit trägt die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> den bestehenden Wohnnutzungenim <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich Rechnung und bereitet <strong>in</strong> diesem Rahmen auch die Revitalisierung <strong>der</strong> städtebaulichdesolaten Fläche <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm durch Wohnnutzungen und Pferdehaltung vor. Hierdurch soll dieBeseitigung des bisherigen städtebaulichen Missstandes im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich ermöglicht werden.Zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung undLandesplanung, wurde die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Darstellung des Flächennutzungsplanes im Entwurf <strong>der</strong> Planän<strong>der</strong>ungwie folgt überarbeitet:Innerhalb des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichs, <strong>der</strong> bisher im <strong>FNP</strong> e<strong>in</strong>heitlich als Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil(Reiterhof) dargestellt ist, soll nun e<strong>in</strong>e Differenzierung <strong>der</strong> geplanten Flächennutzung unter Berücksichtigung<strong>der</strong> bestehenden Bebauungs- und Nutzungsverhältnisse erfolgen.Die im Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> geplante Darstellung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes mit hohem Grünanteil, Wohnenmit Pferden wurde im Entwurf <strong>der</strong> Planän<strong>der</strong>ung entsprechend dem Bestand differenziert <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>gebietsflächeund e<strong>in</strong>en Grünanteil.Durch die Flächendifferenzierung zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und Landesplanungsowie zur Berücksichtigung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Forstbehörde verr<strong>in</strong>gert sich die Bauflächendarstellungvon 2,35 ha bisheriger Son<strong>der</strong>baufläche Reiterhof mit hohem Grünanteil auf die bereits bebauteund maßgeblich durch Wohnnutzungen geprägte Fläche im Plangebiet von 0,84 ha, die nun alsSon<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden dargestellt wird.Die vorhandenen Freiflächen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich werden durch e<strong>in</strong>e Darstellung als Wald bzw. privateGrünfläche im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> ihrem Bestand planerisch gesichert.Da sich die Bauflächendarstellung nun auf die bereits bebauten Flächen beschränkt, bereitet die Planungke<strong>in</strong>e Erweiterung von Steu- und Splittersiedlungen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Siedlungsflächen vor.Hierdurch soll <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Planung <strong>der</strong> grüngeprägte Charakter des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>eangrenzend an die westlich gelegene Nie<strong>der</strong>ungswiese am Hechtgraben sowie das nordöstlich angrenzendeFFH Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel und des südwestlich gelegenen FFH Stolpseewiesen - Siggelhavel, erhaltenbleiben und Bee<strong>in</strong>trächtigungen dieser Gebiete vermieden werden.Das Plangebiet liegt nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em LSG, Naturschutzgebiet, Nationalpark, Biosphärenreservat. Im Plangebiets<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e geschützten Biotop gemäß §32 BbgNatSchG, §30 BNatSchG vorhanden.Das Plangebiet liegt nicht <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Vogelschutzgebiet o<strong>der</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Gebiet, das nach <strong>der</strong> Floren-Faunen-Habitat-Richtl<strong>in</strong>ie <strong>der</strong> Europäischen Union geschützt ist. Das Plangebiet liegt im Naturpark "UckermärkischeSeen".Folgende Schutzgebiete liegen im Nahbereich des Plangebietes:- LSG <strong>Fürstenberg</strong>er Wald- und Seengebiet umgibt den <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich des <strong>FNP</strong> vollständig- FFH Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel nordöstlich angrenzend an die Stolpseestraße, südöstlich mit e<strong>in</strong>em Abstandvon ca. 100m zum Plangebiet- FFH Stolpseewiesen-Siggelhavel südwestlich des Plangebietes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Abstand von ca. 450m- SPA Uckermärkische Seenlandschaft südöstlich des Plangebietes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Abstand von ca. 2,8 km undnordöstlich des Plangebietes <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Abstand von ca. 3,0 kmDas SPA Uckermärkische Seenlandschaft ist so weit vom Plangebiet entfernt, dass erhebliche Bee<strong>in</strong>trächtigungendurch die im <strong>FNP</strong> geplanten Nutzungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Wald und privateGrünfläche nicht zu erwarten s<strong>in</strong>d.Im Ergebnis <strong>der</strong> im Rahmen dieser Umweltprüfung durchgeführten Vorprüfung ist mit erheblichen Bee<strong>in</strong>trächtigungenvon FFH-Gebieten auf Grund <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> nicht zu rechnen.Nachteilige Auswirkungen <strong>in</strong> Bezug auf die Schutz- und Entwicklungsziele des Landschaftsschutzgebietes„<strong>Fürstenberg</strong>er- Wald- und Seenlandschaft“ und des Naturparks „Uckermärkische Seen“ sowie auf dieErholungsnutzung <strong>in</strong> den genannten Gebieten s<strong>in</strong>d auf Grund <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> ebenfalls nicht zuerwarten.Das Plangebiet liegt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Bereich mit Bedeutung für den Biotopverbund. Der <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich umfasste<strong>in</strong>e Siedlungsfläche, die im Nordosten an e<strong>in</strong>e Waldfläche grenzt (zugleich LSG und FFH) und im Übrigen vonAckerflächen umgeben ist.Im Westen grenzt an den <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich <strong>der</strong> Hechtgraben 1, <strong>der</strong> die Nie<strong>der</strong>ungswiesen westlich und nordwestlichdes Plangebietes durchzieht. Der Graben fließt südwestlich des Plangebietes <strong>in</strong> den Stolpsee. Die torfi-76Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013ge Nie<strong>der</strong>ungswiese und <strong>der</strong> Graben s<strong>in</strong>d Biotope hoher Wertigkeit und Bestandteil des Biotopverbundes zwischenHaussee, Erlenbruch südlich des Haussees, Nie<strong>der</strong>ungswiesen westlich des Plangebietes und Stolpsee.Dieser Biotopverbund gehört zum weit verzeigten Netz <strong>der</strong> Havelgewässer.Die vorhandenen Freiflächen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich, die für den Biotopverbund von Beutung s<strong>in</strong>d, werden durche<strong>in</strong>e Darstellung als Wald bzw. private Grünfläche im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>in</strong> ihrem Bestandplanerisch gesichert. Durch die im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> erfolgte Konkretisierung <strong>der</strong> Flächendarstellungdurch geson<strong>der</strong>te Darstellung des Grünanteils als Wald bzw. Grünfläche wird die Berücksichtigung desBiotopverbundes auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung im Plangebiet verbessert.Die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> bisherigen Darstellung des <strong>FNP</strong> „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil, Reiterhof“,<strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Wald und private Grünfläche bereitet ke<strong>in</strong>en zusätzlichenE<strong>in</strong>griff <strong>in</strong> die Schutzgüter Boden, Wasser, Biotope und Biotopverbund sowie Klima und Luft vor.Die Umsetzung <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Darstellung des Flächennutzungsplanes kann E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> den Gehölzbestan<strong>der</strong>for<strong>der</strong>lich machen. Den Ausgleich für die hiermit verbundenen E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> das Schutzgut Flora mit Wechselwirkungzu den weiteren Schutzgütern erfolgt entsprechend E<strong>in</strong>griffsregelung (§§ 14 ff BNatSchG) bzw. imFalle <strong>der</strong> Aufstellung e<strong>in</strong>es Bebauungsplanes entsprechend <strong>der</strong> Baumschutzsatzung <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/Havel.Zur Berücksichtigung e<strong>in</strong>es entsprechenden H<strong>in</strong>weises des Landesbetrieb Forst Brandenburg / OberförstereiNeuendorf mit Schreiben vom 08.10.2012 zum Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>-Flächennutzungsplanes(sh. unter 5.1) wird e<strong>in</strong>e <strong>Teil</strong>fläche im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich entsprechend dem Bestand als Wald dargestellt. DerBaumbestand, <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> durch die Forstbehörde mitgeteilten Waldfläche vorhanden ist, unterliegt hiernach demWaldgesetz.Zur vorliegenden Planung wurde e<strong>in</strong> Fachbeitrag Artenschutz erstellt, <strong>in</strong> dem mögliche drohende Verstöße gegenVerbote des §44BNatSchG ermittelt wurden. Hierfür wurden im Plangebiet mehrere Begehungen durchgeführt.Im Ergebnis wurde folgendes festgestellt:Es wurden folgende Arten beobachtet, die die Gartenflächen und Gartenbrachen des Plangebietes und das engereUmfeld als Nahrungshabitat nutzen: Elster, Kolkrabe, Blaumeise, Zilpzalp, Bachstelze, Grünspecht.Brutplätze <strong>der</strong> betreffenden Arten s<strong>in</strong>d im Plangebiet o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>em engeren Umfeld zu erwarten, wurden jedochnicht nachgewiesen.Für folgende Arten wurden Brutplätze <strong>in</strong>nerhalb des Plangebietes ermittelt o<strong>der</strong> ist die Wahrsche<strong>in</strong>lichkeit für dasVorhandense<strong>in</strong> von Brutplätzen im Plangebiet wegen des beobachteten Revierverhaltens sehr hoch: Amsel,R<strong>in</strong>geltaube, Buntspecht, Hausrotschwanz, Kohlmeise, Haussperl<strong>in</strong>g, Rauchschwalbe, Buchf<strong>in</strong>k. Insbeson<strong>der</strong>edie Rauchschwalbe brütet im Plangebiet regelmäßig <strong>in</strong> Kolonien.Amphibien und Reptilien wurden im Plangebiet nicht festgestellt.Überw<strong>in</strong>terungsquartiere, Wochenstuben o<strong>der</strong> Aufenthaltsquartiere von Fle<strong>der</strong>mäusen wurden im Plangebietnicht festgestellt.Die Alt-Eichen im Plangebiet und im näheren Umfeld des Plangebietes weisen vielfach Schlupflöcher auf, diemöglicherweise von Heldböcken stammen könnten. Neben diesen äußerlich sichtbaren R<strong>in</strong>denbeschädigungenist vor allem an den alten Eichen westlich des Plangebietes <strong>in</strong> größerem Umfang Totholz anzutreffen, so dass dieStandorte auch für den Eremiten (Juchtenkäfer) durchaus geeignet se<strong>in</strong> könnten. Nisthaufen <strong>der</strong> RotenWaldameise wurden im Plangebiet nicht gefunden. Auf dem Dachboden des Fachwerkgebäudes wurden imSommer 2012 Reste e<strong>in</strong>es aus Vorjahren stammenden Hornissen-Nestes gefunden.Die Umsetzung <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Darstellung des <strong>FNP</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Wald undprivate Grünfläche, kann folgende erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Fauna haben und zugleich drohendeVerstöße <strong>in</strong> Bezug auf die Verbote gemäß §44 BNatSchG verursachen, die wie folgt vermieden werdensollen:Bei E<strong>in</strong>griffen <strong>in</strong> Gehölzbestand- Vermeidung des E<strong>in</strong>griffs <strong>in</strong> den Altbaumbestand – Erhaltung <strong>der</strong> Altbäume über 2m Stammumfang- Bei Absterben von Bäumen o<strong>der</strong> Ästen – Ke<strong>in</strong>e Beseitigung von Totholz (unter Wahrung <strong>der</strong> Sicherheit).- Berücksichtigung <strong>der</strong> gesetzlichen Regelungen des §39 BNatSchG – ke<strong>in</strong>e Beseitigung von Bäumen o<strong>der</strong>Sträuchern während <strong>der</strong> Brutzeit (0<strong>1.</strong>03. bis 30.09.)- Erhaltung bzw. Neuanpflanzung von Gehölzen, (vorzugsweise hochstämmige Obstbäume o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Laubbäume) im Plangebiet als Nahrungshabitat und potenzielle Niststandorte für Garten bewohnende ArtenBei Abriss o<strong>der</strong> Umbau von Gebäuden- Abriss o<strong>der</strong> <strong>Teil</strong>abriss nur außerhalb <strong>der</strong> Brutzeit (0<strong>1.</strong>03. bis 30.09.) <strong>der</strong> Gebäudebrüter- Bei Abriss <strong>der</strong> Gebäude / Gebäudeteile mit Brutkolonie-Standorten als vorgezogene AusgleichsmaßnahmeBereitstellung von Ausweich-Nisthilfen für Rauchschwalben und NischenbrüterMit <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> soll <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e e<strong>in</strong>e wesentliche planerische Voraussetzung für die Revitalisierung<strong>der</strong> Fläche <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm und somit für die Beseitigung des hier vorhandenen städtebaulichenMissstandes geschaffen werden. Da das Plangebiet unmittelbar an überregionalen und regionalen Radfernwe-77Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013gen liegt und <strong>der</strong> OT <strong>Himmelpfort</strong> e<strong>in</strong> anerkannter Erholungsort ist, dienen die Beseitigung des städtebaulichenMissstandes im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich und die Schaffung <strong>der</strong> Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e geordnete städtebaulicheEntwicklung dem Geme<strong>in</strong>wohl.In sofern bereitet die vorliegende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> bisherigen Darstellung des <strong>FNP</strong> „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohemGrünanteil, Reiterhof“ <strong>in</strong> e<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Wald und private Grünfläche positiveAuswirkungen auf die Schutzgüter Orts- und Landschaftsbild vor.Schutzgut Mensch, Immissionsschutz: Im vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich des <strong>FNP</strong> s<strong>in</strong>d bereits Wohnnutzungenvorhanden. Der bisherige <strong>FNP</strong> stellt im gesamten <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich e<strong>in</strong>e „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohemGrünanteil, Reiterhof“ dar. Von e<strong>in</strong>em Reiterhof gehen i. d. R. Störungen für umgebende Wohnnutzungen durchGerüche <strong>der</strong> Pferdehaltung und <strong>der</strong> Dungablage aus. Gegenwärtig ist im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich jedoch ke<strong>in</strong> Reiterhofvorhanden.Nordöstlich angrenzend an den <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich bef<strong>in</strong>det sich <strong>der</strong> Sportplatz <strong>Himmelpfort</strong>. Von e<strong>in</strong>em Sportplatzkönnen Lärm- und Lichtemissionen ausgehen, die das Wohnen erheblich stören können. Der Sportplatz<strong>Himmelpfort</strong> hat we<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Beschallungsanlage noch e<strong>in</strong> Flutlichtanlage. Da <strong>der</strong> OT <strong>Himmelpfort</strong> nur ca. 470E<strong>in</strong>wohner hat ist die Nutzungsdichte des Sportplatzes sehr ger<strong>in</strong>g.Der <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich grenzt an die Stolpseestraße, die zugleich e<strong>in</strong>e überregionale und regionale Radwegerasseist. Das Kraftfahrzeug-Verkehrsaufkommen <strong>der</strong> Stolpseestraße ist verhältnismäßig ger<strong>in</strong>g, sodass mit erheblichenLärmbelastungen hieraus nicht zu rechnen ist.Die Anfor<strong>der</strong>ungen des Immissionsschutzes werden im Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des Flächennutzungsplaneswie folgt berücksichtigt:Um e<strong>in</strong>e geordnete städtebauliche Entwicklung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich planerisch vorzubereiten, soll die bisherigeDarstellung im <strong>FNP</strong> als „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil, Reiterhof“, geän<strong>der</strong>t werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebietWohnen mit Pferden“ sowie Wald und private Grünfläche. Hierdurch wird die bisherige Plan<strong>in</strong>tention desFlächennutzungsplanes, wonach das Plangebiet durch die Möglichkeit <strong>der</strong> Pferdehaltung <strong>der</strong> Erholungsnutzung<strong>in</strong> Bezug auf den Reitsport dienen soll, weiterh<strong>in</strong> Rechnung getragen. Zugleich wird mit <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> jedochauch klargestellt, dass e<strong>in</strong>e Pferdehaltung nur soweit erfolgen soll, wie sie mit gleichzeitiger Wohnnutzungvere<strong>in</strong>bar ist. Hiermit trägt die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> den bestehenden Wohnnutzungen im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich Rechnungund bereitet <strong>in</strong> diesem Rahmen auch die Revitalisierung <strong>der</strong> städtebaulich desolaten Fläche <strong>der</strong> ehemaligenNerzfarm durch Wohnnutzungen und Pferdehaltung vor. Hierdurch soll die Beseitigung des bisherigen städtebaulichenMissstandes im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich ermöglicht werden.Es wird davon ausgegangen, dass auf <strong>der</strong> begrenzten Fläche im Plangebiet die Haltung e<strong>in</strong>zelner Pferde ggf.so erfolgen kann, dass e<strong>in</strong>e ebenfalls ger<strong>in</strong>ge Anzahl von Wohnnutzungen hierdurch nicht erheblich gestörtwird.Nördlich grenzt an den nordwestlichen <strong>Teil</strong> des Plangebietes <strong>der</strong> Sportplatz von <strong>Himmelpfort</strong>. <strong>Himmelpfort</strong>hat ca. 470 E<strong>in</strong>wohner.Auf Grund <strong>der</strong> geplanten Nutzungen durch e<strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden“ sowie Wald und private Grünflächebei beabsichtigter Beibehaltung <strong>der</strong> Beschränkung baulicher Nutzungen auf den östlichen <strong>Teil</strong> des Plangebietessowie auf Grund <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gen Nutzungsdichte des Sportplatzes <strong>Himmelpfort</strong> wird davon ausgegangen,dass <strong>in</strong> <strong>der</strong> weiteren Umsetzung des Flächennutzungsplanes im Plangebiet gesunde Wohnverhältnisseauch <strong>in</strong> Bezug auf den benachbarten Sportplatz gewahrt werden können und die Nutzbarkeit des bestehendenSportplatzes durch die geplante Darstellung des <strong>FNP</strong> nicht erheblich e<strong>in</strong>geschränkt wird.Schutzgut Mensch, Erholungsnutzung: Entsprechend <strong>der</strong> Begründung des bisherigen <strong>FNP</strong> für den bisherdargestellten Reiterhof im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich sollte e<strong>in</strong>e Erholungsnutzung auch durch das Ausreiten <strong>in</strong> denangrenzenden Waldflächen des Plangebietes erfolgen, die Bestandteil des LSG „<strong>Fürstenberg</strong>er Wald- undSeengebiet“ und des FFH „Kle<strong>in</strong>e Schorfheide - Havel“ s<strong>in</strong>d. Hieraus hätten sich auch Konflikte <strong>in</strong> Bezug auf dieübrige Erholungsnutzung im Wald ergeben können.Die nun vorgesehene Modifizierung <strong>der</strong> Darstellung des <strong>FNP</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Son<strong>der</strong>gebiet „Wohnen mit Pferden“ begrenztdie Pferdehaltung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich auf e<strong>in</strong> so ger<strong>in</strong>ges Maß, dass sie mit gleichzeitiger Wohnnutzungnoch vere<strong>in</strong>bar ist. Im Ergebnis <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> wäre allenfalls mit e<strong>in</strong>er sehr ger<strong>in</strong>genNutzung <strong>der</strong> Waldwege zum Ausreiten von Pferden aus dem <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich zu rechnen. Erhebliche Störungen<strong>der</strong> weiteren Erholungsnutzung im Wald (Spaziergänger, Radfahrer) werden mit <strong>der</strong> vorliegenden<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> vermieden.Es liegen für das Plangebiet ke<strong>in</strong>e H<strong>in</strong>weise auf Kampfmittel vor. (Schutzgut Mensch)Der <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich liegt nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Tr<strong>in</strong>kwasserschutzzone. E<strong>in</strong>e erhebliche Belastung des Bodensim <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich mit umweltgefährdenden Stoffen ist nicht bekannt. Auf Grund <strong>der</strong> früheren Nutzungdes <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches (Nerzfarm) können Bodenbelastungen jedoch nicht vollständig ausgeschlossenwerden.Oberflächengewässer s<strong>in</strong>d im Plangebiet nicht vorhanden. Westlich angrenzend an das Plangebiet bef<strong>in</strong>detsich <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ungsbereich des Hechtgrabens, <strong>der</strong> <strong>in</strong> den südwestlich gelegenen Stolpsee entwässert.Erhebliche Stoffe<strong>in</strong>träge über das Nie<strong>der</strong>schlagswasser aus dem Plangebiet <strong>in</strong> den Graben o<strong>der</strong> das Grundwassers<strong>in</strong>d entsprechend den gesetzlichen Regelungen zum Gewässerschutz nicht zulässig. Vor <strong>der</strong> Versickerung von Nie-78Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013<strong>der</strong>schlagswasser ist zu gewährleisten, dass ke<strong>in</strong>e umweltgefährdenden Stoffe, die auf Grund <strong>der</strong> früheren Nutzungbereits im Boden vorhanden se<strong>in</strong> könnten (Nerzfarm), mit dem zu versickernden Nie<strong>der</strong>schlagswasser <strong>in</strong> den Wasserkreislaufgelangen.Im Bereich des Plangebietes s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e Belange des Bergbaus bekannt, die von <strong>der</strong> Planung berührt werdenkönnten.Innerhalb des Plangebietes s<strong>in</strong>d ke<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>getragenen Baudenkmale und ke<strong>in</strong>e Bodendenkmale bekannt.In den bestehenden Flächennutzungsplan ist südlich des Plangebietes, südwestlich <strong>der</strong> Stolpseestraße, auf<strong>der</strong> Landwirtschaftsfläche, die östlich des Stolpsees liegt, e<strong>in</strong> Bodendenkmal nachrichtlich übernommen worden.Werden bei Erdarbeiten Bodendenkmale entdeckt, s<strong>in</strong>d die Festlegungen des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes- BbgDSchG - vom 24.05.2004 (GVBI. Bbg. Nr. 9 vom 24. 05. 2004, S. 215) zu beachten.Weitere erhebliche Umweltauswirkungen <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>FNP</strong> wurden nicht ermittelt.Oktober 2013 Planverfasser GrünordnungA. Ludewig R. Ludewig79Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Rechtliche GrundlagenRechtliche Grundlagen <strong>der</strong> Bauleitplanung- Baugesetzbuch <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414), dasdurch Artikel 1 des Gesetzes vom 1<strong>1.</strong> Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geän<strong>der</strong>t worden ist,- Baunutzungsverordnung (BauNVO) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 23.0<strong>1.</strong>1990 (BGBl. I, S.132), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1<strong>1.</strong> Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geän<strong>der</strong>t worden ist,- Verordnung über die Ausarbeitung <strong>der</strong> Bauleitpläne und die Darstellung des Plan<strong>in</strong>halts (Planzeichenverordnung1990 - PlanzV 90 vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), geän<strong>der</strong>t durch Artikel 2 desGesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509)Weiterführende rechtliche Grundlagen- Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 6.Februar 2012 (BGBl. I S. 148) geän<strong>der</strong>t worden ist- Gesetz über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg (Brandenburgisches Naturschutzgesetz-BbgNatSchG) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 26. Mai 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 16],S.350), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 28])- Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz - BbgDSchG - vom 24.05.2004 (GVBI. Bbg. Nr.9 vom 24. 05. 2004,S. 215)- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i. d. F. d. B. v. 26. September 2002 (BGBl. S. 3830), zuletzt geän<strong>der</strong>tam 8. Juli 2004 (BGBl. I S. 1578)- Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 22. Juli 1999 (GVBl.I/99,[Nr. 17], S.386), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 28])- Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bekanntmachung vom 08. Dezember 2004(GVBl.I/05, [Nr. 05], S.50), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 (GVBl.I/10, [Nr.28])- Wasserhaushaltsgesetz vom 3<strong>1.</strong> Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das durch Artikel 12 des Gesetzes vom 1<strong>1.</strong> August2010 (BGBl. I S. 1163) geän<strong>der</strong>t worden ist- dem Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) vom 18.12.2007 (GVBI. l S. 235)- <strong>der</strong> Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berl<strong>in</strong>-Brandenburg (LEP B-B) vom 3<strong>1.</strong>03.2009 (GVBI. US.186).Quellen- <strong>Teil</strong>flächennutzungsplan <strong>Himmelpfort</strong> <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/Havel, September 2003, Planungsgruppe Stadt +Dorf, Prof. Dr. Rudolf Schäfer & Partner GbR, Berl<strong>in</strong>- Landschaftsplan <strong>Himmelpfort</strong> <strong>der</strong> Stadt <strong>Fürstenberg</strong>/Havel, Juli 2000, Büro für Landschaftsplanung – AdelheidRosenkranz- Satzung über den Regionalplan Prignitz-Oberhavel, Sachlicher <strong>Teil</strong>plan „Rohstoffsicherung / W<strong>in</strong>denergienutzung"(ReP-RW) vom 24. November 2010 (nur Sachlicher <strong>Teil</strong>plan Rohstoffsicherung)- Angaben zur Geologie und Hydrogeologie des Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, unterwww.geo.brandenburg.de- Angaben zu Schutzgebieten nach dem Naturschutzrecht: Kartendienst des Landesamtes für Umwelt, Gesundheitund Verbraucherschutz, Landesumweltamt Brandenburg. Kartengrundlage: Landesvermessung und Geobasis<strong>in</strong>formationBrandenburg, GB-G I/99.80Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Planzeichnung zur <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanesBisherige Darstellung des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes mit Umgrenzung des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichsGeän<strong>der</strong>te Darstellung des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes mit Umgrenzung des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichs81Planungsbüro Ludewig


<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Legende des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong> mit <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>(Ergänzungen mit roter Schrift, Streichungen s<strong>in</strong>d rot durchgestrichen)Umgrenzung des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches82Planungsbüro Ludewig

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