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1. Änderung-Teil-FNP-Himmelpfort - in der Wasserstadt Fürstenberg ...

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<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes <strong>Himmelpfort</strong>, Stadt <strong>Fürstenberg</strong>, Landkreis Oberhavel, Land Brandenburg Oktober 2013Umweltbericht nach §2(4) und §2a Satz 2 Nr. 2 BauGBU<strong>1.</strong> E<strong>in</strong>leitungU<strong>1.</strong>a) Kurzdarstellung des Inhaltes und <strong>der</strong> wichtigsten Ziele des Bauleitplanes, e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> Beschreibung<strong>der</strong> Festsetzungen des Planes mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowieBedarf an Grund und Boden <strong>der</strong> geplanten VorhabenDas Plangebiet <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes liegt im Südosten des OT <strong>Himmelpfort</strong>.Es umfasst e<strong>in</strong>e <strong>Teil</strong>fläche e<strong>in</strong>er früheren Nerzfarm sowie Wohnbaugrundstücke, Garten- und Freiflächen.Es hat e<strong>in</strong>e Größe von ca. 2,35 ha. Der Bedarf an Grund und Boden ergibt sich aus dem Planungsziel, auf <strong>der</strong>bereits baulich vorgenutzten Fläche des Plangebietes auch zukünftig e<strong>in</strong>e zweckentsprechende bauliche Nutzungzu ermöglichen und für die vorhandene Waldfläche und private Grünfläche die vorhandenen Nutzungen imPlangebiet zu erhalten.Der Geltungsbereich <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes ist im <strong>FNP</strong> <strong>Himmelpfort</strong> bisherals „Son<strong>der</strong>baufläche mit hohem Grünanteil, Reiterhof dargestellt“. Er wird begrenzt durch:- die Stolpseestraße (Fernradweg Berl<strong>in</strong> – Kopenhagen) im Südwesten,- die Stolpseestraße (Fernradweg Tour Brandenburg) im Südosten und im Nordosten,- e<strong>in</strong>e kommunale Sportplatzfläche im Norden und- e<strong>in</strong>en Nebengraben des Hechtgrabens (Hechtgraben 1, Zufluss zum Stolpsee) im NordwestenDas Plangebiet <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> des <strong>Teil</strong>flächennutzungsplanes umfasst e<strong>in</strong>e Fläche, die teilweise mitWohn- und Wirtschaftsgebäuden bebaut ist und im bisherigen <strong>Teil</strong>flächennutzungsplan <strong>Himmelpfort</strong> als „Son<strong>der</strong>bauflächemit hohem Grünanteil, Reiterhof“ dargestellt ist. E<strong>in</strong> Reiterhof ist im Plangebiet jedoch gegenwärtignicht vorhanden. Im südöstlichen <strong>Teil</strong> des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches bef<strong>in</strong>den sich Wohnnutzungen. Der nordöstliche<strong>Teil</strong> des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereiches mit teilweise desolatem Gebäudebestand e<strong>in</strong>er früheren Nerzfarm mit zwischenzeitlicherNutzung als Reiterhof ist gegenwärtig ungenutzt.Die <strong>Teil</strong>fläche <strong>der</strong> früheren Nerzfarm weist auf Grund e<strong>in</strong>es zwischenzeitlich entstandenen Sanierungsrückstause<strong>in</strong>en erheblichen städtebaulichen Missstand auf. Dieser städtebauliche Missstand wirkt sich störend auf die im<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich vorhandenen Wohnnutzungen aus. E<strong>in</strong>e weitere wesentliche Störwirkung ergibt sich <strong>in</strong> Bezugauf die Erholungsnutzung im OT <strong>Himmelpfort</strong>, <strong>der</strong> e<strong>in</strong> anerkannter Erholungsort ist. Da <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich mit<strong>der</strong> teilweise ru<strong>in</strong>ösen Bebauung <strong>der</strong> früheren Nerzfarm unmittelbar am Fernradweg Berl<strong>in</strong>-Kopenhagen, amFernradweg Tour Brandenburg sowie an weiteren regional bedeutsamen Radwegen (Rupp<strong>in</strong>er Seen-Kultur-Radweg, Havel-Radweg, König<strong>in</strong>-Luise-Route) liegt, ist die störende Wirkung <strong>in</strong> Bezug auf die Erholungsnutzungbeson<strong>der</strong>s erheblich.Auf Grund <strong>der</strong> vorhandenen Wohnnutzungen ist e<strong>in</strong>e ausschließliche Nutzung des <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereichs als Reiterhofnicht umsetzbar.Um e<strong>in</strong>e geordnete städtebauliche Entwicklung im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich planerisch vorzubereiten, sollte im Vorentwurfgemäß Aufstellungsbeschluss zur vorliegenden <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> die bisherige Darstellung im <strong>FNP</strong> als „Son<strong>der</strong>bauflächemit hohem Grünanteil Reiterhof“ geän<strong>der</strong>t werden <strong>in</strong> „Son<strong>der</strong>gebiet mit hohem Grünanteil Wohnen mitPferden“.Zur Anpassung <strong>der</strong> Planung an die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung undLandesplanung, die mit Schreiben <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>same Landesplanungsabteilung (MIL) vom 12.10.2012 mitgeteiltwurden (sh. auch unter U<strong>1.</strong>b)<strong>1.</strong>1), soll nun e<strong>in</strong>e Differenzierung <strong>der</strong> geplanten Flächennutzung unterBerücksichtigung <strong>der</strong> bestehenden Bebauungs- und Nutzungsverhältnisse erfolgen.Die im Vorentwurf <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> geplante Darstellung e<strong>in</strong>es Son<strong>der</strong>gebietes mit hohem Grünanteil, Wohnenmit Pferden wurde im Entwurf differenziert <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Son<strong>der</strong>gebietsfläche und e<strong>in</strong>en Grünanteil.Hierbei liegt <strong>der</strong> Grünanteil im nordwestlichen <strong>Teil</strong> des Plangebietes, <strong>der</strong> an die Nie<strong>der</strong>ung des Hechtgrabensangrenzt und auch bisher e<strong>in</strong>e grünräumliche Prägung hat. Der Grünanteil wird unterteilt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Waldfläche(gemäß Mitteilung <strong>der</strong> unteren Forstbehörde, sh. unter 5.1) sowie e<strong>in</strong>e Grünfläche mit <strong>der</strong> Zweckbestimmungprivate Grünfläche mit gärtnerischer Nutzung und extensiver Pferdehaltung. Die private gärtnerische Nutzungschließt hierbei auch die teilweise vorhandene Kle<strong>in</strong>tierhaltung auf dieser Fläche mit e<strong>in</strong>.Das Son<strong>der</strong>gebiet Wohnen mit Pferden umfasst gemäß <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> nur noch die bereits bebauten Flächenim Südosten des Plangebietes, die durch die südöstlich angrenzende Straße erschlossen ist. Innerhalb dieserFläche liegen die vorhandenen Wohnnutzungen sowie mehrere <strong>der</strong>zeit ungenutzte Gebäude <strong>der</strong> ehemaligenNerzfarm (später Reiterhof).Durch diese Differenzierung <strong>der</strong> geplanten Nutzungen unter Berücksichtigung des Bestandes im Plangebietwird <strong>der</strong> bisherigen Plan<strong>in</strong>tention des Flächennutzungsplanes, wonach das Plangebiet durch die Möglichkeit<strong>der</strong> Pferdehaltung <strong>der</strong> Erholungsnutzung <strong>in</strong> Bezug auf den Reitsport dienen soll, weiterh<strong>in</strong> Rechnung getragen.Zugleich wird mit <strong>der</strong> <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> jedoch auch klargestellt, dass e<strong>in</strong>e Pferdehaltung nur soweit erfolgen soll, wiesie mit gleichzeitiger Wohnnutzung vere<strong>in</strong>bar ist. Hiermit trägt die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> den bestehenden Wohnnutzungenim <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich Rechnung und bereitet <strong>in</strong> diesem Rahmen auch die Revitalisierung <strong>der</strong> städtebaulichdesolaten Fläche <strong>der</strong> ehemaligen Nerzfarm durch Wohnnutzungen und Pferdehaltung vor. Hierdurch solldie Beseitigung des bisherigen städtebaulichen Missstandes im <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>sbereich ermöglicht werden.32Planungsbüro Ludewig

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