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Tipps zur StPO - Strafverteidiger|büro

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Der Betroffene des Strafverfahrens, der in existenziellen Fragen mitreden unddenken will, hat nur selten ein jahrzehntelanges Jurastudium absolviert, das ihmden souveränen Umgang mit den Prozessregeln erlauben würde. Er kann sichauf die Hoffnung beschränken, sein Fall sei bei Verteidigern oder gar Richtern inguten Händen. Er kann aber auch als Laie versuchen, ein Grundverständnis fürseine Rechte zu gewinnen und hierum zu kämpfen. Hierbei wollen vorliegende<strong>Tipps</strong> helfen.Wobei die Betroffenheit sich nicht nur auf den Tatverdächtigen bezieht. Seit dieBlutrache des Mittelalters abgeschafft ist und der Staat dem Geschädigten dieBestrafung aus der Hand genommen hat, ist auch das Opfer der Tat auf dieBeobachtung der Prozessregeln angewiesen. Wenn dieses Opfer einenangemessenen Sühneausgleich im Prozess sucht, darf es sich nicht mit der Rolledes Zuschauers begnügen. Die Spielregeln des Prozesses weisen ihm dieFunktion des Nebenklägers zu. Neben dem Staatsanwalt hat er im Prozesseigene Rechte. Sein Ziel erreicht er häufig nur bei geschickter Anwendung derRegeln.Betroffen vom Strafprozess ist auch ein völlig Unbeteiligter - unbeteiligt amVerhältnis Täter/Opfer. Der Zeuge hat zumeist nur zufällig einen Vorgangwahrgenommen und soll diesen im Prozess wiedergeben. Vordergründig einunkomplizierter Vorgang. Bei näherer Betrachtung stürzt dieWahrheitsverpflichtung den Zeugen häufig in tiefe Gewissenskonflikte. Auch hiermüht sich das Regelwerk der Strafprozessordnung um einen grundsätzlichengerechten Ausgleich zwischen akzeptierten Interessen des Zeugen und demAufklärungsinteresse des Staates. Bei scheinbar klaren Gesetzesvorschriftenfühlte sich schon mancher Bürger statt im soliden Zeugenstand im klebrigenSumpf undurchsichtiger Argumentationen. Hier verzweifelt als erster der, derseine Rechte nicht kennt und sie nicht versucht durchzusetzen.

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