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Tipps zur StPO - Strafverteidiger|büro

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Die Angaben <strong>zur</strong> Person sollen allein der Identitätsfeststellung dienen. DerBeschuldigte muss daher Angaben über Vor-, Familien - und Geburtsnamensowie Ort und Tag der Geburt machen. Das reicht der Polizei <strong>zur</strong> Identifizierung.Soweit der Vernehmende weitergehende Fragen "<strong>zur</strong> Person" hat und sich diessogar auf dem Vernehmungsvordruck wiederfindet, kann der BeschuldigteAngaben verweigern. Er braucht nichts zu Familienstand, Beruf, Wohnung,Staatsangehörigkeit oder gar Einkommen zu sagen. Dies sind schon Angaben"<strong>zur</strong> Sache". Mit der Angabe eines niedrigen Einkommens hat der Beschuldigtemöglicherweise schon die Motivation für die ihm vorgeworfene Betrugshandlunggeliefert. Die Schilderung seiner Biographie hat vielleicht auf Anhieb mehr mitseiner Person als mit der ihm vorgeworfenen Tat zu tun; sie ist allerdings füreinen um Tataufklärung bemühten Ermittler eine Fundgrube für Tathintergründeund psychologische Erklärungsmuster.Ist die Identität des zu vernehmenden Beschuldigten geklärt, ist dieser zubelehren. Dabei ist ihm zunächst mitzuteilen, welche Tat ihm imErmittlungsverfahren <strong>zur</strong> Last gelegt wird. Zu Beginn der Vernehmung muss derBeschuldigte also Kenntnis haben, weshalb ein Tatverdacht gegen ihn besteht.Er kann sich sinnvoll nur verteidigen und zwischen Aussage- undSchweigeverhalten entscheiden, wenn er den Gegenstand desErmittlungsverfahrens kennt.Akteneinsicht erhält der Beschuldigte bei dieser Vernehmung nicht, das wäreeine optimale Information über die Verdachtsmomente. Er soll aber über diewesentlichen Dinge des Verfahrens in verständlicher Form durch denVernehmenden vorab unterrichtet werden. "Es geht hier um einen Diebstahl inder vergangenen Woche" ist als Information <strong>zur</strong> Verteidigung unbrauchbar. ErstRecht: "Sie wissen ja worum es geht".Angaben über Ort, Zeit und Art der ihm vorgeworfenen Tatausführung sind dasMindeste, was der Beschuldigte zu Beginn der Vernehmung verlangen kann.Er sollte auch auf Informationen beharren, wenn die Ladung bereits Stichwortezum Vernehmungsgegenstand enthielt. "Betrug aufgrund einer Anzeige von Frau

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