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Tipps zur StPO - Strafverteidiger|büro

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Ausgestattet mit diesem Haftbefehl kann jeder Polizeibeamte nunmehr denBeschuldigten verhaften und der Untersuchungshaft zuführen. DieseEntscheidung nach Aktenlage "vom grünen Tisch aus" ist jedoch in der Praxiseher die Seltenheit. Dieser Weg wird allenfalls dann eingeschlagen, wenn dieStaatsanwaltschaft den Verdächtigen sucht, d.h. er auf der Flucht ist. Der nachAktenlage unterschriebene Haftbefehl ist dann zumeist Grundlage fürweitergehende Fahndungsmaßnahmen. Der Gesuchte wird in den polizeilichenFahndungscomputer aufgenommen, möglicherweise sogar europaweit. Beieinem Grenzübertritt oder einer anderweitigen polizeilichen Kontrolle wird zumeistder Verdächtige festgehalten und ihm eröffnet, dass gegen ihn ein Haftbefehlbesteht. Er wird dann von der Polizei oder den Zollbeamten verhaftet und demnächstgelegenen Amtsgericht zugeführt. Dort hat man zumeist eine Abschrift desHaftbefehls besorgt. Dieser Haftbefehl wird dann vom Richter dem inhaftiertenBeschuldigten präsentiert. Ändern kann dieser Richter allerdings an demHaftbefehl nichts, er ist für ein Aufhebung nicht zuständig. Der Inhaftierte muss imAnschluss daran - oft sehr mühevoll über mehrere Tage - zu dem Haftrichtertransportiert werden, der den ursprünglichen Haftbefehl unterzeichnet hat.Dieser Haftrichter, der möglicherweise Wochen oder Monate zuvor aufgrund derAktenlage den Haftbefehl unterzeichnet hat, sieht dann den Inhaftierten erstmaligvon Angesicht zu Angesicht. Er hat ihn zu vernehmen, ihm also erstmalsrechtliches Gehör <strong>zur</strong> Frage des Haftbefehls zu gewähren. Im Anschluss an dieAnhörung hat er erneut über die Aufrechterhaltung des Haftbefehls zuentscheiden.Dass erst der Haftbefehl und anschließend die Verhaftung erfolgt, ist dieAusnahme. Demgegenüber ist eine Verhaftung ohne Haftbefehl durchPolizeibeamte die Regel. Dies ist eine sogenannte vorläufige Festnahme.Zu einer solchen vorläufigen Festnahme ist die Polizei befugt, wenn sie aufgrundeiner plötzlich eintretenden Ermittlungssituation schnell zugreifen muss. "Gefahrim Verzuge" liegt vor, wenn eine Verhaftung auf dem normalen Wege nichtsichergestellt werden kann. Müsste die Polizei erst die Staatsanwaltschaftinformieren und müsste anschließend die Staatsanwaltschaft einenHaftbefehlsantrag beim Haftrichter stellen, diesem die Akten vorlegen und ihnerst anschließend über die Haft entscheiden lassen, könnte der Beschuldigte die

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