- Seite 1 und 2: Tipps zur StPO1. Kapitel: Der Straf
- Seite 3 und 4: 5.) Die Beschlagnahme und Kontenspe
- Seite 5 und 6: 5. Kapitel: Der Verletzte der Straf
- Seite 7 und 8: c.)d.)e.)Erst schweigen, dann reden
- Seite 9 und 10: 13. Kapitel: Rechtsmittel gegen das
- Seite 11 und 12: Die Gesellschaft fordert einen gere
- Seite 13 und 14: Die vorliegende Tipps wollen allein
- Seite 16 und 17: Sehr viel schwieriger ist die Klär
- Seite 18 und 19: Besuche zu Hause oder unangenehmer
- Seite 20 und 21: Müller vom 01.03." beschreibt noch
- Seite 22 und 23: Der Beschuldigte selbst kann diese
- Seite 24 und 25: nochmals vernommen werden, falls si
- Seite 26 und 27: Aussage als Lüge entlarven. Ob unm
- Seite 28 und 29: f.)Fragen und Antworten - wann muss
- Seite 30 und 31: Vernehmung vorbereitet, einen Meile
- Seite 32 und 33: mehr als geschickte List angesehen.
- Seite 34 und 35: Verwertungsverbots. Dies halten auc
- Seite 36 und 37: Deutschland nur graue Theorie. Auch
- Seite 38 und 39: ereits eine erhebliche "Strafe". Be
- Seite 40 und 41: c.)Haftgründe - warum darf ein Tat
- Seite 42 und 43: Erscheinen vor dem Strafgericht zu
- Seite 46 und 47: Zeit nutzen, um sich dem Verfahren
- Seite 48 und 49: e.)Haftbefehl ohne Haft - wie kann
- Seite 50 und 51: Die Anstalten können oder wollen v
- Seite 52 und 53: gerechtfertigt, haben sie im regelm
- Seite 54 und 55: denkbar wie schnell durchzuführend
- Seite 56 und 57: Wohnung durchsucht werden, wenn "Ge
- Seite 58 und 59: Die Polizei darf den Wohnungsinhabe
- Seite 60 und 61: d.)Beschwerde gegen die Hausdurchsu
- Seite 62 und 63: soll vom Beschuldigten nur durch so
- Seite 64 und 65: tabu. Beschlagnahmeanordnungen dür
- Seite 66 und 67: eobachten. Dies bedeutet, dass - al
- Seite 68 und 69: verschaffen. Anderes gilt nur dann,
- Seite 70 und 71: Ermittlungsverfahren oder durch das
- Seite 72 und 73: Entzugszeit erfolgt aber nicht. Das
- Seite 74 und 75: Als Beweismittel in einer späteren
- Seite 76 und 77: ähnliches, kann die Polizei Störe
- Seite 78 und 79: wenn er beispielsweise sein Fahrzeu
- Seite 80 und 81: Tatverdächtigen nachzuweisen; sie
- Seite 82 und 83: kann die Untersuchung bereits gewal
- Seite 84 und 85: einem möglichen Anruf bei seinem A
- Seite 86 und 87: Tage und Wochen später noch hieran
- Seite 88 und 89: unterschätzt hat. Er hat gemerkt,
- Seite 90 und 91: Bei oberflächlicher Lektüre rechn
- Seite 92 und 93: Drohen dem Zeugen nicht Mord und To
- Seite 94 und 95:
4.) Nahe Angehörige des Beschuldig
- Seite 96 und 97:
zum Teil Aussagen macht, aber zu be
- Seite 98 und 99:
Ist zwischen gleichgeschlechtlichen
- Seite 101 und 102:
e.)Ist jeder Angehörige über das
- Seite 103 und 104:
Patient. Die intime Atmosphäre der
- Seite 105 und 106:
würde. Hierzu zählt nicht nur die
- Seite 107 und 108:
Hier hat er daher praktisch ein umf
- Seite 109 und 110:
Auch die Art der Fragestellung selb
- Seite 111 und 112:
eklatante Widersprüche zu anderen
- Seite 113 und 114:
hier ebenfalls keine unzutreffenden
- Seite 115 und 116:
der Vernehmung erscheinen. Die eige
- Seite 117 und 118:
Noch im Mittelalter hatte der Verle
- Seite 119 und 120:
Der Strafantrag kann nur vom Gesch
- Seite 121 und 122:
Verfahrensbeteiligte die Nennung de
- Seite 123 und 124:
Hat ein Passant zufällig einen Aut
- Seite 125 und 126:
Anklage zu erreichen. Dies liegt in
- Seite 127 und 128:
Die Praxis zeigt, dass der Privatkl
- Seite 129 und 130:
Eine solche Einstellung wegen Gerin
- Seite 131 und 132:
Hauptverhandlung. Er kann daher die
- Seite 133 und 134:
Findet der Beschuldigte eine Anklag
- Seite 135 und 136:
2.) Was steht alles in der Anklages
- Seite 137 und 138:
Schöffen sind keine Juristen, sie
- Seite 139 und 140:
Mit der Bezeichnung des Delikts wei
- Seite 141 und 142:
die weiteren Elemente des Tötungsd
- Seite 143 und 144:
entscheidenden Unterschied: am Ende
- Seite 145 und 146:
vor dem Strafgericht stattfinden, i
- Seite 147 und 148:
noch vor Ablauf der Frist das Einsp
- Seite 149 und 150:
Das Gericht teilt dem Angeklagten m
- Seite 151 und 152:
angetroffen wird - auf dem zuständ
- Seite 153 und 154:
Einspruch gegen den Strafbefehl wir
- Seite 155 und 156:
Ein Verteidiger muss auch her, wenn
- Seite 157 und 158:
Vertrauensverhältnis zwischen Pfli
- Seite 159 und 160:
4.) Der Angeklagte hat das WortNach
- Seite 161 und 162:
sehr viel größer, als der Laie si
- Seite 163 und 164:
Formulierungen vermeiden, die die T
- Seite 165 und 166:
Erstrebt der Angeklagte eine Distan
- Seite 167 und 168:
Mitangeklagten sein. Lediglich der
- Seite 169 und 170:
Das letzte Beweismittel ist der sog
- Seite 171 und 172:
irritieren lassen. Meint er, das Ge
- Seite 173 und 174:
Richter in öffentlicher Hauptverha
- Seite 175 und 176:
Inaugenscheinnahme; er ist zulässi
- Seite 177 und 178:
efangen - so ein bekanntes Beispiel
- Seite 179 und 180:
Wochenerfolgen. Spätestens danach
- Seite 181 und 182:
auch wenn sie anlässlich einer mö
- Seite 183 und 184:
Gibt es bei dem Zeugen Hinderungsgr
- Seite 185 und 186:
Mit einer Mindeststrafe von einem J
- Seite 187 und 188:
wird das Gericht, das heißt also a
- Seite 189 und 190:
Auch dies sollte der Zeuge vor Geri
- Seite 191 und 192:
Hat der Verletzte ausnahmsweise erf
- Seite 193 und 194:
Der Nebenkläger sollte allerdings
- Seite 195 und 196:
12. Kapitel: Das UrteilDas Gericht
- Seite 197 und 198:
Grenzen der richterlichen Freiheit
- Seite 199 und 200:
Dies sind nur einige wenige Beispie
- Seite 201 und 202:
Grundsätzlich hat der Richter auch
- Seite 203 und 204:
Nur bei diesem zweifelnden Richter
- Seite 205 und 206:
5.) Der Angeklagte wird bestraftSta
- Seite 207 und 208:
Das Verhalten nach der Tat, insbeso
- Seite 209 und 210:
Diese besonderen Auflagen und Weisu
- Seite 212 und 213:
d.) Zusätzliche StrafenDas Strafur
- Seite 214 und 215:
Die geschilderten Strafen sieht das
- Seite 216 und 217:
der Strafrichter am Montag Nachmitt
- Seite 218 und 219:
Sachverständigen nochmals vernomme
- Seite 220 und 221:
Möglichkeit, zunächst gegen das a
- Seite 222 und 223:
Bis zur Wiederholung der Hauptverha