13.07.2015 Aufrufe

Tipps zur StPO - Strafverteidiger|büro

Tipps zur StPO - Strafverteidiger|büro

Tipps zur StPO - Strafverteidiger|büro

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beweismittel vernichten könnte. Es liegt keine Verdunklungsgefahr vor, einHaftbefehl dürfte richtigerweise nicht erlassen werden.Nicht selten soll der Beschuldigte durch Versprechen ungesetzlicher Vorteile inseinem Mitteilungsbedürfnis bestärkt werden. Geld für ein Geständnis ist sicherungesetzlich, aber auch selten. Häufig sind unzulässige Versprechen in derHaftsituation. Die Behauptung des Polizisten, bei einem Geständnis werde derHaftbefehl aufgehoben, fällt unter die verbotene Vernehmungsmethode. Denn erverspricht etwas, worauf er keinen Einfluss hat. Er überschreitet seineKompetenz. Zur Aufhebung des Haftbefehls ist allein der Haftrichter zuständig.Der dürfte allerdings zulässigerweise darauf hinweisen, dass aufgrund derbesonderen Verfahrenslage eine Verdunklungsgefahr durch glaubwürdigeAngaben des Beschuldigten beseitigt werden könnte, der Haftbefehl alsowahrscheinlich bei einem Geständnis aufgehoben wird. Wie auch bei derTäuschung besteht hier bei geschickter Formulierung des Vernehmenden einweiter Handlungsspielraum.Werden vom Beschuldigten Aussagen aufgrund verbotenerVernehmungsmethoden gemacht, sind die Folgen weitreichend. Die Aussage istso zu behandeln, als wäre sie niemals gemacht worden. Sie ist schlicht zuignorieren, von allen Verfahrenbeteiligten und in allen Strafverfahren. Das Gerichtmuss überprüfen, ob es auch ohne die Aussage des Beschuldigten genügendandere Beweismittel hat, um zu einer Verurteilung zu kommen. Gibt es keineanderen Beweismittel, wird es später den Angeklagten unter Umständenfreisprechen müssen, obwohl dieser aufgrund verbotenerVernehmungsmethoden bei der Polizei ein Geständnis abgelegt hatte.Es besteht damit ein Verwertungsverbot der Aussage. Dies gilt allerdings nicht inalle nur denkbare Richtungen. Gesteht der Beschuldigte zum Beispiel aufgrundvon Folterungen einen Mord, ist diese Aussage unverwertbar. Beschreibt er inder Aussage das Versteck der noch nicht entdeckten Leiche und wird diese vonder Polizei nunmehr gefunden, soll die Leiche selbst als Beweismittel durchaus ineinem gerichtlichen Verfahren benutzt werden können. Die Untersuchung derLeiche selbst kann unter Umständen den Beschuldigten als Täter entlarven.Diese Beweisführung wäre als Umgehung des Verwertungsverbots inangelsächsischen Ländern undenkbar. Dort gilt die Fernwirkung des

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!