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Tipps zur StPO - Strafverteidiger|büro

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e.)Anträge <strong>zur</strong> Beweiserhebung - was kann der Beschuldigteaußer Schweigen tun?Trotz Schweigens kann der Beschuldigte aktiv an seiner Verteidigung arbeiten.Das Gesetz gibt ihm das Recht, zu seiner Entlastung die Aufnahme vonBeweisen zu beantragen. Leider hat das Gesetz nicht mit derselben Deutlichkeitbestimmt, dass die Ermittlungsbehörden diesen Anträgen auch nachgehenmüssen. Ein sehr starkes formales Beweisantragsrecht hat der Beschuldigte erstspäter in einer gerichtlichen Hauptverhandlung. Polizei und Staatsanwaltschaftkönnen mit den Anträgen nach Gutdünken verfahren.Das Antragsrecht <strong>zur</strong> Beweiserhebung gibt gerade dem ansonsten schweigendenBeschuldigten eine hervorragende Möglichkeit, die belastenden Angaben in derErmittlungsakte zu widerlegen und seine Sicht der Dinge in das Verfahreneinfließen zu lassen, ohne dass er sich selbst hierzu äußert. Auch wenn er diesschriftlich beantragt, hat er dabei darauf zu achten, dass seine Ausführungennicht als eigene Stellungnahme zum Tatvorwurf gewertet werden, sondernlediglich aufklärungsbedürftige Sachverhalte und die der Aufklärung dienendenBeweismittel angeführt werden. Einen solchen Tanz auf der Rasierklingebeherrschen zumeist nur die Profis, weshalb derartige Anträge regelmäßig demVerteidiger überlassen werden sollten.

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