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Tipps zur StPO - Strafverteidiger|büro

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ist. Das kann sehr lange dauern. Das Ermittlungsverfahren nimmt unterUmständen Monate oder gar Jahre in Anspruch. Nach Anklageerhebung ziehtsich das gerichtliche Verfahren ebenfalls Monate oder gar Jahre hin. Mit einemUrteil ist das Verfahren immer noch nicht rechtskräftig abgeschlossen, dahiergegen Berufung oder Revision eingelegt werden kann. Manch einStrafverfahren ist erst nach einem Jahrzehnt rechtskräftig abgeschlossen.Der Haftrichter beim Amtsgericht bleibt für alle Fragen der Untersuchungshaftsolange zuständig, bis die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat. Von demZeitpunkt an wird das Gericht zuständig, vor dem in der Strafsache dann dieHauptverhandlung stattfindet.In Haftsachen müssen Staatsanwaltschaft und Gericht beschleunigt arbeiten.Hier wird ein strenger Maßstab angelegt, so dass auch bei Verdachtschwerwiegender Delikte ein Haftbefehl als unverhältnismäßig aufgehobenwerden muss, wenn der Justiz Verzögerungen vorgeworfen werden können.Auch wenn es keine festen Grenzen für die Dauer der Untersuchungshaft gibt,hat das Gesetz doch eine Idealvorstellung. Spätestens nach sechs Monatensollten die Ermittlungen in einer Strafsache abgeschlossen sein. Spätestens dannsollte auch der Untersuchungsgefangene seinem Richter in derHauptverhandlung gegenüber stehen. Bei einer längeren Untersuchungshaft alssechs Monate müssen zusätzliche Gründe für eine weitere Inhaftierung gegebensein. Die Ermittlungen müssen sich als überdurchschnittlich kompliziert erwiesenhaben. So sind möglicherweise bei einer vermuteten Rauschgiftbande zahlreicheabgehörte Telefongespräche auszuwerten oder in einer Mordsache nehmenaufwendige Gutachten viel Zeit in Anspruch.Ob diese besonderen zusätzlichen Voraussetzungen vorliegen, kann nicht mehrder Haftrichter entscheiden. Hierfür zuständig ist das Oberlandesgericht.Spätestens nach sechs Monaten Untersuchungshaft muss die Staatsanwaltschaftdaher die Akten dem Oberlandesgericht <strong>zur</strong> Entscheidung vorlegen. Stellen dieRichter beim Oberlandesgericht fest, dass die Ermittlungen verzögert wordensind und eine Hauptverhandlung längst hätte stattfinden können, heben sie denHaftbefehl sofort auf. Halten sie demgegenüber die weitere Inhaftierung für

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