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ZÄK / DeutschlandMöglichkeit eine aktuelle kurzfristige Erfolgsrechnungvorzulegen. Ferner benötigt der Ausschusseine aktuelle, auf die einzelnen Praxisräume zugeordneteInventarliste. Weitere vom Praxisausschussabgeforderte Unterlagen sind der aktuelle Mietvertrag(soweit vorhanden), ein Grundriss der Praxisräumesowie eine Übersicht über die Fallzahlen undPunktmengenobergrenzenbescheide der letztendrei Jahre. Die Mitglieder des Praxisbewertungsausschussesbegehen die Praxis sodann im Beiseindes Inhabers. Der Ausschuss erstellt anschließendein Gutachten, das den materiellen als auch denimmateriellen Praxiswert einschließt und Praxisbesonderheitenberücksichtigt. Die Gebühr für einePraxisbewertung beläuft sich zur Zeit auf 2000 Euro.Interessenten wenden sich bitte an die Geschäftsstelleder Zahnärztekammer unter der Telefonnummer:0385-5 91 08-0.Praxisbewertungsausschuss der ZahnärztekammerMecklenburg-VorpommernDipl.-Stom Holger DonathRechtsanwalt Peter IhleLeitfaden aktualisiertDie Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat gemeinsammit der Bundeszahnärztekammer erstmalig im Jahr 2011einen Leitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV zu Datenschutz undDatensicherheit herausgegeben.Nunmehr steht die zweite, überarbeitete Auflage als pdf-Dateiim Internetauftritt der KZBV und der BZÄK zum Download zurVerfügung. Von der Erstellung einer Printausgabe wurde im Hinblickauf die hohen Druckkosten abgesehen.Download: www.kzbv.de, www.bzaek.deKZBV/BZÄKANZEIGE18 <strong>dens</strong> <strong>10</strong>/<strong>2013</strong>

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