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Chronik - Gemeinde Ralbitz-Rosenthal

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Am 20. NovemberDieses Jahres entstand ein Schneegestöber, von so großer Heftigkeit, daß sich die ältestenLäute nicht entsinnen können, je etwas Ähnliches gesehen noch davon gehört zu haben. InFolge der ungeheuren Schneemassen welche sich in der kurzen Zeit von einigen Stunden aufgehäufthatten, sind viele Personen verunglückt. Namentlich hat auch die Ehefrau des ErbrichtersWalde in <strong>Ralbitz</strong> an besagten Tage ihren Tod gefunden. Dieselbe hatte sich in der4ten Stunde auf den Weg nach <strong>Rosenthal</strong> begeben, um bei den dortigen Krämer verschiedeneEinkäufe zur bevorstehenden Kirmes zu machen. Die Heftigkeit des Schneegestöbers hattesie genötigt den beabsichtigten Weg nach <strong>Rosenthal</strong> aufzugeben und noch bevor sie den überdie Lach führenden Steg erreicht, wieder umzukehren. Auf der Rückkehr begriffen, war sienoch einem Mädchen aus <strong>Ralbitz</strong>, welche ebenfalls nach <strong>Rosenthal</strong> gegangen, begegnet. Siehat jedoch ihre Wohnung nicht wieder erreicht, sondern ist, vom Wege abgekommen, imSchnee stecken geblieben. Nach an demselben Abend da wurden von ihrem AngehörigenNachforschungen angestellt, welche jedoch zu keinem Resultate führten. Ebensowenig fandman eine Spur von der Verschwundenen, als in den folgenden Tagen das ganze KirchspielBehufs ihrer Aufsuchung aufgeboten worden war. Erst am 11.ten Tage entdeckte der MühlenbesitzerMichael Kummer aus Laske den Leichnam in dem Wassergraben, welcher durchdie Flurstücke Kolbo führt, ungefähr 900 Schritte von der Naußlitzer Grenze ab, in dem derselbe beim Suchen mit einer Stange auf den von der Verstorbenen mit sich geführten Handkorbstieß.Bemerkt von Jakob Peter Ziesch G. V.In diesem Jahre kam der Scheffel Korn von 3 bis auf 5 rg.Auch wurde den hiesigen Häuslern, da die Getreidepreise bedeutend gestiegen, bei der <strong>Gemeinde</strong>rechnungetwas zu gute gerechnet, weil sie nicht im Dorfe auf Arbeit gingen. Siehe<strong>Gemeinde</strong>rechung unter Einnahmen von Jahre 1851.Naußlitz am 2.ten Januar14J a h r g a n g 1 8 52Bei der heute stattfindender Versammlung sämtlicher <strong>Gemeinde</strong>wirte wurde auf Antrag dasUnterzeichneten Vorstandes dem Nachtwächter zur Pflicht gemacht.1. Alle Botengänge so weit es ihm möglich selbst zu besorgen, sonst sich aber aufzumerkenan wem der Reihe – Botengang ist.2. Auch die, der Reihe nach folgenden sogenannten Bettel­ oder <strong>Gemeinde</strong>fuhren sich stetsaufzumerken, und zu bestellen.3. Bei Todesfällen im Orte die gewöhnlichen ebenfalls nach der Reihe herum zu verrichtendenDienste, als das:Daß der Erste und Zweite das Grab zu machen, der dritte und vierte aber im Hause sowieauch dort auf die Totenbahre die Leiche aufzustellen und dann mit den ersten Zweien zuGrabe zu tragen und das Grab zuzudecken. Eben so auch die Leichenfuhre wenn die Leichemit der <strong>Gemeinde</strong> begraben wird, und kommt diese Fuhre in die Reihe unter zwei.Schließlich wurde noch erwähnt, daß bei jedem Leichenbegräbnis aus jedem Hause 2 Personenmit zu Grabe zu gehen haben. Für alle diese Dienste und Besorgungen muß von denangehörigen des Toten nach Ortsbrauch, <strong>Gemeinde</strong>beschluß und oberkeitlicher Genehmigung,1 gr. zum Besten der <strong>Gemeinde</strong> gegeben werden.

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