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Chronik - Gemeinde Ralbitz-Rosenthal

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Naußlitz im Dez. 1862Im Laufe dieses Frühjahrs wurden nach früherem Beschluß die Obstbäume zur Bepflanzungder neuen Straße vom Dorfe aus bis an die Gränzer Grenze, von dem <strong>Gemeinde</strong>ältesten Seb.Zschornack angekauft und besorgt. Die Zahl der Obstbäume betrug 150 Stück und Kostetendiese 17 rt 7 ngr 5 dzVon diesen Obstbäumen wurden 11Stück derselben aus dem Gehöfte der <strong>Gemeinde</strong>ältestenentwendet.Desgl. im Herbste dies. J. in der Zeit von 24. bis 25 November wurden 39 Stück dieser Obstbäumevon frecher Hand gebrochen und beschädigt, und das zwar auf der Seite der Streckevom Dorfe auf Eutrich zu.Da die Straße zum 1. Dez. laufenden Jahres vollendet und hergestellt sein mußte, so wurdefast den Sommer und Herbst ununterbrochen daran gearbeitet und war wenig Zeit übrig, anderehäuslichen Arbeiten zur verrichten, was zu vielem schlimmen Unzufriedenheit Anlaß gab.doch die Sache mußte überwunden werden und die Straße war zum 1. Dezember hergestelltund von dem Straßenbau mußte Herr Müller aus Bautzen für gut befunden. So geschehen.Zeichnet J. P. Ziesch <strong>Gemeinde</strong>vorstandN. LebsaSebastian ZschornackBesonderheiten 1862Am 10. August wurde der Se. Hochor neue Herr Pfarrer Jakob Bensch geb. aus Naußlitz derfrüher die Kaplanstelle zu Crostwitz vertrat in sein neues Pfarramt zu <strong>Ralbitz</strong> eingeführt. Eswurde von Seiten der <strong>Gemeinde</strong> beschlossen Se. Hochor den Herrn Pfarrer entgegen zu reitenund ihn an der Grenze zu bewillkommen. Es geschah auch diese Ehrenbezeichnung und Bewillkommnungvon den Gerichtsschöppen George Jatzwauk, der eine kurze Ansprache an denneuen Herr Pfarrer hielt, dann von den <strong>Gemeinde</strong>ältester Seb. Zschornak, beide aus Naußlitz.Ferner war der Schulze von <strong>Rosenthal</strong>, Schelz entgegen geritten. Diese Erhrenbezeigung hatteauch Se. Hocher, der Pfarrer freundlich angenommen.Naußlitz 21. Juni 1862Bei dem Verkauf des Müllerschen Gutes am vorgesetzten Dato reservierte sich der Nachunterzeichnetefolgendes von dem Müllerschen Gute und zwar:6 Ellen (schreibe sechs Ellen) Breite von der Gartenparzelle hart an der neu angelegten Straßezwischen Manjoks und Jatzwauks Feldparzelle der Straße entlang bis zu der Kapelle.Dieses von der Müllerschen Gartenparzelle abzutrennenden Strich Landes soll der neuenStraße dieserseits zugegeben, während auf der anderen Seite bei dem Stallgebäude des Erbgerichtesdie vorbenannten 6 Ellen Grund und Boden ebenso der Länge lang der Straße demGehöfte und Gartenparzelle des Erbgerichtes zugegeben werde.Die Berainung der beiderseitigen Grenze, einerseits der Abtretung und anderseits die Wiedererhaltungder vorbedachten Grund und Bodens wurde von den Ortsgerichten mit dazu geeignetenund bezeichneten Rainsteinen besetzt. Der Grund zu den Rainsteinen wurde der Sicherheitshalbermit Scherben und Kohlen bestreut. Der Rainsteinen sind auf jeder Seite vier.Um allem Streite und Nachteile vorzubeugen wurde dieser Vorbehalt des vorbedachten Grundund Bodens in das <strong>Gemeinde</strong>buch zu Protokoll gegeben.Unterzeichnet wurde dieses Protokoll von dem <strong>Gemeinde</strong>vorstand, <strong>Gemeinde</strong>ältesten und denOrtsgerichtspersonen.28

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