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Chronik - Gemeinde Ralbitz-Rosenthal

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Abschutt für den Hirten und zwar ½ Scheffel zu Pfingsten und den anderen ½ Scheffel zuWeihnachten.Das Erbgerichte schüttet für den Wächter schon nach früher, so wie auch wiederumnach neuen Beschlüssen der <strong>Gemeinde</strong> am Korn und Gemüse nichts ab.3. Von jedem Hüfner incl. der 2 Halbhüfner 2 Mäßchen Heidegrüze.4. Von jedem der 12 Hüfner zu jedem Fest und Kirmesfest 1 weißen Kuchen. (Gibt auch derErbrichter 1 mit)5. Von jedem der 10 Ganzhüfner 1 Kanne Butter, so wie von jedem der zwei Halbhüfner ½und überdies auch für den Feldhüterdienst vom Erbrichter ½ Kanne Butter.6. Frei Wohnung im <strong>Gemeinde</strong>haus.7. Freies Holzlesen in den Büschen der Bauern.8. Das Dünger sammeln auf der Querschweinetreebe und der Gänsehütung Naurodze undVöhonach und wird ihm von einem der Begüterten im Frühjahre etwas Ackerland um sichKartoffeln zu stecken, gegeben.9. Von jedem der 6 Häusler jährlich 20 ngl desgl. auch10. Aus der <strong>Gemeinde</strong>kasse für Begehung, Wasserableitung, Winterbahnabsteckung derKommunikationswege 15 ngl.11. Beim Besetzen der Teiche das einschützen, den Wasserzulauf, so wie im Winter das Aufeisenordentlich zu besorgen und erhält beim fischen dafür 12ngl.Das Verhältnis des Jurasmüllers zum Nachtwächter bleibt einstweilen das alte.Der Nachtwächter erhält von der <strong>Gemeinde</strong>:1. Ein Seitengewehr mit Kugel2. Ein Bajonett mit Heft3. Ein Horn4. eine Straßenhacke.Diese Inventargegenstände hat er bei seinem Abgange an den Erbrichter wieder abzugeben.J. P. Ziesch <strong>Gemeinde</strong>vorstandAndreas KorchePeter ManjokNaußlitz am 1. Juli 1860Nachdem Jakob Robel 1. halbe Jahr den Dienst als Tag und Nachtwächter und Busch undFeldhüter versehen und dann der <strong>Gemeinde</strong> den Dienst gekündigt hatte und die Kündigungvon Seiten der <strong>Gemeinde</strong> angenommen, so wurde auf das 2te halbe Jahr der sich schon früherdazu gemeldete alte Sohn des Michael Mickel aus Zerna angenommen. Der Lohn ist ganzunter früheren Verhältnisse. Von einem weiter als Halbjährigem Dienst antrage werde abgesehen.Den Zeit wegen haben diesen Beschluß die Ortsgerichten so wie der <strong>Gemeinde</strong>ältesteund der Unterzeichnete gefaßt, und dieser soll der <strong>Gemeinde</strong> als auch der Gendarmerie gemeldetwerden. Geschehen.J. P. Ziesch <strong>Gemeinde</strong>vorstandNaußlitz, 24. Februar 1860Bei der heutigen <strong>Gemeinde</strong>versammlung wurde über das Patent und Verordnung Verstärkungder Nachtwachen Beschluß gefaßt, und dem königl. Gerichtsamte Schriftlich mitgeteilt. Daßim Orte Naußlitz zur Verstärkung der Nachtwachen, dem Tag und Nachtwächter für jede24

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