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Gewerbeschule Dietikon. - Edudoc

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Die Berichte der Inspektoren, kantonal wie eidgenössisch, lauten gün-<br />

stig und die Herren äussern sich in lobenden Worten für den gezeigten<br />

Einsatz der Schüler und Lehrer. Die Vaterlandskunde hat auf die Re-<br />

krutenprüfungen einen sehr guten Einfluss. werden doch seit der Ein-<br />

fuhrung dieses Faches in der Fortbildungsschule bessere Leistungen und<br />

Noten erreicht. Dieses Lob wird von den Aufsichtskommissionsmitglie-<br />

dern mit grosser Befriedigung entgegengenommen. In der gleichen Sit-<br />

zung eröffnet der Kassier dem Vorstand, dass er nicht in der Lage sei,<br />

die Lehrerbesoldungen auszurichten, da kein Geld vorhanden sei. Es<br />

musste wiederum ein Konto-Korrent bei der Leihkasse eröffnet werden,<br />

Bürgschaft leiste der Vorstand. Diese finanzielle Notlage gab den An-<br />

stoss zum Gesuch an die Primarschulgemeinde <strong>Dietikon</strong> um übernahme<br />

des Rechnungswesens und der Verwaltung. Gemäss Beschluss der<br />

Schulgemeinde-Versammlung vom 15. Februar 1914 erfolgte auf den 1.<br />

Mai des gleichen Jahres die Betriebsübernahme durch die Primarschul-<br />

gemeinde. Die Aufsichtskommission bildete nun eine Subkommission<br />

der Primarschulpflege. und wurde fortan auch von dieser gewählt. Hefti-<br />

gen Widerstand erfuhr anfänglich der Beschluss der Schulpflege. dass<br />

der Präsident der Kommission von der Schulpflege zu wählen sei. Mit<br />

der bestimmten Erklärung, dass die Kommission, wenn sie nicht Gehör<br />

finde, in globo demissioniere, wurde an die Primarschulpfiege das Ge-<br />

such um Wiederenvägung ihres Beschlusses gestellt. Erst als die Zusi-<br />

cherung da war, dass die Wahl des Präsidenten bis zur Genehmigung des<br />

neuen Gewerbeschulreglementes freigegeben sei, beruhigten sich die er-<br />

hitzten Gemüter. Das von der Primarschulpflege und Gewerbeschul-<br />

kommission in gemeinsamer Sitzung vom 30. März 1915 bereinigte und<br />

durch die Schulgemeinde-Versammlung vom 3. Oktober Is) 15 geneh-<br />

migte Reglement bestimmt in Art. 3 die Zusammensetzung der Auf-<br />

sichtsbehörde wie folgt:<br />

«Die <strong>Gewerbeschule</strong> steht unter der direkten Aufsicht und Leitung ei-<br />

ner durch die Primarschulpflege gewählten Gewerbeschulkommission<br />

von 7 Mitgliedern, deren Amtsdauer mit derjenigen der Wahlbehörde<br />

zusammenfällt. Die Bestellung der Gewerbeschulkommission hat unter<br />

weitgehendster Berücksichtigung des Gewerbestandes. sowie auch der<br />

Arbeiterschaft zu erfolgen».<br />

Und im Art. 5 wird gesagt:<br />

«Die Gewerbeschulkommission konstituiert sich selbst. Der Prirnar-<br />

schulgutsvenvalter ist zugleich Verwalter der <strong>Gewerbeschule</strong>. Das Amt<br />

eines Aktuars kann auch einem Nichtmitglied übertragen werden». Mit<br />

der übernahme der Schule durch die Gemeinde wurden nun auch die<br />

Defizite durch diese gedeckt.<br />

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