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Gewerbeschule Dietikon. - Edudoc

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in der Fabrik zusammen die Dauer der normalen Tagesarbeit nicht<br />

übersteigen. Dieser Unterricht darf durch die Fabrikarbeit nicht beein-<br />

trächtigt werden. Art. 76: Der Fabrikbesitzer soll den Personen, die im<br />

siebzehnten und achtzehnten Alters.jahr stehen und nicht Lehrlinge sind.<br />

fur den Besuch des beruflichen Unterrichtes, der in die Zeit der Fabrik-<br />

arbeit fällt, wöchentlich bis zu 5 Stunden freigeben. Laut Art. 77 des Fa-<br />

brikgesetzes bleiben im übrigen bis zum Inkrafttreten eines Bundesge-<br />

setzes über das Lehrlingswesen vorbehalten die kantonalen. öffentlich-<br />

rechtlichen Vorschriften, besonders diejenigen uber die Ausbildung. so-<br />

weit sie den Vorschriften des Obligationenrechtes und der gegenwärti-<br />

gen Gesetze nicht widersprechen.<br />

Sie werden demnach bis zum Inkrafttreten des neuen Fabrikgesetzes.<br />

um die Schüler der Firma K. nicht zu verlieren. die von ihm pewünsch-<br />

ten Conzessionen machen müssen.»<br />

Die Aufsichtskommission musste wohl oder übel diesen Bescheid aner-<br />

kennen und sie hat damit der ersten und letzten «werkeigenen» Gewer-<br />

beschule im Limmattal den Segen gegeben.<br />

Nebenbei bemerkt, die ganze Angelegenheit löste sich innert eines hal-<br />

ben Jahres auf, da der als Lehrer eingesetzte Techniker des Fabrikbe-<br />

triebes seine Stelle verliess und kein Ersatz gefunden werden konnte.<br />

Lehrkräfte: Gefreutes und weniger Gefreutes.<br />

Die Anstellung der nötigen Lehrkrafte bereitete der Aufsichtskommis-<br />

sion während der ersten zwanzig Jahre immer und immer wieder<br />

Schwierigkeiten. Für die allgemeinbildenden Fächer wie Deutsch, Buch-<br />

führung, Vaterlandskunde und bürgerliches Rechnen konnten die in<br />

<strong>Dietikon</strong> amtierenden Primar- und Sekundarlehrer der Volksschule ge-<br />

wonnen werden. Die Fortbildungsschulstunden waren ja am Abend, am<br />

Sanistagnachmittag oder Sonntagvormittag zu erteilen, so dass als will-<br />

kommene Nebenbeschiiftigung dieser Unterricht geschätzt war. Die be-<br />

rufskundlichen Fächer mit den heterogenen Klassen bereiteten da schon<br />

mehr Mühe. In der Metallabteilung waren z. B. vertreten: Mechaniker.<br />

Schlosser. Giesser. Schmiede, Spengler, Installateure.<br />

In der allgemeinen Abteilung finden wir Maurer, Hafner, Marmoristen.<br />

Steinmetze, Zimmerleute, Schreiner, Drechsler, Schuhmacher. Für die<br />

Fächer «Materialkunde» und ((Berufskundex konnten Techniker von<br />

Schlieren und <strong>Dietikon</strong> gewonnen werden. auch stellten sich Hand-<br />

Werkmeister fur einzelne Stunden zur Verfügung. Die beiden genann-<br />

ten Fächer wurden erst 1910 in den Stundenplan aufgenommen. An ei-<br />

nen effizienten Fachunterricht konnte nicht gedacht werden, die Berich-<br />

te der kantonalen und eidgenössischen Inspektoren lauteten wenig posi-

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