Gewerbeschule Dietikon. - Edudoc
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in der Fabrik zusammen die Dauer der normalen Tagesarbeit nicht<br />
übersteigen. Dieser Unterricht darf durch die Fabrikarbeit nicht beein-<br />
trächtigt werden. Art. 76: Der Fabrikbesitzer soll den Personen, die im<br />
siebzehnten und achtzehnten Alters.jahr stehen und nicht Lehrlinge sind.<br />
fur den Besuch des beruflichen Unterrichtes, der in die Zeit der Fabrik-<br />
arbeit fällt, wöchentlich bis zu 5 Stunden freigeben. Laut Art. 77 des Fa-<br />
brikgesetzes bleiben im übrigen bis zum Inkrafttreten eines Bundesge-<br />
setzes über das Lehrlingswesen vorbehalten die kantonalen. öffentlich-<br />
rechtlichen Vorschriften, besonders diejenigen uber die Ausbildung. so-<br />
weit sie den Vorschriften des Obligationenrechtes und der gegenwärti-<br />
gen Gesetze nicht widersprechen.<br />
Sie werden demnach bis zum Inkrafttreten des neuen Fabrikgesetzes.<br />
um die Schüler der Firma K. nicht zu verlieren. die von ihm pewünsch-<br />
ten Conzessionen machen müssen.»<br />
Die Aufsichtskommission musste wohl oder übel diesen Bescheid aner-<br />
kennen und sie hat damit der ersten und letzten «werkeigenen» Gewer-<br />
beschule im Limmattal den Segen gegeben.<br />
Nebenbei bemerkt, die ganze Angelegenheit löste sich innert eines hal-<br />
ben Jahres auf, da der als Lehrer eingesetzte Techniker des Fabrikbe-<br />
triebes seine Stelle verliess und kein Ersatz gefunden werden konnte.<br />
Lehrkräfte: Gefreutes und weniger Gefreutes.<br />
Die Anstellung der nötigen Lehrkrafte bereitete der Aufsichtskommis-<br />
sion während der ersten zwanzig Jahre immer und immer wieder<br />
Schwierigkeiten. Für die allgemeinbildenden Fächer wie Deutsch, Buch-<br />
führung, Vaterlandskunde und bürgerliches Rechnen konnten die in<br />
<strong>Dietikon</strong> amtierenden Primar- und Sekundarlehrer der Volksschule ge-<br />
wonnen werden. Die Fortbildungsschulstunden waren ja am Abend, am<br />
Sanistagnachmittag oder Sonntagvormittag zu erteilen, so dass als will-<br />
kommene Nebenbeschiiftigung dieser Unterricht geschätzt war. Die be-<br />
rufskundlichen Fächer mit den heterogenen Klassen bereiteten da schon<br />
mehr Mühe. In der Metallabteilung waren z. B. vertreten: Mechaniker.<br />
Schlosser. Giesser. Schmiede, Spengler, Installateure.<br />
In der allgemeinen Abteilung finden wir Maurer, Hafner, Marmoristen.<br />
Steinmetze, Zimmerleute, Schreiner, Drechsler, Schuhmacher. Für die<br />
Fächer «Materialkunde» und ((Berufskundex konnten Techniker von<br />
Schlieren und <strong>Dietikon</strong> gewonnen werden. auch stellten sich Hand-<br />
Werkmeister fur einzelne Stunden zur Verfügung. Die beiden genann-<br />
ten Fächer wurden erst 1910 in den Stundenplan aufgenommen. An ei-<br />
nen effizienten Fachunterricht konnte nicht gedacht werden, die Berich-<br />
te der kantonalen und eidgenössischen Inspektoren lauteten wenig posi-