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Gewerbeschule Dietikon. - Edudoc

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Art. 18 Der Lehrling hat alles zu tun, um das Lehrziel zu erreichen. Er<br />

hat die Anordnungen des Lehrmeisters zu befolgen, die ihm übertragenen<br />

Arbeiten gewissenhaft auszuführen und das Geschäftsgeheimnis zu<br />

wahren.<br />

Der gesetzliche Vertreter des Lehrlings hat den Lehrmeister und die Berufsschule<br />

in der Erfüllung ihrer Aufgaben nach Kräften zu unterstützen<br />

und das gute Einvernehmen zwischen Lehrmeister und Lehrling zu fördern.<br />

Art. 23: Die Kantone haben den Lehrlingen der auf ihrem Gebiet gelegenen<br />

Betriebe Gelegenheit zum Besuch des obligatorischen Unter-<br />

- - richts zu bieten.<br />

Die Kantone sorgen zu diesem Zweck für die Errichtung von Berufs-<br />

schulen. soweit nicht von1 Bund . . .<br />

Art. 26: Der Unterricht an Berufsschulen und an Kursen für die beruf-<br />

liche Weiterbildung ist durch fachlich und pädagogisch genügend ausge-<br />

bildete Lehrkräfte zu erteilen.<br />

Art. 48: Der Bundesbeitrag beträgt höchstens SO % für<br />

6) Berufsschulen, die den Lehrlingen Unterricht gemäss Art. 21, Absatz<br />

1, erteilen.<br />

Absatz 4: Der Bundesbeitrag an Bauten gemäss Art. 47, Abs. 1 beträgt<br />

höchstens 70 YO der Bausumme, aber nicht mehr als 2 Millionen Fran-<br />

ken im Einzelfall.<br />

In der Vollzugsverordnung zum Bundesgestz sind die Fächer und die<br />

Stundenzahlen fixiert. z. B. Berufskunde - Zeichnen. soweit es für die<br />

Ausübung des Berufes erforderlich ist - Rechnen - Muttersprache und<br />

Korrespondenz - Buchführung - Staats- und Wirtschaftskunde. Die<br />

jährliche Stundenzahl für die Pilichtfächer beträgt für die gewerblichen<br />

und industriellen Berufe 200 bis 320 Stunden und fur die kaufmänni-<br />

schen Berufe 780 bis 360 Stunden. Der obligatorische Unterricht ist<br />

nach Möglichkeit auf ganze oder halbe Tage anzusetzen und darf nicht<br />

auf Sonn- oder Feiertage fallen. Er soll um 19 Uhr beendigt sein; doch<br />

kann die kantonale Behörde aus zwingenden Gründen Ausnahmen be-<br />

willigen .<br />

Diese neuen Paragraphen bilden einen mächtigen Impuls für die Ausbil-<br />

dung unseres Nachwuchses und die Zahl der Lehrlinge an unserer Schu-<br />

le steigt. Auf grosses Echo stösst ein Weiterbildungskurs für Berufsleute<br />

und Angelernte: Thema: Elektronic - Einführung in die Welt der Tran-<br />

sistoren und Halbleiter. Mit 58 Teilnehmern in drei Klassen unterrichtet<br />

Ing. W. Kressig dieses attraktive Fach, das bis Semesterschluss im Früh-<br />

jahr 1965 erteilt werden kann. Mit diesem Weiterbildungskurs hat die<br />

<strong>Gewerbeschule</strong> <strong>Dietikon</strong> gute Arbeit geleistet. was vom kantonalen In-

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