e Gschenk« – zum Abschied - Landfunker
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infomercial<br />
Alles was Recht ist<br />
§<br />
Last order -<br />
oder Selbstbestimmung bis <strong>zum</strong> Tod?<br />
Oder was genau hat uns die gesetzliche Regelung<br />
von Patientenverfügungen gebracht?<br />
Unsere Volksvertreter in Berlin haben im Juni nach über 6 Jahren<br />
Streit mit 317 von 555 Stimmen gesetzlich festgelegt, dass der in einer<br />
Patientenverfügung niedergeschriebene Wille des Verfassers in jeder<br />
Lebensphase verbindlich ist.Die Justizministerin ist zufrieden mit<br />
ihrem Werk und preist die vermeintlich erreichte »Rechtsklarheit und<br />
Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen.«<br />
Diejenigen, die im Ernstfall mit Patientenverfügungen tatsächlich<br />
umgehen müssen, sind <strong>zum</strong> Teil anderer Auff assung, da die »einseitige<br />
Betonung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten« zu einem<br />
Automatismus führen könne und so die Schwellenangst vor der Errichtung<br />
von Patientenverfügungen erhöht werde, schimpft ein Autor<br />
im Ärzteblatt. Diese Schelte ist jedoch unberechtigt, denn wenn man<br />
eine Patientenverfügung macht, will man doch gerade, dass sich die<br />
behandelnden Ärzte an den vom Patienten im Voraus festgelegten<br />
Willen halten. Wer dies nicht möchte, kann sich die Patientenverfügung<br />
sparen.<br />
Allerdings bringt das Gesetz in der Krankenhauswirklichkeit nicht die<br />
großen Änderungen mit sich, wie jetzt behauptet wird. Sind sich die<br />
behandelnden Ärzte mit den Angehörigen und evtl. dem Betreuer<br />
einig, werden im Einklang mit dem in einer Patientenverfügung<br />
geäußerten Patientenwillen Entscheidungen über ärztliche Behandlungsmaßnahmen<br />
getroff en, ohne dass hierüber ein Gericht zu Rate<br />
gezogen werden muss.<br />
Hat der betroff ene Patient keine Patientenverfügung verfasst und<br />
kann seinen Willen nicht mehr kundtun, gilt auch hier, dass Angehörige<br />
und Ärzte zusammen feststellen, was der Betroff ene gewollt hätte<br />
und entsprechend handeln, auch ohne gerichtlichen Segen.<br />
Durch die gesetzliche Regelung wird die Willensbekundung des Patienten<br />
für bindend erklärt. Gleichzeitig wird in den Gesetzesmaterialien<br />
aber darauf hingewiesen, dass kein „Automatismus“ eintrete und<br />
immer geprüft werde, ob die Patientenverfügung noch dem aktuellen<br />
Willen des Patienten entspreche. Bei solchen Zweifeln über den Patientenwillen<br />
oder Mißbrauchsgefahr entscheidet das Vormundschaftsgericht<br />
als neutrale Instanz.<br />
Ja was denn nun, gilt die Patientenverfügung oder gilt sie nicht?<br />
Die Antwort auf diese Frage hängt vom Einzelfall und den Beteiligten<br />
ab <strong>–</strong> das war schon vor dem Gesetz so und wird sich wohl<br />
kaum ändern. Die Deutsche Hospiz-Stiftung hat sich auf Schwierigkeiten<br />
in der Praxis eingestellt und eine Schiedsstelle eingerichtet, die bei<br />
Konfl ikten um Patientenverfügungen berät.<br />
Solche Konfl ikte kann man bei durchdachter Gestaltung der Patientenverfügung<br />
weitgehend eindämmen. Im nächsten Willi berichten<br />
wir, was zu einer ordnungsgemäßen<br />
Patientenverfügung<br />
gehört und wie<br />
man eine solches<br />
wichtiges<br />
Werk angepasst<br />
an die eigene<br />
Lebenssituation<br />
sinnvoll erstellen<br />
kann.<br />
Maria Brandes<br />
infomercial<br />
Wenn die Sonne lockt...<br />
So werden Sie gesund braun<br />
Schritt für Schritt steigt Mike aus dem kühlen Nass. Die weiße<br />
Gischt tanzt dabei um seine Beine, zwischen seinen Zehen sammelt<br />
sich feiner Sand. Wie Tausende kleiner Diamanten glitzern<br />
die Wassertröpfchen auf seiner hellen Haut. Sonne tanken und<br />
abschalten <strong>–</strong> das ist alles, was Mike jetzt will.<br />
Als er aufwacht spürt Mike so ein komisches Kribbeln auf der Haut.<br />
Er blinzelt in die grelle Mittagssonne und schaut dann an sich runter:<br />
Brust, Bauch, Beine <strong>–</strong> überall Sonnenbrand. „Mist, ich muss wohl eingeschlafen<br />
sein und hab total vergessen mich einzucremen!“ Eine späte<br />
Erkenntnis, denn die Schmerzen sind fi es.<br />
Kühlung ist das A und O<br />
Bei Sonnenbrand ist alles erlaubt, was die Haut kühlt: kalte Umschläge,<br />
Gurkenscheiben oder Feuchtigkeitsgels mit Aloe Vera. Aber Vorsicht:<br />
Fetthaltige Cremes oder Öle sollten bei Sonnenbrand nicht angewendet<br />
werden, da sie den Heilungsprozess verzögern und die Haut zusätzlich<br />
reizen könnten. Außerdem sollte man viel trinken, denn durch<br />
den Sonnenbrand kommt es zu Gefäßerweiterungen und dadurch zu<br />
Flüssigkeitsverlust!<br />
Bei einem starken Sonnenbrand, bei dem sich z.B. auch Blasen bilden,<br />
sollte man unbedingt <strong>zum</strong> Arzt gehen.<br />
Lieber vorsorgen<br />
Clevere Sonnenanbeter lassen es erst gar nicht so weit kommen und<br />
beugen vor: Sonnencremes mit ausreichendem Lichtschutzfaktor, Sonnenbrille<br />
und Kopfbedeckung sind ein absolutes Muss, vor allem für<br />
Kinder und Hellhäutige. Am Anfang ist ein höherer Lichtschutzfaktor,<br />
mind. 20, empfehlenswert. Hat sich die Haut an die Sonne gewöhnt,<br />
kann man den Schutz etwas reduzieren. Aber generell gilt: eine halbe<br />
Stunde vorher eincremen und nach jedem Bad den Schutz erneuern.<br />
Wer Medikamente nimmt, z.B. bestimmte Antibiotika oder Präparate<br />
mit Johanniskraut, sollte Sonne eher meiden.<br />
Achtung Irrtümer<br />
- Kleidung allein schützt vor Sonnenbrand. Falsch gedacht: denn ein<br />
weißes T-Shirt hat nur etwa einen Lichtschutzfaktor 10!<br />
- Auf dem Kopf bekommt man keinen Sonnenbrand. Stimmt nicht.<br />
Denn die Sonne fi ndet auch durch die Haare den Weg zur Haut und<br />
kann so einen Sonnenbrand verursachen.<br />
- Sonnencreme muss einmassiert werden. Bitte nicht, denn am besten<br />
wirk der Schutz wenn man ihn großzügig auf die Haut aufträgt und<br />
dann trocknen lässt!<br />
Sonst noch Fragen?<br />
Weitere Fragen rund um das Thema<br />
Haut und Sonnenbrand beantwortet<br />
Ihnen Andreas Lindemann, Geschäftstellenleiter<br />
der SBK Bruchsal.<br />
Andreas Lindemann,<br />
Telefon: 07251 / 73 2413,<br />
E-Mail: andreas.lindemann@sbk.org<br />
Weitere Infos fi nden Sie auch im<br />
Internet unter www.sbk.org.<br />
WILLI 2009<br />
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