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e Gschenk« – zum Abschied - Landfunker

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infomercial<br />

Alles was Recht ist<br />

§<br />

Last order -<br />

oder Selbstbestimmung bis <strong>zum</strong> Tod?<br />

Oder was genau hat uns die gesetzliche Regelung<br />

von Patientenverfügungen gebracht?<br />

Unsere Volksvertreter in Berlin haben im Juni nach über 6 Jahren<br />

Streit mit 317 von 555 Stimmen gesetzlich festgelegt, dass der in einer<br />

Patientenverfügung niedergeschriebene Wille des Verfassers in jeder<br />

Lebensphase verbindlich ist.Die Justizministerin ist zufrieden mit<br />

ihrem Werk und preist die vermeintlich erreichte »Rechtsklarheit und<br />

Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen.«<br />

Diejenigen, die im Ernstfall mit Patientenverfügungen tatsächlich<br />

umgehen müssen, sind <strong>zum</strong> Teil anderer Auff assung, da die »einseitige<br />

Betonung des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten« zu einem<br />

Automatismus führen könne und so die Schwellenangst vor der Errichtung<br />

von Patientenverfügungen erhöht werde, schimpft ein Autor<br />

im Ärzteblatt. Diese Schelte ist jedoch unberechtigt, denn wenn man<br />

eine Patientenverfügung macht, will man doch gerade, dass sich die<br />

behandelnden Ärzte an den vom Patienten im Voraus festgelegten<br />

Willen halten. Wer dies nicht möchte, kann sich die Patientenverfügung<br />

sparen.<br />

Allerdings bringt das Gesetz in der Krankenhauswirklichkeit nicht die<br />

großen Änderungen mit sich, wie jetzt behauptet wird. Sind sich die<br />

behandelnden Ärzte mit den Angehörigen und evtl. dem Betreuer<br />

einig, werden im Einklang mit dem in einer Patientenverfügung<br />

geäußerten Patientenwillen Entscheidungen über ärztliche Behandlungsmaßnahmen<br />

getroff en, ohne dass hierüber ein Gericht zu Rate<br />

gezogen werden muss.<br />

Hat der betroff ene Patient keine Patientenverfügung verfasst und<br />

kann seinen Willen nicht mehr kundtun, gilt auch hier, dass Angehörige<br />

und Ärzte zusammen feststellen, was der Betroff ene gewollt hätte<br />

und entsprechend handeln, auch ohne gerichtlichen Segen.<br />

Durch die gesetzliche Regelung wird die Willensbekundung des Patienten<br />

für bindend erklärt. Gleichzeitig wird in den Gesetzesmaterialien<br />

aber darauf hingewiesen, dass kein „Automatismus“ eintrete und<br />

immer geprüft werde, ob die Patientenverfügung noch dem aktuellen<br />

Willen des Patienten entspreche. Bei solchen Zweifeln über den Patientenwillen<br />

oder Mißbrauchsgefahr entscheidet das Vormundschaftsgericht<br />

als neutrale Instanz.<br />

Ja was denn nun, gilt die Patientenverfügung oder gilt sie nicht?<br />

Die Antwort auf diese Frage hängt vom Einzelfall und den Beteiligten<br />

ab <strong>–</strong> das war schon vor dem Gesetz so und wird sich wohl<br />

kaum ändern. Die Deutsche Hospiz-Stiftung hat sich auf Schwierigkeiten<br />

in der Praxis eingestellt und eine Schiedsstelle eingerichtet, die bei<br />

Konfl ikten um Patientenverfügungen berät.<br />

Solche Konfl ikte kann man bei durchdachter Gestaltung der Patientenverfügung<br />

weitgehend eindämmen. Im nächsten Willi berichten<br />

wir, was zu einer ordnungsgemäßen<br />

Patientenverfügung<br />

gehört und wie<br />

man eine solches<br />

wichtiges<br />

Werk angepasst<br />

an die eigene<br />

Lebenssituation<br />

sinnvoll erstellen<br />

kann.<br />

Maria Brandes<br />

infomercial<br />

Wenn die Sonne lockt...<br />

So werden Sie gesund braun<br />

Schritt für Schritt steigt Mike aus dem kühlen Nass. Die weiße<br />

Gischt tanzt dabei um seine Beine, zwischen seinen Zehen sammelt<br />

sich feiner Sand. Wie Tausende kleiner Diamanten glitzern<br />

die Wassertröpfchen auf seiner hellen Haut. Sonne tanken und<br />

abschalten <strong>–</strong> das ist alles, was Mike jetzt will.<br />

Als er aufwacht spürt Mike so ein komisches Kribbeln auf der Haut.<br />

Er blinzelt in die grelle Mittagssonne und schaut dann an sich runter:<br />

Brust, Bauch, Beine <strong>–</strong> überall Sonnenbrand. „Mist, ich muss wohl eingeschlafen<br />

sein und hab total vergessen mich einzucremen!“ Eine späte<br />

Erkenntnis, denn die Schmerzen sind fi es.<br />

Kühlung ist das A und O<br />

Bei Sonnenbrand ist alles erlaubt, was die Haut kühlt: kalte Umschläge,<br />

Gurkenscheiben oder Feuchtigkeitsgels mit Aloe Vera. Aber Vorsicht:<br />

Fetthaltige Cremes oder Öle sollten bei Sonnenbrand nicht angewendet<br />

werden, da sie den Heilungsprozess verzögern und die Haut zusätzlich<br />

reizen könnten. Außerdem sollte man viel trinken, denn durch<br />

den Sonnenbrand kommt es zu Gefäßerweiterungen und dadurch zu<br />

Flüssigkeitsverlust!<br />

Bei einem starken Sonnenbrand, bei dem sich z.B. auch Blasen bilden,<br />

sollte man unbedingt <strong>zum</strong> Arzt gehen.<br />

Lieber vorsorgen<br />

Clevere Sonnenanbeter lassen es erst gar nicht so weit kommen und<br />

beugen vor: Sonnencremes mit ausreichendem Lichtschutzfaktor, Sonnenbrille<br />

und Kopfbedeckung sind ein absolutes Muss, vor allem für<br />

Kinder und Hellhäutige. Am Anfang ist ein höherer Lichtschutzfaktor,<br />

mind. 20, empfehlenswert. Hat sich die Haut an die Sonne gewöhnt,<br />

kann man den Schutz etwas reduzieren. Aber generell gilt: eine halbe<br />

Stunde vorher eincremen und nach jedem Bad den Schutz erneuern.<br />

Wer Medikamente nimmt, z.B. bestimmte Antibiotika oder Präparate<br />

mit Johanniskraut, sollte Sonne eher meiden.<br />

Achtung Irrtümer<br />

- Kleidung allein schützt vor Sonnenbrand. Falsch gedacht: denn ein<br />

weißes T-Shirt hat nur etwa einen Lichtschutzfaktor 10!<br />

- Auf dem Kopf bekommt man keinen Sonnenbrand. Stimmt nicht.<br />

Denn die Sonne fi ndet auch durch die Haare den Weg zur Haut und<br />

kann so einen Sonnenbrand verursachen.<br />

- Sonnencreme muss einmassiert werden. Bitte nicht, denn am besten<br />

wirk der Schutz wenn man ihn großzügig auf die Haut aufträgt und<br />

dann trocknen lässt!<br />

Sonst noch Fragen?<br />

Weitere Fragen rund um das Thema<br />

Haut und Sonnenbrand beantwortet<br />

Ihnen Andreas Lindemann, Geschäftstellenleiter<br />

der SBK Bruchsal.<br />

Andreas Lindemann,<br />

Telefon: 07251 / 73 2413,<br />

E-Mail: andreas.lindemann@sbk.org<br />

Weitere Infos fi nden Sie auch im<br />

Internet unter www.sbk.org.<br />

WILLI 2009<br />

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