<strong>Teterower</strong> <strong>Zeitung</strong> - 2 - Nr. 7 - 3. August 2015 Seite 8: Die Schüler „segelten“ durch die letzte Schulwoche Seite 26: Halbzeit beim Bauvorhaben „Wohnen mit Service“ am Gartensteig Seite 16: Eröffnungsfest bei den „Kleinen Hechten“ im CJD Krippenhaus Teterow mit Gesang und Segnung Seite 37: TETEROW OFFEN 2015 Anmeldeschluss 04.<strong>08.2015</strong> Seite 22: „Schwestern“ seit 20 Jahren: Teterow und Kunszentmárton MIT AMTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN DER STADT TETEROW Die TETEROWER ZEITUNG ist das offizielle Bekanntmachungsblatt der Stadt Teterow. Alle enthaltenen Bild- und Textbeiträge sowie die Anzeigen sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, auch auszugsweise, sowie Kopien derselben sind untersagt bzw. nur mit ausdrücklicher Genehmigung der DruckWerk14 GmbH gestattet.
<strong>Teterower</strong> <strong>Zeitung</strong> - 3 - Nr. 7 - 3. August 2015 Die nächste • mit amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Teterow • erscheint am Montag, den 31. August 2015 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist Freitag, der 14. August 2015 Redaktion: Rathaus, 17166 Teterow, Marktplatz 1-3 Foyer, Zimmer 4, Julia Gnodtke Tel. 03996/127830 • Fax 03996/127878 eMail: j.gnodtke@teterow.de Aus dem Rathaus § AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN § Amtliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für den Volksentscheid zur Gerichtsstrukturreform am 6. September 2015 1. Das Wählerverzeichnis zum oben aufgeführten Volksentscheid für die Stadt Teterow wird in der Zeit vom 17.<strong>08.2015</strong> bis 21.<strong>08.2015</strong> während der allgemeinen Öffnungszeiten des Fachbereiches Bürgerund Ordnungsangelegenheiten (Bürgerbüro) im Rathaus Teterow, Marktplatz 1/3, Kellergeschoss, Zimmer K 01 für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Das angegebene Dienstzimmer ist barrierefrei erreichbar. Jede stimmberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine stimmberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 34 Absatz 5 des Landesmeldegesetzes M-V eingetragen ist. Am Volksentscheid teilnehmen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für den Volksentscheid eingetragen ist oder für diesen einenAbstimmungsschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unvollständig hält, kann bis zum 14.<strong>08.2015</strong> einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Wer eine Eintragung im Wählerverzeichnis für unrichtig hält, kann in der Zeit vom 17.<strong>08.2015</strong> bis 21.<strong>08.2015</strong> einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Beide Anträge sind schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift an die Gemeindewahlbehörde der Stadt Teterow, Marktplatz 1/3, 17166 Teterow unter Angabe der Gründe zu stellen. 3. Stimmberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 15.<strong>08.2015</strong> eine Abstimmungsbenachrichtigung (Karte). Wer keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss bei der Gemeindewahlbehörde einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann. Stimmberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einenAbstimmungsschein und Briefabstimmungsunterlagen beantragt haben, erhalten keineAbstimmungsbenachrichtigung. 4. Abstimmungsscheine zum Volksentscheid erhalten Stimmberechtigte aufAntrag von der Gemeindewahlbehörde. 4.1 Eine in das Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person erhält auf Antrag einen Abstimmungsschein. Zugleich mit dem Abstimmungsschein erhält sie - einen amtlichen weißen Stimmzettel für den Volksentscheid, - einen amtlichen grauen Stimmzettelumschlag und - einen amtlichen rotenAbstimmungsbriefumschlag mit derAnschrift der Gemeindewahlbehörde. 4.2 Stimmberechtigte erhalten auf Antrag einen Abstimmungsschein, wenn sie a) aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, b) an der Briefabstimmung teilnehmen wollen, c) zur Urnenabstimmung einen anderen Stimmbezirk in der Gemeinde aufsuchen wollen. Abstimmungsscheine können von Stimmberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 04.09.2015, 12.00 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) beantragt werden. Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Abstimmungsraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Tag des Volksentscheids bis 15.00 Uhr gestellt werden. Auch nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte können aus dem unter Nummer 4.2 Buchstaben a angegebenen Grund Abstimmungsscheine noch am Tag des Volksentscheids bis 15.00 Uhr beantragen. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Abstimmungsschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum zweiten Tag vor dem Volksentscheid, 12.00 Uhr oder am Tag des Volksentscheids bis 15.00 Uhr ein neuer Abstimmungsschein erteilt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Eine behinderte stimmberechtigte Person kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 5. Die Abholung von Abstimmungsscheinen und Briefabstimmungsunterlagen für eine andere Person ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zulässig. Die Vollmacht kann bereits mit dem Abstimmungsscheinantrag erteilt werden. Auf Verlangen hat sich die in Empfang nehmende Person auszuweisen. Bei der Briefabstimmung muss die stimmberechtigte Person den jeweiligen Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel und dem dazugehörenden unterschriebenen Abstimmungsschein so rechtzeitig der Gemeindewahlbehörde übersenden oder in den Briefkasten des Rathauses Teterow, Marktplatz 1/3 (am linken Seiteneingang zum Bürgerbüro) einwerfen, dass er dort spätestens am Tag des Volksentscheids bis 18.00 Uhr eingeht. Abstimmungsbriefe werden bei Verwendung des amtlichen Abstimmungsbriefumschlages innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Ein Abstimmungsbrief kann auch bei der auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Teterow, den 21.07.2015 Stadt Teterow Der Bürgermeister als Gemeindewahlbehörde ImAuftrag gez. Stephan Richter Aufruf zur Mitarbeit als Wahlhelfer Für den am 06.09.2015 stattfindenden Volksentscheid zur Gerichtsstrukturreform sucht die Stadt Teterow wieder <strong>Teterower</strong> Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, als ehrenamtliche Wahlhelfer in einem der drei Urnenstimmbezirke oder im Briefabstimmungsvorstand zu arbeiten. Die Aufgabe der Wahlhelfer besteht darin, die gesetzlich geregelte Durchführung der Stimmabgabe zum Volksentscheid abzusichern und nach Beendigung der Abstimmungszeit das jeweilige Abstimmungsergebnis zu ermitteln. Die Abstimmungsvorstände erhalten im Vorfeld des Volksentscheids von der Stadt Teterow eine kurze Anleitung zum Verfahren. Damit kann sich jedes Mitglied auf seineAufgaben vorbereiten. Für die ehrenamtliche Tätigkeit der Wahlhelfer zahlt die Stadt Teterow eineAufwandsentschädigung entsprechend dem Beschluss der Stadtvertretung Teterow vom 23.06.2015. Danach erhalten Wahlhelfer für den Einsatz in einem Urnenstimmbezirk einen Grundbetrag von 40,00 EUR, im Briefabstimmungsvorstand einen Grundbetrag von 30,00 EUR. Wenn wir Sie mit diesem Aufruf erreichen konnten, würden wir uns über Ihre schnelle Rückmeldung freuen. Sollten Sie noch Fragen haben, beantworten wir diese gerne. Unsere Adresse und Kontaktdaten lauten: Stadt Teterow, Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Marktplatz 1/3, 17166 Teterow, Tel. 03996/1278-48, E-Mail wahlen@teterow.de. Im Bürgerbüro (Rathaus, Kellergeschoss, Zimmer K 01) sind wir während der allgemeinen Öffnungszeiten auch persönlich für Sie da. Wir bedanken uns bereits heute für Ihre Unterstützung. Teterow, den 21.07.2015 Stadt Teterow Der Bürgermeister als Gemeindewahlbehörde ImAuftrag gez. Stephan Richter