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<strong>Teterower</strong> <strong>Zeitung</strong> - 4 - Nr. 7 - 3. August 2015<br />
Bekanntmachung<br />
über die öffentliche Auslegung der Fortschreibung<br />
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes<br />
Die Unterlagen der ersten Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes<br />
aus dem Jahr 2012 und die Erweiterung für Aufnahme in<br />
die EFRE-Förderperiode 2014 - 2020 liegen in der Zeit<br />
vom 10. August 2015 bis einschließlich 10. September 2015<br />
in der Stadtverwaltung Teterow, Rathaus, Marktplatz 1 – 3, 17166 Teterow,<br />
im Flur des 2. Obergeschosses während der Sprechzeiten zu jedermanns<br />
Einsicht öffentlich aus.<br />
sind diese Zeugnisse einer <strong>Teterower</strong> „Fabrik“ wieder an ihren Ursprungsort<br />
zurückgekehrt, bleibt nur zu hoffen, dass die Rechnungen auch bezahlt<br />
wurden.<br />
Frank Herholz<br />
Dr. Reinhard Dettmann<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachung nach § 3a Satz 2, 2. Halbsatz des<br />
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft,<br />
Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern<br />
Vom 23.06.2015<br />
Die Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Dalkendorf<br />
- Groß Roge hat den Antrag gestellt, die im Maßnahmenplan dargestellte<br />
gemeinschaftliche Anlage im genannten Flurbereinigungsverfahren im<br />
Sinne des Flurbereinigungsgesetzes zu bauen.<br />
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz<br />
Mecklenburg-Vorpommern als Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine<br />
Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 3c des UVPG in Verbindung<br />
mit Nummer 16.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
(UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5.<br />
September 2001 (BGBI. I S. 2350), zuletzt geändert durch Art. 2 des<br />
Gesetzes vom 18. Juni 2002 (BGBI. I S. 1914), durchgeführt. Die Prüfung<br />
hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen<br />
nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
ist daher nicht erforderlich.<br />
Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.<br />
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften<br />
des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes in Verbindung mit dem Flurbereinigungsgesetz<br />
entscheiden.<br />
gez. Reimann<br />
Vereine und Verbände<br />
Heimatbund<br />
Teterow e.V.<br />
Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag wünschen wir unserem<br />
Mitglied<br />
Gesundheit, Glück und Lebensfreude<br />
wünscht mit "Holt‘ juch fuchtig!“<br />
Der Vorstand<br />
Herward Müller<br />
Verantwortlich für<br />
die Beiträge:<br />
Rita Mache<br />
Die <strong>Teterower</strong> Verkehrswacht<br />
gratuliert ihren Mitgliedern<br />
Tabakfabrik Neumann<br />
Vor kurzem erhielt das Stadtarchiv drei Rechnungen der Tabakfabrik Fritz<br />
Neumann von 1925/26. Dem <strong>Teterower</strong> Adressbuch von 1926 ist zu entnehmen,<br />
dass die Fabrik 1881 gegründet wurde und sich in der Warener<br />
Straße 13 befand, angepriesen wird ein großes Lager an Zigarren, Zigaretten<br />
und Tabakwaren, eine große Auswahl an Pfeifen aller Art und Ersatzteile.<br />
Vor einigen Monaten wurde ein Tabakstopf dieser Firma (ohne<br />
Deckel) für mehrere hundert Euro versteigert. Der Zielort der Rechnung<br />
war Hopsten, heute in Nordrhein-Westfalen, kurioserweise stellt das Wappen<br />
von Hopsten einen Pfeife rauchenden Mann dar. Nach fast 90 Jahren<br />
Hartmut Kitta<br />
Patrick Dittner<br />
Sybille Gieck<br />
Ursula Wibelitz<br />
Margret Ilgen<br />
recht herzlich zum Geburtstag und wünscht alles Gute im neuen<br />
Lebensjahr.<br />
Der Vorstand