Börsenzulassungsprospekt - Xetra
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der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen war den Aktionären ein Bezugsrecht<br />
eingeräumt, wobei der Vorstand jedoch ermächtigt war, Spitzenbeträge vom<br />
gesetzlichen Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Im Falle der<br />
Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen war der Vorstand ermächtigt, das<br />
gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Über den weiteren<br />
Inhalt der Aktienrechte und der Bedingungen der Ausgabe entschied der<br />
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.<br />
Der Vorstand hat am 3. August 2001 von den oben beschriebenen<br />
Ermächtigungen Gebrauch gemacht und mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
vom selben Tage das Grundkapital der Gesellschaft von nominal € 8.293.325,--<br />
um nominal € 2.282.197,-- auf nominal € 10.575.522,-- erhöht und zwar durch<br />
Ausgabe von 2.282.197 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien<br />
entsprechend einer Beteiligung am Grundkapital von jeweils € 1,--. Das<br />
gesetzliche Bezugsrecht der damaligen Aktionäre der SURTECO AG wurde<br />
ausgeschlossen. Die neuen Aktien waren erstmalig für das Geschäftsjahr 2001<br />
voll gewinnanteilberechtigt.<br />
Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgte zum geringst möglichen Ausgabebetrag<br />
gemäß § 9 Abs. 1 AktG.<br />
Die auf die neuen Aktien zu leistenden Einlagen wurden als Sacheinlagen<br />
dadurch erbracht, dass die zur Zeichnung der Aktien zugelassene Klöpferholz<br />
GmbH die von ihr gehaltenen Geschäftsanteile an der W. Döllken & Co.<br />
GmbH, Gladbeck, im Gesamt-Nennbetrag von € 8.367.802,93 entsprechend<br />
49,0 % des Stammkapitals mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten<br />
unter Einschluss des Gewinnbezugsrechts für das laufende Geschäftsjahr mit<br />
wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2001, 0.00 Uhr, in die SURTECO AG<br />
eingebracht hat. Die Einbringung und Übertragung erfolgte aufgrund eines<br />
gesondert in notarieller Urkunde ausgefertigten Beteiligungsvertrags mit<br />
Ergänzungsvereinbarung.<br />
Der Sacheinlagenprüfer, die Dr. Röver & Partner KG, Auguste-Viktoria-Straße<br />
118, 14193 Berlin, hat die Angemessenheit der Sacheinlagen im Verhältnis zu<br />
den neuen Aktien geprüft und am 7. August 2001 folgende Bestätigung<br />
gegeben:<br />
„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung nach<br />
§§ 34 Abs. 2, 205 Abs. 3 AktG bestätigen wir aufgrund der uns vorgelegten<br />
Urkunden, Bücher und Schriften sowie der uns erteilten Aufklärungen und<br />
Nachweise, dass der Wert der Sacheinlagen den geringsten Ausgabebetrag der<br />
dafür zu gewährenden Aktien erreicht.“<br />
Das genehmigte Kapital I der Gesellschaft wurde damit vollständig, das<br />
genehmigte Kapital II wurde in Höhe von € 2.175.522,-- teilweise ausgenutzt.<br />
Die Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen wurde am<br />
14. August 2001 in das Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg<br />
eingetragen.<br />
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