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Börsenzulassungsprospekt - Xetra

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der Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen war den Aktionären ein Bezugsrecht<br />

eingeräumt, wobei der Vorstand jedoch ermächtigt war, Spitzenbeträge vom<br />

gesetzlichen Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Im Falle der<br />

Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen war der Vorstand ermächtigt, das<br />

gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Über den weiteren<br />

Inhalt der Aktienrechte und der Bedingungen der Ausgabe entschied der<br />

Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.<br />

Der Vorstand hat am 3. August 2001 von den oben beschriebenen<br />

Ermächtigungen Gebrauch gemacht und mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

vom selben Tage das Grundkapital der Gesellschaft von nominal € 8.293.325,--<br />

um nominal € 2.282.197,-- auf nominal € 10.575.522,-- erhöht und zwar durch<br />

Ausgabe von 2.282.197 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien<br />

entsprechend einer Beteiligung am Grundkapital von jeweils € 1,--. Das<br />

gesetzliche Bezugsrecht der damaligen Aktionäre der SURTECO AG wurde<br />

ausgeschlossen. Die neuen Aktien waren erstmalig für das Geschäftsjahr 2001<br />

voll gewinnanteilberechtigt.<br />

Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgte zum geringst möglichen Ausgabebetrag<br />

gemäß § 9 Abs. 1 AktG.<br />

Die auf die neuen Aktien zu leistenden Einlagen wurden als Sacheinlagen<br />

dadurch erbracht, dass die zur Zeichnung der Aktien zugelassene Klöpferholz<br />

GmbH die von ihr gehaltenen Geschäftsanteile an der W. Döllken & Co.<br />

GmbH, Gladbeck, im Gesamt-Nennbetrag von € 8.367.802,93 entsprechend<br />

49,0 % des Stammkapitals mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten<br />

unter Einschluss des Gewinnbezugsrechts für das laufende Geschäftsjahr mit<br />

wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2001, 0.00 Uhr, in die SURTECO AG<br />

eingebracht hat. Die Einbringung und Übertragung erfolgte aufgrund eines<br />

gesondert in notarieller Urkunde ausgefertigten Beteiligungsvertrags mit<br />

Ergänzungsvereinbarung.<br />

Der Sacheinlagenprüfer, die Dr. Röver & Partner KG, Auguste-Viktoria-Straße<br />

118, 14193 Berlin, hat die Angemessenheit der Sacheinlagen im Verhältnis zu<br />

den neuen Aktien geprüft und am 7. August 2001 folgende Bestätigung<br />

gegeben:<br />

„Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung nach<br />

§§ 34 Abs. 2, 205 Abs. 3 AktG bestätigen wir aufgrund der uns vorgelegten<br />

Urkunden, Bücher und Schriften sowie der uns erteilten Aufklärungen und<br />

Nachweise, dass der Wert der Sacheinlagen den geringsten Ausgabebetrag der<br />

dafür zu gewährenden Aktien erreicht.“<br />

Das genehmigte Kapital I der Gesellschaft wurde damit vollständig, das<br />

genehmigte Kapital II wurde in Höhe von € 2.175.522,-- teilweise ausgenutzt.<br />

Die Durchführung der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen wurde am<br />

14. August 2001 in das Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg<br />

eingetragen.<br />

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