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Börsenzulassungsprospekt - Xetra

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Abhängigkeit von Familienaktionären<br />

Derzeit werden rund 94,2 % des Grundkapitals der SURTECO AG von den<br />

Familienaktionären gehalten. Ferner haben Familienaktionäre in einer Aktienpool-<br />

Vereinbarung geregelt, dass die ihnen zustehenden Stimmrechte aus rund 73,9 %<br />

einheitlich ausgeübt werden. Aufgrund dieser Eigentumsverhältnisse können die<br />

Familienaktionäre mit im Aktienpool gebundenen Aktien und bei weiteren<br />

Stimmrechtsabsprachen mit den nicht im Aktienpool gebundenen Familienaktionären<br />

in verstärktem Maße Änderungen der Satzung, Akquisitionen oder andere wesentliche<br />

gesellschaftsrechtliche Maßnahmen be- oder verhindern, einen starken Einfluss auf die<br />

unternehmerischen Entscheidungen der Gesellschaft ausüben oder anderweitig<br />

Einfluss auf Angelegenheiten ausüben, die der Zustimmung der Aktionäre bedürfen<br />

(siehe „Aktionärsstruktur“).<br />

Finanzkennzahlen bei Darlehensverträgen<br />

Mehrere Darlehensverträge der Gesellschaft sehen bestimmte Finanz- und<br />

Bilanzkennzahlen vor, die zu bestimmten Stichtagen (jährlich zum 31.12. oder pro<br />

Quartal) von der Gesellschaft nachgewiesen und erfüllt werden müssen. Andernfalls<br />

erhöht sich der Zinssatz für die jeweiligen Darlehen in den Geschäftsjahren, in denen<br />

diese Finanzrelationen nicht eingehalten werden. Zusätzlich besteht ein<br />

außerordentliches Kündigungsrecht von Darlehensgebern für den Fall, dass die<br />

festgelegten Finanzrelationen pro Darlehen zum jeweiligen Stichtag über einen<br />

längeren Zeitraum und bezüglich mehrerer Kennziffern nicht eingehalten würden.<br />

Ferner hat sich die Gesellschaft verpflichtet, eine Veräußerung wesentlicher Werte des<br />

Anlagevermögens und deren Belastung nur mit Zustimmung des Darlehensgebers<br />

vorzunehmen. Die Finanzrelationen wurden zum Stichtag 31.12.2001 erfüllt. Bei der<br />

Aufnahme von weiterem Fremdkapital sind diese Finanzrelationen zu berücksichtigen.<br />

Abhängigkeit der Gesellschaft von Schlüsselpersonen<br />

Der Erfolg der Gesellschaft hängt in wesentlichem Umfang von wenigen<br />

Führungspersönlichkeiten ab. Sollten diese, insbesondere die Vorstandsmitglieder<br />

sowie die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften, der Gesellschaft kurzfristig nicht<br />

mehr zur Verfügung stehen, könnte dies zu Störungen im Geschäftsablauf führen.<br />

Risiken aus Produktmängeln und Produkthaftung<br />

Die von der Gesellschaft entwickelten und vertriebenen Produkte können verborgene<br />

Fehler enthalten. Obwohl neue Produkte vor ihrer Markteinführung umfassenden Tests<br />

unterzogen werden, kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass nicht<br />

dennoch Fehler auftreten, die Dritte zu Reklamationen bis hin zu<br />

Schadenersatzansprüchen wegen Produktmängeln berechtigen. Die historischen<br />

Reklamationsquoten für Produkte der Gesellschaft waren bisher, soweit für die<br />

Gesellschaft ersichtlich, zwar gering, und die Tochtergesellschaften verfügen zudem<br />

jeweils über Produkthaftpflichtversicherungen, die sie zur Abdeckung der Risiken als<br />

ausreichend ansehen. Dennoch könnte sich ein erfolgreicher Haftungsanspruch eines<br />

großen Abnehmers nachteilig auf die Entwicklung der Gesellschaft oder ihrer<br />

Tochtergesellschaften auswirken.<br />

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