Börsenzulassungsprospekt - Xetra
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Abhängigkeit von Familienaktionären<br />
Derzeit werden rund 94,2 % des Grundkapitals der SURTECO AG von den<br />
Familienaktionären gehalten. Ferner haben Familienaktionäre in einer Aktienpool-<br />
Vereinbarung geregelt, dass die ihnen zustehenden Stimmrechte aus rund 73,9 %<br />
einheitlich ausgeübt werden. Aufgrund dieser Eigentumsverhältnisse können die<br />
Familienaktionäre mit im Aktienpool gebundenen Aktien und bei weiteren<br />
Stimmrechtsabsprachen mit den nicht im Aktienpool gebundenen Familienaktionären<br />
in verstärktem Maße Änderungen der Satzung, Akquisitionen oder andere wesentliche<br />
gesellschaftsrechtliche Maßnahmen be- oder verhindern, einen starken Einfluss auf die<br />
unternehmerischen Entscheidungen der Gesellschaft ausüben oder anderweitig<br />
Einfluss auf Angelegenheiten ausüben, die der Zustimmung der Aktionäre bedürfen<br />
(siehe „Aktionärsstruktur“).<br />
Finanzkennzahlen bei Darlehensverträgen<br />
Mehrere Darlehensverträge der Gesellschaft sehen bestimmte Finanz- und<br />
Bilanzkennzahlen vor, die zu bestimmten Stichtagen (jährlich zum 31.12. oder pro<br />
Quartal) von der Gesellschaft nachgewiesen und erfüllt werden müssen. Andernfalls<br />
erhöht sich der Zinssatz für die jeweiligen Darlehen in den Geschäftsjahren, in denen<br />
diese Finanzrelationen nicht eingehalten werden. Zusätzlich besteht ein<br />
außerordentliches Kündigungsrecht von Darlehensgebern für den Fall, dass die<br />
festgelegten Finanzrelationen pro Darlehen zum jeweiligen Stichtag über einen<br />
längeren Zeitraum und bezüglich mehrerer Kennziffern nicht eingehalten würden.<br />
Ferner hat sich die Gesellschaft verpflichtet, eine Veräußerung wesentlicher Werte des<br />
Anlagevermögens und deren Belastung nur mit Zustimmung des Darlehensgebers<br />
vorzunehmen. Die Finanzrelationen wurden zum Stichtag 31.12.2001 erfüllt. Bei der<br />
Aufnahme von weiterem Fremdkapital sind diese Finanzrelationen zu berücksichtigen.<br />
Abhängigkeit der Gesellschaft von Schlüsselpersonen<br />
Der Erfolg der Gesellschaft hängt in wesentlichem Umfang von wenigen<br />
Führungspersönlichkeiten ab. Sollten diese, insbesondere die Vorstandsmitglieder<br />
sowie die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften, der Gesellschaft kurzfristig nicht<br />
mehr zur Verfügung stehen, könnte dies zu Störungen im Geschäftsablauf führen.<br />
Risiken aus Produktmängeln und Produkthaftung<br />
Die von der Gesellschaft entwickelten und vertriebenen Produkte können verborgene<br />
Fehler enthalten. Obwohl neue Produkte vor ihrer Markteinführung umfassenden Tests<br />
unterzogen werden, kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass nicht<br />
dennoch Fehler auftreten, die Dritte zu Reklamationen bis hin zu<br />
Schadenersatzansprüchen wegen Produktmängeln berechtigen. Die historischen<br />
Reklamationsquoten für Produkte der Gesellschaft waren bisher, soweit für die<br />
Gesellschaft ersichtlich, zwar gering, und die Tochtergesellschaften verfügen zudem<br />
jeweils über Produkthaftpflichtversicherungen, die sie zur Abdeckung der Risiken als<br />
ausreichend ansehen. Dennoch könnte sich ein erfolgreicher Haftungsanspruch eines<br />
großen Abnehmers nachteilig auf die Entwicklung der Gesellschaft oder ihrer<br />
Tochtergesellschaften auswirken.<br />
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