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Bio-Trends - Ein Herz für Bio

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hinterGrundwissen: süssen mit stevia<br />

<strong>Ein</strong>e hochattraktive Art,<br />

Speisen süß schmecken zu<br />

lassen<br />

In verschiedenen Zusammenhängen lernt der mitteleuropäische<br />

Verbraucher, dass Südamerika noch wenig genutzte<br />

Zutaten bereithält, die Lebensmittel bereichern können.<br />

Neben dem Quinoa-Samen, der in etlichen Fällen in der<br />

Lage ist, auf äußerst bekömmliche<br />

Weise Getreide zu ersetzen,<br />

bietet die Stevia-Pflanze ein<br />

hochwirksames völlig anders als<br />

Zucker, Honig oder Agendicksaft<br />

zusammengesetzes Süßungsmittel,<br />

dass erst längst wieder entdeckt<br />

wird. Stevia rebaudiana diente den<br />

Ureinwohnern Südamerikas seit<br />

langem zum Süßen von Speisen<br />

und Getränken. Genau genommen<br />

haben die Inhaltsstoffe von Stevia eine<br />

300mal höhere Süßkraft als Zucker, so<br />

gut wie keine Kalorien, sie schädigen die<br />

Zähne nicht und sind auch <strong>für</strong> Diabetiker gut<br />

verträglich.<br />

46<br />

Hintergrundwissen<br />

Warum Stevia in Deutschland nicht<br />

erhältlich ist<br />

Stevia ist in den USA, China, Japan und aktuell in der Schweiz<br />

als Lebensmittel zugelassen worden. In der EU allerdings fällt<br />

das süße Andenkraut unter die Novel Food Verordnung und<br />

ist deshalb nicht als Lebensmittel zugelassen. Novel Food<br />

sind nach gesetzlicher Definition Lebensmittel, die vor dem<br />

Inkrafttreten der Novel-Food-Verordnung innerhalb der EU<br />

nicht in nennenswerten Umfang zum Verzehr in den Handel<br />

gebracht wurden. Dabei handelt es sich um bislang nicht verbreitete<br />

Lebensmittel aus anderen Kulturkreisen, auch exotische<br />

Früchte, und um sogenanntes Designer Food, zum Beispiel<br />

Elektrolyt-Getränke <strong>für</strong> Sportler. Vor dem Inverkehrbringen<br />

eines Lebensmittels, das als Novel Food gilt, muss dieses ein<br />

Zulassungsverfahren durchlaufen. Die Zulassung wird nur<br />

erteilt, wenn die Prüfung ergibt, dass das Produkt gesundheitlich<br />

unbedenklich ist. Wegen nicht ausreichend nachgewiesenen<br />

bestehenden Verbreitung fiel Stevia im Jahr 2000 allgemein<br />

unter die Novel Food Verordnung und durfte demgemäß<br />

nicht verkauft werden.

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