«Regionaler Naturpark Beverin» (Arbeitstitel)
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4 Raumordnung<br />
Fachstelle für Tourismus und Nachhaltige Entwicklung<br />
Wergenstein, 20. Dezember 2007<br />
<strong>«Regionaler</strong> <strong>Naturpark</strong> <strong>Beverin»</strong><br />
Machbarkeitsstudie<br />
Der kantonale Richtplan (RIP 2000) bildet für die Machbarkeitsstudie des «Regionalen <strong>Naturpark</strong>s<br />
<strong>Beverin»</strong> das wichtigste Raumplanungsinstrument. Der Richtplan legt fest, wie der Kanton und die<br />
Gemeinden die Gesamtstruktur ihrer Natur-, Landwirtschaft- und Siedlungs- und Erholungsräume<br />
mittel- und langfristig entwickeln sollen.<br />
4.1 Kantonaler Richtplan<br />
Der kantonale Richtplan (RIP 2000) des Kantons Graubünden basiert auf verschiedenen Raumtypen.<br />
Aufgrund natürlicher Verhältnisse, historischer Entwicklung und wegen der unterschiedlichen Eignung<br />
der Räume für wirtschaftliche Tätigkeiten werden in Graubünden vier verschiedene Raumtypen unter-<br />
schieden: Städtische Räume / Agglomerationen, Tourismusräume, Ländliche Räume und Naturräume<br />
(RIP 2000). Im potenziellen <strong>Naturpark</strong>perimeter sind die Raumtypen «Ländlicher Raum» und «Natur-<br />
raum» anzutreffen, was sich für einen Regionalen <strong>Naturpark</strong> als optimale Ausgangslage erweist. Der<br />
Kanton unterstützt die Schaffung von «Regionalen <strong>Naturpark</strong>s» in den ländlichen Räumen und erhofft<br />
sich dadurch neue innovative Entwicklungsperspektiven und Handlungsspielfelder für die Bevölkerung<br />
im Einklang mit anderen Interessen. Im kantonalen Richtplan ist das alte Parkprojekt «<strong>Naturpark</strong><br />
Schamserberg» als Vororientierung erwähnt. Der Projektperimeter umfasst wichtige kulturelle Eigen-<br />
heiten, die im Richtplan erwähnt sind. Es sind dies Kulturlandschaften mit besonderer Bewirtschaf-<br />
tung, historische Streusiedlungsgebiete und Hofweiler, Ortsbilder von nationaler und regionaler<br />
Bedeutung (ISOS) sowie diverse Maiensässe mit kulturhistorisch wertvoller Bausubstanz, die als<br />
Erhaltungszonen bezeichnet sind. Des Weiteren sind verschiedene naturlandschaftliche Werte im<br />
Richtplan erwähnt, welche im potenziellen Parkperimeter liegen; diverse Landschaftsschutzgebiete<br />
von regionaler Bedeutung, Naturschutzgebiete nationaler und regionaler Bedeutung wie Auen,<br />
Gletschervorfelder, Schwemmebenen sowie Hoch- und Flachmoore. Der Regionale <strong>Naturpark</strong> unter-<br />
stützt demnach die Strategie des Richtplans und nutzt Natur- und Kulturpotenziale auf nachhaltige Art<br />
und Weise. Diese Natur- und Kulturwerte bilden die Basis für einen Regionalen <strong>Naturpark</strong>. Schutz und<br />
Aufwertung dieser Werte sind als Aufgabe eines Parks zu betrachten und helfen mit, den Charakter<br />
des ländlichen Raums zu bewahren und naturnahe Lebensräume zu erhalten und zu vernetzen.<br />
Im Richtplan sind aber auch Gebiete erwähnt, welche auf den ersten Blick nicht mit einem Regionalen<br />
<strong>Naturpark</strong> vereinbar sind. Zu nennen sind hier besonders der Materialabbau von Kies und Steinen und<br />
die Erweiterungen und Neuerschliessung von Intensiverholungsgebieten. Wie im «Kapitel 2.4.4.3» be-<br />
reits erwähnt ist, sind das kleine Skigebiet in Tschappina und der Skilift in Tenna in einem zukünftigen<br />
regionalen <strong>Naturpark</strong> erwünscht. Gemäss dem kantonalen Richtplan ist im Skigebiet von Tschappina<br />
eine kleine Erweiterung des Intensiverholungsgebiets geplant. In Mathon ist zudem eine Neuer-<br />
schliessung ins Gebiet Crest/Einshorn im Richtplan vorgeschlagen. Das Projekt ist allerdings seit<br />
langem sistiert. Die Neuerschliessung in Mathon würde ein weiteres kleines Skigebiet für vorwiegend<br />
regionale Bedürfnisse bilden, bei welchem die Anlagen in die Landschaft integriert sind. Dennoch<br />
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