ZNN 7+8/2004, S. 38-41 - Zahnärztekammer Niedersachsen
ZNN 7+8/2004, S. 38-41 - Zahnärztekammer Niedersachsen
ZNN 7+8/2004, S. 38-41 - Zahnärztekammer Niedersachsen
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INFORMATIONSBLATT<br />
FÜR ZAHNÄRZTINNEN<br />
UND ZAHNÄRZTE MIT<br />
AMTLICHEN MITTEILUNGEN,<br />
HERAUSGEGEBEN VON DER<br />
ZAHNÄRZTEKAMMER<br />
NIEDERSACHSEN K.d.ö.R.<br />
Braunlage 2005<br />
Vorankündigung<br />
www.zkn.de<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN<br />
Vollkeramische Restaurationen<br />
Priv.-Doz. Dr. D. Edelhoff, Zahnarzt A. Charrat, Dr. R. Peseschgsadeh, Dr. C. Weber<br />
Schmelz-dentin-adhäsive Verankerungen –<br />
beihilfefähig<br />
9<br />
September März 2003 <strong>2004</strong>
Zahnärztliche Nachrichten <strong>Niedersachsen</strong> <strong>ZNN</strong><br />
Informationsblatt für Zahnärzte mit amtlichen Mitteilungen<br />
der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> (ZKN)<br />
erscheint bis zu zwölfmal jährlich, jeweils zum Beginn des Monats.<br />
Herausgeber<br />
<strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> (K.d.ö.R.)<br />
Zeißstr. 11a, 30519 Hannover<br />
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<strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />
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30 €, Einzelheft 3 €, zuzüglich Versandkosten.<br />
ISSN 1437-4927<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
Leitartikel 1<br />
Eine gespenstische Finanzierungsdebatte? 2<br />
Werbung mit Praxisschwerpunkten im Internet –<br />
neue Entscheidung des BGH 5<br />
Domain-Bezeichnungen des Zahnarztes im Internet 5<br />
Aktion „Datenschutz in der Arztpraxis“ 7<br />
BSG-Urteil<br />
Keine Altersgrenze für Praxisvertreter 7<br />
Vollkeramische Restaurationen 8<br />
Abrechnungstips zu „Vollkeramische Restaurationen“ 13<br />
Zur Beihilfefähigkeit der zahnärztlichen Leistung der<br />
Feinhybrid-Kompositrestauration in Schmelz-Dentin-<br />
Adhäsiv-Schicht-Technik 13<br />
Vorankündigung des<br />
52. Winterfortbildungskongresses der ZKN 14<br />
Evidenzbasierte Medizin – Erfahrungsmedizin 18<br />
Landesärztekammer darf Mitglied im<br />
Verband freier Berufe bleiben 20<br />
Zahnbehandlungsangst und<br />
Zahnbehandlungsphobie bei Erwachsenen 21<br />
Osteonekrosen des Kiefers als unerwünschte<br />
Arzneimittelwirkung von Biphosphonaten 23<br />
Finanzkasse –<br />
Zur steuerlichen Behandlung der Kassengebühr 23<br />
Die andere Meinung 24<br />
Zukunft des Gesundheitswesens – Zwangskollektiv 25<br />
dgd-Dokumentation zum Risikostrukturausgleich<br />
mit Stellungnahme des PKV-Verbandes 28<br />
Kieferorthopädische Vortragsreihe <strong>2004</strong>/2005 30<br />
Aus der Presse<br />
Zahnersatz – Exempel aus Absurdistan 32<br />
Arbeitsgruppe zahnärztliche<br />
Behindertenhilfe in <strong>Niedersachsen</strong> e. V. –<br />
Fortbildungsveranstaltung <strong>2004</strong> 33<br />
Aktion zahngesunde Schultüte 34<br />
Termine in den Bezirksstellen 36<br />
Kleinanzeigen <strong>38</strong><br />
Glückwünsche 39<br />
Bitte notieren 40<br />
Beilagenhinweis:<br />
• ZFN-Fortbildung
L E I T A R T I K E L<br />
Eine wichtige Zukunftsaufgabe –<br />
auch für Zahnärzte?<br />
Im Gesundheitswesen der Bundesrepublik<br />
Deutschland werden von vielen kundigen<br />
Stimmen seit Jahren sog. Über-, Unter- und<br />
Fehlversorgungen beklagt. Als Hauptursache<br />
mit werden dafür die sektoralen Abschottungen<br />
der einzelnen Versorgungsbereiche angeführt.<br />
Anders ausgedrückt: Es versickern jährlich<br />
Milliarden von Euro an Versicherungsbeiträgen<br />
nutzlos im System, weil es zu viele<br />
Schnittpunkte gibt, durch die jede Art von integrierter<br />
Versorgung bisher verhindert wurde:<br />
Diagnose- und Therapiedaten wurden zwischen<br />
den einzelnen Bereichen nicht auf vernünftige,<br />
transparente, standardisierte, qualitätsorientierte Weise<br />
ausgetauscht. Jeder „murckste“ so vor sich hin inklusive (oft)<br />
unnötiger Doppeluntersuchungen, schlimmster Arzneimittelnebenwirkungen<br />
bis hin zum Tod durch unabgesprochene Medikamentierungen<br />
unterschiedlicher Ärzte und anderes mehr.<br />
Die Zauberworte für die Zukunft heißen nun:<br />
Integrierte Versorgung (§ 14o SGB V) – Elektronische Patientenakte<br />
– Chipkarte - servergestützte Vernetzung.-<br />
Erkenntnisse, Aufgaben und Ziele sollten neben anderen<br />
folgende sein:<br />
Die elektronische Chipkarte darf schon aus Gründen der Speicherkapazität<br />
nicht alleine – ohne eine konsentierte Serverlösung<br />
im Zusammenhang mit Finanzierung und Standort und<br />
Standardisierung – auf den Weg gebracht werden. Sonst wird es<br />
unweigerlich „Insellösungen geben.<br />
Besitzer der Daten hinsichtlich der Offenlegung bei Behandlungen<br />
müssen umfassend die Beitragszahler und Patienten werden:<br />
Nicht KV-en, Kassen und andere derzeitige Datenverwalter werden.<br />
Die Kosten für die Chipkarte, elektronische Patientenakte und<br />
Server werden um 15-20 Milliarden Euro liegen. Dazu kommen<br />
kontinuierliche Geldausgaben für Pflege, Wartung und Nach-/<br />
Aufrüstung je nach Technikfortschritt. Diese Entwicklung wird<br />
unabweisbar kommen. Sie wird einsparen helfen hinsichtlich unnötiger<br />
Ausgaben (siehe Rezeptverwaltungsgebühren u.a. mehr)<br />
und die Qualität und Transparenz von Angeboten und Resultaten<br />
medizinischer Leistungserbringer verbessern. Auf Grund steigender<br />
Fallhäufigkeiten und technischem Fortschritt wird es in den<br />
nächsten Jahren durch die IT Implantation aber ehrlicherweise<br />
nicht zu beitragssenkenden Einsparungen kommen können.<br />
Die integrierte Versorgung muß perspektivisch die ganze Behandlungskette<br />
umfassen wollen: Prävention - niedergelassene<br />
Versorgung –Krankenhausakutversorgung – Rehabilitation in all<br />
ihren Erscheinungsformen – Pflege – Heil- und Hilfsmittel.<br />
Darauf hin sind die Systementwicklungen von Anfang an und<br />
besonders in der Startphase so auszulegen, dass jeder weitere<br />
Baustein ohne langwierige Diskussionen mit den in Frage kommenden<br />
Playern auf ein konsentiertes Fundament aufgesetzt<br />
werden kann. Das gilt insbesondere für die Server im Rahmen<br />
z.B. der Föderalismus- und Finanzierungsdiskussion.<br />
Es darf keine „quick and dirty“ Verträge zu § 140<br />
geben wie etwa Komplexpauschalen für Hüften,<br />
also integrierte Verträge für einen medizinischen<br />
Versorgungsbereich. Intergation muß<br />
heißen: Mehrere Fachrichtungen im niedergelassenen<br />
Bereich müssen mit korrespondierenden<br />
Richtungen im Krankenhaus eine Versorgungskette<br />
bilden. Dies muß dann Schritt für<br />
Schritt auf die ganze Versorgungskette ausgeweitet<br />
werden mit durchaus unterschiedlichen<br />
Kombinationsmodellen. Das wird der Wettbewerb<br />
im Rahmen von dann auch vergleichbaren<br />
Angeboten und Resultaten (ranking im Internet!?)<br />
erbringen müssen.<br />
Von dieser Entwicklung kann und sollte sich<br />
keine Arztgruppe ausschließen, zumal unter<br />
dem Aspekt einer ganzheitlichen Betrachtung, der ja zentral der<br />
integrierten Versorgung zu Grunde liegt.<br />
Es wäre nicht fortschrittlich für die Zahnärzteschaft, den Gedanken<br />
von Herrn Dr. Günter E. Buchholz hier zu folgen, die er auf<br />
dem Symposion „eHealth 2003 - Telematik im Gesundheitswesen“<br />
(GVG Heft Nr. 45) geäußert hat:<br />
„Das, was alles angedacht ist und was wir in den letzten zwei Tagen<br />
gehört haben, das ist für die Zahnheilkunde eigentlich viel zu<br />
weit gedacht und da sollte man uns doch etwas herauslassen…<br />
und es kommt wirklich definitiv kein Nutzen dabei heraus für die<br />
Zahnärzteschaft. Deshalb sperren wir uns eigentlich gegen die<br />
Beteiligung an diesen Projekten, die jetzt angedacht sind.“<br />
Ich glaube, dass solche Gedanken nicht weiterführen, weil<br />
• die Vernetzung national wie auf EU-Ebene weiter voranschreiten<br />
wird.<br />
• sich der ganzheitliche Betrachtungsansatz durch die Vernetzung<br />
via elektronischer Kommunikation zwischen allen Versorgungsbereichen<br />
verstärken wird. In diesen Versorgungsbereichen<br />
werden Konzentrationen zunehmen – siehe ambulante<br />
Versorgung an Krankenhäusern, weg von Einzelpraxen und hin<br />
zu Gemeinschaftspraxen u.a. mehr.<br />
• sich durch den stärker und transparenter werdenden Wettbewerb<br />
von Leistungsanbietern in Bezug auf ihre Angebote und<br />
Resultate die elektronische Nachfrage danach inklusive Beratung<br />
etc. erhöhen wird.<br />
Die Zahnärzteschaft sollte sich hier frühzeitigst einklinken und<br />
im Zusammenhang z.B. mit Prävention und anderen Facetten<br />
ihre Position verdeutlichen können im Rahmen einer ganzheitlichen<br />
Betrachtung des Menschen und seiner Gesundheit. Ich sage<br />
mal etwas provokativ: „Nur Zähne wird nicht mehr reichen“.<br />
Ich bin froh, dass die „AG Zukunft der Gesundheit“ zu diesem<br />
Thema am 28.-29.10.<strong>2004</strong> in Duisburg ein Symposium mit namhaften<br />
Referenten veranstalten wird unter Einschluß der Bundeszahnärztekammer<br />
mit Herrn Dr. Dr. Weitkamp.<br />
Eike Hovermann MdB<br />
SPD-Bundestagsfraktion<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
1
2<br />
EINE GESPENSTISCHE FINANZIERUNGSDEBATTE?<br />
I Vorbemerkungen zum Auseinanderklaffen von Finanzdiskussion<br />
und Strukturdebatte im Gesundheitswesen<br />
Wichtige Zielvorgaben in der gegenwärtigen Debatte um<br />
Gesundheitsreformen lauten - auch unter den Prämissen<br />
der AGENDA 2010 – : Senkung der Lohnnebenkosten, Absenken<br />
des GKV Beitragssatzes in <strong>2004</strong> auf unter 14 % und<br />
laut ministerieller Zielprojektion in 2006 auf 12,15%. Im<br />
Sommer <strong>2004</strong> lag der gemittelte Satz bei 14,27%. Eine Absenkung<br />
auf 12,15 bedeutet: Generierung von über 20 Milliarden<br />
Euro auf welche Art auch immer. Innerhalb dieser<br />
Zielprojektionen müssen gemäß gesetzgeberischem Auftrag<br />
die Schulden der Kassen, die mit Lieferantenkrediten u. ä.<br />
Mechanismen eher bei 8-10 denn bei 6 Milliarden Euro liegen,<br />
in vier Jahren abgebaut sein. Wer jetzt Beiträge senkt,<br />
kann meines Erachtens nur „türken“. Übrigens: Insgesamt<br />
heißt die Vorgabe für den Sozialbereich: Absenkung der<br />
Lohnnebenkosten auf unter 40%. Zusätzlich schlagen die<br />
zuständigen Landesminister(-innen) jetzt auch noch eine<br />
Bürgerversicherung für die Pflege vor.<br />
II Gedanken - Fragen - Thesen - Anregungen<br />
Innerhalb dieser Prämissen sind aus meiner Sicht wesentliche<br />
Fragen und Aufgaben noch unbeantwortet und warten<br />
konzeptionell auf ganzheitliche Betrachtungsansätze, die<br />
nicht focussiert werden dürfen entweder auf den Ausgabensektor<br />
oder auf die Einnahmeseite (Beiträge oder Steuermittel).<br />
Letztere Focussierung bewirkte und bewirkt regelmäßig, daß<br />
man sich nicht mit den Tücken und Kosten des realen Versorgungsalltages<br />
befaßt, sondern überwiegend mit der Frage,<br />
wie bekomme ich neues oder anderes Geld in das System.<br />
Das hatten wir alles schon. Das hat allenfalls temporär zu<br />
leichten Beitragsabsenkungen geführt, danach ist das neue/<br />
andere Geld wieder in den altbekannten Versickerungsschächten<br />
verschwunden oder konnte nicht eingetrieben<br />
werden. Anders gesagt: Neben den Vorschlägen zur Einnahmeseiten<br />
brauchen wir dringend und parallel substantielle<br />
Reformen im Ausgabenbereich. In diesen eigentlich extrem<br />
korrespondierenden Aufgabenfeldern gibt es Defizite und<br />
manch´ Ungereimtes noch - zum Beispiel:<br />
• Mit ständig geringer werdenden Beitragssätzen soll unter<br />
gebetsmühlenartiger Verwendung des Bildes „Effizienzreserven<br />
im System“ mit ständig abzusenkenden Beiträgen<br />
ein Mehr an Qualität bei steigender Fallhäufigkeit (Altersentwicklung)<br />
plus medizinisch-technischen Fortschritt erreicht<br />
werden und bezahlbar bleiben – Ziel also weiterhin<br />
gemäß SGB V: Alles medizinisch notwendige nach dem<br />
Stand der Forschung – natürlich unter Berücksichtigung<br />
des Wirtschaftlichkeitsgebotes. Dazu solidarisch-paritätische<br />
Finanzierung! Für letzteren Mosaikstein wird argu-<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
mentativ – abgesehen von Zuzahlungen, Ausgrenzungen<br />
von Leistungen - die Hereinnahme von Pachten, Mieten<br />
u.ä. in das Beitragsaufkommen interessant werden. Anders:<br />
Die Zielprojektionen im Zusammenhang mit solidarischparitätisch<br />
sind realiter nie durchgehalten worden und<br />
können bei knapperen Finanzen schon gar nicht durchgehalten<br />
werden. Sie produzieren aber Erwartungshaltungen.<br />
• Entsprechend den oben genannten Prämissen läuft das<br />
Einfangen von Beitragszahlern durch die Kassen ausschließlich<br />
in Richtung: Wer hat den niedrigsten Beitragssatz?<br />
Wer senkt demnächst noch weiter ab? Anders: Wer<br />
bietet alles mit weniger Beiträgen? Ad infinitum gedacht<br />
läuft dies in Richtung: Wer bietet alles für „garnix“? Diese<br />
Art von Wettbewerb unter den Kassen war nie einer und<br />
kann auch so nie ein innovativer Wettbewerb um mehr<br />
Qualität mit dann höheren Beiträgen und mehr Transparenz<br />
werden.<br />
• Hinzu kommt noch, dass echter Wettbewerb durch Korsettstangen<br />
wie : „Einheitlich und gemeinsam“, Risikostrukturausgleich<br />
(RSA) mit Koppelung neuerdings an die<br />
DMP und demnächst „Morbi RSA“ eigentlich völlig ausgeschaltet<br />
wird, die Versorgung immer mehr durchreguliert<br />
wird und so natürlich – wie gehabt - immer höhere Verwaltungskosten<br />
entstehen müssen. Die immer enger werdenden<br />
Verflechtungen aller Kassen durch den RSA werden<br />
weitere Spannungen zwischen sog. Geberkassen und<br />
Nehmerkassen gegen die zwangsweisen Nivellierungen<br />
entstehen lassen. Alles nicht zum Wohl des Patienten,<br />
allenfalls zum Erhalt gewachsener verkrustender Organisationsstrukturen.<br />
Die neuen internen, bundesländerübergreifenden<br />
Fusionen - etwa innerhalb der AOK – bringen<br />
zudem neue monopolartige Strukturen auf den Markt.<br />
Anders: Trotz der scheinbaren Vielfalt an Kassen haben<br />
wir im Grunde eine Einheitskasse, innerhalb derer der<br />
Patient zwar von Kasse zu Kasse wechseln darf, die sich<br />
bei näherem Hinschauen durch fast identischen Kassenleistungen<br />
auszeichnen – allerdings mit unterschiedlicher<br />
Beitragshöhe. Ein Wechsel vollzieht sich so zu 90% nicht<br />
wegen Qualität, sondern wg. eines niedrigeren Beitragssatzes.<br />
Diese Art von „mündigem Bürger“ sollten wir alle<br />
nicht wollen, weil der am Ende (von uns gewollt?) so gestrickt<br />
ist, dass er mit niedrigstem Beitragssatz „alles“ haben<br />
will im Krankheitsfall und seine compliance gemäß § 1,<br />
SGB V, eher nicht trainiert - zu Lasten der Solidargemeinschaft.<br />
Wenn hier nicht z.B. neben „boni“ auch „mali“ eingesetzt<br />
werden, wird sich nichts ändern. In solche Strukturen<br />
jetzt auch noch die PKV einzubeziehen, wäre -<br />
jenseits aller zusätzlichen juristischen Argumente - m.E.<br />
fahrlässig gegenüber unsere Gesundheitsversorgung und<br />
dem härter werdenden Wettbewerb auch in diesem gesellschaftlichen<br />
Segment.
• Ohne Einbeziehung dieser Aspekte in die Finanzdebatte:<br />
„Kopfpauschale versus Bürgerversicherung“ oder besser:<br />
„GKV Finanzierung durch weiter an Lohnnebenkosten gekoppelte<br />
Beiträge“ versus „Steuerfinanzierung“(35-40<br />
Mrden. Euro), wird die Diskussion gespenstisch bleiben.<br />
Bleiben wird auch, dass es für die Bürgerversicherung im<br />
Bundesrat bis Herbst 2006 keine Mehrheit geben wird<br />
und für die Kopfprämie neben allen inneren Zwisten in<br />
CDU und CSU keine Mehrheit im Bundestag. Eine zweijährige<br />
Diskussion hält keines der Modelle aus, zumal<br />
sich die Rahmenbedingungen weiterhin deutlich ändern<br />
werden. Bis dahin bleiben dann viele äußerst wichtige<br />
Fragen, Themen weiterhin völlig ausgeblendet:<br />
1. Auf Grund knapper werdender finanzieller Ressourcen<br />
bei einer Beitrags- oder Steuerfinanzierung wird es in<br />
Zukunft ein Grundversorgungspaket A mit einer Budget–<br />
obergrenze geben (müssen), die sich aus den jährlichen<br />
Gesamteinnahmen bemisst. Verschuldungen sind auszuschließen.<br />
Das heißt: Die abrechnungsfähigen Leistungen<br />
dieser Grundversorgung bemessen sich nach den jährlichen,<br />
durchaus schwanken könnenden Einnahmen. In<br />
diesem Paket sollten RSA und „einheitlich und gemeinsam“<br />
gelten. Die Koppelung des RSA an die DMP ist wegen<br />
der extremen Fehlanreizstruktur aufzuheben. Natürlich<br />
steigen wir im Zusammenhang mit einer so an die<br />
Einnahmen gebundenen Grundversorgung/Paket A in eine<br />
offene Rationierungsdebatte ein, die aber unter Einschluß<br />
von Reflexionen über den Artikel 20 GG jeder verstehen<br />
kann und wird, wenn er einen der wichtigsten<br />
Gedanken von Veatch und Brody zum Thema „Solidarität<br />
und Verteilungsgerechtigkeit“ aufnimmt: “Even if all<br />
waste were eliminated (an utopian dream), there would<br />
still be countless medical procedures that would be truly<br />
beneficial for people – enough to consume the entire<br />
gross national product.“<br />
2. Es ist zu erwarten, dass weitere Verlagerungen von Arbeitsplätzen<br />
in EU-Länder oder noch entferntere Regionen mit<br />
niedrigerem Lohnniveau aber hohem Fertigungsstandard<br />
anstehen mit den entsprechenden Folgen für unsere nationale<br />
Wirtschaft. Dies gilt nicht nur für die Autoindustrie<br />
und ihre Zulieferer, dies gilt z.B. im Gesundheitsbereich<br />
auch für die pharmazeutische Industrie mit ihren<br />
Arbeitsplätzen und ihrem Wirken in der Forschung.<br />
Beschleunigt wird diese Auslagerung m.E. zum Beispiel<br />
durch die sehr rigiden, nationalen Festbetragsregelungen<br />
mit ihren Einstufungen in die Gruppen A-B-C und durch<br />
die Nichtanerkenntnis der Bedeutung von Schrittinnovationen<br />
für Sprunginnovationen und für die drei Bereiche:<br />
„Ökonomischer outcome – Medizinischer outcome – Sozialer<br />
outcome“. Dies kann nach Prof. Glaeske zu der Gefahr<br />
führen, dass man „an Arzneimitteln spart und nicht<br />
mit ihnen“, weil allzu vorrangig nur die Kosten (Ökonomischer<br />
outcome) ins Visier genommen werden und<br />
nicht der langfristige Nutzen mit entsprechenden Einsparpotentialen<br />
z.B. durch: Mehr ambulant statt stationär,<br />
weniger Arztbesuche, mehr Lebensqualität, einfachere<br />
Verabreichung, geringerer Zeitaufwand u.a. mehr.<br />
3. Die 400/800 Euro Jobs werden tendenziell ansteigen. Das<br />
ist gut. Gleichzeitig werden sie aber auch geringerer Einnahmen<br />
in die Sozialkassen schleusen.<br />
4. Im größer werdenden Europa werden grenzüberschreitend<br />
Gelder aus dem GKV Topf auswandern. Hier eingesammelte<br />
GKV Beitragsgelder werden damit in wachsendem Maße<br />
nicht mehr nationale Gesundheitsstrukturen, sondern die<br />
von europäischen Nachbarländern stärken. Der Grund:<br />
Leistungen dort sind bei gleicher Qualität vielfach um<br />
40-60% günstiger. Dies wird sich in den nächsten 10-20<br />
Jahren ausweiten. Die Kassen selbst sind durch ihre prekäre<br />
Finanzsituation diesem Transfer nationaler Beitragseinnahmen<br />
durchaus gewogen. Juristisch ist gegen die<br />
entsprechenden EuGH Urteile und EU-Richtlinien nichts<br />
zu machen. Fazit: Die nationalen Handlungsspielräume<br />
zur Abschottung unseres Gesundheitswesens nach außen<br />
hin sinken. Damit erodieren auch zunehmend alle nationalen<br />
Regulierungsmechanismen und Versorgungsbereiche.<br />
Beispielhaft sei hier der Präventions- und Rehabereich<br />
mit seinen Kurorten genannt. Es gibt keinen ernst<br />
zunehmenden Experten, der hier nicht ein Abschmelzen<br />
der vorhandenen (Über)Kapazitäten um 40-60% vorhersagt.<br />
Zusätzlich kommen hier aus Gründen enger Kassenfinanzen<br />
auch noch nationale Entwicklungen in Anschlag<br />
wie etwa: Ambulant vor stationär, Auslastung von Betten<br />
in Akuthäusern für frühmedizinische Reha, Dumpingpreisverhandlungen<br />
der Kassen durchaus zu Lasten der<br />
Qualität und eben Reha und Prävention im kostengünstigeren<br />
Ausland.<br />
5. Im Rahmen der Föderalismusdebatte sollte endlich die duale<br />
durch die monistische Finanzierung abgelöst werden,<br />
um weiteres Versickern von Steuermilliarden zu verhindern<br />
und endlich eine konsistentere Krankenhausplanung<br />
nach Bedarf und Qualität zu ermöglichen? Dies auch in<br />
Kenntnis, dass die Lauterbach Versprechen, mit den DRG<br />
Einsparungen und gleichzeitig mehr Qualität zu generieren,<br />
nicht eintreten können. Erwähnt sei hier stellvertretend<br />
für viele andere nicht erwartete Dinge die Entwicklung,<br />
dass vermehrt Uni-Kliniken durch die DRG-Folgen<br />
3,4 Milliarden an die Häuser der Grundversorgung zu verlieren<br />
drohen. Austritte aus Landeskrankenhausgesellschaften<br />
in NRW und Thüringen stehen an.<br />
III Erkenntnisse und Lösungswege<br />
Ich glaube, dass wir in einem gesamtgesellschaftlichen Dialog<br />
mehr als bisher und vor allem ganzheitlicher auch folgendes<br />
thematisieren müssen:<br />
• Ein nationales nachhaltiges Wachstum wie in den fünfziger-sechziger<br />
wird auch mit den derzeitigen positiven<br />
Wachstumsraten nicht mehr erwartet werden dürfen. Die<br />
Vision a la „es wird schon werden“, sollten wir nicht weiterstricken.<br />
Das glaubt auch niemand mehr. Hier sollten<br />
wir nicht weiter falsche Erwartungshaltungen produzieren,<br />
die nur mit Enttäuschungen und Vertrauensverlust<br />
enden oder finanzpolitisch nur mit weiteren Verschuldungen<br />
erfüllt werden können.<br />
• Für den Gesundheitsbereich wird dies heißen, dass mit<br />
endlichen Geldern nicht mehr unendliche Leistungen,<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
3
4<br />
steigende Umsätze, wachsende Einnahmen und sinkende<br />
Beiträge erwartet bzw. versprochen werden dürfen.<br />
• Die Versorgerkassen sollten endlich mehr Handlungsspielräume<br />
für echten innovativen Wettbewerb erhalten, der<br />
nicht nur ausgerichtet sein darf auf den „niedrigsten Beitragssatz“.<br />
• Der „RSA“, in Sonderheit seine Koppelung an die DMP,<br />
sollte dazu ebenso wie „einheitlich und gemeinsam“ in<br />
mehrjährigen Stufen in den Zusatzversicherungspaketen<br />
B und C abgeschmolzen werden.<br />
• Wir sollten – auf der Basis der Kasseneinnahmen ohne jede<br />
Form von Verschuldung – eine Grundversorgung mit<br />
dem vorhandenen Geld definieren (Grundversorgungspaket<br />
A) mit solidarisch-paritätischer Finanzierung.<br />
• Dazu sollten - bei Einfrieren des Arbeitgeberanteils – weitere<br />
Zusatzpakete innerhalb der GKV und/oder mit der PKV<br />
als weiterbestehendem eigenständigen Vollsortimenter<br />
kommen, um mehr Planungssicherheit für alle Beteiligten<br />
zu begründen und unliebsame Überraschungen z.B. durch<br />
Herausnahme von OTC Präparaten, Ausgliederung von<br />
Zahnersatz, Erhöhung von Zuzahlungen etc. zu vermeiden.<br />
Diese Zusatzversicherungspakete B und C sind dann<br />
mit einem höheren Arbeitnehmerbeitrag belegt, den er<br />
jetzt im Krankheitsfall auch schon bezahlt in Form von<br />
Zuzahlungen, beim Zahnersatz, bei OTC Produkten u.a.<br />
mehr. In den Paketen B und C gibt es die RSA Mechanismen<br />
und „einheitlich und gemeinsam“ nicht mehr.<br />
Bei der Ermittlung von Beitragssätzen für die GKV-<br />
Versorgungspakete müssen auch die Kostenentwicklungen<br />
in den korrespondierenden Bereichen Pflege<br />
und Rente transparent aufgezeigt werden, damit<br />
nicht erneut Verschiebebahnhöfe konstruiert werden,<br />
was tödlich ist für Planungssicherheit und Vertrauensschutz.<br />
• Ich glaube, dass sich auf diesem Weg ein neuer kreativer<br />
Wettbewerb zwischen den Kassen entwickeln<br />
wird, ebenso ein neues Preisgefüge bei allen Anbietern,<br />
die dann genau wissen, was sie im Rahmen einer<br />
Grundversorgung für ihr Produkt erhalten, und<br />
was über Zusatzpakete von Patienten nach Beratung<br />
mit ihren Ärzten und Kassen über Zuzahlungen nachgefragt<br />
und von Kassen bezahlt wird. Ich bin zusätzlich<br />
sicher, dass sich dann bei den Beitragszahlern<br />
auch mehr compliance und mehr Kostenbewusstsein<br />
entwickeln wird, zumal wenn diese Pakete nicht nur<br />
mit boni sondern auch mit mali gekoppelt werden.<br />
• Dann wird sich auch auf Dauer ein mündigerer Patient<br />
entwickeln, der mehr als bisher wirklich auswählen<br />
darf und nicht mehr auf Kosten der Solidargemeinschaft<br />
mit seiner Gesundheit Schindluder<br />
treiben wird. Natürlich kann es zu Fehlentscheidungen<br />
bei der Wahl der Versorgungspakete kommen,<br />
das kann auch bei mündigsten Menschen geschehen.<br />
Die Kampfparole: „Wenn wir nicht alles für den Beitragszahler/Patienten<br />
regulieren, wird er über den<br />
Tisch gezogen“, hat, wie wir sehen, falsche Entwicklungen<br />
nicht nur nicht aufgehalten, sondern befördert.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
• Der Sicherstellungsauftrag sollte auf die Beitragszahler<br />
und ihre Kassen übergehen. Die KV-en werden zu consultants<br />
für Ihre Kollegen und Patienten vor Ort. Damit können<br />
gegenseitige Abhängigkeiten, Verkrustungen und<br />
Interessengeflechte, die sich durch die gemeinsame Selbstverwaltung<br />
entwickelt haben, endlich aufgelöst werden.<br />
Und es gibt klare Zuständigkeiten anstelle des Hin- und<br />
Herschiebens von Schuldzuweisungen.<br />
• Jenseits aller wahlstrategischen Überlegungen bleibt nur<br />
noch zu sagen, dass auch aus politisch-juristischen Gründen<br />
(Föderalismus!) die gewaltigen Aufgaben nur mit Hilfe<br />
einer „großen Koalition“ lösbar werden können, weil<br />
der dann gesamtgesellschaftlich zu führende Diskurs nur<br />
gemeinsam „ausgehalten“ werden kann.<br />
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WERBUNG MIT PRAXISSCHWERPUNKTEN IM INTERNET<br />
– neue Entscheidung des BGH<br />
Dr. jur. Holger Andersen<br />
Ein Zahnarzt hatte auf seiner Praxishomepage<br />
als Schwerpunkte seiner<br />
Praxis die Prophylaxe, die Implantologie<br />
sowie die Ästhetische Zahnheilkunde<br />
benannt. Hiergegen hatte<br />
die <strong>Zahnärztekammer</strong> Nordrhein auf<br />
Unterlassung geklagt. Ihre Klage begründete<br />
die Kammer damit, dass<br />
die Werbung des Zahnarztes irreführend<br />
und damit berufswidrig sei.<br />
Vor dem BGH erhielt der werbende<br />
Zahnarzt Recht.<br />
Der BGH begründete seine Entscheidung<br />
in einem erst jetzt veröffentlichten<br />
Urteil vom 9.10.2003 wie folgt:<br />
In der Rechtsprechung sei anerkannt, dass dem Arzt in bestimmten<br />
Grenzen auch Ankündigungen mit werbendem<br />
Charakter nicht verwehrt werden könnten. Dem Arzt sei es<br />
grundsätzlich unbenommen, in angemessener Weise auf<br />
seine Leistungen hinzuweisen und ein entsprechendes Informationsinteresse<br />
zu befriedigen. Dies treffe in besonderer<br />
Weise auf die Darstellung im Internet zu. Das Internet<br />
sei eine sogenannte passive Darstellungsplattform, die, anders<br />
als Anzeigen, sich dem Leser nicht ungefragt aufdränge,<br />
sondern nur von interessierten Personen ausgewählt<br />
werde.<br />
Die Angabe der Praxisschwerpunkte Prophylaxe, Implantologie<br />
und Ästhetische Zahnheilkunde erwecke beim Publikum<br />
nicht den irreführenden und falschen Eindruck, dass<br />
DOMAIN-BEZEICHNUNGEN DES ZAHNARZTES IM INTERNET<br />
Zunehmend erreichen uns Beschwerden über Domain-Namen,<br />
die Zahnärzte im Internet verwenden. So stellt sich die<br />
Frage, ob Bezeichnungen, wie „www.zahnarzt-osnabrück.de“<br />
oder „www.implantat-behandlung.de“ zulässig sind. Maßstab<br />
für die Beantwortung dieser Frage ist die Berufsordnung. Danach<br />
ist dem Zahnarzt eine irreführende Werbung untersagt.<br />
Zur Beantwortung der Frage, wann eine Irreführung des Pu-<br />
der Zahnarzt insoweit gegenüber anderen Zahnärzten über<br />
besondere Fähigkeiten verfüge. Nach der Lebenserfahrung<br />
liege es fern, dass ein Arzt, der Bereiche benennt, in denen<br />
er schwerpunktmäßig tätig ist, sich damit zugleich einer<br />
besonderen rechtsförmlich erworbenen Qualifikation berühme.<br />
Die Angabe eines Praxisschwerpunktes bedeute lediglich,<br />
dass der Zahnarzt auf diesem Gebiet nachhaltig<br />
tätig sei und deshalb dort über besondere Erfahrungen<br />
verfüge.<br />
Zu Unrecht meine das Gericht in der Vorinstanz, dass die<br />
von dem Zahnarzt unter der Überschrift „Prophylaxe“ angegebenen<br />
Tätigkeiten wie „professionelle Zahnreinigung,<br />
Patienteninformation und Anleitung zur richtigen Zahnpflege,<br />
Demonstration geeigneter Hilfsmittel für die Zahnpflege,<br />
Fissuren-Versiegelung bei Kindern und Erwachsenen“<br />
keinen Schwerpunkt darstellen könnten, da sie zum<br />
Standard einer jeden Zahnarztpraxis gehörten. Die Angabe<br />
eines Praxisschwerpunkts bedeute lediglich, dass der Zahnarzt<br />
auf dem Gebiet der Prophylaxe nachhaltig tätig sei<br />
und deshalb dort Erfahrung besitze. Der Umstand, dass es<br />
sich dabei um Tätigkeiten handelt, die jeder andere Zahnarzt<br />
in mehr oder weniger großem Umfang auch ausübt,<br />
oder ausüben kann, stehe dieser Aussage nicht entgegen.<br />
Einschränkend meint der BGH jedoch, dass ein Zahnarzt<br />
nicht sämtliche Bereiche der zahnärztlichen Tätigkeit zu<br />
einem Schwerpunkt seiner Praxis erklären könne. Dies habe<br />
der Zahnarzt im zu entscheidenden Fall jedoch nicht getan.<br />
Dr. jur. Holger Andersen<br />
Hauptgeschäftsführer der ZKN<br />
blikums vorliegt, stellt die Rechtsprechung auf den „situationsadäquat<br />
durchschnittlich aufmerksamen informierten<br />
und verständigen Internetnutzer“ ab. Was geschehen muss,<br />
damit dieser verständige Mensch irregeführt wird, beurteilt<br />
die Rechtsprechung unterschiedlich.<br />
Die nachfolgend dargestellten Entscheidungen haben Domain-Bezeichnungen<br />
von Rechtsanwälten zum Gegenstand.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
5
6<br />
Da die Rechtsprechung zwischen Zahnärzten, Rechtsanwälten<br />
und anderen Freiberuflern hinsichtlich der Werbemöglichkeiten<br />
keine Unterschiede macht, sind sie auch auf<br />
Zahnärzte übertragbar.<br />
Das OLG Celle untersagte mit Urteil vom 29.03.2001 die<br />
Verwendung der Internet-Domain „www.anwalt-hannover.de“.<br />
Das Gericht hielt diese Bezeichnung für eine irreführende<br />
Werbung im Sinne des § 3 UWG. Die Domain-<br />
Bezeichnung, so das Gericht, rufe bei einem beachtlichen<br />
Teil der durchschnittlich informierten Internetnutzer die<br />
Vorstellung hervor, dass unter dieser Bezeichnung die<br />
Homepage einer zentralen Stelle mit Angeboten einer größeren<br />
Anzahl von Anwaltskanzleien im Raum Hannover<br />
aufzurufen sei.<br />
Etwas anders argumentiert das OLG München in einer Entscheidung<br />
vom 18.04.2002. Das Gericht hält den Domain-<br />
Namen „rechtsanwaelte-dachau.de“ für unzulässig. Das<br />
Gericht meint, dass diese Domain-Bezeichnung bei einem<br />
nicht unbeachtlichen Teil der durchschnittlich aufmerksamen<br />
Internetnutzer die Vorstellung hervorrufen könne, dass<br />
sich dahinter ein örtliches Anwaltsverzeichnis, etwa die<br />
Homepage des örtlichen Anwaltvereins, mit einer Auflistung<br />
sämtlicher Rechtanwaltskanzleien im Raum Dachau<br />
verberge. Der „situationsadäquat durchschnittlich aufmerksame,<br />
informierte und verständige Internetnutzer“, der<br />
nach Rechtsanwälten im Raum Dachau suche, werde wegen<br />
der Kombination des Begriffs „rechtsanwaelte“ mit dem<br />
Städtenamen „dachau“ nicht eine einzelne Kanzlei, sondern<br />
ein örtliches Anwaltsverzeichnis vermuten. Maßgeblich für<br />
die Entscheidung des Gerichts ist also, dass „rechtsanwaelte“<br />
im Plural genannt werden. Das Gericht bezieht sich in<br />
seiner Entscheidung auch auf ein eigenes, nicht veröffentlichtes,<br />
Urteil aus dem Jahre 2001. Danach ist die Verwendung<br />
der Bezeichnung „www.rechtsanwalt-kempten.de“.<br />
nicht zu beanstanden, da durch die Verwendung des Singulars<br />
hinreichend deutlich werde, dass es sich lediglich um<br />
eine einzelne Anwaltskanzlei handele.<br />
Das Landgericht Duisburg hält demgegenüber in einer Entscheidung<br />
vom 10.01.2002 den Domain-Namen „anwaltmuelheim.de“<br />
für zulässig. Das Gericht vertritt die Auffassung,<br />
dass die Verwendung dieser Domain-Bezeichnung<br />
keine irreführende Angabe im Sinne von § 3 UWG sei. Eine<br />
Irreführung sei, nur dann anzunehmen, wenn Internetnutzer,<br />
die auf die Homepage des Antragsgegners stoßen, zu<br />
der Annahme verleitet würden, es handele sich um<br />
das Portal der in Muelheim ansässigen Rechtsanwälte<br />
oder die dargestellte Kanzlei sei die einzige Anwaltskanzlei<br />
in Muelheim an der Ruhr. Diese Gefahr<br />
besteht in dem zu entscheidenden Fall jedoch<br />
nicht, da bereits die Eingangsseite der Homepage<br />
ausdrücklich klarstelle, dass nur eine einzelne Anwaltskanzlei<br />
dargestellt sei. Im übrigen bewege sich<br />
die Darstellung der Anwaltskanzlei im Internet innerhalb<br />
dessen, was nach der Bundesrechtsanwaltsordnung<br />
erlaubt sei.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
Klarheit scheint nunmehr der BGH mit Urteil vom 25.11.2002<br />
geschaffen zu haben. Der BGH hatte sich mit der Frage auseinander<br />
zu setzen, ob die Domain „www.presse-recht.de“ für<br />
eine Anwaltskanzlei zulässig sei. Der BGH bejaht diese Frage.<br />
Er hält diese Bezeichnung nicht für irreführend. Seine Auffassung<br />
begründet er im wesentlichen wie folgt:<br />
Für die Registrierung von Domain-Namen gelten keine besonderen<br />
Regeln. Maßgebend sei allein das Prioritätsprinzip,<br />
das heißt, wer einen Namen als erster registrieren lasse,<br />
könne diesen verwenden. Daher wisse der normale Internetnutzer,<br />
dass er bei Eingabe einer bestimmten Rechtsmaterie<br />
auch auf ein Informationsangebot eines Betreibers gelangen<br />
könne, der sich gewerblich oder freiberuflich mit dieser<br />
Materie befasse und an der Herstellung eines geschäftlichen<br />
Kontakts zu dem Internetnutzer interessiert sei. Im übrigen<br />
dürfe bei der rechtlichen Bewertung nicht außer Acht<br />
gelassen werden, dass die mögliche Fehlvorstellung des Internetnutzers<br />
über die Person des Anbieters im vorliegenden<br />
Fall spätestens durch Aufschlagen der ersten Seite der<br />
Homepage ausgeräumt würde. Dem Umstand, dass eine etwaige<br />
ursprüngliche Fehlvorstellung auf diesem Wege umgehend<br />
korrigiert werde, komme eine erhebliche rechtliche<br />
Bedeutung für die Beantwortung der Frage zu, ob eine Irreführung<br />
vorliege. Der durchschnittliche informierte Internetnutzer,<br />
der bei Eingabe des Domain-Namens auf die Homepage<br />
einer Anwaltskanzlei stoße, die sich auf das Gebiet des<br />
Presserechts spezialisiert habe, könne erkennen, dass die<br />
gefundene Homepage nicht das gesamte Angebot anwaltlicher<br />
Dienstleistungen auf dem Gebiet des Presserechts in<br />
Deutschland repräsentiere. Die eingangs zitierte Entscheidung<br />
des OLG Celle dürfte danach kaum noch aufrecht zu<br />
erhalten sein.<br />
Danach ist festzuhalten, dass eine Irreführung zumindest<br />
dann nicht vorliegt, wenn auf der Homepage unzweifelhaft<br />
deutlich wird, dass es sich dabei um die Homepage einer<br />
einzelnen Zahnarztpraxis handelt. Dies vorausgesetzt, sind<br />
„www.zahnarzt-osnabrück.de“ und „www.implantat-behandlung.de“<br />
nicht zu beanstanden.<br />
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Dr. jur. Holger Andersen<br />
Hauptgeschäftsführer der ZKN<br />
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KZVN: EVOLUTION ODER REVOLUTION<br />
In wenigen Tagen wird durch Stimmabgabe<br />
entschieden, in welcher<br />
Zusammensetzung die nächste Vertreterversammlung<br />
der KZVN Entscheidungen<br />
für die Kollegenschaft<br />
treffen wird.<br />
Die Kandidaten der Zahnärzte für<br />
<strong>Niedersachsen</strong> (ZfN) haben bereits<br />
vor Monaten gesagt, dass sie trotz<br />
der bekannten Repressalien aus dem<br />
GMG <strong>2004</strong> - hauptamtliche Vorstände,<br />
verschärfte Prüfungsausschüsse,<br />
HVM-Gestaltungsspielraum, etc. -<br />
DMD Henner Bunke<br />
nach wie vor Vorteile im Verbleib in<br />
Vorsitzender der „Zahnärzte der Selbstverwaltung sehen. Die<br />
für <strong>Niedersachsen</strong> ZfN“<br />
vom Freien Verband postulierte Fundamentalopposition<br />
würde letztlich die Fremdverwaltung<br />
durch den medizinischen Dienst nach sich ziehen.<br />
Die Kostenerstattung ist auch für uns die einzig langfristige<br />
Lösung, die Bürokratie reduziert, die Selbstverantwortung<br />
des Patienten stärkt, die beste Behandlungsqualität sichert<br />
und die effizienteste Lösung der Rechnungsprüfung darstellt.<br />
Leider ist die Politik derzeit noch nicht bereit, diesen<br />
Weg ohne große Hindernisse mitzugehen. Das Europarecht<br />
und die vielen guten Argumente werden letztendlich nicht<br />
daran vorbei führen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen wir<br />
AKTION „DATENSCHUTZ IN DER ARZTPRAXIS“<br />
Die Aktion Datenschutz in der Arztpraxis wird getragen von<br />
der Ärztekammer <strong>Niedersachsen</strong>, der Psychotherapeutenkammer<br />
<strong>Niedersachsen</strong>, der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong>,<br />
der Kassenärztlichen Vereinigung <strong>Niedersachsen</strong>, dem<br />
Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen<br />
(Landesverband <strong>Niedersachsen</strong>), der Landesvereinigung für<br />
Gesundheit in <strong>Niedersachsen</strong> e. V., dem Niedersächsischen<br />
Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit<br />
und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz in <strong>Niedersachsen</strong>.<br />
Ziel der Aktion ist es, Sensibilität für die Bedeutung des Arztgeheimnisses<br />
und des Datenschutzes zu schaffen. Dazu wurde<br />
in einem ersten Schritt ein Selbstcheck für Zahnärzte<br />
und Ärzte entwickelt, der den <strong>ZNN</strong> 6/<strong>2004</strong> als Beilage beigefügt<br />
war. Mit Hilfe des Selbstchecks sollte der Zahnarzt<br />
in die Lage versetzt werden, Schwachpunkte in seiner Praxis<br />
bei der Umsetzung des Datenschutzes selbst zu ermitteln<br />
und Abhilfe zu schaffen.<br />
mit dem derzeitigen System leben und das beste daraus<br />
machen. Leistungsbegrenzungen im budgetierten System,<br />
Mehrkostenleistungen und Privatleistungen sind die Mechanismen<br />
in diesem System, um die Qualität unserer<br />
Praxen weiter zu entwickeln.<br />
Ein kollektiver Ausstieg, wie kürzlich von den Vordenkern im<br />
Freien Verband/VUV gefordert, hinterlässt ein Trümmerfeld.<br />
Zahlreiche Insolvenzen und Einzelverträge mit Krankenkassen<br />
wären die sichere Folge, und dies durch unser eigenes<br />
Handeln. Wir von ZfN glauben nicht, dass die niedersächsische<br />
Kollegenschaft derartige Verhältnisse wünscht.<br />
Die „niedersächsischen Verhältnisse“ der letzten Jahre sind<br />
das Ergebnis von Konfliktstrategien gegenüber der Politik,<br />
den Krankenkassen, den Gerichten und Medien. Auch die<br />
riesige Prozesslawine - über 3000 mit den eigenen Vertragszahnärzten<br />
- muß beendet werden. Dialogfähigkeit und<br />
gute Argumente können Besseres erwirken. Eine schlankere,<br />
effizientere KZVN-Verwaltung wäre die Folge. Vertrauen<br />
mit allen Vertragspartnern, insbesondere auch den Vertragszahnärzten<br />
muß zurück erarbeitet werden. Honorartöpfe für<br />
eine bestehende Grundversorgung müssen erhalten werden<br />
und nicht leichtfertig auf dem Altar von standespolitischen<br />
Ideologien geopfert werden.<br />
DMD Henner Bunke<br />
Vorsitzender der „Zahnärzte für <strong>Niedersachsen</strong> ZfN“<br />
In einer zweiten Stufe ist nunmehr ein Merkblatt für Patienten<br />
entwickelt worden. Mit diesem Merkblatt soll der Patient<br />
ermuntert werden, selbst etwas zur Wahrung der Vertraulichkeit<br />
in der Arztpraxis beizutragen. Ziel ist es nicht,<br />
Konflikte in das Verhältnis Zahnarzt / Patient zu tragen, sondern<br />
den Patienten hinsichtlich der Vertraulichkeit selbst problembewusst<br />
zu machen. Das Merkblatt ist auf der Homepage<br />
der ZKN unter http://www.zkn.de/02/praxisfuehrung/<br />
MerkblattPatienten-DiNA4-2.pdf veröffentlicht. Es kann<br />
von dort ausgedruckt und von Zahnärzten, die an der Aktion<br />
teilnehmen möchten, an Patienten verteilt werden.<br />
Selbstverständlich kann jeder Zahnarzt selbst entscheiden,<br />
ob er mitmachen möchte. Die Teilnahme ist für den Zahnarzt<br />
freiwillig.<br />
Dr. Joachim Wömpner<br />
Vizepräsident der ZKN<br />
Dr. Holger Andersen<br />
Hauptgeschäftsführer der ZKN<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
7
8<br />
VOLLKERAMISCHE RESTAURATIONEN<br />
■ Einleitung<br />
Vollkeramische Restaurationsmaterialien sind in der Zahnheilkunde<br />
immer dann gefragt, wenn höchste Ansprüche<br />
an Ästhetik und Biokompatibilität gestellt werden. Die<br />
hohe Biokompatibilität von Keramiken beruht auf der Tatsache,<br />
dass sich deren Bestandteile bereits auf einer hohen<br />
Oxidationsstufe befinden. Eine weitere Reaktion unter den<br />
feuchtwarmen Bedingungen des Mundmilieus, wie von<br />
einigen Metall-Legierungen bekannt, ist daher unwahrscheinlich.<br />
Man spricht auch von einem reaktionsträgen<br />
oder inerten Verhalten der Keramik. Negative Wechselwirkungen<br />
mit dem umgebenden Gewebe sind damit nicht zu<br />
erwarten. Von klinischen Nachuntersuchungen ist zudem<br />
bekannt, dass die Akkumulation mikrobieller Plaque auf<br />
glasierten vollkeramischen Oberflächen geringer war, als<br />
bei anderen dentalen Werkstoffen. Keramische Materialien<br />
können hinsichtlich der optischen und mechanischen Eigenschaften<br />
nahezu exakt auf die natürliche Zahnhartsubstanz<br />
abgestimmt werden. Dies betrifft insbesondere<br />
das spezifische Eigenschaftsprofil des Zahnschmelzes.<br />
Neben diesen zahlreichen positiven Eigenschaften besitzen<br />
keramische Werkstoffe auch gewisse Nachteile: Aufgrund<br />
der gerichteten kovalenten Bindungen im Kristallgitter zeigen<br />
Keramiken im Vergleich zu Metallen eine geringere<br />
mechanische Festigkeit, eine höhere Festigkeitsstreuung<br />
sowie eine zeitabhängige Festigkeitsminderung. Diese waren<br />
u. a. verantwortlich für die hohen Misserfolgsraten<br />
früherer vollkeramischer Restaurationen [Erpenstein H.,<br />
Kerschbaum Th./ Mc Lean, J. W:]. Oft ist noch das Vorurteil<br />
anzutreffen, dass vollkeramische Restaurationen eine sehr<br />
invasive Präparationsgestaltung erfordern. Dies war für die<br />
früher überwiegend verwendete keramische Jacketkrone<br />
und Kronen aus dem ersten gussfähigen Glaskeramik-System<br />
zutreffend, für die ein hoher axialer Abtrag als notwendig<br />
erachtet wurde, um eine ausreichende Festigkeit zu<br />
erzielen. Neue In-vitro-Erkenntnisse und ein besserer Einblick<br />
in die Stressformation vollkeramischer Restaurationen<br />
haben jedoch in den letzten Jahren zu einer zurückhaltenderen<br />
Präparationsweise geführt. Aktuell verfügbare vollkeramische<br />
Systeme haben durch die rasante technische<br />
Weiterentwicklung der letzten Jahre eine erhebliche Festigkeitssteigerung<br />
und Anwendersicherheit erfahren, die sich<br />
in zufriedenstellenden klinischen Daten wiederspiegelt.<br />
Wesentliche Voraussetzungen für einen klinischen Langzeiterfolg<br />
sind jedoch eine korrekte Materialauswahl und<br />
Indikationsstellung für die verfügbaren Systeme.<br />
Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Restaurationsmöglichkeiten<br />
mit aktuell verfügbaren vollkeramischen<br />
Systemen.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
■ Wurzelstifte aus Keramik<br />
Der zunehmende klinische Einsatz vollkeramischer Restaurationen<br />
hoher Transluzenz hat in den letzten Jahren die<br />
Anforderungen an die optischen Eigenschaften des Aufbausystems<br />
für endodontisch behandelte Zähne erheblich<br />
verändert. Wurzelstifte aus Metall sind nicht immer in der<br />
Lage, die Forderungen nach einer hohen Korrosionsbeständigkeit<br />
und Gewebeverträglichkeit zu erfüllen. Zudem wird<br />
vermehrt die fehlende Transluzenz metallischer Stiftaufbauten<br />
beklagt, die das Erscheinungsbild vollkeramischer<br />
Restaurationen stark beeinträchtigen können und teilweise<br />
blaulivide Verfärbungen der<br />
angrenzenden Gingiva hervorrufen.<br />
Mit der Einführung<br />
konfektionierter Wurzelstifte<br />
aus teilstabilisierter Zirkoniumdioxid(ZrO<br />
2)-Keramik (z. B.<br />
Cerapost oder Cosmopost)<br />
stehen metallfreie Stiftaufbausysteme<br />
mit vielverspre-<br />
chenden ästhetischen und<br />
werkstofflichen Eigenschaften<br />
zur Verfügung. Durch die<br />
Entwicklung einer speziellen<br />
Glaskeramik (IPS Empress<br />
Cosmo), die als individueller<br />
Stumpfaufbau an konfektionierte<br />
Wurzelstifte aus ZrO 2-<br />
Keramik angepresst werden<br />
kann, ist die Herstellung einteiliger,<br />
halbkonfektionierter<br />
Stiftaufbauten möglich<br />
geworden (Abb. 2). Der<br />
Haupteinsatzbereich ist die<br />
Frontzahnregion des Oberkiefers<br />
[Edelhoff D., Spiekermann<br />
H., Yildirim M.:]. Eine<br />
Steigerung der Stiftretention<br />
im Wurzelkanal sowie eine<br />
bessere Spannungsverteilung<br />
auf die umgebene Kanalwand<br />
kann durch eine adhäsive Befestigung<br />
erzielt werden. Für<br />
die adhäsive Befestigung eignen<br />
sich autopolymerisierende<br />
oder dualhärtende Dentinadhäsiv-<br />
und Befestigungskomposit-Systeme.<br />
Rein<br />
lichthärtende Befestigungsmaterialien<br />
können angesichts<br />
der geringen Durch-<br />
Abb. 1a: Durchlichtaufnahme von zu Behandlungsbeginn<br />
vorhandenen metallkeramischen<br />
Kronen (11 und 21), die aufgrund<br />
einer insuffizienten Randschlussqualität<br />
entfernt wurden.<br />
Abb. 1b: Durchlichtaufnahme von nachfolgend<br />
eingegliederten vollkeramischen Kronen<br />
aus Silikatkeramik.<br />
Abb. 2: Versorgung von Frontzähnen (11 bis<br />
23) mit konfektionierten Wurzelstiften aus<br />
teilstabilisierter Zirkoniumdioxid-Keramik,<br />
die im zahntechnischen Labor mit einem<br />
individuellen Stumpfaufbau aus einer speziellen<br />
Glaskeramik versehen wurden.
härtungstiefe nicht zuverlässig auspolymerisiert werden.<br />
Die direkte Technik mit einem individuellen Stumpfaufbau<br />
aus Komposit kann durchgeführt werden, wenn noch mindestens<br />
30 Prozent intakte Zahnhartsubstanz koronal der<br />
Präparationsgrenze vorhanden ist. Die indirekte Technik<br />
sollte bei einem ausgeprägten Destruktionsgrad des Zahnes<br />
mit weniger als 30 Prozent an koronaler Zahnhartsubstanz<br />
gewählt werden. Ausschlag gebend für den klinischen Langzeiterfolg<br />
ist die Umsetzung einer sog. Ferrule- oder Fassreifen-Gestaltung<br />
(Abb. 2). Damit ist die Präparation eines<br />
mindestens 2 mm breiten zirkulären Dentinsaumes apikal<br />
des Aufbaus gemeint, deren gegenüberliegende Wände<br />
nahezu parallel sind und später von der definitiven Krone<br />
umfasst werden. Als Kontraindikationen für den präprothetischen<br />
Aufbau mit vollkeramischen Wurzelstiften sind die<br />
mangelnde Umsetzbarkeit der Fassreifen-Gestaltung, starke<br />
Parafunktionen, Tiefbiss, geringe Durchmesser der Wurzelkanalfüllung<br />
mit Durchmessern von weniger als ISO 40<br />
sowie ein geringer Wurzeldurchmesser (z. B. Unterkiefer-<br />
Incisivi) anzusehen.<br />
■ Keramikschalen<br />
Die Kombination von Keramiken und Befestigungskomposits<br />
mit zahnähnlicher Transluzenz hat die klinische Anwendung<br />
der Adhäsivtechnik in den letzten Jahren stark vorangetrieben<br />
und neue restaurative Behandlungsmöglichkeiten<br />
erschlossen. Der Erhalt von Zahnschmelz ist heute ein wesentlicher,<br />
die Präparation bestimmender Faktor für adhäsiv<br />
befestigte Restaurationen geworden. Vollkeramische Veneers<br />
ermöglichen in diesem Zusammenhang einen besonders<br />
schonenden Umgang mit gesunder Zahnhartsubstanz: Für<br />
die Aufnahme einer herkömmlichen metallkeramischen Krone<br />
müssen über 70 % der<br />
Hartsubstanz einer natürlichen<br />
Zahnkrone abgetragen<br />
werden. Der Substanzabtrag<br />
für ein Veneer beträgt dagegen<br />
je nach Präparationsgestaltung<br />
lediglich zwischen<br />
7 % und 30 % (Abb. 3). Der<br />
erheblich reduzierte Abtrag<br />
hat wichtige Vorteile für den<br />
Patienten und den Zahnarzt:<br />
die Behandlung verläuft weniger<br />
traumatisch, die Abformung<br />
ist einfacher und die<br />
Anzahl postoperativer Komplikationen<br />
ist verringert.<br />
Zudem ist die Lebenserwartung<br />
der restaurierten Zähne erhöht. Einwände, dass diese<br />
Technik einen noch zu experimentellen Charakter besäße,<br />
haben heute nicht mehr Bestand. Zahlreiche klinische Studien<br />
mit Beobachtungsdauern bis zu 15 Jahren belegen,<br />
dass keramische Veneers bei korrekter Anwendung sehr zuverlässig<br />
über diesen Zeitraum eingesetzt werden können<br />
(Abb. 4a und 4b).<br />
Silikatkeramiken (z. B. Press-Glaskeramik oder auf feuerfesten<br />
Stümpfen geschichtete Glaskeramik) sind für adhäsiv<br />
Abb. 3: Vergleich der Präparationsgestaltung<br />
am Beispiel eines mittleren Schneidezahnes<br />
des Unterkiefers. Für die links dargestellte Veneer-Präparation<br />
werden etwa 20 Prozent<br />
Hartsubstanz im Bereich der Zahnkrone abgetragen.<br />
Eine Präparation für die Aufnahme<br />
einer konventionellen Krone erfordert dagegen<br />
einen Substanzabtrag von etwa 70 Prozent.<br />
befestigte Einzelzahn-Restaurationen<br />
wie Veneers, Inlays,<br />
Onlays und Teilkronen<br />
ausreichend, da sie über<br />
schmelzähnliche physikalische<br />
Eigenschaften verfügen. Erst<br />
durch die adhäsive Anbindung<br />
an den Zahnschmelz erhalten<br />
diese Restaurationen die erforderliche<br />
Festigkeit und Retention.<br />
■ Vollkeramische Kronen<br />
Beim Einsatz moderner vollkeramischer<br />
Systeme ist die<br />
Abtragsrate für Vollkronen<br />
geringer einzustufen, als jene<br />
für die klassische Präparation<br />
für eine metallkeramische<br />
Vollkrone. Eine zu Zahnhartsubstanz<br />
fordernde Präparation,<br />
wie sie zum Teil für<br />
frühere vollkeramische Kronensysteme<br />
gefordert wurde,<br />
ist aus heutiger Sicht aus<br />
mehreren Gründen abzulehnen:<br />
es wird zunehmend pulpanahes<br />
Dentin mit einem<br />
erhöhten Anteil an Dentintubuli<br />
freigelegt, das Verhältnis<br />
des Restdentins zu den Hohlräumen<br />
(Pulpenkavum, Dentintubuli)<br />
wird negativ<br />
beeinflusst und hat eine Verringerung<br />
des E-Moduls des<br />
Zahnstumpfes zur Folge.<br />
Durch die erhöhte Anzahl an<br />
Dentintubuli tritt vermehrt<br />
Dentinliquor aus, der die adhäsive<br />
Anbindung beeinträchtigen<br />
kann und damit die<br />
Gefahr postoperativer Probleme<br />
erhöht. Zudem würde<br />
der Indikationsbereich für<br />
jugendliche Zähne mit ausgedehnten<br />
Pulpenkaven erheblich<br />
eingeschränkt.<br />
Das Hohlkehldesign hat sich<br />
als eine einfach umzusetzende,<br />
schonende und wenig traumatisierende Präparationsform<br />
für die Vollkronen-Technik bewährt und scheint sich<br />
hinsichtlich der Dauerhaltbarkeit der Kronen nicht negativ<br />
auszuwirken, wenn die geforderten Mindestschichtstärken<br />
der verwendeten Vollkeramik beachtet werden. Für die meisten<br />
modernen vollkeramischen Kronensysteme sollte eine<br />
marginale Präparationstiefe von 1 mm angelegt werden,<br />
mit einem zirkulären Abtrag von 1,5 mm sowie einer inzisalen<br />
bzw. okklusalen Reduktion der klinischen Zahnkrone<br />
Abb. 4a und b: Veneer-Technik<br />
Mit keramischen Veneers kann ästhetisch und<br />
funktionell befriedigender Aufbau von traumatisierten<br />
Zähnen vorgenommen werden.<br />
Erste Daten über das klinische Langzeitverhalten<br />
zeigen eine sehr geringe Misserfolgsrate.<br />
Abb. 5a: Glaskeramische Kronen<br />
Kompromittierende Ästhetik verursacht<br />
durch eine Stellungsanomalie der mittleren<br />
oberen Schneidezähne infolge der Doppelanlage<br />
des rechten lateralen Schneidezahnes.<br />
Abb. 5b: Glaskeramische Kronen<br />
Einprobe der Gerüste aus Lithium-Disilikat-<br />
Press-Glaskeramik (IPS Empress 2).<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
9
von etwa 2 mm. Bei der Präparation<br />
von Seitenzahnkronen<br />
ist insbesondere darauf<br />
zu achten, durch einen maximalen<br />
Konvergenzwinkel der<br />
zirkulären Stumpfkontur von<br />
6° bis 10° ein möglichst großes<br />
"okklusales Plateau" (Okklusalfläche<br />
des Zahnstump-<br />
Abb. 5c: Glaskeramische Kronen<br />
fes) als unterstützende<br />
Situation nach adhäsiver Eingliederung der<br />
glaskeramischen Kronen. Das Hauptziel der Fläche zu schaffen. Scharf-<br />
Behandlung war die Schaffung eines symkantige Übergänge und die<br />
metrischen Erscheinungsbildes der Oberkie- Präparation filigraner Abfer-Frontzähne.<br />
Dies wurde durch die Umschrägungen<br />
sind zu vermeiwandlung<br />
des zusätzlichen rechten lateralen<br />
Schneidezahnes in einen Eckzahn und eine den, da dadurch schädliche<br />
Korrektur Stellungsanomalie erzielt. Zugspannungen in der vollkeramischen<br />
Restauration<br />
ausgelöst werden können. Auch für Vollkronen im Bereich<br />
der ästhetischen Zone (Frontzahn- und Prämolarenregion)<br />
reichen die Festigkeitseigenschaften der Silikatkeramik (z.<br />
B. IPS Empress 2) gemeinhin aus (Abb. 5a und b). In Zweifelsfällen<br />
sollte der Einsatz hartkernunterstützter vollkeramischer<br />
Kronen erwogen werden.<br />
In kaufunktionell stark belasteten Kieferregionen, ab dem ersten<br />
Molaren, bieten generell hartkernunterstützte vollkeramische<br />
Kronen-Systeme eine größere Sicherheit, da sie über<br />
höhere Festigkeitsreserven verfügen. Die schlechteren optischen<br />
Eigenschaften der Gerüstkeramik werden durch eine<br />
Verblendung mit einer Sinter-<br />
Glaskeramik ausgeglichen.<br />
Abb. 6a: Glaskeramische Frontzahnbrücke<br />
Unter korrekter Beachtung der Präparationsrichtlinien<br />
und der Höhe der Pfeilerzähne<br />
von 5 mm konnte eine ausreichende<br />
Dimensionierung der Verbinder zum<br />
Brückenzwischenglied hergestellt werden.<br />
Abb. 6b: Glaskeramische Frontzahnbrücke<br />
Durch eine entsprechende Vorbehandlung<br />
(Immediate Pontic Technik) und eine Weichgewebskonditionierung<br />
mit Hilfe eines unterfütterbaren<br />
Langzeit-Provisoriums wurde<br />
eine reizlose Weichgewebskontur mit Pseudopapillen<br />
im Bereich des Brückenzwischengliedes<br />
geschaffen.<br />
10<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
■ Vollkeramische Brücken<br />
Die technischen Konstruktionsprinzipien<br />
und materialspezifischen<br />
Anforderungen<br />
für Brückenrestaurationen<br />
unterscheiden sich aufgrund<br />
der mechanischen Belastungsverteilung<br />
wesentlich von<br />
denen für Einzelzahnrestaurationen.<br />
Dies definiert ein<br />
hohes Anforderungsprofil für<br />
die Auswahl einer geeigneten<br />
Gerüstkeramik. Nur wenige<br />
Dentalkeramiken mit<br />
einer ausreichend hohen<br />
Dauerbeanspruchbarkeit stehen<br />
bislang für diesen Einsatzbereich<br />
zur Verfügung:<br />
Gerüste für dreigliedrige<br />
Brücken können in der Frontzahn-Region<br />
bei strenger Indikationsstellung<br />
entweder<br />
aus hochfester Lithium-Disilikat-Press-Glaskeramik<br />
oder<br />
aus lanthanglasinfiltrierter<br />
Oxidkeramik (In-Ceram Alumina<br />
oder In-Ceram Zirconia)<br />
hergestellt werden (Abb. 6a,<br />
6b und 6c). Aufgrund der<br />
höheren Kaukräfte sollten im<br />
Seitenzahnbereich und in<br />
Fällen, in denen eine überdurchschnittlich<br />
hohe Belastung<br />
zu erwarten ist oder/<br />
und größere Brückenspannen<br />
erforderlich werden, Gerüste<br />
aus Zirkoniumdioxid-Keramik<br />
Verwendung finden (Abb. 7a,<br />
7b und 7c). Über die Eignung<br />
dieses extrem festen, verwindungssteifen<br />
Werkstoffs als<br />
Gerüst für weitspannige<br />
Brücken über zwei Quadranten<br />
wird noch diskutiert.<br />
Vor der Präparation der Pfeilerzähne<br />
für vollkeramische<br />
Brücken ist vor allem auf die<br />
Realisierbarkeit einer ausreichendenGerüstdimensionierung<br />
zu achten. Für Systeme<br />
auf der Basis von hochfester<br />
Glaskeramik sind Verbinderquerschnitte<br />
von etwa 12 mm 2<br />
für den Front- und von 16<br />
bis 20 mm 2 für den Prämolarenbereich<br />
anzustreben.<br />
Während für Brückengerüste<br />
aus Zirkoniumdioxid-Keramik<br />
Verbinderquerschnitte von<br />
mindestens 9 mm 2 auszureichen<br />
scheinen. Eine entsprechende<br />
vertikale Höhe der<br />
Pfeilerzähne ist eine der wesentlichenGrundvoraussetzungen<br />
für einen klinischen<br />
Langzeiterfolg. Eine Zunahme<br />
der vertikalen Dimensionierung<br />
des Verbinders zum<br />
Brückenkörper trägt mit der<br />
3. Potenz zur Stabilität bei,<br />
während eine horizontale<br />
Ausdehnung nur einen linearen<br />
Einfluss besitzt. Die Verblendkeramik<br />
ist nicht in die<br />
Sollmasse der Verbinder einzubeziehen,<br />
weil ihr Beitrag<br />
zur Gesamtstabilität der Restauration<br />
vernachlässigbar<br />
gering ist.<br />
Abb. 6c: Glaskeramische Frontzahnbrücke<br />
Situation nach adhäsiver Eingliederung der<br />
dreigliedrigen glaskeramischen Brücke.<br />
Abb. 7a: CAD/CAM gefräste Brückengerüste<br />
aus Zirkoniumdioxid-Keramik Situation<br />
nach Präparation der Pfeiler 14 und 16 für<br />
eine dreigliedrige Brücke mit einem<br />
CAD/CAM gefrästen Gerüst aus Zirkoniumdioxid-Keramik.<br />
Abb. 7b: CAD/CAM gefräste Brückengerüste<br />
aus Zirkoniumdioxid-Keramik<br />
Das CAD/CAM gefräste Gerüst (Lava, 3M<br />
ESPE) wird später mit einer synthetischen<br />
Silikat-Keramik verblendet, die über ähnliche<br />
optische und mechanische Eigenschaften<br />
(z. B. Härtegrad) wie der natürliche<br />
Zahnschmelz verfügt.<br />
Abb. 7c: Eingliederung der fertig gestellten<br />
vollkeramischen CAD/CAM-Brücke.<br />
Aufgrund der extrem hohen Festigkeit des<br />
Zirkoniumdioxid-Gerüstes erfolgte die Eingliederung<br />
mit einem konventionellen Glasionomerzement.
■ Befestigungsverfahren<br />
Vollkeramische Restaurationen sollten im Gegensatz zu metallunterstützten<br />
Versorgungen keine primäre Friktion aufweisen,<br />
da diese Riss auslösende Zugspannungen hervorrufen<br />
würde. Die fehlende primäre Friktion vollkeramischer<br />
Versorgungen ist daher gemeinhin durch ein geeignetes Befestigungsverfahren<br />
zu kompensieren. Für die Mehrzahl<br />
vollkeramischer Versorgungen stellt die adhäsive Befestigung<br />
einen elementaren Bestandteil des technischen Behandlungsablaufes<br />
dar, der weitestgehend die Präparationsgestaltung,<br />
das ästhetische Erscheinungsbild und die<br />
Dauerbelastbarkeit der Restauration bestimmt. Insbesondere<br />
Zahnschmelz erhaltende Einzelzahnrestaurationen wie<br />
vollkeramische Veneers werden aus weniger festen Silikatkeramiken<br />
mit optisch hervorragenden Eigenschaften angefertigt<br />
und weisen keinerlei primäre Friktion auf. Die zum<br />
Teil nur 0,5 Millimeter dünnen Restaurationen sind leicht<br />
zerbrechlich und erhalten erst durch die adhäsive Befestigung<br />
die gewünschten optischen Eigenschaften sowie die<br />
erforderliche Festigkeit. Ein zuverlässiger und dauerhafter<br />
Verbund wird durch eine spezifische Adhäsion des Befestigungskomposits<br />
an der Keramik und eine mikromechanische<br />
Retention am Zahnschmelz erreicht. Aufgrund der<br />
ausgeprägten optischen Wechselwirkungen mit der natürlichen<br />
Zahnhartsubstanz erreichen vollkeramische Veneers<br />
eine unübertroffene Ästhetik. Adhäsive Befestigungsverfahren<br />
sind in ähnlicher Weise eng mit vollkeramischen<br />
Inlay-, Onlay- oder Teilkronen-Restaurationen verknüpft,<br />
die eine im Zahnschmelz angelegte Präparationsgrenze<br />
aufweisen sollten. Dies gilt auch, wenn diese als Brückenanker<br />
eingesetzt werden. Aufgrund der hohen Sensibilität<br />
gegenüber Feuchtigkeitseinflüssen ist während der Maßnahmen<br />
zur adhäsiven Eingliederung eine absolute Trockenlegung<br />
mittels Kofferdam anzustreben.<br />
Wird, wie bei der konventionellen Präparation für Vollkronen,<br />
überwiegend Dentin freigelegt, kann nicht immer mit<br />
einem dauerhaft zuverlässigen adhäsiven Verbund gerechnet<br />
werden. Zudem ist eine absolute Trockenlegung mittels<br />
Kofferdam infolge der in der Mehrzahl unvermeidbaren intrasulkulären<br />
Präparationslage nicht durchführbar. Damit<br />
stellt sich beim Einsatz vollkeramischer Kronen und Brücken<br />
die Frage nach dem geeigneten Befestigungsverfahren:<br />
Grundsätzlich erlaubten die hohe Festigkeit und die gute<br />
Passung hartkernunterstützter vollkeramischer Systeme die<br />
Befestigung mit konventionellen Zementen auf der Basis<br />
makro-mechanischer Retention. Zur Evaluierung der Befestigungsmethode<br />
für die Kronen- und Brückentechnik sollten<br />
daher bestimmte Richtlinien beachtet werden:<br />
Eine adhäsive Befestigung sollte erfolgen, wenn bei entsprechender<br />
Lage des Präparationsrandes (z. B. supragingival)<br />
eine absolute Trockenlegung mittels Kofferdam möglich<br />
ist. Bei kurzen klinischen Kronen sollte angesichts des<br />
hohen Risikos eines Retentionsverlustes infolge kleiner<br />
Anbindungsflächen sowie aus ästhetischen Gründen der<br />
Adhäsiv-Technik der Vorzug gegeben werden. In Ausnahmefällen<br />
kann während der Befestigungsphase auf eine relative<br />
Trockenlegung und das Legen eines ungetränkten Retraktionsfadens<br />
ausgewichen werden.<br />
Beim Vorliegen von Allergien gegen die Inhaltsstoffe adhäsiver<br />
Befestigungsmaterialien, bei suboptimalem parodontalem<br />
Zustand und in Kieferregionen mit unübersichtlichem<br />
Arbeitsfeld ist die konventionelle Befestigung zum<br />
Beispiel mit Glasionomerzement vorzuziehen. Um einem<br />
Retentionsverlust der Restauration vorzubeugen, sind jedoch<br />
die Präparation nur leicht konischer Stumpfflächen<br />
(6° bis 10° Konvergenzwinkel) sowie eher lange klinische<br />
Kronen mit einer großen Anbindungsfläche für den Zement<br />
die Grundvoraussetzungen.<br />
■ CAD/CAM-Verfahren<br />
Aufgrund der glasfreien spezifischen Mikrostruktur und der<br />
extrem hohen Härte ist die zahntechnische Herstellung von<br />
Gerüsten aus dicht gesinterter, hochreiner Aluminiumoxid-<br />
Keramik und teilstabilisierter Zirkoniumdioxid-Keramik im<br />
Vergleich zu silikatkeramischen Systemen sehr viel aufwendiger.<br />
Die Anfertigung individueller Bauteile aus hochfesten<br />
Oxidkeramiken erfolgt zur Zeit fast ausschließlich mit maschinellen<br />
Verfahren. Eines der ersten auf den Markt eingeführten<br />
CAD/CAM-Systeme wurde zunächst für die Bearbeitung<br />
von Titan entwickelt. Mittlerweile befinden sich<br />
zahlreiche CAD/CAM Systeme auf dem Markt, die vornehmlich<br />
für die Verarbeitung von Zirkoniumdioxid-Keramik<br />
konzipiert wurden. Zur Bearbeitung von teilstabilisierter<br />
Zirkoniumdioxid-Keramik werden verschiedene Wege begangen.<br />
Beim DCS- und Digident-System werden zum Beispiel<br />
die Restaurationen substraktiv durch Hartbearbeitung<br />
von dicht gesinterten Zirkoniumdioxid-Keramik-Blöcken<br />
hergestellt (Abb. 6). Diese Bearbeitung ist jedoch aufgrund<br />
der extremen Härte des zum Fräsen verwendeten Endproduktes<br />
sehr werkzeug- und kostenintensiv. Zudem werden<br />
bearbeitungsbedingte Randzonenschädigungen der Mikrostruktur<br />
der Keramik diskutiert. Um die Bearbeitungszeiten<br />
und den Werkzeugverschleiß zu reduzieren nutzen einige<br />
Systeme, wie zum Beispiel das Cercon- und das Lava-System,<br />
wesentlich leichter zu bearbeitende teilgesinterte Zirkoniumdioxid-Keramik-Blöcke<br />
für den Fräsvorgang. Diese<br />
kreideartige Vorstufe liegt in einem vorgesinterten Zustand<br />
vor und wird nach der endgültigen Formgebung durch die<br />
Fräsmaschine einem mehrstündigen Sinterungsprozess zugeführt<br />
und somit in das Endprodukt überführt. Der Sintervorgang<br />
ist mit einer Schrumpfung des gefrästen Bauteiles<br />
verbunden, die, ähnlich wie bei der Procera AllCeram-Technik,<br />
vor der maschinellen Bearbeitung des Grünkörpers<br />
rechnerisch berücksichtigt werden muss.<br />
Mit der Einführung industriell vorgefertigter Bauteile aus<br />
dicht gesinterter, hochreiner Aluminiumoxid-Keramik und<br />
teilstabilisierter Zirkoniumdioxid-Keramik sind heute extrem<br />
belastbare Hochleistungskeramiken für die restaurative<br />
Zahnheilkunde verfügbar, deren Einsatzgebiet in den<br />
letzten Jahren stetig erweitert wurde. So werden schon Inlaybrücken,<br />
Implantatbrücken, Implantatabutments, Suprastrukturen<br />
und Primärteile für Teleskopkronen mit dünnen<br />
Wandstärken gefertigt. Klinische Aussagen über die Bewährung<br />
dieser innovativen Restaurationsverfahren liegen noch<br />
nicht vor. Die bislang bekannten Zwischenberichte sind jedoch<br />
vielversprechend.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
11
12<br />
■ Klinische Bewährung vollkeramischer Restaurationen<br />
Restaurationen aus Vollkeramik werden schon seit vielen<br />
Jahren weltweit in kontrollierten klinischen Studien bewertet.<br />
Dabei hat sich gezeigt, dass durch einen differenzierten<br />
Einsatz der verfügbaren vollkeramischen Systeme ein bemerkenswerter<br />
klinischer Langzeiterfolg zu erzielen ist.<br />
Adhäsiv eingegliederte Einlagefüllungen aus Silikatkeramik<br />
zeigten nach 12 Jahren eine Überlebenswahrscheinlichkeit<br />
von 90 Prozent [Reiss und Walther]. Hierbei hatte die Größe<br />
der Füllung keine Auswirkung auf das Ergebnis.<br />
Auch adhäsiv eingegliederte silikatkeramische Veneers zeigten<br />
in verschiedenen klinischen Studien mit Beobachtungszeiträumen<br />
bis zu 10 Jahren eine Überlebensrate von deutlich<br />
mehr als 90 Prozent [Dumfahrt und Schäffer 2000,<br />
Peumans et al. 1998, Strassler und Weiner 1995, Van Gogswaardt<br />
et al. 1998].<br />
Für Kronen aus Silikatkeramik (IPS Empress) konnte nach<br />
einer durchschnittlichen klinischen Beobachtungsdauer von<br />
etwa 4 Jahren eine Überlebenswahrscheinlichkeit von 98<br />
Prozent errechnet werden [Edelhoff et al. 2000]. Kronen<br />
aus infiltrierter Aluminiumoxid-Keramik (In-Ceram Alumina)<br />
zeigten nach annähernd sechsjähriger klinischer Beobachtungsdauer<br />
keine nennenswerten Misserfolge, obgleich<br />
die Befestigung ausschließlich konventionell erfolgte [Pröbster<br />
1996]. Ähnlich positive klinische Ergebnisse erzielten<br />
vollkeramische Kronen aus dicht gesinterter, hochreiner<br />
Aluminiumoxid-Keramik (Procera AllCeram) mit einer kumulativen<br />
Überlebensrate von 93,5 Prozent nach 10 Jahren<br />
[Odman und Andersson 2001].<br />
Dreigliedrige Brücken mit einem Gerüst aus hochfester Silikatkeramik<br />
(IPS Empress 2) wiesen nach dreijähriger klinischer<br />
Beobachtungsdauer keine absoluten Misserfolge auf,<br />
wenn diese im Frontzahn- und Prämolarenbereich Verwendung<br />
fanden und die herstellerseits vorgegebenen Richtlinien<br />
streng eingehalten wurden [Edelhoff et al. 2002]. Als<br />
relative Misserfolge traten jedoch vermehrt Abplatzungen<br />
der korrespondierenden Verblendkeramik auf.<br />
Erste klinische Erfahrungen mit Brückengerüsten aus Zirkoniumdioxid-Keramik<br />
im Seitenzahnbereich über einen Zeitraum<br />
von 3 Jahren sind ebenfalls vielversprechend (Sturzenegger<br />
et al. 2000).<br />
■ Schlussfolgerungen<br />
Das Erscheinungsbild und der klinische Langzeiterfolg vollkeramischer<br />
Restaurationen werden von vielen Einzelfaktoren<br />
bestimmt. Dazu gehören im Wesentlichen die klinische<br />
Belastungssituation, die Zahnmorphologie, die Gerüstdimensionierung,<br />
das Befestigungsverfahren sowie das Ausmaß<br />
der Dentinexposition. Alle diese Faktoren brauchen<br />
ihre qualifizierte Antwort in der werkstofflichen Auswahl<br />
einer geeigneten Keramik, um die ästhetischen und funktionellen<br />
Anforderungen an die Restauration dauerhaft<br />
erfüllen zu können.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
Literaturnachweis:<br />
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Van Gogswaardt D. C.,Van Thoor W., Lampert F.: Clinical assessment of<br />
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Abstract-No.1178.Priv.-Doz. Dr. Daniel Edelhoff,<br />
■ Kontaktadresse:<br />
Priv.-Doz. Dr. Daniel Edelhoff,<br />
Klinik für Zahnärztliche Prothetik,<br />
Universitätsklinikum der RWTH Aachen,<br />
Pauwelsstr. 30, 52074 Aachen<br />
E-Mail: dedelhoff@ukaachen.de<br />
Oberarzt Priv.-Doz. Dr. Daniel Edelhoff,<br />
Zahnarzt Assis Charrat,<br />
Dr. med. dent. Rodin Peseschgsadeh,<br />
Dr. med. dent. Claudia Weber<br />
Universitätsklinikum der RWTH Aachen,<br />
Klinik für Zahnärztliche Prothetik,<br />
Pauwelsstr. 30, 52074 Aachen<br />
Manfred Kern, AG Keramik in der ZHK e.V.<br />
Mit freundlicher Genehmigung aus „Zahnärzteblatt Sachsen, <strong>7+8</strong>/04“
Abrechnungstips zu „Vollkeramische Restaurationen“<br />
Dentin-adhäsive Rekonstruktionen eines Zahnes zur Aufnahme<br />
einer Krone können, da es sich um eine neue Leistung<br />
nach 1988 handelt, analog berechnet werden.<br />
Dieses gilt auch für die Dentin-adhäsive Rekonstruktion in<br />
Verbindung mit in den Wurzelkanal eingebrachten Glasfaserstifte.<br />
Die Dentin-adhäsive Befestigung einer vollkeramischen<br />
Krone ist ebenfalls analog berechnungsfähig.<br />
Veneers sind analog berechnungsfähig.<br />
ZUR BEIHILFEFÄHIGKEIT DER ZAHNÄRZTLICHEN LEISTUNG DER<br />
FEINHYBRID-KOMPOSITRESTAURATION IN SCHMELZ-DENTIN-<br />
ADHÄSIV-SCHICHT-TECHNIK<br />
Mit Beschluss vom 22.06.<strong>2004</strong> hat das Oberverwaltungsgericht<br />
Lüneburg (Az.: 2 LA 282/03, Vorinstanz VG Hannover<br />
vom 04.06.2003, Az.: 2 A 5448/02) das Urteil des VG Hannover<br />
bestätigt, in dem es festgestellt hatte, dass hinsichtlich<br />
der Feinhybrid-Kompositrekonstruktion in Schmelz-<br />
Dentin-Adhäsiv-Schicht-Technik die Voraussetzungen für<br />
eine analoge Bewertung nach § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung<br />
für Zahnärzte (GOZ) vorliegen. Eine Beihilfefähigkeit<br />
gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 der Beihilfevorschriften (BhV) ist<br />
demnach gegeben.<br />
Das OVG führt hierzu weiter aus: „Bei der Feinhybrid-Kompositrestauration<br />
in Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Schicht-Technik<br />
handelt es sich um eine Behandlungsmethode, die erst<br />
nach dem Inkrafttreten der Gebührenordnung für Zahnärzte,<br />
also nach dem 1. Januar 1988, im Sinne des § 6 Abs. 2 GOZ<br />
entwickelt, das heißt zur Praxisreife gelangt ist. Dies ergibt<br />
sich zur Überzeugung auch des beschließenden Senates aus<br />
den vorliegenden zahnmedizinischen wissenschaftlichen<br />
Veröffentlichungen. Statt vieler wird insofern auf den in<br />
der Zeitschrift ‘Zahnärztliche Mitteilungen’ Nr. 6/<strong>2004</strong> Seite<br />
34 veröffentlichten Aufsatz ‘Die Bewertung direkter Komposit-Restaurationen’<br />
verwiesen. Darin wird von der Deutschen<br />
Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) und den deutschen<br />
Hochschullehrern für Zahnerhaltung festgestellt,<br />
dass es sich bei der bei Behörden und Kostenträgern anzu-<br />
Vollkeramische Brücken, die in Adhäsivtechnik befestigt<br />
werden, können entweder über die Geb.-Nr. 501 GOZ in<br />
Verbindung mit 515 GOZ oder analog berechnet werden.<br />
Dentin-adhäsiv verankerte Glasfaserstifte und vollkeramische<br />
Kronen sind nach Auskunft der KZVN keine Vertragsleistungen.<br />
Diese Leistungen können ausschließlich auf<br />
der Grundlage der GOZ berechnet werden.<br />
treffenden Meinung, bei restaurativen Therapien werde lediglich<br />
ein Loch mit plastischem Material aufgefüllt, was<br />
keiner größeren Differenzierung bedürfe, um eine laienhafte<br />
Vorstellung handele. In dem genannten Aufsatz wird dezidiert<br />
die Entwicklung der Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Schicht-<br />
Technik seit Beginn der 90ger Jahre dargestellt und auch,<br />
dass es sich nicht lediglich um die Weiterentwicklung einer<br />
bereits in den 80ger Jahren vollständig bekannten Fülltechnik<br />
handelt. Erst seit Anfang bis Mitte der 90ger Jahre liegen<br />
nämlich neue wissenschaftliche Erkenntnisse – mit entsprechender<br />
aussagekräftiger Literatur und klinischer Absicherung<br />
– vor, um eine klinische Anwendung zu empfehlen.<br />
Daher kann auch nach Ansicht des beschließenden Senates<br />
erst seit diesem Zeitpunkt von einer Praxisreife gesprochen<br />
werden.“<br />
Der GOZ-Ausschuss der ZKN geht davon aus, da der Beschluss<br />
des OVG unanfechtbar ist, dass eine deutliche Klarstellung<br />
zur Beihilfefähigkeit bei der Feinhybrid-Kompositrestauration<br />
in Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Schicht-Technik<br />
nach § 6 Abs. 2 GOZ erfolgt ist.<br />
Ot<br />
Dr. Henning Otte<br />
Vorstandsmitglied<br />
Vorsitzender des GOZ- Ausschusses<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
13
Vorankündigung des<br />
52. WINTERFORTBILDUNGSKONGRESSES<br />
der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />
Verehrte Kolleginnen<br />
und<br />
Kollegen,<br />
ich möchte Sie<br />
schon heute<br />
auf den kommenden<br />
52.<br />
Jubiläums-<br />
Winterfortbildungskongress<br />
der<br />
<strong>Zahnärztekammer</strong>Nieder-<br />
Prof. Dr. Thomas Attin<br />
sachsenhinweisen, der wie es bereits Tradition ist,<br />
Ende Januar 2005 in Braunlage im<br />
Harz stattfinden wird. Für den Kongress<br />
wurden die Themenschwerpunkte<br />
Parodontologie und Implantologie<br />
gewählt.<br />
14<br />
Ort: Hotel Maritim Braunlage/Harz • Termin: 19. bis 22. Januar 2005<br />
Themen: Parodontologie und Implantologie<br />
Diese beiden Themen stellen Bereiche<br />
dar, in denen in den letzten Jahren z.T.<br />
rapide Wechsel in den wissenschaftlichen<br />
Erkenntnissen und darauf aufbauenden<br />
therapeutischen Herangehensweisen<br />
zu verzeichnen waren.<br />
Beide Gebiete haben in der zahnärztlichen<br />
Praxis eine zunehmend größere<br />
Bedeutung erlangt. Dies wird auch<br />
darin deutlich, dass viele Kollegen eine<br />
weitergehende Spezialisierung in<br />
diesen Gebieten durch Absolvierung<br />
curriculär aufgebauter Fortbildungskurse<br />
anstreben oder bereits erlangt<br />
haben. Beide Themenschwerpunkte<br />
sind in vielen Einzelaspekten, wie z.B.<br />
der Mikrobiologie, dem Gewebemanagement<br />
oder der Anwendung regenerativer<br />
Verfahren eng miteinander<br />
verknüpft, so dass eine gemeinsame<br />
Erörterung in einer Tagung sicherlich<br />
sehr sinnvoll und fruchtbar ist.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
Somit befasst sich der erste Tagungstag<br />
mit Themen der Parodontologie,<br />
der zweite Tag mit der Implantologie.<br />
Am Samstag schließt sich dann eine<br />
synoptische Darstellung der beiden<br />
Themen an, in dem zugleich ein modernes<br />
Praxiskonzept dargeboten<br />
wird.<br />
Es ist auch dieses Mal gelungen, national<br />
und international hoch angesehene<br />
Referenten zu gewinnen, die in<br />
ihren Vorträgen neben aktuellen wissenschaftlichen<br />
Aspekten, vor allem<br />
Tipps für die Praxis vorstellen werden.<br />
Die in den Vorträgen dargestellten<br />
Erkenntnisse und Methoden werden<br />
dann in den am Nachmittag stattfindenden<br />
Intensiv-Seminaren sinnvoll<br />
ergänzt und vertieft.<br />
Parallel zu diesem wissenschaftlichen<br />
Programm werden Fortbildungsveranstaltungen<br />
und Seminare für das zahnärztliche<br />
Fachpersonal angeboten.<br />
Somit wird das gesamte Praxisteam<br />
über Abläufe und Hintergründe zu<br />
praxisrelevanten Themen, wie z.B. der<br />
Prävention, restaurativen Therapie,<br />
Notfallmedizin und Psychologie in der<br />
Zahnmedizin informiert.<br />
Damit die Weichen für harmonische<br />
Abläufe im Praxisalltag gestellt werden.<br />
Auf der gleichzeitig stattfindenden<br />
Dentalausstellung haben Sie die Möglichkeit,<br />
sich über Neuheiten aus der<br />
Dentalindustrie zu informieren.<br />
Wie in jedem Jahr wird auch die diesjährige<br />
Eröffnung durch einen Festvortrag<br />
bereichert.<br />
Für eine modern ausgerichtete Praxis<br />
lohnt es sich also beim kommenden<br />
Winterfortbildungskongress der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />
<strong>Niedersachsen</strong> dabei zu<br />
sein. Deshalb möchte ich Sie schon<br />
jetzt bitten, den Termin (19. bis 22.<br />
Januar 2005 „Parodontologie und Implantologie“<br />
in Braunlage) im Kalender<br />
Ihres Praxisteams vorzumerken<br />
und freue mich darauf, Sie in Braunlage<br />
bei einem interessanten Programm<br />
begrüßen zu können.<br />
Mit kollegialen Grüssen<br />
Ihr<br />
Prof. Dr. Thomas Attin<br />
Tagungspräsident
„BRAUNLAGE 2005 – FORTBILDUNG FÜR DIE ZUKUNFT“<br />
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Thomas Attin, Göttingen<br />
Zielsetzung: In aktueller, wissenschaftlich fundierter sowie praxisrelevanter Form soll<br />
über die Umsetzung neuer Methoden der Parodontologie und Implantologie informiert<br />
werden. In jeweils nachmittags abgehaltenen Praxisseminaren werden die Vorträge des<br />
Vormittags ergänzt und vertieft.<br />
Donnerstag, 20.01.2005<br />
9.00 Uhr<br />
Saal <strong>Niedersachsen</strong><br />
Eröffnung der Dentalausstellung<br />
Dr. Dr. Henning Borchers<br />
Vorträge für Zahnärztinnen<br />
und Zahnärzte<br />
Saal Maritim<br />
9.15 Uhr<br />
PD Dr. Michael Stelzel, Marburg<br />
Einsatz moderner Nachweisverfahren<br />
in der Diagnostik parodontaler Erkrankungen<br />
10.00 Uhr<br />
Prof. Dr. Andrea Mombelli, Genf<br />
Antibiotika in der Parodontologie<br />
10.45 Uhr<br />
Diskussion<br />
Leitung: Prof. Dr. Thomas Attin,<br />
Göttingen<br />
11.00 Uhr<br />
Pause/Dentalausstellung<br />
11.30 Uhr<br />
Prof. Dr. Peter Eickholz, Heidelberg<br />
Parodontale Regeneration: Worauf<br />
sollte man achten?<br />
12.15 Uhr<br />
PD Dr. Gregor Petersilka, Münster<br />
Nachsorgebehandlung in der Parodontologie:<br />
Wer braucht wann welche Therapie?<br />
13.00 Uhr<br />
Diskussion<br />
Leitung: Prof. Dr. Thomas Attin,<br />
Göttingen<br />
13.15 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
Mittagspause<br />
Parallel-Seminare für<br />
Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />
15.00 Uhr bis 18.30 Uhr<br />
S 01<br />
PD Dr. Michael Stelzel<br />
Vorstellung verschiedener Verfahren<br />
zum Nachweis parodontopathogener<br />
Mikroorganismen und deren Einbindung<br />
in das parodontale Therapiekonzept<br />
S 02<br />
Prof. Dr. Andrea Mombelli<br />
Antibiotika und Antiseptika in der Parodontaltherapie.<br />
Wann, wie, warum?<br />
S 03<br />
Prof. Dr. Peter Eickholz<br />
Systematische Parodontitistherapie<br />
mit den neuen PAR-Richtlinien – Was<br />
geht und was nicht?<br />
S 04<br />
PD Dr. Gregor Petersilka<br />
Effizientes Recall: Die „In’s und Out’s“<br />
der Nachsorgebehandlung parodontal<br />
erkrankter Patienten<br />
(Änderungen vorbehalten)<br />
Freitag, 21.01.2005<br />
Vorträge für Zahnärztinnen<br />
und Zahnärzte<br />
9.00 Uhr<br />
PD Dr. Christian Besimo, Brunnen/CH<br />
Synopsis der rekonstruktiven<br />
Planung mit Implantaten<br />
9.45 Uhr<br />
Prof. Dr. Dr. Henning Schliephake,<br />
Göttingen<br />
Augmentationen in Kombination<br />
mit Implantaten<br />
10.30 Uhr<br />
Diskussion<br />
Leitung: Prof. Dr. Thomas Attin,<br />
Göttingen<br />
10.45 Uhr<br />
Pause/Dentalausstellung<br />
11.15 Uhr<br />
Prof. Dr. Ernst-Jürgen Richter,<br />
Würzburg<br />
Moderne Konzepte der Implantatprothetik<br />
– spezielle Aspekte zur Planung<br />
und Ausführung des Zahnersatzes<br />
12.00 Uhr<br />
PD Dr. Petra Ratka-Krüger, Freiburg<br />
Indikationen zur Wurzelspitzenresektion<br />
12.45 Uhr<br />
Diskussion<br />
Leitung: Prof. Dr. Thomas Attin,<br />
Göttingen<br />
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
Mittagspause<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
15
16<br />
Parallel-Seminare für<br />
Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />
15.00 Uhr bis 18.30 Uhr<br />
S 05<br />
PD Dr. Christian Besimo<br />
Abnehmbarer Zahnersatz mit Implantaten<br />
– Evidenz und Innovation<br />
S 06<br />
Prof. Dr. Dr. Henning Schliephake<br />
Aktueller Stand der Augmentationsverfahren<br />
- transplantieren oder regenerieren?<br />
S 07<br />
Prof. Dr. Ernst-Jürgen Richter<br />
Festsitzender Zahnersatz<br />
auf Implantaten<br />
S 08<br />
PD Dr. Petra Ratka-Krüger<br />
Der Einsatz des Mikroskopes in der<br />
Endodontie und Zahnheilkunde<br />
Samstag, 22.01.<strong>2004</strong><br />
Vorträge für Zahnärztinnen<br />
und Zahnärzte<br />
Saal Maritim<br />
9.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />
Prof. Dr. Markus Hürzeler, München<br />
Dr. Otto Zuhr, München<br />
Uli Schoberer, Starnberg<br />
Fokus Mensch - diagnostische Prinzipien<br />
im Licht moderner Behandlungsstrategien<br />
-(Teil 1)<br />
10.45 Uhr bis 11.15 Uhr<br />
Pause/Dentalausstellung<br />
13.00 Uhr<br />
Prof. Dr. Thomas Attin, Göttingen<br />
Diskussion und Verabschiedung<br />
13.15 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
Mittagspause<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
Seminar für Zahnärztinnen<br />
und Zahnärzte<br />
15.00 Uhr bis 18.30 Uhr<br />
S 09<br />
Prof. Dr. Markus Hürzeler,<br />
Dr. Otto Zuhr, Uli Schoberer<br />
Fokus Mensch - diagnostische Prinzipien<br />
im Licht moderner Behandlungsstrategien<br />
-(Teil 2)<br />
Programm für das zahnärztliche<br />
Fachpersonal<br />
(Änderungen vorbehalten)<br />
Leitung:<br />
- Dr. Henning Otte, Vorstandsreferent<br />
für das zahnärztliche Fachpersonal<br />
- Dr. Wolfhard Ross, Vorsitzender des<br />
Ausschusses für das zahnärztliche<br />
Fachpersonal<br />
Donnerstag, 20.01.2005<br />
Parallel-Kurse für das<br />
zahnärztliche Fachpersonal<br />
9.00 Uhr bis 12.30 Uhr<br />
K 01<br />
Dr. Stefanie Holm, Hannover<br />
Infektionsprophylaxe - Patient/Personal<br />
Gesund bleiben – wie schaffen wir das?<br />
K 02<br />
Petra Göttsche, Hamburg<br />
Make up in der Zahnarztpraxis<br />
K 03<br />
Dr. Ralf Rössler, Wetzlar<br />
Oberflächlich sauber oder porentief<br />
rein? Chirurgische Assistenz und<br />
Hygiene im 5*****-Format<br />
K 04<br />
Dipl.-Psych. Dörte Scheffer, Oldenburg<br />
Kreatives Praxismarketing –<br />
Begeistern Sie Ihre Patienten!<br />
Dachgarten<br />
Vorträge für das<br />
zahnärztliche Fachpersonal<br />
15.00 Uhr bis 16.30 Uhr<br />
Wencke Boldt, Hannover<br />
Datenschutz<br />
17.00 Uhr bis 18.30 Uhr<br />
Prof. Dr. Dr. Henning Schliephake,<br />
Göttingen<br />
Die 100 beliebtesten Fehler beim Röntgen<br />
Freitag, 21.01.2005<br />
Parallel-Kurse für das<br />
zahnärztliche Fachpersonal<br />
9.00 Uhr bis 12.30 Uhr<br />
K 05<br />
Egon Lembke, Leimen<br />
Aufschleiffkurs – Manuell<br />
K 06<br />
Manfred Just, Forchheim<br />
Ergonomisches Arbeiten – Korrekte<br />
Arbeitshaltung, gezielter Ausgleich,<br />
effektive Pausen<br />
K 07<br />
Enno Kramer, Norden<br />
Kofferdam – Was sonst!?<br />
K 08<br />
Dr. Henning Otte, Hannover<br />
Verdammt nobel diese Preise!<br />
Unterschiedliche Berechnungsmöglichkeiten<br />
PAR und Implantate – Fallspezifische<br />
Vorgehensweisen<br />
Dachgarten<br />
Vortrag für das<br />
zahnärztliche Fachpersonal<br />
15.00 Uhr bis 18.30 Uhr<br />
Annette Schmidt, München<br />
Darf es ein bisschen mehr sein?<br />
Wir bieten: Sie wünschen<br />
Samstag, 22.01.2005<br />
Parallel-Kurse für<br />
Zahnarzthelferinnen<br />
9.00 Uhr bis 12.30 Uhr<br />
K 09<br />
9.00 Uhr bis 13.30 Uhr<br />
Dr. Henning Otte, Hannover<br />
Gutes Aussehen ist weiter bezahlbar –<br />
Der richtige Umgang mit den ZE-Festzuschüssen<br />
K 10<br />
Dr. Ralf Rössler, Wetzlar<br />
PARO/IMPLANTATE<br />
Bakterien und Co. haben nie Urlaub –<br />
Neues vom Neuem - Reicht die PZR<br />
oder brauchen/können wir mehr?<br />
K 11<br />
Annette Schmidt, München<br />
Mit STIL zum ZIEL<br />
Praxisorganisation: In wie weit lohnt<br />
sich Perfektion? Fantasielosigkeit<br />
kostet…Geld, Zeit und Patienten!
„Ich hatte da mal einen Fall...” - so<br />
oder so ähnlich beginnt manche<br />
Schilderung eines medizinischen<br />
Vorganges. Und dann folgt eine<br />
mehr oder weniger alltägliche oder<br />
auch herausragende Beschreibung.<br />
Und das zeigt uns, Erfahrung wird<br />
am Einzelfall gebildet.<br />
Doch inwieweit hat dieser Einzelfall<br />
Allgemeingültigkeit, trifft er auch<br />
auf andere Patienten zu? Wir alle<br />
wissen, Einzelfälle sind geeignet,<br />
etwas zu illustrieren aber nicht,<br />
Doz. Dr. Dr. H. Faßauer, Leipzig etwas zu beweisen. Dazu bedarf es<br />
Erfahrungen an größeren Gruppen,<br />
die unter gleichen Bedingungen auch wiederholbar sein<br />
müssen. Und da geht die Crux los, wir sind bei der Statistik,<br />
von der manche sagen, sie glaubten nur jener, die sie selbst<br />
gefälscht hätten. Und so tut sich hier schon die ganze<br />
Bandbreite unterschiedlicher, gelegentlich diametraler Auffassungen<br />
auf.<br />
Medizin ist keine exakte Wissenschaft, aber muss sie deshalb<br />
gänzlich unwissenschaftlich sein? Aus der Sicht des Praktikers,<br />
der täglich Patienten behandelt und den Streit der Anhänger<br />
der Erfahrungsmedizin mit denen der evidencebased-dentistry<br />
mit einem gewissen Überdruss verfolgt, soll<br />
hier der Versuch einer Standortbeschreibung erfolgen, mit<br />
dem wir „Praktiker an der Versorgungsfront“ leben können.<br />
Vielleicht gelingt es, der Vernunft eine Bresche zu schlagen.<br />
Dabei wird unterstellt, dass - unabhängig von der jeweils<br />
vertretenen Auffassung - das Ziel in der Heilung der Patienten<br />
besteht, eben nur der Weg dahin ist unterschiedlich.<br />
18<br />
EVIDENZBASIERTE MEDIZIN –<br />
ERFAHRUNGSMEDIZIN<br />
■ Bedeutung der Erfahrung<br />
Erfahrungen im Umgang mit Kranken und Krankheiten<br />
machten schon Generationen vor uns in den unterschiedlichsten<br />
Kulturkreisen, schrieben diese nieder und so fanden<br />
sich - begründete, aber auch durchaus unterschiedliche -<br />
Festlegungen zur Behandlung von Krankheiten. Auf diesen<br />
und unseren eigenen Erfahrungen fußen wir noch heute.<br />
Man schätzt, dass lediglich 8 bis 10 Prozent der Zahnmedizin<br />
evidenzbasiert sind. Jeder praktisch tätige Zahnarzt wird<br />
die Erfahrungen der Vorgänger und seine eigenen nicht missen<br />
wollen. Sie sind ein Schatz, der täglich genutzt wird.<br />
Dem Erfahrenen genügen deutlich weniger Symptome, um<br />
mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Diagnose einer Krankheit<br />
oder eines Krankheitszustandes zu gelangen, als sie der Unerfahrene<br />
benötigt. Dadurch wird nicht nur Zeit, Aufwand<br />
und Geld, sondern oft dem Patienten auch Schaden und Leiden<br />
erspart. Erfahrungen schützen - allerdings nicht immer<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
- vor Fehldiagnosen und -therapien. Und dennoch müssen<br />
wir uns fragen, können wir unserem Erfahrungsgedächtnis<br />
immer trauen? Welche Erfahrungen bleiben haften? Täuscht<br />
die Erinnerung nicht auch durch Erfahrungsselektion? Bleiben<br />
also die richtigen Erinnerungen im Gedächtnis abrufbar?<br />
Kann es nicht sein, dass falsche Erinnerungen unzutreffende<br />
Erfahrungen suggerieren und sich daraus falsche<br />
Behandlungen ergeben? Daraus folgt, Erfahrung muss überprüft<br />
werden, um herauszufinden,<br />
• was ist wirklich gesichertes Wissen, eindeutige Erkenntnis,<br />
• was ist mehr oder weniger begründete und gesicherte<br />
Vermutung oder<br />
• gar nur mehr oder weniger fragwürdige Spekulation.<br />
Dieser Problematik war man sich schon immer bewusst.<br />
Früher gab es „Schulen“, dass heißt differierende „Lehrmeinungen“<br />
einzelner Hochschullehrer, die von den jeweiligen<br />
Mitarbeitern auf Biegen und Brechen zu vertreten waren.<br />
Dennoch, die Patienten wurden in der Regel bei allen Unterschieden<br />
erfolgreich behandelt. Es gibt auch heute noch<br />
länderspezifische Unterschiede in der Krankheitsbetrachtung.<br />
Während man in Deutschland beim Zustandekommen<br />
von Krankheiten den äußeren Störfaktoren Umwelt, Ernährung,<br />
Stress usw. eine große Bedeutung beimisst, wendet<br />
man sich in Frankreich stärker dem Krankheitsterrain, den<br />
Abwehrkräften des Körpers, zu. Und in den USA wird soviel<br />
operiert, wie nirgendwo anders. Bei allen Differenzen, dennoch<br />
vollzieht sich überall eine Medizin auf hohem Niveau.<br />
Wenn dem so ist, warum kann es dann nicht so bleiben?<br />
Heute gibt es Zwänge, die zur Vereinheitlichung drängen, sagen<br />
die Befürworter der evidenzbasierten Medizin, deren Argumente<br />
deshalb an dieser Stelle zu Worte kommen sollen.<br />
■ Gründe für evidence-based-dentistry<br />
Das Prinzip der evidence-based-medicine (EBM), deren Teil<br />
die evidence-based-dentistry (EBD) ist, besteht darin, die<br />
traditionell auf Erfahrung und Intuition beruhenden Entscheidungen<br />
(diagnostischer, therapeutischer, prognostischer<br />
und präventiver Art) am einzelnen Patienten durch den<br />
systematischen Rückgriff auf wissenschaftliche Erkenntnisse,<br />
d. h. auf qualitativ hochwertige (zahn-)medizinisch-wissenschaftliche<br />
Studienergebnisse zu ergänzen und abzusichern.<br />
Die Qualität (zahn-)medizinischen Handelns soll durch Verknüpfung<br />
der eigenen klinischen Erfahrung („innere Evidence“)<br />
mit der besten verfügbaren (externen) Evidence aus der<br />
klinisch relevanten Forschung verbessert werden. Dabei<br />
müssen in die diagnostische und therapeutische Entscheidungsfindung<br />
auch die Patientenwünsche einfließen (kommunikative<br />
Evidence), denn heute werden klinische Ent-
scheidungen erst nach umfassender Information und nachfolgender<br />
Einwilligung des Patienten getroffen. Man sollte<br />
sich aber im klaren sein, dass „evidenzbasiert“ nicht bedeutet,<br />
dass man es hierbei mit endgültigem Wissen zu tun hat<br />
- im Gegensatz etwa zur Mathematik, wo eine Erkenntnis<br />
(ein einmal richtig bewiesener Satz) für immer Gültigkeit<br />
besitzt.<br />
Im Rahmen der allgemeinen Diskussion um Qualitätsmanagement<br />
in der Medizin, der internationalen Anerkennung<br />
von Leitlinien als Instrument der Qualitätssicherung und der<br />
fortgeschrittenen Leitlinienentwicklung in der Medizin erscheinen<br />
Leitlinien auch in der Zahnmedizin als sinnvoll<br />
(Böning, 2000). Pro und Kontra einer systematischen zahnmedizinischen<br />
Leitlinienentwicklung werden zur Zeit in den<br />
Fachgesellschaften diskutiert. Vor allem das Argument des<br />
Fehlens harter Evidenz auf vielen Gebieten und die Gefahr<br />
des Missbrauches zur Kostenreduktion wird gegen die Leitlinienentwicklung<br />
in der Zahnmedizin ins Feld geführt. Es<br />
wird also erkennbar, dass es auch Gründe gibt, gegen evidenzbasierte<br />
(Zahn-)Medizin zu sein.<br />
■ Argumente gegen evidence-based-dentistry<br />
Einmal abgesehen von jenen Wissenschaftlern, die das Verfahren<br />
der Evidenzbasierung (insbesondere Randomisierung) aus<br />
methodischen Gründen für fehlerhaft halten, wird von den<br />
meisten Kritikern hervorgehoben, dass ein Beruf wie der<br />
(zahn-)ärztliche, der sich zu einem Gutteil als Kunst versteht,<br />
nicht mit vorgefertigten Theorien abgeglichen werden könne.<br />
Welcher Arzt wolle sich seine begrenzte Therapiefreiheit von<br />
einer „Gremienwirtschaft“ nehmen lassen, die mit Leitlinien -<br />
die sich selbst hochtrabend als „evidenzgestützt“ bezeichnen -<br />
die ärztliche Kunst Schritt für Schritt in ein standardisiertes<br />
Programm umwandeln (Geyer, 2002). Es geht der Streit um die<br />
Rolle eines immer enger werdenden Netzes von „Empfehlungen“,<br />
„Richtlinien“ und ähnlichen, mit „fataler amtlicher Würde“<br />
(Herrmann Hoffmann) ausgestatteten Regelungen. Es ist<br />
also der angemaßte autoritative Charakter des Institutes der<br />
Leitlinie, welcher in der Kritik steht.<br />
Ein anderer Ansatzpunkt der Kritik ist die Aussage, dass die<br />
Behandlung von individuellen Patienten nach zentralen bürokratischen<br />
Vorschriften abwegig sei. Während der Naturwissenschaftler<br />
typische, normale Phänomene suche, studiere der<br />
Arzt gerade die nicht typischen, nicht normalen krankhaften<br />
Phänomene. Und dabei trifft er auf diesem Wege sofort auf<br />
einen gewaltigen Reichtum an Individualität dieser Phänomene,<br />
die die Vielheit ohne klare, abgegrenzte Einheiten begleiten,<br />
voller Übergangs- und Grenzzustände. Nirgends trifft<br />
man wirklich ein zweites Mal auf dasselbe Krankheitsbild<br />
(Ludwig Fleck).<br />
Nicht ganz zu Unrecht wird weiterhin darauf hingewiesen,<br />
dass die allgemeine Zunahme der Bürokratie durch Studium<br />
von Regeln, Bestimmungen und Richtlinien den Tagesablauf<br />
des praktisch tätigen Mediziners völlig ausfüllen würde, wenn<br />
er alle korrekt erfüllen wollte. Die Sorgfalt am Papier könnte<br />
diejenige am Patienten übersteigen.<br />
Und zum Schluss gibt es das Argument, dass Statistiken meist<br />
fehlerhaft seien und - selbst wären sie in Ordnung - bei der<br />
Behandlung eines konkreten Patienten nicht weiterhelfen<br />
würden. Was nütze es zu wissen, dass der durchschnittliche<br />
erwachsene Thüringer die Schuhgröße 42 habe, wenn wir jemandem<br />
Einzelnen in Thüringen Schuhe kaufen wollten (Bässler,<br />
1991).<br />
Handelt es sich bei der evidenzbasierten Medizin etwa um den<br />
„Konkurs der ärztlichen Urteilskraft“ (Kienle u. a., 2003) oder<br />
ist sie nur ein „Phantom“, eine Idiotie unserer Politiker und<br />
anderer Gutmenschen, der sich unsere Hochschullehrer in den<br />
Weg stellen müssten (Borkmann)? Sind die Standards und<br />
Leitlinien eher „Leid-Linien“ für die Ärzte; Nebenwirkungen<br />
nicht ausgeschlossen?<br />
■ Steckt die Schulmedizin in der Klemme?<br />
Eingekeilt zwischen der „Erfahrungsmedizin“, deren Apologeten<br />
nur den Erfahrungswert allein gelten lassen wollen, und<br />
jenen extremen Statistikgläubigen sowie Ökonomen, die nur<br />
das anerkennen wollen, was wissenschaftlich beweisbar ist,<br />
steckt die Schulmedizin. Diese wird zu Unrecht oft in Misskredit<br />
gebracht. Es ist die praktizierte Medizin, ein Lehrgebäude<br />
mit verschiedenen Schulen, die nicht unbedingt miteinander<br />
kompatibel sind. Aber es sind Methoden, die lehr- und erlernbar<br />
sind und die miteinander im Wettbewerb stehen. Für diesen<br />
Wettbewerb bedarf es Regeln und diese sind strittig. Dort,<br />
wo Tausende von Ärzten und Zahnärzten tätig sind, wird es<br />
nicht ohne Regeln zur Normierung abgehen können. Wenn<br />
die Solidargemeinschaft ein Großteil des Geldes für die Medizin<br />
zur Verfügung stellt, muss auch begründet werden können,<br />
wofür die Mittel ausgegeben werden und schließlich<br />
muss auch jeder Patient rechtlich darauf vertrauen können,<br />
nach den „Regeln der ärztlichen Kunst“ behandelt zu werden.<br />
So leuchtet wohl ein, dass es ohne ein Mindestmaß an Bestimmungen<br />
nicht gehen kann.<br />
■ Was ist das rechte Maß?<br />
Es gilt das Maß zu finden, einerseits die Therapiefreiheit zu<br />
erhalten ohne in Therapiebeliebigkeit auszuufern, einen „Ärzte-TÜV“,<br />
eine „Kochbuch-Medizin“ zu vermeiden, die das ärztliche<br />
Handeln stranguliert und in der Defensiv-Medizin endet<br />
und andererseits durch die breitgesicherte Beschreibung<br />
des „state of the art“ Qualitätssicherung zu betreiben, stets<br />
eingedenk dessen, dass der Fortschritt von heute der Irrtum<br />
von morgen ist.<br />
Missbrauchsmöglichkeiten sind dabei von beiden Seiten gegeben.<br />
Einmal von Anwendern von Diagnose- und Behandlungsmethoden,<br />
die nur im unzureichendem Maße nachweisbare<br />
Effekte haben, weil sie bewusst oder unbewusst die<br />
Selbstheilungskräfte des Körpers, periodische Krankheitsverläufe<br />
oder einfach nur den Placebo-Effekt nutzen. Dies gilt<br />
keineswegs nur für die Alternativmedizin. Alle Bewertungsversuche<br />
werden mit dem Todschlagargument verhindert, dass<br />
die betreffenden Verfahren statistischer Methoden nicht zugänglich<br />
seien. Genauso muss man sich dagegen wehren,<br />
wenn evidenzbasierte Leitlinien als Disziplinierungsinstrumente<br />
gegen die (Zahn-)Ärzte eingesetzt werden sollten. Leitlinien<br />
haben seit der GKV-Gesundheitsreform vom 1. Januar 2000<br />
im Sozialgesetzbuch V eine Verankerung erfahren. Sie müssen<br />
deshalb mit Augenmaß und gründlicher medizinischer Evidenz<br />
entwickelt werden - unter Berücksichtigung auch haftungsrechtlicher<br />
Aspekte und der Rahmenbedingungen für die ärztliche<br />
Berufsausübung.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
19
20<br />
Keinesfalls dürfen Leitlinien ausschließlich als Kostendämpfungsinstrumente<br />
eingesetzt werden. Leitlinien bilden keinen<br />
absoluten, sondern lediglich einen relativen Maßstab zur Bestimmung<br />
der Generalklausel der „berufsspezifische Sorgfalt“<br />
und „haben für den Abweichler beziehungsweise Befolger weder<br />
stets haftungsbegründende noch stets haftungs befreiende,<br />
entlastende Wirkung“, sagt Prof. Ulsenheimer (2001).<br />
Möge es so bleiben; auf das es uns nicht so ergeht wie in den<br />
USA, wo Schadensersatzansprüche Krankenhäuser und Arztpraxen<br />
dazu bringen, zeitweilig ihre Pforten schließen zu<br />
müssen, weil sie die Haftpflichtprämien nicht mehr aufbringen<br />
können (Tareg Bey, 2003).<br />
■ Was geht das den einzelnen Zahnarzt an?<br />
Die evidenzbasierte Zahnmedizin ist auf dem Vormarsch und<br />
erobert zunehmend größere Bereiche der Ausübung der Zahnheilkunde.<br />
Nicht nur die Art und Weise der Diagnose und Therapie<br />
von Zahnerkrankungen wird statistisch untersucht, sondern<br />
auch die Qualität der Berufsausübung im Sinne der<br />
Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität wird geprüft.<br />
Und wenn sich die Politik dieses Themas annimmt, dann darf<br />
zu recht vermutet werden, dass festzustellen versucht wird,<br />
wie höchste Qualität mit höchster Effizienz, d. h. mit dem geringsten<br />
ökonomischen Aufwand zu erreichen wäre. Liest man<br />
den Artikel von Peter Schmidt (2001) zum Thema Markt und<br />
Wettbewerb, so klingt es beinahe wie eine Drohung. Er<br />
schreibt: „Die Ärzte werden lernen müssen, dass nicht die<br />
heilige Kuh der Therapiefreiheit, sondern nur eine<br />
Forderung gilt: Nämlich die des Patienten, nach der Methode<br />
behandelt zu werden, die im Moment nachweisbar den<br />
besten Erfolg erzielt. Auch in Deutschland muss deshalb die<br />
evidenzbasierte Medizin heimisch werden.“<br />
Ebenso könnten auf dem Arzneimittelmarkt Qualitätsparameter<br />
festgelegt werden. Krankenkassen und Ärztegruppen<br />
würden auf der Grundlage evidenzbasierter<br />
Behandlungsleitlinien vertragliche Abreden über die Art<br />
und das Preisniveau der Medikamente treffen. Für etwaige<br />
Leistungsmängel müsste der Arzt gegenüber der Krankenkasse<br />
unmittelbar einstehen. Ein solches Szenario kann man<br />
sich locker auch für die Zahnmedizin vorstellen.<br />
In Hessen entschied der Verwaltungsgerichtshof<br />
Die Landesärztekammer Hessen darf Mitglied im Verband<br />
Freier Berufe bleiben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof<br />
(VGH) des Landes jetzt entschieden und<br />
damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt<br />
bestätigt.<br />
Der VGH wies mit seinem Richterspruch die Klage eines<br />
Arztes und Universitätsprofessors ab (Az: 11 UE 4505/98).<br />
Eine Revision des Urteils wurde nicht zugelassen. Dagegen<br />
kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben<br />
werden.<br />
■ Abschließende Bemerkungen<br />
Dennoch, auch freie Berufe kommen ohne Spielregeln nicht<br />
aus. Dafür gibt es sehr praktische Überlegungen. Wir alle wissen,<br />
dass es unter Medizinern nicht selten erhebliche Unterschiede<br />
über die gebotenen Diagnose- und Behandlungsmaßnahmen<br />
gibt. In einem Rechtsstreit beispielsweise darf die<br />
Entscheidung nicht davon abhängen, welcher Schule der<br />
gerichtliche Gutachter anhängt und welche Methode er selbst<br />
präferiert. Vielmehr kommt es darauf an, ob sich der<br />
behandelnde (Zahn-)Arzt mit seinen Maßnahmen (noch) im<br />
Rahmen dessen bewegt, was nach medizinischer Erkenntnis<br />
und ärztlicher Erfahrung diagnostisch und therapeutisch zum<br />
Wohle des Patienten vertretbar ist (Laufs, 1993).<br />
Wie bereits erwähnt, bergen Leitlinien (auf der Basis evidenzbasierter<br />
Medizin) Gefahren und Chancen zugleich. Bei blinder<br />
Befolgung von Leitlinien besteht durchaus die Gefahr, dass die<br />
individuelle Heilkunde zur reinen „Checklisten-Me-dizin“ und<br />
damit zur „kodifizierten Mittelmäßigkeit“ degeneriert. Das<br />
wäre das Gegenteil von dem, was Leitlinien eigentlich<br />
bezwecken sollen, nämlich eine Steigerung der Behandlungsqualität.<br />
„Evidence-based-dentistry“ sollte sich dem behandelnden<br />
Zahnarzt weniger als Handlungsvorschrift oder Reglementierung,<br />
sondern als schnell verfügbare, transparente<br />
Information über den aktuellen Erkenntnisstand präsentieren<br />
(Figgener, 2003). Damit dies auch so bleibt, muss die verfasste<br />
(Zahn-)Ärzteschaft ständig und streng darauf achten, dass der<br />
Missbrauch - selbst wenn er unter dem Deckmantel der Qualitätssicherung<br />
daherkommt - verhindert wird. Dies gilt insbesondere<br />
für Standardbeschreibungen auf dem weiten Feld der<br />
Praxisführung. Und dennoch bin ich mit dem Präsidenten der<br />
schweizerischen Gesellschaft (SSO) Dr. Zimmer einig, wenn er<br />
schreibt: „Auch für einen freien Beruf bedeutet ‚frei’ nicht<br />
Freiheit ohne Grenzen, sondern im Gegenteil die Einhaltung<br />
bestimmter, zwar einschränkender Regeln, die andererseits<br />
aber unsere Freiheit sichern. Stellen Sie sich nur vor, wie der<br />
Stadtverkehr ohne Straßenverkehrsregeln aussähe!“<br />
Allerdings kann die Regelungsdichte sehr unterschiedlich sein,<br />
und auch Wachsamkeit ist stets geboten.<br />
Doz. Dr. Dr. H. Faßauer, Leipzig<br />
Mit freundlicher Genehmigung aus „Zahnärzteblatt Sachsen, 5/<strong>2004</strong>“.<br />
LANDESÄRZTEKAMMER DARF MITGLIED IM VERBAND FREIER BERUFE BLEIBEN<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
Der Mann hatte von der Landesärztekammer, deren Pflichtmitglied<br />
er ist, verlangt, aus dem privatrechtlich organisierten<br />
Verband Freier Berufe auszutreten. Dieser Verband<br />
vertrete die beruflichen Interessen von Medizinern nicht<br />
ausreichend und verletzte damit die der Ärztekammer zugewiesenen<br />
Aufgaben. Der Kläger sah sich auch in seinem<br />
allgemeinen Freiheitsrecht verletzt, weil er über seine Pflichtmitgliedschaft<br />
in der Ärztekammer gezwungen sei, die Aktivitäten<br />
des Interessenverbands mitzutragen.<br />
Auszug aus „zm-online-Redaktion“<br />
01.08.<strong>2004</strong><br />
www.zm-online.de
Wissenschaftliche Stellungnahme der Deutsche Gesellschaft für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde<br />
ZAHNBEHANDLUNGSANGST UND<br />
ZAHNBEHANDLUNGSPHOBIE BEI ERWACHSENEN<br />
Trotz der heute weitestgehend schmerzfreien Behandlung<br />
unter Lokalanästhesie wird die Zahnbehandlung von vielen<br />
Patienten als unangenehme und bedrohliche Situation wahrgenommen.<br />
Je nach Autor geben 60 -80 % der Allgemeinbevölkerung<br />
ein Angstgefühl vor dem Zahnarztbesuch an.<br />
Bis zu 20 % gelten als hoch ängstlich und 5 % vermeiden<br />
den Besuch beim Zahnarzt völlig. Diese leiden nach der ICD<br />
10, 40.2 unter einer Angsterkrankung, der Zahnbehandlungsphobie.<br />
Definition der Zahnbehandlungsangst und<br />
der Zahnbehandlungsphobie<br />
Zahnbehandlungsangst ist der Sammelbegriff für alle psychologischen<br />
und physiologischen Ausprägungen eines<br />
mehr oder weniger starken, aber nicht krankhaften Gefühles,<br />
das bei vermeintlicher oder tatsächlicher Bedrohung im<br />
Zusammenhang mit einer Zahnbehandlung oder mit ihr<br />
verbundener Stimuli auftritt. Von dieser ist die krankhafte<br />
Zahnbehandlungsphobie abzugrenzen, die als spezifische<br />
Phobie zu der Gruppe der einfachen Phobien zählt (Jöhren<br />
1999 a). Neben einem hohen Angstausmaß unterscheidet<br />
vor allem die Vermeidung eines regelmäßigen Zahnarztbesuches<br />
Patienten mit einer Angsterkrankung von normal<br />
ängstlichen Patienten. Als angstauslösende Stimuli können<br />
alle Objekte oder Situationen dienen, die mit der Zahnbehandlung<br />
assoziiert sind. Wie bei der Entstehung aller anderen<br />
Angststörungen kann auch bei der spezifischen Phobie<br />
der Übergang von der normalen zur pathologischen<br />
Angst fließend sein. Die Diagnose muss sorgfältig gestellt<br />
werden, da bei klassischen Phobien Objekte (Tiere etc.) oder<br />
Situationen (Zahnbehandlung, Fliegen etc.) als Angst auslösender<br />
Stimulus fungieren, vor denen sich auch „normal<br />
Ängstliche“ fürchten bzw. ängstigen.<br />
Ätiologische Modelle<br />
Zahnbehandlungsangst entsteht meistens durch das<br />
Zusammenwirken mehrere Faktoren:<br />
• Die häufigste Ursache für die Entwicklung der Zahnbehandlungsangst,<br />
-phobie stellen traumatische Erlebnisse<br />
während der Zahnbehandlung dar (Lindsay und<br />
Jackson, 1993).<br />
• Die Unsicherheit, ob während der Behandlung Schmerzen<br />
auftreten werden, kann zu einer Erwartungsangst unterschiedlicher<br />
Ausprägung führen. So berichtete Wardle<br />
(1982), dass in ihren Untersuchungen die meisten Probanden<br />
in irgendeiner Form Schmerzen während der zahnärztlichen<br />
Therapie erwarteten, auch wenn die Wahrscheinlichkeit,<br />
dass Schmerzen auftreten werden sehr gering war.<br />
• Auch neutrale Reize, die in raum-zeitlicher Nähe zu einem<br />
schmerzauslösenden Reiz auftreten (z.B. eine Injektion),<br />
können über klassische Konditionierung selbst als<br />
konditionaler Stimulus angstauslösend werden.<br />
• Die Theorie des Modelllernens postuliert, dass nicht die<br />
Zahnbehandlung selbst, sondern Erzählungen aus dem sozialen<br />
Umfeld zu unterschiedlich stark ausgeprägter Zahnbehandlungsangst<br />
führen können. Nach Kleinknecht (1973)<br />
ist vor allem die Familie entscheidend bei der Entwicklung<br />
der Angst vor zahnärztlicher Behandlung beteiligt.<br />
• An der Entstehung von Zahnbehandlungsangst sind<br />
darüber hinaus folgende Bedingungen beteiligt:<br />
- der drohende Verlust der Selbstkontrolle und<br />
das damit verbundene Gefühl ausgeliefert zu sein<br />
- unbekannte und unvorhersehbare Abläufe<br />
bei der Zahnbehandlung.<br />
- die biologische Disposition der betroffenen Person,<br />
mit Angst zu reagieren.<br />
• Auch Eigenschaften und Verhaltensweisen des Zahnarztes<br />
und des gesamten zahnärztlichen Kontextes sind bei Überlegungen<br />
zur Entstehung und Vermeidung von Angstgefühlen<br />
nicht zu vernachlässigen.<br />
Die Diagnostik von Zahnbehandlungsangst<br />
und Zahnbehandlungsphobie<br />
Eine vollständige Angstdiagnostik umfasst die Beobachtung<br />
aller drei biologischen Ebenen der Angst (Physiologie, Verhalten<br />
und psychische Prozesse). Dennoch besteht Einigkeit<br />
darüber, dass Selbstbeurteilungsverfahren psychischer Prozesse<br />
(Fragebögen) die brauchbarste Erfassungsmethode<br />
der Angst erwachsener Patienten vor und in der zahnärztlichen<br />
Situation darstellen, da ihre Validität und Reliabiltät<br />
sehr hoch ist und sie ökonomisch eingesetzt werden können<br />
(Ingersoll 1987).<br />
Die in der Zahnmedizin international am häufigsten eingesetzte<br />
Angstskala stellt die englische Dental anxiety scale<br />
nach Corah (DAS, Corah, 1969, deutsche Version, Margraf-<br />
Stiksrud, 1996) dar. Sie besteht aus nur vier Fragen, mit<br />
denen der Patient gebeten wird, sich in Situationen zu versetzen<br />
und anzugeben, wie ängstlich er sich bei der Vor-<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
21
22<br />
stellung der Situation fühlt. Dieser Fragebogen enthält keine<br />
weiteren Informationen, vor welcher Behandlung sich<br />
der Patient besonders fürchtet.<br />
Der hierarchische Angstfragebogen HAF nach Jähren (1999<br />
a) besteht aus 11 Fragen und unterteilt die Patienten ebenfalls<br />
in drei Gruppen: niedrig ängstlich (bis 30 Punkte), mittelmäßig<br />
ängstlich (von 31 bis <strong>38</strong> Punkte), hoch ängstlich<br />
(> <strong>38</strong> Punkte). Die Diagnose Zahnbehandlungsphobie ergibt<br />
sich aus einem Angstscore von über <strong>38</strong> bei gleichzeitiger<br />
anamnestischer Vermeidung der Zahnbehandlung. Der Fragebogen<br />
enthält darüber hinaus sechs Behandlungssituationen,<br />
die die am meisten angstauslösenden Situationen<br />
bei der Patientenbehandlung darstellen.<br />
Die Therapie von Zahnbehandlungsangst<br />
und Zahnbehandlungsphobie<br />
Die zahnärztliche Therapie von normal und krankhaft ängstlichen<br />
Patienten muss von der Forderung bestimmt sein, diese<br />
Patienten nach den gleichen zahnärztlichen, therapeutischen<br />
Grundsätzen zu behandeln, wie nicht ängstliche Patienten.<br />
Ergänzend dazu ist die kausale anxiolytische<br />
Therapie zu sehen, deren Ziel es ist, den Patienten zur Aufgabe<br />
seines Vermeidungsverhaltens zu bewegen und ihm<br />
einen Einstieg in eine dauerhafte zahnärztliche Betreuung<br />
zu ermöglichen.<br />
Da nicht alle Methoden dazu gleichermaßen geeignet sind,<br />
bietet sich folgende Einteilung an:<br />
• Primär anxiolytische Verfahren<br />
- medikamentös: Prämedikation, Sedierung, Analgosedierung<br />
- nicht medikamentös: Psychotherapeutische<br />
Interventionen, Hypnose<br />
• Primär schmerzreduzierende Verfahren<br />
- medikamentös: Lokalanästhesie, Narkose<br />
- nicht medikamentös: Audioanalgesie, TENS, Akupunktur<br />
Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass nur nicht<br />
medikamentöse, primär anxiolytische Verfahren in der Lage<br />
sind, die dem Vermeidungsverhalten zu Grunde liegende<br />
Zahnbehandlungsangst ursächlich zu therapieren und langfristig<br />
abzubauen (De Jongh 1995, Jöhren 2000 a). Die psychotherapeutischen<br />
Behandlungen stellen damit die Methode<br />
der ersten Wahl dar. Folgende Verfahren wurden in<br />
der Zahnmedizin bereits klinisch kontrolliert untersucht und<br />
zeigten sich erfolgreich: Modell-Lernen (Melamed 1975), die<br />
systematische Desensibilisierung mit Video (Berggren und<br />
Carlsson 1984) oder in vivo Konfrontation (Moore et al. 1991),<br />
reine Entspannungsverfahren (Beck et al. 1981, Lamb und<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
Strand 1980, Klages et al. 1989, 1998), kognitive Verfahren<br />
(De Jongh et al. 1995) bis hin zu kombinierten Therapieformen<br />
wie dem Streßimpfungstraining (Meichenbaum 1977,<br />
Thom, Sartory und Jöhren 2000) und dem Angstmanagementtraining<br />
(Ning und Liddell 1991). Die kombinierten Therapieformen<br />
können heute auf eine einzige Sitzung begrenzt<br />
werden und dauern nicht länger als 2 bis 3 Stunden. Ihr<br />
Erfolg liegt mittelfristig bei einer Heilung von 70 Prozent<br />
der betroffenen Phobiker, wenn sie sich einer solchen psychotherapeutischen<br />
Intervention unterziehen.<br />
Behandlungen unter Analgosedierung, Narkose oder mit<br />
Prämedikation erlauben zwar eine zahnärztliche Therapie<br />
der betroffenen Patienten, eine Verminderung der Zahnbehandlungsangst<br />
oder eine Heilung der Angsterkrankung ist<br />
jedoch nur in Ausnahmefällen möglich.<br />
Um hoch ängstliche Patienten notfallmäßig behandeln zu<br />
können, stellt die Prämedikation mit Midazolam (Dormicum®)<br />
oral mit 0,18-0,2 mg /Kg Körpergewicht für eine kurzfristige<br />
Anxiolyse ein geeignetes Verfahren dar. Die Überwachung<br />
dieser Patienten mittels Pulsoximeter stellt dabei ein<br />
conditio sine qua non dar.<br />
Trotzdem ist die Behandlung unter Analgosedierung bis hin<br />
zur Intubationsnarkose durchgeführt von einem Facharzt<br />
für Anästhesiologie nicht immer zu vermeiden. Fehlende<br />
Kooperation bei anderen Verfahren, ausgedehnte Eingriffe<br />
und Unverträglichkeit einer Lokalanästhesie können Gründe<br />
für eine Behandlung unter Allgemeinanästhesie darstellen.<br />
Die Behandlung unter Allgemeinanästhesie sollte bei<br />
ängstlichen Kindern und Erwachsenen jedoch immer die<br />
Ausnahme darstellen.<br />
P. Jöhren, Witten-Herdecke, und J. Margraf-Stiksrud, Marburg<br />
Quelle: DZZ 57(1) 2002<br />
Stellungnahme der DGZMK V1.0 Stand (01) (2002)<br />
Diese Stellungnahme wurde mit dem Vorstand des AK Psychologie und<br />
Psychosomatik der DGZMK erarbeitet
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft informiert:<br />
OSTEONEKROSEN DES KIEFERS ALS UNERWÜNSCHTE<br />
ARZNEIMITTELWIRKUNG VON BISPHOSPHONATEN<br />
Bisphosphonate (z. B. Pamidronat, Zoledronat, Alendronat)<br />
haben u. a. Zulassungen für die Therapie von osteolytischen<br />
Knochenmetastasen von soliden Tumoren bzw. Osteolysen<br />
bei Multiplen Myelomen, bei Hyperkalzämie im Rahmen<br />
maligner Erkrankungen und für die Osteoporose. Bei allgemein<br />
guter Verträglichkeit der Wirkstoffe weist die AkdÄ<br />
jetzt in einer Mitteilung im Deutschen Ärzteblatt auf eine<br />
bislang noch wenig bekannte Nebenwirkung hin.<br />
Offenbar kann die Langzeittherapie zu Osteonekrosen des<br />
Kiefers führen. An einen möglichen Zusammenhang mit der<br />
Seit acht Monaten ziehen die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten<br />
die Kassengebühr ein. An die Kassenärztliche<br />
Vereinigung <strong>Niedersachsen</strong> (KVN) werden wiederholt<br />
Fragen herangetragen, die die steuerliche Beurteilung<br />
der Kassengebühr und deren tägliche Verwaltung zum<br />
Inhalt haben.<br />
Die wichtigste Antwort, die die KVN zur Zeit geben kann:<br />
Als Teil der Verrechnung mit zustehenden Honoraransprüchen<br />
ist die Kassengebühr steuerrechtlich dem Honorar zuzurechnen.<br />
Damit ist die Praxisgebühr nicht umsatzsteuerpflichtig!<br />
Umsatzsteuerpflichtige Rechtsbeziehungen<br />
bestehen wegen der für die Krankenkassen zu vereinnahmenden<br />
Kassengebühr nicht.<br />
Es bietet sich gleichwohl an, sicherzustellen, daß der Aufwand,<br />
der wegen des Einzugs der Kassengebühr in der Praxis<br />
entsteht, für die steuerliche Geltendmachung der Praxiskosten<br />
meßbar dokumentiert wird. Insofern könnte das<br />
Einrichten eines separaten Kontos nur für die Kassengebühr<br />
für die nötige Transparenz sorgen. Es besteht aber keinerlei<br />
Verpflichtung, die Kassengebühr auf einem separaten Konto<br />
auszuweisen. Ansonsten gilt: Sie sollten den Aufwand,<br />
der im Zusammenhang mit der Kassengebühr entsteht (zum<br />
Beispiel Porto, Sachaufwendungen, gegebenenfalls Personalkosten<br />
etc.), zusammentragen und in der Steuererklärung<br />
als Aufwand geltend machen.<br />
Therapie mit Bisphosphonaten, auch wenn dieser noch nicht<br />
kausal gesichert ist, wird dabei häufig nicht gedacht. Denn<br />
betroffene Patienten wenden sich möglicherweise nicht an<br />
den die Bisphosphonate verschreibenden Arzt, sondern an<br />
den Zahnarzt oder Kieferchirurgen. Deshalb sind besonders<br />
auch Ärzte der genannten Fachrichtungen zu erhöhter Aufmerksamkeit<br />
gegenüber dieser unerwünschten Arzneimittelwirkung<br />
aufgerufen.<br />
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Köln<br />
www.akdae.de<br />
04.08.<strong>2004</strong><br />
FINANZKASSE<br />
Zur steuerlichen Behandlung der Kassengebühr<br />
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich kürzlich über<br />
die steuerliche Behandlung der Praxisgebühr bei der Gewinnermittlung<br />
geäußert. Danach gilt künftig, daß die vom Versicherten<br />
zu zahlende Kassengebühr von zehn Euro beim<br />
Arzt, Zahnarzt oder Psychologischen Psychotherapeuten<br />
eine Betriebseinnahme und keinen durchlaufenden Posten<br />
darstellt. Die Sonderreglung für den Fall, in dem der Versicherte<br />
nicht zahlt (Übergang durch Ausfallrisiko durch die<br />
Krankenkasse), steht dem nicht entgegen.<br />
Die zeitliche Erfassung dieser Betriebseinnahme richtet sich<br />
nach den allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen. Bei<br />
der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich<br />
wird die Betriebseinnahme im Zeitpunkt der Entstehung<br />
des Anspruchs auf die Einnahmen erfaßt. Bei einer pflichtwidrigen<br />
Nichtzahlung des Versicherten ist der Ausgleich<br />
im Wege des höheren Vergütungsanspruchs gegenüber der<br />
Krankenkasse, der Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen<br />
Vereinigung gewährleistet. Bei der Einnahmen-Überschuß-Rechnung<br />
wird die Einnahme im Zeitpunkt des Zuflusses<br />
der Zuzahlung erfaßt.<br />
Außerdem sind die sich aus den Regelungen des Sozialgesetzbuches<br />
(SGB) für alle Vertragsärzte ergebenden besonderen<br />
Aufzeichnungspflichten über die in jedem Behandlungsfall<br />
vereinnahmte Zuzahlung nach Paragraph 28 Abs.4<br />
SGB V gemäß Paragraph 140 AO auch für steuerliche Zwecke<br />
zu beachten. Die vereinnahmten Praxisgbühren sind dabei<br />
vollständig, richtig, geordnet und zeitnah aufzuzeichnen.<br />
Volker Siedentopf<br />
stell. Abteilungsleiter Verwaltung und Organisation<br />
der Ärztekammer <strong>Niedersachsen</strong><br />
Mit freundlicher Genehmigung aus „niedersächsisches ärzteblatt 8/<strong>2004</strong>“<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
23
Immer wieder erstaunt ist man doch,<br />
wenn Ökonomen sich mit wirtschaftlichen<br />
Verbesserungen von Zahnarztpraxen<br />
beschäftigen. Zu diesem Thema<br />
erscheinen nicht nur regelmäßig<br />
mit Stereotypen befrachtete Veröffentlichungen,<br />
sondern es werden<br />
auch Fortbildungen angeboten, die<br />
dann möglicherweise noch mit entsprechenden<br />
Fortbildungspunkten<br />
bewertet werden. Regelmäßig fließen<br />
aber die vertragszahnärztlichen<br />
rechtlichen Rahmenbedingungen -<br />
Dr. Dr. K. Oehler<br />
mangels Kenntnissen? - so wie hier<br />
nicht in die Berechnungen ein.<br />
Überlegungen darüber, dass ein Zahnarzt, wenn die Praxis<br />
voll ausgelastet ist, was heutzutage oftmals nicht mehr der<br />
Fall ist, und er schneller arbeitet, mehr Umsatz erzielt, kann<br />
auch jeder betriebswirtschaftlich unbeleckte Zahnarzt ohne<br />
fremde Hilfe anstellen. Ein Taschenrechner wird ihm das<br />
Ergebnis zeigen.<br />
24<br />
DIE ANDERE MEINUNG…<br />
Besonders ein nach eigener Aussage betitelter „Gesundheitsökonom“<br />
müsste aber das rechtliche Umfeld vertragszahnärztlicher<br />
Tätigkeit in seine Bewertung einbeziehen<br />
(können).<br />
Der Vertragszahnarzt wird hinsichtlich seiner Tätigkeit und<br />
Abrechnung rechtlich in eine „ZWANQSForM“ durch das<br />
SGB V gepresst.<br />
Z = Zweckmäßig (§ 12, I SGB V)<br />
W = Wirtschaftlich (§ 12, I SGB V)<br />
A = Ausreichend (§ 12, I SGB V)<br />
N = Notwendig (§ 12, I SGB V)<br />
Q = fachlich gebotene Qualität (§ 135, II SGB V)<br />
S = dem Stand der medizinischen Wissenschaft<br />
entsprechend (§ 2, I SGB V)<br />
For = Fortschritt berücksichtigend (§ 2, I SGB V)<br />
M = Menschlich = human (§ 70, II SGB V)<br />
Wird eines dieser sozialrechtlichen Kriterien nicht erfüllt,<br />
darf eine Leistung vertragszahnärztlich nicht abgerechnet<br />
werden.<br />
In § 87, II SGB V wird für den Bema gefordert, dass „soweit<br />
möglich, sind die Leistungen mit Angaben für den zur Leistungserbringung<br />
erforderlichen Zeitaufwand des Vertragsarztes<br />
zu versehen“. Auch die Politik hatte erkannt, dass u.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
zum Artikel „Stundenumsatz optimieren und<br />
Praxisrendite steigern“, <strong>ZNN</strong> <strong>7+8</strong>/<strong>2004</strong>, S. <strong>38</strong>-<strong>41</strong><br />
a. die Qualität von Handarbeit, wie sie beim Zahnarzt vorwiegend<br />
erbracht wird, in einem gewissen Rahmen proportional<br />
zur aufgewendeten Zeit steht. Die aufgrund von<br />
Zeitvorgaben durchzuführenden Plausibilitätsprüfungen<br />
(§ 106a, II SGB V) werden manchen Zahnärzten noch Kopfzerbrechen<br />
bereiten und wahrscheinlich in Honorarrückführungen<br />
enden, wenn die zur Erfüllung der ZWANGSForM<br />
(s. o.) vorgegebenen Zeiten nachweislich nicht aufgewandt<br />
worden sind.<br />
Solche Zeitansätze sind halt in der - mit erheblichen Fehlern<br />
belasteten - BAZ II-Studie des Instituts der Deutschen<br />
Zahnärzte beschrieben u. a für eine 3-gliedrige Brücke mit<br />
129,97 Minuten. Wie nun der Autor des Artikels in seiner<br />
„Ergebniskontrolle ZE“ auf die von ihm beschriebenen Zeiten,<br />
z. B. für die Anfertigung einer 3-gliedrigen Brücke mit<br />
nur 90 Minuten, kommt, lässt er offen. Seine Zeit liegt aber<br />
mit einer Differenz von fast 40 Minuten unter der in der<br />
BAZ II-Studie veröffentlichten Zeit, die logischerweise das<br />
Stundenhonorar des Zahnarztes erschreckend absenkt im<br />
Vergleich zu dem im Artikel dafür errechneten Honorar.<br />
Dabei muss hinsichtlich der Wertigkeit der Zeitmessstudie<br />
BAZ II des IDZ gesagt werden, dass die stolz präsentierte<br />
und von Rezensenten, die die Zahlenkolonnen nicht nachgerechnet<br />
haben, hoch gelobte BAZ II-Studie Grundlage für<br />
die Verhandlungen der Zahnärzteschaft zur Neurelationierung<br />
des Bema gewesen ist, was den dort für die einzelnen<br />
Leistungen ermittelten Zahlen und Zeiten einen offiziellen<br />
Anstrich gibt.<br />
Da es nur einen einheitlichen zahnmedizinischen Standard<br />
gibt, haben diese Zeitrahmen nicht nur Bedeutung für den<br />
vertragszahnärztlichen Bereich. Wenn Zeitvorgaben dahingehend<br />
gefunden sind, dass bei Unterschreiten zumindest<br />
die Vermutung besteht, der zahnmedizinische Standard sei<br />
nicht eingehalten, dann wird das auch für den Privatbehandlungsbereich<br />
gelten, da dort oftmals höhere Qualität<br />
in der Behandlung angeboten wird, die sicher nicht dadurch<br />
erreicht werden wird, dass die Zeitvorgaben im vertragszahnärztlichen<br />
Bereich unterschritten werden.<br />
Dr. Dr. K. Oehler<br />
Institut für zahnärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung und<br />
Behandlungsqualität (IZWP)<br />
Leiter: Dr. Dr. K. Oehler<br />
Widukindplatz 5, 49086 Osnabrück<br />
Fon: 05<strong>41</strong>/73088, Fax: 05<strong>41</strong>/73749<br />
e-mail: Dr.K.Oehler@t-online.de<br />
www.izwp.de
Zukunft des Gesundheitswesens<br />
ZWANGSKOLLEKTIV<br />
Bei der Bürgerversicherung setzt die SPD offenbar auf Klassenkampf<br />
statt Kassenkampf. Wer viel leistet und gut verdient<br />
oder – weil er gespart und investiert hat – Mieten<br />
oder Zinsen einnimmt, steht auf der Verliererseite. Die SPD-<br />
Arbeitsgruppe unter Leitung von Andrea Nahles, die dem<br />
linken Parteiflügel zugeordnet wird, kündigte für den kommenden<br />
Herbst ein durchgerechnetes Modell für eine Bürgerversicherung<br />
an. Die Reformkommission hat nicht nur<br />
vor, alle Bürger gesetzlich zu versichern und dabei alle Einkommensarten<br />
zu berücksichtigen. Nach den neuen Plänen<br />
der Sozialdemokraten sollen Besserverdiener, die über Kapitalerträge<br />
oder Mieteinnahmen verfügen, doppelte Beiträge<br />
zahlen: „Es wird zwei Beitragsbemessungsgrenzen geben:<br />
die eine für Lohn und Gehalt, die andere für Vermögenseinkommen“,<br />
zitierte die „Süddeutsche Zeitung“ ein<br />
Kommissionsmitglied. Die beiden Bemessungsgrenzen sollen<br />
jeweils der heutigen Grenze entsprechen.<br />
Zusammengenommen würden die verschiedenen Einkommensarten<br />
demnach bis zu einer Höhe von 6975 Euro mit<br />
dem Kassensatz belastet. Am Beitrag, der auf das Arbeits-<br />
einkommen angerechnet wird, würde sich der Arbeitgeber<br />
weiterhin zur Hälfte beteiligen, meldet die „FAZ“. Den Beitrag<br />
auf das Kapitaleinkommen hingegen müsste der Versicherte<br />
alleine zahlen. Angerechnet werden könnte ein Freibetrag<br />
in Höhe von 1370 Euro. Auch die Grünen wollen<br />
Freiberufler, Selbständige und Beamte in die Bürgerversicherung<br />
einbeziehen und die Beiträge auf alle Einkommensarten<br />
erheben. Wie sie zur doppelten Beitragsbemessungsgrenze<br />
stehen, war bei Redaktionsschluß noch offen.<br />
Fraktionschefin Krista Sager stelle allerdings noch vor der<br />
Sommerpause Eckpunkte einer umfassenden Reform in<br />
Aussicht. Im Herbst soll sich ein Grünen-Parteitag mit der<br />
Bürgerversicherung befassen. Ein Gutachten, das die Partei<br />
beim Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES)<br />
in Auftrag gab, prognostiziert Beitragssenkungen von 14,1<br />
auf 12,7 Prozent. Die Grünen ließen sogar errechnen, dass<br />
der Beitragssatz auf bis zu 10,7 Prozent fiele, wenn die Beitragsbemesssungsgrenze<br />
ganz aufgehoben (!) würde. Fragt<br />
sich nur, ob diese Sätze auch langfristig zu halten sind.<br />
Darüber hinaus machen die Wissenschaftler in ihrem Gut-
26<br />
achten darauf aufmerksam, dass die öffentliche Hand in<br />
den ersten zwanzig Jahren der Bürgerversicherung bis zu<br />
elf Prozent mehr ausgeben müsste, um die Arbeitgeberbeiträge<br />
für Beamte an die Krankenkassen zu zahlen.<br />
Vordergründig spricht für das rot-grüne Vorhaben, dass derzeit<br />
gesetzlich zwangsversicherte Arbeitnehmer die Krankenversicherung<br />
für Nicht-Erwerbstätige (und die sind inzwischen<br />
in mehreren Bundesländern in der Überzahl)<br />
mitbezahlen müssen, während sich Selbständige, Freiberufler,<br />
Beamte und freiwillig versicherte Angestellte privat<br />
krankenversichern dürfen. Allerdings bahnt die Bürgerversicherung<br />
keinesfalls den einzig möglichen Weg aus dem Dilemma.<br />
Und sie nimmt die beiden großen Strukturprobleme<br />
der GKV nicht in Angriff: Erstens werden die Beiträge bei<br />
der Bürgerversicherung nicht vom Lohn abgekoppelt und<br />
zweitens löst sie das Demographie-Problem der GKV nicht.<br />
Im Gegenteil: Die Beamten, Freiberufler und Selbständigen,<br />
die kurzfristig Geld ins neue System pulvern, vergrößern die<br />
Versichertengemeinschaft ohne sie zu verjüngen. Die Soziale<br />
Bombe explodiert zwar später, dafür mit um so größerer<br />
Sprengkraft. Unklar ist bei den Vorhaben von SPD und Grünen<br />
zur Bürgerversicherung unter anderem, wie die Politik<br />
verhindern will, dass die Krankenversicherung zu einer totalen<br />
Einheitskasse ohne Wettbewerb verkommt. Ebenfalls<br />
noch offen ist die Ausgestaltung der Arbeitgeberbeteiligung,<br />
der Familienmitversicherung und des Krankengeldes. Ein<br />
weiterer Knackpunkt ist die Frage, wie die Beiträge auf Kapital-<br />
und Mieteinnahmen eingezogen werden sollen. Müssen<br />
bald alle Bürger zusätzlich zur Steuer- auch eine Sozialversicherungsbeitragserklärung<br />
abgeben? Und werden<br />
Krankenkassen zu Finanzämtern ausgebaut oder umgekehrt?<br />
Vor allem fehlen klare Aussagen zu Übergangsregelungen<br />
für bestehende private Versicherungsverträge. Nahles<br />
kündigte lediglich an, private Krankenversicherungen als<br />
Anbieter in die Bürgerversicherung einzubeziehen, allerdings<br />
müssten sie sich auf veränderte Wettbewerbsbedingungen<br />
einstellen, womit die Politikerin auch auf eine Einbeziehung<br />
in den Risikostrukturausgleich abzielen dürfte.<br />
Die privaten Krankenversicherungen haben bereits angeboten,<br />
Basistarife ohne Risikoprüfung anzubieten und die<br />
Mitnahme von Altersrückstellungen beim Versicherungswechsel<br />
zu ermöglichen. Im Gegenzug fordern sie jedoch,<br />
dass die private Vollversicherung nicht abgeschafft wird,<br />
und genau dies geht nicht nur der gesundheitspolitischen<br />
Sprecherin der Grünen, Birgitt Bender, sondern auch ihrem<br />
Kollegen von der Union, Horst Seehofer, bereits zu weit.<br />
Namhafte deutsche Juristen halten die Bürgerversicherung<br />
zudem aus verschiedenen Grünen für „formell und materiell<br />
verfassungswidrig“. Unter anderem befindet der Bonner<br />
Staatsrechtler Josef Isensee, eine Bürgerversicherung, die<br />
alle Einkunftsarten erfasst, würde „zur Steuer mutieren“.<br />
Der Zusammenhang zwischen Beitrag und Leistung, normalerweise<br />
Kernstück einer Versicherung, wäre dann nur noch<br />
ein „dünner, mürber Faden aus Kunstseide“. Und Helge So-<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
dan, Präsident des Verfassungsgerichtshofs von Berlin,<br />
meint, dem Bund fehle die Gesetzgebungszuständigkeit für<br />
eine Bürgerzwangsversicherung. Als Alternative schlägt er<br />
vor, nur die Schutzbedürftigen zu finanzieren, indem der<br />
Versichertenkreis der GKV auf die Hälfte verkleinert wird.<br />
Zum Ausgleich könne die gesetzliche Krankenversicherung<br />
durch Steuergelder unterstützt werden.<br />
Die Befürworter profitieren vom Namen: Bürgerversicherung<br />
– das klingt nach Bürgerrechten und Sicherheit. Und<br />
die Regierungsparteien sind gegenüber der Opposition im<br />
Vorteil, weil sie mit einer Stimme zu sprechen scheinen. Abgesehen<br />
von wenigen Kritikern wie Finanzminister Hans Eichel<br />
und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement sowie von<br />
einer auffällig zurückhaltenden Gesundheitsministerin Ulla<br />
Schmidt, herrscht ein breiter Konsens: Die SPD – von den<br />
linken „Netzwerkern“ bis zum eher konservativen Seeheimer<br />
Kreis – und die Grünen wollen die Bürgerversicherung.<br />
Währenddessen zeigt sich die Union gespalten und zersplittert.<br />
„CSU-Sozialexperte“ Horst Seehofer diffamierte kürzlich<br />
das Kopfpauschalenmodell der CDU gar als „Sympathiekiller“.<br />
Eine CSU-Arbeitsgruppe um Bayerns Sozialministerin<br />
Christa Stewens plant inzwischen einen komplizierten Stufentarif<br />
mit bis zu zehn Beitragsklassen und Prämien zwischen<br />
50 und 500 Euro mit Ehegattensplitting. Bei diesem Modell<br />
droht ein erheblicher Verwaltungsaufwand, da die<br />
Finanzämter die Bürger je nach Einkommenshöhe gruppieren<br />
müssten. Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion,<br />
Andreas Storm reagierte sauer: „Dann wäre es noch besser,<br />
gar keine Reform zu machen“, zitierte ihn „Die Welt“.<br />
Seine Kollegin Annette Widmann-Mauz hingegen will laut<br />
„Berliner Morgenpost“ in den neuen CSU-Plänen eine Annäherung<br />
an das Prämienmodell der CDU erkennen. Die zerstrittenen<br />
Stiefschwesterparteien hatten angekündigt, sich bis<br />
Jahresende zu einigen. Ungeachtet dessen plädierte Stewens<br />
im ZDF dafür, bis 2007 abzuwarten, denn dann erst würden<br />
sich die Ergebnisse der laufenden Gesundheitsreform zeigen.<br />
Julika Sandt<br />
Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB)<br />
Mit freundlicher Genehmigung aus:<br />
KZVB-Express 11/<strong>2004</strong>, 18. Juni <strong>2004</strong><br />
www.zob.de
Abschlussprüfung<br />
im Ausbildungsberuf<br />
Zahnarzthelfer/Zahnarzthelferin<br />
Alle Bezirksstellen<br />
Anmeldeschluss<br />
Prüfungszeitraum<br />
Anmeldeschluss<br />
Prüfungszeitraum<br />
04.10.<strong>2004</strong>,<br />
bei der zuständigen Bezirksstelle<br />
Dezember <strong>2004</strong>/<br />
Februar 2005<br />
Abschlussprüfung<br />
im Ausbildungsberuf<br />
Zahnmedizinische Fachangestellte<br />
Alle Bezirksstellen<br />
04.10.<strong>2004</strong>,<br />
bei der zuständigen Bezirksstelle<br />
Januar <strong>2004</strong>/<br />
Februar 2005<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
27
28<br />
dgd-Dokumentation zum Risikostrukturausgleich<br />
mit Stellungnahme des PKV-Verbandes<br />
Der Gelbe Dienst (dgd) veröffentlichte in seiner Ausgabe<br />
vom 23.07.<strong>2004</strong> die dgd-Dokumentation VI zum<br />
Risikostrukturausgleich in GKV und PKV (KKH-Modell)<br />
des Vorstandsvorsitzenden der Kaufmännischen Krankenkasse<br />
(KKH), Ingo Kailuweit. Die Redaktion der <strong>ZNN</strong><br />
hat die Dokumentation zusammengefasst und den PKV-<br />
Verband um eine Stellungnahme gebeten. Das Statement<br />
von Dr. Volker Leienbach, Verbandsdirektor des<br />
Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. finden<br />
Sie im Anschluss an die Zusammenfassung.<br />
Status Quo nach 10 Jahren RSA<br />
Der RSA wurde im Jahr 1994 als Basis des beginnenden<br />
Wettbewerbs in der GKV eingeführt. Er hat im wesentlichen<br />
eine wettbewerbssichernde und solidaritätssichernde Funktion.<br />
Nach 10 Jahren sei zu sagen, dass – trotz einiger Fehlanreize<br />
– beide Funktionen als erfüllt angesehen werden<br />
können. Zudem ist unumstritten, dass langfristig ein Wettbewerb<br />
innerhalb der GKV ohne RSA inkl. RP nicht möglich<br />
sei, heißt es in der Dokumentation. Erhebliche Belastungen<br />
entstehen im System der GKV jedoch durch die permanente<br />
Abwanderung guter Risiken in die PKV. Das bedeute, dass<br />
sich viele Menschen der solidarischen Finanzierung entziehen<br />
und die GKV zunehmend eine schwächere Wettbewerbssituation<br />
gegenüber privaten Krankenversicherern habe. An<br />
der Schnittstelle versage sowohl die wettbewerbssichernde<br />
als auch die solidaritätssichernde Funktion des RSA.<br />
Der Wettbewerb zwischen GKV und PKV sei derzeit im Wesentlichen<br />
auf die Abwanderung der guten Risiken zugunsten<br />
der PKV beschränkt. Zentrale Parameter hierbei sind<br />
die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze.<br />
Der ökonomische Vergleich beider Alternativen fällt aufgrund<br />
der Risikoselektion seitens der PKV bei einem Überschreiten<br />
der Grenze überwiegend zu Ungunsten der GKV<br />
aus. Die einseitige Abwanderung guter Risiken in die PKV<br />
verhindert die Beteiligung aller an der Finanzierung des<br />
Gesundheitswesens. Solidarität zwischen der PKV und der<br />
GKV herrsche nicht, so die Dokumentation.<br />
Ausweitung des RSA<br />
auf das gesamte Gesundheitssystem<br />
Da der RSA innerhalb der GKV seinen Funktionen im Wesentlichen<br />
nachkommt, sollte er auf das System der PKV<br />
ausgeweitet werden. Durch die Gegenüberstellung der Versichertenstrukturen<br />
der verschiedenen Systeme lässt sich<br />
der Grad der Entsolidarisierung quantifizieren und in entsprechende<br />
Transferzahlungen umrechnen. Der Wettbewerb<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
zwischen den Systemen wird nicht durch die einseitige Belastung<br />
der GKV behindert und die Dualität des Systems<br />
bleibt vollständig erhalten.<br />
Gestaltung des RSA in der GKV<br />
Innerhalb der GKV wird der Transferbetrag durch einen Abgleich<br />
der beiden zentralen Größen Beitragsbedarf und Finanzkraft<br />
ermittelt. Die Finanzkraft wird aus den einkommensabhängigen<br />
Beitragseinnahmen errechnet und stellt<br />
die wirtschaftliche Stärke auf der Einnahmeseite dar. Der<br />
Beitragsbedarf wird anhand indirekter Risikoparameter für<br />
jeden Versicherten berechnet. Grundlage ist dabei der<br />
Durchschnittswert aller 70 Mio. Versicherten der GKV. Dieses<br />
System stelle sicher, dass trotz Kontrahierungszwang,<br />
unterschiedlichen Risikostrukturen und differierenden Beitragseinnahmen<br />
Wettbewerb möglich ist. Das System der<br />
PKV unterscheide sich jedoch grundlegend und nutze die<br />
bestehenden Ungleichheiten zur Entsolidarisierung und<br />
Risikoselektion, heißt es im Artikel.<br />
Integration des RSA in die PKV<br />
Die Versichertengemeinschaft der PKV sei in den letzten<br />
Jahren durch ständige Zuwachsraten aus dem gesetzlichen<br />
System auf runde 8,1 Millionen Versicherte gestiegen. Die<br />
unterschiedliche Berechnung der Einnahmen in den beiden<br />
Systemen schließe eine gleichartige Berechnung der Finanzkraft<br />
nahezu aus. Daher müsse es das Ziel eines Gesamt-RSA<br />
sein, die Entsolidarisierung anhand des Ausgabenniveaus zu<br />
bestimmen. Ausgaben, die mit dem Leistungsniveau der<br />
GKV vergleichbar sind, wurden für die Privatversicherten in<br />
Höhe von 11,7 Millionen Euro erbracht. Die bedeute, dass<br />
trotz erhöhter Vergütungen der Leistungserbringer durchschnittlich<br />
1444 Euro je Versicherten gezahlt wurden. Im<br />
Gegensatz dazu betragen die durchschnittlichen Leistungen<br />
innerhalb des GKV-Systems rund 1860 Euro. Die PKV habe<br />
demnach ein um 22 Prozent niedrigeres Ausgabenniveau.<br />
Dies gehe zu Lasten aller Beitragszahler der GKV.<br />
Die Integration der PKV in den RSA erfordere, dass ein Ausgabenwert<br />
aller Versicherten beider Systeme ermittelt wird<br />
und dieser als Indikator der Entsolidarisierung und dementsprechend<br />
zur Ermittlung des Transfers zwischen GKV und<br />
PKV dient. Aus dem Ausgabenbetrag des Gesamtsystems im<br />
Vergleich zum PKV-Wert leitet die Dokumentation ab, dass<br />
sich die PKV der solidarischen Finanzierung des Gesundheitssystems<br />
entziehe und sich daraus ein zusätzlicher Wettbewerbsvorteil<br />
ergebe. Werde für jeden Versicherten in der<br />
PKV der Betrag zwischen den Ausgaben der PKV und Ausgaben<br />
des Gesamtsystems in der RSA eingebracht, ließe<br />
sich dadurch eine Senkung von drei Beitragssatzzehnteln
ealisieren. Insgesamt hätte der Transfer aus der PKV einen<br />
Umfang von rund 3 Mrd. Euro jährlich, so die Dokumentation.<br />
Für die einzelnen Unternehmen der PKV blieben die<br />
Anreize zum wirtschaftlichen Handeln erhalten, da jede<br />
Abweichung von den Durchschnittskosten eine Be- bzw.<br />
Entlastung bedeute. Nur ein Unternehmen, das sich der<br />
Kostensteigerung entziehe, profitiere von dem niedrigeren<br />
ADRESSENÄNDERUNG<br />
Die in der <strong>ZNN</strong>-Ausgabe <strong>7+8</strong>/<strong>2004</strong> veröffentlichte Anschrift<br />
der Firma reanimed – Wissenschaftlicher Beitrag<br />
zum Thema „Wenn dem Patienten die Luft wegbleibt ... –<br />
hat sich geändert. Sie lautet<br />
RSA-Transfer. Dies bedeute einen starken Anreiz zum wirtschaftlichen<br />
Verhalten der einzelnen Versicherer im System<br />
der PKV.<br />
Da diese Feststellungen von der PKV nicht unbeantwortet<br />
bleiben können, hier im Anschluss die Stellungnahme des<br />
PKV-Verbandes. ti<br />
Stellungnahme des PKV-Verbandes<br />
zum KKH-Modell über einen Risikostrukturausgleich in<br />
GKV und PKV für die Zahnärztlichen Nachrichten <strong>Niedersachsen</strong><br />
Der Vorschlag des Vorstandsvorsitzenden<br />
der Kaufmännischen Krankenkasse<br />
(KKH), die PKV in den Risikostrukturausgleich<br />
der GKV einzubeziehen,<br />
ist allenfalls dazu geeignet,<br />
von Problemen innerhalb der<br />
GKV abzulenken. Ein Strukturproblem<br />
im Gesundheitswesen wird<br />
damit nicht gelöst – ganz im Gegenteil!<br />
Bereits heute zahlt die private Krankenversicherung<br />
durch höhere Ho-<br />
Dr. Volker Leienbach,<br />
norare bei den Leistungserbringern<br />
Verbandsdirektor des Verbandes der rund 5-6 Mrd. Euro als Quersubven-<br />
privaten Krankenversicherung e.V tionierung für das Gesundheitswesen<br />
insgesamt. Damit wird eine<br />
moderne Infrastruktur in den Praxen und in den Krankenhäusern<br />
finanziert, die dem Gesundheitswesen insgesamt<br />
und damit allen Versicherten – den gesetzlich wie den privat<br />
Versicherten – zugute kommt. Dies ist ein erheblicher<br />
Solidarbeitrag, der durch die Privatversicherten geleistet<br />
wird und ohne den die qualitativ hochwertige Breitenversorgung<br />
in Deutschland nicht mehr gewährleistet wäre.<br />
Die PKV angesichts dieser Ausgangssituation über den Risikostrukturausgleich<br />
– der schon heute ein bürokratisches<br />
Monster ist – zur Kasse zu bitten, hieße faktisch, die PKV<br />
abzuschaffen. Dies bedeute das Ende von innovationsförderndem<br />
Wettbewerb, dies bedeute Einheitsversicherung.<br />
Unbeschadet dieser Kritik weist die Berechnungsgrundlage<br />
von Kailuweit gravierende Fehler auf. So hat er nicht berücksichtigt,<br />
dass etwa 50 % der Privatversicherten beihilfeberechtigte<br />
Beamte sind. Sie erhalten 50 % Beihilfe, im Ruhestand<br />
70 %. Ebenfalls 70 % erhalten Ehegatten, Kinder<br />
sogar 80 %. Demzufolge ist nur der sehr viel kleinere Eigenanteil<br />
privat versichert. Insofern ist der Betrag, der für den<br />
Vergleich der Ausgaben von PKV und GKV herangezogen<br />
wurde, sinnentstellend überhöht.<br />
Unser im internationalen Vergleich hervorragendes Gesundheitswesen<br />
kann nur im dualen System von GKV und<br />
PKV weiterentwickelt werden. Dabei gilt es, das System zu<br />
stärken, das durch Kapitalbildung Vorsorge für die demographische<br />
Entwicklung leistet und damit unsere Kinder<br />
und nachwachsende Generation entlastet. Die private Krankenversicherung<br />
hat dazu Anfang Juni ihre Vorschläge der<br />
Öffentlichkeit vorgestellt.<br />
reanimed Notfallfortbildung<br />
Wacholderring 13<br />
31199 Diekholzen<br />
Tel.: 0 51 21/6 97 75 98<br />
Fax: 0 51 21/6 97 75 99<br />
e-mail: info@reanimed.de<br />
Internet: www.reanimde.de<br />
Dr. Volker Leienbach,<br />
Verbandsdirektor des Verbandes der<br />
privaten Krankenversicherung e.V<br />
red.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
29
30<br />
Kieferorthopädische Vortragsreihe <strong>2004</strong>/2005<br />
Gebühren: € 40,- pro Einzelveranstaltung<br />
€ 120,- insgesamt bei Buchung aller 4 Veranstaltungen<br />
Die Veranstaltungen finden freitags von 19.30 Uhr s.t. bis ca. 22.00 Uhr statt.<br />
Programm<br />
S 0<strong>41</strong>2<br />
Freitag, 5.11.<strong>2004</strong> Merkmale genetisch bedingter Syndrome im orofazialen<br />
Bereich und Beispiele der kieferorthopädischen Behandlung<br />
Referentin: Frau Prof. Dr. C. Opitz, Berlin<br />
S 0<strong>41</strong>3<br />
Freitag, 17.12.<strong>2004</strong> Kieferorthopädie und enossale Verankerung<br />
Referent: Prof. Dr. Dr. H. Wehrbein, Mainz<br />
S 0502<br />
Freitag, 4.02.2005 Kiefergelenk und Kieferorthopädie<br />
Referent: Prof. Dr. J. Dibbets, Marburg<br />
S 0503<br />
Freitag, 4.03.2005 Aktuelle Aspekte bei der kieferorthopädischen Behandlung erwachsener Patienten<br />
Referent: Prof. Dr. H.-P. Bantleon, Wien<br />
FAX-Nr.: 0511/833 91-306<br />
Seminar S 0<strong>41</strong>2<br />
Seminar S 0<strong>41</strong>3<br />
Name, Vorname<br />
Anschrift<br />
Telefon<br />
Für Fachzahnärzte für Kieferorthopädie und kieferorthopädisch behandelnde Zahnärzte<br />
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Rainer Schwestka-Polly, Hannover<br />
Veranstaltungsort: Zahnärztliches Fortbildungszentrum <strong>Niedersachsen</strong><br />
Zeißstraße 11 a, 30519 Hannover<br />
Tel. 0511/8 33 91-311/313<br />
Anmeldungen bitte schriftlich per Post oder Fax an:<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
Seminar S 0502<br />
Seminar S 0503<br />
(Ort, Datum) (Unterschrift)<br />
Prof. Dr. Rainer Schwestka-Polly,<br />
Hannover<br />
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<strong>Niedersachsen</strong><br />
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Insgesamt 4,2 Millionen Menschen<br />
arbeiten in Deutschland für die Gesundheit.<br />
Damit ist das Gesundheitswesen<br />
einer der größten Arbeitgeber<br />
der Republik. Mehr als jeder<br />
neunte Arbeitsplatz (11,6 Prozent)<br />
wird in diesem Bereich angeboten.<br />
Fast drei Millionen oder 72 Prozent<br />
der Beschäftigten sind Frauen. Die<br />
größte Gruppe bilden die Krankenschwestern<br />
und Hebammen. An<br />
zweiter Stelle stehen die Arzt- und<br />
Zahnarzthelferinnen. Zum Gesundheitspersonal<br />
zählen auch soziale<br />
Berufe, so zum Beispiel die Altenpflegerinnen<br />
und -pfleger, die es<br />
auf eine Kopfstärke von 277.000<br />
bringen. Handwerksberufe wie Zahntechniker<br />
und Augenoptiker gehören<br />
ebenfalls zum “Stammpersonal”<br />
des Gesundheitswesens.<br />
Globus<br />
Statistische Angaben.<br />
Statistisches Bundesamt<br />
Referent: Dr. William J. Clark, B.D.S., D.D.O., Schottland<br />
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populärste funktionelle kieferorthopädische Apparatur. Der Erfolg resultiert aus der unglaublichen Effektivität und dem Tragekomfort,<br />
verglichen mit herkömmlichen funktionskieferorthopädischen Geräten. Der Twinblock ist eine herausnehmbare Apparatur,<br />
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ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
31
32<br />
– AUS DER PRESSE –<br />
ZAHNERSATZ Exempel aus Absurdistan<br />
Der Streit zwischen Union und Bundesregierung über den<br />
Zusatztarif für Zahnersatz ist längst zur makabren Posse<br />
geraten. So viel politisches Aufheben um die Versicherung<br />
der 32 Zähne, über die ein Durchschnittsmensch am<br />
Beginn seines Erwachsenenlebens verfügt, hat noch keine<br />
Regierung gemacht.<br />
Die Geschichte aus dem Absurdistan deutscher<br />
Gesundheitspolitik begann mit einem festen Vorsatz der<br />
Union: Im vergangenen Jahr ging sie in die Verhandlungen<br />
mit der Regierung über eine Gesundheitsreform mit<br />
dem Ziel, die Versicherung der Zähne zur Privatsache zu<br />
machen. Sie sollte aus dem Kassenkatalog gestrichen werden.<br />
Dass dieser Leistungsausschluss mit der SPD nicht zu<br />
machen war, wurde schnell klar. Es begann die<br />
Kompromisssuche.<br />
Sozialministerin Schmidt war für eine einfache Lösung:<br />
Sie wollte den Zahnersatz lediglich aus der hälftigen<br />
Finanzierung des Kassenbeitrags durch Arbeitgeber und<br />
Arbeitnehmer herauslösen. Ihn alleine über eine Erhöhung<br />
ihres prozentualen Beitragsanteils um rund 0,2 Prozentpunkte<br />
finanzieren. So wären die Arbeitgeber, wie auch<br />
von der Union gewünscht, entlastet worden. Die Kassen<br />
wären weiter alleine für die Zähne zuständig gewesen.<br />
Die Union wollte dagegen wenigstens einen Teil ihres<br />
Konzepts retten. Sie forderte das Recht der Versicherten,<br />
sich statt der gesetzlichen für eine private Versicherung<br />
zu entscheiden. Bis zuletzt wurde in der Kosensrunde mit<br />
Zähnen und Klauen um Gebiss und Kronen gestritten. Den<br />
Kompromiss beschlossen am Ende zwei, die sich zuvor keinen<br />
Tag in die Niederungen des Gesundheitswesens begeben<br />
hatten: Kanzler Schröder und CDU-Chefin Angela<br />
Merkel in einem kurzen, aber folgenreichen Telefonat.<br />
Die Kassen wurden verpflichtet, eine einheitliche<br />
Kopfpauschale für Zahnersatz zu ermitteln. Jedem, der<br />
sich bis zum 1. Januar 2005 nicht privat versichert hatte,<br />
sollte die neue Einheitsprämie vom Einkommen abgezogen<br />
werden. Klingt einfach. Doch den Unterhändlern<br />
waren schon damals die fatalen Konsequenzen klar:<br />
Eine Einheitsprämie für Hunderte Kassen, bei denen das<br />
Zahnerkrankungsrisiko höchst unterschiedlich verteilt ist,<br />
gibt es nur um den Preis eines Finanzausgleichs. Daran<br />
wird immer noch gebastelt. Außerdem kompliziert die<br />
Kopfpauschale den bisher recht einfachen Beitragseinzug.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
Bisher ziehen die Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter den<br />
prozentualen Kassenbeitrag ein, die Rentenversicherer tun<br />
das für die Rentner, die Arbeitslosenversicherung für<br />
Arbeitslose.<br />
Zu diesem Quelleneinzug will der Einheitsbeitrag nicht<br />
passen. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand ist nötig. Er<br />
dürfte sich mehr als verdoppeln, bleibt es beim geltenden<br />
Recht. Denn danach müssen die Kassen den Beitrag auch<br />
für über 20 Millionen Rentner und Arbeitslose einziehen,<br />
wenn Bundesagentur und Rentenversicherung sich weiter<br />
weigern, das freiwillig zu übernehmen. Das aber tun sie.<br />
Die Union fordert nun seit Wochen von der Sozialministerin,<br />
die dumme Gesetzeslücke zu schließen und Rentenund<br />
Arbeitslosenversicherung zum Einzug der<br />
Kopfpauschale zu verdonnern. Schmidt sträubt sich, mit<br />
gutem Grund: Zöge die Rentenversicherung die Prämie<br />
ein, müsste sie den 18 Millionen Rentnern im Januar neue<br />
Kürzungsbescheide ausstellen.<br />
Der Aufschrei der bereits durch Nullrunde und verdoppelte<br />
Pflegebeiträge gebeutelten Rentner wäre sicher. Daher<br />
versucht Schmidt seit Wochen, der Union ihr altes Modell<br />
des prozentualen Beitrags aufzuzwingen. Das aber geht<br />
nur, wenn die Wahlfreiheit zur Privatversicherung fällt.<br />
Andernfalls würden Besserverdiener massenhaft vor dem<br />
bei ihnen mit höheren absoluten Beträgen zu Buche<br />
schlagenden Abzug fliehen. Auf der Wahlfreiheit aber<br />
beharrt die Union.<br />
Der Beweis, dass Politiker aus 32 Zähnen eine Staatsaffäre<br />
machen können, ist damit erbracht. Der Beleg, dass sie<br />
diese auch zu aller Zufriedenheit beilegen können, steht<br />
aus. Ein Vorschlag zur Güte: Da die Zahnprämie nun einmal<br />
in der Welt ist und wegen des Bundesrats auch nicht<br />
mehr abgeschafft werden kann, sollte Schmidt tun, was<br />
Union und Kassen von ihr verlagen und Rentenversicherung<br />
und die Bundesagentur gesetzlich verpflichten, den<br />
neuen Beitrag für ihre Klientel einzuziehen.<br />
Das absurde Experiment, an unseren Zähnen ein Exempel<br />
für mehr Eigenverantwortung im Gesundheitswesen zu<br />
statuieren, wäre dann zwar immer noch gescheitert. Es<br />
würde aber für alle etwas billiger: rund einen Euro pro<br />
Monat, haben die Krankenkassen ausgerechnet.<br />
Handelsblatt, 18.08.<strong>2004</strong>
Arbeitsgruppe Zahnärztliche Behindertenhilfe in <strong>Niedersachsen</strong> e. V.<br />
FORTBILDUNGSVERANSTALTUNG <strong>2004</strong><br />
Verbesserung von Motivation und Kompetenz bei Multiplikatoren und<br />
Betroffenen bei der Behandlung von Menschen mit Behinderungen<br />
10:00 Begrüßung<br />
1. Psychische Probleme der Patienten<br />
➢ Anxiolyse bei Patienten<br />
Dr. T. Mendler, Münster<br />
➢ Die pharmakologische Behandlung ängstlicher und<br />
unkooperativer Patienten – eine interdisziplinäre<br />
Herausforderung<br />
OA Dr. Dr. Ch. Hüttmann, Hannover<br />
➢ Psychisch Kranke in der zahnärztlichen Praxis –<br />
Befunde und Probleme<br />
PD Dr. H. Haltenhof, Yvonne S. Meyer, Hannover<br />
2. Motivation der Behandler<br />
FAX-Nr.: 0511/833 91-116<br />
➢ Persönliche Gründe für die Behandlung von<br />
Menschen mit Behinderungen – Versuch einer<br />
psychologischen Analyse<br />
Dr. Th. Schneller, Hannover<br />
ca. 12:00 Pause<br />
Bitte um Anmeldung bis zum 8. Oktober <strong>2004</strong><br />
per Post oder Fax an:<br />
Sonnabend, 16.10.<strong>2004</strong>, 10:00 Uhr<br />
Zahnärztliches Fortbildungszentrum <strong>Niedersachsen</strong>, Hörsaal 1<br />
3. Zahnärztliche Behandlungsmöglichkeiten bei<br />
Menschen mit Behinderungen<br />
➢ Möglichkeiten der Prophylaxe<br />
OA Dr. R. Schilke, Hannover<br />
➢ Zahnärztliche Therapie bei Menschen<br />
mit Behinderungen<br />
Za. A. Rahmann, Hannover<br />
➢ Kieferorthopädische Prävention bei<br />
Menschen mit Behinderungen –<br />
Wünsche und Möglichkeiten<br />
OA ZA J. – L. Berten, Hannover<br />
An der Fortbildung über das Thema „Verbesserung von Motivation und Kompetenz bei Multiplikatoren und<br />
Betroffenen bei der Behandlung von Menschen mit Behinderungen“ am 16.10.<strong>2004</strong> im Zahnärztliches<br />
Fortbildungszentrum <strong>Niedersachsen</strong>, Hörsaal 1, Zeißstraße 11 a, 30519 Hannover, nehme ich teil.<br />
Praxisstempel Unterschrift<br />
Arbeitsgruppe Zahnärztliche Behindertenhilfe<br />
in <strong>Niedersachsen</strong> e. V.<br />
Zeißstr. 11a<br />
30519 Hannover<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
33
AKTION ZAHNGESUNDE SCHULTÜTE<br />
mit 900 Einsendungen<br />
Seit 9 Jahren erfolgreich, ist die Aktion „Zahngesunde Schultüte“<br />
zum Schulanfang geradezu ein „Dauerbrenner“. Mit<br />
rund 900 Einsendungen erzielte die Aktion auch in diesem<br />
Jahr wieder einmal einen beachtlichen Erfolg. Die gute Resonanz<br />
ist auf der einen Seite der guten Berichterstattung<br />
in den Medien zu verdanken, auf der anderen Seite beruht<br />
der dauerhafte Erfolg aber vor allem auf dem Engagement<br />
der verantwortlichen Zahnärztinnen und Zahnärzte in den<br />
Einfallsreiche Postkartengestaltung: Die Einschüler beweisen in jedem Jahr Kreativität<br />
bei der Gestaltung der Einsendungen.<br />
Elke Behrens<br />
34<br />
Bezirks- und Kreisstellen sowie der Jugendzahnpflegereferentinnen<br />
und -referenten. Sie sorgen mit ihrer Unterstützung<br />
dafür, dass die Meldungen über die Aktion in der regionalen<br />
und örtlichen Presse veröffentlicht werden. Und<br />
sie sorgen mit liebevollen Aktionen für die Übergabe der<br />
Schultüten an die kleinen Gewinner.<br />
Die dezentrale Organisation hat sich als überaus erfolgreich<br />
erwiesen. So werden die Einsendungen den jeweiligen Kreisstellenvorsitzenden<br />
bzw. Jugendzahnpflegereferentinnen/referenten<br />
zur Verfügung gestellt, die dann in eigener Re-<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
gie die Gewinner vor Ort auslosen und die zahngesunden<br />
Schultüten verteilen. Die <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />
sorgt für den finanziellen und informativen Unterbau der<br />
Aktion.<br />
Hintergrund der Aktion ist, dass die niedersächsischen Zahnärztinnen<br />
und Zahnärzte zeigen möchten, dass eine Schultüte<br />
nicht unbedingt immer mit zahnschädlichen Süßigkeiten<br />
gefüllt sein muss, sondern dass es viele Alternativen<br />
gibt, den ersten Schulweg auf kreative Art zu „versüßen“.<br />
Sicherer Schulweg für Einschüler mit „Blinkbärchen“<br />
Natürlich können nicht alle an einer Verlosung gewinnen.<br />
Und weil das so ist, hatte sich die <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />
auch in diesem Jahr wieder ein besonderes<br />
Geschenk für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der<br />
Aktion ausgedacht. Alle kleinen ABC-Schützen erhielten als<br />
„Trostpflaster“ per Post ein niedliches „Blinkbärchen“ für<br />
erhöhte Sicherheit im Straßenverkehr. So werden die „Kleinen“<br />
bei ihren ersten Schulgängen von den<br />
Verkehrsteilnehmern besser gesehen. Damit<br />
möchte die <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachen<br />
nicht nur spielerisch für Information und<br />
Aufklärung rund um die Zahngesundheit<br />
sorgen, sondern auch einen Beitrag zur<br />
Verkehrssicherheit für die kleinen „Steppkes“<br />
leisten.<br />
Allen an der Aktion Beteiligten sei deshalb<br />
ganz besonders für ihren Einsatz<br />
und die seit Jahren so gute Mitarbeit<br />
gedankt. Die Aktion „Zahngesunde<br />
Schultüte“ ist sicher ein gutes<br />
Beispiel, wie optimal eine Aktion in Szene<br />
gesetzt werden kann, wenn zentral und<br />
dezentral perfekt zusammengearbeitet<br />
wird.<br />
20-JÄHRIGES PRAXISJUBILÄUM<br />
Am 01.08.1984 begann Elke Behrens ihre Ausbildung<br />
zur Zahnarzthelferin in unserer Zahnarztpraxis.<br />
Abgesehen von einer Beschäftigungspause<br />
anlässlich der Geburt ihres Sohnes,<br />
ist Frau Behrens bis heute in unserer Praxis<br />
tätig.<br />
Durch ihren Einsatz und Willen zur Weiterbildung<br />
hat sie durch ihre EDV- und Abrech-<br />
nungskenntnisse als Rezeptionskraft eine führende Position,<br />
wobei Sie bei personellen Engpässen auch die Fähigkeit der<br />
Assistenz am Stuhl nicht verloren hat.<br />
Das Praxisteam und wir freuen uns auf weitere Jahre guter<br />
Zusammenarbeit.<br />
ti<br />
Dr. Adelheid Krüger<br />
Dr. Gerhard Krüger<br />
Göttingen
RECHTSCHREIBUNG: Unklare Mehrheitsverhältnisse<br />
In der Kultusministerkonferenz gibt es keine einheitliche<br />
Linie mehr, wenn es um die Rechtschreibreform geht.<br />
In einer telefonischen Konferenzschaltung, an der am<br />
10.08.<strong>2004</strong> nahezu alle Kultusminister und -ministerinnen<br />
teilgenommen haben, haben sich drei Blöcke heraus kristallisiert:<br />
Die Präsidentin der KMK, die rheinland-pfälzische<br />
Ressortchefin Doris Ahnen, eine vehemente Verfechterin<br />
der Reform, hat vor allem einen Teil ihrer weiblichen Amtskollegen<br />
hinter sich gebracht, darunter auch die bayerische<br />
und die baden-württembergische Kultusministerin, Monika<br />
Hohlmeier und Annette Schavan. <strong>Niedersachsen</strong> und das<br />
Saarland wollen wenigstens teilweise zurück zur alten<br />
Schreibweise. Der größte Block sind die Schweiger in der<br />
KMK. Dazu zählen Bremen, Hamburg und Berlin ebenso wie<br />
die meisten ostdeutschen Länder, die sich an der Debatte<br />
kaum oder gar nicht beteiligt haben. Eine formelle Abstimmung<br />
hat es nicht gegeben, sodass nicht feststellbar ist,<br />
wie die Mehrheitsverhältnisse in dem Gremium tatsächlich<br />
sind. Ein möglicher Kompromiss, wie ihn das Saarland und<br />
<strong>Niedersachsen</strong> anvisieren, könnte so aussehen, dass die<br />
Rückkehr zur alten Schreibweise nur in Teilen erfolgt, d.h.<br />
Änderungen, über die allgemein Konsens besteht, sollen<br />
weiter gelten. Die „Beharrungsfront“ der Kultusministerinnen<br />
setzt dagegen auf Zeit und will die Frage wohl aussitzen.<br />
Eine Aufhebung des jüngsten Beschlusses der KMK, die<br />
Rechtschreibreform endgültig zum 1.8.2005 verbindlich zu<br />
regeln, ist nur mit einem erneut einstimmigen Beschluss der<br />
GUTE NOTEN<br />
Investoren suchen heute weltweit nach Möglichkeiten, ihr<br />
Kapital lukrativ anzulegen. Dazu brauchen sie einen verlässlichen<br />
Maßstab, der ihnen hilft, Staaten, Unternehmen oder<br />
Kreditinstitute einzuschätzen. Diese Entscheidungshilfen<br />
Kultusminister durchzusetzen. Die KMK will zunächst einen<br />
„Rat für Rechtschreibung“ einsetzen. Wie dieses Gremium<br />
besetzt sein soll, steht noch nicht fest, soll aber in einigen<br />
Wochen bekannt gegeben werden.<br />
Die uneinheitliche Haltung der KMK zur Rechtschreibung<br />
ist interessanterweise auch innerhalb der Länder zu beobachten.<br />
So sind sich z.B. in Bayern, Baden-Württemberg,<br />
Hessen, im Saarland und auch in Sachsen-Anhalt die Kultusminister<br />
mit ihren eigenen Ministerpräsidenten in dieser<br />
Frage nicht einig. In der Ministerpräsidentenkonferenz könnte<br />
sich demnach wieder ein ganz anderes Bild der Mehrheitsverhältnisse<br />
zeigen.<br />
Mittlerweile bekommen der Spiegel, Springer-Verlag und<br />
Süddeutsche Zeitung immer neue Anhänger für ihre Abkehr<br />
von der neuen Rechtschreibung. Aktuell ist jetzt die<br />
Wochenzeitung Rheinischer Merkur dazu gekommen. Gespannt<br />
wird darauf gewartet, wie sich die Deutsche Presse-<br />
Agentur in dieser Frage verhält, die für viele Zeitungen<br />
Vorbild ist. Wie es heißt, hat dpa allerdings die Rechtschreibreform<br />
in vollem Umfang ohnehin nicht nachvollzogen. Es<br />
soll dort eine interne Richtlinie geben, wonach etwa die<br />
Zeichensetzung oder die volle Eindeutschung ausländischer<br />
Bezeichnungen wie Mayonnaise oder Ketchup nicht übernommen<br />
wird.<br />
Rundblick, 13.08.<strong>2004</strong><br />
liefert neben anderen Agenturen auch die Rating-Agentur<br />
Standard & Poor’s. Sie bewertet die Bonität und vergibt „Noten”.<br />
Beispiel Banken: Der Spitzenwert AAA beispielsweise<br />
bedeutet, dass ein Geldinstitut über eine außergewöhnlich<br />
starke Zins- und Kapitalrückzahlungsfähigkeit<br />
verfügt. Der Anleger kann also sicher<br />
sein, dass er sein eingesetztes Kapital samt<br />
Zinsen zurückbekommt. - Die deutschen<br />
Banken haben durchweg recht ordentliche<br />
Bewertungen. Herausragend werden allerdings<br />
nicht die Großbanken, sondern die<br />
Landesbanken bewertet, die zurzeit noch<br />
Staatsgarantien haben. Sobald diese staatliche<br />
Rückendeckung im Jahr 2005 entfällt,<br />
werden die Landesbanken zwischen A+ und<br />
BBB+ bewertet werden, wie Standard &<br />
Poor’s mitgeteilt hat.<br />
Globus<br />
Statistische Angaben: Standard & Poor’s<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
35
Termine Termine Termine Termine Termine Termine<br />
Bezirksstelle<br />
Braunschweig<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Harald Salewski,<br />
Berliner Str. 28-30, <strong>38</strong>226 Salzgitter<br />
Tel: 05 3<strong>41</strong>/84830<br />
03.11.<strong>2004</strong><br />
19.00 Uhr – ca. 21.30 Uhr<br />
Ort:<br />
Hotel „Play Off“,<br />
Salzdahlumer Str. 126,<br />
<strong>38</strong>126 Braunschweig<br />
„Wirtschaftlichkeitsprüfung“<br />
Referent:<br />
Nausikaa Argyrakis, München<br />
Bezirksstelle<br />
Göttingen<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Gerd Laufenberg,<br />
Keplerstr. 13, 37085 Göttingen,<br />
Tel: 05 51/4 80 48<br />
04.09.<strong>2004</strong><br />
10.00 Uhr – ca. 12.30 Uhr<br />
Ort:<br />
Hotel „Freizeit IN“,<br />
Dransfelder Str. 3, 37079 Göttingen<br />
„Endodontie - Aufbereitung und<br />
Füllung - ein Update“<br />
Referent:<br />
Dr. Clemens Bargholz, Hamburg<br />
Bezirksstelle<br />
Hannover<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Sven Nordhusen,<br />
Tiergartenstr. 29, 30559 Hannover,<br />
Tel. 0511/51 46 37<br />
06.10.<strong>2004</strong><br />
15.00 Uhr – ca. 18.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Hörsaal der KZVN, 5. Etage,<br />
Zeißstr. 11a, 30519 Hannover<br />
„Phobien beim Zahnarzt – Theorie<br />
und Praxis für den Umgang mit<br />
dem ängstlichen Patienten“<br />
Referent:<br />
Dipl.-Psychologe Werner Köthke,<br />
Braunschweig<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
03.11.<strong>2004</strong><br />
15.00 Uhr - ca. 18.00 Uhr<br />
Ort: Hörsaal der KZVN, 5. Etage,<br />
Zeißstr. 11a, 30519 Hannover<br />
„Betriebswirtschaft für Zahnärzte“<br />
Referent:<br />
Dipl. Kaufmann Achim Klawun,<br />
Braunschweig<br />
Bezirksstelle<br />
Hildesheim<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Ulrich Niemann,<br />
Almstr. 1, 31134 Hildesheim,<br />
Tel. 05121/37676<br />
08.09.<strong>2004</strong><br />
16.00 Uhr – ca. 19.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Uni Hildesheim - Hörsaal 2 -<br />
Marienburger Platz 22,<br />
311<strong>41</strong> Hildesheim<br />
„Totalprothese von A - Z“<br />
Referent:<br />
Ernst O. Mahnke, Nienburg/Weser<br />
Bezirksstelle<br />
Lüneburg<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Axel Wiesner,<br />
Buchholzer Str. 7, 21271 Hanstedt,<br />
Tel. 0<strong>41</strong>84/1305<br />
15.10.<strong>2004</strong><br />
16.00 Uhr – ca. 20.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Fachhochschule Lüneburg - Fachbereich<br />
angewandte Automatisierungstechnik<br />
- Volgershall 1 (Neubau),<br />
21339 Lüneburg<br />
„Inlay/Teilkrone Gold/Keramik -<br />
klinische Entscheidungskriterien“<br />
Referent:<br />
Prof. Dr. Georg Meyer, Greifswald<br />
03.11.<strong>2004</strong><br />
19.00 Uhr – ca. 21.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Fachhochschule Lüneburg - Fachbereich<br />
angewandte Automatisierungstechnik<br />
- Volgershall 1 (Neubau),<br />
21339 Lüneburg<br />
„Minimalinvasive dentoalveoläre<br />
Chirurgie“<br />
Referent:<br />
Prof. Dr. Dr. Wilfried Engelke,<br />
Göttingen<br />
Bezirksstelle<br />
Oldenburg<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Volker Schaper,<br />
Burgstr. 11, 27243 Harpstedt,<br />
Tel. 0 42 44/16 71<br />
11.09.<strong>2004</strong><br />
09.00 Uhr - ca. 12.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Haus der Ärztekammer Oldenburg,<br />
Huntestr. 14, 26135 Oldenburg<br />
„Mediation“<br />
Referent:<br />
ZÄ Silke Lange, Oldenburg<br />
03.11.<strong>2004</strong><br />
18.30 Uhr - ca. 21.30 Uhr<br />
Ort: NN<br />
„Moderne Endodontie,<br />
elektronische Längenmessung,<br />
motorische Aufbereitung“<br />
Referent:<br />
Thomas Clauder, Hamburg<br />
10.11.<strong>2004</strong><br />
16.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />
Ort: NN<br />
„Moderne Restaurationstechniken<br />
- Neue Materialien, neue Polymerisationslampen“<br />
Referent:<br />
Prof. Dr. Reinhard Hickel, München
Termine Termine Termine Termine<br />
Bezirksstelle<br />
Osnabrück<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Tim Hörnschemeyer,<br />
Lotter Str. 75, 49078 Osnabrück,<br />
Tel. 05 <strong>41</strong>/4 09 62 00<br />
06.10.<strong>2004</strong><br />
18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Meppen (Räumlichkeiten liegen<br />
noch nicht fest)<br />
„Mundschleimhauterkrankungen“<br />
Referent:<br />
Dr. Dr. Albert Osterhaus, Osnabrück<br />
10.11.<strong>2004</strong><br />
18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Parkhotel, Altes Gasthaus Kampmeier,<br />
Edinghausen 1 (Am Heger Holz),<br />
49076 Osnabrück<br />
„Implantologie - Anforderungen an<br />
das Lager, Indikationen“<br />
Referent:<br />
Dr. Dr. Albert Osterhaus, Osnabrück<br />
Wir trauern um unsere Kollegen …<br />
Hermann vom Brocke<br />
Fürstenwalder Straße 25, 26133 Oldenburg<br />
geboren am 12.06.1922, verstorben am 04.07.<strong>2004</strong><br />
Dr. Annelies Hoppenstedt<br />
Fallsteinweg 1, <strong>38</strong>302 Wolfenbüttel<br />
geboren am 19.10.1928, verstorben am 20.07.<strong>2004</strong><br />
Dr. Peter Gruhn<br />
Dielingerstraße 42, 49074 Osnabrück<br />
geboren am 26.10.1951, verstorben am 23.07.<strong>2004</strong><br />
Dr. Günther Vollmer<br />
Borsteler Reihe 20, 21635 Jork<br />
geboren am 13.09.1929, verstorben am 28.07.<strong>2004</strong><br />
Bezirksstelle<br />
Ostfriesland<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Dr. Wolfgang Triebe,<br />
Rudolf-Eucken-Allee 17, 26603<br />
Aurich, Tel. 0 49 <strong>41</strong>/57 52<br />
15.09.<strong>2004</strong><br />
15.00 Uhr - ca. 18.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Hotel Piquerhof,<br />
Bahnhofstr. 1, 26603 Aurich<br />
„Klinische Entscheidungskriterien:<br />
Inlay oder Teilkrone, Gold oder Keramik,<br />
eine kritische Gegenüberstellung“<br />
Referent:<br />
Prof. Dr. Georg Meyer, Greifswald<br />
Bezirksstelle<br />
Verden<br />
Fortbildungsreferent:<br />
Dr. Siegbert Kiese,<br />
Zum Achimer Bahnhof 25,<br />
28832 Achim, Tel. 0 42 02/8 20 30<br />
… in den Bezirksstellen<br />
01.09.<strong>2004</strong><br />
18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Haags Hotel <strong>Niedersachsen</strong>,<br />
Lindhooper Str. 97, 27283 Verden<br />
„CEREC 3D - Cerec heute, klinische<br />
und wirtschaftliche Sicherheit für<br />
Ihre Praxis“<br />
Referent:<br />
Dr. Klaus Wiedhahn,<br />
Buchholz/Nordheide<br />
06.10.<strong>2004</strong><br />
18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Haags Hotel <strong>Niedersachsen</strong>,<br />
Lindhooper Str. 97, 27283 Verden<br />
„Gesundheit aus eigener Kraft -<br />
der Schlüssel zur Heilung liegt in<br />
dir selbst“<br />
Referent:<br />
Dr. med. Walter Weber, Hamburg<br />
10.11.<strong>2004</strong><br />
18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Haags Hotel <strong>Niedersachsen</strong>,<br />
Lindhooper Str. 97, 27283 Verden<br />
„Funktionelle Totalprothetik:<br />
Die Komfortprothese“<br />
Referent:<br />
Gert Fecht, Remels/Oldenburg<br />
Hans-Joachim Mattern<br />
Bergstraße 23, 27404 Gyhum<br />
geboren am 19.03.1921, verstorben am 31.07.<strong>2004</strong><br />
Dr. Jelto Fischer<br />
Achterumsweg 10, 26529 Marienhafe<br />
geboren am 05.04.1918, verstorben am 16.08.<strong>2004</strong><br />
Dr. Hermann-Josef Hagemann<br />
Am Riedenbach 37, 49082 Osnabrück<br />
geboren am 07.09.1923, verstorben am 17.08.<strong>2004</strong><br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
37
<strong>38</strong><br />
Ein neuer Service ihrer <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />
Ab sofort KOSTENLOS: praxisbezogene<br />
Kleinanzeigen für Zahnärztinnen, Zahnärzte und Praxismitglieder.<br />
Kleinanzeigen-Bestellung<br />
Bitte als Fax: 05 11 / 8 33 91 - 106<br />
oder per Post an: Zahnärztliche Nachrichten <strong>Niedersachsen</strong> <strong>ZNN</strong> · Zeißstr. 11a · 30519 Hannover<br />
Name, Vorname<br />
PLZ, Ort<br />
Beitragszahlung<br />
III. Quartal <strong>2004</strong><br />
Der Kammerbeitrag für das<br />
III. Quartal <strong>2004</strong> ist fällig geworden.<br />
Kammerangehörige, die keine Abtretungserklärung<br />
unterschrieben haben bzw. nicht<br />
am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen,<br />
werden gebeten, den Kammerbeitrag einschließlich<br />
eventuell noch vorhandener<br />
Rückstände zu überweisen.<br />
Hannover, im September <strong>2004</strong><br />
Bitte ankreuzen, wenn die Einstellung ins Internet nicht gewünscht ist.<br />
Datum Unterschrift<br />
Bitte veröffentlichen Sie den Text in der nächst erreichbaren Ausgabe der <strong>ZNN</strong><br />
VERLUST VON MITGLIEDSAUSWEISEN<br />
vom 22.05.<strong>2004</strong><br />
Frau Dr. Angela Husung<br />
Allerstraße 8, 45136 Essen<br />
Der vorstehende Kammerausweis ist gestohlen worden.<br />
Wir bitten umgehend um Mitteilung, falls Personen<br />
mit diesem Ausweis Missbrauch treiben sollten.<br />
Der Ausweis wird hiermit für ungültig erklärt.<br />
Gewerbliche Kleinanzeigen an:<br />
Satztechnik Meißen GmbH<br />
Fax 0 35 25 / 71 86 10<br />
e-mail: satztechnik.meissen@t-online.de<br />
ISDN/Leo: 0 35 25 / 71 86 34<br />
Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung von Kleinanzeigen besteht nicht.<br />
Die Redaktion der <strong>ZNN</strong> hat das Recht, Anzeigen abzuweisen bzw. in einer anderen als der gewünschten Ausgabe zu veröffentlichen.<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
ZKN
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01.06.<strong>2004</strong> Dr. Hans Heinz Karl Jäger (75)<br />
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03.06.<strong>2004</strong> Dr. Günther Neymeyr (75)<br />
Lister Kirchweg 65, 30163 Hannover<br />
05.06.<strong>2004</strong> Dr. Dieter Rusche (75)<br />
Tulpenweg 16, <strong>38</strong>108 Braunschweig<br />
06.06.<strong>2004</strong> Dr. Walter Hils (80)<br />
Bahnhofsallee 33, 31134 Hildesheim<br />
09.06.<strong>2004</strong> August-Friedrich Hofmeister (92)<br />
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17.06.<strong>2004</strong> Herbert Schreiter (75)<br />
Alfelder Straße 64, 31199 Diekholzen<br />
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TecMedDental, Tel./Fax (0995) 47189<br />
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Zulassungsberechtigte Kollegin<br />
zum Einstieg in umsatz-/gewinnstarke<br />
Gemeinschaftspraxis zu fairen,<br />
gleichberechtigten Bedingungen gesucht.<br />
Standort im Bereich OLD/WHV/AUR. Kontakt:<br />
za-weber@gmx.de oder<br />
Chiffre 0904/9-C5<br />
............................................<br />
Auch unter:<br />
www.zkn.de<br />
Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag!<br />
20.06.<strong>2004</strong> Gerhard Güldenzopf (89)<br />
Trift 15, 27283 Verden<br />
27.06.<strong>2004</strong> Werner Will (85)<br />
Homannweg 48 a, 37<strong>41</strong>2 Herzberg<br />
30.06.<strong>2004</strong> Hans-Diether Gärtner (70)<br />
Raschstraße 3 a, 31582 Nienburg<br />
02.08.<strong>2004</strong> Dr. Johannes Kirsten (91)<br />
Nordstraße 13, <strong>38</strong>350 Helmstedt<br />
06.08.<strong>2004</strong> Vera Zwitzers (80)<br />
Salinenstraße 21, 49214 Bad Rothenfelde<br />
07.08.<strong>2004</strong> Dr. Hans Nelke (93)<br />
Falkenbergstraße 15, 49393 Lohne<br />
08.08.<strong>2004</strong> Dr. Dr. Herbert Stender (86)<br />
Fichtestraße 30, 30625 Hannover<br />
09.08.<strong>2004</strong> Dr. Charlotte Langewand (93)<br />
Povelstraße 15, 48529 Nordhorn<br />
12.08.<strong>2004</strong> Bernhard Tschöpe (92)<br />
Vogelsang 8, 27232 Sulingen<br />
16.08.<strong>2004</strong> Carl Ferdinand Meysel (90)<br />
Hagenstraße 20 A, 29227 Celle<br />
22.08.<strong>2004</strong> Dr. Kurt Sperling (95)<br />
Groninger Straße 27, 27753 Delmenhorst<br />
25.08.<strong>2004</strong> Wolfgang Fuhrmann (70)<br />
Ziegeleiweg, 21368 Dahlenburg<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
39
40<br />
BITTE NOTIEREN<br />
25. September <strong>2004</strong> Dillingen/Saar 8. Offene Europäische Fechtmeisterschaften<br />
der Medizin-Berufe a.W.<br />
Infos: Dr. H.-W. Deutscher<br />
Tel.: 0 68 81/70 26, Fax: 0 68 81/89 73 99<br />
e-mail: Dr.Deutscher@t-online.de<br />
Rainer Schwickenrath<br />
Tel.: 0 68 <strong>38</strong>/86 04 71, Fax: 0 68 <strong>38</strong>/86 04 72<br />
e-mail: Rainer.Schwickenrath@t-online.de<br />
30. Sept.- 2. Okt. <strong>2004</strong> Prag/Tschechien 3. Int. Orthodontisches Symposium<br />
-ORTHODONTICS <strong>2004</strong> - „Overjet and overbite“<br />
Infos: Dr. Jan V. Raiman, Kirchröder Str. 77<br />
30625 Hannover, Tel.: 0511/55 44 77<br />
e-mail: info@raiman.de, www.orthodontics<strong>2004</strong>.com<br />
29. - 30. Oktober Laatzen Kammerversammlung<br />
der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong>, Copthorne Hotel<br />
6. November <strong>2004</strong> Bremen-Vegesack Fachtagung für Arzt-, Zahnarzt- und Zahnmed.<br />
Fachangestellte in <strong>Niedersachsen</strong><br />
„Die Zukunft im Blick. Mitmachen, Mitgestalten. Für die Praxis<br />
von Morgen.“ Infos: Berufsverband der Ärzte, Zahnarztund<br />
Tierarzthelferinnen, LV <strong>Niedersachsen</strong> und Bremen,<br />
Renate Salm, Tel. 05<strong>41</strong>/9997290, Fax: 05<strong>41</strong>/9997290, e-mail:<br />
rsalm@bda-online.com<br />
26. – 27. November <strong>2004</strong> Bad Hamburg 37. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft<br />
für Funktionsdiagnostik und Therapie<br />
in der Deutschen Gesellschaft für ZMK-Heilkunde<br />
„Instrumentelle, bildgebende und computergestützte<br />
Verfahren in der Funktionsdiagnostik und Therapie“<br />
Infos: AFDT, Berlin, Tel.: 030/6445-6244,<br />
e-mail: freesm@mail.zedat.fu-berlin.de<br />
27. November <strong>2004</strong> Göttingen Göttinger Symposium der Zahnmedizin<br />
Thema: „Kinderzahnheilkunde“<br />
Infos: www.ydp-goettingen.de<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04
Schnelle und effiziente Kavitätenpräparation<br />
HERSTELLERINFORMATIONEN<br />
Bewegungsfreiheit mit LED Beleuchtung<br />
Keeler Prismenlupe XL mit Medilite<br />
Fortbildung zur ZMV – attraktiv auch in <strong>Niedersachsen</strong>!<br />
Ab Herbst <strong>2004</strong> besteht auch für zahnärztliche<br />
Mitarbeiterinnen aus <strong>Niedersachsen</strong> wieder<br />
die Möglichkeit, sich bei dent.kom im<br />
Fernlehrgang zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin<br />
weiterzubilden.<br />
dent.kom ist ein Fernlehrinstitut mit Sitz in<br />
Berlin und wurde 1996 von Dr. Anne-Helge<br />
Roth gegründet. Der erste Fernlehrgang fand<br />
1998 statt. Seitdem schlossen über 600 Teilnehmerinnen<br />
den ZMV-Fernlehrgang mit Erfolg<br />
ab.<br />
Wenn man hochmotiviert ist und Eigeninitiative<br />
zeigt, kann man seine fachlichen Kenntnisse<br />
berufsbegleitend im Fernlehrgang weiterentwickeln<br />
und die Tätigkeit in der Praxis<br />
optimieren. So kann man sich unabhängig<br />
vom Wohnort beruflich weiterqualifizieren.<br />
Zukunftsorientierte Zahnarztpraxen stehen<br />
vor neuen Herausforderungen. Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz,<br />
die neuen Bema-<br />
Richtlinien und die gesteigerten Wünsche und<br />
Bedürfnisse unserer Patienten verlangen nach<br />
permanenter Flexibilität und Anpassungsfähigkeit<br />
des gesamten Praxisteams, vor allem<br />
auch der Verwaltungsassistentin. So sind diese<br />
Themen Grundlage der ZMV-Fortbildung<br />
von dent.kom. Es geht unter anderem auch um<br />
das Verhältnis Arzt-Praxis-Patient in der<br />
Rechtskunde, um Organisation und Arbeitsabläufe<br />
im Praxismanagement, um Maßnah-<br />
Endlich kann man sich auch mit einer hochwertigen<br />
Lupenbeleuchtung frei in der Praxis<br />
bewegen. Man ist nicht mehr mit einem<br />
Glasfaserkabel an eine Lichtbox angeschlossen.<br />
Für alle Keeler Lupensysteme, gleich ob Galilei-<br />
oder Prismenlupe, gibt es jetzt die aufsteckbare<br />
LED Beleuchtung Medilite.<br />
Der Lichtkopf wiegt nur wenige Gramm. Der<br />
Akku hat etwa die Größe einer Zigarettenschachtel.<br />
Die Standzeit beträgt ca. 8 (acht)!<br />
Stunden. Das mitgelieferte Ladegerät lädt<br />
den Akku in ca. 1 Stunde wieder auf.<br />
Zeitgewinn bei der Kavitätenpräparation<br />
Mit den neuen S-Diamanten hat Gebr. Brasseler/Komet<br />
sein S-Klasse-Sortiment von der<br />
Kronenstumpf- auf die Kavitätenpräparation<br />
ausgeweitet. Die S-Diamanten sorgen für eine<br />
schnelle und effiziente Kavitätenpräparation,<br />
die wertvolle Behandlungszeit spart. Außerdem<br />
neigen sie auch weniger zum Verschmieren und<br />
lassen sich besser kühlen als herkömmliche<br />
Diamanten.<br />
Diese Eigenschaften sind dem strukturierten,<br />
mit grobem Diamantkorn belegten Rohling zu<br />
men zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz,<br />
um Teamarbeit und die Unterstützung<br />
bei der Ausbildung. Ein bedeutender Schwerpunkt<br />
ist die zahnärztliche Abrechnung. Hier<br />
ist es gelungen, eine Dozentin aus <strong>Niedersachsen</strong><br />
zu engagieren. Das bedeutet die Vermittlung<br />
von hochaktuellem Abrechnungswissen<br />
für die niedersächsischen Teilnehmerinnen.<br />
Das Konzept<br />
Der Fernlehrgang dauert 10 Monate, dann<br />
folgt nach einer Vorbereitungszeit die Abschlussprüfung.<br />
Er ist in Selbststudien- und<br />
Präsenzphasen aufgeteilt.<br />
Während der Zeit des Selbststudiums erhält<br />
man das Lehrmaterial in Form von Lehrbriefen<br />
zur häuslichen Bearbeitung. Die vorgegebenen<br />
Aufgabenstellungen müssen in einem<br />
bestimmten Zeitfenster zur Korrektur bei<br />
dent.kom eingegangen sein.<br />
Während der selbstständigen Erarbeitung des<br />
Unterrichtsstoffs hat man größtmögliche Entscheidungsfreiheit,<br />
um seinem individuellen<br />
Lernrhythmus gerecht zu werden.<br />
Der Fernlehrgang bietet den Vorteil, Lernort<br />
und –zeit frei zu bestimmen. Das ist gerade in<br />
den Sommermonaten nützlich, denn welche<br />
Teilnehmerin möchte schon auf ihren wohl-<br />
Die Beleuchtung ist auch ohne Lupe oder<br />
mit einigen Lupen anderer Hersteller benutzbar.<br />
Auch das sportliche Lupengestell „Mediview“<br />
von Hogies für Keeler und einige andere<br />
Lupensysteme wird innerhalb des Programms<br />
angeboten.<br />
Weitere Informationen:<br />
Dencon GmbH<br />
Telefon: 04791/98 52 04<br />
E-Mail: dencongmbh@gmx.de<br />
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verdienten Urlaub verzichten? Eine persönliche<br />
Änderung des Lehrgangsplans von 2-3<br />
Wochen bewegt sich immer noch im Rahmen<br />
der selbst bestimmten Lernstruktur.<br />
Die drei Präsenzphasen umfassen insgesamt<br />
15 mit Unterricht voll ausgefüllte Tage, davon<br />
drei Samstage. Auch die Praxisinhaber genießen<br />
die Vorteile des Fernlehrgangs. Sie können<br />
vom neuen Wissen ihrer Mitarbeiterinnen<br />
profitieren und müssen nur 12 Arbeitstage<br />
auf deren Fachkenntnis verzichten, Donnerstag<br />
und Freitag zu Beginn des Lehrgangs<br />
und jeweils 1 Woche nach ca. 3 bzw. 7 Monaten.<br />
Der Unterricht während der Präsenzphasen<br />
findet in Berlin statt und wird von den Fachdozenten<br />
durchgeführt. Sie sind überwiegend<br />
selbstständig als Rechtsanwältinnen, Steuerberaterin,<br />
Zahnärzte, ZMV und Unternehmer<br />
tätig und sind in der Materie ganz zu Hause.<br />
Die Abschlussprüfung in Berlin erfolgt vor dem<br />
Prüfungsausschuss der Landeszahnärztekammer<br />
Brandenburg mit Sitz in Cottbus und wird<br />
somit auch von der ZKN anerkannt.<br />
Weitere Informationen:<br />
dent.kom<br />
Telefon: 030/3 05 16 36<br />
E-Mail: info@dent-kom.de<br />
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verdanken, der zudem einen guten Spanfluss<br />
bewirkt.<br />
Die neuen S-Diamanten sind in den Formen<br />
Birne lang (S6830L) und Birne lang mit Vollradius<br />
(S6830RL) erhältlich.<br />
Weitere Informationen:<br />
GEBR. BRASSELER GmbH & Co. KG<br />
Telefon: 05261/7 01-0<br />
E-Mail: info@brasseler.de<br />
ZAHNÄRZTLICHE<br />
NACHRICHTEN<br />
NIEDERSACHSEN 9/04<br />
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SIMPLY THE BEST<br />
www.sternweber.com<br />
stern 300<br />
Stern Weber Vertriebszentrum Nord<br />
Deppe Dental GmbH<br />
Dentalmedizinischer Fachhandel<br />
Owiedenfeldstrasse 6, D-30559 Hannover<br />
Tel: 0511-959970; Fax: 0511-591777 - E-Mail: sternweber@deppe-dental.de