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ZNN 7+8/2004, S. 38-41 - Zahnärztekammer Niedersachsen

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INFORMATIONSBLATT<br />

FÜR ZAHNÄRZTINNEN<br />

UND ZAHNÄRZTE MIT<br />

AMTLICHEN MITTEILUNGEN,<br />

HERAUSGEGEBEN VON DER<br />

ZAHNÄRZTEKAMMER<br />

NIEDERSACHSEN K.d.ö.R.<br />

Braunlage 2005<br />

Vorankündigung<br />

www.zkn.de<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN<br />

Vollkeramische Restaurationen<br />

Priv.-Doz. Dr. D. Edelhoff, Zahnarzt A. Charrat, Dr. R. Peseschgsadeh, Dr. C. Weber<br />

Schmelz-dentin-adhäsive Verankerungen –<br />

beihilfefähig<br />

9<br />

September März 2003 <strong>2004</strong>


Zahnärztliche Nachrichten <strong>Niedersachsen</strong> <strong>ZNN</strong><br />

Informationsblatt für Zahnärzte mit amtlichen Mitteilungen<br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> (ZKN)<br />

erscheint bis zu zwölfmal jährlich, jeweils zum Beginn des Monats.<br />

Herausgeber<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong> (K.d.ö.R.)<br />

Zeißstr. 11a, 30519 Hannover<br />

Postfach 81 06 61, 30506 Hannover<br />

Tel.: 05 11 / 8 33 91 - 0<br />

Redaktion<br />

Redaktionsbüro:<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

Redaktion <strong>ZNN</strong><br />

Zeißstr. 11a, 30519 Hannover<br />

Tel.: 05 11 / 8 33 91 - 301, Fax: 05 11 / 8 33 91 - 106<br />

e-mail: keigner@zkn.de<br />

Redaktionsleiter:<br />

Dr. Michael Loewener / loe<br />

Rabensberg 17, 30900 Wedemark<br />

Tel.: 0 51 30 / 37 44 87, Fax: 0 51 30 / 37 44 86<br />

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Mitglieder:<br />

Dr. Henning Otte / ot<br />

Richard-Lattorf-Str. 5, 30453 Hannover<br />

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Dr. jur. Holger Andersen<br />

Hauptgeschäftsführer ZKN<br />

Tel.: 05 11 / 8 33 91 - 110<br />

Rüdiger Thiel, Journalist / ti<br />

Tel.: 0 51 02 / 93 19 49, Fax: 0 51 02 / 93 19 50<br />

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Kirsten Eigner, Sekretärin<br />

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www.marco-werbung.de<br />

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<strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

Redaktion <strong>ZNN</strong><br />

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Redaktionshinweise:<br />

Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen die persönliche Meinung<br />

des Verfassers bzw. der Verfasser dar. Die Redaktion behält sich das<br />

Recht vor, Kürzungen vorzunehmen. Für unverlangt eingesandte<br />

Manuskripte, Fotos und Illustrationen kann keine Haftung übernommen<br />

werden. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung<br />

der Redaktion.<br />

Bezugsbedingungen:<br />

Der Bezugspreis für Mitgleider ist durch den Beitrag abgegolten.<br />

Nichtmitglieder der Körperschaften erhalten das Jahresabonnement zu<br />

30 €, Einzelheft 3 €, zuzüglich Versandkosten.<br />

ISSN 1437-4927<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

Leitartikel 1<br />

Eine gespenstische Finanzierungsdebatte? 2<br />

Werbung mit Praxisschwerpunkten im Internet –<br />

neue Entscheidung des BGH 5<br />

Domain-Bezeichnungen des Zahnarztes im Internet 5<br />

Aktion „Datenschutz in der Arztpraxis“ 7<br />

BSG-Urteil<br />

Keine Altersgrenze für Praxisvertreter 7<br />

Vollkeramische Restaurationen 8<br />

Abrechnungstips zu „Vollkeramische Restaurationen“ 13<br />

Zur Beihilfefähigkeit der zahnärztlichen Leistung der<br />

Feinhybrid-Kompositrestauration in Schmelz-Dentin-<br />

Adhäsiv-Schicht-Technik 13<br />

Vorankündigung des<br />

52. Winterfortbildungskongresses der ZKN 14<br />

Evidenzbasierte Medizin – Erfahrungsmedizin 18<br />

Landesärztekammer darf Mitglied im<br />

Verband freier Berufe bleiben 20<br />

Zahnbehandlungsangst und<br />

Zahnbehandlungsphobie bei Erwachsenen 21<br />

Osteonekrosen des Kiefers als unerwünschte<br />

Arzneimittelwirkung von Biphosphonaten 23<br />

Finanzkasse –<br />

Zur steuerlichen Behandlung der Kassengebühr 23<br />

Die andere Meinung 24<br />

Zukunft des Gesundheitswesens – Zwangskollektiv 25<br />

dgd-Dokumentation zum Risikostrukturausgleich<br />

mit Stellungnahme des PKV-Verbandes 28<br />

Kieferorthopädische Vortragsreihe <strong>2004</strong>/2005 30<br />

Aus der Presse<br />

Zahnersatz – Exempel aus Absurdistan 32<br />

Arbeitsgruppe zahnärztliche<br />

Behindertenhilfe in <strong>Niedersachsen</strong> e. V. –<br />

Fortbildungsveranstaltung <strong>2004</strong> 33<br />

Aktion zahngesunde Schultüte 34<br />

Termine in den Bezirksstellen 36<br />

Kleinanzeigen <strong>38</strong><br />

Glückwünsche 39<br />

Bitte notieren 40<br />

Beilagenhinweis:<br />

• ZFN-Fortbildung


L E I T A R T I K E L<br />

Eine wichtige Zukunftsaufgabe –<br />

auch für Zahnärzte?<br />

Im Gesundheitswesen der Bundesrepublik<br />

Deutschland werden von vielen kundigen<br />

Stimmen seit Jahren sog. Über-, Unter- und<br />

Fehlversorgungen beklagt. Als Hauptursache<br />

mit werden dafür die sektoralen Abschottungen<br />

der einzelnen Versorgungsbereiche angeführt.<br />

Anders ausgedrückt: Es versickern jährlich<br />

Milliarden von Euro an Versicherungsbeiträgen<br />

nutzlos im System, weil es zu viele<br />

Schnittpunkte gibt, durch die jede Art von integrierter<br />

Versorgung bisher verhindert wurde:<br />

Diagnose- und Therapiedaten wurden zwischen<br />

den einzelnen Bereichen nicht auf vernünftige,<br />

transparente, standardisierte, qualitätsorientierte Weise<br />

ausgetauscht. Jeder „murckste“ so vor sich hin inklusive (oft)<br />

unnötiger Doppeluntersuchungen, schlimmster Arzneimittelnebenwirkungen<br />

bis hin zum Tod durch unabgesprochene Medikamentierungen<br />

unterschiedlicher Ärzte und anderes mehr.<br />

Die Zauberworte für die Zukunft heißen nun:<br />

Integrierte Versorgung (§ 14o SGB V) – Elektronische Patientenakte<br />

– Chipkarte - servergestützte Vernetzung.-<br />

Erkenntnisse, Aufgaben und Ziele sollten neben anderen<br />

folgende sein:<br />

Die elektronische Chipkarte darf schon aus Gründen der Speicherkapazität<br />

nicht alleine – ohne eine konsentierte Serverlösung<br />

im Zusammenhang mit Finanzierung und Standort und<br />

Standardisierung – auf den Weg gebracht werden. Sonst wird es<br />

unweigerlich „Insellösungen geben.<br />

Besitzer der Daten hinsichtlich der Offenlegung bei Behandlungen<br />

müssen umfassend die Beitragszahler und Patienten werden:<br />

Nicht KV-en, Kassen und andere derzeitige Datenverwalter werden.<br />

Die Kosten für die Chipkarte, elektronische Patientenakte und<br />

Server werden um 15-20 Milliarden Euro liegen. Dazu kommen<br />

kontinuierliche Geldausgaben für Pflege, Wartung und Nach-/<br />

Aufrüstung je nach Technikfortschritt. Diese Entwicklung wird<br />

unabweisbar kommen. Sie wird einsparen helfen hinsichtlich unnötiger<br />

Ausgaben (siehe Rezeptverwaltungsgebühren u.a. mehr)<br />

und die Qualität und Transparenz von Angeboten und Resultaten<br />

medizinischer Leistungserbringer verbessern. Auf Grund steigender<br />

Fallhäufigkeiten und technischem Fortschritt wird es in den<br />

nächsten Jahren durch die IT Implantation aber ehrlicherweise<br />

nicht zu beitragssenkenden Einsparungen kommen können.<br />

Die integrierte Versorgung muß perspektivisch die ganze Behandlungskette<br />

umfassen wollen: Prävention - niedergelassene<br />

Versorgung –Krankenhausakutversorgung – Rehabilitation in all<br />

ihren Erscheinungsformen – Pflege – Heil- und Hilfsmittel.<br />

Darauf hin sind die Systementwicklungen von Anfang an und<br />

besonders in der Startphase so auszulegen, dass jeder weitere<br />

Baustein ohne langwierige Diskussionen mit den in Frage kommenden<br />

Playern auf ein konsentiertes Fundament aufgesetzt<br />

werden kann. Das gilt insbesondere für die Server im Rahmen<br />

z.B. der Föderalismus- und Finanzierungsdiskussion.<br />

Es darf keine „quick and dirty“ Verträge zu § 140<br />

geben wie etwa Komplexpauschalen für Hüften,<br />

also integrierte Verträge für einen medizinischen<br />

Versorgungsbereich. Intergation muß<br />

heißen: Mehrere Fachrichtungen im niedergelassenen<br />

Bereich müssen mit korrespondierenden<br />

Richtungen im Krankenhaus eine Versorgungskette<br />

bilden. Dies muß dann Schritt für<br />

Schritt auf die ganze Versorgungskette ausgeweitet<br />

werden mit durchaus unterschiedlichen<br />

Kombinationsmodellen. Das wird der Wettbewerb<br />

im Rahmen von dann auch vergleichbaren<br />

Angeboten und Resultaten (ranking im Internet!?)<br />

erbringen müssen.<br />

Von dieser Entwicklung kann und sollte sich<br />

keine Arztgruppe ausschließen, zumal unter<br />

dem Aspekt einer ganzheitlichen Betrachtung, der ja zentral der<br />

integrierten Versorgung zu Grunde liegt.<br />

Es wäre nicht fortschrittlich für die Zahnärzteschaft, den Gedanken<br />

von Herrn Dr. Günter E. Buchholz hier zu folgen, die er auf<br />

dem Symposion „eHealth 2003 - Telematik im Gesundheitswesen“<br />

(GVG Heft Nr. 45) geäußert hat:<br />

„Das, was alles angedacht ist und was wir in den letzten zwei Tagen<br />

gehört haben, das ist für die Zahnheilkunde eigentlich viel zu<br />

weit gedacht und da sollte man uns doch etwas herauslassen…<br />

und es kommt wirklich definitiv kein Nutzen dabei heraus für die<br />

Zahnärzteschaft. Deshalb sperren wir uns eigentlich gegen die<br />

Beteiligung an diesen Projekten, die jetzt angedacht sind.“<br />

Ich glaube, dass solche Gedanken nicht weiterführen, weil<br />

• die Vernetzung national wie auf EU-Ebene weiter voranschreiten<br />

wird.<br />

• sich der ganzheitliche Betrachtungsansatz durch die Vernetzung<br />

via elektronischer Kommunikation zwischen allen Versorgungsbereichen<br />

verstärken wird. In diesen Versorgungsbereichen<br />

werden Konzentrationen zunehmen – siehe ambulante<br />

Versorgung an Krankenhäusern, weg von Einzelpraxen und hin<br />

zu Gemeinschaftspraxen u.a. mehr.<br />

• sich durch den stärker und transparenter werdenden Wettbewerb<br />

von Leistungsanbietern in Bezug auf ihre Angebote und<br />

Resultate die elektronische Nachfrage danach inklusive Beratung<br />

etc. erhöhen wird.<br />

Die Zahnärzteschaft sollte sich hier frühzeitigst einklinken und<br />

im Zusammenhang z.B. mit Prävention und anderen Facetten<br />

ihre Position verdeutlichen können im Rahmen einer ganzheitlichen<br />

Betrachtung des Menschen und seiner Gesundheit. Ich sage<br />

mal etwas provokativ: „Nur Zähne wird nicht mehr reichen“.<br />

Ich bin froh, dass die „AG Zukunft der Gesundheit“ zu diesem<br />

Thema am 28.-29.10.<strong>2004</strong> in Duisburg ein Symposium mit namhaften<br />

Referenten veranstalten wird unter Einschluß der Bundeszahnärztekammer<br />

mit Herrn Dr. Dr. Weitkamp.<br />

Eike Hovermann MdB<br />

SPD-Bundestagsfraktion<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

1


2<br />

EINE GESPENSTISCHE FINANZIERUNGSDEBATTE?<br />

I Vorbemerkungen zum Auseinanderklaffen von Finanzdiskussion<br />

und Strukturdebatte im Gesundheitswesen<br />

Wichtige Zielvorgaben in der gegenwärtigen Debatte um<br />

Gesundheitsreformen lauten - auch unter den Prämissen<br />

der AGENDA 2010 – : Senkung der Lohnnebenkosten, Absenken<br />

des GKV Beitragssatzes in <strong>2004</strong> auf unter 14 % und<br />

laut ministerieller Zielprojektion in 2006 auf 12,15%. Im<br />

Sommer <strong>2004</strong> lag der gemittelte Satz bei 14,27%. Eine Absenkung<br />

auf 12,15 bedeutet: Generierung von über 20 Milliarden<br />

Euro auf welche Art auch immer. Innerhalb dieser<br />

Zielprojektionen müssen gemäß gesetzgeberischem Auftrag<br />

die Schulden der Kassen, die mit Lieferantenkrediten u. ä.<br />

Mechanismen eher bei 8-10 denn bei 6 Milliarden Euro liegen,<br />

in vier Jahren abgebaut sein. Wer jetzt Beiträge senkt,<br />

kann meines Erachtens nur „türken“. Übrigens: Insgesamt<br />

heißt die Vorgabe für den Sozialbereich: Absenkung der<br />

Lohnnebenkosten auf unter 40%. Zusätzlich schlagen die<br />

zuständigen Landesminister(-innen) jetzt auch noch eine<br />

Bürgerversicherung für die Pflege vor.<br />

II Gedanken - Fragen - Thesen - Anregungen<br />

Innerhalb dieser Prämissen sind aus meiner Sicht wesentliche<br />

Fragen und Aufgaben noch unbeantwortet und warten<br />

konzeptionell auf ganzheitliche Betrachtungsansätze, die<br />

nicht focussiert werden dürfen entweder auf den Ausgabensektor<br />

oder auf die Einnahmeseite (Beiträge oder Steuermittel).<br />

Letztere Focussierung bewirkte und bewirkt regelmäßig, daß<br />

man sich nicht mit den Tücken und Kosten des realen Versorgungsalltages<br />

befaßt, sondern überwiegend mit der Frage,<br />

wie bekomme ich neues oder anderes Geld in das System.<br />

Das hatten wir alles schon. Das hat allenfalls temporär zu<br />

leichten Beitragsabsenkungen geführt, danach ist das neue/<br />

andere Geld wieder in den altbekannten Versickerungsschächten<br />

verschwunden oder konnte nicht eingetrieben<br />

werden. Anders gesagt: Neben den Vorschlägen zur Einnahmeseiten<br />

brauchen wir dringend und parallel substantielle<br />

Reformen im Ausgabenbereich. In diesen eigentlich extrem<br />

korrespondierenden Aufgabenfeldern gibt es Defizite und<br />

manch´ Ungereimtes noch - zum Beispiel:<br />

• Mit ständig geringer werdenden Beitragssätzen soll unter<br />

gebetsmühlenartiger Verwendung des Bildes „Effizienzreserven<br />

im System“ mit ständig abzusenkenden Beiträgen<br />

ein Mehr an Qualität bei steigender Fallhäufigkeit (Altersentwicklung)<br />

plus medizinisch-technischen Fortschritt erreicht<br />

werden und bezahlbar bleiben – Ziel also weiterhin<br />

gemäß SGB V: Alles medizinisch notwendige nach dem<br />

Stand der Forschung – natürlich unter Berücksichtigung<br />

des Wirtschaftlichkeitsgebotes. Dazu solidarisch-paritätische<br />

Finanzierung! Für letzteren Mosaikstein wird argu-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

mentativ – abgesehen von Zuzahlungen, Ausgrenzungen<br />

von Leistungen - die Hereinnahme von Pachten, Mieten<br />

u.ä. in das Beitragsaufkommen interessant werden. Anders:<br />

Die Zielprojektionen im Zusammenhang mit solidarischparitätisch<br />

sind realiter nie durchgehalten worden und<br />

können bei knapperen Finanzen schon gar nicht durchgehalten<br />

werden. Sie produzieren aber Erwartungshaltungen.<br />

• Entsprechend den oben genannten Prämissen läuft das<br />

Einfangen von Beitragszahlern durch die Kassen ausschließlich<br />

in Richtung: Wer hat den niedrigsten Beitragssatz?<br />

Wer senkt demnächst noch weiter ab? Anders: Wer<br />

bietet alles mit weniger Beiträgen? Ad infinitum gedacht<br />

läuft dies in Richtung: Wer bietet alles für „garnix“? Diese<br />

Art von Wettbewerb unter den Kassen war nie einer und<br />

kann auch so nie ein innovativer Wettbewerb um mehr<br />

Qualität mit dann höheren Beiträgen und mehr Transparenz<br />

werden.<br />

• Hinzu kommt noch, dass echter Wettbewerb durch Korsettstangen<br />

wie : „Einheitlich und gemeinsam“, Risikostrukturausgleich<br />

(RSA) mit Koppelung neuerdings an die<br />

DMP und demnächst „Morbi RSA“ eigentlich völlig ausgeschaltet<br />

wird, die Versorgung immer mehr durchreguliert<br />

wird und so natürlich – wie gehabt - immer höhere Verwaltungskosten<br />

entstehen müssen. Die immer enger werdenden<br />

Verflechtungen aller Kassen durch den RSA werden<br />

weitere Spannungen zwischen sog. Geberkassen und<br />

Nehmerkassen gegen die zwangsweisen Nivellierungen<br />

entstehen lassen. Alles nicht zum Wohl des Patienten,<br />

allenfalls zum Erhalt gewachsener verkrustender Organisationsstrukturen.<br />

Die neuen internen, bundesländerübergreifenden<br />

Fusionen - etwa innerhalb der AOK – bringen<br />

zudem neue monopolartige Strukturen auf den Markt.<br />

Anders: Trotz der scheinbaren Vielfalt an Kassen haben<br />

wir im Grunde eine Einheitskasse, innerhalb derer der<br />

Patient zwar von Kasse zu Kasse wechseln darf, die sich<br />

bei näherem Hinschauen durch fast identischen Kassenleistungen<br />

auszeichnen – allerdings mit unterschiedlicher<br />

Beitragshöhe. Ein Wechsel vollzieht sich so zu 90% nicht<br />

wegen Qualität, sondern wg. eines niedrigeren Beitragssatzes.<br />

Diese Art von „mündigem Bürger“ sollten wir alle<br />

nicht wollen, weil der am Ende (von uns gewollt?) so gestrickt<br />

ist, dass er mit niedrigstem Beitragssatz „alles“ haben<br />

will im Krankheitsfall und seine compliance gemäß § 1,<br />

SGB V, eher nicht trainiert - zu Lasten der Solidargemeinschaft.<br />

Wenn hier nicht z.B. neben „boni“ auch „mali“ eingesetzt<br />

werden, wird sich nichts ändern. In solche Strukturen<br />

jetzt auch noch die PKV einzubeziehen, wäre -<br />

jenseits aller zusätzlichen juristischen Argumente - m.E.<br />

fahrlässig gegenüber unsere Gesundheitsversorgung und<br />

dem härter werdenden Wettbewerb auch in diesem gesellschaftlichen<br />

Segment.


• Ohne Einbeziehung dieser Aspekte in die Finanzdebatte:<br />

„Kopfpauschale versus Bürgerversicherung“ oder besser:<br />

„GKV Finanzierung durch weiter an Lohnnebenkosten gekoppelte<br />

Beiträge“ versus „Steuerfinanzierung“(35-40<br />

Mrden. Euro), wird die Diskussion gespenstisch bleiben.<br />

Bleiben wird auch, dass es für die Bürgerversicherung im<br />

Bundesrat bis Herbst 2006 keine Mehrheit geben wird<br />

und für die Kopfprämie neben allen inneren Zwisten in<br />

CDU und CSU keine Mehrheit im Bundestag. Eine zweijährige<br />

Diskussion hält keines der Modelle aus, zumal<br />

sich die Rahmenbedingungen weiterhin deutlich ändern<br />

werden. Bis dahin bleiben dann viele äußerst wichtige<br />

Fragen, Themen weiterhin völlig ausgeblendet:<br />

1. Auf Grund knapper werdender finanzieller Ressourcen<br />

bei einer Beitrags- oder Steuerfinanzierung wird es in<br />

Zukunft ein Grundversorgungspaket A mit einer Budget–<br />

obergrenze geben (müssen), die sich aus den jährlichen<br />

Gesamteinnahmen bemisst. Verschuldungen sind auszuschließen.<br />

Das heißt: Die abrechnungsfähigen Leistungen<br />

dieser Grundversorgung bemessen sich nach den jährlichen,<br />

durchaus schwanken könnenden Einnahmen. In<br />

diesem Paket sollten RSA und „einheitlich und gemeinsam“<br />

gelten. Die Koppelung des RSA an die DMP ist wegen<br />

der extremen Fehlanreizstruktur aufzuheben. Natürlich<br />

steigen wir im Zusammenhang mit einer so an die<br />

Einnahmen gebundenen Grundversorgung/Paket A in eine<br />

offene Rationierungsdebatte ein, die aber unter Einschluß<br />

von Reflexionen über den Artikel 20 GG jeder verstehen<br />

kann und wird, wenn er einen der wichtigsten<br />

Gedanken von Veatch und Brody zum Thema „Solidarität<br />

und Verteilungsgerechtigkeit“ aufnimmt: “Even if all<br />

waste were eliminated (an utopian dream), there would<br />

still be countless medical procedures that would be truly<br />

beneficial for people – enough to consume the entire<br />

gross national product.“<br />

2. Es ist zu erwarten, dass weitere Verlagerungen von Arbeitsplätzen<br />

in EU-Länder oder noch entferntere Regionen mit<br />

niedrigerem Lohnniveau aber hohem Fertigungsstandard<br />

anstehen mit den entsprechenden Folgen für unsere nationale<br />

Wirtschaft. Dies gilt nicht nur für die Autoindustrie<br />

und ihre Zulieferer, dies gilt z.B. im Gesundheitsbereich<br />

auch für die pharmazeutische Industrie mit ihren<br />

Arbeitsplätzen und ihrem Wirken in der Forschung.<br />

Beschleunigt wird diese Auslagerung m.E. zum Beispiel<br />

durch die sehr rigiden, nationalen Festbetragsregelungen<br />

mit ihren Einstufungen in die Gruppen A-B-C und durch<br />

die Nichtanerkenntnis der Bedeutung von Schrittinnovationen<br />

für Sprunginnovationen und für die drei Bereiche:<br />

„Ökonomischer outcome – Medizinischer outcome – Sozialer<br />

outcome“. Dies kann nach Prof. Glaeske zu der Gefahr<br />

führen, dass man „an Arzneimitteln spart und nicht<br />

mit ihnen“, weil allzu vorrangig nur die Kosten (Ökonomischer<br />

outcome) ins Visier genommen werden und<br />

nicht der langfristige Nutzen mit entsprechenden Einsparpotentialen<br />

z.B. durch: Mehr ambulant statt stationär,<br />

weniger Arztbesuche, mehr Lebensqualität, einfachere<br />

Verabreichung, geringerer Zeitaufwand u.a. mehr.<br />

3. Die 400/800 Euro Jobs werden tendenziell ansteigen. Das<br />

ist gut. Gleichzeitig werden sie aber auch geringerer Einnahmen<br />

in die Sozialkassen schleusen.<br />

4. Im größer werdenden Europa werden grenzüberschreitend<br />

Gelder aus dem GKV Topf auswandern. Hier eingesammelte<br />

GKV Beitragsgelder werden damit in wachsendem Maße<br />

nicht mehr nationale Gesundheitsstrukturen, sondern die<br />

von europäischen Nachbarländern stärken. Der Grund:<br />

Leistungen dort sind bei gleicher Qualität vielfach um<br />

40-60% günstiger. Dies wird sich in den nächsten 10-20<br />

Jahren ausweiten. Die Kassen selbst sind durch ihre prekäre<br />

Finanzsituation diesem Transfer nationaler Beitragseinnahmen<br />

durchaus gewogen. Juristisch ist gegen die<br />

entsprechenden EuGH Urteile und EU-Richtlinien nichts<br />

zu machen. Fazit: Die nationalen Handlungsspielräume<br />

zur Abschottung unseres Gesundheitswesens nach außen<br />

hin sinken. Damit erodieren auch zunehmend alle nationalen<br />

Regulierungsmechanismen und Versorgungsbereiche.<br />

Beispielhaft sei hier der Präventions- und Rehabereich<br />

mit seinen Kurorten genannt. Es gibt keinen ernst<br />

zunehmenden Experten, der hier nicht ein Abschmelzen<br />

der vorhandenen (Über)Kapazitäten um 40-60% vorhersagt.<br />

Zusätzlich kommen hier aus Gründen enger Kassenfinanzen<br />

auch noch nationale Entwicklungen in Anschlag<br />

wie etwa: Ambulant vor stationär, Auslastung von Betten<br />

in Akuthäusern für frühmedizinische Reha, Dumpingpreisverhandlungen<br />

der Kassen durchaus zu Lasten der<br />

Qualität und eben Reha und Prävention im kostengünstigeren<br />

Ausland.<br />

5. Im Rahmen der Föderalismusdebatte sollte endlich die duale<br />

durch die monistische Finanzierung abgelöst werden,<br />

um weiteres Versickern von Steuermilliarden zu verhindern<br />

und endlich eine konsistentere Krankenhausplanung<br />

nach Bedarf und Qualität zu ermöglichen? Dies auch in<br />

Kenntnis, dass die Lauterbach Versprechen, mit den DRG<br />

Einsparungen und gleichzeitig mehr Qualität zu generieren,<br />

nicht eintreten können. Erwähnt sei hier stellvertretend<br />

für viele andere nicht erwartete Dinge die Entwicklung,<br />

dass vermehrt Uni-Kliniken durch die DRG-Folgen<br />

3,4 Milliarden an die Häuser der Grundversorgung zu verlieren<br />

drohen. Austritte aus Landeskrankenhausgesellschaften<br />

in NRW und Thüringen stehen an.<br />

III Erkenntnisse und Lösungswege<br />

Ich glaube, dass wir in einem gesamtgesellschaftlichen Dialog<br />

mehr als bisher und vor allem ganzheitlicher auch folgendes<br />

thematisieren müssen:<br />

• Ein nationales nachhaltiges Wachstum wie in den fünfziger-sechziger<br />

wird auch mit den derzeitigen positiven<br />

Wachstumsraten nicht mehr erwartet werden dürfen. Die<br />

Vision a la „es wird schon werden“, sollten wir nicht weiterstricken.<br />

Das glaubt auch niemand mehr. Hier sollten<br />

wir nicht weiter falsche Erwartungshaltungen produzieren,<br />

die nur mit Enttäuschungen und Vertrauensverlust<br />

enden oder finanzpolitisch nur mit weiteren Verschuldungen<br />

erfüllt werden können.<br />

• Für den Gesundheitsbereich wird dies heißen, dass mit<br />

endlichen Geldern nicht mehr unendliche Leistungen,<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

3


4<br />

steigende Umsätze, wachsende Einnahmen und sinkende<br />

Beiträge erwartet bzw. versprochen werden dürfen.<br />

• Die Versorgerkassen sollten endlich mehr Handlungsspielräume<br />

für echten innovativen Wettbewerb erhalten, der<br />

nicht nur ausgerichtet sein darf auf den „niedrigsten Beitragssatz“.<br />

• Der „RSA“, in Sonderheit seine Koppelung an die DMP,<br />

sollte dazu ebenso wie „einheitlich und gemeinsam“ in<br />

mehrjährigen Stufen in den Zusatzversicherungspaketen<br />

B und C abgeschmolzen werden.<br />

• Wir sollten – auf der Basis der Kasseneinnahmen ohne jede<br />

Form von Verschuldung – eine Grundversorgung mit<br />

dem vorhandenen Geld definieren (Grundversorgungspaket<br />

A) mit solidarisch-paritätischer Finanzierung.<br />

• Dazu sollten - bei Einfrieren des Arbeitgeberanteils – weitere<br />

Zusatzpakete innerhalb der GKV und/oder mit der PKV<br />

als weiterbestehendem eigenständigen Vollsortimenter<br />

kommen, um mehr Planungssicherheit für alle Beteiligten<br />

zu begründen und unliebsame Überraschungen z.B. durch<br />

Herausnahme von OTC Präparaten, Ausgliederung von<br />

Zahnersatz, Erhöhung von Zuzahlungen etc. zu vermeiden.<br />

Diese Zusatzversicherungspakete B und C sind dann<br />

mit einem höheren Arbeitnehmerbeitrag belegt, den er<br />

jetzt im Krankheitsfall auch schon bezahlt in Form von<br />

Zuzahlungen, beim Zahnersatz, bei OTC Produkten u.a.<br />

mehr. In den Paketen B und C gibt es die RSA Mechanismen<br />

und „einheitlich und gemeinsam“ nicht mehr.<br />

Bei der Ermittlung von Beitragssätzen für die GKV-<br />

Versorgungspakete müssen auch die Kostenentwicklungen<br />

in den korrespondierenden Bereichen Pflege<br />

und Rente transparent aufgezeigt werden, damit<br />

nicht erneut Verschiebebahnhöfe konstruiert werden,<br />

was tödlich ist für Planungssicherheit und Vertrauensschutz.<br />

• Ich glaube, dass sich auf diesem Weg ein neuer kreativer<br />

Wettbewerb zwischen den Kassen entwickeln<br />

wird, ebenso ein neues Preisgefüge bei allen Anbietern,<br />

die dann genau wissen, was sie im Rahmen einer<br />

Grundversorgung für ihr Produkt erhalten, und<br />

was über Zusatzpakete von Patienten nach Beratung<br />

mit ihren Ärzten und Kassen über Zuzahlungen nachgefragt<br />

und von Kassen bezahlt wird. Ich bin zusätzlich<br />

sicher, dass sich dann bei den Beitragszahlern<br />

auch mehr compliance und mehr Kostenbewusstsein<br />

entwickeln wird, zumal wenn diese Pakete nicht nur<br />

mit boni sondern auch mit mali gekoppelt werden.<br />

• Dann wird sich auch auf Dauer ein mündigerer Patient<br />

entwickeln, der mehr als bisher wirklich auswählen<br />

darf und nicht mehr auf Kosten der Solidargemeinschaft<br />

mit seiner Gesundheit Schindluder<br />

treiben wird. Natürlich kann es zu Fehlentscheidungen<br />

bei der Wahl der Versorgungspakete kommen,<br />

das kann auch bei mündigsten Menschen geschehen.<br />

Die Kampfparole: „Wenn wir nicht alles für den Beitragszahler/Patienten<br />

regulieren, wird er über den<br />

Tisch gezogen“, hat, wie wir sehen, falsche Entwicklungen<br />

nicht nur nicht aufgehalten, sondern befördert.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

• Der Sicherstellungsauftrag sollte auf die Beitragszahler<br />

und ihre Kassen übergehen. Die KV-en werden zu consultants<br />

für Ihre Kollegen und Patienten vor Ort. Damit können<br />

gegenseitige Abhängigkeiten, Verkrustungen und<br />

Interessengeflechte, die sich durch die gemeinsame Selbstverwaltung<br />

entwickelt haben, endlich aufgelöst werden.<br />

Und es gibt klare Zuständigkeiten anstelle des Hin- und<br />

Herschiebens von Schuldzuweisungen.<br />

• Jenseits aller wahlstrategischen Überlegungen bleibt nur<br />

noch zu sagen, dass auch aus politisch-juristischen Gründen<br />

(Föderalismus!) die gewaltigen Aufgaben nur mit Hilfe<br />

einer „großen Koalition“ lösbar werden können, weil<br />

der dann gesamtgesellschaftlich zu führende Diskurs nur<br />

gemeinsam „ausgehalten“ werden kann.<br />

Eike Hovermann MdB, SPD<br />

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WERBUNG MIT PRAXISSCHWERPUNKTEN IM INTERNET<br />

– neue Entscheidung des BGH<br />

Dr. jur. Holger Andersen<br />

Ein Zahnarzt hatte auf seiner Praxishomepage<br />

als Schwerpunkte seiner<br />

Praxis die Prophylaxe, die Implantologie<br />

sowie die Ästhetische Zahnheilkunde<br />

benannt. Hiergegen hatte<br />

die <strong>Zahnärztekammer</strong> Nordrhein auf<br />

Unterlassung geklagt. Ihre Klage begründete<br />

die Kammer damit, dass<br />

die Werbung des Zahnarztes irreführend<br />

und damit berufswidrig sei.<br />

Vor dem BGH erhielt der werbende<br />

Zahnarzt Recht.<br />

Der BGH begründete seine Entscheidung<br />

in einem erst jetzt veröffentlichten<br />

Urteil vom 9.10.2003 wie folgt:<br />

In der Rechtsprechung sei anerkannt, dass dem Arzt in bestimmten<br />

Grenzen auch Ankündigungen mit werbendem<br />

Charakter nicht verwehrt werden könnten. Dem Arzt sei es<br />

grundsätzlich unbenommen, in angemessener Weise auf<br />

seine Leistungen hinzuweisen und ein entsprechendes Informationsinteresse<br />

zu befriedigen. Dies treffe in besonderer<br />

Weise auf die Darstellung im Internet zu. Das Internet<br />

sei eine sogenannte passive Darstellungsplattform, die, anders<br />

als Anzeigen, sich dem Leser nicht ungefragt aufdränge,<br />

sondern nur von interessierten Personen ausgewählt<br />

werde.<br />

Die Angabe der Praxisschwerpunkte Prophylaxe, Implantologie<br />

und Ästhetische Zahnheilkunde erwecke beim Publikum<br />

nicht den irreführenden und falschen Eindruck, dass<br />

DOMAIN-BEZEICHNUNGEN DES ZAHNARZTES IM INTERNET<br />

Zunehmend erreichen uns Beschwerden über Domain-Namen,<br />

die Zahnärzte im Internet verwenden. So stellt sich die<br />

Frage, ob Bezeichnungen, wie „www.zahnarzt-osnabrück.de“<br />

oder „www.implantat-behandlung.de“ zulässig sind. Maßstab<br />

für die Beantwortung dieser Frage ist die Berufsordnung. Danach<br />

ist dem Zahnarzt eine irreführende Werbung untersagt.<br />

Zur Beantwortung der Frage, wann eine Irreführung des Pu-<br />

der Zahnarzt insoweit gegenüber anderen Zahnärzten über<br />

besondere Fähigkeiten verfüge. Nach der Lebenserfahrung<br />

liege es fern, dass ein Arzt, der Bereiche benennt, in denen<br />

er schwerpunktmäßig tätig ist, sich damit zugleich einer<br />

besonderen rechtsförmlich erworbenen Qualifikation berühme.<br />

Die Angabe eines Praxisschwerpunktes bedeute lediglich,<br />

dass der Zahnarzt auf diesem Gebiet nachhaltig<br />

tätig sei und deshalb dort über besondere Erfahrungen<br />

verfüge.<br />

Zu Unrecht meine das Gericht in der Vorinstanz, dass die<br />

von dem Zahnarzt unter der Überschrift „Prophylaxe“ angegebenen<br />

Tätigkeiten wie „professionelle Zahnreinigung,<br />

Patienteninformation und Anleitung zur richtigen Zahnpflege,<br />

Demonstration geeigneter Hilfsmittel für die Zahnpflege,<br />

Fissuren-Versiegelung bei Kindern und Erwachsenen“<br />

keinen Schwerpunkt darstellen könnten, da sie zum<br />

Standard einer jeden Zahnarztpraxis gehörten. Die Angabe<br />

eines Praxisschwerpunkts bedeute lediglich, dass der Zahnarzt<br />

auf dem Gebiet der Prophylaxe nachhaltig tätig sei<br />

und deshalb dort Erfahrung besitze. Der Umstand, dass es<br />

sich dabei um Tätigkeiten handelt, die jeder andere Zahnarzt<br />

in mehr oder weniger großem Umfang auch ausübt,<br />

oder ausüben kann, stehe dieser Aussage nicht entgegen.<br />

Einschränkend meint der BGH jedoch, dass ein Zahnarzt<br />

nicht sämtliche Bereiche der zahnärztlichen Tätigkeit zu<br />

einem Schwerpunkt seiner Praxis erklären könne. Dies habe<br />

der Zahnarzt im zu entscheidenden Fall jedoch nicht getan.<br />

Dr. jur. Holger Andersen<br />

Hauptgeschäftsführer der ZKN<br />

blikums vorliegt, stellt die Rechtsprechung auf den „situationsadäquat<br />

durchschnittlich aufmerksamen informierten<br />

und verständigen Internetnutzer“ ab. Was geschehen muss,<br />

damit dieser verständige Mensch irregeführt wird, beurteilt<br />

die Rechtsprechung unterschiedlich.<br />

Die nachfolgend dargestellten Entscheidungen haben Domain-Bezeichnungen<br />

von Rechtsanwälten zum Gegenstand.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

5


6<br />

Da die Rechtsprechung zwischen Zahnärzten, Rechtsanwälten<br />

und anderen Freiberuflern hinsichtlich der Werbemöglichkeiten<br />

keine Unterschiede macht, sind sie auch auf<br />

Zahnärzte übertragbar.<br />

Das OLG Celle untersagte mit Urteil vom 29.03.2001 die<br />

Verwendung der Internet-Domain „www.anwalt-hannover.de“.<br />

Das Gericht hielt diese Bezeichnung für eine irreführende<br />

Werbung im Sinne des § 3 UWG. Die Domain-<br />

Bezeichnung, so das Gericht, rufe bei einem beachtlichen<br />

Teil der durchschnittlich informierten Internetnutzer die<br />

Vorstellung hervor, dass unter dieser Bezeichnung die<br />

Homepage einer zentralen Stelle mit Angeboten einer größeren<br />

Anzahl von Anwaltskanzleien im Raum Hannover<br />

aufzurufen sei.<br />

Etwas anders argumentiert das OLG München in einer Entscheidung<br />

vom 18.04.2002. Das Gericht hält den Domain-<br />

Namen „rechtsanwaelte-dachau.de“ für unzulässig. Das<br />

Gericht meint, dass diese Domain-Bezeichnung bei einem<br />

nicht unbeachtlichen Teil der durchschnittlich aufmerksamen<br />

Internetnutzer die Vorstellung hervorrufen könne, dass<br />

sich dahinter ein örtliches Anwaltsverzeichnis, etwa die<br />

Homepage des örtlichen Anwaltvereins, mit einer Auflistung<br />

sämtlicher Rechtanwaltskanzleien im Raum Dachau<br />

verberge. Der „situationsadäquat durchschnittlich aufmerksame,<br />

informierte und verständige Internetnutzer“, der<br />

nach Rechtsanwälten im Raum Dachau suche, werde wegen<br />

der Kombination des Begriffs „rechtsanwaelte“ mit dem<br />

Städtenamen „dachau“ nicht eine einzelne Kanzlei, sondern<br />

ein örtliches Anwaltsverzeichnis vermuten. Maßgeblich für<br />

die Entscheidung des Gerichts ist also, dass „rechtsanwaelte“<br />

im Plural genannt werden. Das Gericht bezieht sich in<br />

seiner Entscheidung auch auf ein eigenes, nicht veröffentlichtes,<br />

Urteil aus dem Jahre 2001. Danach ist die Verwendung<br />

der Bezeichnung „www.rechtsanwalt-kempten.de“.<br />

nicht zu beanstanden, da durch die Verwendung des Singulars<br />

hinreichend deutlich werde, dass es sich lediglich um<br />

eine einzelne Anwaltskanzlei handele.<br />

Das Landgericht Duisburg hält demgegenüber in einer Entscheidung<br />

vom 10.01.2002 den Domain-Namen „anwaltmuelheim.de“<br />

für zulässig. Das Gericht vertritt die Auffassung,<br />

dass die Verwendung dieser Domain-Bezeichnung<br />

keine irreführende Angabe im Sinne von § 3 UWG sei. Eine<br />

Irreführung sei, nur dann anzunehmen, wenn Internetnutzer,<br />

die auf die Homepage des Antragsgegners stoßen, zu<br />

der Annahme verleitet würden, es handele sich um<br />

das Portal der in Muelheim ansässigen Rechtsanwälte<br />

oder die dargestellte Kanzlei sei die einzige Anwaltskanzlei<br />

in Muelheim an der Ruhr. Diese Gefahr<br />

besteht in dem zu entscheidenden Fall jedoch<br />

nicht, da bereits die Eingangsseite der Homepage<br />

ausdrücklich klarstelle, dass nur eine einzelne Anwaltskanzlei<br />

dargestellt sei. Im übrigen bewege sich<br />

die Darstellung der Anwaltskanzlei im Internet innerhalb<br />

dessen, was nach der Bundesrechtsanwaltsordnung<br />

erlaubt sei.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

Klarheit scheint nunmehr der BGH mit Urteil vom 25.11.2002<br />

geschaffen zu haben. Der BGH hatte sich mit der Frage auseinander<br />

zu setzen, ob die Domain „www.presse-recht.de“ für<br />

eine Anwaltskanzlei zulässig sei. Der BGH bejaht diese Frage.<br />

Er hält diese Bezeichnung nicht für irreführend. Seine Auffassung<br />

begründet er im wesentlichen wie folgt:<br />

Für die Registrierung von Domain-Namen gelten keine besonderen<br />

Regeln. Maßgebend sei allein das Prioritätsprinzip,<br />

das heißt, wer einen Namen als erster registrieren lasse,<br />

könne diesen verwenden. Daher wisse der normale Internetnutzer,<br />

dass er bei Eingabe einer bestimmten Rechtsmaterie<br />

auch auf ein Informationsangebot eines Betreibers gelangen<br />

könne, der sich gewerblich oder freiberuflich mit dieser<br />

Materie befasse und an der Herstellung eines geschäftlichen<br />

Kontakts zu dem Internetnutzer interessiert sei. Im übrigen<br />

dürfe bei der rechtlichen Bewertung nicht außer Acht<br />

gelassen werden, dass die mögliche Fehlvorstellung des Internetnutzers<br />

über die Person des Anbieters im vorliegenden<br />

Fall spätestens durch Aufschlagen der ersten Seite der<br />

Homepage ausgeräumt würde. Dem Umstand, dass eine etwaige<br />

ursprüngliche Fehlvorstellung auf diesem Wege umgehend<br />

korrigiert werde, komme eine erhebliche rechtliche<br />

Bedeutung für die Beantwortung der Frage zu, ob eine Irreführung<br />

vorliege. Der durchschnittliche informierte Internetnutzer,<br />

der bei Eingabe des Domain-Namens auf die Homepage<br />

einer Anwaltskanzlei stoße, die sich auf das Gebiet des<br />

Presserechts spezialisiert habe, könne erkennen, dass die<br />

gefundene Homepage nicht das gesamte Angebot anwaltlicher<br />

Dienstleistungen auf dem Gebiet des Presserechts in<br />

Deutschland repräsentiere. Die eingangs zitierte Entscheidung<br />

des OLG Celle dürfte danach kaum noch aufrecht zu<br />

erhalten sein.<br />

Danach ist festzuhalten, dass eine Irreführung zumindest<br />

dann nicht vorliegt, wenn auf der Homepage unzweifelhaft<br />

deutlich wird, dass es sich dabei um die Homepage einer<br />

einzelnen Zahnarztpraxis handelt. Dies vorausgesetzt, sind<br />

„www.zahnarzt-osnabrück.de“ und „www.implantat-behandlung.de“<br />

nicht zu beanstanden.<br />

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nehmen wir sehr persönlich!<br />

Dr. jur. Holger Andersen<br />

Hauptgeschäftsführer der ZKN<br />

demedis dental depot GmbH Hannover<br />

Ahrensburgerstraße 1<br />

30659 Hannover<br />

Tel. 0173/6664480<br />

Fax 0511/61521-15<br />

E-Mail: Gunnar.Schmidt@demedis.com<br />

Ihr Ansprechpartner: Gunnar Schmidt


KZVN: EVOLUTION ODER REVOLUTION<br />

In wenigen Tagen wird durch Stimmabgabe<br />

entschieden, in welcher<br />

Zusammensetzung die nächste Vertreterversammlung<br />

der KZVN Entscheidungen<br />

für die Kollegenschaft<br />

treffen wird.<br />

Die Kandidaten der Zahnärzte für<br />

<strong>Niedersachsen</strong> (ZfN) haben bereits<br />

vor Monaten gesagt, dass sie trotz<br />

der bekannten Repressalien aus dem<br />

GMG <strong>2004</strong> - hauptamtliche Vorstände,<br />

verschärfte Prüfungsausschüsse,<br />

HVM-Gestaltungsspielraum, etc. -<br />

DMD Henner Bunke<br />

nach wie vor Vorteile im Verbleib in<br />

Vorsitzender der „Zahnärzte der Selbstverwaltung sehen. Die<br />

für <strong>Niedersachsen</strong> ZfN“<br />

vom Freien Verband postulierte Fundamentalopposition<br />

würde letztlich die Fremdverwaltung<br />

durch den medizinischen Dienst nach sich ziehen.<br />

Die Kostenerstattung ist auch für uns die einzig langfristige<br />

Lösung, die Bürokratie reduziert, die Selbstverantwortung<br />

des Patienten stärkt, die beste Behandlungsqualität sichert<br />

und die effizienteste Lösung der Rechnungsprüfung darstellt.<br />

Leider ist die Politik derzeit noch nicht bereit, diesen<br />

Weg ohne große Hindernisse mitzugehen. Das Europarecht<br />

und die vielen guten Argumente werden letztendlich nicht<br />

daran vorbei führen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen wir<br />

AKTION „DATENSCHUTZ IN DER ARZTPRAXIS“<br />

Die Aktion Datenschutz in der Arztpraxis wird getragen von<br />

der Ärztekammer <strong>Niedersachsen</strong>, der Psychotherapeutenkammer<br />

<strong>Niedersachsen</strong>, der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong>,<br />

der Kassenärztlichen Vereinigung <strong>Niedersachsen</strong>, dem<br />

Berufsverband der Arzt-, Zahnarzt- und Tierarzthelferinnen<br />

(Landesverband <strong>Niedersachsen</strong>), der Landesvereinigung für<br />

Gesundheit in <strong>Niedersachsen</strong> e. V., dem Niedersächsischen<br />

Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit<br />

und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz in <strong>Niedersachsen</strong>.<br />

Ziel der Aktion ist es, Sensibilität für die Bedeutung des Arztgeheimnisses<br />

und des Datenschutzes zu schaffen. Dazu wurde<br />

in einem ersten Schritt ein Selbstcheck für Zahnärzte<br />

und Ärzte entwickelt, der den <strong>ZNN</strong> 6/<strong>2004</strong> als Beilage beigefügt<br />

war. Mit Hilfe des Selbstchecks sollte der Zahnarzt<br />

in die Lage versetzt werden, Schwachpunkte in seiner Praxis<br />

bei der Umsetzung des Datenschutzes selbst zu ermitteln<br />

und Abhilfe zu schaffen.<br />

mit dem derzeitigen System leben und das beste daraus<br />

machen. Leistungsbegrenzungen im budgetierten System,<br />

Mehrkostenleistungen und Privatleistungen sind die Mechanismen<br />

in diesem System, um die Qualität unserer<br />

Praxen weiter zu entwickeln.<br />

Ein kollektiver Ausstieg, wie kürzlich von den Vordenkern im<br />

Freien Verband/VUV gefordert, hinterlässt ein Trümmerfeld.<br />

Zahlreiche Insolvenzen und Einzelverträge mit Krankenkassen<br />

wären die sichere Folge, und dies durch unser eigenes<br />

Handeln. Wir von ZfN glauben nicht, dass die niedersächsische<br />

Kollegenschaft derartige Verhältnisse wünscht.<br />

Die „niedersächsischen Verhältnisse“ der letzten Jahre sind<br />

das Ergebnis von Konfliktstrategien gegenüber der Politik,<br />

den Krankenkassen, den Gerichten und Medien. Auch die<br />

riesige Prozesslawine - über 3000 mit den eigenen Vertragszahnärzten<br />

- muß beendet werden. Dialogfähigkeit und<br />

gute Argumente können Besseres erwirken. Eine schlankere,<br />

effizientere KZVN-Verwaltung wäre die Folge. Vertrauen<br />

mit allen Vertragspartnern, insbesondere auch den Vertragszahnärzten<br />

muß zurück erarbeitet werden. Honorartöpfe für<br />

eine bestehende Grundversorgung müssen erhalten werden<br />

und nicht leichtfertig auf dem Altar von standespolitischen<br />

Ideologien geopfert werden.<br />

DMD Henner Bunke<br />

Vorsitzender der „Zahnärzte für <strong>Niedersachsen</strong> ZfN“<br />

In einer zweiten Stufe ist nunmehr ein Merkblatt für Patienten<br />

entwickelt worden. Mit diesem Merkblatt soll der Patient<br />

ermuntert werden, selbst etwas zur Wahrung der Vertraulichkeit<br />

in der Arztpraxis beizutragen. Ziel ist es nicht,<br />

Konflikte in das Verhältnis Zahnarzt / Patient zu tragen, sondern<br />

den Patienten hinsichtlich der Vertraulichkeit selbst problembewusst<br />

zu machen. Das Merkblatt ist auf der Homepage<br />

der ZKN unter http://www.zkn.de/02/praxisfuehrung/<br />

MerkblattPatienten-DiNA4-2.pdf veröffentlicht. Es kann<br />

von dort ausgedruckt und von Zahnärzten, die an der Aktion<br />

teilnehmen möchten, an Patienten verteilt werden.<br />

Selbstverständlich kann jeder Zahnarzt selbst entscheiden,<br />

ob er mitmachen möchte. Die Teilnahme ist für den Zahnarzt<br />

freiwillig.<br />

Dr. Joachim Wömpner<br />

Vizepräsident der ZKN<br />

Dr. Holger Andersen<br />

Hauptgeschäftsführer der ZKN<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

7


8<br />

VOLLKERAMISCHE RESTAURATIONEN<br />

■ Einleitung<br />

Vollkeramische Restaurationsmaterialien sind in der Zahnheilkunde<br />

immer dann gefragt, wenn höchste Ansprüche<br />

an Ästhetik und Biokompatibilität gestellt werden. Die<br />

hohe Biokompatibilität von Keramiken beruht auf der Tatsache,<br />

dass sich deren Bestandteile bereits auf einer hohen<br />

Oxidationsstufe befinden. Eine weitere Reaktion unter den<br />

feuchtwarmen Bedingungen des Mundmilieus, wie von<br />

einigen Metall-Legierungen bekannt, ist daher unwahrscheinlich.<br />

Man spricht auch von einem reaktionsträgen<br />

oder inerten Verhalten der Keramik. Negative Wechselwirkungen<br />

mit dem umgebenden Gewebe sind damit nicht zu<br />

erwarten. Von klinischen Nachuntersuchungen ist zudem<br />

bekannt, dass die Akkumulation mikrobieller Plaque auf<br />

glasierten vollkeramischen Oberflächen geringer war, als<br />

bei anderen dentalen Werkstoffen. Keramische Materialien<br />

können hinsichtlich der optischen und mechanischen Eigenschaften<br />

nahezu exakt auf die natürliche Zahnhartsubstanz<br />

abgestimmt werden. Dies betrifft insbesondere<br />

das spezifische Eigenschaftsprofil des Zahnschmelzes.<br />

Neben diesen zahlreichen positiven Eigenschaften besitzen<br />

keramische Werkstoffe auch gewisse Nachteile: Aufgrund<br />

der gerichteten kovalenten Bindungen im Kristallgitter zeigen<br />

Keramiken im Vergleich zu Metallen eine geringere<br />

mechanische Festigkeit, eine höhere Festigkeitsstreuung<br />

sowie eine zeitabhängige Festigkeitsminderung. Diese waren<br />

u. a. verantwortlich für die hohen Misserfolgsraten<br />

früherer vollkeramischer Restaurationen [Erpenstein H.,<br />

Kerschbaum Th./ Mc Lean, J. W:]. Oft ist noch das Vorurteil<br />

anzutreffen, dass vollkeramische Restaurationen eine sehr<br />

invasive Präparationsgestaltung erfordern. Dies war für die<br />

früher überwiegend verwendete keramische Jacketkrone<br />

und Kronen aus dem ersten gussfähigen Glaskeramik-System<br />

zutreffend, für die ein hoher axialer Abtrag als notwendig<br />

erachtet wurde, um eine ausreichende Festigkeit zu<br />

erzielen. Neue In-vitro-Erkenntnisse und ein besserer Einblick<br />

in die Stressformation vollkeramischer Restaurationen<br />

haben jedoch in den letzten Jahren zu einer zurückhaltenderen<br />

Präparationsweise geführt. Aktuell verfügbare vollkeramische<br />

Systeme haben durch die rasante technische<br />

Weiterentwicklung der letzten Jahre eine erhebliche Festigkeitssteigerung<br />

und Anwendersicherheit erfahren, die sich<br />

in zufriedenstellenden klinischen Daten wiederspiegelt.<br />

Wesentliche Voraussetzungen für einen klinischen Langzeiterfolg<br />

sind jedoch eine korrekte Materialauswahl und<br />

Indikationsstellung für die verfügbaren Systeme.<br />

Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Restaurationsmöglichkeiten<br />

mit aktuell verfügbaren vollkeramischen<br />

Systemen.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

■ Wurzelstifte aus Keramik<br />

Der zunehmende klinische Einsatz vollkeramischer Restaurationen<br />

hoher Transluzenz hat in den letzten Jahren die<br />

Anforderungen an die optischen Eigenschaften des Aufbausystems<br />

für endodontisch behandelte Zähne erheblich<br />

verändert. Wurzelstifte aus Metall sind nicht immer in der<br />

Lage, die Forderungen nach einer hohen Korrosionsbeständigkeit<br />

und Gewebeverträglichkeit zu erfüllen. Zudem wird<br />

vermehrt die fehlende Transluzenz metallischer Stiftaufbauten<br />

beklagt, die das Erscheinungsbild vollkeramischer<br />

Restaurationen stark beeinträchtigen können und teilweise<br />

blaulivide Verfärbungen der<br />

angrenzenden Gingiva hervorrufen.<br />

Mit der Einführung<br />

konfektionierter Wurzelstifte<br />

aus teilstabilisierter Zirkoniumdioxid(ZrO<br />

2)-Keramik (z. B.<br />

Cerapost oder Cosmopost)<br />

stehen metallfreie Stiftaufbausysteme<br />

mit vielverspre-<br />

chenden ästhetischen und<br />

werkstofflichen Eigenschaften<br />

zur Verfügung. Durch die<br />

Entwicklung einer speziellen<br />

Glaskeramik (IPS Empress<br />

Cosmo), die als individueller<br />

Stumpfaufbau an konfektionierte<br />

Wurzelstifte aus ZrO 2-<br />

Keramik angepresst werden<br />

kann, ist die Herstellung einteiliger,<br />

halbkonfektionierter<br />

Stiftaufbauten möglich<br />

geworden (Abb. 2). Der<br />

Haupteinsatzbereich ist die<br />

Frontzahnregion des Oberkiefers<br />

[Edelhoff D., Spiekermann<br />

H., Yildirim M.:]. Eine<br />

Steigerung der Stiftretention<br />

im Wurzelkanal sowie eine<br />

bessere Spannungsverteilung<br />

auf die umgebene Kanalwand<br />

kann durch eine adhäsive Befestigung<br />

erzielt werden. Für<br />

die adhäsive Befestigung eignen<br />

sich autopolymerisierende<br />

oder dualhärtende Dentinadhäsiv-<br />

und Befestigungskomposit-Systeme.<br />

Rein<br />

lichthärtende Befestigungsmaterialien<br />

können angesichts<br />

der geringen Durch-<br />

Abb. 1a: Durchlichtaufnahme von zu Behandlungsbeginn<br />

vorhandenen metallkeramischen<br />

Kronen (11 und 21), die aufgrund<br />

einer insuffizienten Randschlussqualität<br />

entfernt wurden.<br />

Abb. 1b: Durchlichtaufnahme von nachfolgend<br />

eingegliederten vollkeramischen Kronen<br />

aus Silikatkeramik.<br />

Abb. 2: Versorgung von Frontzähnen (11 bis<br />

23) mit konfektionierten Wurzelstiften aus<br />

teilstabilisierter Zirkoniumdioxid-Keramik,<br />

die im zahntechnischen Labor mit einem<br />

individuellen Stumpfaufbau aus einer speziellen<br />

Glaskeramik versehen wurden.


härtungstiefe nicht zuverlässig auspolymerisiert werden.<br />

Die direkte Technik mit einem individuellen Stumpfaufbau<br />

aus Komposit kann durchgeführt werden, wenn noch mindestens<br />

30 Prozent intakte Zahnhartsubstanz koronal der<br />

Präparationsgrenze vorhanden ist. Die indirekte Technik<br />

sollte bei einem ausgeprägten Destruktionsgrad des Zahnes<br />

mit weniger als 30 Prozent an koronaler Zahnhartsubstanz<br />

gewählt werden. Ausschlag gebend für den klinischen Langzeiterfolg<br />

ist die Umsetzung einer sog. Ferrule- oder Fassreifen-Gestaltung<br />

(Abb. 2). Damit ist die Präparation eines<br />

mindestens 2 mm breiten zirkulären Dentinsaumes apikal<br />

des Aufbaus gemeint, deren gegenüberliegende Wände<br />

nahezu parallel sind und später von der definitiven Krone<br />

umfasst werden. Als Kontraindikationen für den präprothetischen<br />

Aufbau mit vollkeramischen Wurzelstiften sind die<br />

mangelnde Umsetzbarkeit der Fassreifen-Gestaltung, starke<br />

Parafunktionen, Tiefbiss, geringe Durchmesser der Wurzelkanalfüllung<br />

mit Durchmessern von weniger als ISO 40<br />

sowie ein geringer Wurzeldurchmesser (z. B. Unterkiefer-<br />

Incisivi) anzusehen.<br />

■ Keramikschalen<br />

Die Kombination von Keramiken und Befestigungskomposits<br />

mit zahnähnlicher Transluzenz hat die klinische Anwendung<br />

der Adhäsivtechnik in den letzten Jahren stark vorangetrieben<br />

und neue restaurative Behandlungsmöglichkeiten<br />

erschlossen. Der Erhalt von Zahnschmelz ist heute ein wesentlicher,<br />

die Präparation bestimmender Faktor für adhäsiv<br />

befestigte Restaurationen geworden. Vollkeramische Veneers<br />

ermöglichen in diesem Zusammenhang einen besonders<br />

schonenden Umgang mit gesunder Zahnhartsubstanz: Für<br />

die Aufnahme einer herkömmlichen metallkeramischen Krone<br />

müssen über 70 % der<br />

Hartsubstanz einer natürlichen<br />

Zahnkrone abgetragen<br />

werden. Der Substanzabtrag<br />

für ein Veneer beträgt dagegen<br />

je nach Präparationsgestaltung<br />

lediglich zwischen<br />

7 % und 30 % (Abb. 3). Der<br />

erheblich reduzierte Abtrag<br />

hat wichtige Vorteile für den<br />

Patienten und den Zahnarzt:<br />

die Behandlung verläuft weniger<br />

traumatisch, die Abformung<br />

ist einfacher und die<br />

Anzahl postoperativer Komplikationen<br />

ist verringert.<br />

Zudem ist die Lebenserwartung<br />

der restaurierten Zähne erhöht. Einwände, dass diese<br />

Technik einen noch zu experimentellen Charakter besäße,<br />

haben heute nicht mehr Bestand. Zahlreiche klinische Studien<br />

mit Beobachtungsdauern bis zu 15 Jahren belegen,<br />

dass keramische Veneers bei korrekter Anwendung sehr zuverlässig<br />

über diesen Zeitraum eingesetzt werden können<br />

(Abb. 4a und 4b).<br />

Silikatkeramiken (z. B. Press-Glaskeramik oder auf feuerfesten<br />

Stümpfen geschichtete Glaskeramik) sind für adhäsiv<br />

Abb. 3: Vergleich der Präparationsgestaltung<br />

am Beispiel eines mittleren Schneidezahnes<br />

des Unterkiefers. Für die links dargestellte Veneer-Präparation<br />

werden etwa 20 Prozent<br />

Hartsubstanz im Bereich der Zahnkrone abgetragen.<br />

Eine Präparation für die Aufnahme<br />

einer konventionellen Krone erfordert dagegen<br />

einen Substanzabtrag von etwa 70 Prozent.<br />

befestigte Einzelzahn-Restaurationen<br />

wie Veneers, Inlays,<br />

Onlays und Teilkronen<br />

ausreichend, da sie über<br />

schmelzähnliche physikalische<br />

Eigenschaften verfügen. Erst<br />

durch die adhäsive Anbindung<br />

an den Zahnschmelz erhalten<br />

diese Restaurationen die erforderliche<br />

Festigkeit und Retention.<br />

■ Vollkeramische Kronen<br />

Beim Einsatz moderner vollkeramischer<br />

Systeme ist die<br />

Abtragsrate für Vollkronen<br />

geringer einzustufen, als jene<br />

für die klassische Präparation<br />

für eine metallkeramische<br />

Vollkrone. Eine zu Zahnhartsubstanz<br />

fordernde Präparation,<br />

wie sie zum Teil für<br />

frühere vollkeramische Kronensysteme<br />

gefordert wurde,<br />

ist aus heutiger Sicht aus<br />

mehreren Gründen abzulehnen:<br />

es wird zunehmend pulpanahes<br />

Dentin mit einem<br />

erhöhten Anteil an Dentintubuli<br />

freigelegt, das Verhältnis<br />

des Restdentins zu den Hohlräumen<br />

(Pulpenkavum, Dentintubuli)<br />

wird negativ<br />

beeinflusst und hat eine Verringerung<br />

des E-Moduls des<br />

Zahnstumpfes zur Folge.<br />

Durch die erhöhte Anzahl an<br />

Dentintubuli tritt vermehrt<br />

Dentinliquor aus, der die adhäsive<br />

Anbindung beeinträchtigen<br />

kann und damit die<br />

Gefahr postoperativer Probleme<br />

erhöht. Zudem würde<br />

der Indikationsbereich für<br />

jugendliche Zähne mit ausgedehnten<br />

Pulpenkaven erheblich<br />

eingeschränkt.<br />

Das Hohlkehldesign hat sich<br />

als eine einfach umzusetzende,<br />

schonende und wenig traumatisierende Präparationsform<br />

für die Vollkronen-Technik bewährt und scheint sich<br />

hinsichtlich der Dauerhaltbarkeit der Kronen nicht negativ<br />

auszuwirken, wenn die geforderten Mindestschichtstärken<br />

der verwendeten Vollkeramik beachtet werden. Für die meisten<br />

modernen vollkeramischen Kronensysteme sollte eine<br />

marginale Präparationstiefe von 1 mm angelegt werden,<br />

mit einem zirkulären Abtrag von 1,5 mm sowie einer inzisalen<br />

bzw. okklusalen Reduktion der klinischen Zahnkrone<br />

Abb. 4a und b: Veneer-Technik<br />

Mit keramischen Veneers kann ästhetisch und<br />

funktionell befriedigender Aufbau von traumatisierten<br />

Zähnen vorgenommen werden.<br />

Erste Daten über das klinische Langzeitverhalten<br />

zeigen eine sehr geringe Misserfolgsrate.<br />

Abb. 5a: Glaskeramische Kronen<br />

Kompromittierende Ästhetik verursacht<br />

durch eine Stellungsanomalie der mittleren<br />

oberen Schneidezähne infolge der Doppelanlage<br />

des rechten lateralen Schneidezahnes.<br />

Abb. 5b: Glaskeramische Kronen<br />

Einprobe der Gerüste aus Lithium-Disilikat-<br />

Press-Glaskeramik (IPS Empress 2).<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

9


von etwa 2 mm. Bei der Präparation<br />

von Seitenzahnkronen<br />

ist insbesondere darauf<br />

zu achten, durch einen maximalen<br />

Konvergenzwinkel der<br />

zirkulären Stumpfkontur von<br />

6° bis 10° ein möglichst großes<br />

"okklusales Plateau" (Okklusalfläche<br />

des Zahnstump-<br />

Abb. 5c: Glaskeramische Kronen<br />

fes) als unterstützende<br />

Situation nach adhäsiver Eingliederung der<br />

glaskeramischen Kronen. Das Hauptziel der Fläche zu schaffen. Scharf-<br />

Behandlung war die Schaffung eines symkantige Übergänge und die<br />

metrischen Erscheinungsbildes der Oberkie- Präparation filigraner Abfer-Frontzähne.<br />

Dies wurde durch die Umschrägungen<br />

sind zu vermeiwandlung<br />

des zusätzlichen rechten lateralen<br />

Schneidezahnes in einen Eckzahn und eine den, da dadurch schädliche<br />

Korrektur Stellungsanomalie erzielt. Zugspannungen in der vollkeramischen<br />

Restauration<br />

ausgelöst werden können. Auch für Vollkronen im Bereich<br />

der ästhetischen Zone (Frontzahn- und Prämolarenregion)<br />

reichen die Festigkeitseigenschaften der Silikatkeramik (z.<br />

B. IPS Empress 2) gemeinhin aus (Abb. 5a und b). In Zweifelsfällen<br />

sollte der Einsatz hartkernunterstützter vollkeramischer<br />

Kronen erwogen werden.<br />

In kaufunktionell stark belasteten Kieferregionen, ab dem ersten<br />

Molaren, bieten generell hartkernunterstützte vollkeramische<br />

Kronen-Systeme eine größere Sicherheit, da sie über<br />

höhere Festigkeitsreserven verfügen. Die schlechteren optischen<br />

Eigenschaften der Gerüstkeramik werden durch eine<br />

Verblendung mit einer Sinter-<br />

Glaskeramik ausgeglichen.<br />

Abb. 6a: Glaskeramische Frontzahnbrücke<br />

Unter korrekter Beachtung der Präparationsrichtlinien<br />

und der Höhe der Pfeilerzähne<br />

von 5 mm konnte eine ausreichende<br />

Dimensionierung der Verbinder zum<br />

Brückenzwischenglied hergestellt werden.<br />

Abb. 6b: Glaskeramische Frontzahnbrücke<br />

Durch eine entsprechende Vorbehandlung<br />

(Immediate Pontic Technik) und eine Weichgewebskonditionierung<br />

mit Hilfe eines unterfütterbaren<br />

Langzeit-Provisoriums wurde<br />

eine reizlose Weichgewebskontur mit Pseudopapillen<br />

im Bereich des Brückenzwischengliedes<br />

geschaffen.<br />

10<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

■ Vollkeramische Brücken<br />

Die technischen Konstruktionsprinzipien<br />

und materialspezifischen<br />

Anforderungen<br />

für Brückenrestaurationen<br />

unterscheiden sich aufgrund<br />

der mechanischen Belastungsverteilung<br />

wesentlich von<br />

denen für Einzelzahnrestaurationen.<br />

Dies definiert ein<br />

hohes Anforderungsprofil für<br />

die Auswahl einer geeigneten<br />

Gerüstkeramik. Nur wenige<br />

Dentalkeramiken mit<br />

einer ausreichend hohen<br />

Dauerbeanspruchbarkeit stehen<br />

bislang für diesen Einsatzbereich<br />

zur Verfügung:<br />

Gerüste für dreigliedrige<br />

Brücken können in der Frontzahn-Region<br />

bei strenger Indikationsstellung<br />

entweder<br />

aus hochfester Lithium-Disilikat-Press-Glaskeramik<br />

oder<br />

aus lanthanglasinfiltrierter<br />

Oxidkeramik (In-Ceram Alumina<br />

oder In-Ceram Zirconia)<br />

hergestellt werden (Abb. 6a,<br />

6b und 6c). Aufgrund der<br />

höheren Kaukräfte sollten im<br />

Seitenzahnbereich und in<br />

Fällen, in denen eine überdurchschnittlich<br />

hohe Belastung<br />

zu erwarten ist oder/<br />

und größere Brückenspannen<br />

erforderlich werden, Gerüste<br />

aus Zirkoniumdioxid-Keramik<br />

Verwendung finden (Abb. 7a,<br />

7b und 7c). Über die Eignung<br />

dieses extrem festen, verwindungssteifen<br />

Werkstoffs als<br />

Gerüst für weitspannige<br />

Brücken über zwei Quadranten<br />

wird noch diskutiert.<br />

Vor der Präparation der Pfeilerzähne<br />

für vollkeramische<br />

Brücken ist vor allem auf die<br />

Realisierbarkeit einer ausreichendenGerüstdimensionierung<br />

zu achten. Für Systeme<br />

auf der Basis von hochfester<br />

Glaskeramik sind Verbinderquerschnitte<br />

von etwa 12 mm 2<br />

für den Front- und von 16<br />

bis 20 mm 2 für den Prämolarenbereich<br />

anzustreben.<br />

Während für Brückengerüste<br />

aus Zirkoniumdioxid-Keramik<br />

Verbinderquerschnitte von<br />

mindestens 9 mm 2 auszureichen<br />

scheinen. Eine entsprechende<br />

vertikale Höhe der<br />

Pfeilerzähne ist eine der wesentlichenGrundvoraussetzungen<br />

für einen klinischen<br />

Langzeiterfolg. Eine Zunahme<br />

der vertikalen Dimensionierung<br />

des Verbinders zum<br />

Brückenkörper trägt mit der<br />

3. Potenz zur Stabilität bei,<br />

während eine horizontale<br />

Ausdehnung nur einen linearen<br />

Einfluss besitzt. Die Verblendkeramik<br />

ist nicht in die<br />

Sollmasse der Verbinder einzubeziehen,<br />

weil ihr Beitrag<br />

zur Gesamtstabilität der Restauration<br />

vernachlässigbar<br />

gering ist.<br />

Abb. 6c: Glaskeramische Frontzahnbrücke<br />

Situation nach adhäsiver Eingliederung der<br />

dreigliedrigen glaskeramischen Brücke.<br />

Abb. 7a: CAD/CAM gefräste Brückengerüste<br />

aus Zirkoniumdioxid-Keramik Situation<br />

nach Präparation der Pfeiler 14 und 16 für<br />

eine dreigliedrige Brücke mit einem<br />

CAD/CAM gefrästen Gerüst aus Zirkoniumdioxid-Keramik.<br />

Abb. 7b: CAD/CAM gefräste Brückengerüste<br />

aus Zirkoniumdioxid-Keramik<br />

Das CAD/CAM gefräste Gerüst (Lava, 3M<br />

ESPE) wird später mit einer synthetischen<br />

Silikat-Keramik verblendet, die über ähnliche<br />

optische und mechanische Eigenschaften<br />

(z. B. Härtegrad) wie der natürliche<br />

Zahnschmelz verfügt.<br />

Abb. 7c: Eingliederung der fertig gestellten<br />

vollkeramischen CAD/CAM-Brücke.<br />

Aufgrund der extrem hohen Festigkeit des<br />

Zirkoniumdioxid-Gerüstes erfolgte die Eingliederung<br />

mit einem konventionellen Glasionomerzement.


■ Befestigungsverfahren<br />

Vollkeramische Restaurationen sollten im Gegensatz zu metallunterstützten<br />

Versorgungen keine primäre Friktion aufweisen,<br />

da diese Riss auslösende Zugspannungen hervorrufen<br />

würde. Die fehlende primäre Friktion vollkeramischer<br />

Versorgungen ist daher gemeinhin durch ein geeignetes Befestigungsverfahren<br />

zu kompensieren. Für die Mehrzahl<br />

vollkeramischer Versorgungen stellt die adhäsive Befestigung<br />

einen elementaren Bestandteil des technischen Behandlungsablaufes<br />

dar, der weitestgehend die Präparationsgestaltung,<br />

das ästhetische Erscheinungsbild und die<br />

Dauerbelastbarkeit der Restauration bestimmt. Insbesondere<br />

Zahnschmelz erhaltende Einzelzahnrestaurationen wie<br />

vollkeramische Veneers werden aus weniger festen Silikatkeramiken<br />

mit optisch hervorragenden Eigenschaften angefertigt<br />

und weisen keinerlei primäre Friktion auf. Die zum<br />

Teil nur 0,5 Millimeter dünnen Restaurationen sind leicht<br />

zerbrechlich und erhalten erst durch die adhäsive Befestigung<br />

die gewünschten optischen Eigenschaften sowie die<br />

erforderliche Festigkeit. Ein zuverlässiger und dauerhafter<br />

Verbund wird durch eine spezifische Adhäsion des Befestigungskomposits<br />

an der Keramik und eine mikromechanische<br />

Retention am Zahnschmelz erreicht. Aufgrund der<br />

ausgeprägten optischen Wechselwirkungen mit der natürlichen<br />

Zahnhartsubstanz erreichen vollkeramische Veneers<br />

eine unübertroffene Ästhetik. Adhäsive Befestigungsverfahren<br />

sind in ähnlicher Weise eng mit vollkeramischen<br />

Inlay-, Onlay- oder Teilkronen-Restaurationen verknüpft,<br />

die eine im Zahnschmelz angelegte Präparationsgrenze<br />

aufweisen sollten. Dies gilt auch, wenn diese als Brückenanker<br />

eingesetzt werden. Aufgrund der hohen Sensibilität<br />

gegenüber Feuchtigkeitseinflüssen ist während der Maßnahmen<br />

zur adhäsiven Eingliederung eine absolute Trockenlegung<br />

mittels Kofferdam anzustreben.<br />

Wird, wie bei der konventionellen Präparation für Vollkronen,<br />

überwiegend Dentin freigelegt, kann nicht immer mit<br />

einem dauerhaft zuverlässigen adhäsiven Verbund gerechnet<br />

werden. Zudem ist eine absolute Trockenlegung mittels<br />

Kofferdam infolge der in der Mehrzahl unvermeidbaren intrasulkulären<br />

Präparationslage nicht durchführbar. Damit<br />

stellt sich beim Einsatz vollkeramischer Kronen und Brücken<br />

die Frage nach dem geeigneten Befestigungsverfahren:<br />

Grundsätzlich erlaubten die hohe Festigkeit und die gute<br />

Passung hartkernunterstützter vollkeramischer Systeme die<br />

Befestigung mit konventionellen Zementen auf der Basis<br />

makro-mechanischer Retention. Zur Evaluierung der Befestigungsmethode<br />

für die Kronen- und Brückentechnik sollten<br />

daher bestimmte Richtlinien beachtet werden:<br />

Eine adhäsive Befestigung sollte erfolgen, wenn bei entsprechender<br />

Lage des Präparationsrandes (z. B. supragingival)<br />

eine absolute Trockenlegung mittels Kofferdam möglich<br />

ist. Bei kurzen klinischen Kronen sollte angesichts des<br />

hohen Risikos eines Retentionsverlustes infolge kleiner<br />

Anbindungsflächen sowie aus ästhetischen Gründen der<br />

Adhäsiv-Technik der Vorzug gegeben werden. In Ausnahmefällen<br />

kann während der Befestigungsphase auf eine relative<br />

Trockenlegung und das Legen eines ungetränkten Retraktionsfadens<br />

ausgewichen werden.<br />

Beim Vorliegen von Allergien gegen die Inhaltsstoffe adhäsiver<br />

Befestigungsmaterialien, bei suboptimalem parodontalem<br />

Zustand und in Kieferregionen mit unübersichtlichem<br />

Arbeitsfeld ist die konventionelle Befestigung zum<br />

Beispiel mit Glasionomerzement vorzuziehen. Um einem<br />

Retentionsverlust der Restauration vorzubeugen, sind jedoch<br />

die Präparation nur leicht konischer Stumpfflächen<br />

(6° bis 10° Konvergenzwinkel) sowie eher lange klinische<br />

Kronen mit einer großen Anbindungsfläche für den Zement<br />

die Grundvoraussetzungen.<br />

■ CAD/CAM-Verfahren<br />

Aufgrund der glasfreien spezifischen Mikrostruktur und der<br />

extrem hohen Härte ist die zahntechnische Herstellung von<br />

Gerüsten aus dicht gesinterter, hochreiner Aluminiumoxid-<br />

Keramik und teilstabilisierter Zirkoniumdioxid-Keramik im<br />

Vergleich zu silikatkeramischen Systemen sehr viel aufwendiger.<br />

Die Anfertigung individueller Bauteile aus hochfesten<br />

Oxidkeramiken erfolgt zur Zeit fast ausschließlich mit maschinellen<br />

Verfahren. Eines der ersten auf den Markt eingeführten<br />

CAD/CAM-Systeme wurde zunächst für die Bearbeitung<br />

von Titan entwickelt. Mittlerweile befinden sich<br />

zahlreiche CAD/CAM Systeme auf dem Markt, die vornehmlich<br />

für die Verarbeitung von Zirkoniumdioxid-Keramik<br />

konzipiert wurden. Zur Bearbeitung von teilstabilisierter<br />

Zirkoniumdioxid-Keramik werden verschiedene Wege begangen.<br />

Beim DCS- und Digident-System werden zum Beispiel<br />

die Restaurationen substraktiv durch Hartbearbeitung<br />

von dicht gesinterten Zirkoniumdioxid-Keramik-Blöcken<br />

hergestellt (Abb. 6). Diese Bearbeitung ist jedoch aufgrund<br />

der extremen Härte des zum Fräsen verwendeten Endproduktes<br />

sehr werkzeug- und kostenintensiv. Zudem werden<br />

bearbeitungsbedingte Randzonenschädigungen der Mikrostruktur<br />

der Keramik diskutiert. Um die Bearbeitungszeiten<br />

und den Werkzeugverschleiß zu reduzieren nutzen einige<br />

Systeme, wie zum Beispiel das Cercon- und das Lava-System,<br />

wesentlich leichter zu bearbeitende teilgesinterte Zirkoniumdioxid-Keramik-Blöcke<br />

für den Fräsvorgang. Diese<br />

kreideartige Vorstufe liegt in einem vorgesinterten Zustand<br />

vor und wird nach der endgültigen Formgebung durch die<br />

Fräsmaschine einem mehrstündigen Sinterungsprozess zugeführt<br />

und somit in das Endprodukt überführt. Der Sintervorgang<br />

ist mit einer Schrumpfung des gefrästen Bauteiles<br />

verbunden, die, ähnlich wie bei der Procera AllCeram-Technik,<br />

vor der maschinellen Bearbeitung des Grünkörpers<br />

rechnerisch berücksichtigt werden muss.<br />

Mit der Einführung industriell vorgefertigter Bauteile aus<br />

dicht gesinterter, hochreiner Aluminiumoxid-Keramik und<br />

teilstabilisierter Zirkoniumdioxid-Keramik sind heute extrem<br />

belastbare Hochleistungskeramiken für die restaurative<br />

Zahnheilkunde verfügbar, deren Einsatzgebiet in den<br />

letzten Jahren stetig erweitert wurde. So werden schon Inlaybrücken,<br />

Implantatbrücken, Implantatabutments, Suprastrukturen<br />

und Primärteile für Teleskopkronen mit dünnen<br />

Wandstärken gefertigt. Klinische Aussagen über die Bewährung<br />

dieser innovativen Restaurationsverfahren liegen noch<br />

nicht vor. Die bislang bekannten Zwischenberichte sind jedoch<br />

vielversprechend.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

11


12<br />

■ Klinische Bewährung vollkeramischer Restaurationen<br />

Restaurationen aus Vollkeramik werden schon seit vielen<br />

Jahren weltweit in kontrollierten klinischen Studien bewertet.<br />

Dabei hat sich gezeigt, dass durch einen differenzierten<br />

Einsatz der verfügbaren vollkeramischen Systeme ein bemerkenswerter<br />

klinischer Langzeiterfolg zu erzielen ist.<br />

Adhäsiv eingegliederte Einlagefüllungen aus Silikatkeramik<br />

zeigten nach 12 Jahren eine Überlebenswahrscheinlichkeit<br />

von 90 Prozent [Reiss und Walther]. Hierbei hatte die Größe<br />

der Füllung keine Auswirkung auf das Ergebnis.<br />

Auch adhäsiv eingegliederte silikatkeramische Veneers zeigten<br />

in verschiedenen klinischen Studien mit Beobachtungszeiträumen<br />

bis zu 10 Jahren eine Überlebensrate von deutlich<br />

mehr als 90 Prozent [Dumfahrt und Schäffer 2000,<br />

Peumans et al. 1998, Strassler und Weiner 1995, Van Gogswaardt<br />

et al. 1998].<br />

Für Kronen aus Silikatkeramik (IPS Empress) konnte nach<br />

einer durchschnittlichen klinischen Beobachtungsdauer von<br />

etwa 4 Jahren eine Überlebenswahrscheinlichkeit von 98<br />

Prozent errechnet werden [Edelhoff et al. 2000]. Kronen<br />

aus infiltrierter Aluminiumoxid-Keramik (In-Ceram Alumina)<br />

zeigten nach annähernd sechsjähriger klinischer Beobachtungsdauer<br />

keine nennenswerten Misserfolge, obgleich<br />

die Befestigung ausschließlich konventionell erfolgte [Pröbster<br />

1996]. Ähnlich positive klinische Ergebnisse erzielten<br />

vollkeramische Kronen aus dicht gesinterter, hochreiner<br />

Aluminiumoxid-Keramik (Procera AllCeram) mit einer kumulativen<br />

Überlebensrate von 93,5 Prozent nach 10 Jahren<br />

[Odman und Andersson 2001].<br />

Dreigliedrige Brücken mit einem Gerüst aus hochfester Silikatkeramik<br />

(IPS Empress 2) wiesen nach dreijähriger klinischer<br />

Beobachtungsdauer keine absoluten Misserfolge auf,<br />

wenn diese im Frontzahn- und Prämolarenbereich Verwendung<br />

fanden und die herstellerseits vorgegebenen Richtlinien<br />

streng eingehalten wurden [Edelhoff et al. 2002]. Als<br />

relative Misserfolge traten jedoch vermehrt Abplatzungen<br />

der korrespondierenden Verblendkeramik auf.<br />

Erste klinische Erfahrungen mit Brückengerüsten aus Zirkoniumdioxid-Keramik<br />

im Seitenzahnbereich über einen Zeitraum<br />

von 3 Jahren sind ebenfalls vielversprechend (Sturzenegger<br />

et al. 2000).<br />

■ Schlussfolgerungen<br />

Das Erscheinungsbild und der klinische Langzeiterfolg vollkeramischer<br />

Restaurationen werden von vielen Einzelfaktoren<br />

bestimmt. Dazu gehören im Wesentlichen die klinische<br />

Belastungssituation, die Zahnmorphologie, die Gerüstdimensionierung,<br />

das Befestigungsverfahren sowie das Ausmaß<br />

der Dentinexposition. Alle diese Faktoren brauchen<br />

ihre qualifizierte Antwort in der werkstofflichen Auswahl<br />

einer geeigneten Keramik, um die ästhetischen und funktionellen<br />

Anforderungen an die Restauration dauerhaft<br />

erfüllen zu können.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

Literaturnachweis:<br />

Dumfahrt H., Schäffer H.: Porcelain veneers. A retrospective evaluation<br />

after 1 to 10 years of service: Part II-Clinical results. Int J Prosthodont<br />

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Edelhoff D, Brauner J, Spiekermann H, Yildirim M. Two-Year Clinical Evaluation<br />

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2002;81:A-325, IADR Abstract-No 2584.<br />

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und konventionell befestigte Empress1-Kronen - Klinische Befunde<br />

nach vierjähriger Liegedauer. Dtsch Zahnärztl Z 2000;55(5):326-330.<br />

Edelhoff D., Spiekermann H., Yildirim M.: Erste klinische Erfahrungen mit<br />

konfektionierten Wurzelstiften und individuellen Stumpfaufbauten aus<br />

Keramik. Dtsch Zahnärztl Z 2000;55(11):746-750.<br />

Odman, P.;, Andersson, B. Procera AllCeram crowns followed for 5 to 10.5<br />

years: a prospective clinical study. Int J Prosthodont 2001;14(6):504-509.<br />

Peumans M., Van Meerbeek B., Lambrechts P., Vuylsteke-Wauters M., Vanherle<br />

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Pröbster L.: Four year clinical study of glass-infiltrated, sintered alumina<br />

crowns. J Oral Rehabilitation 1996;23:147-151.<br />

Reiss B., Walter W. Clinical long-term results and 10-year Kaplan-Meier<br />

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Schmalz G., Geurtsen W. Keramik-inlays und –Veneers. Wissenschaftliche<br />

Stellungnahme der DGZMK, Stand 2/2001.<br />

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Strassler HE, Weiner S. Seven to ten year clinical evaluation of etched<br />

porcelain veneers. J Dent Res 1995; 74:176 IADR Abstract-No. 1316.<br />

Sturzenegger B, Feher A, Lüthy H, Schumacher M, Loeffel O, Filser F,<br />

Kocher P, Gauckler L, Schärer P. Klinische Studie von Zirkonoxidbrücken<br />

im Seitenzahngebiet hergestellt mit dem DCM-Verfahren. Acta Med Dent<br />

Helv 2000;5:131-139.<br />

Van Gogswaardt D. C.,Van Thoor W., Lampert F.: Clinical assessment of<br />

adhesively placed<br />

ceramic veneers after 9 years. J Dent Res 1998;77:779 IADR<br />

Abstract-No.1178.Priv.-Doz. Dr. Daniel Edelhoff,<br />

■ Kontaktadresse:<br />

Priv.-Doz. Dr. Daniel Edelhoff,<br />

Klinik für Zahnärztliche Prothetik,<br />

Universitätsklinikum der RWTH Aachen,<br />

Pauwelsstr. 30, 52074 Aachen<br />

E-Mail: dedelhoff@ukaachen.de<br />

Oberarzt Priv.-Doz. Dr. Daniel Edelhoff,<br />

Zahnarzt Assis Charrat,<br />

Dr. med. dent. Rodin Peseschgsadeh,<br />

Dr. med. dent. Claudia Weber<br />

Universitätsklinikum der RWTH Aachen,<br />

Klinik für Zahnärztliche Prothetik,<br />

Pauwelsstr. 30, 52074 Aachen<br />

Manfred Kern, AG Keramik in der ZHK e.V.<br />

Mit freundlicher Genehmigung aus „Zahnärzteblatt Sachsen, <strong>7+8</strong>/04“


Abrechnungstips zu „Vollkeramische Restaurationen“<br />

Dentin-adhäsive Rekonstruktionen eines Zahnes zur Aufnahme<br />

einer Krone können, da es sich um eine neue Leistung<br />

nach 1988 handelt, analog berechnet werden.<br />

Dieses gilt auch für die Dentin-adhäsive Rekonstruktion in<br />

Verbindung mit in den Wurzelkanal eingebrachten Glasfaserstifte.<br />

Die Dentin-adhäsive Befestigung einer vollkeramischen<br />

Krone ist ebenfalls analog berechnungsfähig.<br />

Veneers sind analog berechnungsfähig.<br />

ZUR BEIHILFEFÄHIGKEIT DER ZAHNÄRZTLICHEN LEISTUNG DER<br />

FEINHYBRID-KOMPOSITRESTAURATION IN SCHMELZ-DENTIN-<br />

ADHÄSIV-SCHICHT-TECHNIK<br />

Mit Beschluss vom 22.06.<strong>2004</strong> hat das Oberverwaltungsgericht<br />

Lüneburg (Az.: 2 LA 282/03, Vorinstanz VG Hannover<br />

vom 04.06.2003, Az.: 2 A 5448/02) das Urteil des VG Hannover<br />

bestätigt, in dem es festgestellt hatte, dass hinsichtlich<br />

der Feinhybrid-Kompositrekonstruktion in Schmelz-<br />

Dentin-Adhäsiv-Schicht-Technik die Voraussetzungen für<br />

eine analoge Bewertung nach § 6 Abs. 2 der Gebührenordnung<br />

für Zahnärzte (GOZ) vorliegen. Eine Beihilfefähigkeit<br />

gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 der Beihilfevorschriften (BhV) ist<br />

demnach gegeben.<br />

Das OVG führt hierzu weiter aus: „Bei der Feinhybrid-Kompositrestauration<br />

in Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Schicht-Technik<br />

handelt es sich um eine Behandlungsmethode, die erst<br />

nach dem Inkrafttreten der Gebührenordnung für Zahnärzte,<br />

also nach dem 1. Januar 1988, im Sinne des § 6 Abs. 2 GOZ<br />

entwickelt, das heißt zur Praxisreife gelangt ist. Dies ergibt<br />

sich zur Überzeugung auch des beschließenden Senates aus<br />

den vorliegenden zahnmedizinischen wissenschaftlichen<br />

Veröffentlichungen. Statt vieler wird insofern auf den in<br />

der Zeitschrift ‘Zahnärztliche Mitteilungen’ Nr. 6/<strong>2004</strong> Seite<br />

34 veröffentlichten Aufsatz ‘Die Bewertung direkter Komposit-Restaurationen’<br />

verwiesen. Darin wird von der Deutschen<br />

Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) und den deutschen<br />

Hochschullehrern für Zahnerhaltung festgestellt,<br />

dass es sich bei der bei Behörden und Kostenträgern anzu-<br />

Vollkeramische Brücken, die in Adhäsivtechnik befestigt<br />

werden, können entweder über die Geb.-Nr. 501 GOZ in<br />

Verbindung mit 515 GOZ oder analog berechnet werden.<br />

Dentin-adhäsiv verankerte Glasfaserstifte und vollkeramische<br />

Kronen sind nach Auskunft der KZVN keine Vertragsleistungen.<br />

Diese Leistungen können ausschließlich auf<br />

der Grundlage der GOZ berechnet werden.<br />

treffenden Meinung, bei restaurativen Therapien werde lediglich<br />

ein Loch mit plastischem Material aufgefüllt, was<br />

keiner größeren Differenzierung bedürfe, um eine laienhafte<br />

Vorstellung handele. In dem genannten Aufsatz wird dezidiert<br />

die Entwicklung der Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Schicht-<br />

Technik seit Beginn der 90ger Jahre dargestellt und auch,<br />

dass es sich nicht lediglich um die Weiterentwicklung einer<br />

bereits in den 80ger Jahren vollständig bekannten Fülltechnik<br />

handelt. Erst seit Anfang bis Mitte der 90ger Jahre liegen<br />

nämlich neue wissenschaftliche Erkenntnisse – mit entsprechender<br />

aussagekräftiger Literatur und klinischer Absicherung<br />

– vor, um eine klinische Anwendung zu empfehlen.<br />

Daher kann auch nach Ansicht des beschließenden Senates<br />

erst seit diesem Zeitpunkt von einer Praxisreife gesprochen<br />

werden.“<br />

Der GOZ-Ausschuss der ZKN geht davon aus, da der Beschluss<br />

des OVG unanfechtbar ist, dass eine deutliche Klarstellung<br />

zur Beihilfefähigkeit bei der Feinhybrid-Kompositrestauration<br />

in Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Schicht-Technik<br />

nach § 6 Abs. 2 GOZ erfolgt ist.<br />

Ot<br />

Dr. Henning Otte<br />

Vorstandsmitglied<br />

Vorsitzender des GOZ- Ausschusses<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

13


Vorankündigung des<br />

52. WINTERFORTBILDUNGSKONGRESSES<br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

Verehrte Kolleginnen<br />

und<br />

Kollegen,<br />

ich möchte Sie<br />

schon heute<br />

auf den kommenden<br />

52.<br />

Jubiläums-<br />

Winterfortbildungskongress<br />

der<br />

<strong>Zahnärztekammer</strong>Nieder-<br />

Prof. Dr. Thomas Attin<br />

sachsenhinweisen, der wie es bereits Tradition ist,<br />

Ende Januar 2005 in Braunlage im<br />

Harz stattfinden wird. Für den Kongress<br />

wurden die Themenschwerpunkte<br />

Parodontologie und Implantologie<br />

gewählt.<br />

14<br />

Ort: Hotel Maritim Braunlage/Harz • Termin: 19. bis 22. Januar 2005<br />

Themen: Parodontologie und Implantologie<br />

Diese beiden Themen stellen Bereiche<br />

dar, in denen in den letzten Jahren z.T.<br />

rapide Wechsel in den wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen und darauf aufbauenden<br />

therapeutischen Herangehensweisen<br />

zu verzeichnen waren.<br />

Beide Gebiete haben in der zahnärztlichen<br />

Praxis eine zunehmend größere<br />

Bedeutung erlangt. Dies wird auch<br />

darin deutlich, dass viele Kollegen eine<br />

weitergehende Spezialisierung in<br />

diesen Gebieten durch Absolvierung<br />

curriculär aufgebauter Fortbildungskurse<br />

anstreben oder bereits erlangt<br />

haben. Beide Themenschwerpunkte<br />

sind in vielen Einzelaspekten, wie z.B.<br />

der Mikrobiologie, dem Gewebemanagement<br />

oder der Anwendung regenerativer<br />

Verfahren eng miteinander<br />

verknüpft, so dass eine gemeinsame<br />

Erörterung in einer Tagung sicherlich<br />

sehr sinnvoll und fruchtbar ist.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

Somit befasst sich der erste Tagungstag<br />

mit Themen der Parodontologie,<br />

der zweite Tag mit der Implantologie.<br />

Am Samstag schließt sich dann eine<br />

synoptische Darstellung der beiden<br />

Themen an, in dem zugleich ein modernes<br />

Praxiskonzept dargeboten<br />

wird.<br />

Es ist auch dieses Mal gelungen, national<br />

und international hoch angesehene<br />

Referenten zu gewinnen, die in<br />

ihren Vorträgen neben aktuellen wissenschaftlichen<br />

Aspekten, vor allem<br />

Tipps für die Praxis vorstellen werden.<br />

Die in den Vorträgen dargestellten<br />

Erkenntnisse und Methoden werden<br />

dann in den am Nachmittag stattfindenden<br />

Intensiv-Seminaren sinnvoll<br />

ergänzt und vertieft.<br />

Parallel zu diesem wissenschaftlichen<br />

Programm werden Fortbildungsveranstaltungen<br />

und Seminare für das zahnärztliche<br />

Fachpersonal angeboten.<br />

Somit wird das gesamte Praxisteam<br />

über Abläufe und Hintergründe zu<br />

praxisrelevanten Themen, wie z.B. der<br />

Prävention, restaurativen Therapie,<br />

Notfallmedizin und Psychologie in der<br />

Zahnmedizin informiert.<br />

Damit die Weichen für harmonische<br />

Abläufe im Praxisalltag gestellt werden.<br />

Auf der gleichzeitig stattfindenden<br />

Dentalausstellung haben Sie die Möglichkeit,<br />

sich über Neuheiten aus der<br />

Dentalindustrie zu informieren.<br />

Wie in jedem Jahr wird auch die diesjährige<br />

Eröffnung durch einen Festvortrag<br />

bereichert.<br />

Für eine modern ausgerichtete Praxis<br />

lohnt es sich also beim kommenden<br />

Winterfortbildungskongress der <strong>Zahnärztekammer</strong><br />

<strong>Niedersachsen</strong> dabei zu<br />

sein. Deshalb möchte ich Sie schon<br />

jetzt bitten, den Termin (19. bis 22.<br />

Januar 2005 „Parodontologie und Implantologie“<br />

in Braunlage) im Kalender<br />

Ihres Praxisteams vorzumerken<br />

und freue mich darauf, Sie in Braunlage<br />

bei einem interessanten Programm<br />

begrüßen zu können.<br />

Mit kollegialen Grüssen<br />

Ihr<br />

Prof. Dr. Thomas Attin<br />

Tagungspräsident


„BRAUNLAGE 2005 – FORTBILDUNG FÜR DIE ZUKUNFT“<br />

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Thomas Attin, Göttingen<br />

Zielsetzung: In aktueller, wissenschaftlich fundierter sowie praxisrelevanter Form soll<br />

über die Umsetzung neuer Methoden der Parodontologie und Implantologie informiert<br />

werden. In jeweils nachmittags abgehaltenen Praxisseminaren werden die Vorträge des<br />

Vormittags ergänzt und vertieft.<br />

Donnerstag, 20.01.2005<br />

9.00 Uhr<br />

Saal <strong>Niedersachsen</strong><br />

Eröffnung der Dentalausstellung<br />

Dr. Dr. Henning Borchers<br />

Vorträge für Zahnärztinnen<br />

und Zahnärzte<br />

Saal Maritim<br />

9.15 Uhr<br />

PD Dr. Michael Stelzel, Marburg<br />

Einsatz moderner Nachweisverfahren<br />

in der Diagnostik parodontaler Erkrankungen<br />

10.00 Uhr<br />

Prof. Dr. Andrea Mombelli, Genf<br />

Antibiotika in der Parodontologie<br />

10.45 Uhr<br />

Diskussion<br />

Leitung: Prof. Dr. Thomas Attin,<br />

Göttingen<br />

11.00 Uhr<br />

Pause/Dentalausstellung<br />

11.30 Uhr<br />

Prof. Dr. Peter Eickholz, Heidelberg<br />

Parodontale Regeneration: Worauf<br />

sollte man achten?<br />

12.15 Uhr<br />

PD Dr. Gregor Petersilka, Münster<br />

Nachsorgebehandlung in der Parodontologie:<br />

Wer braucht wann welche Therapie?<br />

13.00 Uhr<br />

Diskussion<br />

Leitung: Prof. Dr. Thomas Attin,<br />

Göttingen<br />

13.15 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

Mittagspause<br />

Parallel-Seminare für<br />

Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />

15.00 Uhr bis 18.30 Uhr<br />

S 01<br />

PD Dr. Michael Stelzel<br />

Vorstellung verschiedener Verfahren<br />

zum Nachweis parodontopathogener<br />

Mikroorganismen und deren Einbindung<br />

in das parodontale Therapiekonzept<br />

S 02<br />

Prof. Dr. Andrea Mombelli<br />

Antibiotika und Antiseptika in der Parodontaltherapie.<br />

Wann, wie, warum?<br />

S 03<br />

Prof. Dr. Peter Eickholz<br />

Systematische Parodontitistherapie<br />

mit den neuen PAR-Richtlinien – Was<br />

geht und was nicht?<br />

S 04<br />

PD Dr. Gregor Petersilka<br />

Effizientes Recall: Die „In’s und Out’s“<br />

der Nachsorgebehandlung parodontal<br />

erkrankter Patienten<br />

(Änderungen vorbehalten)<br />

Freitag, 21.01.2005<br />

Vorträge für Zahnärztinnen<br />

und Zahnärzte<br />

9.00 Uhr<br />

PD Dr. Christian Besimo, Brunnen/CH<br />

Synopsis der rekonstruktiven<br />

Planung mit Implantaten<br />

9.45 Uhr<br />

Prof. Dr. Dr. Henning Schliephake,<br />

Göttingen<br />

Augmentationen in Kombination<br />

mit Implantaten<br />

10.30 Uhr<br />

Diskussion<br />

Leitung: Prof. Dr. Thomas Attin,<br />

Göttingen<br />

10.45 Uhr<br />

Pause/Dentalausstellung<br />

11.15 Uhr<br />

Prof. Dr. Ernst-Jürgen Richter,<br />

Würzburg<br />

Moderne Konzepte der Implantatprothetik<br />

– spezielle Aspekte zur Planung<br />

und Ausführung des Zahnersatzes<br />

12.00 Uhr<br />

PD Dr. Petra Ratka-Krüger, Freiburg<br />

Indikationen zur Wurzelspitzenresektion<br />

12.45 Uhr<br />

Diskussion<br />

Leitung: Prof. Dr. Thomas Attin,<br />

Göttingen<br />

13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

Mittagspause<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

15


16<br />

Parallel-Seminare für<br />

Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />

15.00 Uhr bis 18.30 Uhr<br />

S 05<br />

PD Dr. Christian Besimo<br />

Abnehmbarer Zahnersatz mit Implantaten<br />

– Evidenz und Innovation<br />

S 06<br />

Prof. Dr. Dr. Henning Schliephake<br />

Aktueller Stand der Augmentationsverfahren<br />

- transplantieren oder regenerieren?<br />

S 07<br />

Prof. Dr. Ernst-Jürgen Richter<br />

Festsitzender Zahnersatz<br />

auf Implantaten<br />

S 08<br />

PD Dr. Petra Ratka-Krüger<br />

Der Einsatz des Mikroskopes in der<br />

Endodontie und Zahnheilkunde<br />

Samstag, 22.01.<strong>2004</strong><br />

Vorträge für Zahnärztinnen<br />

und Zahnärzte<br />

Saal Maritim<br />

9.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />

Prof. Dr. Markus Hürzeler, München<br />

Dr. Otto Zuhr, München<br />

Uli Schoberer, Starnberg<br />

Fokus Mensch - diagnostische Prinzipien<br />

im Licht moderner Behandlungsstrategien<br />

-(Teil 1)<br />

10.45 Uhr bis 11.15 Uhr<br />

Pause/Dentalausstellung<br />

13.00 Uhr<br />

Prof. Dr. Thomas Attin, Göttingen<br />

Diskussion und Verabschiedung<br />

13.15 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

Mittagspause<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

Seminar für Zahnärztinnen<br />

und Zahnärzte<br />

15.00 Uhr bis 18.30 Uhr<br />

S 09<br />

Prof. Dr. Markus Hürzeler,<br />

Dr. Otto Zuhr, Uli Schoberer<br />

Fokus Mensch - diagnostische Prinzipien<br />

im Licht moderner Behandlungsstrategien<br />

-(Teil 2)<br />

Programm für das zahnärztliche<br />

Fachpersonal<br />

(Änderungen vorbehalten)<br />

Leitung:<br />

- Dr. Henning Otte, Vorstandsreferent<br />

für das zahnärztliche Fachpersonal<br />

- Dr. Wolfhard Ross, Vorsitzender des<br />

Ausschusses für das zahnärztliche<br />

Fachpersonal<br />

Donnerstag, 20.01.2005<br />

Parallel-Kurse für das<br />

zahnärztliche Fachpersonal<br />

9.00 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

K 01<br />

Dr. Stefanie Holm, Hannover<br />

Infektionsprophylaxe - Patient/Personal<br />

Gesund bleiben – wie schaffen wir das?<br />

K 02<br />

Petra Göttsche, Hamburg<br />

Make up in der Zahnarztpraxis<br />

K 03<br />

Dr. Ralf Rössler, Wetzlar<br />

Oberflächlich sauber oder porentief<br />

rein? Chirurgische Assistenz und<br />

Hygiene im 5*****-Format<br />

K 04<br />

Dipl.-Psych. Dörte Scheffer, Oldenburg<br />

Kreatives Praxismarketing –<br />

Begeistern Sie Ihre Patienten!<br />

Dachgarten<br />

Vorträge für das<br />

zahnärztliche Fachpersonal<br />

15.00 Uhr bis 16.30 Uhr<br />

Wencke Boldt, Hannover<br />

Datenschutz<br />

17.00 Uhr bis 18.30 Uhr<br />

Prof. Dr. Dr. Henning Schliephake,<br />

Göttingen<br />

Die 100 beliebtesten Fehler beim Röntgen<br />

Freitag, 21.01.2005<br />

Parallel-Kurse für das<br />

zahnärztliche Fachpersonal<br />

9.00 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

K 05<br />

Egon Lembke, Leimen<br />

Aufschleiffkurs – Manuell<br />

K 06<br />

Manfred Just, Forchheim<br />

Ergonomisches Arbeiten – Korrekte<br />

Arbeitshaltung, gezielter Ausgleich,<br />

effektive Pausen<br />

K 07<br />

Enno Kramer, Norden<br />

Kofferdam – Was sonst!?<br />

K 08<br />

Dr. Henning Otte, Hannover<br />

Verdammt nobel diese Preise!<br />

Unterschiedliche Berechnungsmöglichkeiten<br />

PAR und Implantate – Fallspezifische<br />

Vorgehensweisen<br />

Dachgarten<br />

Vortrag für das<br />

zahnärztliche Fachpersonal<br />

15.00 Uhr bis 18.30 Uhr<br />

Annette Schmidt, München<br />

Darf es ein bisschen mehr sein?<br />

Wir bieten: Sie wünschen<br />

Samstag, 22.01.2005<br />

Parallel-Kurse für<br />

Zahnarzthelferinnen<br />

9.00 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

K 09<br />

9.00 Uhr bis 13.30 Uhr<br />

Dr. Henning Otte, Hannover<br />

Gutes Aussehen ist weiter bezahlbar –<br />

Der richtige Umgang mit den ZE-Festzuschüssen<br />

K 10<br />

Dr. Ralf Rössler, Wetzlar<br />

PARO/IMPLANTATE<br />

Bakterien und Co. haben nie Urlaub –<br />

Neues vom Neuem - Reicht die PZR<br />

oder brauchen/können wir mehr?<br />

K 11<br />

Annette Schmidt, München<br />

Mit STIL zum ZIEL<br />

Praxisorganisation: In wie weit lohnt<br />

sich Perfektion? Fantasielosigkeit<br />

kostet…Geld, Zeit und Patienten!


„Ich hatte da mal einen Fall...” - so<br />

oder so ähnlich beginnt manche<br />

Schilderung eines medizinischen<br />

Vorganges. Und dann folgt eine<br />

mehr oder weniger alltägliche oder<br />

auch herausragende Beschreibung.<br />

Und das zeigt uns, Erfahrung wird<br />

am Einzelfall gebildet.<br />

Doch inwieweit hat dieser Einzelfall<br />

Allgemeingültigkeit, trifft er auch<br />

auf andere Patienten zu? Wir alle<br />

wissen, Einzelfälle sind geeignet,<br />

etwas zu illustrieren aber nicht,<br />

Doz. Dr. Dr. H. Faßauer, Leipzig etwas zu beweisen. Dazu bedarf es<br />

Erfahrungen an größeren Gruppen,<br />

die unter gleichen Bedingungen auch wiederholbar sein<br />

müssen. Und da geht die Crux los, wir sind bei der Statistik,<br />

von der manche sagen, sie glaubten nur jener, die sie selbst<br />

gefälscht hätten. Und so tut sich hier schon die ganze<br />

Bandbreite unterschiedlicher, gelegentlich diametraler Auffassungen<br />

auf.<br />

Medizin ist keine exakte Wissenschaft, aber muss sie deshalb<br />

gänzlich unwissenschaftlich sein? Aus der Sicht des Praktikers,<br />

der täglich Patienten behandelt und den Streit der Anhänger<br />

der Erfahrungsmedizin mit denen der evidencebased-dentistry<br />

mit einem gewissen Überdruss verfolgt, soll<br />

hier der Versuch einer Standortbeschreibung erfolgen, mit<br />

dem wir „Praktiker an der Versorgungsfront“ leben können.<br />

Vielleicht gelingt es, der Vernunft eine Bresche zu schlagen.<br />

Dabei wird unterstellt, dass - unabhängig von der jeweils<br />

vertretenen Auffassung - das Ziel in der Heilung der Patienten<br />

besteht, eben nur der Weg dahin ist unterschiedlich.<br />

18<br />

EVIDENZBASIERTE MEDIZIN –<br />

ERFAHRUNGSMEDIZIN<br />

■ Bedeutung der Erfahrung<br />

Erfahrungen im Umgang mit Kranken und Krankheiten<br />

machten schon Generationen vor uns in den unterschiedlichsten<br />

Kulturkreisen, schrieben diese nieder und so fanden<br />

sich - begründete, aber auch durchaus unterschiedliche -<br />

Festlegungen zur Behandlung von Krankheiten. Auf diesen<br />

und unseren eigenen Erfahrungen fußen wir noch heute.<br />

Man schätzt, dass lediglich 8 bis 10 Prozent der Zahnmedizin<br />

evidenzbasiert sind. Jeder praktisch tätige Zahnarzt wird<br />

die Erfahrungen der Vorgänger und seine eigenen nicht missen<br />

wollen. Sie sind ein Schatz, der täglich genutzt wird.<br />

Dem Erfahrenen genügen deutlich weniger Symptome, um<br />

mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Diagnose einer Krankheit<br />

oder eines Krankheitszustandes zu gelangen, als sie der Unerfahrene<br />

benötigt. Dadurch wird nicht nur Zeit, Aufwand<br />

und Geld, sondern oft dem Patienten auch Schaden und Leiden<br />

erspart. Erfahrungen schützen - allerdings nicht immer<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

- vor Fehldiagnosen und -therapien. Und dennoch müssen<br />

wir uns fragen, können wir unserem Erfahrungsgedächtnis<br />

immer trauen? Welche Erfahrungen bleiben haften? Täuscht<br />

die Erinnerung nicht auch durch Erfahrungsselektion? Bleiben<br />

also die richtigen Erinnerungen im Gedächtnis abrufbar?<br />

Kann es nicht sein, dass falsche Erinnerungen unzutreffende<br />

Erfahrungen suggerieren und sich daraus falsche<br />

Behandlungen ergeben? Daraus folgt, Erfahrung muss überprüft<br />

werden, um herauszufinden,<br />

• was ist wirklich gesichertes Wissen, eindeutige Erkenntnis,<br />

• was ist mehr oder weniger begründete und gesicherte<br />

Vermutung oder<br />

• gar nur mehr oder weniger fragwürdige Spekulation.<br />

Dieser Problematik war man sich schon immer bewusst.<br />

Früher gab es „Schulen“, dass heißt differierende „Lehrmeinungen“<br />

einzelner Hochschullehrer, die von den jeweiligen<br />

Mitarbeitern auf Biegen und Brechen zu vertreten waren.<br />

Dennoch, die Patienten wurden in der Regel bei allen Unterschieden<br />

erfolgreich behandelt. Es gibt auch heute noch<br />

länderspezifische Unterschiede in der Krankheitsbetrachtung.<br />

Während man in Deutschland beim Zustandekommen<br />

von Krankheiten den äußeren Störfaktoren Umwelt, Ernährung,<br />

Stress usw. eine große Bedeutung beimisst, wendet<br />

man sich in Frankreich stärker dem Krankheitsterrain, den<br />

Abwehrkräften des Körpers, zu. Und in den USA wird soviel<br />

operiert, wie nirgendwo anders. Bei allen Differenzen, dennoch<br />

vollzieht sich überall eine Medizin auf hohem Niveau.<br />

Wenn dem so ist, warum kann es dann nicht so bleiben?<br />

Heute gibt es Zwänge, die zur Vereinheitlichung drängen, sagen<br />

die Befürworter der evidenzbasierten Medizin, deren Argumente<br />

deshalb an dieser Stelle zu Worte kommen sollen.<br />

■ Gründe für evidence-based-dentistry<br />

Das Prinzip der evidence-based-medicine (EBM), deren Teil<br />

die evidence-based-dentistry (EBD) ist, besteht darin, die<br />

traditionell auf Erfahrung und Intuition beruhenden Entscheidungen<br />

(diagnostischer, therapeutischer, prognostischer<br />

und präventiver Art) am einzelnen Patienten durch den<br />

systematischen Rückgriff auf wissenschaftliche Erkenntnisse,<br />

d. h. auf qualitativ hochwertige (zahn-)medizinisch-wissenschaftliche<br />

Studienergebnisse zu ergänzen und abzusichern.<br />

Die Qualität (zahn-)medizinischen Handelns soll durch Verknüpfung<br />

der eigenen klinischen Erfahrung („innere Evidence“)<br />

mit der besten verfügbaren (externen) Evidence aus der<br />

klinisch relevanten Forschung verbessert werden. Dabei<br />

müssen in die diagnostische und therapeutische Entscheidungsfindung<br />

auch die Patientenwünsche einfließen (kommunikative<br />

Evidence), denn heute werden klinische Ent-


scheidungen erst nach umfassender Information und nachfolgender<br />

Einwilligung des Patienten getroffen. Man sollte<br />

sich aber im klaren sein, dass „evidenzbasiert“ nicht bedeutet,<br />

dass man es hierbei mit endgültigem Wissen zu tun hat<br />

- im Gegensatz etwa zur Mathematik, wo eine Erkenntnis<br />

(ein einmal richtig bewiesener Satz) für immer Gültigkeit<br />

besitzt.<br />

Im Rahmen der allgemeinen Diskussion um Qualitätsmanagement<br />

in der Medizin, der internationalen Anerkennung<br />

von Leitlinien als Instrument der Qualitätssicherung und der<br />

fortgeschrittenen Leitlinienentwicklung in der Medizin erscheinen<br />

Leitlinien auch in der Zahnmedizin als sinnvoll<br />

(Böning, 2000). Pro und Kontra einer systematischen zahnmedizinischen<br />

Leitlinienentwicklung werden zur Zeit in den<br />

Fachgesellschaften diskutiert. Vor allem das Argument des<br />

Fehlens harter Evidenz auf vielen Gebieten und die Gefahr<br />

des Missbrauches zur Kostenreduktion wird gegen die Leitlinienentwicklung<br />

in der Zahnmedizin ins Feld geführt. Es<br />

wird also erkennbar, dass es auch Gründe gibt, gegen evidenzbasierte<br />

(Zahn-)Medizin zu sein.<br />

■ Argumente gegen evidence-based-dentistry<br />

Einmal abgesehen von jenen Wissenschaftlern, die das Verfahren<br />

der Evidenzbasierung (insbesondere Randomisierung) aus<br />

methodischen Gründen für fehlerhaft halten, wird von den<br />

meisten Kritikern hervorgehoben, dass ein Beruf wie der<br />

(zahn-)ärztliche, der sich zu einem Gutteil als Kunst versteht,<br />

nicht mit vorgefertigten Theorien abgeglichen werden könne.<br />

Welcher Arzt wolle sich seine begrenzte Therapiefreiheit von<br />

einer „Gremienwirtschaft“ nehmen lassen, die mit Leitlinien -<br />

die sich selbst hochtrabend als „evidenzgestützt“ bezeichnen -<br />

die ärztliche Kunst Schritt für Schritt in ein standardisiertes<br />

Programm umwandeln (Geyer, 2002). Es geht der Streit um die<br />

Rolle eines immer enger werdenden Netzes von „Empfehlungen“,<br />

„Richtlinien“ und ähnlichen, mit „fataler amtlicher Würde“<br />

(Herrmann Hoffmann) ausgestatteten Regelungen. Es ist<br />

also der angemaßte autoritative Charakter des Institutes der<br />

Leitlinie, welcher in der Kritik steht.<br />

Ein anderer Ansatzpunkt der Kritik ist die Aussage, dass die<br />

Behandlung von individuellen Patienten nach zentralen bürokratischen<br />

Vorschriften abwegig sei. Während der Naturwissenschaftler<br />

typische, normale Phänomene suche, studiere der<br />

Arzt gerade die nicht typischen, nicht normalen krankhaften<br />

Phänomene. Und dabei trifft er auf diesem Wege sofort auf<br />

einen gewaltigen Reichtum an Individualität dieser Phänomene,<br />

die die Vielheit ohne klare, abgegrenzte Einheiten begleiten,<br />

voller Übergangs- und Grenzzustände. Nirgends trifft<br />

man wirklich ein zweites Mal auf dasselbe Krankheitsbild<br />

(Ludwig Fleck).<br />

Nicht ganz zu Unrecht wird weiterhin darauf hingewiesen,<br />

dass die allgemeine Zunahme der Bürokratie durch Studium<br />

von Regeln, Bestimmungen und Richtlinien den Tagesablauf<br />

des praktisch tätigen Mediziners völlig ausfüllen würde, wenn<br />

er alle korrekt erfüllen wollte. Die Sorgfalt am Papier könnte<br />

diejenige am Patienten übersteigen.<br />

Und zum Schluss gibt es das Argument, dass Statistiken meist<br />

fehlerhaft seien und - selbst wären sie in Ordnung - bei der<br />

Behandlung eines konkreten Patienten nicht weiterhelfen<br />

würden. Was nütze es zu wissen, dass der durchschnittliche<br />

erwachsene Thüringer die Schuhgröße 42 habe, wenn wir jemandem<br />

Einzelnen in Thüringen Schuhe kaufen wollten (Bässler,<br />

1991).<br />

Handelt es sich bei der evidenzbasierten Medizin etwa um den<br />

„Konkurs der ärztlichen Urteilskraft“ (Kienle u. a., 2003) oder<br />

ist sie nur ein „Phantom“, eine Idiotie unserer Politiker und<br />

anderer Gutmenschen, der sich unsere Hochschullehrer in den<br />

Weg stellen müssten (Borkmann)? Sind die Standards und<br />

Leitlinien eher „Leid-Linien“ für die Ärzte; Nebenwirkungen<br />

nicht ausgeschlossen?<br />

■ Steckt die Schulmedizin in der Klemme?<br />

Eingekeilt zwischen der „Erfahrungsmedizin“, deren Apologeten<br />

nur den Erfahrungswert allein gelten lassen wollen, und<br />

jenen extremen Statistikgläubigen sowie Ökonomen, die nur<br />

das anerkennen wollen, was wissenschaftlich beweisbar ist,<br />

steckt die Schulmedizin. Diese wird zu Unrecht oft in Misskredit<br />

gebracht. Es ist die praktizierte Medizin, ein Lehrgebäude<br />

mit verschiedenen Schulen, die nicht unbedingt miteinander<br />

kompatibel sind. Aber es sind Methoden, die lehr- und erlernbar<br />

sind und die miteinander im Wettbewerb stehen. Für diesen<br />

Wettbewerb bedarf es Regeln und diese sind strittig. Dort,<br />

wo Tausende von Ärzten und Zahnärzten tätig sind, wird es<br />

nicht ohne Regeln zur Normierung abgehen können. Wenn<br />

die Solidargemeinschaft ein Großteil des Geldes für die Medizin<br />

zur Verfügung stellt, muss auch begründet werden können,<br />

wofür die Mittel ausgegeben werden und schließlich<br />

muss auch jeder Patient rechtlich darauf vertrauen können,<br />

nach den „Regeln der ärztlichen Kunst“ behandelt zu werden.<br />

So leuchtet wohl ein, dass es ohne ein Mindestmaß an Bestimmungen<br />

nicht gehen kann.<br />

■ Was ist das rechte Maß?<br />

Es gilt das Maß zu finden, einerseits die Therapiefreiheit zu<br />

erhalten ohne in Therapiebeliebigkeit auszuufern, einen „Ärzte-TÜV“,<br />

eine „Kochbuch-Medizin“ zu vermeiden, die das ärztliche<br />

Handeln stranguliert und in der Defensiv-Medizin endet<br />

und andererseits durch die breitgesicherte Beschreibung<br />

des „state of the art“ Qualitätssicherung zu betreiben, stets<br />

eingedenk dessen, dass der Fortschritt von heute der Irrtum<br />

von morgen ist.<br />

Missbrauchsmöglichkeiten sind dabei von beiden Seiten gegeben.<br />

Einmal von Anwendern von Diagnose- und Behandlungsmethoden,<br />

die nur im unzureichendem Maße nachweisbare<br />

Effekte haben, weil sie bewusst oder unbewusst die<br />

Selbstheilungskräfte des Körpers, periodische Krankheitsverläufe<br />

oder einfach nur den Placebo-Effekt nutzen. Dies gilt<br />

keineswegs nur für die Alternativmedizin. Alle Bewertungsversuche<br />

werden mit dem Todschlagargument verhindert, dass<br />

die betreffenden Verfahren statistischer Methoden nicht zugänglich<br />

seien. Genauso muss man sich dagegen wehren,<br />

wenn evidenzbasierte Leitlinien als Disziplinierungsinstrumente<br />

gegen die (Zahn-)Ärzte eingesetzt werden sollten. Leitlinien<br />

haben seit der GKV-Gesundheitsreform vom 1. Januar 2000<br />

im Sozialgesetzbuch V eine Verankerung erfahren. Sie müssen<br />

deshalb mit Augenmaß und gründlicher medizinischer Evidenz<br />

entwickelt werden - unter Berücksichtigung auch haftungsrechtlicher<br />

Aspekte und der Rahmenbedingungen für die ärztliche<br />

Berufsausübung.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

19


20<br />

Keinesfalls dürfen Leitlinien ausschließlich als Kostendämpfungsinstrumente<br />

eingesetzt werden. Leitlinien bilden keinen<br />

absoluten, sondern lediglich einen relativen Maßstab zur Bestimmung<br />

der Generalklausel der „berufsspezifische Sorgfalt“<br />

und „haben für den Abweichler beziehungsweise Befolger weder<br />

stets haftungsbegründende noch stets haftungs befreiende,<br />

entlastende Wirkung“, sagt Prof. Ulsenheimer (2001).<br />

Möge es so bleiben; auf das es uns nicht so ergeht wie in den<br />

USA, wo Schadensersatzansprüche Krankenhäuser und Arztpraxen<br />

dazu bringen, zeitweilig ihre Pforten schließen zu<br />

müssen, weil sie die Haftpflichtprämien nicht mehr aufbringen<br />

können (Tareg Bey, 2003).<br />

■ Was geht das den einzelnen Zahnarzt an?<br />

Die evidenzbasierte Zahnmedizin ist auf dem Vormarsch und<br />

erobert zunehmend größere Bereiche der Ausübung der Zahnheilkunde.<br />

Nicht nur die Art und Weise der Diagnose und Therapie<br />

von Zahnerkrankungen wird statistisch untersucht, sondern<br />

auch die Qualität der Berufsausübung im Sinne der<br />

Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität wird geprüft.<br />

Und wenn sich die Politik dieses Themas annimmt, dann darf<br />

zu recht vermutet werden, dass festzustellen versucht wird,<br />

wie höchste Qualität mit höchster Effizienz, d. h. mit dem geringsten<br />

ökonomischen Aufwand zu erreichen wäre. Liest man<br />

den Artikel von Peter Schmidt (2001) zum Thema Markt und<br />

Wettbewerb, so klingt es beinahe wie eine Drohung. Er<br />

schreibt: „Die Ärzte werden lernen müssen, dass nicht die<br />

heilige Kuh der Therapiefreiheit, sondern nur eine<br />

Forderung gilt: Nämlich die des Patienten, nach der Methode<br />

behandelt zu werden, die im Moment nachweisbar den<br />

besten Erfolg erzielt. Auch in Deutschland muss deshalb die<br />

evidenzbasierte Medizin heimisch werden.“<br />

Ebenso könnten auf dem Arzneimittelmarkt Qualitätsparameter<br />

festgelegt werden. Krankenkassen und Ärztegruppen<br />

würden auf der Grundlage evidenzbasierter<br />

Behandlungsleitlinien vertragliche Abreden über die Art<br />

und das Preisniveau der Medikamente treffen. Für etwaige<br />

Leistungsmängel müsste der Arzt gegenüber der Krankenkasse<br />

unmittelbar einstehen. Ein solches Szenario kann man<br />

sich locker auch für die Zahnmedizin vorstellen.<br />

In Hessen entschied der Verwaltungsgerichtshof<br />

Die Landesärztekammer Hessen darf Mitglied im Verband<br />

Freier Berufe bleiben. Das hat der Verwaltungsgerichtshof<br />

(VGH) des Landes jetzt entschieden und<br />

damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt<br />

bestätigt.<br />

Der VGH wies mit seinem Richterspruch die Klage eines<br />

Arztes und Universitätsprofessors ab (Az: 11 UE 4505/98).<br />

Eine Revision des Urteils wurde nicht zugelassen. Dagegen<br />

kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben<br />

werden.<br />

■ Abschließende Bemerkungen<br />

Dennoch, auch freie Berufe kommen ohne Spielregeln nicht<br />

aus. Dafür gibt es sehr praktische Überlegungen. Wir alle wissen,<br />

dass es unter Medizinern nicht selten erhebliche Unterschiede<br />

über die gebotenen Diagnose- und Behandlungsmaßnahmen<br />

gibt. In einem Rechtsstreit beispielsweise darf die<br />

Entscheidung nicht davon abhängen, welcher Schule der<br />

gerichtliche Gutachter anhängt und welche Methode er selbst<br />

präferiert. Vielmehr kommt es darauf an, ob sich der<br />

behandelnde (Zahn-)Arzt mit seinen Maßnahmen (noch) im<br />

Rahmen dessen bewegt, was nach medizinischer Erkenntnis<br />

und ärztlicher Erfahrung diagnostisch und therapeutisch zum<br />

Wohle des Patienten vertretbar ist (Laufs, 1993).<br />

Wie bereits erwähnt, bergen Leitlinien (auf der Basis evidenzbasierter<br />

Medizin) Gefahren und Chancen zugleich. Bei blinder<br />

Befolgung von Leitlinien besteht durchaus die Gefahr, dass die<br />

individuelle Heilkunde zur reinen „Checklisten-Me-dizin“ und<br />

damit zur „kodifizierten Mittelmäßigkeit“ degeneriert. Das<br />

wäre das Gegenteil von dem, was Leitlinien eigentlich<br />

bezwecken sollen, nämlich eine Steigerung der Behandlungsqualität.<br />

„Evidence-based-dentistry“ sollte sich dem behandelnden<br />

Zahnarzt weniger als Handlungsvorschrift oder Reglementierung,<br />

sondern als schnell verfügbare, transparente<br />

Information über den aktuellen Erkenntnisstand präsentieren<br />

(Figgener, 2003). Damit dies auch so bleibt, muss die verfasste<br />

(Zahn-)Ärzteschaft ständig und streng darauf achten, dass der<br />

Missbrauch - selbst wenn er unter dem Deckmantel der Qualitätssicherung<br />

daherkommt - verhindert wird. Dies gilt insbesondere<br />

für Standardbeschreibungen auf dem weiten Feld der<br />

Praxisführung. Und dennoch bin ich mit dem Präsidenten der<br />

schweizerischen Gesellschaft (SSO) Dr. Zimmer einig, wenn er<br />

schreibt: „Auch für einen freien Beruf bedeutet ‚frei’ nicht<br />

Freiheit ohne Grenzen, sondern im Gegenteil die Einhaltung<br />

bestimmter, zwar einschränkender Regeln, die andererseits<br />

aber unsere Freiheit sichern. Stellen Sie sich nur vor, wie der<br />

Stadtverkehr ohne Straßenverkehrsregeln aussähe!“<br />

Allerdings kann die Regelungsdichte sehr unterschiedlich sein,<br />

und auch Wachsamkeit ist stets geboten.<br />

Doz. Dr. Dr. H. Faßauer, Leipzig<br />

Mit freundlicher Genehmigung aus „Zahnärzteblatt Sachsen, 5/<strong>2004</strong>“.<br />

LANDESÄRZTEKAMMER DARF MITGLIED IM VERBAND FREIER BERUFE BLEIBEN<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

Der Mann hatte von der Landesärztekammer, deren Pflichtmitglied<br />

er ist, verlangt, aus dem privatrechtlich organisierten<br />

Verband Freier Berufe auszutreten. Dieser Verband<br />

vertrete die beruflichen Interessen von Medizinern nicht<br />

ausreichend und verletzte damit die der Ärztekammer zugewiesenen<br />

Aufgaben. Der Kläger sah sich auch in seinem<br />

allgemeinen Freiheitsrecht verletzt, weil er über seine Pflichtmitgliedschaft<br />

in der Ärztekammer gezwungen sei, die Aktivitäten<br />

des Interessenverbands mitzutragen.<br />

Auszug aus „zm-online-Redaktion“<br />

01.08.<strong>2004</strong><br />

www.zm-online.de


Wissenschaftliche Stellungnahme der Deutsche Gesellschaft für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde<br />

ZAHNBEHANDLUNGSANGST UND<br />

ZAHNBEHANDLUNGSPHOBIE BEI ERWACHSENEN<br />

Trotz der heute weitestgehend schmerzfreien Behandlung<br />

unter Lokalanästhesie wird die Zahnbehandlung von vielen<br />

Patienten als unangenehme und bedrohliche Situation wahrgenommen.<br />

Je nach Autor geben 60 -80 % der Allgemeinbevölkerung<br />

ein Angstgefühl vor dem Zahnarztbesuch an.<br />

Bis zu 20 % gelten als hoch ängstlich und 5 % vermeiden<br />

den Besuch beim Zahnarzt völlig. Diese leiden nach der ICD<br />

10, 40.2 unter einer Angsterkrankung, der Zahnbehandlungsphobie.<br />

Definition der Zahnbehandlungsangst und<br />

der Zahnbehandlungsphobie<br />

Zahnbehandlungsangst ist der Sammelbegriff für alle psychologischen<br />

und physiologischen Ausprägungen eines<br />

mehr oder weniger starken, aber nicht krankhaften Gefühles,<br />

das bei vermeintlicher oder tatsächlicher Bedrohung im<br />

Zusammenhang mit einer Zahnbehandlung oder mit ihr<br />

verbundener Stimuli auftritt. Von dieser ist die krankhafte<br />

Zahnbehandlungsphobie abzugrenzen, die als spezifische<br />

Phobie zu der Gruppe der einfachen Phobien zählt (Jöhren<br />

1999 a). Neben einem hohen Angstausmaß unterscheidet<br />

vor allem die Vermeidung eines regelmäßigen Zahnarztbesuches<br />

Patienten mit einer Angsterkrankung von normal<br />

ängstlichen Patienten. Als angstauslösende Stimuli können<br />

alle Objekte oder Situationen dienen, die mit der Zahnbehandlung<br />

assoziiert sind. Wie bei der Entstehung aller anderen<br />

Angststörungen kann auch bei der spezifischen Phobie<br />

der Übergang von der normalen zur pathologischen<br />

Angst fließend sein. Die Diagnose muss sorgfältig gestellt<br />

werden, da bei klassischen Phobien Objekte (Tiere etc.) oder<br />

Situationen (Zahnbehandlung, Fliegen etc.) als Angst auslösender<br />

Stimulus fungieren, vor denen sich auch „normal<br />

Ängstliche“ fürchten bzw. ängstigen.<br />

Ätiologische Modelle<br />

Zahnbehandlungsangst entsteht meistens durch das<br />

Zusammenwirken mehrere Faktoren:<br />

• Die häufigste Ursache für die Entwicklung der Zahnbehandlungsangst,<br />

-phobie stellen traumatische Erlebnisse<br />

während der Zahnbehandlung dar (Lindsay und<br />

Jackson, 1993).<br />

• Die Unsicherheit, ob während der Behandlung Schmerzen<br />

auftreten werden, kann zu einer Erwartungsangst unterschiedlicher<br />

Ausprägung führen. So berichtete Wardle<br />

(1982), dass in ihren Untersuchungen die meisten Probanden<br />

in irgendeiner Form Schmerzen während der zahnärztlichen<br />

Therapie erwarteten, auch wenn die Wahrscheinlichkeit,<br />

dass Schmerzen auftreten werden sehr gering war.<br />

• Auch neutrale Reize, die in raum-zeitlicher Nähe zu einem<br />

schmerzauslösenden Reiz auftreten (z.B. eine Injektion),<br />

können über klassische Konditionierung selbst als<br />

konditionaler Stimulus angstauslösend werden.<br />

• Die Theorie des Modelllernens postuliert, dass nicht die<br />

Zahnbehandlung selbst, sondern Erzählungen aus dem sozialen<br />

Umfeld zu unterschiedlich stark ausgeprägter Zahnbehandlungsangst<br />

führen können. Nach Kleinknecht (1973)<br />

ist vor allem die Familie entscheidend bei der Entwicklung<br />

der Angst vor zahnärztlicher Behandlung beteiligt.<br />

• An der Entstehung von Zahnbehandlungsangst sind<br />

darüber hinaus folgende Bedingungen beteiligt:<br />

- der drohende Verlust der Selbstkontrolle und<br />

das damit verbundene Gefühl ausgeliefert zu sein<br />

- unbekannte und unvorhersehbare Abläufe<br />

bei der Zahnbehandlung.<br />

- die biologische Disposition der betroffenen Person,<br />

mit Angst zu reagieren.<br />

• Auch Eigenschaften und Verhaltensweisen des Zahnarztes<br />

und des gesamten zahnärztlichen Kontextes sind bei Überlegungen<br />

zur Entstehung und Vermeidung von Angstgefühlen<br />

nicht zu vernachlässigen.<br />

Die Diagnostik von Zahnbehandlungsangst<br />

und Zahnbehandlungsphobie<br />

Eine vollständige Angstdiagnostik umfasst die Beobachtung<br />

aller drei biologischen Ebenen der Angst (Physiologie, Verhalten<br />

und psychische Prozesse). Dennoch besteht Einigkeit<br />

darüber, dass Selbstbeurteilungsverfahren psychischer Prozesse<br />

(Fragebögen) die brauchbarste Erfassungsmethode<br />

der Angst erwachsener Patienten vor und in der zahnärztlichen<br />

Situation darstellen, da ihre Validität und Reliabiltät<br />

sehr hoch ist und sie ökonomisch eingesetzt werden können<br />

(Ingersoll 1987).<br />

Die in der Zahnmedizin international am häufigsten eingesetzte<br />

Angstskala stellt die englische Dental anxiety scale<br />

nach Corah (DAS, Corah, 1969, deutsche Version, Margraf-<br />

Stiksrud, 1996) dar. Sie besteht aus nur vier Fragen, mit<br />

denen der Patient gebeten wird, sich in Situationen zu versetzen<br />

und anzugeben, wie ängstlich er sich bei der Vor-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

21


22<br />

stellung der Situation fühlt. Dieser Fragebogen enthält keine<br />

weiteren Informationen, vor welcher Behandlung sich<br />

der Patient besonders fürchtet.<br />

Der hierarchische Angstfragebogen HAF nach Jähren (1999<br />

a) besteht aus 11 Fragen und unterteilt die Patienten ebenfalls<br />

in drei Gruppen: niedrig ängstlich (bis 30 Punkte), mittelmäßig<br />

ängstlich (von 31 bis <strong>38</strong> Punkte), hoch ängstlich<br />

(> <strong>38</strong> Punkte). Die Diagnose Zahnbehandlungsphobie ergibt<br />

sich aus einem Angstscore von über <strong>38</strong> bei gleichzeitiger<br />

anamnestischer Vermeidung der Zahnbehandlung. Der Fragebogen<br />

enthält darüber hinaus sechs Behandlungssituationen,<br />

die die am meisten angstauslösenden Situationen<br />

bei der Patientenbehandlung darstellen.<br />

Die Therapie von Zahnbehandlungsangst<br />

und Zahnbehandlungsphobie<br />

Die zahnärztliche Therapie von normal und krankhaft ängstlichen<br />

Patienten muss von der Forderung bestimmt sein, diese<br />

Patienten nach den gleichen zahnärztlichen, therapeutischen<br />

Grundsätzen zu behandeln, wie nicht ängstliche Patienten.<br />

Ergänzend dazu ist die kausale anxiolytische<br />

Therapie zu sehen, deren Ziel es ist, den Patienten zur Aufgabe<br />

seines Vermeidungsverhaltens zu bewegen und ihm<br />

einen Einstieg in eine dauerhafte zahnärztliche Betreuung<br />

zu ermöglichen.<br />

Da nicht alle Methoden dazu gleichermaßen geeignet sind,<br />

bietet sich folgende Einteilung an:<br />

• Primär anxiolytische Verfahren<br />

- medikamentös: Prämedikation, Sedierung, Analgosedierung<br />

- nicht medikamentös: Psychotherapeutische<br />

Interventionen, Hypnose<br />

• Primär schmerzreduzierende Verfahren<br />

- medikamentös: Lokalanästhesie, Narkose<br />

- nicht medikamentös: Audioanalgesie, TENS, Akupunktur<br />

Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass nur nicht<br />

medikamentöse, primär anxiolytische Verfahren in der Lage<br />

sind, die dem Vermeidungsverhalten zu Grunde liegende<br />

Zahnbehandlungsangst ursächlich zu therapieren und langfristig<br />

abzubauen (De Jongh 1995, Jöhren 2000 a). Die psychotherapeutischen<br />

Behandlungen stellen damit die Methode<br />

der ersten Wahl dar. Folgende Verfahren wurden in<br />

der Zahnmedizin bereits klinisch kontrolliert untersucht und<br />

zeigten sich erfolgreich: Modell-Lernen (Melamed 1975), die<br />

systematische Desensibilisierung mit Video (Berggren und<br />

Carlsson 1984) oder in vivo Konfrontation (Moore et al. 1991),<br />

reine Entspannungsverfahren (Beck et al. 1981, Lamb und<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

Strand 1980, Klages et al. 1989, 1998), kognitive Verfahren<br />

(De Jongh et al. 1995) bis hin zu kombinierten Therapieformen<br />

wie dem Streßimpfungstraining (Meichenbaum 1977,<br />

Thom, Sartory und Jöhren 2000) und dem Angstmanagementtraining<br />

(Ning und Liddell 1991). Die kombinierten Therapieformen<br />

können heute auf eine einzige Sitzung begrenzt<br />

werden und dauern nicht länger als 2 bis 3 Stunden. Ihr<br />

Erfolg liegt mittelfristig bei einer Heilung von 70 Prozent<br />

der betroffenen Phobiker, wenn sie sich einer solchen psychotherapeutischen<br />

Intervention unterziehen.<br />

Behandlungen unter Analgosedierung, Narkose oder mit<br />

Prämedikation erlauben zwar eine zahnärztliche Therapie<br />

der betroffenen Patienten, eine Verminderung der Zahnbehandlungsangst<br />

oder eine Heilung der Angsterkrankung ist<br />

jedoch nur in Ausnahmefällen möglich.<br />

Um hoch ängstliche Patienten notfallmäßig behandeln zu<br />

können, stellt die Prämedikation mit Midazolam (Dormicum®)<br />

oral mit 0,18-0,2 mg /Kg Körpergewicht für eine kurzfristige<br />

Anxiolyse ein geeignetes Verfahren dar. Die Überwachung<br />

dieser Patienten mittels Pulsoximeter stellt dabei ein<br />

conditio sine qua non dar.<br />

Trotzdem ist die Behandlung unter Analgosedierung bis hin<br />

zur Intubationsnarkose durchgeführt von einem Facharzt<br />

für Anästhesiologie nicht immer zu vermeiden. Fehlende<br />

Kooperation bei anderen Verfahren, ausgedehnte Eingriffe<br />

und Unverträglichkeit einer Lokalanästhesie können Gründe<br />

für eine Behandlung unter Allgemeinanästhesie darstellen.<br />

Die Behandlung unter Allgemeinanästhesie sollte bei<br />

ängstlichen Kindern und Erwachsenen jedoch immer die<br />

Ausnahme darstellen.<br />

P. Jöhren, Witten-Herdecke, und J. Margraf-Stiksrud, Marburg<br />

Quelle: DZZ 57(1) 2002<br />

Stellungnahme der DGZMK V1.0 Stand (01) (2002)<br />

Diese Stellungnahme wurde mit dem Vorstand des AK Psychologie und<br />

Psychosomatik der DGZMK erarbeitet


Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft informiert:<br />

OSTEONEKROSEN DES KIEFERS ALS UNERWÜNSCHTE<br />

ARZNEIMITTELWIRKUNG VON BISPHOSPHONATEN<br />

Bisphosphonate (z. B. Pamidronat, Zoledronat, Alendronat)<br />

haben u. a. Zulassungen für die Therapie von osteolytischen<br />

Knochenmetastasen von soliden Tumoren bzw. Osteolysen<br />

bei Multiplen Myelomen, bei Hyperkalzämie im Rahmen<br />

maligner Erkrankungen und für die Osteoporose. Bei allgemein<br />

guter Verträglichkeit der Wirkstoffe weist die AkdÄ<br />

jetzt in einer Mitteilung im Deutschen Ärzteblatt auf eine<br />

bislang noch wenig bekannte Nebenwirkung hin.<br />

Offenbar kann die Langzeittherapie zu Osteonekrosen des<br />

Kiefers führen. An einen möglichen Zusammenhang mit der<br />

Seit acht Monaten ziehen die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten<br />

die Kassengebühr ein. An die Kassenärztliche<br />

Vereinigung <strong>Niedersachsen</strong> (KVN) werden wiederholt<br />

Fragen herangetragen, die die steuerliche Beurteilung<br />

der Kassengebühr und deren tägliche Verwaltung zum<br />

Inhalt haben.<br />

Die wichtigste Antwort, die die KVN zur Zeit geben kann:<br />

Als Teil der Verrechnung mit zustehenden Honoraransprüchen<br />

ist die Kassengebühr steuerrechtlich dem Honorar zuzurechnen.<br />

Damit ist die Praxisgebühr nicht umsatzsteuerpflichtig!<br />

Umsatzsteuerpflichtige Rechtsbeziehungen<br />

bestehen wegen der für die Krankenkassen zu vereinnahmenden<br />

Kassengebühr nicht.<br />

Es bietet sich gleichwohl an, sicherzustellen, daß der Aufwand,<br />

der wegen des Einzugs der Kassengebühr in der Praxis<br />

entsteht, für die steuerliche Geltendmachung der Praxiskosten<br />

meßbar dokumentiert wird. Insofern könnte das<br />

Einrichten eines separaten Kontos nur für die Kassengebühr<br />

für die nötige Transparenz sorgen. Es besteht aber keinerlei<br />

Verpflichtung, die Kassengebühr auf einem separaten Konto<br />

auszuweisen. Ansonsten gilt: Sie sollten den Aufwand,<br />

der im Zusammenhang mit der Kassengebühr entsteht (zum<br />

Beispiel Porto, Sachaufwendungen, gegebenenfalls Personalkosten<br />

etc.), zusammentragen und in der Steuererklärung<br />

als Aufwand geltend machen.<br />

Therapie mit Bisphosphonaten, auch wenn dieser noch nicht<br />

kausal gesichert ist, wird dabei häufig nicht gedacht. Denn<br />

betroffene Patienten wenden sich möglicherweise nicht an<br />

den die Bisphosphonate verschreibenden Arzt, sondern an<br />

den Zahnarzt oder Kieferchirurgen. Deshalb sind besonders<br />

auch Ärzte der genannten Fachrichtungen zu erhöhter Aufmerksamkeit<br />

gegenüber dieser unerwünschten Arzneimittelwirkung<br />

aufgerufen.<br />

Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Köln<br />

www.akdae.de<br />

04.08.<strong>2004</strong><br />

FINANZKASSE<br />

Zur steuerlichen Behandlung der Kassengebühr<br />

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich kürzlich über<br />

die steuerliche Behandlung der Praxisgebühr bei der Gewinnermittlung<br />

geäußert. Danach gilt künftig, daß die vom Versicherten<br />

zu zahlende Kassengebühr von zehn Euro beim<br />

Arzt, Zahnarzt oder Psychologischen Psychotherapeuten<br />

eine Betriebseinnahme und keinen durchlaufenden Posten<br />

darstellt. Die Sonderreglung für den Fall, in dem der Versicherte<br />

nicht zahlt (Übergang durch Ausfallrisiko durch die<br />

Krankenkasse), steht dem nicht entgegen.<br />

Die zeitliche Erfassung dieser Betriebseinnahme richtet sich<br />

nach den allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen. Bei<br />

der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich<br />

wird die Betriebseinnahme im Zeitpunkt der Entstehung<br />

des Anspruchs auf die Einnahmen erfaßt. Bei einer pflichtwidrigen<br />

Nichtzahlung des Versicherten ist der Ausgleich<br />

im Wege des höheren Vergütungsanspruchs gegenüber der<br />

Krankenkasse, der Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen<br />

Vereinigung gewährleistet. Bei der Einnahmen-Überschuß-Rechnung<br />

wird die Einnahme im Zeitpunkt des Zuflusses<br />

der Zuzahlung erfaßt.<br />

Außerdem sind die sich aus den Regelungen des Sozialgesetzbuches<br />

(SGB) für alle Vertragsärzte ergebenden besonderen<br />

Aufzeichnungspflichten über die in jedem Behandlungsfall<br />

vereinnahmte Zuzahlung nach Paragraph 28 Abs.4<br />

SGB V gemäß Paragraph 140 AO auch für steuerliche Zwecke<br />

zu beachten. Die vereinnahmten Praxisgbühren sind dabei<br />

vollständig, richtig, geordnet und zeitnah aufzuzeichnen.<br />

Volker Siedentopf<br />

stell. Abteilungsleiter Verwaltung und Organisation<br />

der Ärztekammer <strong>Niedersachsen</strong><br />

Mit freundlicher Genehmigung aus „niedersächsisches ärzteblatt 8/<strong>2004</strong>“<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

23


Immer wieder erstaunt ist man doch,<br />

wenn Ökonomen sich mit wirtschaftlichen<br />

Verbesserungen von Zahnarztpraxen<br />

beschäftigen. Zu diesem Thema<br />

erscheinen nicht nur regelmäßig<br />

mit Stereotypen befrachtete Veröffentlichungen,<br />

sondern es werden<br />

auch Fortbildungen angeboten, die<br />

dann möglicherweise noch mit entsprechenden<br />

Fortbildungspunkten<br />

bewertet werden. Regelmäßig fließen<br />

aber die vertragszahnärztlichen<br />

rechtlichen Rahmenbedingungen -<br />

Dr. Dr. K. Oehler<br />

mangels Kenntnissen? - so wie hier<br />

nicht in die Berechnungen ein.<br />

Überlegungen darüber, dass ein Zahnarzt, wenn die Praxis<br />

voll ausgelastet ist, was heutzutage oftmals nicht mehr der<br />

Fall ist, und er schneller arbeitet, mehr Umsatz erzielt, kann<br />

auch jeder betriebswirtschaftlich unbeleckte Zahnarzt ohne<br />

fremde Hilfe anstellen. Ein Taschenrechner wird ihm das<br />

Ergebnis zeigen.<br />

24<br />

DIE ANDERE MEINUNG…<br />

Besonders ein nach eigener Aussage betitelter „Gesundheitsökonom“<br />

müsste aber das rechtliche Umfeld vertragszahnärztlicher<br />

Tätigkeit in seine Bewertung einbeziehen<br />

(können).<br />

Der Vertragszahnarzt wird hinsichtlich seiner Tätigkeit und<br />

Abrechnung rechtlich in eine „ZWANQSForM“ durch das<br />

SGB V gepresst.<br />

Z = Zweckmäßig (§ 12, I SGB V)<br />

W = Wirtschaftlich (§ 12, I SGB V)<br />

A = Ausreichend (§ 12, I SGB V)<br />

N = Notwendig (§ 12, I SGB V)<br />

Q = fachlich gebotene Qualität (§ 135, II SGB V)<br />

S = dem Stand der medizinischen Wissenschaft<br />

entsprechend (§ 2, I SGB V)<br />

For = Fortschritt berücksichtigend (§ 2, I SGB V)<br />

M = Menschlich = human (§ 70, II SGB V)<br />

Wird eines dieser sozialrechtlichen Kriterien nicht erfüllt,<br />

darf eine Leistung vertragszahnärztlich nicht abgerechnet<br />

werden.<br />

In § 87, II SGB V wird für den Bema gefordert, dass „soweit<br />

möglich, sind die Leistungen mit Angaben für den zur Leistungserbringung<br />

erforderlichen Zeitaufwand des Vertragsarztes<br />

zu versehen“. Auch die Politik hatte erkannt, dass u.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

zum Artikel „Stundenumsatz optimieren und<br />

Praxisrendite steigern“, <strong>ZNN</strong> <strong>7+8</strong>/<strong>2004</strong>, S. <strong>38</strong>-<strong>41</strong><br />

a. die Qualität von Handarbeit, wie sie beim Zahnarzt vorwiegend<br />

erbracht wird, in einem gewissen Rahmen proportional<br />

zur aufgewendeten Zeit steht. Die aufgrund von<br />

Zeitvorgaben durchzuführenden Plausibilitätsprüfungen<br />

(§ 106a, II SGB V) werden manchen Zahnärzten noch Kopfzerbrechen<br />

bereiten und wahrscheinlich in Honorarrückführungen<br />

enden, wenn die zur Erfüllung der ZWANGSForM<br />

(s. o.) vorgegebenen Zeiten nachweislich nicht aufgewandt<br />

worden sind.<br />

Solche Zeitansätze sind halt in der - mit erheblichen Fehlern<br />

belasteten - BAZ II-Studie des Instituts der Deutschen<br />

Zahnärzte beschrieben u. a für eine 3-gliedrige Brücke mit<br />

129,97 Minuten. Wie nun der Autor des Artikels in seiner<br />

„Ergebniskontrolle ZE“ auf die von ihm beschriebenen Zeiten,<br />

z. B. für die Anfertigung einer 3-gliedrigen Brücke mit<br />

nur 90 Minuten, kommt, lässt er offen. Seine Zeit liegt aber<br />

mit einer Differenz von fast 40 Minuten unter der in der<br />

BAZ II-Studie veröffentlichten Zeit, die logischerweise das<br />

Stundenhonorar des Zahnarztes erschreckend absenkt im<br />

Vergleich zu dem im Artikel dafür errechneten Honorar.<br />

Dabei muss hinsichtlich der Wertigkeit der Zeitmessstudie<br />

BAZ II des IDZ gesagt werden, dass die stolz präsentierte<br />

und von Rezensenten, die die Zahlenkolonnen nicht nachgerechnet<br />

haben, hoch gelobte BAZ II-Studie Grundlage für<br />

die Verhandlungen der Zahnärzteschaft zur Neurelationierung<br />

des Bema gewesen ist, was den dort für die einzelnen<br />

Leistungen ermittelten Zahlen und Zeiten einen offiziellen<br />

Anstrich gibt.<br />

Da es nur einen einheitlichen zahnmedizinischen Standard<br />

gibt, haben diese Zeitrahmen nicht nur Bedeutung für den<br />

vertragszahnärztlichen Bereich. Wenn Zeitvorgaben dahingehend<br />

gefunden sind, dass bei Unterschreiten zumindest<br />

die Vermutung besteht, der zahnmedizinische Standard sei<br />

nicht eingehalten, dann wird das auch für den Privatbehandlungsbereich<br />

gelten, da dort oftmals höhere Qualität<br />

in der Behandlung angeboten wird, die sicher nicht dadurch<br />

erreicht werden wird, dass die Zeitvorgaben im vertragszahnärztlichen<br />

Bereich unterschritten werden.<br />

Dr. Dr. K. Oehler<br />

Institut für zahnärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung und<br />

Behandlungsqualität (IZWP)<br />

Leiter: Dr. Dr. K. Oehler<br />

Widukindplatz 5, 49086 Osnabrück<br />

Fon: 05<strong>41</strong>/73088, Fax: 05<strong>41</strong>/73749<br />

e-mail: Dr.K.Oehler@t-online.de<br />

www.izwp.de


Zukunft des Gesundheitswesens<br />

ZWANGSKOLLEKTIV<br />

Bei der Bürgerversicherung setzt die SPD offenbar auf Klassenkampf<br />

statt Kassenkampf. Wer viel leistet und gut verdient<br />

oder – weil er gespart und investiert hat – Mieten<br />

oder Zinsen einnimmt, steht auf der Verliererseite. Die SPD-<br />

Arbeitsgruppe unter Leitung von Andrea Nahles, die dem<br />

linken Parteiflügel zugeordnet wird, kündigte für den kommenden<br />

Herbst ein durchgerechnetes Modell für eine Bürgerversicherung<br />

an. Die Reformkommission hat nicht nur<br />

vor, alle Bürger gesetzlich zu versichern und dabei alle Einkommensarten<br />

zu berücksichtigen. Nach den neuen Plänen<br />

der Sozialdemokraten sollen Besserverdiener, die über Kapitalerträge<br />

oder Mieteinnahmen verfügen, doppelte Beiträge<br />

zahlen: „Es wird zwei Beitragsbemessungsgrenzen geben:<br />

die eine für Lohn und Gehalt, die andere für Vermögenseinkommen“,<br />

zitierte die „Süddeutsche Zeitung“ ein<br />

Kommissionsmitglied. Die beiden Bemessungsgrenzen sollen<br />

jeweils der heutigen Grenze entsprechen.<br />

Zusammengenommen würden die verschiedenen Einkommensarten<br />

demnach bis zu einer Höhe von 6975 Euro mit<br />

dem Kassensatz belastet. Am Beitrag, der auf das Arbeits-<br />

einkommen angerechnet wird, würde sich der Arbeitgeber<br />

weiterhin zur Hälfte beteiligen, meldet die „FAZ“. Den Beitrag<br />

auf das Kapitaleinkommen hingegen müsste der Versicherte<br />

alleine zahlen. Angerechnet werden könnte ein Freibetrag<br />

in Höhe von 1370 Euro. Auch die Grünen wollen<br />

Freiberufler, Selbständige und Beamte in die Bürgerversicherung<br />

einbeziehen und die Beiträge auf alle Einkommensarten<br />

erheben. Wie sie zur doppelten Beitragsbemessungsgrenze<br />

stehen, war bei Redaktionsschluß noch offen.<br />

Fraktionschefin Krista Sager stelle allerdings noch vor der<br />

Sommerpause Eckpunkte einer umfassenden Reform in<br />

Aussicht. Im Herbst soll sich ein Grünen-Parteitag mit der<br />

Bürgerversicherung befassen. Ein Gutachten, das die Partei<br />

beim Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES)<br />

in Auftrag gab, prognostiziert Beitragssenkungen von 14,1<br />

auf 12,7 Prozent. Die Grünen ließen sogar errechnen, dass<br />

der Beitragssatz auf bis zu 10,7 Prozent fiele, wenn die Beitragsbemesssungsgrenze<br />

ganz aufgehoben (!) würde. Fragt<br />

sich nur, ob diese Sätze auch langfristig zu halten sind.<br />

Darüber hinaus machen die Wissenschaftler in ihrem Gut-


26<br />

achten darauf aufmerksam, dass die öffentliche Hand in<br />

den ersten zwanzig Jahren der Bürgerversicherung bis zu<br />

elf Prozent mehr ausgeben müsste, um die Arbeitgeberbeiträge<br />

für Beamte an die Krankenkassen zu zahlen.<br />

Vordergründig spricht für das rot-grüne Vorhaben, dass derzeit<br />

gesetzlich zwangsversicherte Arbeitnehmer die Krankenversicherung<br />

für Nicht-Erwerbstätige (und die sind inzwischen<br />

in mehreren Bundesländern in der Überzahl)<br />

mitbezahlen müssen, während sich Selbständige, Freiberufler,<br />

Beamte und freiwillig versicherte Angestellte privat<br />

krankenversichern dürfen. Allerdings bahnt die Bürgerversicherung<br />

keinesfalls den einzig möglichen Weg aus dem Dilemma.<br />

Und sie nimmt die beiden großen Strukturprobleme<br />

der GKV nicht in Angriff: Erstens werden die Beiträge bei<br />

der Bürgerversicherung nicht vom Lohn abgekoppelt und<br />

zweitens löst sie das Demographie-Problem der GKV nicht.<br />

Im Gegenteil: Die Beamten, Freiberufler und Selbständigen,<br />

die kurzfristig Geld ins neue System pulvern, vergrößern die<br />

Versichertengemeinschaft ohne sie zu verjüngen. Die Soziale<br />

Bombe explodiert zwar später, dafür mit um so größerer<br />

Sprengkraft. Unklar ist bei den Vorhaben von SPD und Grünen<br />

zur Bürgerversicherung unter anderem, wie die Politik<br />

verhindern will, dass die Krankenversicherung zu einer totalen<br />

Einheitskasse ohne Wettbewerb verkommt. Ebenfalls<br />

noch offen ist die Ausgestaltung der Arbeitgeberbeteiligung,<br />

der Familienmitversicherung und des Krankengeldes. Ein<br />

weiterer Knackpunkt ist die Frage, wie die Beiträge auf Kapital-<br />

und Mieteinnahmen eingezogen werden sollen. Müssen<br />

bald alle Bürger zusätzlich zur Steuer- auch eine Sozialversicherungsbeitragserklärung<br />

abgeben? Und werden<br />

Krankenkassen zu Finanzämtern ausgebaut oder umgekehrt?<br />

Vor allem fehlen klare Aussagen zu Übergangsregelungen<br />

für bestehende private Versicherungsverträge. Nahles<br />

kündigte lediglich an, private Krankenversicherungen als<br />

Anbieter in die Bürgerversicherung einzubeziehen, allerdings<br />

müssten sie sich auf veränderte Wettbewerbsbedingungen<br />

einstellen, womit die Politikerin auch auf eine Einbeziehung<br />

in den Risikostrukturausgleich abzielen dürfte.<br />

Die privaten Krankenversicherungen haben bereits angeboten,<br />

Basistarife ohne Risikoprüfung anzubieten und die<br />

Mitnahme von Altersrückstellungen beim Versicherungswechsel<br />

zu ermöglichen. Im Gegenzug fordern sie jedoch,<br />

dass die private Vollversicherung nicht abgeschafft wird,<br />

und genau dies geht nicht nur der gesundheitspolitischen<br />

Sprecherin der Grünen, Birgitt Bender, sondern auch ihrem<br />

Kollegen von der Union, Horst Seehofer, bereits zu weit.<br />

Namhafte deutsche Juristen halten die Bürgerversicherung<br />

zudem aus verschiedenen Grünen für „formell und materiell<br />

verfassungswidrig“. Unter anderem befindet der Bonner<br />

Staatsrechtler Josef Isensee, eine Bürgerversicherung, die<br />

alle Einkunftsarten erfasst, würde „zur Steuer mutieren“.<br />

Der Zusammenhang zwischen Beitrag und Leistung, normalerweise<br />

Kernstück einer Versicherung, wäre dann nur noch<br />

ein „dünner, mürber Faden aus Kunstseide“. Und Helge So-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

dan, Präsident des Verfassungsgerichtshofs von Berlin,<br />

meint, dem Bund fehle die Gesetzgebungszuständigkeit für<br />

eine Bürgerzwangsversicherung. Als Alternative schlägt er<br />

vor, nur die Schutzbedürftigen zu finanzieren, indem der<br />

Versichertenkreis der GKV auf die Hälfte verkleinert wird.<br />

Zum Ausgleich könne die gesetzliche Krankenversicherung<br />

durch Steuergelder unterstützt werden.<br />

Die Befürworter profitieren vom Namen: Bürgerversicherung<br />

– das klingt nach Bürgerrechten und Sicherheit. Und<br />

die Regierungsparteien sind gegenüber der Opposition im<br />

Vorteil, weil sie mit einer Stimme zu sprechen scheinen. Abgesehen<br />

von wenigen Kritikern wie Finanzminister Hans Eichel<br />

und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement sowie von<br />

einer auffällig zurückhaltenden Gesundheitsministerin Ulla<br />

Schmidt, herrscht ein breiter Konsens: Die SPD – von den<br />

linken „Netzwerkern“ bis zum eher konservativen Seeheimer<br />

Kreis – und die Grünen wollen die Bürgerversicherung.<br />

Währenddessen zeigt sich die Union gespalten und zersplittert.<br />

„CSU-Sozialexperte“ Horst Seehofer diffamierte kürzlich<br />

das Kopfpauschalenmodell der CDU gar als „Sympathiekiller“.<br />

Eine CSU-Arbeitsgruppe um Bayerns Sozialministerin<br />

Christa Stewens plant inzwischen einen komplizierten Stufentarif<br />

mit bis zu zehn Beitragsklassen und Prämien zwischen<br />

50 und 500 Euro mit Ehegattensplitting. Bei diesem Modell<br />

droht ein erheblicher Verwaltungsaufwand, da die<br />

Finanzämter die Bürger je nach Einkommenshöhe gruppieren<br />

müssten. Der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion,<br />

Andreas Storm reagierte sauer: „Dann wäre es noch besser,<br />

gar keine Reform zu machen“, zitierte ihn „Die Welt“.<br />

Seine Kollegin Annette Widmann-Mauz hingegen will laut<br />

„Berliner Morgenpost“ in den neuen CSU-Plänen eine Annäherung<br />

an das Prämienmodell der CDU erkennen. Die zerstrittenen<br />

Stiefschwesterparteien hatten angekündigt, sich bis<br />

Jahresende zu einigen. Ungeachtet dessen plädierte Stewens<br />

im ZDF dafür, bis 2007 abzuwarten, denn dann erst würden<br />

sich die Ergebnisse der laufenden Gesundheitsreform zeigen.<br />

Julika Sandt<br />

Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB)<br />

Mit freundlicher Genehmigung aus:<br />

KZVB-Express 11/<strong>2004</strong>, 18. Juni <strong>2004</strong><br />

www.zob.de


Abschlussprüfung<br />

im Ausbildungsberuf<br />

Zahnarzthelfer/Zahnarzthelferin<br />

Alle Bezirksstellen<br />

Anmeldeschluss<br />

Prüfungszeitraum<br />

Anmeldeschluss<br />

Prüfungszeitraum<br />

04.10.<strong>2004</strong>,<br />

bei der zuständigen Bezirksstelle<br />

Dezember <strong>2004</strong>/<br />

Februar 2005<br />

Abschlussprüfung<br />

im Ausbildungsberuf<br />

Zahnmedizinische Fachangestellte<br />

Alle Bezirksstellen<br />

04.10.<strong>2004</strong>,<br />

bei der zuständigen Bezirksstelle<br />

Januar <strong>2004</strong>/<br />

Februar 2005<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

27


28<br />

dgd-Dokumentation zum Risikostrukturausgleich<br />

mit Stellungnahme des PKV-Verbandes<br />

Der Gelbe Dienst (dgd) veröffentlichte in seiner Ausgabe<br />

vom 23.07.<strong>2004</strong> die dgd-Dokumentation VI zum<br />

Risikostrukturausgleich in GKV und PKV (KKH-Modell)<br />

des Vorstandsvorsitzenden der Kaufmännischen Krankenkasse<br />

(KKH), Ingo Kailuweit. Die Redaktion der <strong>ZNN</strong><br />

hat die Dokumentation zusammengefasst und den PKV-<br />

Verband um eine Stellungnahme gebeten. Das Statement<br />

von Dr. Volker Leienbach, Verbandsdirektor des<br />

Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. finden<br />

Sie im Anschluss an die Zusammenfassung.<br />

Status Quo nach 10 Jahren RSA<br />

Der RSA wurde im Jahr 1994 als Basis des beginnenden<br />

Wettbewerbs in der GKV eingeführt. Er hat im wesentlichen<br />

eine wettbewerbssichernde und solidaritätssichernde Funktion.<br />

Nach 10 Jahren sei zu sagen, dass – trotz einiger Fehlanreize<br />

– beide Funktionen als erfüllt angesehen werden<br />

können. Zudem ist unumstritten, dass langfristig ein Wettbewerb<br />

innerhalb der GKV ohne RSA inkl. RP nicht möglich<br />

sei, heißt es in der Dokumentation. Erhebliche Belastungen<br />

entstehen im System der GKV jedoch durch die permanente<br />

Abwanderung guter Risiken in die PKV. Das bedeute, dass<br />

sich viele Menschen der solidarischen Finanzierung entziehen<br />

und die GKV zunehmend eine schwächere Wettbewerbssituation<br />

gegenüber privaten Krankenversicherern habe. An<br />

der Schnittstelle versage sowohl die wettbewerbssichernde<br />

als auch die solidaritätssichernde Funktion des RSA.<br />

Der Wettbewerb zwischen GKV und PKV sei derzeit im Wesentlichen<br />

auf die Abwanderung der guten Risiken zugunsten<br />

der PKV beschränkt. Zentrale Parameter hierbei sind<br />

die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze.<br />

Der ökonomische Vergleich beider Alternativen fällt aufgrund<br />

der Risikoselektion seitens der PKV bei einem Überschreiten<br />

der Grenze überwiegend zu Ungunsten der GKV<br />

aus. Die einseitige Abwanderung guter Risiken in die PKV<br />

verhindert die Beteiligung aller an der Finanzierung des<br />

Gesundheitswesens. Solidarität zwischen der PKV und der<br />

GKV herrsche nicht, so die Dokumentation.<br />

Ausweitung des RSA<br />

auf das gesamte Gesundheitssystem<br />

Da der RSA innerhalb der GKV seinen Funktionen im Wesentlichen<br />

nachkommt, sollte er auf das System der PKV<br />

ausgeweitet werden. Durch die Gegenüberstellung der Versichertenstrukturen<br />

der verschiedenen Systeme lässt sich<br />

der Grad der Entsolidarisierung quantifizieren und in entsprechende<br />

Transferzahlungen umrechnen. Der Wettbewerb<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

zwischen den Systemen wird nicht durch die einseitige Belastung<br />

der GKV behindert und die Dualität des Systems<br />

bleibt vollständig erhalten.<br />

Gestaltung des RSA in der GKV<br />

Innerhalb der GKV wird der Transferbetrag durch einen Abgleich<br />

der beiden zentralen Größen Beitragsbedarf und Finanzkraft<br />

ermittelt. Die Finanzkraft wird aus den einkommensabhängigen<br />

Beitragseinnahmen errechnet und stellt<br />

die wirtschaftliche Stärke auf der Einnahmeseite dar. Der<br />

Beitragsbedarf wird anhand indirekter Risikoparameter für<br />

jeden Versicherten berechnet. Grundlage ist dabei der<br />

Durchschnittswert aller 70 Mio. Versicherten der GKV. Dieses<br />

System stelle sicher, dass trotz Kontrahierungszwang,<br />

unterschiedlichen Risikostrukturen und differierenden Beitragseinnahmen<br />

Wettbewerb möglich ist. Das System der<br />

PKV unterscheide sich jedoch grundlegend und nutze die<br />

bestehenden Ungleichheiten zur Entsolidarisierung und<br />

Risikoselektion, heißt es im Artikel.<br />

Integration des RSA in die PKV<br />

Die Versichertengemeinschaft der PKV sei in den letzten<br />

Jahren durch ständige Zuwachsraten aus dem gesetzlichen<br />

System auf runde 8,1 Millionen Versicherte gestiegen. Die<br />

unterschiedliche Berechnung der Einnahmen in den beiden<br />

Systemen schließe eine gleichartige Berechnung der Finanzkraft<br />

nahezu aus. Daher müsse es das Ziel eines Gesamt-RSA<br />

sein, die Entsolidarisierung anhand des Ausgabenniveaus zu<br />

bestimmen. Ausgaben, die mit dem Leistungsniveau der<br />

GKV vergleichbar sind, wurden für die Privatversicherten in<br />

Höhe von 11,7 Millionen Euro erbracht. Die bedeute, dass<br />

trotz erhöhter Vergütungen der Leistungserbringer durchschnittlich<br />

1444 Euro je Versicherten gezahlt wurden. Im<br />

Gegensatz dazu betragen die durchschnittlichen Leistungen<br />

innerhalb des GKV-Systems rund 1860 Euro. Die PKV habe<br />

demnach ein um 22 Prozent niedrigeres Ausgabenniveau.<br />

Dies gehe zu Lasten aller Beitragszahler der GKV.<br />

Die Integration der PKV in den RSA erfordere, dass ein Ausgabenwert<br />

aller Versicherten beider Systeme ermittelt wird<br />

und dieser als Indikator der Entsolidarisierung und dementsprechend<br />

zur Ermittlung des Transfers zwischen GKV und<br />

PKV dient. Aus dem Ausgabenbetrag des Gesamtsystems im<br />

Vergleich zum PKV-Wert leitet die Dokumentation ab, dass<br />

sich die PKV der solidarischen Finanzierung des Gesundheitssystems<br />

entziehe und sich daraus ein zusätzlicher Wettbewerbsvorteil<br />

ergebe. Werde für jeden Versicherten in der<br />

PKV der Betrag zwischen den Ausgaben der PKV und Ausgaben<br />

des Gesamtsystems in der RSA eingebracht, ließe<br />

sich dadurch eine Senkung von drei Beitragssatzzehnteln


ealisieren. Insgesamt hätte der Transfer aus der PKV einen<br />

Umfang von rund 3 Mrd. Euro jährlich, so die Dokumentation.<br />

Für die einzelnen Unternehmen der PKV blieben die<br />

Anreize zum wirtschaftlichen Handeln erhalten, da jede<br />

Abweichung von den Durchschnittskosten eine Be- bzw.<br />

Entlastung bedeute. Nur ein Unternehmen, das sich der<br />

Kostensteigerung entziehe, profitiere von dem niedrigeren<br />

ADRESSENÄNDERUNG<br />

Die in der <strong>ZNN</strong>-Ausgabe <strong>7+8</strong>/<strong>2004</strong> veröffentlichte Anschrift<br />

der Firma reanimed – Wissenschaftlicher Beitrag<br />

zum Thema „Wenn dem Patienten die Luft wegbleibt ... –<br />

hat sich geändert. Sie lautet<br />

RSA-Transfer. Dies bedeute einen starken Anreiz zum wirtschaftlichen<br />

Verhalten der einzelnen Versicherer im System<br />

der PKV.<br />

Da diese Feststellungen von der PKV nicht unbeantwortet<br />

bleiben können, hier im Anschluss die Stellungnahme des<br />

PKV-Verbandes. ti<br />

Stellungnahme des PKV-Verbandes<br />

zum KKH-Modell über einen Risikostrukturausgleich in<br />

GKV und PKV für die Zahnärztlichen Nachrichten <strong>Niedersachsen</strong><br />

Der Vorschlag des Vorstandsvorsitzenden<br />

der Kaufmännischen Krankenkasse<br />

(KKH), die PKV in den Risikostrukturausgleich<br />

der GKV einzubeziehen,<br />

ist allenfalls dazu geeignet,<br />

von Problemen innerhalb der<br />

GKV abzulenken. Ein Strukturproblem<br />

im Gesundheitswesen wird<br />

damit nicht gelöst – ganz im Gegenteil!<br />

Bereits heute zahlt die private Krankenversicherung<br />

durch höhere Ho-<br />

Dr. Volker Leienbach,<br />

norare bei den Leistungserbringern<br />

Verbandsdirektor des Verbandes der rund 5-6 Mrd. Euro als Quersubven-<br />

privaten Krankenversicherung e.V tionierung für das Gesundheitswesen<br />

insgesamt. Damit wird eine<br />

moderne Infrastruktur in den Praxen und in den Krankenhäusern<br />

finanziert, die dem Gesundheitswesen insgesamt<br />

und damit allen Versicherten – den gesetzlich wie den privat<br />

Versicherten – zugute kommt. Dies ist ein erheblicher<br />

Solidarbeitrag, der durch die Privatversicherten geleistet<br />

wird und ohne den die qualitativ hochwertige Breitenversorgung<br />

in Deutschland nicht mehr gewährleistet wäre.<br />

Die PKV angesichts dieser Ausgangssituation über den Risikostrukturausgleich<br />

– der schon heute ein bürokratisches<br />

Monster ist – zur Kasse zu bitten, hieße faktisch, die PKV<br />

abzuschaffen. Dies bedeute das Ende von innovationsförderndem<br />

Wettbewerb, dies bedeute Einheitsversicherung.<br />

Unbeschadet dieser Kritik weist die Berechnungsgrundlage<br />

von Kailuweit gravierende Fehler auf. So hat er nicht berücksichtigt,<br />

dass etwa 50 % der Privatversicherten beihilfeberechtigte<br />

Beamte sind. Sie erhalten 50 % Beihilfe, im Ruhestand<br />

70 %. Ebenfalls 70 % erhalten Ehegatten, Kinder<br />

sogar 80 %. Demzufolge ist nur der sehr viel kleinere Eigenanteil<br />

privat versichert. Insofern ist der Betrag, der für den<br />

Vergleich der Ausgaben von PKV und GKV herangezogen<br />

wurde, sinnentstellend überhöht.<br />

Unser im internationalen Vergleich hervorragendes Gesundheitswesen<br />

kann nur im dualen System von GKV und<br />

PKV weiterentwickelt werden. Dabei gilt es, das System zu<br />

stärken, das durch Kapitalbildung Vorsorge für die demographische<br />

Entwicklung leistet und damit unsere Kinder<br />

und nachwachsende Generation entlastet. Die private Krankenversicherung<br />

hat dazu Anfang Juni ihre Vorschläge der<br />

Öffentlichkeit vorgestellt.<br />

reanimed Notfallfortbildung<br />

Wacholderring 13<br />

31199 Diekholzen<br />

Tel.: 0 51 21/6 97 75 98<br />

Fax: 0 51 21/6 97 75 99<br />

e-mail: info@reanimed.de<br />

Internet: www.reanimde.de<br />

Dr. Volker Leienbach,<br />

Verbandsdirektor des Verbandes der<br />

privaten Krankenversicherung e.V<br />

red.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

29


30<br />

Kieferorthopädische Vortragsreihe <strong>2004</strong>/2005<br />

Gebühren: € 40,- pro Einzelveranstaltung<br />

€ 120,- insgesamt bei Buchung aller 4 Veranstaltungen<br />

Die Veranstaltungen finden freitags von 19.30 Uhr s.t. bis ca. 22.00 Uhr statt.<br />

Programm<br />

S 0<strong>41</strong>2<br />

Freitag, 5.11.<strong>2004</strong> Merkmale genetisch bedingter Syndrome im orofazialen<br />

Bereich und Beispiele der kieferorthopädischen Behandlung<br />

Referentin: Frau Prof. Dr. C. Opitz, Berlin<br />

S 0<strong>41</strong>3<br />

Freitag, 17.12.<strong>2004</strong> Kieferorthopädie und enossale Verankerung<br />

Referent: Prof. Dr. Dr. H. Wehrbein, Mainz<br />

S 0502<br />

Freitag, 4.02.2005 Kiefergelenk und Kieferorthopädie<br />

Referent: Prof. Dr. J. Dibbets, Marburg<br />

S 0503<br />

Freitag, 4.03.2005 Aktuelle Aspekte bei der kieferorthopädischen Behandlung erwachsener Patienten<br />

Referent: Prof. Dr. H.-P. Bantleon, Wien<br />

FAX-Nr.: 0511/833 91-306<br />

Seminar S 0<strong>41</strong>2<br />

Seminar S 0<strong>41</strong>3<br />

Name, Vorname<br />

Anschrift<br />

Telefon<br />

Für Fachzahnärzte für Kieferorthopädie und kieferorthopädisch behandelnde Zahnärzte<br />

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Rainer Schwestka-Polly, Hannover<br />

Veranstaltungsort: Zahnärztliches Fortbildungszentrum <strong>Niedersachsen</strong><br />

Zeißstraße 11 a, 30519 Hannover<br />

Tel. 0511/8 33 91-311/313<br />

Anmeldungen bitte schriftlich per Post oder Fax an:<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

Seminar S 0502<br />

Seminar S 0503<br />

(Ort, Datum) (Unterschrift)<br />

Prof. Dr. Rainer Schwestka-Polly,<br />

Hannover<br />

Zahnärztliches Fortbildunszentrum<br />

<strong>Niedersachsen</strong><br />

Zeißstraße 11a<br />

30519 Hannover


VORWIEGEND WEIBLICH<br />

Insgesamt 4,2 Millionen Menschen<br />

arbeiten in Deutschland für die Gesundheit.<br />

Damit ist das Gesundheitswesen<br />

einer der größten Arbeitgeber<br />

der Republik. Mehr als jeder<br />

neunte Arbeitsplatz (11,6 Prozent)<br />

wird in diesem Bereich angeboten.<br />

Fast drei Millionen oder 72 Prozent<br />

der Beschäftigten sind Frauen. Die<br />

größte Gruppe bilden die Krankenschwestern<br />

und Hebammen. An<br />

zweiter Stelle stehen die Arzt- und<br />

Zahnarzthelferinnen. Zum Gesundheitspersonal<br />

zählen auch soziale<br />

Berufe, so zum Beispiel die Altenpflegerinnen<br />

und -pfleger, die es<br />

auf eine Kopfstärke von 277.000<br />

bringen. Handwerksberufe wie Zahntechniker<br />

und Augenoptiker gehören<br />

ebenfalls zum “Stammpersonal”<br />

des Gesundheitswesens.<br />

Globus<br />

Statistische Angaben.<br />

Statistisches Bundesamt<br />

Referent: Dr. William J. Clark, B.D.S., D.D.O., Schottland<br />

„Die funktionelle Therapie mit dem Twinblock“<br />

Der Twinblock wurde 1977 von Dr. Clark in seiner kieferorthopädischen Praxis entwickelt. Es handelt sich hierbei um die weltweit<br />

populärste funktionelle kieferorthopädische Apparatur. Der Erfolg resultiert aus der unglaublichen Effektivität und dem Tragekomfort,<br />

verglichen mit herkömmlichen funktionskieferorthopädischen Geräten. Der Twinblock ist eine herausnehmbare Apparatur,<br />

die 14 – 16 Stunden getragen wird und in kürzester Zeit selbst schwere Malocclusionen korrigieren kann.<br />

„Arch Development“<br />

Neue Techniken zur Zahnbogenentwicklung im Wechselgebiss. A new contribution to Non-Extraction / Non-Compliance Therapy in<br />

the Mixed Dentition<br />

Kurstermine: 22.10.<strong>2004</strong> Twinblock Kursgebühren: € 575,00 zzgl. MwSt. Tagesseminar Twinblock<br />

23.10.<strong>2004</strong> Arch Development € 575,00 zzgl. MwSt. Tagesseminar Arch Development<br />

€ 999,00 zzgl. MwSt. Komplettpreis für beide Tage<br />

Veranstaltungsort: Euregio Golfhotel Ahaus<br />

Weitere Informationen: I.S.W. GmbH & Co. KG, Frau Andrea Deunk, Frau Simone Wiesner, Sieringhoeker Weg 17 · 48455 Bad Bentheim<br />

Tel. (0049) - 59 24 / 7 85 92 - 0 · Fax (0049) - 59 24 / 7 85 90 90<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

31


32<br />

– AUS DER PRESSE –<br />

ZAHNERSATZ Exempel aus Absurdistan<br />

Der Streit zwischen Union und Bundesregierung über den<br />

Zusatztarif für Zahnersatz ist längst zur makabren Posse<br />

geraten. So viel politisches Aufheben um die Versicherung<br />

der 32 Zähne, über die ein Durchschnittsmensch am<br />

Beginn seines Erwachsenenlebens verfügt, hat noch keine<br />

Regierung gemacht.<br />

Die Geschichte aus dem Absurdistan deutscher<br />

Gesundheitspolitik begann mit einem festen Vorsatz der<br />

Union: Im vergangenen Jahr ging sie in die Verhandlungen<br />

mit der Regierung über eine Gesundheitsreform mit<br />

dem Ziel, die Versicherung der Zähne zur Privatsache zu<br />

machen. Sie sollte aus dem Kassenkatalog gestrichen werden.<br />

Dass dieser Leistungsausschluss mit der SPD nicht zu<br />

machen war, wurde schnell klar. Es begann die<br />

Kompromisssuche.<br />

Sozialministerin Schmidt war für eine einfache Lösung:<br />

Sie wollte den Zahnersatz lediglich aus der hälftigen<br />

Finanzierung des Kassenbeitrags durch Arbeitgeber und<br />

Arbeitnehmer herauslösen. Ihn alleine über eine Erhöhung<br />

ihres prozentualen Beitragsanteils um rund 0,2 Prozentpunkte<br />

finanzieren. So wären die Arbeitgeber, wie auch<br />

von der Union gewünscht, entlastet worden. Die Kassen<br />

wären weiter alleine für die Zähne zuständig gewesen.<br />

Die Union wollte dagegen wenigstens einen Teil ihres<br />

Konzepts retten. Sie forderte das Recht der Versicherten,<br />

sich statt der gesetzlichen für eine private Versicherung<br />

zu entscheiden. Bis zuletzt wurde in der Kosensrunde mit<br />

Zähnen und Klauen um Gebiss und Kronen gestritten. Den<br />

Kompromiss beschlossen am Ende zwei, die sich zuvor keinen<br />

Tag in die Niederungen des Gesundheitswesens begeben<br />

hatten: Kanzler Schröder und CDU-Chefin Angela<br />

Merkel in einem kurzen, aber folgenreichen Telefonat.<br />

Die Kassen wurden verpflichtet, eine einheitliche<br />

Kopfpauschale für Zahnersatz zu ermitteln. Jedem, der<br />

sich bis zum 1. Januar 2005 nicht privat versichert hatte,<br />

sollte die neue Einheitsprämie vom Einkommen abgezogen<br />

werden. Klingt einfach. Doch den Unterhändlern<br />

waren schon damals die fatalen Konsequenzen klar:<br />

Eine Einheitsprämie für Hunderte Kassen, bei denen das<br />

Zahnerkrankungsrisiko höchst unterschiedlich verteilt ist,<br />

gibt es nur um den Preis eines Finanzausgleichs. Daran<br />

wird immer noch gebastelt. Außerdem kompliziert die<br />

Kopfpauschale den bisher recht einfachen Beitragseinzug.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

Bisher ziehen die Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter den<br />

prozentualen Kassenbeitrag ein, die Rentenversicherer tun<br />

das für die Rentner, die Arbeitslosenversicherung für<br />

Arbeitslose.<br />

Zu diesem Quelleneinzug will der Einheitsbeitrag nicht<br />

passen. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand ist nötig. Er<br />

dürfte sich mehr als verdoppeln, bleibt es beim geltenden<br />

Recht. Denn danach müssen die Kassen den Beitrag auch<br />

für über 20 Millionen Rentner und Arbeitslose einziehen,<br />

wenn Bundesagentur und Rentenversicherung sich weiter<br />

weigern, das freiwillig zu übernehmen. Das aber tun sie.<br />

Die Union fordert nun seit Wochen von der Sozialministerin,<br />

die dumme Gesetzeslücke zu schließen und Rentenund<br />

Arbeitslosenversicherung zum Einzug der<br />

Kopfpauschale zu verdonnern. Schmidt sträubt sich, mit<br />

gutem Grund: Zöge die Rentenversicherung die Prämie<br />

ein, müsste sie den 18 Millionen Rentnern im Januar neue<br />

Kürzungsbescheide ausstellen.<br />

Der Aufschrei der bereits durch Nullrunde und verdoppelte<br />

Pflegebeiträge gebeutelten Rentner wäre sicher. Daher<br />

versucht Schmidt seit Wochen, der Union ihr altes Modell<br />

des prozentualen Beitrags aufzuzwingen. Das aber geht<br />

nur, wenn die Wahlfreiheit zur Privatversicherung fällt.<br />

Andernfalls würden Besserverdiener massenhaft vor dem<br />

bei ihnen mit höheren absoluten Beträgen zu Buche<br />

schlagenden Abzug fliehen. Auf der Wahlfreiheit aber<br />

beharrt die Union.<br />

Der Beweis, dass Politiker aus 32 Zähnen eine Staatsaffäre<br />

machen können, ist damit erbracht. Der Beleg, dass sie<br />

diese auch zu aller Zufriedenheit beilegen können, steht<br />

aus. Ein Vorschlag zur Güte: Da die Zahnprämie nun einmal<br />

in der Welt ist und wegen des Bundesrats auch nicht<br />

mehr abgeschafft werden kann, sollte Schmidt tun, was<br />

Union und Kassen von ihr verlagen und Rentenversicherung<br />

und die Bundesagentur gesetzlich verpflichten, den<br />

neuen Beitrag für ihre Klientel einzuziehen.<br />

Das absurde Experiment, an unseren Zähnen ein Exempel<br />

für mehr Eigenverantwortung im Gesundheitswesen zu<br />

statuieren, wäre dann zwar immer noch gescheitert. Es<br />

würde aber für alle etwas billiger: rund einen Euro pro<br />

Monat, haben die Krankenkassen ausgerechnet.<br />

Handelsblatt, 18.08.<strong>2004</strong>


Arbeitsgruppe Zahnärztliche Behindertenhilfe in <strong>Niedersachsen</strong> e. V.<br />

FORTBILDUNGSVERANSTALTUNG <strong>2004</strong><br />

Verbesserung von Motivation und Kompetenz bei Multiplikatoren und<br />

Betroffenen bei der Behandlung von Menschen mit Behinderungen<br />

10:00 Begrüßung<br />

1. Psychische Probleme der Patienten<br />

➢ Anxiolyse bei Patienten<br />

Dr. T. Mendler, Münster<br />

➢ Die pharmakologische Behandlung ängstlicher und<br />

unkooperativer Patienten – eine interdisziplinäre<br />

Herausforderung<br />

OA Dr. Dr. Ch. Hüttmann, Hannover<br />

➢ Psychisch Kranke in der zahnärztlichen Praxis –<br />

Befunde und Probleme<br />

PD Dr. H. Haltenhof, Yvonne S. Meyer, Hannover<br />

2. Motivation der Behandler<br />

FAX-Nr.: 0511/833 91-116<br />

➢ Persönliche Gründe für die Behandlung von<br />

Menschen mit Behinderungen – Versuch einer<br />

psychologischen Analyse<br />

Dr. Th. Schneller, Hannover<br />

ca. 12:00 Pause<br />

Bitte um Anmeldung bis zum 8. Oktober <strong>2004</strong><br />

per Post oder Fax an:<br />

Sonnabend, 16.10.<strong>2004</strong>, 10:00 Uhr<br />

Zahnärztliches Fortbildungszentrum <strong>Niedersachsen</strong>, Hörsaal 1<br />

3. Zahnärztliche Behandlungsmöglichkeiten bei<br />

Menschen mit Behinderungen<br />

➢ Möglichkeiten der Prophylaxe<br />

OA Dr. R. Schilke, Hannover<br />

➢ Zahnärztliche Therapie bei Menschen<br />

mit Behinderungen<br />

Za. A. Rahmann, Hannover<br />

➢ Kieferorthopädische Prävention bei<br />

Menschen mit Behinderungen –<br />

Wünsche und Möglichkeiten<br />

OA ZA J. – L. Berten, Hannover<br />

An der Fortbildung über das Thema „Verbesserung von Motivation und Kompetenz bei Multiplikatoren und<br />

Betroffenen bei der Behandlung von Menschen mit Behinderungen“ am 16.10.<strong>2004</strong> im Zahnärztliches<br />

Fortbildungszentrum <strong>Niedersachsen</strong>, Hörsaal 1, Zeißstraße 11 a, 30519 Hannover, nehme ich teil.<br />

Praxisstempel Unterschrift<br />

Arbeitsgruppe Zahnärztliche Behindertenhilfe<br />

in <strong>Niedersachsen</strong> e. V.<br />

Zeißstr. 11a<br />

30519 Hannover<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

33


AKTION ZAHNGESUNDE SCHULTÜTE<br />

mit 900 Einsendungen<br />

Seit 9 Jahren erfolgreich, ist die Aktion „Zahngesunde Schultüte“<br />

zum Schulanfang geradezu ein „Dauerbrenner“. Mit<br />

rund 900 Einsendungen erzielte die Aktion auch in diesem<br />

Jahr wieder einmal einen beachtlichen Erfolg. Die gute Resonanz<br />

ist auf der einen Seite der guten Berichterstattung<br />

in den Medien zu verdanken, auf der anderen Seite beruht<br />

der dauerhafte Erfolg aber vor allem auf dem Engagement<br />

der verantwortlichen Zahnärztinnen und Zahnärzte in den<br />

Einfallsreiche Postkartengestaltung: Die Einschüler beweisen in jedem Jahr Kreativität<br />

bei der Gestaltung der Einsendungen.<br />

Elke Behrens<br />

34<br />

Bezirks- und Kreisstellen sowie der Jugendzahnpflegereferentinnen<br />

und -referenten. Sie sorgen mit ihrer Unterstützung<br />

dafür, dass die Meldungen über die Aktion in der regionalen<br />

und örtlichen Presse veröffentlicht werden. Und<br />

sie sorgen mit liebevollen Aktionen für die Übergabe der<br />

Schultüten an die kleinen Gewinner.<br />

Die dezentrale Organisation hat sich als überaus erfolgreich<br />

erwiesen. So werden die Einsendungen den jeweiligen Kreisstellenvorsitzenden<br />

bzw. Jugendzahnpflegereferentinnen/referenten<br />

zur Verfügung gestellt, die dann in eigener Re-<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

gie die Gewinner vor Ort auslosen und die zahngesunden<br />

Schultüten verteilen. Die <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

sorgt für den finanziellen und informativen Unterbau der<br />

Aktion.<br />

Hintergrund der Aktion ist, dass die niedersächsischen Zahnärztinnen<br />

und Zahnärzte zeigen möchten, dass eine Schultüte<br />

nicht unbedingt immer mit zahnschädlichen Süßigkeiten<br />

gefüllt sein muss, sondern dass es viele Alternativen<br />

gibt, den ersten Schulweg auf kreative Art zu „versüßen“.<br />

Sicherer Schulweg für Einschüler mit „Blinkbärchen“<br />

Natürlich können nicht alle an einer Verlosung gewinnen.<br />

Und weil das so ist, hatte sich die <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

auch in diesem Jahr wieder ein besonderes<br />

Geschenk für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der<br />

Aktion ausgedacht. Alle kleinen ABC-Schützen erhielten als<br />

„Trostpflaster“ per Post ein niedliches „Blinkbärchen“ für<br />

erhöhte Sicherheit im Straßenverkehr. So werden die „Kleinen“<br />

bei ihren ersten Schulgängen von den<br />

Verkehrsteilnehmern besser gesehen. Damit<br />

möchte die <strong>Zahnärztekammer</strong> Niedersachen<br />

nicht nur spielerisch für Information und<br />

Aufklärung rund um die Zahngesundheit<br />

sorgen, sondern auch einen Beitrag zur<br />

Verkehrssicherheit für die kleinen „Steppkes“<br />

leisten.<br />

Allen an der Aktion Beteiligten sei deshalb<br />

ganz besonders für ihren Einsatz<br />

und die seit Jahren so gute Mitarbeit<br />

gedankt. Die Aktion „Zahngesunde<br />

Schultüte“ ist sicher ein gutes<br />

Beispiel, wie optimal eine Aktion in Szene<br />

gesetzt werden kann, wenn zentral und<br />

dezentral perfekt zusammengearbeitet<br />

wird.<br />

20-JÄHRIGES PRAXISJUBILÄUM<br />

Am 01.08.1984 begann Elke Behrens ihre Ausbildung<br />

zur Zahnarzthelferin in unserer Zahnarztpraxis.<br />

Abgesehen von einer Beschäftigungspause<br />

anlässlich der Geburt ihres Sohnes,<br />

ist Frau Behrens bis heute in unserer Praxis<br />

tätig.<br />

Durch ihren Einsatz und Willen zur Weiterbildung<br />

hat sie durch ihre EDV- und Abrech-<br />

nungskenntnisse als Rezeptionskraft eine führende Position,<br />

wobei Sie bei personellen Engpässen auch die Fähigkeit der<br />

Assistenz am Stuhl nicht verloren hat.<br />

Das Praxisteam und wir freuen uns auf weitere Jahre guter<br />

Zusammenarbeit.<br />

ti<br />

Dr. Adelheid Krüger<br />

Dr. Gerhard Krüger<br />

Göttingen


RECHTSCHREIBUNG: Unklare Mehrheitsverhältnisse<br />

In der Kultusministerkonferenz gibt es keine einheitliche<br />

Linie mehr, wenn es um die Rechtschreibreform geht.<br />

In einer telefonischen Konferenzschaltung, an der am<br />

10.08.<strong>2004</strong> nahezu alle Kultusminister und -ministerinnen<br />

teilgenommen haben, haben sich drei Blöcke heraus kristallisiert:<br />

Die Präsidentin der KMK, die rheinland-pfälzische<br />

Ressortchefin Doris Ahnen, eine vehemente Verfechterin<br />

der Reform, hat vor allem einen Teil ihrer weiblichen Amtskollegen<br />

hinter sich gebracht, darunter auch die bayerische<br />

und die baden-württembergische Kultusministerin, Monika<br />

Hohlmeier und Annette Schavan. <strong>Niedersachsen</strong> und das<br />

Saarland wollen wenigstens teilweise zurück zur alten<br />

Schreibweise. Der größte Block sind die Schweiger in der<br />

KMK. Dazu zählen Bremen, Hamburg und Berlin ebenso wie<br />

die meisten ostdeutschen Länder, die sich an der Debatte<br />

kaum oder gar nicht beteiligt haben. Eine formelle Abstimmung<br />

hat es nicht gegeben, sodass nicht feststellbar ist,<br />

wie die Mehrheitsverhältnisse in dem Gremium tatsächlich<br />

sind. Ein möglicher Kompromiss, wie ihn das Saarland und<br />

<strong>Niedersachsen</strong> anvisieren, könnte so aussehen, dass die<br />

Rückkehr zur alten Schreibweise nur in Teilen erfolgt, d.h.<br />

Änderungen, über die allgemein Konsens besteht, sollen<br />

weiter gelten. Die „Beharrungsfront“ der Kultusministerinnen<br />

setzt dagegen auf Zeit und will die Frage wohl aussitzen.<br />

Eine Aufhebung des jüngsten Beschlusses der KMK, die<br />

Rechtschreibreform endgültig zum 1.8.2005 verbindlich zu<br />

regeln, ist nur mit einem erneut einstimmigen Beschluss der<br />

GUTE NOTEN<br />

Investoren suchen heute weltweit nach Möglichkeiten, ihr<br />

Kapital lukrativ anzulegen. Dazu brauchen sie einen verlässlichen<br />

Maßstab, der ihnen hilft, Staaten, Unternehmen oder<br />

Kreditinstitute einzuschätzen. Diese Entscheidungshilfen<br />

Kultusminister durchzusetzen. Die KMK will zunächst einen<br />

„Rat für Rechtschreibung“ einsetzen. Wie dieses Gremium<br />

besetzt sein soll, steht noch nicht fest, soll aber in einigen<br />

Wochen bekannt gegeben werden.<br />

Die uneinheitliche Haltung der KMK zur Rechtschreibung<br />

ist interessanterweise auch innerhalb der Länder zu beobachten.<br />

So sind sich z.B. in Bayern, Baden-Württemberg,<br />

Hessen, im Saarland und auch in Sachsen-Anhalt die Kultusminister<br />

mit ihren eigenen Ministerpräsidenten in dieser<br />

Frage nicht einig. In der Ministerpräsidentenkonferenz könnte<br />

sich demnach wieder ein ganz anderes Bild der Mehrheitsverhältnisse<br />

zeigen.<br />

Mittlerweile bekommen der Spiegel, Springer-Verlag und<br />

Süddeutsche Zeitung immer neue Anhänger für ihre Abkehr<br />

von der neuen Rechtschreibung. Aktuell ist jetzt die<br />

Wochenzeitung Rheinischer Merkur dazu gekommen. Gespannt<br />

wird darauf gewartet, wie sich die Deutsche Presse-<br />

Agentur in dieser Frage verhält, die für viele Zeitungen<br />

Vorbild ist. Wie es heißt, hat dpa allerdings die Rechtschreibreform<br />

in vollem Umfang ohnehin nicht nachvollzogen. Es<br />

soll dort eine interne Richtlinie geben, wonach etwa die<br />

Zeichensetzung oder die volle Eindeutschung ausländischer<br />

Bezeichnungen wie Mayonnaise oder Ketchup nicht übernommen<br />

wird.<br />

Rundblick, 13.08.<strong>2004</strong><br />

liefert neben anderen Agenturen auch die Rating-Agentur<br />

Standard & Poor’s. Sie bewertet die Bonität und vergibt „Noten”.<br />

Beispiel Banken: Der Spitzenwert AAA beispielsweise<br />

bedeutet, dass ein Geldinstitut über eine außergewöhnlich<br />

starke Zins- und Kapitalrückzahlungsfähigkeit<br />

verfügt. Der Anleger kann also sicher<br />

sein, dass er sein eingesetztes Kapital samt<br />

Zinsen zurückbekommt. - Die deutschen<br />

Banken haben durchweg recht ordentliche<br />

Bewertungen. Herausragend werden allerdings<br />

nicht die Großbanken, sondern die<br />

Landesbanken bewertet, die zurzeit noch<br />

Staatsgarantien haben. Sobald diese staatliche<br />

Rückendeckung im Jahr 2005 entfällt,<br />

werden die Landesbanken zwischen A+ und<br />

BBB+ bewertet werden, wie Standard &<br />

Poor’s mitgeteilt hat.<br />

Globus<br />

Statistische Angaben: Standard & Poor’s<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

35


Termine Termine Termine Termine Termine Termine<br />

Bezirksstelle<br />

Braunschweig<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Harald Salewski,<br />

Berliner Str. 28-30, <strong>38</strong>226 Salzgitter<br />

Tel: 05 3<strong>41</strong>/84830<br />

03.11.<strong>2004</strong><br />

19.00 Uhr – ca. 21.30 Uhr<br />

Ort:<br />

Hotel „Play Off“,<br />

Salzdahlumer Str. 126,<br />

<strong>38</strong>126 Braunschweig<br />

„Wirtschaftlichkeitsprüfung“<br />

Referent:<br />

Nausikaa Argyrakis, München<br />

Bezirksstelle<br />

Göttingen<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Gerd Laufenberg,<br />

Keplerstr. 13, 37085 Göttingen,<br />

Tel: 05 51/4 80 48<br />

04.09.<strong>2004</strong><br />

10.00 Uhr – ca. 12.30 Uhr<br />

Ort:<br />

Hotel „Freizeit IN“,<br />

Dransfelder Str. 3, 37079 Göttingen<br />

„Endodontie - Aufbereitung und<br />

Füllung - ein Update“<br />

Referent:<br />

Dr. Clemens Bargholz, Hamburg<br />

Bezirksstelle<br />

Hannover<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Sven Nordhusen,<br />

Tiergartenstr. 29, 30559 Hannover,<br />

Tel. 0511/51 46 37<br />

06.10.<strong>2004</strong><br />

15.00 Uhr – ca. 18.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Hörsaal der KZVN, 5. Etage,<br />

Zeißstr. 11a, 30519 Hannover<br />

„Phobien beim Zahnarzt – Theorie<br />

und Praxis für den Umgang mit<br />

dem ängstlichen Patienten“<br />

Referent:<br />

Dipl.-Psychologe Werner Köthke,<br />

Braunschweig<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

03.11.<strong>2004</strong><br />

15.00 Uhr - ca. 18.00 Uhr<br />

Ort: Hörsaal der KZVN, 5. Etage,<br />

Zeißstr. 11a, 30519 Hannover<br />

„Betriebswirtschaft für Zahnärzte“<br />

Referent:<br />

Dipl. Kaufmann Achim Klawun,<br />

Braunschweig<br />

Bezirksstelle<br />

Hildesheim<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Ulrich Niemann,<br />

Almstr. 1, 31134 Hildesheim,<br />

Tel. 05121/37676<br />

08.09.<strong>2004</strong><br />

16.00 Uhr – ca. 19.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Uni Hildesheim - Hörsaal 2 -<br />

Marienburger Platz 22,<br />

311<strong>41</strong> Hildesheim<br />

„Totalprothese von A - Z“<br />

Referent:<br />

Ernst O. Mahnke, Nienburg/Weser<br />

Bezirksstelle<br />

Lüneburg<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Axel Wiesner,<br />

Buchholzer Str. 7, 21271 Hanstedt,<br />

Tel. 0<strong>41</strong>84/1305<br />

15.10.<strong>2004</strong><br />

16.00 Uhr – ca. 20.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Fachhochschule Lüneburg - Fachbereich<br />

angewandte Automatisierungstechnik<br />

- Volgershall 1 (Neubau),<br />

21339 Lüneburg<br />

„Inlay/Teilkrone Gold/Keramik -<br />

klinische Entscheidungskriterien“<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. Georg Meyer, Greifswald<br />

03.11.<strong>2004</strong><br />

19.00 Uhr – ca. 21.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Fachhochschule Lüneburg - Fachbereich<br />

angewandte Automatisierungstechnik<br />

- Volgershall 1 (Neubau),<br />

21339 Lüneburg<br />

„Minimalinvasive dentoalveoläre<br />

Chirurgie“<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. Dr. Wilfried Engelke,<br />

Göttingen<br />

Bezirksstelle<br />

Oldenburg<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Volker Schaper,<br />

Burgstr. 11, 27243 Harpstedt,<br />

Tel. 0 42 44/16 71<br />

11.09.<strong>2004</strong><br />

09.00 Uhr - ca. 12.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Haus der Ärztekammer Oldenburg,<br />

Huntestr. 14, 26135 Oldenburg<br />

„Mediation“<br />

Referent:<br />

ZÄ Silke Lange, Oldenburg<br />

03.11.<strong>2004</strong><br />

18.30 Uhr - ca. 21.30 Uhr<br />

Ort: NN<br />

„Moderne Endodontie,<br />

elektronische Längenmessung,<br />

motorische Aufbereitung“<br />

Referent:<br />

Thomas Clauder, Hamburg<br />

10.11.<strong>2004</strong><br />

16.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />

Ort: NN<br />

„Moderne Restaurationstechniken<br />

- Neue Materialien, neue Polymerisationslampen“<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. Reinhard Hickel, München


Termine Termine Termine Termine<br />

Bezirksstelle<br />

Osnabrück<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Tim Hörnschemeyer,<br />

Lotter Str. 75, 49078 Osnabrück,<br />

Tel. 05 <strong>41</strong>/4 09 62 00<br />

06.10.<strong>2004</strong><br />

18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Meppen (Räumlichkeiten liegen<br />

noch nicht fest)<br />

„Mundschleimhauterkrankungen“<br />

Referent:<br />

Dr. Dr. Albert Osterhaus, Osnabrück<br />

10.11.<strong>2004</strong><br />

18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Parkhotel, Altes Gasthaus Kampmeier,<br />

Edinghausen 1 (Am Heger Holz),<br />

49076 Osnabrück<br />

„Implantologie - Anforderungen an<br />

das Lager, Indikationen“<br />

Referent:<br />

Dr. Dr. Albert Osterhaus, Osnabrück<br />

Wir trauern um unsere Kollegen …<br />

Hermann vom Brocke<br />

Fürstenwalder Straße 25, 26133 Oldenburg<br />

geboren am 12.06.1922, verstorben am 04.07.<strong>2004</strong><br />

Dr. Annelies Hoppenstedt<br />

Fallsteinweg 1, <strong>38</strong>302 Wolfenbüttel<br />

geboren am 19.10.1928, verstorben am 20.07.<strong>2004</strong><br />

Dr. Peter Gruhn<br />

Dielingerstraße 42, 49074 Osnabrück<br />

geboren am 26.10.1951, verstorben am 23.07.<strong>2004</strong><br />

Dr. Günther Vollmer<br />

Borsteler Reihe 20, 21635 Jork<br />

geboren am 13.09.1929, verstorben am 28.07.<strong>2004</strong><br />

Bezirksstelle<br />

Ostfriesland<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Dr. Wolfgang Triebe,<br />

Rudolf-Eucken-Allee 17, 26603<br />

Aurich, Tel. 0 49 <strong>41</strong>/57 52<br />

15.09.<strong>2004</strong><br />

15.00 Uhr - ca. 18.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Hotel Piquerhof,<br />

Bahnhofstr. 1, 26603 Aurich<br />

„Klinische Entscheidungskriterien:<br />

Inlay oder Teilkrone, Gold oder Keramik,<br />

eine kritische Gegenüberstellung“<br />

Referent:<br />

Prof. Dr. Georg Meyer, Greifswald<br />

Bezirksstelle<br />

Verden<br />

Fortbildungsreferent:<br />

Dr. Siegbert Kiese,<br />

Zum Achimer Bahnhof 25,<br />

28832 Achim, Tel. 0 42 02/8 20 30<br />

… in den Bezirksstellen<br />

01.09.<strong>2004</strong><br />

18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Haags Hotel <strong>Niedersachsen</strong>,<br />

Lindhooper Str. 97, 27283 Verden<br />

„CEREC 3D - Cerec heute, klinische<br />

und wirtschaftliche Sicherheit für<br />

Ihre Praxis“<br />

Referent:<br />

Dr. Klaus Wiedhahn,<br />

Buchholz/Nordheide<br />

06.10.<strong>2004</strong><br />

18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Haags Hotel <strong>Niedersachsen</strong>,<br />

Lindhooper Str. 97, 27283 Verden<br />

„Gesundheit aus eigener Kraft -<br />

der Schlüssel zur Heilung liegt in<br />

dir selbst“<br />

Referent:<br />

Dr. med. Walter Weber, Hamburg<br />

10.11.<strong>2004</strong><br />

18.00 Uhr - ca. 21.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Haags Hotel <strong>Niedersachsen</strong>,<br />

Lindhooper Str. 97, 27283 Verden<br />

„Funktionelle Totalprothetik:<br />

Die Komfortprothese“<br />

Referent:<br />

Gert Fecht, Remels/Oldenburg<br />

Hans-Joachim Mattern<br />

Bergstraße 23, 27404 Gyhum<br />

geboren am 19.03.1921, verstorben am 31.07.<strong>2004</strong><br />

Dr. Jelto Fischer<br />

Achterumsweg 10, 26529 Marienhafe<br />

geboren am 05.04.1918, verstorben am 16.08.<strong>2004</strong><br />

Dr. Hermann-Josef Hagemann<br />

Am Riedenbach 37, 49082 Osnabrück<br />

geboren am 07.09.1923, verstorben am 17.08.<strong>2004</strong><br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

37


<strong>38</strong><br />

Ein neuer Service ihrer <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong><br />

Ab sofort KOSTENLOS: praxisbezogene<br />

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Bitte als Fax: 05 11 / 8 33 91 - 106<br />

oder per Post an: Zahnärztliche Nachrichten <strong>Niedersachsen</strong> <strong>ZNN</strong> · Zeißstr. 11a · 30519 Hannover<br />

Name, Vorname<br />

PLZ, Ort<br />

Beitragszahlung<br />

III. Quartal <strong>2004</strong><br />

Der Kammerbeitrag für das<br />

III. Quartal <strong>2004</strong> ist fällig geworden.<br />

Kammerangehörige, die keine Abtretungserklärung<br />

unterschrieben haben bzw. nicht<br />

am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen,<br />

werden gebeten, den Kammerbeitrag einschließlich<br />

eventuell noch vorhandener<br />

Rückstände zu überweisen.<br />

Hannover, im September <strong>2004</strong><br />

Bitte ankreuzen, wenn die Einstellung ins Internet nicht gewünscht ist.<br />

Datum Unterschrift<br />

Bitte veröffentlichen Sie den Text in der nächst erreichbaren Ausgabe der <strong>ZNN</strong><br />

VERLUST VON MITGLIEDSAUSWEISEN<br />

vom 22.05.<strong>2004</strong><br />

Frau Dr. Angela Husung<br />

Allerstraße 8, 45136 Essen<br />

Der vorstehende Kammerausweis ist gestohlen worden.<br />

Wir bitten umgehend um Mitteilung, falls Personen<br />

mit diesem Ausweis Missbrauch treiben sollten.<br />

Der Ausweis wird hiermit für ungültig erklärt.<br />

Gewerbliche Kleinanzeigen an:<br />

Satztechnik Meißen GmbH<br />

Fax 0 35 25 / 71 86 10<br />

e-mail: satztechnik.meissen@t-online.de<br />

ISDN/Leo: 0 35 25 / 71 86 34<br />

Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung von Kleinanzeigen besteht nicht.<br />

Die Redaktion der <strong>ZNN</strong> hat das Recht, Anzeigen abzuweisen bzw. in einer anderen als der gewünschten Ausgabe zu veröffentlichen.<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

ZKN


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03.06.<strong>2004</strong> Dr. Günther Neymeyr (75)<br />

Lister Kirchweg 65, 30163 Hannover<br />

05.06.<strong>2004</strong> Dr. Dieter Rusche (75)<br />

Tulpenweg 16, <strong>38</strong>108 Braunschweig<br />

06.06.<strong>2004</strong> Dr. Walter Hils (80)<br />

Bahnhofsallee 33, 31134 Hildesheim<br />

09.06.<strong>2004</strong> August-Friedrich Hofmeister (92)<br />

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14.06.<strong>2004</strong> Margarete Kirchhoff (86)<br />

Tor 9, 31552 Rodenberg<br />

16.06.<strong>2004</strong> Manfred Schüller (70)<br />

Lessingstraße 4, 21335 Lüneburg<br />

17.06.<strong>2004</strong> Alfred Schaffer (90)<br />

Lingener Straße 48, 48531 Nordhorn<br />

17.06.<strong>2004</strong> Hans Wilhelm Meyer (75)<br />

Laßrönner Dorfstraße 30, 21423 Winsen<br />

17.06.<strong>2004</strong> Herbert Schreiter (75)<br />

Alfelder Straße 64, 31199 Diekholzen<br />

17.06.<strong>2004</strong> Dr. Josef-Bernd Meyer (70)<br />

Alter Postweg 68, 26133 Oldenburg<br />

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TecMedDental, Tel./Fax (0995) 47189<br />

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Gemeinschaftspraxis zu fairen,<br />

gleichberechtigten Bedingungen gesucht.<br />

Standort im Bereich OLD/WHV/AUR. Kontakt:<br />

za-weber@gmx.de oder<br />

Chiffre 0904/9-C5<br />

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Auch unter:<br />

www.zkn.de<br />

Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag!<br />

20.06.<strong>2004</strong> Gerhard Güldenzopf (89)<br />

Trift 15, 27283 Verden<br />

27.06.<strong>2004</strong> Werner Will (85)<br />

Homannweg 48 a, 37<strong>41</strong>2 Herzberg<br />

30.06.<strong>2004</strong> Hans-Diether Gärtner (70)<br />

Raschstraße 3 a, 31582 Nienburg<br />

02.08.<strong>2004</strong> Dr. Johannes Kirsten (91)<br />

Nordstraße 13, <strong>38</strong>350 Helmstedt<br />

06.08.<strong>2004</strong> Vera Zwitzers (80)<br />

Salinenstraße 21, 49214 Bad Rothenfelde<br />

07.08.<strong>2004</strong> Dr. Hans Nelke (93)<br />

Falkenbergstraße 15, 49393 Lohne<br />

08.08.<strong>2004</strong> Dr. Dr. Herbert Stender (86)<br />

Fichtestraße 30, 30625 Hannover<br />

09.08.<strong>2004</strong> Dr. Charlotte Langewand (93)<br />

Povelstraße 15, 48529 Nordhorn<br />

12.08.<strong>2004</strong> Bernhard Tschöpe (92)<br />

Vogelsang 8, 27232 Sulingen<br />

16.08.<strong>2004</strong> Carl Ferdinand Meysel (90)<br />

Hagenstraße 20 A, 29227 Celle<br />

22.08.<strong>2004</strong> Dr. Kurt Sperling (95)<br />

Groninger Straße 27, 27753 Delmenhorst<br />

25.08.<strong>2004</strong> Wolfgang Fuhrmann (70)<br />

Ziegeleiweg, 21368 Dahlenburg<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

39


40<br />

BITTE NOTIEREN<br />

25. September <strong>2004</strong> Dillingen/Saar 8. Offene Europäische Fechtmeisterschaften<br />

der Medizin-Berufe a.W.<br />

Infos: Dr. H.-W. Deutscher<br />

Tel.: 0 68 81/70 26, Fax: 0 68 81/89 73 99<br />

e-mail: Dr.Deutscher@t-online.de<br />

Rainer Schwickenrath<br />

Tel.: 0 68 <strong>38</strong>/86 04 71, Fax: 0 68 <strong>38</strong>/86 04 72<br />

e-mail: Rainer.Schwickenrath@t-online.de<br />

30. Sept.- 2. Okt. <strong>2004</strong> Prag/Tschechien 3. Int. Orthodontisches Symposium<br />

-ORTHODONTICS <strong>2004</strong> - „Overjet and overbite“<br />

Infos: Dr. Jan V. Raiman, Kirchröder Str. 77<br />

30625 Hannover, Tel.: 0511/55 44 77<br />

e-mail: info@raiman.de, www.orthodontics<strong>2004</strong>.com<br />

29. - 30. Oktober Laatzen Kammerversammlung<br />

der <strong>Zahnärztekammer</strong> <strong>Niedersachsen</strong>, Copthorne Hotel<br />

6. November <strong>2004</strong> Bremen-Vegesack Fachtagung für Arzt-, Zahnarzt- und Zahnmed.<br />

Fachangestellte in <strong>Niedersachsen</strong><br />

„Die Zukunft im Blick. Mitmachen, Mitgestalten. Für die Praxis<br />

von Morgen.“ Infos: Berufsverband der Ärzte, Zahnarztund<br />

Tierarzthelferinnen, LV <strong>Niedersachsen</strong> und Bremen,<br />

Renate Salm, Tel. 05<strong>41</strong>/9997290, Fax: 05<strong>41</strong>/9997290, e-mail:<br />

rsalm@bda-online.com<br />

26. – 27. November <strong>2004</strong> Bad Hamburg 37. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft<br />

für Funktionsdiagnostik und Therapie<br />

in der Deutschen Gesellschaft für ZMK-Heilkunde<br />

„Instrumentelle, bildgebende und computergestützte<br />

Verfahren in der Funktionsdiagnostik und Therapie“<br />

Infos: AFDT, Berlin, Tel.: 030/6445-6244,<br />

e-mail: freesm@mail.zedat.fu-berlin.de<br />

27. November <strong>2004</strong> Göttingen Göttinger Symposium der Zahnmedizin<br />

Thema: „Kinderzahnheilkunde“<br />

Infos: www.ydp-goettingen.de<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04


Schnelle und effiziente Kavitätenpräparation<br />

HERSTELLERINFORMATIONEN<br />

Bewegungsfreiheit mit LED Beleuchtung<br />

Keeler Prismenlupe XL mit Medilite<br />

Fortbildung zur ZMV – attraktiv auch in <strong>Niedersachsen</strong>!<br />

Ab Herbst <strong>2004</strong> besteht auch für zahnärztliche<br />

Mitarbeiterinnen aus <strong>Niedersachsen</strong> wieder<br />

die Möglichkeit, sich bei dent.kom im<br />

Fernlehrgang zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistentin<br />

weiterzubilden.<br />

dent.kom ist ein Fernlehrinstitut mit Sitz in<br />

Berlin und wurde 1996 von Dr. Anne-Helge<br />

Roth gegründet. Der erste Fernlehrgang fand<br />

1998 statt. Seitdem schlossen über 600 Teilnehmerinnen<br />

den ZMV-Fernlehrgang mit Erfolg<br />

ab.<br />

Wenn man hochmotiviert ist und Eigeninitiative<br />

zeigt, kann man seine fachlichen Kenntnisse<br />

berufsbegleitend im Fernlehrgang weiterentwickeln<br />

und die Tätigkeit in der Praxis<br />

optimieren. So kann man sich unabhängig<br />

vom Wohnort beruflich weiterqualifizieren.<br />

Zukunftsorientierte Zahnarztpraxen stehen<br />

vor neuen Herausforderungen. Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz,<br />

die neuen Bema-<br />

Richtlinien und die gesteigerten Wünsche und<br />

Bedürfnisse unserer Patienten verlangen nach<br />

permanenter Flexibilität und Anpassungsfähigkeit<br />

des gesamten Praxisteams, vor allem<br />

auch der Verwaltungsassistentin. So sind diese<br />

Themen Grundlage der ZMV-Fortbildung<br />

von dent.kom. Es geht unter anderem auch um<br />

das Verhältnis Arzt-Praxis-Patient in der<br />

Rechtskunde, um Organisation und Arbeitsabläufe<br />

im Praxismanagement, um Maßnah-<br />

Endlich kann man sich auch mit einer hochwertigen<br />

Lupenbeleuchtung frei in der Praxis<br />

bewegen. Man ist nicht mehr mit einem<br />

Glasfaserkabel an eine Lichtbox angeschlossen.<br />

Für alle Keeler Lupensysteme, gleich ob Galilei-<br />

oder Prismenlupe, gibt es jetzt die aufsteckbare<br />

LED Beleuchtung Medilite.<br />

Der Lichtkopf wiegt nur wenige Gramm. Der<br />

Akku hat etwa die Größe einer Zigarettenschachtel.<br />

Die Standzeit beträgt ca. 8 (acht)!<br />

Stunden. Das mitgelieferte Ladegerät lädt<br />

den Akku in ca. 1 Stunde wieder auf.<br />

Zeitgewinn bei der Kavitätenpräparation<br />

Mit den neuen S-Diamanten hat Gebr. Brasseler/Komet<br />

sein S-Klasse-Sortiment von der<br />

Kronenstumpf- auf die Kavitätenpräparation<br />

ausgeweitet. Die S-Diamanten sorgen für eine<br />

schnelle und effiziente Kavitätenpräparation,<br />

die wertvolle Behandlungszeit spart. Außerdem<br />

neigen sie auch weniger zum Verschmieren und<br />

lassen sich besser kühlen als herkömmliche<br />

Diamanten.<br />

Diese Eigenschaften sind dem strukturierten,<br />

mit grobem Diamantkorn belegten Rohling zu<br />

men zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz,<br />

um Teamarbeit und die Unterstützung<br />

bei der Ausbildung. Ein bedeutender Schwerpunkt<br />

ist die zahnärztliche Abrechnung. Hier<br />

ist es gelungen, eine Dozentin aus <strong>Niedersachsen</strong><br />

zu engagieren. Das bedeutet die Vermittlung<br />

von hochaktuellem Abrechnungswissen<br />

für die niedersächsischen Teilnehmerinnen.<br />

Das Konzept<br />

Der Fernlehrgang dauert 10 Monate, dann<br />

folgt nach einer Vorbereitungszeit die Abschlussprüfung.<br />

Er ist in Selbststudien- und<br />

Präsenzphasen aufgeteilt.<br />

Während der Zeit des Selbststudiums erhält<br />

man das Lehrmaterial in Form von Lehrbriefen<br />

zur häuslichen Bearbeitung. Die vorgegebenen<br />

Aufgabenstellungen müssen in einem<br />

bestimmten Zeitfenster zur Korrektur bei<br />

dent.kom eingegangen sein.<br />

Während der selbstständigen Erarbeitung des<br />

Unterrichtsstoffs hat man größtmögliche Entscheidungsfreiheit,<br />

um seinem individuellen<br />

Lernrhythmus gerecht zu werden.<br />

Der Fernlehrgang bietet den Vorteil, Lernort<br />

und –zeit frei zu bestimmen. Das ist gerade in<br />

den Sommermonaten nützlich, denn welche<br />

Teilnehmerin möchte schon auf ihren wohl-<br />

Die Beleuchtung ist auch ohne Lupe oder<br />

mit einigen Lupen anderer Hersteller benutzbar.<br />

Auch das sportliche Lupengestell „Mediview“<br />

von Hogies für Keeler und einige andere<br />

Lupensysteme wird innerhalb des Programms<br />

angeboten.<br />

Weitere Informationen:<br />

Dencon GmbH<br />

Telefon: 04791/98 52 04<br />

E-Mail: dencongmbh@gmx.de<br />

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verdienten Urlaub verzichten? Eine persönliche<br />

Änderung des Lehrgangsplans von 2-3<br />

Wochen bewegt sich immer noch im Rahmen<br />

der selbst bestimmten Lernstruktur.<br />

Die drei Präsenzphasen umfassen insgesamt<br />

15 mit Unterricht voll ausgefüllte Tage, davon<br />

drei Samstage. Auch die Praxisinhaber genießen<br />

die Vorteile des Fernlehrgangs. Sie können<br />

vom neuen Wissen ihrer Mitarbeiterinnen<br />

profitieren und müssen nur 12 Arbeitstage<br />

auf deren Fachkenntnis verzichten, Donnerstag<br />

und Freitag zu Beginn des Lehrgangs<br />

und jeweils 1 Woche nach ca. 3 bzw. 7 Monaten.<br />

Der Unterricht während der Präsenzphasen<br />

findet in Berlin statt und wird von den Fachdozenten<br />

durchgeführt. Sie sind überwiegend<br />

selbstständig als Rechtsanwältinnen, Steuerberaterin,<br />

Zahnärzte, ZMV und Unternehmer<br />

tätig und sind in der Materie ganz zu Hause.<br />

Die Abschlussprüfung in Berlin erfolgt vor dem<br />

Prüfungsausschuss der Landeszahnärztekammer<br />

Brandenburg mit Sitz in Cottbus und wird<br />

somit auch von der ZKN anerkannt.<br />

Weitere Informationen:<br />

dent.kom<br />

Telefon: 030/3 05 16 36<br />

E-Mail: info@dent-kom.de<br />

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verdanken, der zudem einen guten Spanfluss<br />

bewirkt.<br />

Die neuen S-Diamanten sind in den Formen<br />

Birne lang (S6830L) und Birne lang mit Vollradius<br />

(S6830RL) erhältlich.<br />

Weitere Informationen:<br />

GEBR. BRASSELER GmbH & Co. KG<br />

Telefon: 05261/7 01-0<br />

E-Mail: info@brasseler.de<br />

ZAHNÄRZTLICHE<br />

NACHRICHTEN<br />

NIEDERSACHSEN 9/04<br />

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Stern Weber Vertriebszentrum Nord<br />

Deppe Dental GmbH<br />

Dentalmedizinischer Fachhandel<br />

Owiedenfeldstrasse 6, D-30559 Hannover<br />

Tel: 0511-959970; Fax: 0511-591777 - E-Mail: sternweber@deppe-dental.de

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