3/2011 - Psychotherapeutenjournal
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Saarland<br />
Vertreterversammlung verabschiedet<br />
Resolution<br />
Die Vertreterversammlung der Psychotherapeutenkammer<br />
des Saarlandes hat in ihrer<br />
Sitzung am 20. Juni in einer Resolution<br />
alle saarländischen Politiker aufgefordert<br />
zu verhindern, dass das Versorgungsgesetz<br />
zu einer Verschlechterung der Versorgung<br />
psychisch kranker Menschen führt.<br />
318<br />
Bernhard Morsch – Präsident<br />
Resolution gegen die<br />
Verschärfung der Unterversorgung<br />
psychisch<br />
Kranker<br />
Seit April <strong>2011</strong> liegen die Eckpunkte des<br />
Versorgungsstrukturgesetzes vor. Ziel<br />
soll u. a. eine spürbare Verbesserung<br />
des Versorgungsalltags für die Patienten<br />
sein. Zentraler Inhalt des Gesetzes sind<br />
daher Änderungen der vertragsärztlichen<br />
und vertragspsychotherapeutischen Bedarfsplanung.<br />
Geplant ist aber auch der<br />
Abbau von Praxen in Planungsbereichen<br />
mit Versorgungsgraden von 110 Prozent<br />
und mehr.<br />
Unterschätzung des Behandlungsbedarfs<br />
Der Gesetzgeber unterschätzte den tatsächlichen<br />
ambulanten psychotherapeutischen<br />
Behandlungsbedarf erheblich, als<br />
er die Niederlassungsmöglichkeiten im<br />
Jahr 1999 auf der Basis der damals bestehenden<br />
Praxen festlegte. Seither stieg die<br />
Nachfrage nach psychotherapeutischen<br />
Leistungen ständig. Jahr für Jahr nimmt<br />
die Zahl der Tage zu, an denen Arbeitnehmer<br />
aufgrund psychischer Erkrankungen<br />
arbeitsunfähig sind. Psychische Erkrankungen<br />
sind die Hauptursache für Frühverrentungen<br />
in Deutschland und belasten<br />
schon jetzt Wirtschaft und Sozialversicherung<br />
mit Milliardenkosten, die niedriger<br />
sein könnten, wenn Patienten rechtzeitig<br />
behandelt werden könnten. Für psychisch<br />
kranke Menschen sind Verbesserungen<br />
der Versorgung daher dringend erforderlich.<br />
Die Patienten warten wochenlang<br />
auf ein Erstgespräch und monatelang auf<br />
die Aufnahme einer psychotherapeutischen<br />
Behandlung. Diese Mangelsituation<br />
herrscht in Deutschland flächendeckend,<br />
wobei sie in Abhängigkeit davon,<br />
ob ein Patient in städtischen oder ländlichen<br />
Regionen einen Behandlungsplatz<br />
sucht, unterschiedlich ausgeprägt ist. In<br />
Kernstädten können sich entsprechend<br />
der Vorgaben der Bedarfsplanung 38,8<br />
Psychotherapeuten je 100.000 Einwohner<br />
niederlassen, in ländlichen Regionen<br />
sollen hingegen 4,3 Psychotherapeuten<br />
100.000 Einwohner versorgen.<br />
Verschlechterung der Versorgung<br />
psychisch kranker<br />
Menschen<br />
Die niedrigen absoluten Verhältniszahlen<br />
führen dazu, dass gemessen in Versorgungsgraden<br />
379 der 395 Planungsbereiche<br />
in der Bundesrepublik Deutschland<br />
als überversorgt gelten. Werden die mit<br />
dem Versorgungsgesetz geplanten Instrumente<br />
zum Abbau von Überversorgung<br />
bei den geltenden Vorgaben der Bedarfsplanung<br />
umgesetzt, wären daher bundesweit<br />
5.857 der insgesamt knapp 21.000<br />
Praxissitze von Psychotherapeuten – also<br />
knapp 30 Prozent der aktuell verfügbaren<br />
Behandlungsangebote – vom Abbau<br />
bedroht. Auch die psychotherapeutische<br />
Unterversorgung im Saarland würde sich<br />
durch den Abbau von Praxissitzen weiter<br />
verschärfen. Die PKS fordert seit Jahren<br />
mehr Praxissitze für Psychotherapeuten.<br />
Das Ziel des Versorgungsstrukturgesetzes,<br />
zu einer spürbaren Verbesserung der<br />
Versorgung zu führen, würde so nicht nur<br />
verfehlt, sondern geradezu konterkariert.<br />
Aktualisierung der Verhältniszahlen<br />
notwendig<br />
Werden die Verhältniszahlen der Bedarfsplanung<br />
auf Basis der heute zugelassenen<br />
Psychotherapeuten dem gestiegenen<br />
Bedarf entsprechend neu berechnet,<br />
würden die negativen Effekte der vorgeschlagenen<br />
Instrumente deutlich abgemildert.<br />
In vielen – vor allem ländlichen<br />
– Regionen könnten sich im Gegenzug<br />
sogar weitere Psychotherapeuten niederlassen.<br />
Die Vertreterversammlung der<br />
Psychotherapeutenkammer des Saarlandes<br />
fordert alle saarländischen Politiker<br />
dringend auf zu verhindern, dass das<br />
Versorgungsgesetz zu einer Verschlechterung<br />
der Versorgung psychisch kranker<br />
Menschen führt. Die Gefahr lässt sich abwenden,<br />
wenn alle politischen Kräfte darauf<br />
einwirken, dass im Gesetz der allgemeine<br />
bedarfsgerechte Versorgungsgrad<br />
für die „Arztgruppe“ Psychotherapeuten<br />
zum Stand 31.12.<strong>2011</strong> neu ermittelt wird.<br />
Vertreterversammlung PKS, 20. Juni <strong>2011</strong><br />
<strong>Psychotherapeutenjournal</strong> 3/<strong>2011</strong>