Aus Schäden lernen - Pro Holz Schweiz
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Abbildung 21: Schema der Dachkonstruktion<br />
aus <strong>Schäden</strong> <strong>lernen</strong><br />
Die von den Sachverständigen festgestellten Ursachen waren:<br />
1) Fehlende bauaufsichtliche Genehmigung für die Kämpfstegbauweise:<br />
Die Stegplatten in „Kämpfstegbauweise“ hätten so nicht eingesetzt werden dürfen. Für diese<br />
Anwendung fehlte die in Deutschland für alle von den üblichen Bemessungsnormen abweichenden<br />
Konstruktionen und Bauteile notwendige Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.<br />
Diese existierte zwar für Kämpfstegträger, diese sind aber I-Träger mit Stegen und Gurten<br />
aus 30 mm dicken Brettern, die mit einer Nagelpressleimung hergestellt werden. Im dreilagigen<br />
Steg verlaufen die Außenlagen parallel zur Achse, die Innenlagen sind um 10° zur Ach-<br />
se geneigt.<br />
Abbildung 22: Zulassung I-Träger<br />
Die maximale Bauhöhe für Kämfstegträger war in<br />
der Zulassung mit 1,20 m beschränkt. Bedingt durch<br />
die abweichende Verwendung als Hohlkastenträger,<br />
aber vor allem auch durch die hier erforderliche<br />
grosse Bauhöhe wäre in jedem Fall eine sogenannte<br />
Zustimmung im Einzelfall notwendig gewesen.<br />
Diese wäre wahrscheinlich von der Bauaufsicht für<br />
diese Anwendung und Trägerhöhe verbunden mit<br />
der Herstellung mit einer Nagelpressleimung nicht<br />
erteilt worden.<br />
2) Fehlende bauaufsichtliche Prüfung:<br />
Die statische Berechnung und die <strong>Aus</strong>führungspläne<br />
müssen in Deutschland durch die Baubehörde<br />
oder durch einen Prüfingenieur für Baustatik mit<br />
spezieller Zulassung für den <strong>Holz</strong>bau geprüft werden<br />
– das 4-Augen Prinzip. Die Eissporthalle war<br />
ursprünglich mit einem anderen Trägersystem<br />
(Vollwandträger aus Brettschichtholz) geplant. Die<br />
ursprüngliche Planung war komplett durch einen<br />
Prüfingenieur geprüft worden. Jedoch wurde versäumt<br />
den „Sondervorschlag“ der beauftragten<br />
<strong>Holz</strong>baufirma unter Verwendung der oben beschriebenen<br />
Kastenträger zur Prüfung vorzulegen.<br />
25. Informationstagung <strong>Pro</strong> <strong>Holz</strong> Andreas Müller 2-11