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Aus Schäden lernen - Pro Holz Schweiz

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aus <strong>Schäden</strong> <strong>lernen</strong><br />

Erfahrungen bei der Begutachtung von <strong>Holz</strong>brücken<br />

Dieser Teil beruht auf den Erfahrungen die bei zahlreichen Brückenprüfungen in Deutschland<br />

gemacht wurden. Die normativen Anforderungen beziehen sich deshalb immer auf die<br />

z.Z. in Deutschland geltenden nationalen oder europäischen Normen. Im Vortrag selbst wird<br />

dann vergleichend der Bezug zu den <strong>Schweiz</strong>er Normen und Richtlinien hergestellt.<br />

Die Dauerhaftigkeit von Brückenbauwerke hängt signifikant von der Wartung und der Schadens-Früherkennung<br />

ab. Besondere Kenntnisse der Werkstoff- und Materialeigenschaften<br />

von <strong>Holz</strong> sind für eine qualifizierte Überprüfung von <strong>Holz</strong>brücken Voraussetzung. Oft sind<br />

diese bei den zuständigen Strassenbauamten bzw. -behörden nicht vorhanden, da diese<br />

überwiegend Stahl- und Stahlbetonbrücken überprüfen müssen. Leider existieren für die<br />

Wartung und Prüfung von <strong>Holz</strong>brücken keine eindeutigen und allgemeingültigen Regelungen<br />

und Richtlinien, die den zuständigen Behörden die Überprüfung erleichtern.<br />

Teilweise hatten Brücken, die zuvor von den zuständigen Strassenbauämtern routinemäßig<br />

nach DIN 1076 [1] überprüft und im Prüfbericht sogar mit der Bestnote bewertet wurden,<br />

erhebliche Mängel aufgewiesen.<br />

Methoden zur Kontrolle und Prüfung von <strong>Holz</strong>brücken<br />

• Visuelle Prüfung<br />

• Akustische Prüfung mit Hammer<br />

• <strong>Holz</strong>feuchtemessung mit elektronischem Feuchtemessgerät z.B. GANN Hydromette<br />

M4050<br />

• Risstiefenmessung mit Ventillehre<br />

• Bohrwiderstandsmessung mit Bohrwiderstandsmessgerät RESISTOGRAPH ®<br />

• <strong>Holz</strong>kernentnahme mit Zuwachsbohrer<br />

• Hohlraumprüfung mit Endoskop z.B. Heine Endoskop-Set<br />

• Photodokumentation<br />

Hinweise zum baulichen <strong>Holz</strong>schutz<br />

„Brücken sind so zu planen, konstruieren, auszuführen und zu unterhalten, dass die geforderte<br />

Lebensdauer erreicht wird“ (E DIN 1074: 10-2004 Anhang A [2]).<br />

Entsprechend der Schutzwirkung der Massnahmen werden die Bauteile zukünftig in „geschützt“<br />

und „ungeschützt“ eingeteilt.<br />

Geschützte Bauteile sind Bauteile, bei denen eine direkte Bewitterung oder Befeuchtung<br />

ausgeschlossen ist.<br />

Ungeschützte Bauteile sind nicht oder nur teilweise vor direkter Bewitterung oder Befeuchtung<br />

geschützt.<br />

Bauteile, die nicht oder nur mit erheblichem Aufwand ausgetauscht werden können, wie z. B.<br />

Hauptträger, sind grundsätzlich als geschützte Bauteile auszubilden!<br />

25. Informationstagung <strong>Pro</strong> <strong>Holz</strong> Andreas Müller 2-13

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