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Recht<br />

Aktuelle Entwicklung<br />

im Erbschaftsteuerrecht<br />

Auswirkungen des BVerfG-Urteils vom 17. 12. 2014<br />

zur Ver fassungs mäßigkeit der Verschonungsregelungen<br />

bei der Übertragung von Betrieben<br />

Besonders für mittelständische Familienunternehmen<br />

ist die Frage der Unternehmensnachfolge<br />

von großer Bedeutung. Dabei spielen<br />

auch steuerrechtliche Überlegungen eine wesentliche<br />

Rolle. Der Gesetzgeber hat in verschiedenen gesetzlichen<br />

Regelungen Möglichkeiten geschaffen, Betriebsvermögen<br />

„steuerneutral“ oder zumindest begünstigt<br />

zu übertragen. Neben den Regelungen des<br />

Einkommensteuergesetzes zur vorweggenommenen Erbfolge,<br />

sind auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

(ErbSt) entsprechende Erleichterungen geschaffen<br />

worden, welche seit dem 01. 01. 2009 anwendbar sind. 1<br />

Gegen diese Regelungen bestehen allerdings verfassungsrechtliche<br />

Bedenken, weshalb der Bundesfinanzhof<br />

(BFH) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) diese<br />

speziell im Hinblick auf die sogenannten „Verschonungsregelungen“<br />

zur Prüfung vorgelegt hat. Mit Urteil<br />

vom 17.12. 2014 2 hat das BVerfG nunmehr die aktuellen<br />

Regelungen des ErbSt-Gesetzes für – zumindest teilweise<br />

– verfassungswidrig erklärt. Dieser Artikel soll<br />

einen Überblick über die derzeitigen Erleichterungen<br />

bei der Unternehmensübertragung in erbschaftsteuerlicher<br />

Hinsicht geben und untersucht die vorgeschlagenen<br />

Änderungen und Auswirkungen für Unternehmen.<br />

Aktuelle Rechtslage<br />

Im Zuge der Erbschaftsteuerreform des Jahres 2008<br />

sind die gesetzlichen Regelungen für die Übertragung<br />

von Betrieben vollständig neu geregelt worden. Ziel des<br />

Gesetzgebers war es unter anderem, Betriebsübertragungen<br />

durch Todesfall, aber auch bei Schenkungen<br />

unter Lebenden im Rahmen vorweggenommener Erbfolge,<br />

steuerlich zu entlasten, um nicht die Existenz der<br />

übertragenen Betriebe selbst zu gefährden, und, um<br />

letztlich Steuerausfälle und Arbeitsstellenverluste zu<br />

vermeiden.<br />

Diese sogenannten „Verschonungsregelungen“ sind in<br />

den §§ 13a und 13b ErbStG enthalten und bieten dem<br />

Erwerber des Betriebs seit dem 01. 01. 2009 grundsätzlich<br />

die Möglichkeit, zwischen 2 Verschonungsmaßnahmen<br />

zu wählen:<br />

Zum einen kann er sich unter bestimmten Voraussetzungen,<br />

welche im Folgenden noch erörtert werden,<br />

für sog. „begünstigtes Vermögen“ für die sog. „Regelverschonung“<br />

entscheiden. 3 Zum anderen besteht die<br />

Möglichkeit, auf Antrag einen 100 %igen Abschlag in Anspruch<br />

zu nehmen, sog. „Optionsverschonung“. 4<br />

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