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Recht<br />
Aktuelle Entwicklung<br />
im Erbschaftsteuerrecht<br />
Auswirkungen des BVerfG-Urteils vom 17. 12. 2014<br />
zur Ver fassungs mäßigkeit der Verschonungsregelungen<br />
bei der Übertragung von Betrieben<br />
Besonders für mittelständische Familienunternehmen<br />
ist die Frage der Unternehmensnachfolge<br />
von großer Bedeutung. Dabei spielen<br />
auch steuerrechtliche Überlegungen eine wesentliche<br />
Rolle. Der Gesetzgeber hat in verschiedenen gesetzlichen<br />
Regelungen Möglichkeiten geschaffen, Betriebsvermögen<br />
„steuerneutral“ oder zumindest begünstigt<br />
zu übertragen. Neben den Regelungen des<br />
Einkommensteuergesetzes zur vorweggenommenen Erbfolge,<br />
sind auch bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
(ErbSt) entsprechende Erleichterungen geschaffen<br />
worden, welche seit dem 01. 01. 2009 anwendbar sind. 1<br />
Gegen diese Regelungen bestehen allerdings verfassungsrechtliche<br />
Bedenken, weshalb der Bundesfinanzhof<br />
(BFH) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) diese<br />
speziell im Hinblick auf die sogenannten „Verschonungsregelungen“<br />
zur Prüfung vorgelegt hat. Mit Urteil<br />
vom 17.12. 2014 2 hat das BVerfG nunmehr die aktuellen<br />
Regelungen des ErbSt-Gesetzes für – zumindest teilweise<br />
– verfassungswidrig erklärt. Dieser Artikel soll<br />
einen Überblick über die derzeitigen Erleichterungen<br />
bei der Unternehmensübertragung in erbschaftsteuerlicher<br />
Hinsicht geben und untersucht die vorgeschlagenen<br />
Änderungen und Auswirkungen für Unternehmen.<br />
Aktuelle Rechtslage<br />
Im Zuge der Erbschaftsteuerreform des Jahres 2008<br />
sind die gesetzlichen Regelungen für die Übertragung<br />
von Betrieben vollständig neu geregelt worden. Ziel des<br />
Gesetzgebers war es unter anderem, Betriebsübertragungen<br />
durch Todesfall, aber auch bei Schenkungen<br />
unter Lebenden im Rahmen vorweggenommener Erbfolge,<br />
steuerlich zu entlasten, um nicht die Existenz der<br />
übertragenen Betriebe selbst zu gefährden, und, um<br />
letztlich Steuerausfälle und Arbeitsstellenverluste zu<br />
vermeiden.<br />
Diese sogenannten „Verschonungsregelungen“ sind in<br />
den §§ 13a und 13b ErbStG enthalten und bieten dem<br />
Erwerber des Betriebs seit dem 01. 01. 2009 grundsätzlich<br />
die Möglichkeit, zwischen 2 Verschonungsmaßnahmen<br />
zu wählen:<br />
Zum einen kann er sich unter bestimmten Voraussetzungen,<br />
welche im Folgenden noch erörtert werden,<br />
für sog. „begünstigtes Vermögen“ für die sog. „Regelverschonung“<br />
entscheiden. 3 Zum anderen besteht die<br />
Möglichkeit, auf Antrag einen 100 %igen Abschlag in Anspruch<br />
zu nehmen, sog. „Optionsverschonung“. 4<br />
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