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<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />
Sie haben alles verstanden?<br />
1) Es gibt einen standardisierten Extrakt, der Arzneimittel<br />
ist. Dieser wird von der Firma Schwabe bergestellt,<br />
die nicht müde wird zu betonen, daß nur Ihr Extrakt<br />
ein Arzneimittel mit den ausgelobten Wirkungen<br />
ist.<br />
• Dies ist vollkommen korrekt so, denn für alle anderen<br />
Extrakte gibt es diesen Nachweis nicht.<br />
• Die Wirkdosis dieses Extrakts beträgt 120 mg (Einzeldosis)<br />
aufwärts.<br />
Was sind dann aber die anderen Extrakte?<br />
• Laut den Anmerkungen potentiell gefährlich und unwirksam!<br />
Nur schauen wir uns die Situation an:<br />
Der wässrige Extrakt ist erlaubt – der alkoholische, wegen<br />
nebulöser Gefahren, nicht.<br />
Aber es gibt in der EU eine Verordnung, nach der bestimmte<br />
Lösungsmittel zur Herstellung von Lebensmittelextrakten<br />
erlaubt sind.<br />
Also ein Lebensmittel, das konform mit diesen Extraktionsmitteln<br />
extrahiert wurde, bleibt ein Lebensmittel.<br />
Aber woher kommen die Bedenken?<br />
Diese Bedenken fußen auf mehreren Artikeln, die über<br />
Extrakte berichten, die verschiedene Anreicherungsstufen<br />
und damit variierende Gingkolglykosid-Gehalte besitzen.<br />
Jemand der verantwortungsvoll mit diesem Thema<br />
umgeht, wird ohnehin auf die Angabe der Anreicherung<br />
zum Original bestehen.<br />
Daß andere „gefährliche“ Stoffe mit extrahiert werden<br />
können, beruht eher auf den Aussagen der Autoren, die<br />
über den Schwabe Extrakt berichten.<br />
Zugegebenermaßen war die Einschätzung der EMA zu<br />
Ginkgo noch nicht publiziert:<br />
Dort wird klar herausgestellt, daß nur der Schwabe-<br />
Extrakt ein Arzneimittel ab 240(!) mg Tagesdosis ist.<br />
Nebenbei bemerkt beträgt der Anreicherungsfaktor<br />
1: 51+/-16.<br />
Alle anderen Pulver und Extrakte (preparations) sind<br />
Arzneimittel der Kategorie „traditional use“, auf deutsch<br />
Präsentationsarzneimittel.<br />
• Für diese gilt aber diese Wirkdosis nicht!<br />
Sie ahnen schon, was dann bei den durchführenden<br />
Behörden herauskommt:<br />
• Ginkgo-Extrakt ist ab 120 mg Arzneimittel!<br />
• Ist schön und einfach, aber leider falsch!<br />
Nun haben sich Belgien, Frankreich und Italien zu einer<br />
Harmonisierung entschlossen und gaben gemeinsam<br />
die sogenannte BELFRIT-Liste heraus:<br />
Sie werden jetzt sagen „Halleluja“ endlich einmal sind<br />
sich wenigstens drei einig, aber weit gefehlt.<br />
1) Diese Liste ist fast nicht zu finden:<br />
• Die Italienische Liste ist draußen: Listo Atto completo;<br />
DECRETO 9 luglio 2012; MINISTRO DELLA SALU<br />
TE; GU n.169 del 21-7-2012. P.S. viel Spaß beim Suchen.<br />
• Die belgische Liste versteckt sich unter dem Namen<br />
der Datenbank FOODSUP und ist nicht öffentlich zugänglich.<br />
• Die französische Liste besteht zur Zeit nur aus Teil A,<br />
wobei nicht erklärt wird was das bedeutet.<br />
2) <br />
• Belgien benutzt diese Liste um ein Genehmigungsverfahren<br />
für Lebensmittel (NEM) zu installieren!<br />
• Italien macht das wie immer, was draufsteht darf rein,<br />
aber gewisse Warnhinweise können vorgeschrieben<br />
sein.<br />
• Bei Frankreich ist man noch nicht so weit, das Verfahren<br />
erklären zu können.<br />
Kommen wir wieder zu unserem Beispiel Ginkgo:<br />
• In Italien sind nur die Blätter erlaubt mit einem Warnhinweis<br />
daß die Einnahme bei gleichzeitiger Einnahme<br />
von Blutverdünnern (Aggregationshemmer) nur<br />
unter ärztlicher Aufsicht erfolgen sollte.<br />
• In dem veröffentlichten Teil A von Frankreich sind<br />
Blätter und Kapselhüllen der Frucht (Samen) erlaubt!<br />
Literatur<br />
1 Niederlande: Nieuwe Voedsel en Waren Autoriteit, Ministerie van Landbouw, Natuur en Woedselkwaliteit (2010): Warenwetbesluit Kruidenpreparaten<br />
http://wetten.overheid.nl/BWBR0012174/geldigheidsdatum_22-07-2015#<br />
2 http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/stoffliste/stoffliste_pflanzen_pflanzenteile.pdf?_blob=publicationFile&v=5<br />
3 http://ec.europa.eu/food/food/biotechnology/novelfood/nfnetweb/mod_search/index.cfm<br />
4 RL(EG) 2009/32/EG<br />
5 http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Herbal_-_Community_herbal_monograph/2015/04/WC500185243.pdf<br />
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