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Nutrition-Press

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<strong>Nutrition</strong>-<strong>Press</strong><br />

Sie haben alles verstanden?<br />

1) Es gibt einen standardisierten Extrakt, der Arzneimittel<br />

ist. Dieser wird von der Firma Schwabe bergestellt,<br />

die nicht müde wird zu betonen, daß nur Ihr Extrakt<br />

ein Arzneimittel mit den ausgelobten Wirkungen<br />

ist.<br />

• Dies ist vollkommen korrekt so, denn für alle anderen<br />

Extrakte gibt es diesen Nachweis nicht.<br />

• Die Wirkdosis dieses Extrakts beträgt 120 mg (Einzeldosis)<br />

aufwärts.<br />

Was sind dann aber die anderen Extrakte?<br />

• Laut den Anmerkungen potentiell gefährlich und unwirksam!<br />

Nur schauen wir uns die Situation an:<br />

Der wässrige Extrakt ist erlaubt – der alkoholische, wegen<br />

nebulöser Gefahren, nicht.<br />

Aber es gibt in der EU eine Verordnung, nach der bestimmte<br />

Lösungsmittel zur Herstellung von Lebensmittelextrakten<br />

erlaubt sind.<br />

Also ein Lebensmittel, das konform mit diesen Extraktionsmitteln<br />

extrahiert wurde, bleibt ein Lebensmittel.<br />

Aber woher kommen die Bedenken?<br />

Diese Bedenken fußen auf mehreren Artikeln, die über<br />

Extrakte berichten, die verschiedene Anreicherungsstufen<br />

und damit variierende Gingkolglykosid-Gehalte besitzen.<br />

Jemand der verantwortungsvoll mit diesem Thema<br />

umgeht, wird ohnehin auf die Angabe der Anreicherung<br />

zum Original bestehen.<br />

Daß andere „gefährliche“ Stoffe mit extrahiert werden<br />

können, beruht eher auf den Aussagen der Autoren, die<br />

über den Schwabe Extrakt berichten.<br />

Zugegebenermaßen war die Einschätzung der EMA zu<br />

Ginkgo noch nicht publiziert:<br />

Dort wird klar herausgestellt, daß nur der Schwabe-<br />

Extrakt ein Arzneimittel ab 240(!) mg Tagesdosis ist.<br />

Nebenbei bemerkt beträgt der Anreicherungsfaktor<br />

1: 51+/-16.<br />

Alle anderen Pulver und Extrakte (preparations) sind<br />

Arzneimittel der Kategorie „traditional use“, auf deutsch<br />

Präsentationsarzneimittel.<br />

• Für diese gilt aber diese Wirkdosis nicht!<br />

Sie ahnen schon, was dann bei den durchführenden<br />

Behörden herauskommt:<br />

• Ginkgo-Extrakt ist ab 120 mg Arzneimittel!<br />

• Ist schön und einfach, aber leider falsch!<br />

Nun haben sich Belgien, Frankreich und Italien zu einer<br />

Harmonisierung entschlossen und gaben gemeinsam<br />

die sogenannte BELFRIT-Liste heraus:<br />

Sie werden jetzt sagen „Halleluja“ endlich einmal sind<br />

sich wenigstens drei einig, aber weit gefehlt.<br />

1) Diese Liste ist fast nicht zu finden:<br />

• Die Italienische Liste ist draußen: Listo Atto completo;<br />

DECRETO 9 luglio 2012; MINISTRO DELLA SALU­<br />

TE; GU n.169 del 21-7-2012. P.S. viel Spaß beim Suchen.<br />

• Die belgische Liste versteckt sich unter dem Namen<br />

der Datenbank FOODSUP und ist nicht öffentlich zugänglich.<br />

• Die französische Liste besteht zur Zeit nur aus Teil A,<br />

wobei nicht erklärt wird was das bedeutet.<br />

2) <br />

• Belgien benutzt diese Liste um ein Genehmigungsverfahren<br />

für Lebensmittel (NEM) zu installieren!<br />

• Italien macht das wie immer, was draufsteht darf rein,<br />

aber gewisse Warnhinweise können vorgeschrieben<br />

sein.<br />

• Bei Frankreich ist man noch nicht so weit, das Verfahren<br />

erklären zu können.<br />

Kommen wir wieder zu unserem Beispiel Ginkgo:<br />

• In Italien sind nur die Blätter erlaubt mit einem Warnhinweis<br />

daß die Einnahme bei gleichzeitiger Einnahme<br />

von Blutverdünnern (Aggregationshemmer) nur<br />

unter ärztlicher Aufsicht erfolgen sollte.<br />

• In dem veröffentlichten Teil A von Frankreich sind<br />

Blätter und Kapselhüllen der Frucht (Samen) erlaubt!<br />

Literatur<br />

1 Niederlande: Nieuwe Voedsel en Waren Autoriteit, Ministerie van Landbouw, Natuur en Woedselkwaliteit (2010): Warenwetbesluit Kruidenpreparaten<br />

http://wetten.overheid.nl/BWBR0012174/geldigheidsdatum_22-07-2015#<br />

2 http://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/stoffliste/stoffliste_pflanzen_pflanzenteile.pdf?_blob=publicationFile&v=5<br />

3 http://ec.europa.eu/food/food/biotechnology/novelfood/nfnetweb/mod_search/index.cfm<br />

4 RL(EG) 2009/32/EG<br />

5 http://www.ema.europa.eu/docs/en_GB/document_library/Herbal_-_Community_herbal_monograph/2015/04/WC500185243.pdf<br />

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