Exposé Gallus
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1.3 Bauausführung<br />
Die Erstellung der Bauleistung erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik,<br />
den einschlägigen Normen, Vorschriften und Richtlinien jeweils zum Zeitpunkt der Baugenehmigung,<br />
soweit im Kaufvertrag und/oder dieser Baubeschreibung nichts anderes vereinbart<br />
ist.<br />
Für die Anforderungen an den Schallschutz der Luft- und Trittschaldämmung werden für die<br />
Aufenthaltsräume im Sinne der Landesbauordnung HBO in Anlehnung an die DIN 4109<br />
Schallschutz im Hochbau die nach Beiblatt 2 erhöhten Schallschutzanforderungen sowie an<br />
die VDI-Richtlinie 4100 die der Schallschutzstufe ST II vereinbart.<br />
Für Bauteile innerhalb des eigenen Wohnbereichs und für die Nutzergeräusche bei Sanitärgeräuschen<br />
sind keine Schallschutzanforderungen vereinbart.<br />
Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gelten die DIN 4108 - Wärmeschutz im<br />
Hochbau - und die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 als vereinbart. Zusätzlich gelten<br />
die Anforderungen Effizienzhaus KfW 70. Im Falle höherer Anforderungen als nach DIN<br />
und EnEV gefordert, sind die KfW Anforderungen vorrangig.<br />
Die lichten Raumhöhen betragen im Erdgeschoss und den vier Obergeschossen ca. 2,60<br />
m, im Staffelgeschoß ca. 3,00 m. Bei technisch erforderlichen und/oder sinnvollen Abkofferungen<br />
können sich die lichten Deckenhöhen verringern. In diesen Räumen kommt dann in<br />
Teilbereichen eine Abhängedecke zur Ausführung.<br />
Die lichte Raumhöhe der Tiefgarage beträgt mindestens 2,10 m, auch im Bereich der<br />
Unterzüge.<br />
Das Staffelgeschoß wird in Anlehnung an die Hessische Bauordnung HBO barrierefrei<br />
erreichbar ausgeführt.<br />
Die Ausführung erfolgt auf der Grundlage der Bauantragsplanung im Maßstab 1:100,<br />
den Auflagen der Baugenehmigung, der Werkplanung des Architekten und der statischen<br />
Berechnung.<br />
Vorbehalten sind Maßtoleranzen aus bautechnischen und/oder architektonischen Gründen,<br />
die die Qualität der Nutzung nicht beeinflussen, die Bau- und Leistungsbeschreibung ist<br />
vorrangig bei Ausführung und Ausstattung gegenüber der Planung.<br />
Die in den Plänen eingezeichneten Möblierungen und Einrichtungsgegenstände dienen<br />
lediglich dem Nachweis der Stellmöglichkeit, ausschließlich die Baubeschreibung ist maßgebend<br />
für die einzubauende und/oder mit zuliefernde Ausstattung.<br />
2. Rohbauarbeiten<br />
2.1 Abbrucharbeiten / Verbauarbeiten<br />
Vollständiger Abbruch und Entsorgung der vorhandenen Bebauung oberirdisch und unterirdisch,<br />
einschließlich aller gepflasterten, betonierten und/oder bituminierter Freiflächen.<br />
Eingeschlossen sind die nach der Gebäudeplanung erforderlichen Verbaumaßnahmen mit<br />
geprüfter Verbaustatik sowie der Verbaurückbau soweit von den Behörden gefordert.<br />
2.2 Baustelleneinrichtung<br />
Freimachen, Herrichten und Sichern des Baugrundstückes nach Erfordernis der Objektplanung<br />
und der Örtlichkeit.<br />
Herstellen, Vorhalten und Räumen der erforderlichen, vollständigen Baustelleneinrichtung für<br />
die schlüsselfertige Herstellung nach den Arbeitsrichtlinien<br />
2.3 Erdarbeiten<br />
Kompletter Erdaushub der Baugrube innerhalb des Verbaus bis tragfähiger Gründungssohle,<br />
Gebäude- und Garagenfundamente, Schächte, Kanal- und Leitungsgräben etc. nach Baugrundgutachten<br />
des Baugrundinstitutes Franke-Meißner und Partner, 65205 Wiesbaden und<br />
der Gebäude- und Entwässerungsplanung herstellen und entsorgen.<br />
Verfüllung und fachgerechte Verdichtung der Arbeitsräume, Kanal- und Leitungsgräben usw.,<br />
Sand-Bettung der Ver- und Entsorgungsleitungen nach Vorschrift mit Kennungsband nach<br />
Vorgabe des Baugrundgutachtens.<br />
2.4 Entwässerung<br />
Nach der Entwässerungsplanung und den behördlichen Richtlinien/Auflagen herstellen.<br />
Hausanschluss für Schmutz- und Regenwasser an den öffentlichen Kanal.<br />
Die Schmutzwasser-Entwässerung erfolgt über Fallleitungen in den Geschossen und über im<br />
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