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Exposé Gallus

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1.3 Bauausführung<br />

Die Erstellung der Bauleistung erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik,<br />

den einschlägigen Normen, Vorschriften und Richtlinien jeweils zum Zeitpunkt der Baugenehmigung,<br />

soweit im Kaufvertrag und/oder dieser Baubeschreibung nichts anderes vereinbart<br />

ist.<br />

Für die Anforderungen an den Schallschutz der Luft- und Trittschaldämmung werden für die<br />

Aufenthaltsräume im Sinne der Landesbauordnung HBO in Anlehnung an die DIN 4109<br />

Schallschutz im Hochbau die nach Beiblatt 2 erhöhten Schallschutzanforderungen sowie an<br />

die VDI-Richtlinie 4100 die der Schallschutzstufe ST II vereinbart.<br />

Für Bauteile innerhalb des eigenen Wohnbereichs und für die Nutzergeräusche bei Sanitärgeräuschen<br />

sind keine Schallschutzanforderungen vereinbart.<br />

Für die Anforderungen an den Wärmeschutz gelten die DIN 4108 - Wärmeschutz im<br />

Hochbau - und die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 als vereinbart. Zusätzlich gelten<br />

die Anforderungen Effizienzhaus KfW 70. Im Falle höherer Anforderungen als nach DIN<br />

und EnEV gefordert, sind die KfW Anforderungen vorrangig.<br />

Die lichten Raumhöhen betragen im Erdgeschoss und den vier Obergeschossen ca. 2,60<br />

m, im Staffelgeschoß ca. 3,00 m. Bei technisch erforderlichen und/oder sinnvollen Abkofferungen<br />

können sich die lichten Deckenhöhen verringern. In diesen Räumen kommt dann in<br />

Teilbereichen eine Abhängedecke zur Ausführung.<br />

Die lichte Raumhöhe der Tiefgarage beträgt mindestens 2,10 m, auch im Bereich der<br />

Unterzüge.<br />

Das Staffelgeschoß wird in Anlehnung an die Hessische Bauordnung HBO barrierefrei<br />

erreichbar ausgeführt.<br />

Die Ausführung erfolgt auf der Grundlage der Bauantragsplanung im Maßstab 1:100,<br />

den Auflagen der Baugenehmigung, der Werkplanung des Architekten und der statischen<br />

Berechnung.<br />

Vorbehalten sind Maßtoleranzen aus bautechnischen und/oder architektonischen Gründen,<br />

die die Qualität der Nutzung nicht beeinflussen, die Bau- und Leistungsbeschreibung ist<br />

vorrangig bei Ausführung und Ausstattung gegenüber der Planung.<br />

Die in den Plänen eingezeichneten Möblierungen und Einrichtungsgegenstände dienen<br />

lediglich dem Nachweis der Stellmöglichkeit, ausschließlich die Baubeschreibung ist maßgebend<br />

für die einzubauende und/oder mit zuliefernde Ausstattung.<br />

2. Rohbauarbeiten<br />

2.1 Abbrucharbeiten / Verbauarbeiten<br />

Vollständiger Abbruch und Entsorgung der vorhandenen Bebauung oberirdisch und unterirdisch,<br />

einschließlich aller gepflasterten, betonierten und/oder bituminierter Freiflächen.<br />

Eingeschlossen sind die nach der Gebäudeplanung erforderlichen Verbaumaßnahmen mit<br />

geprüfter Verbaustatik sowie der Verbaurückbau soweit von den Behörden gefordert.<br />

2.2 Baustelleneinrichtung<br />

Freimachen, Herrichten und Sichern des Baugrundstückes nach Erfordernis der Objektplanung<br />

und der Örtlichkeit.<br />

Herstellen, Vorhalten und Räumen der erforderlichen, vollständigen Baustelleneinrichtung für<br />

die schlüsselfertige Herstellung nach den Arbeitsrichtlinien<br />

2.3 Erdarbeiten<br />

Kompletter Erdaushub der Baugrube innerhalb des Verbaus bis tragfähiger Gründungssohle,<br />

Gebäude- und Garagenfundamente, Schächte, Kanal- und Leitungsgräben etc. nach Baugrundgutachten<br />

des Baugrundinstitutes Franke-Meißner und Partner, 65205 Wiesbaden und<br />

der Gebäude- und Entwässerungsplanung herstellen und entsorgen.<br />

Verfüllung und fachgerechte Verdichtung der Arbeitsräume, Kanal- und Leitungsgräben usw.,<br />

Sand-Bettung der Ver- und Entsorgungsleitungen nach Vorschrift mit Kennungsband nach<br />

Vorgabe des Baugrundgutachtens.<br />

2.4 Entwässerung<br />

Nach der Entwässerungsplanung und den behördlichen Richtlinien/Auflagen herstellen.<br />

Hausanschluss für Schmutz- und Regenwasser an den öffentlichen Kanal.<br />

Die Schmutzwasser-Entwässerung erfolgt über Fallleitungen in den Geschossen und über im<br />

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