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Exposé Gallus

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9. Bemusterung<br />

11. Schlussbemerkungen<br />

Die für die Ausführung nach dieser Baubeschreibung vorgesehenen Ausbaumaterialien<br />

werden rechtzeitig vor dem Einbau zur Bemusterung vorgelegt.<br />

Die Bemusterung erfolgt mit den vom Bauherrn beauftragten Generalunternehmer.<br />

Bemustert werden:<br />

– Wand- und Bodenfliesen<br />

– Bodenbeläge Parkett<br />

– Tapeten und Innenwandanstriche<br />

– Oberflächen- und Beschlagsmuster für die Wohnungstüren<br />

– Sanitärobjekte und sanitäre Einrichtungsgegenstände<br />

– Elektroausstattungen und räumliche Anordnung nach Fachplanung<br />

– Fenster<br />

10. Sonderwünsche<br />

Sonderwünsche sind Abweichungen, Änderungen und/oder Ergänzungen zu den Festlegungen<br />

dieser Baubeschreibung sowie der vorgelegten Bauantragsplanung im Maßstab<br />

1:100.<br />

Die Baubeschreibung ist vorrangig bei Ausführung und Ausstattung gegenüber der Planung.<br />

Der Käufer kann, je nach Baufortschritt, durch gesonderte vertragliche Vereinbarungen mit<br />

den vom Bauherrn beauftragten Generalunternehmer Einfluss auf die innere Wohnungsgestaltung<br />

nehmen, wenn der Bauablauf die Ausführung von Sonderwünschen zulässt, die Interessen<br />

Dritter nicht betroffen sind und keine Änderung der Baugenehmigung notwendig ist.<br />

Die Kosten (Mehr- oder Minderkosten) für Sonderwünsche sind vom Käufer zu tragen,<br />

ebenso geht die Gewährleistung auf den Käufer (Auftraggeber) über, eine entsprechende<br />

Regelung ist im Auftrag/Vertrag mit dem Generalunternehmer zu berücksichtigen.<br />

Zur Sicherstellung eines geordneten Bauablaufs (handwerklich und terminlich) muss vor der<br />

Ausführung von Sonderwünschen eine schriftliche Genehmigung des Bauherrn vorliegen.<br />

Die Baubeschreibung gilt für die schlüsselfertige Wohnung und stellt den geplanten Standard<br />

der Bauausführung dar. Eventuelle farbige Abbildungen der Wohnanlage sind als<br />

künstlerische Illustration zu verstehen und erheben nicht den Anspruch auf die abschließende<br />

Gestaltung. Diese Baubeschreibung enthält eine Vielzahl von Informationen und Hinweisen.<br />

Alle Angaben, Darstellungen und Berechnungen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt,<br />

wenngleich eine Gewähr für deren Vollständigkeit und Richtigkeit nicht übernommen<br />

werden kann,<br />

Verbindlich für die Bauausführung sind diese Baubeschreibung und die Pläne, die der Bauantragsplanung<br />

beigefügt sind und zum Zeitpunkt der Baugenehmigung den anerkannten<br />

Regeln der Technik entsprechen. Spätere Änderungen der Regeln der Baukunst und Technik<br />

müssen nur beachtet werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Ausführung der betreffenden Arbeiten<br />

zuverlässig vorhersehbar sind. Änderungen, die sich aufgrund behördlicher Auflagen,<br />

gesetzlicher Bestimmungen, technischen Gründen (sowohl bezüglich der Haustechnik, als<br />

auch der Statik) oder aus Gründen der Materialbeschaffung als notwendig und zweckmäßig<br />

erweisen, bleiben vorbehalten. Die ausgewählten Fabrikate und Materialien können<br />

durch preisgleiche ersetzt werden.<br />

Nicht näher beschriebene Materialien werden durch den Bauträger entsprechend der<br />

Gesamtkonzeption ausgewählt; dies gilt auch für evtl. alternativ ausgewählte Materia¬lien<br />

bzw. alternativ vorgesehene Ausführungsarten und Farben.<br />

Auch irn Bereich von Sondernutzungsflächen können Kellerlichtschächte, Montageschächte,<br />

Versorgungs- und Entwässerungsleitungen sowie Sicker- bzw. Revisionsschächte und<br />

Bodenabläufe liegen. Für Kontroll-, Reparatur- und Kundendienstarbei¬ten ist deren Zugang<br />

als auch die Zugänge zu den Dachflächen jederzeit, auch falls erforderlich durch die<br />

Sondereigentumsflächen, zu ermöglichen. Die Freiflächen sind nicht überall eben, sondern<br />

gegebenenfalls auch überhöht, geneigt bzw. geböscht. Sondernutzungsflächen, welche den<br />

jeweiligen Wohnungen zugeordnet wurden, sind vom Käufer zu pflegen und zu unterhalten.<br />

Keller- bzw. Tiefgaragen-Lichtschächte dürfen nicht durch Gegenstände (Blumentöpfe, Pflanzkübel,<br />

Sitzmöglichkeiten etc.) abgedeckt werden.<br />

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