Lobbyisten hinter- treiben Mindestlöhne - Carsten Zinn
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Equal Pay ist überfällig<br />
Im Spätherbst 2010 kündigte Bundesarbeitsministerin von der Leyen<br />
an, innerhalb von sechs Monaten einen Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche<br />
einzuführen. Das ist keine Lösung, sondern Augenwischerei.<br />
Tatsächlich notwendig ist eine gesetzliche Vorschrift,<br />
Leiharbeitnehmer/-innen genauso zu bezahlen wie Stammarbeitskräfte.<br />
Nur gleicher Lohn für gleiche Arbeit beendet das Lohndumping.<br />
»Equal Pay« ist das Gebot der Stunde.<br />
Die Bundesagentur für Arbeit schätzt, dass ab dem 1. Mai 2011<br />
jährlich zwischen 100.000 und 140.000 Menschen aus acht osteuropäischen<br />
EU-Ländern dauerhaft oder befristet Arbeit in der Bundesrepublik<br />
suchen. Mit der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit besteht die<br />
Gefahr weiteren Lohndumpings – gerade auch im Bereich der Leiharbeit.<br />
Schon jetzt ist es möglich, mit Leiharbeits-Tarifverträgen vom<br />
Gleichbehandlungsgrundsatz abzuweichen. Das gilt künftig auch für<br />
osteuropäische Tarifverträge, etwa dann, wenn Beschäftigte osteuropäischer<br />
Leiharbeitsfirmen nach Deutschland entsandt werden.<br />
Diese Verträge dürften deutlich niedrigere Entgelte vorsehen als die<br />
Stammbeschäftigten in den Einsatzbetrieben erhalten.<br />
Angesichts dieser Gefahr sollte klipp und klar das Prinzip gelten:<br />
»Gleicher Lohn für gleiche Arbeit«.<br />
Die Arbeitgeber sind gegen die gesetzliche Gleichstellung von<br />
Leiharbeitnehmer/-innen mit der Stammbelegschaft. Sie akzeptieren<br />
bestenfalls einen Mindestlohn für die Leiharbeitsbranche,<br />
wollen aber weiterhin ein Zwei-Klassen-System der Beschäftigung.<br />
Leiharbeitnehmer/-innen sind für die Unternehmen billiger, können<br />
schneller entlassen werden, und ihr Einsatz wirkt obendrein disziplinierend<br />
auf die Stammbelegschaft.<br />
Die Linksfraktion richtet ihre Politik am Leitbild »Gute Arbeit« aus.<br />
Das heißt: Equal Pay muss vom ersten Einsatztag an gelten, die<br />
Verleihdauer ist auf drei Monate zu beschränken. Außerdem müssen<br />
Betriebsräte über den Einsatz von Leiharbeit mitbestimmen können.<br />
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