Lobbyisten hinter- treiben Mindestlöhne - Carsten Zinn
Lobbyisten hinter- treiben Mindestlöhne - Carsten Zinn
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Um dieser Praxis entgegenzuwirken, hat die Gewerkschaft zusammen<br />
mit der »RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung«, in der etwa<br />
60 Unternehmen zusammengeschlossen sind, die Broschüre »Sauberkeit<br />
braucht ihre Zeit« erarbeitet. Dort ist zu lesen, welche Leistungen<br />
in welcher Zeit überhaupt realistisch sind. Mit Hilfe dieser Angaben<br />
können Auftraggeber Dumpingfirmen von seriösen Anbietern unterscheiden,<br />
heißt es bei der IG BAU.<br />
Grauzone Hotelreinigung<br />
Im Sommer 2010 berichtete die Financial Times Deutschland (FTD)<br />
über den Fall eines Zimmermädchens, das für etwa 3 Euro die Stunde<br />
arbeitete. Obwohl die Frau ausschließlich für die Zimmerreinigung zuständig<br />
war und über einen externen Dienstleister beschäftigt wurde,<br />
erhielt sie nicht den Mindestlohn für das Gebäudereinigerhandwerk.<br />
Stattdessen war in ihrem Arbeitsvertrag die Vergütung nach Anzahl<br />
der gereinigten Zimmer festgelegt: Etwa 50 Cent für ein Zimmer, in<br />
dem der Gast noch bleibt, 75 Cent für das Bad. »Ich arbeite oft 40,<br />
manchmal 50 Stunden die Woche«, wurde die Frau in der Zeitung<br />
zitiert. Am Monatsende erhielt sie aber immer nur um die 600 Euro,<br />
so dass sie ergänzende Hartz IV-Leistungen benötigte.<br />
»Man kann nach Zimmern bezahlen. Aber es darf nicht weniger herauskommen<br />
als 8,40 Euro pro Stunde«, zitierte die FTD René Matschke,<br />
den Leiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt<br />
München. Die Hotels müssten 14,40 Euro Stundenlohn an Fremdfirmen<br />
zahlen, um alle Kosten zu decken. Aber selbst die Hotels, die<br />
diese Sätze zahlen, wissen oft nicht, welchen Lohn die Dienstleister<br />
tatsächlich an die Zimmermädchen weitergeben.<br />
Inzwischen haben einige Hotelketten sich vertraglich zusichern<br />
lassen, dass der Mindestlohn gezahlt wird. Aber es gibt noch genügend<br />
Beispiele für Dumpinglöhne in diesem Bereich. Solange die<br />
Beschäftigten nicht selbst aktiv werden und Verstöße gegen die<br />
Mindestlohn-Vereinbarung öffentlich machen, bleiben viele Missstände<br />
im Dunkeln.<br />
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