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Lobbyisten hinter- treiben Mindestlöhne - Carsten Zinn

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Auch die EU-Dienstleistungsrichtlinie erlaubt die Umgehung von deutschen<br />

Arbeitsstandards. Denn für Dienstleister etwa aus Osteuropa<br />

gelten im Zielland – also dort, wo sie ihre Dienstleistung erbringen –<br />

weitgehend die Arbeits- und Sozialbedingungen ihres Herkunftslandes.<br />

Eine Ausnahme gilt lediglich für die Branchen, für die es einen<br />

Mindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsende gesetz gibt. Das sind<br />

aber bei weitem nicht alle Branchen.<br />

Deshalb ist es so wichtig, dass Zielländer wie Deutschland einen<br />

gesetzlichen Mindestlohn festlegen, an den alle Unternehmen und<br />

Dienstleister gebunden sind. Nur auf diesem Weg ist zu gewährleisten,<br />

dass alle Beschäftigten – egal aus welchem Land sie kommen –<br />

für gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn bekommen.<br />

Gesetzliche <strong>Mindestlöhne</strong> in Europa 2011<br />

Quelle: WSI-Mindestlohndatenbank<br />

Luxemburg 10,16 €<br />

Frankreich 9,00 €<br />

Irland 8,74 €<br />

Niederlande 8,58 €<br />

Belgien 7,65 €<br />

Großbritannien 6,91 €<br />

Spanien 3,89 €<br />

Malta 3,84 €<br />

Portugal 2,92 €<br />

Gesetzliche <strong>Mindestlöhne</strong> außerhalb der EU<br />

Australien 10,40 €<br />

USA 5,47 €<br />

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