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Lobbyisten hinter- treiben Mindestlöhne - Carsten Zinn

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Tariflohn 5,39 Euro<br />

Selbst Tarifverträge sind nicht immer eine Garantie für angemessene<br />

Löhne. Im Hotel- und Gaststättengewerbe des Landes Mecklenburg-<br />

Vorpommern etwa liegt der Tariflohn in der niedrigsten Lohngruppe<br />

bei 5,39 Euro, in Sachsen-Anhalt bei 6,75 Euro. Deutliche Lohnsteigerungen<br />

sind also eigentlich überfällig.<br />

Doch die Tarifverhandlungen für die Branche in Mecklenburg-Vorpommern<br />

scheiterten Ende August 2010. Zwar hatte der Deutsche<br />

Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) eine Lohnerhöhung für alle<br />

Tarifgruppen um 5 Prozent und eine Erhöhung der Einstiegslöhne um<br />

13 Prozent angeboten. Aber die Gewerkschaft lehnte ab. Denn angesichts<br />

des bestehenden niedrigen Lohnniveaus hätte eine ausgebildete<br />

Fachkraft auch nach der Lohnerhöhung nur 1.146 Euro brutto<br />

monatlich verdient, wie der Vorsitzende des NGG-Landesbezirks<br />

Nord, Herbert Grimberg, vorrechnet.<br />

Die Dehoga behauptete jedoch, dass höhere Löhne für die rund 1.400<br />

Mitgliedsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftlich nicht<br />

vertretbar seien.<br />

Alternative: Jetzt gesetzlicher Mindestlohn<br />

Einen gesetzlichen Mindestlohn will die Dehoga auf keinen Fall.<br />

Lohnfindung sei Aufgabe der Tarifparteien, heißt es. Ein Mindestlohn<br />

fördere die Schwarzarbeit und vernichte Arbeitsplätze. Doch<br />

angesichts der realen Verhältnisse in der Branche führt aus Sicht<br />

der Gewerkschaft überhaupt kein Weg am Mindestlohn vorbei.<br />

Der NGG-Vorsitzende Franz-Josef Möllenberg erklärt deshalb:<br />

»Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung, besser gesagt die<br />

Steuerzahler, die Unternehmen seit 2005 mit 50 Milliarden Euro<br />

subventioniert hat und die Ausgaben für die so genannten Aufstocker<br />

kontinuierlich steigen. Mit sozialer Marktwirtschaft hat das nichts<br />

zu tun, wenn immer mehr Menschen mit ihrer Ar beit nicht mehr<br />

ihre Existenz sichern können. Es gibt eine einfache Antwort, um den<br />

Staatshaushalt zu entlasten, die Aus breitung des Niedriglohnsektors<br />

aufzuhalten und die Binnenkonjunktur zu stärken: Das ist ein gesetzlicher<br />

Mindestlohn von 8,50 Euro.«<br />

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