Lobbyisten hinter- treiben Mindestlöhne - Carsten Zinn
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Tariflohn 5,39 Euro<br />
Selbst Tarifverträge sind nicht immer eine Garantie für angemessene<br />
Löhne. Im Hotel- und Gaststättengewerbe des Landes Mecklenburg-<br />
Vorpommern etwa liegt der Tariflohn in der niedrigsten Lohngruppe<br />
bei 5,39 Euro, in Sachsen-Anhalt bei 6,75 Euro. Deutliche Lohnsteigerungen<br />
sind also eigentlich überfällig.<br />
Doch die Tarifverhandlungen für die Branche in Mecklenburg-Vorpommern<br />
scheiterten Ende August 2010. Zwar hatte der Deutsche<br />
Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) eine Lohnerhöhung für alle<br />
Tarifgruppen um 5 Prozent und eine Erhöhung der Einstiegslöhne um<br />
13 Prozent angeboten. Aber die Gewerkschaft lehnte ab. Denn angesichts<br />
des bestehenden niedrigen Lohnniveaus hätte eine ausgebildete<br />
Fachkraft auch nach der Lohnerhöhung nur 1.146 Euro brutto<br />
monatlich verdient, wie der Vorsitzende des NGG-Landesbezirks<br />
Nord, Herbert Grimberg, vorrechnet.<br />
Die Dehoga behauptete jedoch, dass höhere Löhne für die rund 1.400<br />
Mitgliedsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern wirtschaftlich nicht<br />
vertretbar seien.<br />
Alternative: Jetzt gesetzlicher Mindestlohn<br />
Einen gesetzlichen Mindestlohn will die Dehoga auf keinen Fall.<br />
Lohnfindung sei Aufgabe der Tarifparteien, heißt es. Ein Mindestlohn<br />
fördere die Schwarzarbeit und vernichte Arbeitsplätze. Doch<br />
angesichts der realen Verhältnisse in der Branche führt aus Sicht<br />
der Gewerkschaft überhaupt kein Weg am Mindestlohn vorbei.<br />
Der NGG-Vorsitzende Franz-Josef Möllenberg erklärt deshalb:<br />
»Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung, besser gesagt die<br />
Steuerzahler, die Unternehmen seit 2005 mit 50 Milliarden Euro<br />
subventioniert hat und die Ausgaben für die so genannten Aufstocker<br />
kontinuierlich steigen. Mit sozialer Marktwirtschaft hat das nichts<br />
zu tun, wenn immer mehr Menschen mit ihrer Ar beit nicht mehr<br />
ihre Existenz sichern können. Es gibt eine einfache Antwort, um den<br />
Staatshaushalt zu entlasten, die Aus breitung des Niedriglohnsektors<br />
aufzuhalten und die Binnenkonjunktur zu stärken: Das ist ein gesetzlicher<br />
Mindestlohn von 8,50 Euro.«<br />
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