Vorarlberg-3-2014
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unter der Lupe<br />
Schweinwerfer<br />
Am 11.11. hat allerorts in unseren Breiten der Fasching begonnen, oft verbunden<br />
mit der Übergabe von Rathaus-Schlüsseln an die Narren. Böse Zungen behaupten,<br />
daß es sich bei letzterem in vielen Fällen um eine reine Fleißaufgabe handle.<br />
Auch beim österreichischen Parlament kann man sich angesichts manches dort<br />
stattfindenden Treibens – wie z. B. dem Aufstellen pinkfarbener Luftmatratzen im<br />
Plenarsaal – des Eindrucks nicht erwehren, daß Narreteien bereits ganzjährig die<br />
Überhand gewinnen.<br />
Dies sei anhand des köstlichen und lehrreichen Beispiels der „Schweinwerferdebatte“<br />
illustriert. Im parlamentarischen Antrag mit der Ziffer 697/A vom<br />
22.10.<strong>2014</strong> des Abg. C. H., Kolleginnen und Kollegen heißt es:<br />
Der Nationalrat wolle beschließen: Das Kraftfahrgesetz 1976 wird wie folgt geändert:<br />
„In § 20 Abs. 4 wird das Wort ‚Schweinwerfer‘ gegen Scheinwerfer ersetzt“.<br />
Nach einer immerhin 116 Worte langen Begründung wird noch angefügt:<br />
„In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen“.<br />
„Zitiert“<br />
Angesichts mancher Wirtschaftsprognosen<br />
liegt die Vermutung nahe,<br />
Kaffeesatzlesen den exakten Wissenschaften<br />
zuzuordnen.<br />
Unbekannt<br />
Wirtschaftskrisen erkennt man daran,<br />
daß die Bevölkerung aufgefordert<br />
wird, Vertrauen zu haben.<br />
M. Neef, chilenischer Ökonom<br />
Wenn wir hohe Preise fordern, beuten<br />
wir den Konsumenten aus, wenn<br />
wir niedrige Preise fordern, betreiben<br />
wir Vernichtungskriege gegenüber<br />
den kleineren Wettbewerbern, wenn<br />
wir die gleichen Preise wie die Konkurrenz<br />
fordern, stehen wir unter<br />
Kartellverdacht.<br />
Chef eines Mineralölkonzerns<br />
Hintergrund der ganzen juristisch-bürokratischen Angelegenheit ist ein simpler<br />
Druckfehler im Gesetzestext.<br />
Nicht ohne inneres Amüsement kann man dort die im besten Bürokratendeutsch<br />
formulierte Vorschrift nachlesen: „andere als die in § 14 Abs. 1 – 7, in den §§ 15<br />
und 17 bis 19 und in den Abs. 1 bis 3 angeführten Schweinwerfer … dürfen nur<br />
mit Bewilligung des Landeshauptmannes an Kraftfahrzeugen angebracht werden<br />
und nur, wenn der Antragsteller hiefür einen dringenden beruflichen oder wirtschaftlichen<br />
Bedarf glaubhaft macht“.<br />
Nun ist der berufliche Bedarf für einen Schweinwerfer ja selbst in ländlichen Gebieten<br />
nahezu auszuschließen. Das heißt, der parlamentarische Antrag wird wohl<br />
durchgehen, möglicherweise sogar ohne größere Diskussionen im Verkehrsausschuß.<br />
Man hätte natürlich auch ohne diesen enormen geistigen Aufwand und ohne Zeit<br />
und Kosten zu verschwenden das inkriminierende „w“ einfach löschen oder einen<br />
Fliegenschiß draufsetzen können oder was immer.<br />
Also: Etwas unbürokratisch lösen.<br />
Wenn sich nicht bald Entscheidendes ändert, werden wir darauf aber noch<br />
lange warten, meint<br />
Ihr<br />
Agilus<br />
Jede Wirtschaft beruht auf dem Kreditsystem,<br />
das heißt auf der irrtümlichen<br />
Annahme, der andere werde<br />
gepumptes Geld zurückzahlen.<br />
Kurt Tucholsky<br />
Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein<br />
der Scheinheiligen.<br />
Helmut Qualtinger<br />
Wenn ich Geld sage, meine ich damit<br />
jene Materie, die auf dem Weg zum<br />
Finanzamt flüchtig unsere Finger<br />
streift.<br />
Karl Farkas<br />
Wirtschaft Aktiv Nov. / 14 15