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PT-Magazin_5_2016

Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung

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Der unbekannte<br />

© alphaspirit / Fotolia<br />

Helfer<br />

Wirtschaft <strong>PT</strong>-MAGAZIN 5/<strong>2016</strong><br />

50<br />

– das Zahlungsverzugsgesetz<br />

87 Prozent der befragten deutschen<br />

Unternehmen nutzen die neuen Gesetze<br />

zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im<br />

Geschäftsverkehr nicht. Und das zwei<br />

Jahre nach Umsetzung der EU-Richtlinie<br />

in nationales Gesetz. Dennoch geben<br />

sieben von zehn der befragten kleinen<br />

bis mittleren Unternehmen (KMU) in<br />

Deutschland – hochgerechnet rund 2,5<br />

Mio. Firmen – an, dass sie Zahlungsverzug<br />

als Existenzbedrohung sehen. Dabei<br />

geht es auch um Arbeitsplätze und ein<br />

schlechtes Geschäftsklima.<br />

müssen das Bewusstsein<br />

der Firmen für die Risiken<br />

„Wir<br />

einer schlechten Zahlungsmoral<br />

im Geschäftsverkehr stärken und<br />

über die rechtlichen Spielräume und<br />

Handlungsmöglichkeiten auf Basis des<br />

neuen Gesetzes informieren“, sagt Jürgen<br />

Sonder, Geschäftsführer von Intrum<br />

Justitia Deutschland. Die Zahlen stammen<br />

aus dem aktuellen European Payment<br />

Report <strong>2016</strong> (EPR) von Intrum Justitia,<br />

Europas führendem Anbieter von<br />

Kreditmanagement-Services.<br />

Über zwei Drittel (68 Prozent) der<br />

befragten deutschen Unternehmen sind<br />

der Meinung, dass Zahlungsverzug einen<br />

mittleren bis hohen Einfluss auf ihr wirtschaftliches<br />

Überleben hat. 63 Prozent<br />

der befragten Unternehmen sehen eine<br />

Beeinträchtigung ihres Wachstums<br />

durch die schlechte Zahlungsmoral, 71<br />

Prozent befürchten Einstellungsstopps.<br />

Dabei hat der Gesetzgeber bereits vor<br />

zwei Jahren Unternehmen gestärkt<br />

gegen säumige Zahler: Die EU-Richtlinie<br />

2011/7/EU ist seit dem 22. Juli 2014 in<br />

deutsches Recht umgesetzt. Die gesetzlichen<br />

Verzugszinsen sind nun erhöht,<br />

für Beitreibungskosten werden die<br />

betroffenen Unternehmen entschädigt<br />

und die Fristen für Abnahme- und Überprüfungsverfahren<br />

sind begrenzt.<br />

Dennoch kennt kaum ein Unternehmen<br />

das Gesetz zur Bekämpfung des<br />

Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr.<br />

Europaweit gaben nur 28 Prozent der<br />

befragten Unternehmen an, dass sie die<br />

Richtlinie kennen. Dies zeigt deutlich,<br />

dass mehr Bewusstsein für diese Richtlinie<br />

geschaffen werden muss. Deutsche<br />

Unternehmen liegen hier sogar noch<br />

unter dem europäischen Durchschnitt.<br />

Nur 12 Prozent gaben an, über das neue<br />

Gesetz informiert zu sein. Das ist etwas<br />

mehr als jedes zehnte Unternehmen.<br />

Nur sehr wenige Anwender<br />

Daher ist es einleuchtend, dass 87 Prozent<br />

der befragten deutschen Unternehmen<br />

die Zusatzgebühr von mindestens<br />

40 Euro bei Forderungen gegen andere<br />

Firmen oder der öffentlichen Hand nicht<br />

nutzen. Die Zahlen zwischen kleinen<br />

und mittelständischen Unternehmen<br />

(KMU) und Nicht-KMU unterscheiden<br />

sich allerdings: Während 17 Prozent der<br />

größeren Unternehmen „manchmal“<br />

die Zahlungsverzugsgebühr verlangen<br />

– 3 Prozent nutzen diese Möglichkeit<br />

sogar „immer“ –, sind es lediglich 4 Prozent<br />

bei den KMU. 90 Prozent der kleinen<br />

und mittelständischen verlangen<br />

die Gebühr „gar nicht“. ó<br />

www.erfurt-ths.de<br />

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