PT-Magazin_5_2016
Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung
Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft. Offizielles Informationsmagazin des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes" der Oskar-Patzelt-Stiftung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Der unbekannte<br />
© alphaspirit / Fotolia<br />
Helfer<br />
Wirtschaft <strong>PT</strong>-MAGAZIN 5/<strong>2016</strong><br />
50<br />
– das Zahlungsverzugsgesetz<br />
87 Prozent der befragten deutschen<br />
Unternehmen nutzen die neuen Gesetze<br />
zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im<br />
Geschäftsverkehr nicht. Und das zwei<br />
Jahre nach Umsetzung der EU-Richtlinie<br />
in nationales Gesetz. Dennoch geben<br />
sieben von zehn der befragten kleinen<br />
bis mittleren Unternehmen (KMU) in<br />
Deutschland – hochgerechnet rund 2,5<br />
Mio. Firmen – an, dass sie Zahlungsverzug<br />
als Existenzbedrohung sehen. Dabei<br />
geht es auch um Arbeitsplätze und ein<br />
schlechtes Geschäftsklima.<br />
müssen das Bewusstsein<br />
der Firmen für die Risiken<br />
„Wir<br />
einer schlechten Zahlungsmoral<br />
im Geschäftsverkehr stärken und<br />
über die rechtlichen Spielräume und<br />
Handlungsmöglichkeiten auf Basis des<br />
neuen Gesetzes informieren“, sagt Jürgen<br />
Sonder, Geschäftsführer von Intrum<br />
Justitia Deutschland. Die Zahlen stammen<br />
aus dem aktuellen European Payment<br />
Report <strong>2016</strong> (EPR) von Intrum Justitia,<br />
Europas führendem Anbieter von<br />
Kreditmanagement-Services.<br />
Über zwei Drittel (68 Prozent) der<br />
befragten deutschen Unternehmen sind<br />
der Meinung, dass Zahlungsverzug einen<br />
mittleren bis hohen Einfluss auf ihr wirtschaftliches<br />
Überleben hat. 63 Prozent<br />
der befragten Unternehmen sehen eine<br />
Beeinträchtigung ihres Wachstums<br />
durch die schlechte Zahlungsmoral, 71<br />
Prozent befürchten Einstellungsstopps.<br />
Dabei hat der Gesetzgeber bereits vor<br />
zwei Jahren Unternehmen gestärkt<br />
gegen säumige Zahler: Die EU-Richtlinie<br />
2011/7/EU ist seit dem 22. Juli 2014 in<br />
deutsches Recht umgesetzt. Die gesetzlichen<br />
Verzugszinsen sind nun erhöht,<br />
für Beitreibungskosten werden die<br />
betroffenen Unternehmen entschädigt<br />
und die Fristen für Abnahme- und Überprüfungsverfahren<br />
sind begrenzt.<br />
Dennoch kennt kaum ein Unternehmen<br />
das Gesetz zur Bekämpfung des<br />
Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr.<br />
Europaweit gaben nur 28 Prozent der<br />
befragten Unternehmen an, dass sie die<br />
Richtlinie kennen. Dies zeigt deutlich,<br />
dass mehr Bewusstsein für diese Richtlinie<br />
geschaffen werden muss. Deutsche<br />
Unternehmen liegen hier sogar noch<br />
unter dem europäischen Durchschnitt.<br />
Nur 12 Prozent gaben an, über das neue<br />
Gesetz informiert zu sein. Das ist etwas<br />
mehr als jedes zehnte Unternehmen.<br />
Nur sehr wenige Anwender<br />
Daher ist es einleuchtend, dass 87 Prozent<br />
der befragten deutschen Unternehmen<br />
die Zusatzgebühr von mindestens<br />
40 Euro bei Forderungen gegen andere<br />
Firmen oder der öffentlichen Hand nicht<br />
nutzen. Die Zahlen zwischen kleinen<br />
und mittelständischen Unternehmen<br />
(KMU) und Nicht-KMU unterscheiden<br />
sich allerdings: Während 17 Prozent der<br />
größeren Unternehmen „manchmal“<br />
die Zahlungsverzugsgebühr verlangen<br />
– 3 Prozent nutzen diese Möglichkeit<br />
sogar „immer“ –, sind es lediglich 4 Prozent<br />
bei den KMU. 90 Prozent der kleinen<br />
und mittelständischen verlangen<br />
die Gebühr „gar nicht“. ó<br />
www.erfurt-ths.de<br />
Technischer<br />
HAUSSERVICE<br />
Mittelhäuser Straße 22<br />
99089 Erfurt<br />
Telefon 0361 74070-0<br />
Telefax 0361 74070-104<br />
FINALIST<br />
2014<br />
Ihr Partner und Dienstleister für alle<br />
haustechnischen Gewerke:<br />
● Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik<br />
● Kältetechnik<br />
● Elektrotechnik<br />
Not- und Stördienst rund um die Uhr.