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Taxi Times D-A-CH - September 2016

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BU<strong>CH</strong>HALTUNG<br />

Um Einnahmen – wie hier<br />

abgebildet – in einem<br />

elektro nischen Kassenbuch<br />

auflisten zu können, muss<br />

der Fahrer diese zuverlässig<br />

dokumentieren.<br />

ORDENTLI<strong>CH</strong><br />

KASSE MA<strong>CH</strong>EN<br />

Ein <strong>Taxi</strong>unternehmen hält in der Regel alle Bareinnahmen<br />

und Ausgaben in einem Kassenbuch fest. Doch muss es das?<br />

Und wenn ja: Was muss es dabei beachten?<br />

Das Kassenbuch ist ein Teil der<br />

Buchführung. Hierbei muss eine<br />

Ordnungsmäßigkeit eingehalten<br />

werden, die von manchen nicht ernst<br />

genommen wird. Viele kennen die einzuhaltenden<br />

Pflichten sowie die lückenlose<br />

und fortlaufende Aufzeichnung und die<br />

Ermittlung des Ist-Kassenbestandes. Aber<br />

welche Pflichten sind es genau?<br />

Grundsätzlich gilt Folgendes: Ein bilanzierungspflichtiges<br />

Unternehmen unterliegt<br />

der Pflicht, ein Kassenbuch für die<br />

entstandenen Bareinnahmen und Ausgaben<br />

ordnungsgemäß zu führen. Demnach<br />

muss jeder gewerbliche Unternehmer, dessen<br />

Unter nehmen nach Art und Umfang<br />

einen in kaufmännischer Weise eingerichteten<br />

Geschäftsbetrieb erfordert, ein<br />

solches Kas senbuch führen. Das gilt auch<br />

für sons tige selbstständige Personen, die<br />

ab <strong>2016</strong> pro Jahr einen höheren Umsatz<br />

als 600 000 Euro oder einen höheren<br />

Gewinn als 60 000 Euro verzeichnen.<br />

Es ist aber sinnvoll, auch dann ein Kassenbuch<br />

zu führen, wenn die genannten<br />

Grenzen nicht überschritten werden. Ohne<br />

die Aufzeichnungen der Bareinnahmen und<br />

der Ausgaben ist es dem Steuerberater<br />

kaum möglich, Privatentnahmen oder -einlagen,<br />

für die es keine Rechnungsbelege<br />

gibt, zu erkennen. Der Steuerberater kann<br />

nur anhand der geführten Kassenbücher<br />

die Buchhaltung vervollständigen und Meldungen<br />

erstellen. Doch auch dann, wenn<br />

ein Kassenbuch freiwillig geführt wird,<br />

müssen die Regeln ordentlicher Buchhaltung<br />

ein gehalten werden.<br />

Zunächst muss der Unternehmer eine<br />

reale Kasse besitzen, in der er das Bargeld<br />

aufbewahrt. Das kann eine Kasse, eine<br />

Geldkassette oder ein Tresor sein. Um das<br />

Kassenbuch richtig zu erstellen, müssen<br />

zeitnah alle Geschäftsvorfälle mit Bargeld<br />

erfasst werden. Die Erfassung muss<br />

folgende Angaben enthalten: Datum, Belegnummer,<br />

Buchungstext, Einnahme oder<br />

Ausgabe, Betrag und Währung, Umsatzsteuersatz,<br />

Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer<br />

des Betrags und den aktuellen Kassenbestand.<br />

Doch wie hat der korrekte Ab lauf<br />

auszusehen?<br />

Ein Beispiel: In einem <strong>Taxi</strong>unternehmen<br />

mit fünf <strong>Taxi</strong>s und zehn Angestellten<br />

wer den die Kassen der Mitarbeiter alle<br />

zehn Tage abgerechnet. Hierfür kommt der<br />

Mit arbeiter mit seinen Schichtnachweisen,<br />

den sogenannten Schicht zetteln, ins<br />

Büro zur Abrechnung. Bei dieser Kassenabrechnung<br />

werden jetzt alle Einnahmen<br />

und alle Aus gaben anhand von Belegen<br />

gegenüberge stellt und man kommt zu<br />

einem Ergebnis. Angenommen, hier wird<br />

ein Betrag ermittelt, den der Unterneh ­<br />

mer vom Fahrer fordert. Worauf jetzt zu<br />

achten ist, ist die fortlaufende Belegnum ­<br />

mernvergabe. Aus dem Kassenbuch ist die<br />

vergebene eindeu tige und aufsteigende<br />

Belegnummer der zuletzt eingetragenen<br />

Buchung bekannt. Mit jedem neuen Ein­<br />

ABBILDUNGEN: Özgür Mergün/starkcenter.de<br />

16 SEPTEMBER / <strong>2016</strong> TAXI

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