Taxi Times D-A-CH - September 2016
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BU<strong>CH</strong>HALTUNG<br />
Um Einnahmen – wie hier<br />
abgebildet – in einem<br />
elektro nischen Kassenbuch<br />
auflisten zu können, muss<br />
der Fahrer diese zuverlässig<br />
dokumentieren.<br />
ORDENTLI<strong>CH</strong><br />
KASSE MA<strong>CH</strong>EN<br />
Ein <strong>Taxi</strong>unternehmen hält in der Regel alle Bareinnahmen<br />
und Ausgaben in einem Kassenbuch fest. Doch muss es das?<br />
Und wenn ja: Was muss es dabei beachten?<br />
Das Kassenbuch ist ein Teil der<br />
Buchführung. Hierbei muss eine<br />
Ordnungsmäßigkeit eingehalten<br />
werden, die von manchen nicht ernst<br />
genommen wird. Viele kennen die einzuhaltenden<br />
Pflichten sowie die lückenlose<br />
und fortlaufende Aufzeichnung und die<br />
Ermittlung des Ist-Kassenbestandes. Aber<br />
welche Pflichten sind es genau?<br />
Grundsätzlich gilt Folgendes: Ein bilanzierungspflichtiges<br />
Unternehmen unterliegt<br />
der Pflicht, ein Kassenbuch für die<br />
entstandenen Bareinnahmen und Ausgaben<br />
ordnungsgemäß zu führen. Demnach<br />
muss jeder gewerbliche Unternehmer, dessen<br />
Unter nehmen nach Art und Umfang<br />
einen in kaufmännischer Weise eingerichteten<br />
Geschäftsbetrieb erfordert, ein<br />
solches Kas senbuch führen. Das gilt auch<br />
für sons tige selbstständige Personen, die<br />
ab <strong>2016</strong> pro Jahr einen höheren Umsatz<br />
als 600 000 Euro oder einen höheren<br />
Gewinn als 60 000 Euro verzeichnen.<br />
Es ist aber sinnvoll, auch dann ein Kassenbuch<br />
zu führen, wenn die genannten<br />
Grenzen nicht überschritten werden. Ohne<br />
die Aufzeichnungen der Bareinnahmen und<br />
der Ausgaben ist es dem Steuerberater<br />
kaum möglich, Privatentnahmen oder -einlagen,<br />
für die es keine Rechnungsbelege<br />
gibt, zu erkennen. Der Steuerberater kann<br />
nur anhand der geführten Kassenbücher<br />
die Buchhaltung vervollständigen und Meldungen<br />
erstellen. Doch auch dann, wenn<br />
ein Kassenbuch freiwillig geführt wird,<br />
müssen die Regeln ordentlicher Buchhaltung<br />
ein gehalten werden.<br />
Zunächst muss der Unternehmer eine<br />
reale Kasse besitzen, in der er das Bargeld<br />
aufbewahrt. Das kann eine Kasse, eine<br />
Geldkassette oder ein Tresor sein. Um das<br />
Kassenbuch richtig zu erstellen, müssen<br />
zeitnah alle Geschäftsvorfälle mit Bargeld<br />
erfasst werden. Die Erfassung muss<br />
folgende Angaben enthalten: Datum, Belegnummer,<br />
Buchungstext, Einnahme oder<br />
Ausgabe, Betrag und Währung, Umsatzsteuersatz,<br />
Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer<br />
des Betrags und den aktuellen Kassenbestand.<br />
Doch wie hat der korrekte Ab lauf<br />
auszusehen?<br />
Ein Beispiel: In einem <strong>Taxi</strong>unternehmen<br />
mit fünf <strong>Taxi</strong>s und zehn Angestellten<br />
wer den die Kassen der Mitarbeiter alle<br />
zehn Tage abgerechnet. Hierfür kommt der<br />
Mit arbeiter mit seinen Schichtnachweisen,<br />
den sogenannten Schicht zetteln, ins<br />
Büro zur Abrechnung. Bei dieser Kassenabrechnung<br />
werden jetzt alle Einnahmen<br />
und alle Aus gaben anhand von Belegen<br />
gegenüberge stellt und man kommt zu<br />
einem Ergebnis. Angenommen, hier wird<br />
ein Betrag ermittelt, den der Unterneh <br />
mer vom Fahrer fordert. Worauf jetzt zu<br />
achten ist, ist die fortlaufende Belegnum <br />
mernvergabe. Aus dem Kassenbuch ist die<br />
vergebene eindeu tige und aufsteigende<br />
Belegnummer der zuletzt eingetragenen<br />
Buchung bekannt. Mit jedem neuen Ein<br />
ABBILDUNGEN: Özgür Mergün/starkcenter.de<br />
16 SEPTEMBER / <strong>2016</strong> TAXI