Taxi Times D-A-CH - September 2016
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FISKALTAXAMETER<br />
Wie man auf dieser Skizze deutlich sieht, berücksichtigt der aktuelle Gesetzentwurf in erster Linie Registrierkassen.<br />
Taxameter sind aber keine Kassen.<br />
DAS INSIKA-VERFAHREN<br />
Im INSIKA-Verfahren werden die<br />
Daten des Taxameters digital signiert.<br />
Durch diese Signatur können<br />
die Daten nicht mehr unerkannt<br />
verändert werden. Die Signatur wird<br />
von einer Smartcard (TIM) erzeugt,<br />
die von den Finanzbehörden oder<br />
in deren Auftrag ausgegeben wird.<br />
digitale Schnittstelle gewährleistet eine reibungslose<br />
Datenübertragung für Prüfungszwecke.<br />
Wie schon länger vom Bundesministerium<br />
der Finanzen geplant, soll das<br />
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik<br />
(BSI) die technischen Anforderungen<br />
an diese Sicherheitseinrichtung<br />
definieren und anschließend entsprechende<br />
Anbieterlösungen zertifizieren. Sie soll<br />
verpflichtend ab dem 1. Januar 2020 einzusetzen<br />
sein.<br />
Aus Sicht des <strong>Taxi</strong>gewerbes ist diese<br />
verspätete politische Vorgehensweise die<br />
Ursache der aktuellen Verunsicherung.<br />
Denn jetzt ist nicht einmal sicher, ob das<br />
von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt<br />
(PTB) gemeinsam mit dem <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />
entwickelte INSIKA-Verfahren im<br />
Jahr 2020 den technischen Anforderungen<br />
entsprechen wird. Ganz verwerfen werde<br />
man dieses Verfahren nicht, das machte<br />
das BMF in einer Pressemitteilung bereits<br />
deutlich. „Die von der Physikalisch-Technischen<br />
Bundesanstalt entwickelte INSI<br />
KA-Smartcard erfüllt heute schon viele<br />
Anforderungen des vorgesehenen Zertifizierungsverfahrens.<br />
Die INSIKA-Smartcard<br />
dürfte somit ohne größeren Aufwand nach<br />
kleineren, noch erforderlichen Anpassungen<br />
als ein technisches Sicherheitsmodul<br />
zertifiziert werden können.“<br />
WIRD INSIKA ANERKANNT?<br />
Nun herrscht natürlich große Unsicherheit<br />
darüber, ob sich für <strong>Taxi</strong>betriebe eine Investition<br />
in eine Technik lohnt, die von Finanzbehörden<br />
mit großer Wahrscheinlichkeit,<br />
aber nicht mit Gewissheit anerkannt wird,<br />
und die in vier Jahren vielleicht – abermals<br />
kostenpflichtig – nachgerüstet werden<br />
muss. Thomas Grätz, Geschäftsführer des<br />
Deutschen <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenverbands<br />
(BZP), empfiehlt die Nutzung von INSIKA,<br />
da man damit im Falle von Steuerprüfungen<br />
„eher auf der richtigen Seite ist“.<br />
So sehen das natürlich auch die Taxameter-Hersteller,<br />
die nahezu alle zusätzlich<br />
zu ihren MID-fähigen Geräten eine Datenbox<br />
anbieten, in welche die Taxameter-Aufzeichnungen<br />
aufgespielt und nach dem<br />
INSIKA-Verfahren signiert und die hinterher<br />
auf interne oder externe Datenserver<br />
aufgespielt werden können.<br />
Hier liegen laut Grätz die großen Vorteile,<br />
vor allen für die Unternehmen in<br />
Großstädten. Die gespeicherten Einzelaufzeichnungen<br />
können direkt in die Buchhaltung<br />
übernommen werden, was zu<br />
spürbaren organisatorischen Entlastungen<br />
führen könnte. Anders sieht es dagegen für<br />
<strong>Taxi</strong>betriebe im ländlichen Bereich aus, wo<br />
ein Großteil der Fahrten über Festpreise<br />
abgewickelt wird, was zu permanenten aufwendigen<br />
Nachbuchungen führt.<br />
Nicht zuletzt deswegen sind viele <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />
auf der Suche nach einfacheren<br />
und günstigeren Lösungen. Sie werden<br />
bei den Anbietern fündig, die beispielsweise<br />
schichtzettelähnliche Formulare anbieten,<br />
bei denen neben den üblichen<br />
Aufzeichnungen der Taxameter-Werte auch<br />
„unproduktive“ Kilometer dokumentiert<br />
werden. „Unproduktive Kilometer“ sind beispielsweise<br />
Privatfahrten, Standortfahrten,<br />
Werkstattfahrten etc.<br />
Andere Unternehmer testen derzeit<br />
sogenannte Kassensysteme, bei denen die<br />
lückenlose Einzelaufzeichnung aller Fahrten<br />
gemäß BMF-Schreiben über eine App<br />
vorgenommen wird, in die der Fahrer den<br />
jeweiligen Fahrpreis eintippt. Diese Kassenumsätze<br />
werden in einer Cloud abgelegt<br />
und stehen dem Unternehmer zur Nachbearbeitung<br />
zur Verfügung. Optional können<br />
auch Schnittstellen zum Taxameter und zu<br />
einem Fahrtenbuch hergestellt werden, was<br />
dann wiederum die Glaubwürdigkeit gegenüber<br />
den Finanzprüfern erhöhen und das<br />
Risiko einer Verwerfung und daraus resultierenden<br />
Schätzung reduzieren würde.<br />
Eine solche Schätzung ist die größte<br />
Angst der <strong>Taxi</strong>unternehmer. Wenn die Steuerprüfer<br />
die Anweisungen des BMF-Schreibens<br />
ab 2017 tatsächlich umsetzen sollen,<br />
gleichzeitig aber niemand definiert, welche<br />
Dokumentationen anerkannt werden, sind<br />
der Willkür Tür und Tor geöffnet. Letztendlich<br />
werden dann wohl Finanzgerichte entscheiden<br />
müssen. jh<br />
ABBILDUNG: Bundesministerium der Finanzen<br />
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SEPTEMBER / <strong>2016</strong> TAXI