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Taxi Times D-A-CH - September 2016

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FISKALTAXAMETER<br />

Wie man auf dieser Skizze deutlich sieht, berücksichtigt der aktuelle Gesetzentwurf in erster Linie Registrierkassen.<br />

Taxameter sind aber keine Kassen.<br />

DAS INSIKA-VERFAHREN<br />

Im INSIKA-Verfahren werden die<br />

Daten des Taxameters digital signiert.<br />

Durch diese Signatur können<br />

die Daten nicht mehr unerkannt<br />

verändert werden. Die Signatur wird<br />

von einer Smartcard (TIM) erzeugt,<br />

die von den Finanzbehörden oder<br />

in deren Auftrag ausgegeben wird.<br />

digitale Schnittstelle gewährleistet eine reibungslose<br />

Datenübertragung für Prüfungszwecke.<br />

Wie schon länger vom Bundesministerium<br />

der Finanzen geplant, soll das<br />

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik<br />

(BSI) die technischen Anforderungen<br />

an diese Sicherheitseinrichtung<br />

definieren und anschließend entsprechende<br />

Anbieterlösungen zertifizieren. Sie soll<br />

verpflichtend ab dem 1. Januar 2020 einzusetzen<br />

sein.<br />

Aus Sicht des <strong>Taxi</strong>gewerbes ist diese<br />

verspätete politische Vorgehensweise die<br />

Ursache der aktuellen Verunsicherung.<br />

Denn jetzt ist nicht einmal sicher, ob das<br />

von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt<br />

(PTB) gemeinsam mit dem <strong>Taxi</strong>gewerbe<br />

entwickelte INSIKA-Verfahren im<br />

Jahr 2020 den technischen Anforderungen<br />

entsprechen wird. Ganz verwerfen werde<br />

man dieses Verfahren nicht, das machte<br />

das BMF in einer Pressemitteilung bereits<br />

deutlich. „Die von der Physikalisch-Technischen<br />

Bundesanstalt entwickelte INSI­<br />

KA-Smartcard erfüllt heute schon viele<br />

Anforderungen des vorgesehenen Zertifizierungsverfahrens.<br />

Die INSIKA-Smartcard<br />

dürfte somit ohne größeren Aufwand nach<br />

kleineren, noch erforderlichen Anpassungen<br />

als ein technisches Sicherheitsmodul<br />

zertifiziert werden können.“<br />

WIRD INSIKA ANERKANNT?<br />

Nun herrscht natürlich große Unsicherheit<br />

darüber, ob sich für <strong>Taxi</strong>betriebe eine Investition<br />

in eine Technik lohnt, die von Finanzbehörden<br />

mit großer Wahrscheinlichkeit,<br />

aber nicht mit Gewissheit anerkannt wird,<br />

und die in vier Jahren vielleicht – abermals<br />

kostenpflichtig – nachgerüstet werden<br />

muss. Thomas Grätz, Geschäftsführer des<br />

Deutschen <strong>Taxi</strong>- und Mietwagenverbands<br />

(BZP), empfiehlt die Nutzung von INSIKA,<br />

da man damit im Falle von Steuerprüfungen<br />

„eher auf der richtigen Seite ist“.<br />

So sehen das natürlich auch die Taxameter-Hersteller,<br />

die nahezu alle zusätzlich<br />

zu ihren MID-fähigen Geräten eine Datenbox<br />

anbieten, in welche die Taxameter-Aufzeichnungen<br />

aufgespielt und nach dem<br />

INSIKA-Verfahren signiert und die hinterher<br />

auf interne oder externe Datenserver<br />

aufgespielt werden können.<br />

Hier liegen laut Grätz die großen Vorteile,<br />

vor allen für die Unternehmen in<br />

Großstädten. Die gespeicherten Einzelaufzeichnungen<br />

können direkt in die Buchhaltung<br />

übernommen werden, was zu<br />

spürbaren organisatorischen Entlastungen<br />

führen könnte. Anders sieht es dagegen für<br />

<strong>Taxi</strong>betriebe im ländlichen Bereich aus, wo<br />

ein Großteil der Fahrten über Festpreise<br />

abgewickelt wird, was zu permanenten aufwendigen<br />

Nachbuchungen führt.<br />

Nicht zuletzt deswegen sind viele <strong>Taxi</strong>unternehmer<br />

auf der Suche nach einfacheren<br />

und günstigeren Lösungen. Sie werden<br />

bei den Anbietern fündig, die beispielsweise<br />

schichtzettelähnliche Formulare anbieten,<br />

bei denen neben den üblichen<br />

Aufzeichnungen der Taxameter-Werte auch<br />

„unproduktive“ Kilometer dokumentiert<br />

werden. „Unproduktive Kilometer“ sind beispielsweise<br />

Privatfahrten, Standortfahrten,<br />

Werkstattfahrten etc.<br />

Andere Unternehmer testen derzeit<br />

sogenannte Kassensysteme, bei denen die<br />

lückenlose Einzelaufzeichnung aller Fahrten<br />

gemäß BMF-Schreiben über eine App<br />

vorgenommen wird, in die der Fahrer den<br />

jeweiligen Fahrpreis eintippt. Diese Kassenumsätze<br />

werden in einer Cloud abgelegt<br />

und stehen dem Unternehmer zur Nachbearbeitung<br />

zur Verfügung. Optional können<br />

auch Schnittstellen zum Taxameter und zu<br />

einem Fahrtenbuch hergestellt werden, was<br />

dann wiederum die Glaubwürdigkeit gegenüber<br />

den Finanzprüfern erhöhen und das<br />

Risiko einer Verwerfung und daraus resultierenden<br />

Schätzung reduzieren würde.<br />

Eine solche Schätzung ist die größte<br />

Angst der <strong>Taxi</strong>unternehmer. Wenn die Steuerprüfer<br />

die Anweisungen des BMF-Schreibens<br />

ab 2017 tatsächlich umsetzen sollen,<br />

gleichzeitig aber niemand definiert, welche<br />

Dokumentationen anerkannt werden, sind<br />

der Willkür Tür und Tor geöffnet. Letztendlich<br />

werden dann wohl Finanzgerichte entscheiden<br />

müssen. jh<br />

ABBILDUNG: Bundesministerium der Finanzen<br />

8<br />

SEPTEMBER / <strong>2016</strong> TAXI

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