IM BLICK Winter 2016
Das Neuerscheinungsmagazin des Verlag Österreich - einem der führenden Verlage für juristische Fachinformation in Österreich.
Das Neuerscheinungsmagazin des Verlag Österreich - einem der führenden Verlage für juristische Fachinformation in Österreich.
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
14 <strong>IM</strong> <strong>BLICK</strong> <strong>IM</strong> INTERVIEW<br />
Im Interview<br />
Eveline Artmann<br />
UNIV.-PROF. MAG. DR.<br />
EVELINE ARTMANN<br />
Institut für Unternehmensrecht,<br />
JKU Linz<br />
Foto: © Karl Artmann<br />
Im Rahmen des Großkommentars zum ABGB – „Klang-Kommentar“ erscheint die erste umfassende<br />
Kommentierung zur GesbR nach dem Reformgesetz 2014. Auf 800 Seiten bearbeiteten Eveline<br />
Artmann und Theresa Haglmüller fundiert die alte und neue Gesetzeslage, zeigen Besonderheiten<br />
und Neuerungen für die Praxis auf.<br />
Verlag Österreich: In welcher<br />
Form tritt die GesbR in der Praxis<br />
häufig auf? Wen betrifft diese Gesellschaftsform?<br />
Gibt es „ungewöhnliche“<br />
Erscheinungsformen, die Ihnen<br />
bekannt sind?<br />
Artmann: Der Anwendungsbereich<br />
der GesbR ist in der Praxis sehr breit.<br />
Er reicht vom Betrieb eines Unternehmens<br />
über Syndikatsverträge,<br />
Emissionskonsortien, Arbeits- oder<br />
Bietergemeinschaften, Musikgruppen<br />
und Jagdgemeinschaften bis<br />
zum Zusammenschluss von Privatpersonen<br />
zum gemeinsamen Erwerb<br />
einer Almhütte oder zur Pflege von<br />
Angehörigen. Insofern betrifft diese<br />
Gesellschaftsform grundsätzlich<br />
jeden. Besonders bemerkenswert<br />
ist, dass in der Vergangenheit von<br />
Seiten der Judikatur das Vorliegen<br />
einer GesbR zwischen Eheleuten<br />
mitunter sehr rasch bejaht wurde,<br />
um Defizite des Familienrechts zu<br />
kompensieren, etwa in den Fällen,<br />
in denen Eheleute gemeinsam ein<br />
Wohnhaus errichtet oder ausgebaut<br />
oder gemeinsam eine Liegenschaft<br />
erworben haben.<br />
Nach über 200 Jahren wurden<br />
die §§ 1175–1216e des ABGB über die<br />
GesbR völlig neu gefasst. Seit 1. Jänner<br />
2015 ist das GesbR-Reformgesetz in<br />
Kraft. Was sind die wesentlichen Änderungen<br />
und wer ist davon betroffen?<br />
Artmann: Die wichtigste Änderung<br />
ist sicherlich, dass der Gesetzestext<br />
nunmehr wieder mit der Rechtslage<br />
in Einklang steht, denn das war bisher