22.11.2016 Aufrufe

IM BLICK Winter 2016

Das Neuerscheinungsmagazin des Verlag Österreich - einem der führenden Verlage für juristische Fachinformation in Österreich.

Das Neuerscheinungsmagazin des Verlag Österreich - einem der führenden Verlage für juristische Fachinformation in Österreich.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

14 <strong>IM</strong> <strong>BLICK</strong> <strong>IM</strong> INTERVIEW<br />

Im Interview<br />

Eveline Artmann<br />

UNIV.-PROF. MAG. DR.<br />

EVELINE ARTMANN<br />

Institut für Unternehmensrecht,<br />

JKU Linz<br />

Foto: © Karl Artmann<br />

Im Rahmen des Großkommentars zum ABGB – „Klang-Kommentar“ erscheint die erste umfassende<br />

Kommentierung zur GesbR nach dem Reformgesetz 2014. Auf 800 Seiten bearbeiteten Eveline<br />

Artmann und Theresa Haglmüller fundiert die alte und neue Gesetzeslage, zeigen Besonderheiten<br />

und Neuerungen für die Praxis auf.<br />

Verlag Österreich: In welcher<br />

Form tritt die GesbR in der Praxis<br />

häufig auf? Wen betrifft diese Gesellschaftsform?<br />

Gibt es „ungewöhnliche“<br />

Erscheinungsformen, die Ihnen<br />

bekannt sind?<br />

Artmann: Der Anwendungsbereich<br />

der GesbR ist in der Praxis sehr breit.<br />

Er reicht vom Betrieb eines Unternehmens<br />

über Syndikatsverträge,<br />

Emissionskonsortien, Arbeits- oder<br />

Bietergemeinschaften, Musikgruppen<br />

und Jagdgemeinschaften bis<br />

zum Zusammenschluss von Privatpersonen<br />

zum gemeinsamen Erwerb<br />

einer Almhütte oder zur Pflege von<br />

Angehörigen. Insofern betrifft diese<br />

Gesellschaftsform grundsätzlich<br />

jeden. Besonders bemerkenswert<br />

ist, dass in der Vergangenheit von<br />

Seiten der Judikatur das Vorliegen<br />

einer GesbR zwischen Eheleuten<br />

mitunter sehr rasch bejaht wurde,<br />

um Defizite des Familienrechts zu<br />

kompensieren, etwa in den Fällen,<br />

in denen Eheleute gemeinsam ein<br />

Wohnhaus errichtet oder ausgebaut<br />

oder gemeinsam eine Liegenschaft<br />

erworben haben.<br />

Nach über 200 Jahren wurden<br />

die §§ 1175–1216e des ABGB über die<br />

GesbR völlig neu gefasst. Seit 1. Jänner<br />

2015 ist das GesbR-Reformgesetz in<br />

Kraft. Was sind die wesentlichen Änderungen<br />

und wer ist davon betroffen?<br />

Artmann: Die wichtigste Änderung<br />

ist sicherlich, dass der Gesetzestext<br />

nunmehr wieder mit der Rechtslage<br />

in Einklang steht, denn das war bisher

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!