09.12.2012 Aufrufe

Arbeitshilfe Bebauungsplanung MIR Brandenburg, Stand: Nov. 2007

Arbeitshilfe Bebauungsplanung MIR Brandenburg, Stand: Nov. 2007

Arbeitshilfe Bebauungsplanung MIR Brandenburg, Stand: Nov. 2007

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Planunterlage A 2<br />

Inhalte der Planunterlage<br />

In der Regel sollte die Planunterlage für einen Bebauungsplan folgende Inhalte<br />

umfassen:<br />

�� Flurstücksgrenzen und Flurstücksbezeichnungen<br />

�� öffentliche Verkehrsflächen und ihre Bezeichnung<br />

�� stehende und fließende Gewässer<br />

�� Gebäude mit Hausnummern<br />

�� Gebäudenutzungen<br />

�� Angaben zur Geschossigkeit<br />

�� Bäume und andere wesentliche<br />

Vegetationselemente<br />

�� Höhenangaben (ausgewählte Punkte)<br />

�� oberirdische Leitungen und Anschlussschächte<br />

unterirdischer Leitungen.<br />

Abhängig von der Topografie des Plangebietes<br />

kann auch die Darstellung von<br />

�� Höhenlinien,<br />

�� Aufschüttungen und Abgrabungen,<br />

�� Böschungen und Stützmauern<br />

zweckmäßig oder auch erforderlich sein.<br />

� Flurstücksgrenzen<br />

Die in der Flurkarte enthaltenen Flurstücksgrenzen sind vollständig in die Planunterlage<br />

aufzunehmen. Dabei müssen jedoch nicht alle Flurstücksgrenzen geometrisch eindeutig<br />

bestimmt sein. Flurstücksgrenzen, die für die städtebauliche Planung nicht bedeutsam sind,<br />

d.h. auf die sich keine Festsetzungen des Bebauungsplans beziehen, müssen auch nicht<br />

zwingend mit dem Liegenschaftskataster abgeglichen werden.<br />

Der Runderlass vom 3.11.1997 bestimmt jedoch, dass mindestens die den Umring des<br />

Geltungsbereichs bildenden Flurstücksgrenzen geometrisch eindeutig bestimmt sein müssen.<br />

Darüber hinaus ist die geometrische Eindeutigkeit von Flurstücksgrenzen immer dann erforderlich,<br />

wenn eine eindeutige Übertragung der Bebauungsplanfestsetzungen in die Örtlichkeit<br />

anders nicht sichergestellt ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Straßenbegrenzungslinien<br />

einer zu verbreiternden Straße oder die Abgrenzungen einer neuen öffentlichen<br />

Grünfläche (und damit auch die neuen Grundstücksgrenzen) in Bezug auf bestehende Flurstücksgrenzen<br />

festsetzt werden.<br />

Welche Flurstücksgrenzen im Einzelfall von städtebaulicher Relevanz sind bzw. sein können,<br />

bestimmt die planaufstellende Gemeinde auf der Grundlage der Liegenschaftskarte unter<br />

Berücksichtigung ihrer bauleitplanerischen Vorüberlegungen. Sie sollte die Ergebnisse dieser<br />

Prüfung frühzeitig dem zuständigen Kataster- und Vermessungsamt mitteilen, damit rechtzeitig<br />

mit den vorbereitenden Arbeiten zur Herstellung der Planunterlage begonnen werden<br />

kann und ggf. erforderliche Vermesserleistungen beauftragt werden können.<br />

� Gebäude und sonstige bauliche Anlagen<br />

Die Planunterlage sollte in der Regel den vorhandenen Gebäudebestand vollständig wiedergeben.<br />

Bei Schuppen, Garagen und sonstigen Nebenanlagen kann auf eine Darstellung<br />

verzichtet werden, wenn sie nicht von den Festsetzungen des Bebauungsplans betroffen sind.<br />

Bauliche Anlagen, die<br />

�� für die Festsetzung der überbaubaren und der nicht überbaubaren Grundstücksflächen,<br />

�� für die Festsetzung der Stellung der baulichen Anlagen oder<br />

�� für die bei der Übertragung des Bebauungsplanes neu zu bildenden Grenzen<br />

von Bedeutung sind, sind geometrisch einwandfrei darzustellen. Dies setzt in der Regel eine<br />

örtliche Vermessung voraus. Die geometrisch einwandfreie Darstellung erfordert den Anschluss<br />

an das amtliche Lage- und Höhenbezugssystem.<br />

ALK mit Flurstücksgrenzen und<br />

teilweise unvollständigem<br />

Gebäudebestand sowie<br />

eine auf der ALK aufbauende,<br />

durch einen Vermesser ergänzte<br />

Planunterlage<br />

<strong>MIR</strong> <strong>Brandenburg</strong> / <strong>Arbeitshilfe</strong> <strong>Bebauungsplanung</strong> / <strong>Nov</strong>ember 2005 2 / 4

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!