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Arbeitshilfe Bebauungsplanung MIR Brandenburg, Stand: Nov. 2007

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EINFÜHRUNG<br />

Ziele der <strong>Arbeitshilfe</strong><br />

Die vorliegende <strong>Arbeitshilfe</strong> wendet sich an alle, die mit der Aufstellung von Bebauungsplänen<br />

befasst sind, vor allem natürlich an die planaufstellenden Kommunen; sie soll die planungsrechtliche<br />

Beratungsarbeit des <strong>MIR</strong> unterstützen und optimieren.<br />

Die <strong>Arbeitshilfe</strong> versteht sich als Sammlung praktischer Hinweise zur Bearbeitung von Bebauungsplänen,<br />

mit dem Ziel der sachgerechten und rechtssicheren Handhabung des Planungsinstruments<br />

für alle Beteiligten. Vor dem Hintergrund der erhöhten rechtlichen Anforderungen,<br />

z.B. durch die Übernahme des EU-Rechts in die Baugesetzgebung bei gleichzeitiger<br />

Beschränkung rechtsaufsichtlicher Aufgaben soll sie als Richtschnur für eine einheitliche<br />

Rechtsanwendung im Land <strong>Brandenburg</strong> dienen und dazu beitragen, Planungsfehler zu<br />

vermeiden und die Rechtssicherheit von Bebauungsplänen zu erhöhen. Gleichwohl ist die<br />

<strong>Arbeitshilfe</strong> keine Verwaltungsvorschrift; sie macht keine Vorgaben, sondern enthält Hinweise<br />

und Empfehlungen für die Gemeinden. Es bleibt Aufgabe der Gemeinden, für eine anforderungsgerechte<br />

und formal einheitliche Darstellungsweise ihrer Bebauungspläne Sorge zu<br />

tragen, aus der Vielfalt der in der <strong>Arbeitshilfe</strong> angebotenen Möglichkeiten die für ihre<br />

Planungsziele sinnvollen Angebote auszuwählen und im Bedarfsfall auch darüber hinauszugehen.<br />

Themenschwerpunkte<br />

Die <strong>Arbeitshilfe</strong> konzentriert sich auf Themenschwerpunkte, die in der Anwendung erfahrungsgemäß<br />

Probleme bereiten. An der Themenauswahl waren eine Anzahl von Städten und<br />

Gemeinden sowie die Genehmigungsbehörden beteiligt. Diese haben aus ihrer Planungspraxis<br />

heraus Themen benannt, für die besonderer Klärungs- oder Klarstellungsbedarf<br />

gesehen wird, die häufige Fehlerquellen bei der Rechtsprüfung darstellen oder wo eine<br />

stärkere Vereinheitlichung der Herangehensweise wünschenswert ist.<br />

Abhängig von ihrer Praxisrelevanz werden die ausgewählten Themenbereiche mehr oder<br />

weniger ausführlich dargestellt und mit Fallbeispielen illustriert. Das Spektrum reicht von der<br />

bloßen Sammlung häufiger (und auch weniger bekannter) Festsetzungen bis hin zu umfangreichen<br />

Vertiefungen. Bei manchen Themen werden jedoch die Grenzen einer auf verallgemeinerbare<br />

Problemlagen zugeschnittenen <strong>Arbeitshilfe</strong> erreicht. Zur weiteren Bearbeitung muss<br />

hier auf Spezialliteratur und ggf. auf gutachterliche Hilfe zurückgegriffen werden.<br />

Die <strong>Arbeitshilfe</strong> gliedert sich in sechs Abschnitte. In einem ersten Arbeitsschritt wurden zum<br />

<strong>Nov</strong>ember 2005 die Kapitel zu Abschnitt A „Planzeichnung“ und Teilen des Hauptabschnitts B<br />

„Festsetzungen“ bearbeitet, dessen innere Gliederung der Systematik des § 9 BauGB folgt.<br />

Mit den beiden Ergänzungslieferungen vom Juni 2006 und vom Juni <strong>2007</strong> lag erstmals eine<br />

vollständige Fassung der <strong>Arbeitshilfe</strong> vor. Die dritte Ergänzung vom <strong>Nov</strong>ember <strong>2007</strong> berücksichtigte<br />

unter anderem die neuen Festsetzungs- und Verfahrensmöglichkeiten, die sich aus<br />

dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte<br />

(BauGBÄndG <strong>2007</strong>) ergeben haben. Die nun vorliegende vierte Ergänzung umfasst vor allem<br />

Änderungen und Ergänzungen zu den bereits vorliegenden Kapiteln der <strong>Arbeitshilfe</strong>, sowohl<br />

durch neue Fallbeispiele als auch zur Berücksichtigung einer veränderten Problemlage oder<br />

einer veränderten planungsrechtlichen Beurteilung. Neu hinzugekommen sind Kapitel zum<br />

Verhältnis von <strong>Bebauungsplanung</strong> und Fachplanungen, zur Behördenbeteiligung sowie zum<br />

Umgang mit Biomasseanlagen (als Unterpunkt zum Beitrag „Sondergebiete für Anlagen zur<br />

Nutzung erneuerbarer Energien“).<br />

<strong>MIR</strong> <strong>Brandenburg</strong> / <strong>Arbeitshilfe</strong> <strong>Bebauungsplanung</strong> / <strong>Nov</strong>ember 2009 1 / 2

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