Kursbuch Agrarwende 2050
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3.1 Boden<br />
Rund ein Drittel der Landoberfläche der Erde wird landwirtschaftlich genutzt. Von den globalen<br />
Nutzflächen sind zwischen 15 Prozent (KBU, 2014a, b) und 23 Prozent (IAASTD, 2009a, b)<br />
bereits degradiert, und praktisch alle Länder sind davon betroffen.<br />
Zu den Gefährdungsursachen für landwirtschaftliche Böden zählen Erosion (durch Wasser und<br />
Wind), Humusverlust, Versalzung und Versauerung, Verdichtung, Nährstoffverluste sowie<br />
Schadstoffeinträge (Rat für Nachhaltige Entwicklung, 2014). Die meisten dieser Gefährdungen<br />
schränken die Ertragsfähigkeit der Böden ein oder beeinträchtigen die Nutzung der Erträge.<br />
In Deutschland gehören zu den zentralen Risiken für Böden die Bodenerosion durch Wind und<br />
Wasser, der Humusverlust, die Verdichtung durch Landmaschinen, der Verlust des<br />
Bodenlebens, Schadstoffeinträge sowie die Versiegelung (Marahrens und Glante, 2013). Allein<br />
14 Prozent der Ackerflächen in Deutschland sind stark erosionsgefährdet, auf weiteren<br />
36 Prozent ist die Bodenfruchtbarkeit langfristig bedroht (Umweltbundesamt, 2011).<br />
Abbildung 2: Veränderung der potenziellen Erosionsgefährdung in Deutschland<br />
Durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung haben Böden zum Teil deutliche Verluste an<br />
organischer Substanz (Humusgehalt) erlitten (Lal, 2004). Dieser Humusabbau gefährdet mittelund<br />
langfristig die Bodenfruchtbarkeit und trägt durch erhöhte CO2-Emissionen zum<br />
Klimawandel bei (Schader et al., 2013). Das Umweltbundesamt (2011) geht davon aus, dass<br />
auf 50 Prozent der bundesdeutschen Ackerfläche eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit<br />
durch Bodenverdichtung vorliegt.<br />
Der Schutz der Ressource Boden wird durch das Bundes-Bodenschutzgesetz geregelt. Es zielt<br />
darauf, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Hinsichtlich<br />
des Zustands landwirtschaftlicher Böden wurden jedoch keine genauen Grenz- und Zielwerte<br />
formuliert, nur für stoffliche Einträge aus Klärschlamm und Kompost (Gay et al., 2004). Zur<br />
Bekämpfung von anderen Gefahren als der Schadstoffabwehr ist das Gesetz ein stumpfes<br />
Schwert.<br />
<strong>Kursbuch</strong> <strong>Agrarwende</strong> <strong>2050</strong> – ökologisierte Landwirtschaft in Deutschland“ Seite 15