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Kursbuch Agrarwende 2050

20170105_studie_agrarwende2050_lf

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Auch bei den sogenannten Cross Compliance-Vorgaben, die eingehalten werden müssen, um<br />

die Förderung aus dem europäischen Fond für Direktzahlungen zu erhalten, spielt der<br />

Bodenschutz nur eine geringe Rolle: Die Verpflichtung zur Erstellung einer Humusbilanz<br />

besteht seit 2015 nicht mehr. Die einzige Vorgabe, die in Deutschland zum Erhalt des Anteils<br />

der organischen Substanz noch gilt, ist das Verbot des Abbrennens von Stoppelfeldern. Für die<br />

Bewirtschaftung von wasser- und erosionsgefährdeten Flächen, die bundesweit in einem<br />

Erosionskataster erfasst worden sind, bestehen differenzierte Vorgaben. Das<br />

Umweltbundesamt geht davon aus, dass im Rahmen von Cross-Compliance allenfalls<br />

Mindeststandards gesetzt werden, die hinter den allgemeinen Anforderungen des<br />

Bundesbodenschutzgesetzes zurückfallen (UBA, 2016).<br />

Zusätzlich zur konkreten Beeinträchtigung der Bodenqualität durch unterschiedliche<br />

landwirtschaftliche Bewirtschaftungsformen, sind auch Nutzungsänderungen von Bedeutung.<br />

International führt vor allem der steigende Flächenbedarf für die landwirtschaftliche Produktion<br />

zur Umwandlung von natürlichen oder naturnahen Flächen in Acker- und Grünland und zur<br />

Abholzung von Primärwäldern.<br />

In Deutschland steht hingegen die Versiegelung von landwirtschaftlichen Flächen durch<br />

Umnutzung zu Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen im Vordergrund. Obwohl die<br />

Bundesregierung das Ziel gesetzt hat, den Flächenverbrauch bis 2020 auf 30 Hektar pro Tag zu<br />

reduzieren (BMUB, 2014e), lag der Verbrauch in 2014 bei rund 73 Hektar und wird Projektionen<br />

des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung zufolge bis 2030 nur auf rund 45 Hektar<br />

pro Tag zurückgehen (BBSR, 2012, 2014).<br />

3.2 Klima<br />

Klimaszenarien gehen davon aus, dass sich die Erdoberfläche bis zum Ende des<br />

21. Jahrhunderts um mehr als 1,5 Grad erwärmen wird (IPCC, 2013). Der Klimawandel wird<br />

wahrscheinlich in allen Regionen erhebliche Auswirkungen auf die Nahrungsmittelproduktion<br />

und forstliche Erzeugung sowie die Ernährungssicherheit haben. Er birgt ein erhebliches<br />

Konfliktpotenzial im Hinblick auf künftige Auseinandersetzungen um bewohnbares und<br />

landwirtschaftlich nutzbares Land sowie um natürliche Ressourcen wie Süßwasser.<br />

Der Weltklimarat IPCC schreibt rund 31 Prozent der Treibhausgasemissionen (THG-<br />

Emissionen, gemessen in CO 2 -Äquivalenten) direkt der Landwirtschaft und mit ihr in<br />

Verbindung stehender veränderter Landnutzung zu. Addiert man die THG-Emissionen aus<br />

Verarbeitung, Transport und Entsorgung von Lebensmitteln hinzu, hängen über 40 Prozent aller<br />

THG-Emissionen weltweit davon ab, wie sich die Menschheit ernährt und Landwirtschaft<br />

betreibt (Zukunftsstiftung Landwirtschaft, 2013).<br />

Bei der landwirtschaftlichen Nutzung sind folgende Emissionsquellen besonders klimarelevant:<br />

Landnutzungsänderungen wie die Rodung von Wäldern und die Umwandlung von Grünland in<br />

Ackerland, der Ausstoß von Lachgas insbesondere bei der Düngung sowie der Methanausstoß<br />

von Wiederkäuern und durch den Nassreisanbau (Zukunftsstiftung Landwirtschaft, 2013). Rund<br />

18 Prozent der weltweiten THG-Emissionen sind direkt der Tierhaltung zuzuordnen (ohne<br />

Futterbau) (IAASTD, 2009a, b). Der Großteil der weltweiten Landnutzungsänderungen geht auf<br />

das Konto der Landwirtschaft und verursacht ca. 12 Prozent des THG-Ausstoßes (Noleppa,<br />

2012; Sonesson et al., 2010).<br />

Nach Angaben des Umweltministeriums war die Landwirtschaft in Deutschland im Jahr 2012 für<br />

die Emission von 68,9 Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalenten verantwortlich. Das sind rund<br />

<strong>Kursbuch</strong> <strong>Agrarwende</strong> <strong>2050</strong> – ökologisierte Landwirtschaft in Deutschland“ Seite 16

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