Die 49 Fragen der FDP
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<strong>Die</strong> <strong>49</strong> <strong>Fragen</strong> …__________________________________________<br />
Mit Datum vom 23. Mai 2007 richtete die <strong>FDP</strong>-Bundestagsfraktion unter Dr.<br />
Guido Westerwelle eine Große Anfrage an die Bundesregierung<br />
(Bundestagsdrucksache 16/5489). Sie hatte die „Auswertungen <strong>der</strong> Erfahrungen<br />
mit anonymer Geburt und Babyklappe“ zum Inhalt und bestand aus <strong>49</strong> <strong>Fragen</strong>,<br />
die sich teilweise in mehrere Unterfragen/Themen unterglie<strong>der</strong>ten.<br />
Bereits einen Monat später (21.06.2007) wendet sich das Bundesministerium für<br />
Familie …, das „mit <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung für die Beantwortung“ <strong>der</strong> Großen<br />
Anfrage betraut worden war, an die entsprechenden Län<strong>der</strong>ministerien mit <strong>der</strong><br />
Bitte „um Ihre Unterstützung“. Dem Bundesministerium lägen „<strong>der</strong>zeit noch<br />
keine auswertbaren Erfahrungen“ vor. In diesem Schreiben teilt das<br />
Bundesministerium die unterschiedlichen <strong>Fragen</strong>komplexe den verschiedenen<br />
Län<strong>der</strong>ressorts/Ministerien zu:<br />
- Krankenhauswesen und Finanzen: Gesundheitsressort<br />
- Verbleib <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> und Vormundschaftsfragen: Jugendressort<br />
- <strong>Fragen</strong> zu den Müttern und zu Studien: Frauen- und Familienressort<br />
<strong>Die</strong> Antworten werden innerhalb eines Monats per E-Mail erbeten (Stichtag:<br />
20.07.2007).<br />
Wieso nicht das Bundesjustizministerium mit <strong>der</strong> Beantwortung <strong>der</strong> Großen<br />
Anfrage betraut wurde, ist unklar. Insgesamt handelt es sich letztlich um die<br />
Frage nach einer juristischen Regelung <strong>der</strong> Anonymisierung von Kin<strong>der</strong>n.<br />
In dem Anschreiben des Bundesfamilienministeriums an die Län<strong>der</strong> wird „als<br />
eine wichtige Erkenntnisquelle“ eine „Vorstudie“ des Bayerischen<br />
Staatsministeriums für Soziales in Zusammenarbeit mit dem Staatsinstitut für<br />
Familienforschung an <strong>der</strong> Universität Bamberg benannt resp. empfohlen.<br />
<strong>Die</strong>se – als „Machbarkeitsstudie“ schon länger als ein Jahr im Gespräch – soll<br />
„insbeson<strong>der</strong>e dahin ausgewertet werden, ob und wie durch eine umfassende<br />
Folgestudie auf Bundesebene eine Grundlage für die zu treffenden<br />
Entscheidungen erarbeitet werden kann,“ (Brief des BM an die Län<strong>der</strong>).<br />
Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> erbetenen Erarbeitung <strong>der</strong> Antworten lag diese Studie nicht<br />
vor. Sie war im Oktober 2007 über das Internet verfügbar und stellte sich<br />
sowohl terminlich als auch inhaltlich als ein Werk dar, das offensichtlich mit<br />
ungerechtfertigten Vorschusslorbeeren versehen worden war.<br />
<strong>Die</strong>se Bayernstudie erfüllt nicht die Ansprüche, die an eine <strong>der</strong>artige Arbeit<br />
gestellt werden müssen. Sie beantwortet nicht die Fragestellung des Bayerischen<br />
Sozialministeriums und ist darüber hinaus äußerst mängelbehaftet. Eine<br />
kritische Stellungnahme befindet sich im Anhang (Anlage II).<br />
<strong>Die</strong> <strong>49</strong> <strong>Fragen</strong> <strong>der</strong> <strong>FDP</strong> sind z. T. nur schwer zu beantworten. Sie gehen von<br />
einem (relativ) geregelten und einheitlichen Verfahren bei den Angeboten von<br />
Babyklappe und anonymer Geburt aus – und nicht von dem tatsächlich<br />
herrschenden Wildwuchs. De facto hat ein je<strong>der</strong> Anbieter sein eigenes<br />
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