0317_Online_PS
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AUCH AUF GEBÄUDE<br />
LAUERN GEFAHREN<br />
Wohngebäudeversicherungen<br />
bieten finanzielle Sicherheit<br />
Bestehende Wohngebäudeversicherungen<br />
sollte man regelmäßig<br />
auf ihre Aktualität überprüfen.<br />
Auch wenn die Wohngebäudeversicherung<br />
nicht durch den Gesetzgeber<br />
vorgeschrieben ist, so haben<br />
sich doch die meisten Hausbesitzer<br />
aus gutem Grunde für den Schutz ihres<br />
Objektes entschieden. Schließlich<br />
bedeutet ein Haus eine immense<br />
Investition, die über Jahrzehnte abgetragen<br />
wird. Große Schadensfälle<br />
am kostbaren Eigenheim können ihre<br />
Besitzer daher in erhebliche finanzielle<br />
Notlagen bringen.<br />
Die klassische Wohngebäudeversicherung<br />
deckt im Allgemeinen<br />
Schäden ab, die durch Einflüsse<br />
von Sturm und Hagel, Feuer und<br />
Leitungswasser entstehen. Versichert<br />
sind dabei alle fest integrierten<br />
Elemente der Hauptgebäude,<br />
aber auch das Teehaus im Garten<br />
oder die angebaute Garage. Sie bietet<br />
jedoch keinen Schutz vor Explosionen,<br />
Überschwemmungen, Erdbeben<br />
oder Flugzeugabstürzen.<br />
Es ist daher ratsam, bereits seit langem<br />
bestehende Wohngebäudeversicherungen<br />
regelmäßig auf ihre Aktualität<br />
zu überprüfen. Auf diese Weise<br />
können eventuelle Unterversicherungen<br />
vermieden werden, vor allem<br />
dann, wenn man zwischenzeitlich<br />
erhebliche Sanierungsarbeiten,<br />
energetische Maßnahmen wie die Installation<br />
von Photovoltaikanlagen,<br />
Dach- und Heizungserneuerungen<br />
sowie An- und Umbauten vorgenommen<br />
hat. Sie alle stellen eine ganz erhebliche<br />
Wertsteigerung des Hauses<br />
dar und sollten Bestandteil der<br />
Wohngebäudeversicherung sein.<br />
Die bestehende Versicherungspolice<br />
zu ergänzen, bereitet nicht viel<br />
Mühe. Doch eine Aktualisierung bietet<br />
die Möglichkeit, auch die Gefahren<br />
des Klimawandels und der damit<br />
einhergehenden Umweltkatastrophen<br />
entsprechend mit zu berücksichtigen.<br />
Wie wichtig dies sein<br />
kann, haben uns die Naturgewalten<br />
der letzten Jahre deutlich gemacht.<br />
Text: P6<br />
Foto: shutterstock/Robert Kneschke<br />
WEB<br />
www.versicherungsvergleich.org<br />
WIRTSCHAFT, STEUERN, RECHT UND IMMOBILIEN 46<br />
RECHTZEITIG DIE<br />
STEUERKLASSE WECHSELN<br />
Ehepaare und Lebenspartner profitieren von steuerlichen Vorteilen<br />
Eheleute und eingetragene Lebenspartner<br />
haben bis zum 30.<br />
November eines Jahres Zeit, ihre<br />
Lohnsteuerklasse zu wechseln<br />
und dadurch ihre Steuerklassenkombination<br />
zu optimieren. Die<br />
neue Kombination gilt dann rückwirkend<br />
für das ganze letzte Jahr.<br />
Das lohnt sich immer dann, wenn<br />
sich das Gehalt von einem oder<br />
beiden Partnern geändert hat.<br />
Zwei Voraussetzungen muss ein<br />
Paar erfüllen, um aus einer der<br />
drei Steuerklassenkombinationen<br />
die optimale für sich auszuwählen:<br />
Das Paar muss verheiratet<br />
sein oder in einer Partnerschaft<br />
leben und es muss sich zusammen<br />
veranlagen lassen. Besser<br />
bekannt ist die sogenannte<br />
Zusammenveranlagung auch als<br />
Ehegattensplitting.<br />
Generell gilt im deutschen Steuerrecht:<br />
Je höher das Einkommen,<br />
desto mehr Steuern sind fällig.<br />
Bei Verheirateten, die sich „zusammen<br />
veranlagen lassen“ ist<br />
das anders: Das Finanzamt zählt<br />
Ehepaare oder eingetragene Lebensgemeinschaften können steuerlich<br />
profitieren.<br />
das Jahreseinkommen von beiden<br />
Partnern zusammen, halbiert<br />
den Betrag und berechnet für diese<br />
eine Hälfte die Einkommensteuer.<br />
Jetzt wird die errechnete<br />
Einkommensteuer verdoppelt –<br />
das Ergebnis ist die Einkommensteuer,<br />
die das Paar zahlen muss.<br />
In der Regel fallen für ein Paar mit<br />
dem Ehegattensplitting weniger<br />
ERÖFFNUNG DER NEUEN<br />
BERATUNGSSTELLE<br />
VLH mit neuem Standort in Pirmasens<br />
Steuern an, als wenn jeder von<br />
beiden die Einkommensteuer einzeln<br />
berechnen lässt.<br />
www.steuern.de<br />
Text: Vereinigte<br />
Lohnsteuerhilfe/P6<br />
Foto: shutterstock<br />
WEB<br />
Die VLH, Deutschlands größter<br />
Lohnsteuerhilfeverein, eröffnete<br />
am 22. Februar eine neue Beratungsstelle<br />
in der Gerichtenstraße<br />
7 in Pirmasens. Leiterin der Beratungsstelle<br />
ist Tanja Jung, Fachfrau<br />
in allen Einkommensteuer-<br />
Fragen. Bei ihr sind alle Arbeitnehmer<br />
und Studenten, Beamte<br />
und (Klein-) Vermieter sowie Rentner<br />
und Pensionäre willkommen.<br />
Sie erstellt die Einkommensteuererklärung<br />
für die VLH-Mitglieder<br />
und schickt sie an das zuständige<br />
Finanzamt, beantragt Förderungen<br />
und Zulagen, berät zu Riester-<br />
Bonus und Wohn-Riester, stellt<br />
Freistellungsanträge für die Kapitalertragssteuer<br />
und prüft natürlich<br />
den Steuerbescheid.<br />
„Als persönliche Ansprechpartnerin<br />
stehe ich den Mitgliedern<br />
der VLH ganzjährig zur Verfügung,<br />
und das ohne Zusatzkosten“, so<br />
Frau Jung. Dafür zahlt das VLH-<br />
Mitglied nur einen jährlichen Mitgliedsbeitrag,<br />
der sich nach der<br />
Höhe der Einnahmen richtet: Wer<br />
wenig verdient, zahlt auch einen<br />
geringen Beitrag.<br />
Anzeige<br />
Tanja Jung steht Ihnen zur Seite.<br />
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte<br />
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)<br />
berät Mitglieder im Rahmen des §<br />
4 Nr. 11 StBerG.<br />
Text: Tanja Jung/P6<br />
Tanja Jung<br />
Beratungsstellenleiterin<br />
Gerichtenstraße 7<br />
66954 Pirmasens<br />
06331-97168<br />
KONTAKT<br />
VLH-Beratungsstelle<br />
Tanja Jung<br />
Gerichtenstraße 7<br />
66954 Pirmasens<br />
Telefon: 06331/97168<br />
E-Mail: Tanja.Jung@vlh.de