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AUCH AUF GEBÄUDE<br />

LAUERN GEFAHREN<br />

Wohngebäudeversicherungen<br />

bieten finanzielle Sicherheit<br />

Bestehende Wohngebäudeversicherungen<br />

sollte man regelmäßig<br />

auf ihre Aktualität überprüfen.<br />

Auch wenn die Wohngebäudeversicherung<br />

nicht durch den Gesetzgeber<br />

vorgeschrieben ist, so haben<br />

sich doch die meisten Hausbesitzer<br />

aus gutem Grunde für den Schutz ihres<br />

Objektes entschieden. Schließlich<br />

bedeutet ein Haus eine immense<br />

Investition, die über Jahrzehnte abgetragen<br />

wird. Große Schadensfälle<br />

am kostbaren Eigenheim können ihre<br />

Besitzer daher in erhebliche finanzielle<br />

Notlagen bringen.<br />

Die klassische Wohngebäudeversicherung<br />

deckt im Allgemeinen<br />

Schäden ab, die durch Einflüsse<br />

von Sturm und Hagel, Feuer und<br />

Leitungswasser entstehen. Versichert<br />

sind dabei alle fest integrierten<br />

Elemente der Hauptgebäude,<br />

aber auch das Teehaus im Garten<br />

oder die angebaute Garage. Sie bietet<br />

jedoch keinen Schutz vor Explosionen,<br />

Überschwemmungen, Erdbeben<br />

oder Flugzeugabstürzen.<br />

Es ist daher ratsam, bereits seit langem<br />

bestehende Wohngebäudeversicherungen<br />

regelmäßig auf ihre Aktualität<br />

zu überprüfen. Auf diese Weise<br />

können eventuelle Unterversicherungen<br />

vermieden werden, vor allem<br />

dann, wenn man zwischenzeitlich<br />

erhebliche Sanierungsarbeiten,<br />

energetische Maßnahmen wie die Installation<br />

von Photovoltaikanlagen,<br />

Dach- und Heizungserneuerungen<br />

sowie An- und Umbauten vorgenommen<br />

hat. Sie alle stellen eine ganz erhebliche<br />

Wertsteigerung des Hauses<br />

dar und sollten Bestandteil der<br />

Wohngebäudeversicherung sein.<br />

Die bestehende Versicherungspolice<br />

zu ergänzen, bereitet nicht viel<br />

Mühe. Doch eine Aktualisierung bietet<br />

die Möglichkeit, auch die Gefahren<br />

des Klimawandels und der damit<br />

einhergehenden Umweltkatastrophen<br />

entsprechend mit zu berücksichtigen.<br />

Wie wichtig dies sein<br />

kann, haben uns die Naturgewalten<br />

der letzten Jahre deutlich gemacht.<br />

Text: P6<br />

Foto: shutterstock/Robert Kneschke<br />

WEB<br />

www.versicherungsvergleich.org<br />

WIRTSCHAFT, STEUERN, RECHT UND IMMOBILIEN 46<br />

RECHTZEITIG DIE<br />

STEUERKLASSE WECHSELN<br />

Ehepaare und Lebenspartner profitieren von steuerlichen Vorteilen<br />

Eheleute und eingetragene Lebenspartner<br />

haben bis zum 30.<br />

November eines Jahres Zeit, ihre<br />

Lohnsteuerklasse zu wechseln<br />

und dadurch ihre Steuerklassenkombination<br />

zu optimieren. Die<br />

neue Kombination gilt dann rückwirkend<br />

für das ganze letzte Jahr.<br />

Das lohnt sich immer dann, wenn<br />

sich das Gehalt von einem oder<br />

beiden Partnern geändert hat.<br />

Zwei Voraussetzungen muss ein<br />

Paar erfüllen, um aus einer der<br />

drei Steuerklassenkombinationen<br />

die optimale für sich auszuwählen:<br />

Das Paar muss verheiratet<br />

sein oder in einer Partnerschaft<br />

leben und es muss sich zusammen<br />

veranlagen lassen. Besser<br />

bekannt ist die sogenannte<br />

Zusammenveranlagung auch als<br />

Ehegattensplitting.<br />

Generell gilt im deutschen Steuerrecht:<br />

Je höher das Einkommen,<br />

desto mehr Steuern sind fällig.<br />

Bei Verheirateten, die sich „zusammen<br />

veranlagen lassen“ ist<br />

das anders: Das Finanzamt zählt<br />

Ehepaare oder eingetragene Lebensgemeinschaften können steuerlich<br />

profitieren.<br />

das Jahreseinkommen von beiden<br />

Partnern zusammen, halbiert<br />

den Betrag und berechnet für diese<br />

eine Hälfte die Einkommensteuer.<br />

Jetzt wird die errechnete<br />

Einkommensteuer verdoppelt –<br />

das Ergebnis ist die Einkommensteuer,<br />

die das Paar zahlen muss.<br />

In der Regel fallen für ein Paar mit<br />

dem Ehegattensplitting weniger<br />

ERÖFFNUNG DER NEUEN<br />

BERATUNGSSTELLE<br />

VLH mit neuem Standort in Pirmasens<br />

Steuern an, als wenn jeder von<br />

beiden die Einkommensteuer einzeln<br />

berechnen lässt.<br />

www.steuern.de<br />

Text: Vereinigte<br />

Lohnsteuerhilfe/P6<br />

Foto: shutterstock<br />

WEB<br />

Die VLH, Deutschlands größter<br />

Lohnsteuerhilfeverein, eröffnete<br />

am 22. Februar eine neue Beratungsstelle<br />

in der Gerichtenstraße<br />

7 in Pirmasens. Leiterin der Beratungsstelle<br />

ist Tanja Jung, Fachfrau<br />

in allen Einkommensteuer-<br />

Fragen. Bei ihr sind alle Arbeitnehmer<br />

und Studenten, Beamte<br />

und (Klein-) Vermieter sowie Rentner<br />

und Pensionäre willkommen.<br />

Sie erstellt die Einkommensteuererklärung<br />

für die VLH-Mitglieder<br />

und schickt sie an das zuständige<br />

Finanzamt, beantragt Förderungen<br />

und Zulagen, berät zu Riester-<br />

Bonus und Wohn-Riester, stellt<br />

Freistellungsanträge für die Kapitalertragssteuer<br />

und prüft natürlich<br />

den Steuerbescheid.<br />

„Als persönliche Ansprechpartnerin<br />

stehe ich den Mitgliedern<br />

der VLH ganzjährig zur Verfügung,<br />

und das ohne Zusatzkosten“, so<br />

Frau Jung. Dafür zahlt das VLH-<br />

Mitglied nur einen jährlichen Mitgliedsbeitrag,<br />

der sich nach der<br />

Höhe der Einnahmen richtet: Wer<br />

wenig verdient, zahlt auch einen<br />

geringen Beitrag.<br />

Anzeige<br />

Tanja Jung steht Ihnen zur Seite.<br />

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte<br />

Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)<br />

berät Mitglieder im Rahmen des §<br />

4 Nr. 11 StBerG.<br />

Text: Tanja Jung/P6<br />

Tanja Jung<br />

Beratungsstellenleiterin<br />

Gerichtenstraße 7<br />

66954 Pirmasens<br />

06331-97168<br />

KONTAKT<br />

VLH-Beratungsstelle<br />

Tanja Jung<br />

Gerichtenstraße 7<br />

66954 Pirmasens<br />

Telefon: 06331/97168<br />

E-Mail: Tanja.Jung@vlh.de

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