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Fachbericht 2009 -d - bei SENS

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Grundsätze<br />

• Das Recycling von E + E-Geräten erfolgt so, dass<br />

Mensch und Umwelt vor schädlichen oder lästigen<br />

Einwirkungen durch die Entsorgung geschützt<br />

werden. Das Recycling schliesst Stoffkreisläufe<br />

und reduziert dadurch den Verbrauch natürlicher<br />

Ressourcen.<br />

• Die E + E-Geräte werden vollständig von Schad-<br />

stoffen befreit; die Schadstoffe werden in geeig-<br />

neten Anlagen ohne Schaden für die Umwelt be-<br />

seitigt.<br />

• Das Recycling der E + E-Geräte erfüllt die gefor-<br />

derten Recycling- und Verwertungsquoten, die<br />

auch in der europäischen Gesetzgebung festgelegt<br />

sind.<br />

• Die lizenzierten Betriebe können die Rechtskonfor-<br />

mität ihrer Aktivitäten lückenlos belegen.<br />

• Die Recyclingbetriebe erfassen alle Stoff- und Gü-<br />

terflüsse vor Ort (Betriebsinput und -output) und<br />

können Weitergabe und externe Behandlungen lückenlos<br />

dokumentieren.<br />

• Die E + E-Geräte werden nachweisbar umweltge-<br />

recht behandelt, bis alle Abfallfraktionen entsorgt<br />

sind oder als Sekundärrohstoff verwertet wurden.<br />

<strong>SENS</strong>-Sammelstellen<br />

• Die Abgabe von E + E-Geräten ist für den Abgeber<br />

kostenlos, wenn es sich um vRG-finanzierte E + E-<br />

Geräte handelt.<br />

• Die <strong>SENS</strong>-Sammelstellen sind mindestens einmal<br />

wöchentlich geöffnet.<br />

• Die zur Entsorgung entgegengenommenen E + E-<br />

Geräte und Teile davon dürfen nur an <strong>SENS</strong>-lizen-<br />

zierte Recycler weitergeleitet werden. Der Verkauf<br />

von Geräten ist verboten.<br />

• Die angenommenen Geräte werden witterungsge-<br />

schützt und vor Entwendung geschützt gelagert.<br />

• Die <strong>SENS</strong>-Sammelstellen dürfen keine Schadstoffe<br />

oder Wertstoffe aus den Geräten entfernen.<br />

Recyclingbetriebe<br />

Die Aufbereitungsverfahren der Betriebe sind auf<br />

eine vollständige Erkennung und Entfrachtung von<br />

Schadstoffen wie Kondensatoren, Batterien, Asbest,<br />

Quecksilberschalter sowie Kunststoffen mit umweltgefährdenden<br />

Additiven ausgelegt. Bei der Entfernung<br />

von Schadstoffen werden keine gefährlichen<br />

Stoffe freigesetzt oder auf andere Fraktionen verteilt.<br />

Durch die Auslegung der Prozesse ist eine vollständige<br />

Entfernung und umweltgerechte Behandlung<br />

der Schadstoffe jederzeit gewährleistet.<br />

Die Aufbereitungsverfahren der Betriebe sind auf<br />

eine optimale Verwertung von Altgeräten ausgelegt.<br />

Der Recyclingbetrieb erreicht mindestens die Recycling-<br />

und Verwertungsquoten aus Tab. 2.<br />

Der Recyclingbetrieb führt eine Stoffbuchhaltung<br />

und eine Betriebsdokumentation. Alle eingehenden<br />

und ausgehenden Lieferungen von Geräten und<br />

Fraktionen werden einzeln erfasst und dokumentiert.<br />

Die Daten werden jährlich zu einem Gesamtstofffluss<br />

unter Berücksichtigung der Lagerhaltung per Ende<br />

Kalenderjahr zusammengefasst. Der Recyclingbetrieb<br />

dokumentiert die betriebsinternen Abläufe und<br />

Kontrollen, die Massnahmen zur Verbesserung der<br />

Entsorgungsstandards, die Weitergabe von Altgeräten<br />

sowie besondere betriebliche Vorkommnisse.<br />

Für Kühl-, Klima- und Gefriergeräte gilt zusätzlich,<br />

dass mindestens 90 % der erwarteten Menge<br />

ozonschichtabbauender und treibhausgaswirksamer<br />

FC KW zurückgewonnen und zerstört werden müs-<br />

sen. Bei den Leuchtmitteln (Fluoreszenzröhren,<br />

Kompaktleuchtstofflampen und Sparlampen) müssen<br />

Quecksilber und andere Schwermetalle aus Gas<br />

und Leuchtschicht zurückgewonnen werden. Zudem<br />

sind die Mitar<strong>bei</strong>terinnen und Mitar<strong>bei</strong>ter vor Quecksilberimmissionen<br />

zu schützen.<br />

Tab. 2 Vorgeschriebene Recycling- und Verwertungsquoten. Die Recyclingquote misst den Anteil der Stoffe, die<br />

wieder als Rohstoffe eingesetzt werden. Die Verwertungsquote misst zusätzlich den Anteil der Stoffe, die einer<br />

energetischen Verwertung zugeführt werden. Die Verwertungsquote ist also immer gleich gross oder grösser<br />

als die Recyclingquote.<br />

Gerätekategorie Recyclingquote Verwertungsquote<br />

Haushaltgrossgeräte inkl. Kühlgeräte 75 % 80 %<br />

Haushaltkleingeräte, Leuchten,<br />

Bau-Garten-Hobby-Geräte, Spielwaren, Sportgeräte<br />

50 % 70 %<br />

IT- und Telekommunikationsgeräte sowie Unterhaltungselektronik 65 % 75 %<br />

Leuchtmittel, Gasentladungslampen 80 % –<br />

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