Fachbericht 2009 -d - bei SENS
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Grundsätze<br />
• Das Recycling von E + E-Geräten erfolgt so, dass<br />
Mensch und Umwelt vor schädlichen oder lästigen<br />
Einwirkungen durch die Entsorgung geschützt<br />
werden. Das Recycling schliesst Stoffkreisläufe<br />
und reduziert dadurch den Verbrauch natürlicher<br />
Ressourcen.<br />
• Die E + E-Geräte werden vollständig von Schad-<br />
stoffen befreit; die Schadstoffe werden in geeig-<br />
neten Anlagen ohne Schaden für die Umwelt be-<br />
seitigt.<br />
• Das Recycling der E + E-Geräte erfüllt die gefor-<br />
derten Recycling- und Verwertungsquoten, die<br />
auch in der europäischen Gesetzgebung festgelegt<br />
sind.<br />
• Die lizenzierten Betriebe können die Rechtskonfor-<br />
mität ihrer Aktivitäten lückenlos belegen.<br />
• Die Recyclingbetriebe erfassen alle Stoff- und Gü-<br />
terflüsse vor Ort (Betriebsinput und -output) und<br />
können Weitergabe und externe Behandlungen lückenlos<br />
dokumentieren.<br />
• Die E + E-Geräte werden nachweisbar umweltge-<br />
recht behandelt, bis alle Abfallfraktionen entsorgt<br />
sind oder als Sekundärrohstoff verwertet wurden.<br />
<strong>SENS</strong>-Sammelstellen<br />
• Die Abgabe von E + E-Geräten ist für den Abgeber<br />
kostenlos, wenn es sich um vRG-finanzierte E + E-<br />
Geräte handelt.<br />
• Die <strong>SENS</strong>-Sammelstellen sind mindestens einmal<br />
wöchentlich geöffnet.<br />
• Die zur Entsorgung entgegengenommenen E + E-<br />
Geräte und Teile davon dürfen nur an <strong>SENS</strong>-lizen-<br />
zierte Recycler weitergeleitet werden. Der Verkauf<br />
von Geräten ist verboten.<br />
• Die angenommenen Geräte werden witterungsge-<br />
schützt und vor Entwendung geschützt gelagert.<br />
• Die <strong>SENS</strong>-Sammelstellen dürfen keine Schadstoffe<br />
oder Wertstoffe aus den Geräten entfernen.<br />
Recyclingbetriebe<br />
Die Aufbereitungsverfahren der Betriebe sind auf<br />
eine vollständige Erkennung und Entfrachtung von<br />
Schadstoffen wie Kondensatoren, Batterien, Asbest,<br />
Quecksilberschalter sowie Kunststoffen mit umweltgefährdenden<br />
Additiven ausgelegt. Bei der Entfernung<br />
von Schadstoffen werden keine gefährlichen<br />
Stoffe freigesetzt oder auf andere Fraktionen verteilt.<br />
Durch die Auslegung der Prozesse ist eine vollständige<br />
Entfernung und umweltgerechte Behandlung<br />
der Schadstoffe jederzeit gewährleistet.<br />
Die Aufbereitungsverfahren der Betriebe sind auf<br />
eine optimale Verwertung von Altgeräten ausgelegt.<br />
Der Recyclingbetrieb erreicht mindestens die Recycling-<br />
und Verwertungsquoten aus Tab. 2.<br />
Der Recyclingbetrieb führt eine Stoffbuchhaltung<br />
und eine Betriebsdokumentation. Alle eingehenden<br />
und ausgehenden Lieferungen von Geräten und<br />
Fraktionen werden einzeln erfasst und dokumentiert.<br />
Die Daten werden jährlich zu einem Gesamtstofffluss<br />
unter Berücksichtigung der Lagerhaltung per Ende<br />
Kalenderjahr zusammengefasst. Der Recyclingbetrieb<br />
dokumentiert die betriebsinternen Abläufe und<br />
Kontrollen, die Massnahmen zur Verbesserung der<br />
Entsorgungsstandards, die Weitergabe von Altgeräten<br />
sowie besondere betriebliche Vorkommnisse.<br />
Für Kühl-, Klima- und Gefriergeräte gilt zusätzlich,<br />
dass mindestens 90 % der erwarteten Menge<br />
ozonschichtabbauender und treibhausgaswirksamer<br />
FC KW zurückgewonnen und zerstört werden müs-<br />
sen. Bei den Leuchtmitteln (Fluoreszenzröhren,<br />
Kompaktleuchtstofflampen und Sparlampen) müssen<br />
Quecksilber und andere Schwermetalle aus Gas<br />
und Leuchtschicht zurückgewonnen werden. Zudem<br />
sind die Mitar<strong>bei</strong>terinnen und Mitar<strong>bei</strong>ter vor Quecksilberimmissionen<br />
zu schützen.<br />
Tab. 2 Vorgeschriebene Recycling- und Verwertungsquoten. Die Recyclingquote misst den Anteil der Stoffe, die<br />
wieder als Rohstoffe eingesetzt werden. Die Verwertungsquote misst zusätzlich den Anteil der Stoffe, die einer<br />
energetischen Verwertung zugeführt werden. Die Verwertungsquote ist also immer gleich gross oder grösser<br />
als die Recyclingquote.<br />
Gerätekategorie Recyclingquote Verwertungsquote<br />
Haushaltgrossgeräte inkl. Kühlgeräte 75 % 80 %<br />
Haushaltkleingeräte, Leuchten,<br />
Bau-Garten-Hobby-Geräte, Spielwaren, Sportgeräte<br />
50 % 70 %<br />
IT- und Telekommunikationsgeräte sowie Unterhaltungselektronik 65 % 75 %<br />
Leuchtmittel, Gasentladungslampen 80 % –<br />
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