24.04.2017 Aufrufe

SHE works! Frauen - Wirtschaft - Karriere

Berufstätige Mütter - immer im Spagat zwischen Selbstverwirklichung und der Erfüllung gesellschaftlicher Erwartungen. Arbeiten gehen, Kinder bekommen, Karriere machen, Haushalt schmeißen und noch dazu alles lächelnd unter einen Hut bringen. Kommt Ihnen diese Situation bekannt vor? Uns schon! Das eigene Lebensmodell? Leben Sie es! Und pfeifen Sie auf Konventionen!

Berufstätige Mütter - immer im Spagat zwischen Selbstverwirklichung und der Erfüllung gesellschaftlicher Erwartungen. Arbeiten gehen, Kinder bekommen, Karriere machen, Haushalt schmeißen und noch dazu alles lächelnd unter einen Hut bringen. Kommt Ihnen diese Situation bekannt vor? Uns schon! Das eigene Lebensmodell? Leben Sie es! Und pfeifen Sie auf Konventionen!

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FRAUEN haben RECHT(e)<br />

Neuregelungen des<br />

Mutterschutzes verabschiedet<br />

Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit<br />

im Bundestag beschlossen<br />

Der Bundestag hat das Gesetz zur<br />

Neuregelung des Mutterschutzrechts<br />

beschlossen. Mit diesem Gesetz soll der<br />

bestmögliche Gesundheitsschutz für<br />

schwangere und stillende <strong>Frauen</strong><br />

gewährleistet werden. Die Neuregelungen<br />

sollen im Wesentlichen ab dem 1. Januar<br />

2018 gelten.<br />

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig:<br />

„Mit der Reform wird nicht nur der<br />

Mutterschutz modernisiert – künftig sollen<br />

auch mehr <strong>Frauen</strong> vom gesetzlichen<br />

Mutterschutz profitieren. Er gilt mit dem<br />

neuen Gesetz auch für Studentinnen und<br />

Praktikantinnen. Besonders wichtig ist, dass<br />

wir den Mutterschutz für Mütter von Kindern<br />

mit Behinderung verbessern konnten: Sie<br />

sollen künftig die Möglichkeit haben, ihre<br />

Schutzfrist um 4 Wochen zu verlängern, auf<br />

12 Wochen, die es heute für Früh- und<br />

Mehrlingsgeburten schon gibt. Zudem wird<br />

ein Kündigungsschutz für <strong>Frauen</strong> nach einer<br />

nach der zwölften Schwangerschaftswoche<br />

erfolgten Fehlgeburt neu eingeführt. Diese<br />

Regelungen treten bereits unmittelbar nach<br />

Verkündung des Gesetzes in Kraft.“<br />

Der Bundestag hat in zweiter und dritter<br />

Lesung den von Bundesfrauenministerin<br />

Manuela Schwesig eingebrachten<br />

Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit<br />

(Gesetz zur Förderung von Transparenz von<br />

Entgeltstrukturen),<br />

beschlossen.<br />

„Erstmals wird in einem eigenen Gesetz<br />

konkret festgeschrieben: Gleicher Lohn für<br />

gleiche und gleichwertige Arbeit für <strong>Frauen</strong><br />

und Männer. Wir wollen, dass <strong>Frauen</strong><br />

genauso fair bezahlt werden wie Männer.<br />

Durch den individuellen Auskunftsanspruch<br />

für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200<br />

Mitarbeiter-nnen und Mitarbeitern, durch die<br />

Berichtspflichten und die Prüfverfahren<br />

müssen sich die Unternehmen mit ihren<br />

Entgeltstrukturen beschäftigen. Gerade in<br />

großen Unternehmen ist die Lohnlücke häufig<br />

sogar höher als 21 Prozent,“ so Manuela<br />

Schwesig.<br />

„Zentrales Instrument ist der<br />

Auskunftsanspruch, mit dem die<br />

Beschäftigten das Recht erhalten zu erfahren,<br />

ob sie gerecht bezahlt werden. Ich bin<br />

überzeugt davon, dass das neue Gesetz<br />

langfristig zu einem Kulturwandel in den<br />

Unternehmen und der Gesellschaft beitragen<br />

und das Tabu gebrochen wird, über Geld nicht<br />

zu sprechen“, machte die Bundes-<br />

Welche weiteren Neuregelungen es gibt,<br />

können Sie hier nachlesen.<br />

§<br />

frauenministerin deutlich.<br />

Eine verheiratete Frau wurde erst nach 1969 als geschäftsfähig angesehen.<br />

Wollte eine Frau arbeiten gehen, so musste sie noch bis zum Jahr 1977 ihren<br />

Näheres zum Gesetz gibt es hier<br />

Ehemann um Erlaubnis fragen. So stand es im Bürgerlichen Gesetzbuch!<br />

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