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Mit �<br />
Die Fallensteller im Internet setzen auf schwache Nerven<br />
Abofalle Internet<br />
(pp).- „3. Mahnung, letztmals außergerichtlich“,<br />
steht in dem Schreiben<br />
der Rechtsanwältin, mit dem sie<br />
einen Betrag über 96 Euro eintreibt.<br />
Dabei hatte man nur ganz unschuldig<br />
den Acrobat Reader <strong>herunterladen</strong><br />
wollen, der - wie jeder weiß<br />
– kostenlos im Netz zur Verfügung<br />
steht. Im Kleingedruckten war eine<br />
Zahlungsklausel versteckt, der man<br />
unbewusst zugestimmt hatte.<br />
Das war kein Zufall, sondern das<br />
Ergebnis eines Geschäftsmodells. Es<br />
werden regelrechte Fallen im Internet<br />
aufgestellt, in die Hunderttausende<br />
von Surfern tappen. Die hinterhältige<br />
Methode ist so erfolgreich,<br />
dass die Düsseldorfer Polizei ein<br />
Konto sicherstellte, auf das innerhalb<br />
weniger Wochen etliche Hunderttausend<br />
Euro eingezahlt wurden.<br />
Womit aber auch schon klar ist, dass<br />
es hier nicht auf den Einzelnen ankommt,<br />
sondern auf die Masse. Der<br />
Verbraucherzentrale Bundesverband<br />
(vzbv) schätzt die Zahl der unterge-<br />
Rechtsanwaltskanzlei<br />
Dr. Güllich & Döbler<br />
91207 Lauf/Pegnitz<br />
Julienstraße 3/Eckertstraße am S-Bahnhof<br />
links der Pegnitz, 91207 Lauf<br />
Telefon 09123/95496, Telefax 09123/12251<br />
E-Mail: info@guellich-doebler.de<br />
Internet: www.guellich-doebler.de<br />
26 September 2012<br />
Es gibt einfachere Wege<br />
an Geld zu kommen.<br />
Recht und Finanzen<br />
schobenen Verträge auf über 20.000<br />
im Monat. Die Inhalte reichen von<br />
Gedichten über Songtexte bis zu<br />
Spielen, Basteltipps, Klingeltönen<br />
oder eben Freeware. Anschließend<br />
werden die Betroffenen mit Rechnungen,<br />
Mahnungen mit steigenden<br />
Inkassogebühren und anwaltlichen<br />
Zahlungsdrohungen überflutet, bis<br />
ihnen die Nerven versagen und sie<br />
zahlen. Grundsätzlich gilt deshalb<br />
die Faustregel: Geben Sie nur dann<br />
Name, Adresse und Geburtsdatum<br />
ein, wenn Sie dem Anbieter definitiv<br />
vertrauen können.<br />
In dieser Situation kommt es vor<br />
allem auf die richtige Reaktion an:<br />
reagieren, nicht zahlen. Die Stiftung<br />
Warentest (test 8/2009) dazu: „Wer<br />
kein Abo wollte, kann den Vertragsabschluss<br />
bestreiten, weil nicht<br />
deutlich auf den Preis hingewiesen<br />
wurde.“ Dem vzbv sei kein Gerichtsentscheid<br />
bekannt, „der Kunden zur<br />
Zahlung verdonnert hätte“. Besonders<br />
erfolgreich sind Internetseiten<br />
0911 - 50 00 36<br />
www.euro-autopfand.de<br />
wie opendownload.de, routenplaner.<br />
com, gifs-cliparts-paradies.com,<br />
gedichteserver.com, genealogie.de,<br />
grafikarchiv.com. Als Beweis wird<br />
gerne die IP-Adresse des Computers<br />
vorgelegt, doch hat diese nicht<br />
mehr zu besagen, als dass man sich<br />
überhaupt ins Internet eingewählt<br />
hat. Wer protestiert, wird mit höherer<br />
Wahrscheinlichkeit mit Mahnpost<br />
belästigt als jemand, der sich gar<br />
nicht darum kümmert. Offenbar<br />
gehen die Fallensteller davon aus,<br />
dass ein Protest der Vorläufer der<br />
Resignation ist.<br />
Reagieren muss man erst, wenn tatsächlich<br />
gerichtliche Mahnbescheide<br />
eintreffen wie kürzlich im Rheinland.<br />
Ein solcher Mahnbescheid ist aber<br />
nur eine standardisierte juristische<br />
Hilfsmaßnahme, die die Berechtigung<br />
der Mahnung gar nicht prüft.<br />
Am besten sofort, spätestens aber<br />
innerhalb von zwei Wochen, muss<br />
man deshalb nicht mehr tun als -<br />
ohne jede Begründung - auf dem<br />
Formular anzukreuzen: „Ich widerspreche<br />
der Forderung insgesamt“<br />
und es wieder zurückzuschicken.<br />
Wer in eine Abofalle getappt und<br />
verunsichert ist, wendet sich am<br />
besten an die örtliche Verbraucherzentrale.<br />
Gerhard Maciolek<br />
Quelle: Stiftung Warentest<br />
Zweifelhafte Forderungen aus Osnabrück und Düsseldorf<br />
Warnung vor neuer<br />
Inkasso-Welle<br />
Derzeit rollt mal wieder eine Inkasso-Welle<br />
übers Land. Ausgelöst hat<br />
sie dieses Mal die Anwalts-Inkasso-<br />
Zentrale mit Sitz in Osnabrück.<br />
Deren Rechtsanwalt Ingo Müller<br />
macht zweifelhafte Forderungen<br />
aus telefonisch abgeschlossenen<br />
Gewinnspieldiensten geltend. Er<br />
behauptet, Rechnungen seien noch<br />
nicht beglichen worden. Neben den<br />
angeblich offenen Beträgen berechnet<br />
er selbstverständlich Mahn-<br />
und Rechtsanwaltskosten.<br />
Teilweise<br />
werden<br />
dieselben<br />
Forderungen<br />
gleichzeitig<br />
auch von dem<br />
Unternehmen<br />
National Inkasso<br />
(ehemals: wecollect)<br />
in Düsseldorf<br />
beigetrieben. Die<br />
Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht.<br />
Zahlen muss nur derjenige, der am<br />
Telefon einen rechtsgültigen Vertrag<br />
geschlossen hat.<br />
Ist gar kein Vertrag zustande<br />
gekommen oder wurde er durch<br />
Täuschung untergeschoben, sollten<br />
Betroffene der Forderung schriftlich<br />
widersprechen. Dazu ein Musterbrief<br />
der Verbraucherzentrale genutzt<br />
werden, der auf der Internetseite<br />
der Verbraucherzentrale<br />
als Pdf-File zum Download<br />
bereit steht (http://<br />
www.verbraucherzentrale-bayern.de/<br />
mediabig/223971A.<br />
pdf) Wer Zweifel hat,<br />
welche Stelle berechtigt<br />
ist, Forderungen<br />
einzuziehen, der<br />
sollte sich zunächst<br />
Nachweise<br />
vorlegen lassen.<br />
Foto: ©Gerd Altmann/Pixelio<br />
Quelle: Verbraucherzentrale