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Mit �<br />

Die Fallensteller im Internet setzen auf schwache Nerven<br />

Abofalle Internet<br />

(pp).- „3. Mahnung, letztmals außergerichtlich“,<br />

steht in dem Schreiben<br />

der Rechtsanwältin, mit dem sie<br />

einen Betrag über 96 Euro eintreibt.<br />

Dabei hatte man nur ganz unschuldig<br />

den Acrobat Reader <strong>herunterladen</strong><br />

wollen, der - wie jeder weiß<br />

– kostenlos im Netz zur Verfügung<br />

steht. Im Kleingedruckten war eine<br />

Zahlungsklausel versteckt, der man<br />

unbewusst zugestimmt hatte.<br />

Das war kein Zufall, sondern das<br />

Ergebnis eines Geschäftsmodells. Es<br />

werden regelrechte Fallen im Internet<br />

aufgestellt, in die Hunderttausende<br />

von Surfern tappen. Die hinterhältige<br />

Methode ist so erfolgreich,<br />

dass die Düsseldorfer Polizei ein<br />

Konto sicherstellte, auf das innerhalb<br />

weniger Wochen etliche Hunderttausend<br />

Euro eingezahlt wurden.<br />

Womit aber auch schon klar ist, dass<br />

es hier nicht auf den Einzelnen ankommt,<br />

sondern auf die Masse. Der<br />

Verbraucherzentrale Bundesverband<br />

(vzbv) schätzt die Zahl der unterge-<br />

Rechtsanwaltskanzlei<br />

Dr. Güllich & Döbler<br />

91207 Lauf/Pegnitz<br />

Julienstraße 3/Eckertstraße am S-Bahnhof<br />

links der Pegnitz, 91207 Lauf<br />

Telefon 09123/95496, Telefax 09123/12251<br />

E-Mail: info@guellich-doebler.de<br />

Internet: www.guellich-doebler.de<br />

26 September 2012<br />

Es gibt einfachere Wege<br />

an Geld zu kommen.<br />

Recht und Finanzen<br />

schobenen Verträge auf über 20.000<br />

im Monat. Die Inhalte reichen von<br />

Gedichten über Songtexte bis zu<br />

Spielen, Basteltipps, Klingeltönen<br />

oder eben Freeware. Anschließend<br />

werden die Betroffenen mit Rechnungen,<br />

Mahnungen mit steigenden<br />

Inkassogebühren und anwaltlichen<br />

Zahlungsdrohungen überflutet, bis<br />

ihnen die Nerven versagen und sie<br />

zahlen. Grundsätzlich gilt deshalb<br />

die Faustregel: Geben Sie nur dann<br />

Name, Adresse und Geburtsdatum<br />

ein, wenn Sie dem Anbieter definitiv<br />

vertrauen können.<br />

In dieser Situation kommt es vor<br />

allem auf die richtige Reaktion an:<br />

reagieren, nicht zahlen. Die Stiftung<br />

Warentest (test 8/2009) dazu: „Wer<br />

kein Abo wollte, kann den Vertragsabschluss<br />

bestreiten, weil nicht<br />

deutlich auf den Preis hingewiesen<br />

wurde.“ Dem vzbv sei kein Gerichtsentscheid<br />

bekannt, „der Kunden zur<br />

Zahlung verdonnert hätte“. Besonders<br />

erfolgreich sind Internetseiten<br />

0911 - 50 00 36<br />

www.euro-autopfand.de<br />

wie opendownload.de, routenplaner.<br />

com, gifs-cliparts-paradies.com,<br />

gedichteserver.com, genealogie.de,<br />

grafikarchiv.com. Als Beweis wird<br />

gerne die IP-Adresse des Computers<br />

vorgelegt, doch hat diese nicht<br />

mehr zu besagen, als dass man sich<br />

überhaupt ins Internet eingewählt<br />

hat. Wer protestiert, wird mit höherer<br />

Wahrscheinlichkeit mit Mahnpost<br />

belästigt als jemand, der sich gar<br />

nicht darum kümmert. Offenbar<br />

gehen die Fallensteller davon aus,<br />

dass ein Protest der Vorläufer der<br />

Resignation ist.<br />

Reagieren muss man erst, wenn tatsächlich<br />

gerichtliche Mahnbescheide<br />

eintreffen wie kürzlich im Rheinland.<br />

Ein solcher Mahnbescheid ist aber<br />

nur eine standardisierte juristische<br />

Hilfsmaßnahme, die die Berechtigung<br />

der Mahnung gar nicht prüft.<br />

Am besten sofort, spätestens aber<br />

innerhalb von zwei Wochen, muss<br />

man deshalb nicht mehr tun als -<br />

ohne jede Begründung - auf dem<br />

Formular anzukreuzen: „Ich widerspreche<br />

der Forderung insgesamt“<br />

und es wieder zurückzuschicken.<br />

Wer in eine Abofalle getappt und<br />

verunsichert ist, wendet sich am<br />

besten an die örtliche Verbraucherzentrale.<br />

Gerhard Maciolek<br />

Quelle: Stiftung Warentest<br />

Zweifelhafte Forderungen aus Osnabrück und Düsseldorf<br />

Warnung vor neuer<br />

Inkasso-Welle<br />

Derzeit rollt mal wieder eine Inkasso-Welle<br />

übers Land. Ausgelöst hat<br />

sie dieses Mal die Anwalts-Inkasso-<br />

Zentrale mit Sitz in Osnabrück.<br />

Deren Rechtsanwalt Ingo Müller<br />

macht zweifelhafte Forderungen<br />

aus telefonisch abgeschlossenen<br />

Gewinnspieldiensten geltend. Er<br />

behauptet, Rechnungen seien noch<br />

nicht beglichen worden. Neben den<br />

angeblich offenen Beträgen berechnet<br />

er selbstverständlich Mahn-<br />

und Rechtsanwaltskosten.<br />

Teilweise<br />

werden<br />

dieselben<br />

Forderungen<br />

gleichzeitig<br />

auch von dem<br />

Unternehmen<br />

National Inkasso<br />

(ehemals: wecollect)<br />

in Düsseldorf<br />

beigetrieben. Die<br />

Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht.<br />

Zahlen muss nur derjenige, der am<br />

Telefon einen rechtsgültigen Vertrag<br />

geschlossen hat.<br />

Ist gar kein Vertrag zustande<br />

gekommen oder wurde er durch<br />

Täuschung untergeschoben, sollten<br />

Betroffene der Forderung schriftlich<br />

widersprechen. Dazu ein Musterbrief<br />

der Verbraucherzentrale genutzt<br />

werden, der auf der Internetseite<br />

der Verbraucherzentrale<br />

als Pdf-File zum Download<br />

bereit steht (http://<br />

www.verbraucherzentrale-bayern.de/<br />

mediabig/223971A.<br />

pdf) Wer Zweifel hat,<br />

welche Stelle berechtigt<br />

ist, Forderungen<br />

einzuziehen, der<br />

sollte sich zunächst<br />

Nachweise<br />

vorlegen lassen.<br />

Foto: ©Gerd Altmann/Pixelio<br />

Quelle: Verbraucherzentrale

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